Die heutige Gemeinde Wippingen ist die längste Zeit ihrer Geschichte zweigeteilt gewesen. Bevor sie im Jahre 1939 zu einer Verwaltungseinheit zusammengelegt wurde, bestand sie aus den Gemeinden Wippingen-Ost und Wippingen-West.Wippinger Mühle

Die Schwierigkeit der Zusammenlegung der beiden Gemeindeteile lag darin begründet, daß von alters her Wippingen-West zum Gerichtsbezirk Düthe / Lathen und zum Kirchspiel Steinbild, Wippingen-Ost zum Gerichtsbezirk Sögel / Hümmling und zum Kirchspiel Sögel gehörte.
Zum ehemaligen Gerichtsbezirk Düthe / Lathen zählten bis zur Säkularisation (Aufklärung und Aufhebung oder Änderung der geistlichen Besitzverhältnisse) etwa 1803 die alten Kirchspiele Lathen und Steinbild mit Dörpen, zum ehemaligen Gerichtsbezirk Sögel / Hümmling die Kirchspiele Sögel und Werlte.

In der hannoverschen und danach preußischen Zeit wurden die ehemaligen Gerichtsbezirke Düthe/Lathen und, Aschendorf mit Papenburg zum Altkreis Aschendorf vereinigt. Der alte Gerichtsbezirk Sögel wurde der Altskreis Hümmling. Die Grenzen zwischen Wippingen-West und Wippingen-Ost waren gleichzeitig die alten Markengrenzen zwischen Steinbild / Ahlen und Sögel / Werpeloh. Die Marken bestanden aus gemeinsam genutztem Besitz aus Wiesen, Weiden, Wäldern und Moorgründen; sie waren also ein wichtiger Bestand einer Gemeinde. Aus diesem Grunde gab es immer wieder erhebliche Auseinandersetzungen über die Markengrenzen, die zum Teil auch gerichtlich ausgetragen wurden. Um Grenzverletzungen durch die Nachbargemeinden zu verhindern, wurden diese Markengrenzen häufig durch Ansiedlung von Bauern in der Nähe der Grenze gesichert. So könnte die Sicherung der Markengrenzen ein Grund für die Besiedlung gewesen sein, Wippingen-West von Ahlen aus, Wippingen-Ost von Werpeloh aus.

Hinweise auf das Alter einer Gemeinde können Flurnamen geben. Viele alte Gemeinden führen ihre Ortsnamen auf eine alte Flurbezeichnung zurück. Nur weinige alte Fluren sind mit Menschen besiedelt worden, ihre Namen stellen aber die Verbindung zu den Menschen her, die die Fluren benutzt haben. Bereits im Jahre 1534 taucht in Urkunden sowohl für Wippingen-Ost als auch West der Name „tor Wyppinge“ auf.

1557 wurden die Wippinger Höfe unter Ahlen aufgeführt unter Hinzufügen der Flurbezeichnung „tor Wippinge“. Ebenfalls aus dem Jahre 1557 wird bei Wippingen-Ost unter Werpeloh der Erbkötter Reinert „tor Wippinge“ angegeben.

Es ist somit ganz sicher, dass bereits um 1500 die Flurbezeichnung „tor Wippinge“ für beide Teile Wippingens galt. Man kann aber davon ausgehen, dass auch in Wippingen die Ansiedlung der alten Bauernhöfe (Vollbauernstellen) wie an anderen Orten bereits vor 1200 geschah.

Deutung des Namens ‚Wippingen‘

Die Deutung des Namens läßt mehrere Möglichkeiten offen und muß deshalb wohl vorerst im dunkeln bleiben. In älteren Aufzeichnungen wird der Name Wippingen von dem Wort „Wippe“ abgeleitet. Wie eine Wippe sich nach zwei Seiten neigt, so neigte sich hier die Waage der Interessen auf der Grenze zwischen Hümmling und Emsland nach zwei Gemarkungen, nach zwei Kirchenspiele und nach zwei Kreisen. Dies ist sicherlich eine Interpretation im nachhinein, die sich auf die heute gegebenen Voraussetzungen stützt. Dass die Menschen bei der Namensgebung den inhaltlichen Vergleich zwischen Wippe und Waage gezogen haben, ist wohl auszuschließen.Die andere Deutung findet sich in der Chronok der Samtgemeinde Dörpen von A. Busemann. In der niederdeutschen Mundart weisen Namen, die mit „Wi“ oder „Vie“ beginnen, auf nasse fruchtbare Orte hin. Die Endung „ingen“ hätte dann keine weitere Bedeutung.In Westsachsen kann die Endung „ingen“ die Nachsilbe für den Namen eines Ortes sein, an dem die Nachkommen eines vorgenannten Mannes wohnen. „Wipp“ könnte aus dem Personennamen „Wippo=Wüpp“ als Kosename von Willibald entstanden sein. Dies würde die Ansiedlung einer Sippe bedeuten.

Zwar haben viele Ortsnamen auf „ingen“ in der Vorsilbe einen Personennamen, man kann diese Endung aber auch anders deuten. So lassen sich in Westfalen viele „ingen“=Namen von „enghe“=Weide ableiten. Im Altenglischen bedeutet „ing“ ebenfalls Weide. Auch im Osten der Niederlande hat „ing“, herkommend von „eng“, die Bedeutung Ackerland, Feld, Weidegrund. Wenn „ingen“ als Weideland gedeutet wird, kann „Wipp“ nicht mehr von einem Personennamen abgeleitet werden. In dem Bereich von Westfalen bis Pommern kommt das prähistorische Wort „Wipper“ als Flußname vor. Ihm zugrunde liegt das Wort „wip“=Moder, Wasser, Feuchtigkeit. Wenn man diese beiden Wortteile zusammenlegt, könnte man Wippingen als Flurnamen für „feuchte Weidegründe“ deuten. Flurnamen enthalten immer eine Angabe darüber, wie unsere Vorfahren den jeweiligen Raum bei ihrem ersten Aufsuchen vorgefunden oder wie sie ihn sich gestaltet haben. Wenn man davon ausgeht, dass die Grundlage für eine Besiedlung u.a. Grasland war, so waren diese Voraussetzungen zum Beispiel im Bereich der sogenannten Butterwiesen durchaus gegeben.

Wippingen West

Die Ausführung über Wippingen-West stammen zum großen Teil aus dem Nachlaß von Dr. Hermann Frerker aus Lathen. Dr. Frerker hat sich über viele Jahre intensiv mit der Geschichte Lathens beschäftigt. Da Wippingen-West zum ehemaligen Gerichtsbezirk Düthe / Lathen gehörte, stieß er bei seinen Nachforschungen auch auf die Spuren dieses Raumes. Wenige Jahre vor seinem Tode hat er seine Aufzeichnungen dankenswerter Weise der Gemeinde Wippingen zur Verfügung gestellt.Seit dem Jahre 1534 gibt es eine belegbare schriftliche Überlieferung von Wippingen. Natürlich gab es die Bezeichnung Wippingen West zu dieser Zeit noch nicht. Die geographische Festlegung eines Ortes erfolgte damals nach seiner Zugehörigkeit zu seinem Kirchspiel und seinem Gerichtsbezirk. Nach einer Steuerliste aus dem Jahre 1534 wurde Wippingen-West unter dem Namen „Burschop tor Wyppinge“ geführt. In einem Teil der Steuerlisten des 16. Jahrhunderts wurden die Höfe unter Ahlen aufgeführt. Inwieweit der Ort Wippingen-West im 16. Jahrhundert bereits politisch selbständig war, ist nicht sicher zu beurteilen.Die erhaltenen Akten des 16. Jahrhunderts stammen aus dem Staatsarchiv Münster. Sie enthalten Angaben über den Personenstand, über Zahl und Art der Höfe, über Eigenbehörigkeit, über die Größe des Landbesitzes und über den Viehbestand.

Es existiert eine Urkunde aus dem Jahre 1534 [Ploichschattinge im Emeslande anno 1534 (Fstm. Münster, Landesarchiv 487a, Nr. 14)].
Diese enthält eine sogenannte „Pflugschatzung“, bei der die Steuerhöhe nach der Anzahl der steuerpflichtigen Pflüge festgelegt wurde.


Dieser kurze Bericht über Wippingen nennt nicht nur Namen, Er gibt auch Einblick in die gesellschaftliche Schichtung innerhalb der Bevölkerung der damaligen Zeit.

Unter „ploge burschop tor wyppinge“ werden die Erben „Herman tor wyppinge“ und „Robbe tor wyppinge“ genannt. Die sogenannten Vollerben sind der siedlungsgeschichtlich älteste Bestand an Höfen, die in die Zeit vor 1200 n.Chr. zurückreichen dürften. Durch Teilung konnten aus den Vollerben Teilerben hervorgehen. Es finden sich also nur zwei alte Bauernhöfe, die ein ganzes Erbeanteil als Gerechtsame (Vorrecht, Berechtigung) in der Wippinger Mark hatten. Diese beiden Erben befanden sich laut der Häuserliste des 18. Jahrhunderts etwa in dem Räume Heyenhorst.

Hier dürfte also der älteste Teil der Ansiedlungliegen. Diese Feststellung sagt nichts über das Alter der Sonderburg und Strotburg aus, sondern bezieht sich nur auf o.g. Steuerliste. Aus Herman tor wyppinge wurde möglicherweise der spätere Heyenhof. Dann wird ein „Erffkotter (Erbkötter) Herman Nycker“ genannt. Erbkötter waren bäuerliche Betriebe, die in den Besitz etwa eines vom Hofe abgehenden Sohnes übergingen. Ihre Gründungen sind jüngeren Datums und können etwa in die Zeit von 1200 – 1400 n.Chr. angesetzt werden. Bei Herman Nycker handelt es sich um den späteren Hof Kossen, heute Gerdes-Leissing.
Lyfftüchter“ (Leibzucht) waren Frederick und Johan tor wyppinge. Es handelt sich um Altbauern, die sich auf ihr „Altenteil“ zurückzogen, deren Besitz aber beim Stammhof verblieb.


In einer anderen Urkunde aus dem Jahre 1537 [Domkapitel Münster IV 6, Nr.2 Bd.5], in der auch der Name ‚Wippingen‘ erscheint, wurden nochmals die beiden Erben Herman und Robbe genannt.

Im Buch „Die Gemeinde Wippingen“ [ISBN 3-927099-24-1] sind noch weitere Dokumente aus den Jahren 1545,1557,1660,1760 und 1777 aufgeführt, die noch näher auf die einzelnen Hofstellen und Steuerlisten eingehen.

Wippingen Ost

Über Wippingen-Ost stehen bisher wenige schriftliche Unterlagen zur Verfügung. Das älteste Dokument stammt wie bei Wippingen-West aus dem Jahre 1534. In den Listen der „Renten und Erbschatzung des Emslandes 1534“ findet man unter „Humelyngen Werplo Buerschop“ die Höfe „Oldich tor wyppinge“ und „Sander tor wyppinge“.


Diese beiden Höfe kann man als Vollbauernstellen einstufen, so daß auch ihre Entstehung in das 12.Jahrhundert zu verlagern ist. Möglicherweise ist Oldich tor wyppinge den heutigen Hofstellen Meyer/Düttmann, vormals Haskamp , zuzuordnen. Die Spur des Sander tor Wyppinge führt eventuell zur Sonderburg, der heutigen Hofstelle Pieper.

Mit der Geschichte des Hirtenjungen Haskamp beginnt jede ältere Chronik über Wippingen. Sie ist zwar nicht urkundlich belegbar, ihr geschichtlicher und geographischer Hintergrund erscheinen jedoch durchaus realistisch.


„Zu jener Zeit sandten die Hausväter von Werpeloh ihren Kuhhirten namens Haskamp an die äußerste westliche Grenze ihrer Feldmark. Den ganzen Sommer mußte der Hirte hier mit dem Vieh verbringen. Allmählich lernte er das schöne und fruchtbare Stück Erde schätzen, und es reifte in ihm der Plan, sich hier auszusiedeln. In der Mußezeit, und diese hatte er mehr als genug, fing er an, den Boden zu kultivieren, ohne jedoch sein Vorhaben zu verraten. Bald entstand auch eine Hütte, und der sparsame und strebsame Hirte erstand sich das erste Vieh. Jetzt kündigte er den Werpelohern den Dienst und siedelte mit Weib und Kind nach der neuen Plaatze.“

Diese Überlieferung führt uns zurück in die Zeit der „Hudewirtschaft“, in der der Haupterwerb der Bauern in der Viehzucht gelegen hat. Man begnügte sich damit, das unkultivierte Land durch Rinder und Schafe abzuhüten. Diese Wirtschaftsweise, kleine Ackerflächen zu bearbeiten und das Vieh auf ausgedehnten „Huden“ weiden zu lassen, bestimmte in unserer Gegend bis in die Neuzeit das Gesicht der bäuerlichen Betriebe. Zur Blütezeit der Hudewirtschaft schlössen sich die Bauern zu „Herdeschaften“ oder „Häskuppen“ zusammen, hielten sich gemeinsam einen Hirten, der die Tiere der verschiedenen Herdenbesitzer gemeinsam hütete. Auf die Deutung „Häs“ = Herde läßt sich der Hofname „Has“-kamp zurückführen. In einer Steuerliste von 1545 taucht der Name „De Herdeskampesche“ auf (weibliche Form von Herdeskamp). Auch in diesem Hofnamen ist ein inhaltlicher Bezug zum Namen Haskamp gegeben.

Schafe konnten zuerst auf der Hude gehalten werden. Im Laufe der Jahrhunderte schufen sie aus den Übergangsmooren mehr und mehr kahle, besonders graswüchsige Flächen und ebneten somit der Rinderhaltung die Wege. Was lag näher, als daß die Werpeloher Bauern ihren Kuhhirten auf solche Grasflächen schickten. Sie fanden diese guten Weidegründe möglicherweise jenseits der Wanderdünen nahe des Dorfes und des dahinter nach Westen sich erstreckenden Niederungsmoores in der Gegend der heutigen Butterwiesen.

Auch der Name Sonderburg läßt sich nicht genau festlegen. Zum ersten Mal taucht er in einer Steuerliste des Kirchspiels Sögel aus dem Jahre 1741 auf. In einem Erklärungsversuch wird „Sondern“ oder „Sundern“ von aussondern abgeleitet. Gemeint sind hiermit ausgesonderte Flächen. Ein Stück Land von nicht bekannter Größe wurde aus dem Markengebiet ausgesondert und verkauft.
Eine zweite Deutung fußt auf den Namen des in der Steuerliste von 1534 erwähnten Sander tor wyppinge. Im Volksmund spricht man von der „Sanderborg“ oder „Sannerborg“, und noch um die Jahrhundertwende hieß das Haus der Familie Pieper „Sannerere“.

In einer Urkunde des Jahres 1777 ist von einem „Prinzipalhaus“ auf der Sonderburg die Rede. Inwieweit es sich hier um einen Adeligensitz und wer in solchem Falle der jeweilige adelige Besitzer war, oder ob es sich bei der „Burg“ um eine Festung handelte zur Sicherung einer Grenze oder eine Fluchtburg zum Schutz der Bevölkerung, ist schwer feststellbar.

Unter den Burgen des Emslandes zählt die Sonderburg zu den sogenannten „Gräftenhöfen“. Das sind Bauernhöfe, die durch einen Wall, einen Graben, durch Gestrüpp oder nur durch eine günstige Lage im weiten Moor geschützt waren. In den 20er Jahren hat man beim Haus der Familie Pieper einen unterirdischen Gang oder Weg gefunden, der zur Putte führte. Ältere Leute konnten noch den Lauf des Grabens zeigen, der um die Anlage führte. Von alledem ist heute nichts mehr zu sehen. Erhalten ist allein ein alter Eichenbalken mit der Jahreszahl 1696.

Zu erkennen auf dem Balken ist außerdem noch eine Hausmarke. Die Marken sind ursprünglich aus den Bedürfnissen des bäuerlichen Lebens entstanden. Sie dienten zur Kennzeichnung des Eigentums, um z.B. die beweglichen Werkzeuge und Geräte vor Verwechselungen zu schützen. Die Hofmarke war später ein Zeichen des Hofnamens, die mit dem Hof jeweils nur auf den Hoferben überging, sozusagen am Hof klebte. Sie blieb selbst dann daran haften, wenn dieser durch Einheirat oder Verkauf in fremde Hände überging.

Um das Jahr 1770 muß die Besitzung verkauft worden sein. Eine Urkunde über den Verkauf, die den Besitzer ausweisen könnte, gibt es nicht. Möglicherweise war es ein Adeliger von Langen zu Westkreyenburg. Auf einer Grabinschrift von 1741 in der Klosterkirche von Corvey heißt es: „Im Jahre des Herrn 1741, am 10. Dezember verstarb der sehr angesehene und adelige Herr, Herr Hermann Heinrich Ignaz Engelber,
von Langen, Herr zu Kreyenburg, Fresenburg, Arkenstede, Holte, Kamphaus und „Wippingen“.
Die Käufer des Besitzes waren: Wilm Schroer, Johan Timmen, Heinrich Piper, Jürgen Hunt, Johan Wilmes, Steffen Deters, Claes Meyer und Wilm Haskamp.

Die Gemeinde Wippingen entsteht


Die Bildung der Gemeinde Wippingen aus den beiden Teilgemeinden war ein zäher Prozeß. Durch die Markenteilung nahm die Loslösung von Werpeloh und Ahlen kon-krete Formen an. Sie fand ihren Abschluß in der politischen Einigung am 01.10.1939.

Markenteilung zwischen Werpeloh und Wippingen-Ost

Die Mark bestand zum größten Teil aus Sandboden, zum geringen Teil aus Niede-rungsmoor und anmoorigen Böden. Seit Ende des 17. Jahrhundert erfolgte die Nut-zung in der Weise, daß auf dem Moore Äcker für den Buchweizen- und Haferanbau, vereinzelt auch einige Wiesengründe auf lange Zeit verpachet wurden. Einzelne Gebiete wurden im Sommer gemeinschaftlich mit Vieh beweidet. Zu einer bestimmten Stunde trieben die Besitzer das Vieh an einer bekannten Stelle zusammen, um von einem Hirten gemeinsam zur Weide geführt zu werden.

Im Laufe der Zeit entstanden unter den Beteiligten immer wieder Streitigkeiten über die Nutzung der gemeinsamen Mark, da jede Gemeinde ihre Angelegenheiten nach Gutdünken regelte. Die Wippinger beschwerten sich, als die Gemeinde Werpeloh Grundstücke verkaufen wollte, die in der Nähe der Wippinger Mark lagen und ver-suchten, den Kaufabschluß zu verhindern. Die Werpeloher wandten sich darauf an den Landesherrn, der daraufhin verordnete: „…so wird bis dahin denen Beambten im Emsland denen Wippingern alle Tätlichkeiten zu untersagen und zu verhüten hiermit anbe-fohlen.“

1778 hatte die Gemeinde Werpeloh erneut Grund zur Beschwerde. Man war im Laufe der Zeit immer mehr dazu übergegangen, in den entfernten Mooren in der Nähe des Ortes Wippingen Buchweizenäcker anzulegen. Hiermit waren die Wippinger nicht einverstanden und vernichteten die Frucht. Als bekannt wurde, daß die Wippinger im folgenden Jahr wieder die Absicht hatten, die Saat zu vernichten, wandten sich die Bauern von Werpeloh nochmals an den Landesherrn mit der Bitte,
„denen Wippingern höchstens zu verbieten das sie mit solcher Frevel That einhalten und das liebe Korn nicht wiederum erschlagen und denen armen Leuten ihr mühsames Arbeit nicht fruchtlos machen.“

1787 kam es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung. In einem notariellen Vergleich wurde in den strittigen Punkten Einigung erzielt. Unter anderem kam man zu folgen-den Vereinbarungen: „Wenn die Werpeloher außerdem noch Gründe verkaufen…, so sollen die Wippinger von dem zu zahlenden Kaufschilling zusammen einen fünften Teil und die Gemeinde Werpeloh vier fünfte Teile erhalten.

„Kein Wippinger oder Werpeloher soll sich unterstehen, fremdes Vieh anzunehmen, in die gemeinsame Mark zu treiben und zu weiden, es sei denn, daß er an die Werpeloher und an die Wippinger für ein Rindvieh jährlich 27 Stüber und für ein Schaf viereinhalb Stüber entrichtet und bezahlt. Von dem Geld erhalten die Wippinger 1/5 und die Wer-peloher 4/5.
Letztlich wird vereinbart: Wenn die Mark von anderen Nachbarsdörfern betrieben und geweidet würden oder auf ihnen auf ihrer Mark zu nahe kommen, so soll einer dem anderen solches vorher kundtun. Sowohl die Werpeloher als auch die Wippinger sollen sich wegen dieses Punktes in als außerhalb des Gerichts behilflich sein und alle Angriffe auf gemeinschaftliche Kosten abwehren.“

Die Grenzfestsetzung gegenüber Wippingen war besonders schwierig, weil die besse-ren Wiesen- und Weidegründe, auf welche beide Dörfer Anspruch erhoben, sich in der Nähe von Wippingen befanden. Schließlich kam vor dem Amte Hümmling ein Ver-gleich zustande, der von beiden Gemeinden 1856 anerkannt wurde. Bis die Teilung der Mark durchgeführt und abgeschlossen wurde, dauerte es noch Jahrzehnte.

Markenteilung zwischen Ahlen-Steinbild und Wippingen-West

Die Teilung der „Ahler-Steinbilder-Wippinger Mark‘ wurde 1867 eingeleitet, offiziell abgeschlossen wurde die Teilung am 25 Januar 1886, wie folgende Urkunde belegt.
Wegen der kompliziertheit der Besitzverhältnisse in Bezug auf Ländereien, Gewässer und Wege dauerte sie in Wirklichkeit bis über die Jahrhundertwende hinaus.



Der nachstehende, in der Sache, betreffend
die Teilung der Mark von Ahlen-Steinbild-
Wippingen, Kreis Aschendorf, zwischen den Interessenten
abgeschlossenen und unterm 25. Januar 1886 bestätigten
Receß, welcher wörtlich, wie folgt lautet:
Landdrostei, Bezirk Osnabrück
Amt Aschendorf
Receß
betreffend
die Teilung der Ahler-Steinbilder-Wippinger
Mark.

Die politische Vereinigung (1939)

Wippingen-West entwickelte sich schon im 18. Jahrundert aus der Gemeinde Ahlen heraus zu einer eigenen Gemeinde, während die Ost-Wippinger noch bis 1866 politisch zur Gemeinde Werpeloh gehörten, obwohl sie wiederholt den Versuch unternommen hatten, die Selbständigkeit zu erlangen.

In einem Gesuch von 1855 heißt es zur Begründung, daß die Gemeinde über „eigene Handspritzen verfügt“, „die nötigen Anstalten gegen ansteckende Krankheiten unter Menschen und gegen Viehseuchen eingerichtet… am Schwartenberg aufgefundene Tote auf eigene Kosten eingeholt zur Erde bestattet hat“ und „aus 28 Häusern besteht, groß und wohlhabend ist, alle Pflichten zu übernehmen“.

Dem Bemühen, die Selbständigkeit zu erlangen, standen nicht nur die Abhängigkeit von Werpeloh und Ahlen-Steinbild im Wege, sondern auch die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Kreisen Aschendorf und Hümmling. Erst als diese beiden Altkreise mit Wirkung vom 01. Oktober 1932 aufgelöst und zum neuen Kreis Aschendorf-Hümmling zusammengeschlossen wurden, war der Weg zur politischen Einigung frei.

1938 teilte der Landrat den beiden Gemeinden mit, daß sie zur „Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung“ zu einer Gemeinde vereinigt werden sollten. Durch Erlaß des Oberpräsidenten der Provinz Hannover wurden sie mit Wirkung vom 01.10.1939 zusammengeschlossen unter dem Namen Wippingen.

Kurz vor der offiziellen Vereinigung werden die Ost- und West-Wippinger vom Landrat aufgefordert, bei einem gemeinsamen Straßenbauprojekt zusammenzuarbeiten.

„Die Gemeinde West-Wippingen wird in den nächsten Tagen mit der Durchführung der Erdarbeiten für den Straßenbau von Wippingen nach Neudörpen, soweit sie im Gemeindbezirk Wippingen liegt, beginnen. Ich empfehle der Gemeinde Ost-Wippingen, sich an diesen Arbeiten in vollem Umfange zu beteiligen, als wenn die Zusammenlegung schon jetzt in Kraft wäre. Ich halte dieses für notwendig, weil in den kommenden Jahren an den Wegen in Ost- Wippingen sehr viele Arbeiten zu leisten sein werden, um ordnungsgemäße Wegeverhältnisse zu erlangen. Auch ist zu prüfen, ob nicht der von Süden nach Norden führende Weg, welcher mit Gebäuden stark besetzt ist, mit einer Steinbahn ausgebaut werden muß. Schließlich kommen noch die Arbeiten an dem Ausbau des Weges von Ost-Wippingen nach Werpeloh in Frage. Im Interesse einer gediegenen Zusammenarbeit beider Ortsteile und Förderung derselben auf dem Gebiete der Aufschließung ersuche ich die beiden Bürgermeister, sich wegen der Durchführung der Erdarbeiten von Wippingen nach Neudörpen gegenseitig ins Benehmen zu setzen, in dem Willen und Bestreben, schon von jetzt ab in den beiden Gemeinden die bestmögliche Arbeit an dem Ausbau der Wege für beide Ortsteile zu beginnen zum Wohle der neuen zusammengelegten Gemeinde.“

Quelle: Chronik der Gemeinde Wippingen ISBN 3-927099-34-1 (Josef Kimmann)