
In der Auseinandersetzung um das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt ein wichtiges, aber leider enttäuschendes Urteil gefällt. Auf Bitte der belgischen Regierung hatte der EuGH geprüft, ob die Regelungen zum Investitionsschutz in CETA mit europäischem Recht vereinbar sind. Diese ermöglichen es kanadischen Investoren, europäische Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren politische Entscheidungen die Gewinne der Investoren schmälern.
Der EuGH kam nun zu dem Urteil, dass der Investitionsschutz nicht im Widerspruch zu den europäischen Verträgen steht. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Unternehmen zwar Schadensersatz verlangen, nicht aber europäisches Recht oder Gesetze der Mitgliedstaaten in Frage stellen könnten. Das berichtete am Freitag das Umweltinstitut München. (mehr …)






















