Problem Versiegelung: Städtebebauung neu denken

Die zunehmend dichtere Bebauung in Städten ist angesichts der wachsenden Gefahr von Extremwetterereignissen wie Starkregen ein Problem. „Versiegelte Flächen verhindern das Versickern des Regenwassers. Dies kann bei extremen Regenfällen zu Überschwemmungen mit erheblichen Schäden führen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Jörg Asmussen. „Kommunen sollten deshalb die Starkregengefahr in ihrer Stadt- und Landschaftsplanung stärker berücksichtigen. Auch die Entsiegelung von Flächen muss auf die Tagesordnung.“

Für eine Studie im Auftrag des GDV wertete der VdS Schadenverhütung den mittleren Versiegelungsgrad in den Siedlungsgebieten von 134 Städten aus. Darunter sind die drei Stadtstaaten sowie die zehn einwohnerstärksten Kommunen jedes Bundeslandes.

Ludwigshafen am Rhein ist die am stärksten versiegelte Stadt Deutschlands. Rund 67 Prozent des Siedlungsgebiets sind bebaut, betoniert oder asphaltiert. Den niedrigsten Versiegelungsgrad weist das thüringische Suhl mit rund 30 Prozent auf. Im Vergleich der Bundesländer hat Baden-Württemberg mit 50 Prozent den höchsten Versiegelungsgrad, Brandenburg mit 36 Prozent den niedrigsten. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei rund 44 Prozent. Niedersachsen liegt mit einer durchschnittlichen Versiegelung von 42 Prozent auf Platz zehn.

Hinter Wolfsburg mit 56,41 Prozent folgen Hannover und Hildesheim mit einem Versiegelungsgrad von rund 56 bzw. 55 Prozent, sowie Osnabrück mit 52,26%. Oldenburg (Oldb) liegt mit 46,22% auf dem 106. Platz der untersuchten Städte.

Die GVO hält die zunehmend dichtere Bebauung in Städten angesichts der wachsenden Gefahr von Extremwetterereignissen wie Starkregen für ein Problem. Versiegelte Flächen verhindern das Versickern des Regenwassers. Dies könne bei extremen Regenfällen zu Überschwemmungen mit erheblichen Schäden führen.

Um diese Entwicklung zu stoppen, sollte bei Baugenehmigungen eine verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Es gebe bereits Konzepte wie das der Schwammstadt, die Städtebau und Starkregenschutz miteinander in Einklang brächten. Begrünte Dächer oder zusätzliche Rückhaltebecken könnten Wasser zwischenspeichern. Um dem Wasser bei Starkregen mehr Raum zum Versickern zu geben, könnten Spiel- oder Fußballplätze temporär als Überflutungsflächen dienen. Wer baue, sollte Schutzmaßnahmen gegen mögliche Überschwemmungen mit einplanen und zugleich möglichst viele Flächen erhalten, auf denen Wasser versickern könne.

Eine weitere Gefahr des Flächenfraß sei die zunehmende Hitze in den Städten. Asphalt und Beton absorbieren das Sonnenlicht und wandeln es in Wärme um. „Weniger stark versiegelte Flächen führen dank der Verdunstung zu einer Abkühlung und einer spürbaren thermischen Entlastung“, betont Asmussen.

Auf der Homepage des GVO finden Sie zu allen untersuchten Städten Karten, die den Grad der Versiegelung veranschaulichen. [jdm]

Jahresprogramm des NABU für 2024

Die NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/ Grafschaft Bentheim hat das gemeinsame Jahresprogramm der fünf NABU-Gruppen im Emsland für 2024 veröffentlicht.

Dass der NABU früher einmal „Bund für Vogelschutz“ hieß, spiegelt sich im Programm mit mehreren Terminen wieder, die sich der Vogelwelt widmen. Aber auch das Moor, die Landschaft, die Landwirtschaft und Kräuter und Pflanzen sind Themen der verschiedenen Exkursionen. Hier eine kleine Auswahl der Termine:

09.03.2024, Obstbaumschnitt – Der Winterschnitt
16.03.2024, Moorfrosch und Kreuzotter im Wesuweer Moor
17.03.2024, Wenn der Kranich ruft – Frühlingswanderung auf dem Kranich-Pfad
06.04.2024, Jedem Vogel wohnt ein Zauber inne – Vogelstimmen und Naturwanderung in Salzbergen
07.04.2024, Vom Moor zum Meer – Naturerlebnis auf der Theikenmeer-Runde
13.04.2024, Frühling im NABU-Naturgarten Meppen
13.04.2024, Blaukehlchen ohne Grenzen – Exkursion ins niederländische Hochmoorreservat Bargerveen
20.04.2024, Kurfürsten-Runde – Naturerlebnis auf den Spuren von Clemens August
und so weiter ... durch das ganze Jahr. [jdm]

Streuobstwiese angelegt

Anpflanzen der Streuobstwiese von Hermann Grote.

Gestern begannen auf einem 6000 qm-Grundstück von Hermann Grote auf dem Harpel die Arbeiten zum Anpflanzen einer Streuobstwiese.

Anlegen der Streuobstwiese bei grote
Wegrand, an dem die Feldhecke entstehen soll

Außerdem wird an einem Wegesrand dieser Fläche eine Feldhecke aus Weißdorn und Haselnuss angelegt. Auf der Streuobstfläche werden etwa 60 hochstämmige Obstbäume aus alten Sorten angepflanzt. Direkt neben dieser Fläche befindet sich bereits ein Streifen, den Grote als Blühstreifen eingerichtet hat.

Anpflanzen der Streuobstwiese von Hermann Grote.. Plan der Fläche
Plan der Fläche hinter Grotes Gehöft

Dadurch soll ein Lebens- und Nahrungsraum für wild lebende Arten geschaffen werden. Alte Streuobstwiesen zählen mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas und können zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität beitragen. Ein bekannter Bewohner von Streuobstwiesen ist der Steinkauz.

Anpflanzen der Streuobstwiese von Hermann Grote.

Grote hat mit dem Landkreis Emsland einen Vertrag geschlossen, der ihn verpflichtet, die Fläche für mindestens die nächsten 15 Jahre zu pflegen und Pflanzausfälle zu ersetzen. Der Landkreis übernimmt dafür die Kosten für die Beschaffung der Pflanzen und der Arbeitskosten für das Anpflanzen. Grote durfte dabei aus einer Liste von Obstsorten eine Auswahl treffen. Außerdem wird ein Wildschutzzaun zum Schutz gegen Verbiss und Fegeschäden (Fegeschäden entstehen, wenn Rehböcke den sogenannten Bast von ihrem Geweih abreiben) ausgeführt.

Der Landkreis hat eigens "Ermessensleitlinien für die Bezuschussung zur Anlage von Feldgehölzen, Hecken, Windschutzstreifen, Obstwiesen und Alleen" verabschiedet. Nach Angaben des Landkreises stammen die für die Maßnahmen verwendeten Mittel ausschließlich aus dem Haushalt des Landkreises Emsland. Förderungen des Bundes oder des Landes werden hierfür nicht in Anspruch genommen. [jdm]

Demonstration gegen Jagd und Messe „Jagd und Hund“ in Dortmund

Demo gegen Jagd in Dortmund
Foto Marco Molitor

Am Samstag, den 3.2.24, fand in Dortmund eine Demonstration mit 145 Teilnehmenden gegen die Jagd und die Messe Jagd und Hund statt. Auch Teilnehmer aus Niedersachsen waren dabei. Mitorganisator Helmut Pruß sagte in seiner Eröffnungsrede: "Die Jagd verursacht Leiden und den Tod von Tieren für reines Vergnügen. Dabei reguliert sich die Natur auf ihre eigene Art und Weise selber und benötigt keine Hilfe und Bestandsregelung. Wir stören eher das natürliche Gleichgewicht, wenn wir uns einmischen. Die Jagd stört das Ökosystem und gefährdet das Überleben bestimmter Arten."

Besondere Kritik wurde an der „1. Kidz Fiep Weltmeisterschaft” geübt, die auf der Messe Jagd und Hund stattfand. Diese Veranstaltung, die als spielerische und lehrreiche Aktivität angepriesen wird, soll Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren für die Jagd begeistern. Die Organisatoren der Demonstration sehen darin eine Verharmlosung von Gewalt und eine Verrohung der Kinder.

Demo gegen Jagd in Dortmund
Foto Marco Molitor

Ein weiterer Kritikpunkt war die Tatsache, dass die rechtsextreme Deutsche Burschenschaft einen Werbestand auf der Messe hatte. “Dass eine Tochtergesellschaft der Stadt Dortmund Organisationen eine Bühne bietet, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden, ist einfach unerträglich. ... Rechtsextreme wollen sich über Jagdscheine Waffen besorgen. Lasst uns dem entgegenstellen. Lasst uns laut für die Freiheit von Mensch und Tier demonstrieren. Wenn wir zusammenstehen, schaffen wir das. Wir werden nicht schweigen, wir werden nicht wegsehen”, so ein Redner.

Es war die bisher größte Demonstration gegen die Jagd und die Messe Jagd und Hund in Dortmund. Die Organisatoren hoffen, dass es in 2025 keine Messe Jagd und Hund mehr geben wird und die Stadt Dortmund sich ein Beispiel an der italienischen Stadt Vincenza nehme, die aufgrund von Bedenken hinsichtlich der bedrohten Artenvielfalt ihre Jagdmesse abgesagt habe. [HM/PM/Fotos: Marco Molitor]

Öffentliche Sitzung des Planungsteams Forum Endlagersuche

Am 21. Februar 2024 findet in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr die nächste öffentliche Sitzung des Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) statt. Weitere Informationen, das vorläufige Programm sowie die Anmeldemodalitäten (Zoom-Einwahldaten) werden im Vorfeld der Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegegen.

Weitere Online-Veranstaltungen zu Thema Atommüllendlagerung sind:
BASE: Digitale Infoveranstaltung: Mitgestalter:innen gesucht – Basics zur Endlagersuche, 07.02.2024, 17:00 bis 18:30 Uhr, online
BGE: „Betrifft: Morsleben“ – Rückblick auf 2023 und Aufgaben in 2024, 08.02.2024, 18:00 bis ca. 19:30 Uhr, online
BGE: „Betrifft: Konrad“ mit einem Jahresrückblick 2023 und Ausblick auf das Jahr 2024, 13.02.2024,18:00 bis 19:30 Uhr, Salzgitter und online.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) verantwortet operativ die Suche nach dem Endlagerstandort und baut das Endlager. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt das Verfahren und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Nationale Begleitgremium (NBG) vermittelt zwischen Öffentlichkeit und den Akteuren im Verfahren.

Im Jahr 2020 hat die BGE einen ersten Zwischenstand ihrer Arbeit veröffentlicht. Das Zwischenergebnis hat die Öffentlichkeit im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete diskutiert und viele fachliche Hinweise und Empfehlungen erarbeitet. Neben Hinweisen zur Arbeit der BGE hat die Fachkonferenz Teilgebiete auch Vorschläge zur weiteren Beteiligung entwickelt. In einem gemeinsamen Gestaltungsprozess haben ehemalige Teilnehmer:innen der Fachkonferenz Teilgebiete mit dem BASE und der BGE Prototypen neuer Formate (Forum Endlagersuche und das Planungsteam) auf den Weg gebracht. [jdm]

Digitale Infoveranstaltung zur Endlagersuche

Am Mittwoch, den 7.Februar, findet von 17:00 Uhr - 18:30 Uhr die digitale Infoveranstaltung „Mitgestalter:innen gesucht: Basics zur Endlagersuche“ des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) statt. In der eineinhalbstündigen Veranstaltung erhalten Sie grundlegende Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, lernen die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten kennen und haben die Möglichkeit, mit den Vertreter:innen des BASE ins Gespräch zu kommen.

Den Zugangslink zur Veranstaltung finden Sie ab eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn hier. Für die Veranstaltung ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Hinweis: Die Veranstaltung findet über die Plattform Zoom statt. Teilnehmende müssen die App auf ihrem Endgerät installieren; den Download-Link finden Sie hier.

Diese Infoveranstaltung ist Teil einer Veranstaltungsreihe und findet jeweils am ersten Mittwoch im Monat statt. [PM BASE]

Kahlschläge im Schießgebiet können immer wieder vorkommen

Vor einem Jahr hatten wir darüber berichtet, dass zwei Flächen im Schießgebiet während der Brut- und Setzzeit kahlgeschlagen wurden, um Sichtachsen für die WTD 91 freizuschneiden. Für die Frage, ob das erlaubt war, ist das Kriterium entscheidend, ob es sich bei den Flächen um Wald handelt oder nicht. Wenn es kein Wald war, war der Kahlschlag nicht erlaubt. Wenn es doch Wald war, war der Kahlschlag bei Flächen unter 1 ha erlaubt, bei Flächen größer als 1 ha nur, wenn er zuvor beim Landkreis angemeldet wurde und dieser kein Verbot erteilt hat.

Der Landkreis hat Hallo-Wippingen seinerzeit mitgeteilt, dass es davon ausgeht, dass der Gehölzstreifen am Fleiereigraben II kein Wald war, weil die Niedersächsischen Landesforsten als Beratungsforstamt diese Ansicht vertraten. Trotzdem wurde das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt.

Wir fragten jetzt noch einmal bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nach, weil die Frage interessant ist, ob solche Kahlschläge weiterhin zu erwarten sind.

Beim Gehölzstreifen am Fleiereigraben II hatte der Bundesforstbetrieb als Unterabteilung der Bundesimmobilienanstalt den Auftrag für den Rückschnitt vom Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) übernommen. In der Antwort heißt es, dass der Gehölzstreifen sich im Eigentum der Gemeinde Werpeloh befindet und dem Bundesforstbetrieb keine Forsteinrichtungsunterlagen dafür vorliegen. Der zuständige Revierleiter des BFB Niedersachsen habe vor Durchführung der Maßnahme die „Waldeigenschaft“ geprüft und diese Fläche als Wald im Sinne des Gesetzes eingestuft. 

Dass sich in einem 3500 m² großen schmalen Gehölzstreifen ein Waldinnenklima bilden kann (Voraussetzung für Definition als Wald) erscheint kaum möglich. Aber praktischerweise war dieser "Wald" kleiner als ein Hektar und durfte somit kahlgeschlagen werden. Privatleute, die ihre Hecke im März/April noch legal schneiden wollen, sollten vielleicht auch die "Waldeigenschaft" ihrer Hecke feststellen. Denn dann dürfen sie dem Vorbild des Bundesforstbetriebs folgen.

Dass das Beratungsforstamt der Niedersächsischen Landesforsten zu einer anderen Auffassung kam und den Gehölzstreifen nicht als Wald im Sinne des Niedersächsischen Waldgesetzes einstufte wird vom Bundesforstbetrieb damit begründet, es gebe bei Grenzfällen halt unterschiedliche Ansichten.

Die Fläche am Fleiereigraben IV wurde nach Angaben des Bundesforstbetriebs nach einer Flächenbegehung mit Besitzer und Vorhabensträger "forstfachlich als Wald angesprochen". Die kahlgeschlagene Fläche hier ist größer als ein Hektar. Folglich hätte der Kahlschlag der Unteren Waldbehörde (Landkreis Emsland) angezeigt werden müssen (§ 12 NWaldLG) und nur nach Zustimmung der Waldbehörde durchgeführt werden dürfen. Hieß es anfangs, man habe mit dem Landkreis telefoniert, heißt es jetzt, der Revierleiter des Forstreviers Hümmling habe sich vor der Durchführung der Maßnahme telefonisch an den Landkreis Emsland, Fachbereich Umwelt, Abt. Naturschutz und Forsten gewendet und diese über das Vorhaben informiert und diese Maßnahme nochmals schriftlich als Anzeige an die Untere Naturschutzbehörde verschickt. Außerdem habe die fragliche Fläche aus der Historie heraus eher den Charakter eines Niederwaldes gehabt. Bei dieser kulturhistorisch und naturschutzfachlich wertvollen und daher wünschenswerten Form der Waldbewirtschaftung sei es geradezu erforderlich, größere zusammenhängende Flächen „auf den Stock“ zu setzen.

Es zeigt sich, dass es angesichts dieser Vielzahl von Akteuren sehr leicht ist, jede Verantwortung für naturschutzwidrige Eingriffe abzuschieben und im Kreis herum weiterzugeben.

Solche Kahlschläge während der Brut- und Setzzeit kann somit am ehesten der Besitzer dieser Flächen, die Gemeinde Werpeloh, verhindern. Der Bundesforstbetrieb schrieb ja, die Gehölzstreifen befänden sich im Eigentum der Gemeinde Werpeloh und es lägen keine Forsteinrichtungsunterlagen dafür vor. Würde die Gemeinde Werpeloh diese Waldinventur durchführen und einmal festhalten, wo es sich im Schießgebiet um Wald oder nicht Wald handelt, wäre die WTD 91 gezwungen, sich an das Naturschutzrecht zu halten und könnte keine Sonderrechte durch ein Kompetenzwirrwarr erlangen. [jdm/HM]

Neuer Bodenatlas erschienen

Titelblatt des Bodenatlas 2024

Mit dem Boden-Atlas will der BUND in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung auf eine Ressource aufmerksam machen, die bei der Bewältigung vieler globaler Krisen eine Schlüsselfunktion inne hat: unsere Böden. Böden sind unsere Lebensgrundlage. Und doch stehen sie selten im Rampenlicht der gesellschaftlichen und politischen Debatte.

Böden sind nicht nur lebenswichtig, sondern auch eine begrenzte Ressource: Durch das Bevölkerungswachstum steht jedem Menschen immer weniger Land zur Verfügung. Böden sind daher vielfach auch umkämpft. Das weltweite Wachstum der Städte führt zu immer mehr Bodenversiegelung. Häufig sind besonders fruchtbare Böden betroffen, da sie der Grund für die ersten menschlichen Ansiedelungen waren.

Investitionen in landwirtschaftliche Böden durch Kapitalgesellschaften erschweren es neuen und kleineren landwirtschaftlichen Betrieben, Land zu erwerben oder zu pachten. In Afrika, Asien und Lateinamerika entwurzelt „Landgrabbing“ lokale Gemeinschaften.

Den Bodenatlas können Sie gedruckt kostenlos beim BUND bestellen oder direkt downloaden. [PM BUND]

Hochwasserschutz ist Privatsache?

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt hat beklagt, dass nach der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 das Bewusstsein der politisch Verantwortlichen für den Bevölkerungsschutz gestiegen sei, aber: „Davon ist jetzt nicht mehr viel übrig." Politischer Konsens sei es gewesen, "zehn mobile Betreuungsmodule für den Einsatz bei zerstörter Infrastruktur zu beschaffen. Bisher gibt es nur eins", beklagte Hasselfeldt.

Mit anderen Worten, Hasselfeldt fordert den Staat auf, seiner Daseinsvorsorgepflicht für die Bürger nachzukommen.

Das passt aber nicht zu der neoliberalen Vorstellung vom Staat, den die derzeitig Regierenden vom Staat und ihren Aufgaben als Politiker haben. Für Scholz, Weil und Co. hat der Staat außer Kriegführen vor allem die Aufgabe, den Konzernen ein sicheres Umfeld zum Verdienen zu schaffen.

Ministerpräsident Stephan Weils (SPD) Katastrophenvorsorgevorschlag ist deshalb folgerichtig: Er fordert eine Pflicht für eine Elementarschadensversicherung. "Die private Vorsorge muss noch mal deutlich verstärkt werden."

Für Weil steht offensichtlich fest, dass sich die Bürger halt selbst ihre Deiche bauen und den Versicherungskonzernen zu einem neuen Geschäftsfeld verhelfen sollen. Wenn die Deiche nicht hoch genug sind, die falschen Baugebiete ausgewiesen wurden und die Bürger absaufen, können sie sich ja mit einer Versicherungssumme über ihr zerstörtes Zuhause trösten. Passend dazu gibt es einen Artikel in der NOZ aus 2021, in der vor Fallen bei der Elementarversicherung gewarnt wird, auf die Verbraucher aufpassen müssen. [jdm]

Hochwasser-Lage

Die Samtgemeinde Dörpen meldet in ihrem heutigen Update zur Hochwasser-Lage in der Samtgemeinde Dörpen verschiedene Überschwemmungen, die aber durch den Einsatz der verschiedenen Behörden und Einrichtungen unter Einsatz von Pumpen beherrscht werden konnten. Insgesamt wird weiter von einer stabilen Lage ausgegangen.

In der Samtgemeinde Lathen hat sich durch sinkende Pegelstände die Lage entspannt, allerdings wird unter Verweis auf Meldungen des NLWKN über höhere Pegelstände am Oberlauf der Hase vor wieder steigenden Pegelständen gewarnt. [jdm]

Reisanbau als Perspektive?

RBB-Bericht über Reisanbau in Linum

Vor den Toren Berlins in Linum bauen zwei Landwirte den vielleicht nördlichsten Reis der Welt an. In ehemaligen Fischteichen haben sie in diesem Jahr Reis sowohl als Trocken- als auch Nassreis gepflanzt. Ein Versuch 2020 ging daneben, weil es zu wenig Mitarbeiter gab, die die konkurrierenden Schilfpflanzen entfernen konnten, wie Agrarheute berichtete. Außerdem sind auch die Vögel, die die jungen Pflanzen anknabbern, ein Problem.

Nasser Acker auf dem Höpen: Reisanbau? Warum nicht.

Im Oktober 2023 fand die erste Ernte von 5- 6 Tonnen je Hektar statt. Üblicherweise ist die Ernte in traditionellen Reisanbaugebieten doppelt so groß.

Angesichts von Klimawandel und ausreichend Wasser ist der Reisanbau jetzt auch hier eine Perspektive? Jetzt darf das Wasser nur nicht ablaufen. Der traditionelle Satz, um sich nicht eindeutig zu neuen Entwicklungen zu positionieren, lautet: "Kummt masse Neiet up!". [jdm]

Wie das Emsland wieder Wälder bekam

Im Mittelalter nutzten die Bauern im Emsland die Markengebiete, also das Gemeinschaftsland der Bauern außerhalb der Dörfer, um ihre Tiere zu weiden und es wurde dort die Humusschicht abgegraben, um damit ihre Eschböden zu düngen. Eichen- und Buchenwälder wurden als Hudewälder genutzt, z. B. im Tinner Loh noch erkennbar, um dort das Vieh, speziell auch die Schweine zur Mast weiden zu lassen.

Durch diese extensive Landnutzung wurde die Fläche des Waldes zunehmend verkleinert und sie führte zu einer regelrechten Waldverwüstung. In Beschreibungen des 17. und 18. Jahrhunderts wird erwähnt, dass man oft meilenweit durch Markengebiete gehen konnte, ohne einen Baum anzutreffen, aus dem man hätte einen Hauspfosten anfertigen können. Es gab in den Markengebieten in der Regel nur noch verlichtete Busch- und Niederungswälder. Dazwischen lagen große baum- und strauchfreie Flächen. (Die Hudelandschaften Nordwestdeutschlands, Richard Pott & Joachim Hüppe, Hannover, 1991, Seite 55)

Die Hudemast war damit nicht mehr möglich. Stattdessen verlegte man sich auf die Schafzucht, um das Heidekraut, das sich auf den Plaggenstichflächen ausgebreitet hatte, nutzen zu können. Das verstärkte noch einmal die Ausmergelung des Bodens, so dass sich umfangreichste Flugsandflächen und Wanderdünen ausbildeten. An der Ems war wegen des Versandens des Fahrwassers teilweise keine Schifffahrt mehr möglich.

Von 2200 km²  Fläche des ehemaligen Münsterschen Amtes Meppen waren nur 30 km² (= 3000 Hektar) mit Wald bedeckt, wovon aber nur auf rund 70 Hektar wirklicher Wald mit hochstämmigen Bäumen wuchs. Den Rest bildeten verstreut in der Heide liegende Eichenbüsche, wo abgeholzte Eichen wieder ausgeschlagen hatten. Die offenen Sandwehen machten mit 165 km² ca. 7,5 Prozent der Landesfläche aus; alles andere war entweder mit Heide, Moor oder - abgesehen von den Siedlungen -mit Eschböden bedeckt (Die Hudelandschaften Nordwestdeutschlands).

Die wandernden Sanddünen schütteten an den Ortsrändern auch das Ackerland zu. Die Regierungsanordnung, die Sandwehen zu dämmen und ,,Tannenkämpe" anzupflanzen, versuchten die Bauern zu boykottieren, weil sie um ihren Schafbestand fürchteten. Bevor sie Kiefernsamen säten, machten sie ihn durch Kochen keimungsunfähig. Bereits wachsende Schonungen ließen sie heimlich von Schafen abfressen.

Im Emsland änderte sich dies erst durch den Beginn der Herrschaft des Herzogs von Arenberg, der zunächst eigene Ländereien und zugekaufte Markenländereien verstärkt aufforsten ließ. Der Wald zwischen Börger und Spahnharrenstätte war 1805 das erste große Aufforstungsprojekt.

Das Hauptanliegen des Nadelholzanbaus war, die ausgedehnten Heiden und Wanderdünen aufzuforsten und festzulegen. Dafür hatte sich die Kiefer als besonders zweckmäßig erwiesen. So entstanden dort, wo vor dem Raubbau Eichen- und Birkenwälder waren, umfangreiche Kiefern-Monokulturen.

Es wurden keine Pflanzlinge gesetzt, sondern der Kiefernsamen wurde in grabenartige Vertiefungen gelegt und dann mit Zweigen bedeckt (gedämmt). Der Samen wurde zumeist aus den wenigen natürlichen Kiefernvorkommen Brandenburgs, Südwestdeutschlands oder Thüringens bezogen. Neben der Kiefer wurde zu Beginn auch die Fichte gepflanzt, aber es stellte sich heraus, dass sie zur Aufforstung der Dünensande und der ausgelaugten Heidesandböden weniger geeignet war. Zur Gewinnung der Samen wurden die geschlossenen Kiefernzapfen geerntet. Unter Wärmeeinwirkung wurden in der Forstsamendarre die Zapfen dazu gebracht, sich zu öffnen und die Samen freizugeben, die dann noch kontrolliert getrocknet wurden.

Die Samen bekamen in den Gräben genug Regenwasser, das sich in der Rinne sammelte und die Dämmung sorgte dafür, dass sich die Feuchtigkeit auch halten konnte.

Diese Struktur des Bodens mit Wällen und Tiefen ist heute noch in den emsländischen Wäldern zu beobachten, auch wenn heute nicht mehr die ursprünglich gepflanzten Bäume zu sehen sind. Ab 1870 wurden für die Erstellung der Gräben von der Arenbergschen Forstverwaltung Dampfpflüge eingesetzt, die viele nur mit der Urbarmachung der Moore in Verbindung bringen. Das lohnte sich wohl, weil man gezielt Grubenholz erzeugen wollte.

Aufforstungen durch die Bauern selbst erfolgten erst nach der Markenteilung, die in Wippingen in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts stattfand. Das Gemeinschaftsland wurde dabei auf die der Markengemeinde angehörigen Bauern als deren Eigentum aufgeteilt. [jdm]

Einladung zur Digitalen Infoveranstaltung zur Endlagersuche am 6. Dezember

Wo steht das Standortauswahlverfahren gerade? Wofür brauchen wir überhaupt ein Endlager? Und wie kann ich mich beteiligen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bei der digitalen Veranstaltungsreihe „Mitgestalter:innen gesucht: Basics zur Endlagersuche“.

Der nächste Termin ist am Mittwoch, den 6. Dezember. In der eineinhalbstündigen Veranstaltung erhalten Sie grundlegende Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, lernen die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten kennen und haben die Möglichkeit, mit den Vertreter:innen des BASE ins Gespräch zu kommen.

Die Veranstaltung findet von 17:00 Uhr - 18:30 Uhr statt. Den Zugangslink zur Veranstaltung finden Sie ab eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn hier. Für die Veranstaltung ist keine vorherige Anmeldung notwendig.

Die Veranstaltung findet über die Plattform Zoom statt. Teilnehmende müssen die App auf ihrem Endgerät installieren; den Download-Link finden Sie hier. Diese Infoveranstaltung ist Teil einer Veranstaltungsreihe und findet jeweils am ersten Mittwoch im Monat statt. [jdm]

Oberverwaltungsgericht: Bundesregierung muss Sofortmaßnahmen für Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden ergreifen

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND e.V. war der Auffassung, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Trotz der Pflicht legte die Bundesregierung keine wirksamen Programme vor, um die Klimaschutzlücke zu schließen. Der BUND hatte daher mit der beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anfang 2023 eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen verlangt, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssten Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektorziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des BUND, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Das Gericht stellte fest, dass das Umweltbundesamt für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt habe. Die Bundesregierung habe dann über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen zu beraten und diese „schnellstmöglich“ zu beschließen. Die für die Sektoren zuständigen Bundesministerien hätten im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt, aber ein Beschluss der Bundesregierung über diese Programme blieb aus.

Stattdessen beschloss die Bundesregierung am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023. Der 11. Senat hat festgestellt, dass das beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm erfüllt. Es überprüft anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm muss dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.

Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin, freute sich: „Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig." Die Deutsche Umwelthilfe erklärte auf ihrer Homepage: "Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine Ohrfeige für die Bundesregierung und ihre katastrophale Klimapolitik. Sie muss jetzt wirksame Sofortmaßnahmen ergreifen."

Das Gericht hat die Revision zugelassen. Nach einem Bericht des RBB will die Bundesregierung juristisch gegen das Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vorgehen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing habe das dem ARD-Hauptstadtstudio bestätigt. Die Revision hat aufschiebende Wirkung. Der Klägeranwalt Remo Klinger erwarte aber bei einer Revision auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg. [jdm]

Studie zu Auswirkungen von Eiszeiten: Emsländische Salzstöcke bleiben im Rennen für das Atommüllendlager

Zur Studie über Tunneltäler

Eine Studie der Bundesgesellschaft für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) lässt vermuten, dass viele für eine Atommüll-Endlagerung als möglich betrachtete Standorte nicht in Frage kommen. Für die Salzstöcke im nördlichen Emsland trifft das nicht zu; hier wird die Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden, dadurch höher.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die die Suche nach einem Atommüllendlager technisch durchführt, hat als eine Voraussetzung für ein Atommülllager festgelegt, dass oberhalb des Lagergesteins ein Deckgebirge von 300 Metern sein muss. Damit soll eine sichere Barriere zwischen Lagerplatz und der oberirdischen Atmosphäre geschaffen werden. Denn immerhin soll der Müll eine Million Jahre sicher lagern können. In einer Million Jahren wird es voraussichtlich zu etwa 10 Eiszeiten kommen. Auch dann soll der Atommüll unten sicher schlummern können.

Die Studie der BGR hat die Erosion während möglicher zukünftiger Vergletscherungen untersucht. Insbesondere der Einschnitt tiefer Tunneltäler stellt eine große Herausforderung für die langfristige Sicherheit eines Endlagers für radioaktive Abfälle dar. Wenn ein solches Tunneltal sehr tief reicht, ist der Abstand von 300 Metern zur Oberfläche nicht mehr gewährleistet. Ein solches Tunneltal kann Oberflächenwasser direkt zum Salzstock leiten und damit die Sicherheit des Endlagers gefährden.

Tunneltäler sind ein häufiges Merkmal ehemals vergletscherter Sedimentbecken. Sie entstanden, als das Schmelzwasser der Gletscher am Ende der Eiszeiten sich Wege zum Abfluss suchte. Diese Tunneltäler sind heute unterirdisch und als solche kaum zu erkennen. Die Linie der Kiesgruben in Wippingen könnte ein solches Tunneltal sein, das dann mit dem Geröll des Gletschers gefüllt wurde. Das erklärt auch, warum es direkt neben einer abbaubaren Kiesschicht keinen Kies mehr gibt: Das mehr oder weniger schmale Tal hat dort seinen Rand erreicht.

Die Wissenschaftler listen viele verschiedene Erklärungen auf, warum die Tunneltäler mal tiefer und mal nicht so tief sind. Neben der Wassermenge und der Größe des Gletschers spielte auch die Zusammensetzung des Untergrundes eine Rolle. Felsige Böden setzten dem Wasser und dem reibenden Geröll mehr Widerstand entgegen, als z. B. sandige Böden. Im Ergebnis scheinen die Tunneltäler dort tiefer ausgefallen zu sein, wo sich die Hauptmassen der Gletscher befanden.

Was in zukünftigen Eiszeiten passiert können die Geologen nicht voraussagen. Sie gehen deshalb einfach davon aus, dass das, was jetzt mehrfach bei den letzten Eiszeiten passiert ist, mit großer Wahrscheinlichkeit auch in zukünftigen Eiszeiten passiert.

Eine Karte der Studie (Abbildung 3 auf Seite 120) zeigt, wie tief die Tunneltäler der letzten Eiszeiten waren. Und diese Karte zeigt, dass es im nördlichen Emsland keine Tunneltäler gibt, die tiefer als 100 Meter sind. Fast das gesamte Gebiet nördlich des Emslandes weist tiefere Tunneltäler auf.

Sollte diese Studie für die Standortauswahl tatsächlich eine entscheidende Rolle spielen, fallen damit fast alle Salzstöcke Norddeutschlands – außer den emsländischen - als Standort für ein Atommülllager aus. [jdm]

Glyphosat wird von EU weiter zugelassen

Die EU-Kommission hat die Zulassung des Total-Herbizids Glyphosat um 10 Jahre verlängert. Das Mittel wird unter dem Namen Roundup vermarktet. Für den Bayer-Konzern, der seit der Fusion mit dem Roundup-Hersteller Monsanto große wirtschaftliche Probleme hat, könnte dies die Rettung sein.

Eine aktuelle Studie aus den USA legt nahe, dass der verstärkte Einsatz von Pestiziden aufgrund des wachsenden Sojaanbaus in Südamerika mit mehr Todesfällen bei Kindern unter zehn Jahren einhergeht. Diese Studie wird von deutschen Wissenschaftlern teils für plausibel gehalten; andere wiederum kritisieren die geringe Datenbasis, und betonen die generelle Schwierigkeit aus  statistischen Daten einen gesicherten Ursache-Wirkung-Zusammenhang herzustellen.

Das Umweltinstitut München sieht neben dieser umstrittenen Gefährdung der Gesundheit auch das Problem der Gefährdung der Artenvielfalt. Glyphosat töte nicht nur bestimmte Unkräuter ab, sondern jede grüne Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Gifteinsatz überstehe. Insekten fänden deshalb weniger Nahrung, worunter insektenfressende Tiere wie Vögel oder Fledermäuse leiden. Glyphosat wirke auch direkt toxisch auf Insekten wie Bienen oder Florfliegen, auf Bodenlebewesen wie Regenwürmer und auf Wasserlebewesen wie Froschlurche und andere Amphibien.

Glyphosat im Bier, Quelle  Umweltinstitut München e. V.

Glyphosat gelange über die Lebensmittel und die Atemluft auf jeden Fall in unseren Körper. Das Umweltinstitut hat dazu in der so genannten Bierstudie 2017 festgestellt, dass in den beliebtesten Bieren Deutschlands Glyphosat in unterschiedlichen Konzentrationen vorhanden ist.

Für Bier als verarbeitetes Produkt gibt es keinen eigenen Grenzwert, der vorsorgliche Grenzwert für Trinkwasser liegt bei 0,1 μg/l. Dieser wurde 2017 laut Studie bei allen untersuchten Bieren überschritten. Der höchste gemessene Wert 2016 lag mit 29,7 μg/l fast um das 300-fache über dem Trinkwassergrenzwert. Der höchste Wert 2017 sei mit 5,1 μg/l deutlich niedriger. Auch im Durchschnitt sei die Belastung geringer geworden: Waren es 2016 durchschnittlich 7,6 μg Glyphosat in einem Liter Bier, seien es 2017 durchschnittlich 1,7 μg.

Wer also den Argwohn hegt, Glyphosat könne in seinem Körper Unerwünschtes anrichten, kann als Biertrinker die Marke entsprechend wählen. Was das Problem letztlich nicht löst – aber Alkohol ist ja sowieso nicht die Lösung. [jdm/Grafik Quelle Umweltinstitut München e. V.]

Zuwendungsbescheid vom Bundesumweltministerium für Moor-Modellprojekt RoNNi

Mit Paludikultur Rohstoffe erzeugen und aktiv etwas für den Moor- und Klimaschutz tun – das ist Ziel des Modell- und Demonstrationsvorhabens RoNNi, das in zwei Modellregionen in den Landkreisen Emsland und Cuxhaven von insgesamt 13 Partnern aus Forschung und Wirtschaft umgesetzt wird. Bundesminister Cem Özdemir startete jetzt das Verbundvorhaben und übergab den Zuwendungsbescheid für das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Projekt. Projektträger ist die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

RoNNi steht für „Nachhaltige Erzeugung und Verwertung von Rohrkolben auf Niedermoorstandorten in Niedersachsen“. Das über einen Zeitraum von neun Jahren laufende Vorhaben wird vom 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e. V. in Werlte koordiniert. Dahinter steht die Idee, die Bewirtschaftung von entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Niedermoorböden umzustellen – und zwar auf eine klimaschonende, moorbodenkonservierende Nassbewirtschaftung.

Für die Landkreise Emsland und Cuxhaven bedeutet das konkret, dass hier jeweils zwischen fünf und zehn Hektar große Versuchspolder entstehen. Auf diesen wird Rohrkolben (Typha angustifolia und T. latifolia) angebaut, dessen Biomasse anschließend als Baustoff zum Einsatz kommt, aber auch als Gartenbausubstrat (Torfersatz). Dabei soll die gesamte Produktkette betrachtet werden – von der Herstellung eines qualitätsoptimierten Rohstoffs über die Ernte, Lagerung und Verarbeitung bis hin zur Vermarktung. Als wesentlicher Baustein ist der Aufbau einer kontinuierlichen Demonstrationsfertigungsanlage für den Baustoff und der Einsatz in Demonstrationsgebäuden geplant.

Es werden Regionalkonzepte entwickelt, die veranschaulichen sollen, wie in den beiden Regionen eine großflächige Umstellung der Bewirtschaftungsweise von Moorböden hin zu einer nassen Nutzung umgesetzt werden kann. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Thema Daten: Im Zuge des Projekts soll ein gebietsbezogenes Wassermanagement erarbeitet werden, zudem sind Treibhausgasmessungen sowie Untersuchungen zur Biodiversität und Wirtschaftlichkeit geplant. (PM 3N Kompetenzzentrum]

Wie das Gift in den Kürbis zurückkommen kann

Essbarer Buen Gusto Kürbis
Buen Gusto Ess-Kürbis

Wer in diesen Tagen einen Kürbis zubereitet, empfindet vielleicht ein leichtes Bedauern, wenn er diese große Menge an Kürbiskernen in den Bioabfall entsorgt. Da reift der Gedanke, diese Kerne doch zu trocknen und im nächsten Frühjahr im eigenen Garten einzupflanzen.

Davor warnen aber Gartenbauexperten, weil man sich damit giftige Kürbisse heranzüchten kann. Von Natur aus enthalten Kürbisgewächse das bitter schmeckende Gift Cucurbitacin. Es greift bei Verzehr die Magen-Darm-Schleimhäute an und löst diese auf. Symptome einer Cucurbitacin-Vergiftung sind Übelkeit, Erbrechen, Bauchkrämpfe oder Durchfall. Der Stoff dient den Pflanzen eigentlich zur Abwehr von Fressfeinden.

Bei den vielen essbaren Kürbissorten wurde dieses Gift herausgezüchtet. Die Zierkürbisse enthalten weiterhin diesen Stoff. Werden Kürbisse im eigenen Garten gepflanzt, erfolgt die übliche Bestäubung durch Insekten, die die Pollen zur weiblichen Blüte bringen. Danach erfolgt das Wachsen der Kürbisfrucht. Das Insekt kann die Pollen von überall hergeholt haben, auch von Zierkürbissen. Für die Genießbarkeit des Kürbisses hat das keine Folgen. Wenn aber die Kinder dieser Kürbisbeziehung, die Kürbiskerne, im Folgejahr erneut eingesät werden, können die sich entwickelnden Kürbisse schon Eigenschaften des väterlichen Zierkürbisses haben - also mehr Bitterstoffe enthalten.

Vor allem, wenn dies mehrere Jahre wiederholt wird, kann es auf diese Weise zu einer Rückzüchtung kommen und der natürliche giftige Bitterstoff wieder in gesundheitsschädlicher Menge vorhanden sein. Es empfiehlt sich also, die paar Euro für neues Saatgut, das unter kontrollierten Bedingungen hergestellt wird, zu investieren.

Im Zweifel kann man vor dem Kochen eine Geschmacksprobe am rohen Kürbis machen. Schmeckt der Kürbis stark bitter, ist zuviel Gift vorhanden. Spucken Sie das Probestück aus und entsorgen Sie den Kürbis.

Auch Zucchini und Gurken sind Kürbisgewächse. Die Problematik mit den Bitterstoffen ist auch hier vorhanden. [jdm]

Update vom 24.10.2023: Der Rückzüchtungseffekt beim Nachbau ist besonders groß bei F1 Hybridsaatgut, weil es sich hier von vornherein um Kreuzungen handelt. Bei sogenannten samenfesten Sorten tritt die Rückkreuzung hin zu den Wildformen etwas später ein.

Zuständige Behörde Niedersachsens: Fläche war kein Wald – Kahlschlag durch WTD 91 war illegal

Eine Sprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte auf Nachfrage noch einmal klar, es handele sich bei den durch die WTD 91 kahlgeschlagenen Flächen im Schießgebiet bei Wippingen "trotz der Gesamtflächen nicht um Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Auch das zuständige Beratungsforstamt kommt in seiner Beurteilung zu diesem Ergebnis. Somit liegt in diesem Fall keine waldrechtliche Betroffenheit vor."

Bei dem Flurstück 37/3, Flur 27, Gemarkung Werpeloh handele sich um einen schlauchartigen rund 420 m langen und 20 bis 25 m breiten Gehölzstreifen im Eigentum der Gemeinde Werpeloh im Landkreis Emsland, welcher einerseits von einem privaten Acker (Flurstück 35, Flur 27, Gemarkung Weperloh) und andererseits von einer gemeindlichen Verkehrsbegleitfläche eines Wirtschaftsweges (Flurstück 38, Flur 27, Gemarkung Werpeloh) begrenzt sei. Aufgrund der geringen Breite von deutlich unter 30 m und der Form der Bewirtschaftung könne sich bei dem vorliegenden Baumbestand kein Waldcharakter mit einem Waldnaturhaushalt und einem Waldbinnenklima ausbilden.

Damit widerspricht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium als zuständige Behörde ganz klar den Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar im Bundesfinanzministerium, der von einem Wald gesprochen hat. Die Abholzungen waren somit illegal, wurden aber vom Landkreis Emsland nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. [jdm/HM]

Kahlschlag im Schießgebiet: Wald ja oder Wald nimmer – straflos immer

Dr. Gesine Lötzsch, die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, fragte im Bundesfinanzministerium nach, was es zu dem Kahlschlag im Schießgebiet bei Wippingen zu sagen hat. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar ist etwas irritierend.

Er berichtet in seinem Schreiben an Lötzsch, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen die Kahlschlagsfläche als Wald eingestuft habe und deshalb der Kahlschlag durchgeführt werden durfte. Als Beleg, dass diese Einschätzung richtig sei, führt er an, dass der Landkreis Emsland das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt habe.

Der Landkreis hat aber die Fläche nicht als Wald eingestuft und das Verfahren nur eingestellt, weil er keinen Vorsatz bei dem Verstoß gegen den Naturschutz erkennen konnte. Der Landkreis führte also einen ganz anderen Grund für die Einstellung des Verfahrens an.

Es bleibt also festzustellen: Im Fall, es handelte sich nicht um einen Wald, hat der Landkreis das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgenlos eingestellt, ohne die ebenfalls mit Bußgeldstrafe bewehrte Fahrlässigkeit zu prüfen. Im Fall es war doch ein Wald, bleibt die Frage, warum die WTD 91 ihre Abholzungen ausgerechnet in der Brut- und Setzzeit durchführen muss.

Die Behörden sind also in der Lage, naturschutzwidriges Verhalten der WTD 91 mit konträren Einschätzungen so zu behandeln, dass immer eine Straflosigkeit garantiert ist. [jdm/HM]

Nachsatz: In einer ersten Version hatten wir geschrieben, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen gegen die Meldepflicht wegen des geplanten Kahlschlags verstoßen habe, wenn es sich um Wald handelt. Das ist aber nicht richtig, weil die Meldepflicht erst ab einer Fläche von einem Hektar besteht.

Geschafft: Waldrappe sind am Ziel in Spanien

Waldrappe im Formationsflug
Waldrappe im Formationsflug

Eine Reise über 2.320 Kilometer lag hinter ihnen. 43 Tage waren sie unterwegs, 19 Etappen mit einem Mittel von 120 Kilometer sind sie geflogen, rund 50 Stunden waren das Flugteam und die Vögel in der Luft. Schließlich sind 32 junge Waldrappe in Andalusien angekommen, drei Vögel sind während der Flüge in Spanien verloren gegangen.

Das Flugteam, dass junge Waldrappen den Weg vom Flugplatz Binningen in der Nähe des Bodensees nach Vejer de la Frontera, Andalusien (Spanien) gezeigt hat, meldete am 6. Oktober stolz das erfolgreiche Ende des Projekts.

Waldrappe mit dem Flugteam

Problemlos verlief die menschengeführte Migration der Tiere nicht. Der geplante Starttermin um den 10. August musste verschoben werden, da die Vögel zu der Zeit den Fluggeräten im Training immer noch nicht zuverlässig nachflogen. Während der Migration verbesserte sich zwar das Verhalten der Vögel, sie zeigten eine deutliche Zugmotivation, lernten in Formation zu fliegen und kamen auch immer wieder nahe zu den Fluggeräten. Aber es blieb schwierig. Und so gingen auch immer wieder Vögel verloren, einmal sogar mit 27 Tieren der Großteil der Gruppe. Bis auf drei Vögel fanden die Teammitglieder aber alle unversehrt wieder.

An manchen Tagen saß die Gruppe wegen Schlechtwetter fest oder musste wegen zu starkem Wind Notlandungen machen. Falsche Wettervoraussagen zwangen 60 km vor dem Ziel zu einer Notlandung. So mussten die Vögel in Boxen verpackt werden und reisten die letzten 60 Kilometer im Auto, was aber nach Angaben des Projektteams auf ihr späteres Verhalten keine negativen Auswirkungen haben sollte, da sie sich bereits im Areal ihres künftigen Wintergebietes befanden.

Feier nach Abschluss des Migrationsflugs

Die Ankunft wurde von den spanischen Projektpartnern sowie VertreterInnen der Gemeinden Barbate und Vejer de la Frontera mit einem großen Empfang mit mehreren hundert begeisterten Kindern, politischen VertreterInnen und Journalisten gefeiert.

Mit menschlicher Hilfe sind nach Jahrhunderten der fast vollständigen Ausrottung erstmals wieder Waldrappe entlang der großen europäischen Zugroute quer durch Frankreich und Spanien migriert und haben schließlich ihr künftiges Wintergebiet in Andalusien erreicht. Dort sind sie auch gleich mit Vögeln der sesshaften andalusischen Population zusammengetroffen. [jdm/Newsletter www.waldrapp.eu]

Einstellung des Verfahrens wegen Kahlschlag im Schießgebiet: Ermittelte der Landkreis gegen den Falschen?

Am 18. September hatten wir berichtet, dass der Landkreis wegen des Kahlschlags eines Gehölzstreifens während der Brut- und Setzzeit im Schießgebiet ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet hatte. Und der NDR berichtete dann am 20. September mit Bezug auf unsere Berichterstattung. Aber schon am 22. September meldete der NDR unter Berufung auf einen Kreissprecher, dass das Verfahren eingestellt worden sei.

Der Landkreis habe nicht zweifelsfrei klären können, ob mit dem Rückschnitt vorsätzlich gegen Richtlinien des Natur- und Landschaftsschutzes verstoßen worden ist. Außerdem meldete der NDR, dass die Bundeswehr betont habe, dass das Verfahren nicht gegen sie als Pächterin, sondern gegen den Eigentümer und den Dienstleister des Rückschnitts gerichtet war.

Wir fragten beim Landkreis nach, weil uns die Einstellung des Verfahrens nicht schlüssig erscheint. Zuvor hatte der Landkreis mitgeteilt, dass, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft vornehme, könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR bestraft werden. In der vom NDR zitierten Verlautbarung, ist aber nur davon die Rede, dass Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Die Fahrlässigkeit wurde anscheinend gar nicht geprüft.

Der Landkreis hat uns auf diese Anfrage bis heute nicht geantwortet. Wir stellten die weitere Frage, warum das Verfahren gegen die Eigentümer (Gemeinde Werpeloh) und gegen den Dienstleister, den Bundesforst, gerichtet war und nicht gegen den Pächter und Auftraggeber des Kahlschlags, die WTD 91. Die Kreissprecherin teilte dazu mit, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zu denen der  Bundesforst gehöre, die Waldflächen der Bundeswehrliegenschaft betreue. Insofern sei der Bundesforst der richtige Ansprechpartner.

Nach dieser Logik kann also jeder Bürger gegen das Naturschutzrecht verstoßen, sofern er irgendwelche Personen damit beauftragt, die nicht so genau Bescheid wissen. Der Auftraggeber ist aus dem Schneider und der Dienstleister, der keine Ahnung vom Naturschutzrecht hat, hat ohne Vorsatz gehandelt. Sie können dann wohl sicher sein, dass der Landkreis Ihren naturschutzwidrigen Eingriff nicht ahndet.

Oder hatte das Vorgehen des Landkreises vielleicht damit zu tun, dass er sich mit der "mächtigen" Bundeswehr nicht anlegen möchte? Dann muss man dem Landkreis fast ein Lob zollen, dass er das Verfahren gegen die vollständig unschuldige Gemeinde Werpeloh nicht durchgezogen hat und lieber den Tatbestand der "Fahrlässigkeit" einfach vergessen hat. [jdm]

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Wolfsmonitoring: Werden zu wenig Wildtierrisse erkannt und gemeldet?

2. Quartalsbericht der Landesjägerschaft zum Wolfs-Monitoring

Das Thema Wölfe hat sich in Wippingen etwas beruhigt. Es werden zwar immer wieder Nutztierrisse bekannt, aber letztlich verlässt man sich bei der Betrachtung, wie viele Wölfe es gibt, auf sein subjektives Gefühl.

Das Wolfsmonitoring soll eigentlich belastbare Zahlen ergeben, wie sich die Wolfspopulation entwickelt. In Niedersachsen gab es im 2. Quartal 2023 laut Quartalsbericht der Landesjägerschaft 2194 Meldungen, aber als bestätigte Meldungen können nur 814 Fälle (37,11%) gelten.

Am häufigsten wurden mit 41,98 % (n=921) Fotofallenaufnahmen gemeldet. Mit 24,79 % (n=544) machten Sichtungen den zweithäufigsten Meldungstypus aus. Dokumentierte Losungsfunde waren mit 16,41 % (n=360) vertreten. Nutztierrisse (4,51 %; n=99), Wildtierrisse (7,84 %; n=172), Fährten (2,51 %; n=55), Sonstige (0,32 %; n=7), Totfunde (0,77 %, n=17), Heulen (0,82 %, n=18) und Haare (0,05 %; n=1) machten den Rest der Meldungen aus.

Der größte Teil der Meldungen (54,92 %) kam von Jagdscheininhabern und sie lieferten auch 83,84 % aller C1-Nachweise, also Meldungen mit definitiven Wolfsnachweisen.

Seit Beginn des Wolfmonitorings im Jahr 2011/2012 stiegen die Meldungen von Null auf 4000 im Jahr 2019/2000. Im abgelaufenen Jagdjahr 2022/2023 sind es über 8000 Meldungen. Im Laufe der Jahre ist der Anteil der bestätigten Sichtungen von anfangs nur etwa 15 % auf ca. 50 % gestiegen. Unbestätigte Meldungen haben abgenommen.

Meldungen wegen Nutztierrissen machen 6,13% und wegen Wildtierrissen machen 5,76 % aus.

Zum Abschluss des II. Quartal 2023 können 48 Wolfsterritorien in Niedersachsen bestätigt werden: 42 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 2 residente Einzelwölfe. Für 25 der 42 Wolfsrudel steht der Rudelnachweis aktuell noch aus. Für das Emsland werden derzeit zwei Rudel in Meppen und Herzlake angenommen, wobei der Status noch nicht bestätigt ist. In Nordhorn wird nur noch ein Einzelwolf vermutet. Insgesamt werden in Niedersachsen somit 300 Wölfe vermutet.

Im II. Quartal 2023 wurden 99 Übergriffe auf Nutztiere im Rahmen des Monitorings dokumentiert. Es wurden insgesamt 158 Tiere getötet, 54 verletzt und 27 gelten als verschollen. Von den insgesamt 99 gemeldeten Übergriffen wurde in 55 Fällen der Wolf amtlich als Verursacher festgestellt Dabei wurden insgesamt 120 Nutztiere vom Wolf getötet, 39 verletzt und 21 gelten als verschollen. In 37 Fällen waren Schafe Ziel der Wolfsrisse und in 10 Fällen Rinder. Im Emsland wurden 4 Fälle von Nutztierrissen bekannt.

Eine genauere Untersuchung der Nahrungszusammensetzung von Wölfen erfolgte von 2009 bis 2019 im Land Brandenburg (Lippitsch et al. 2021). Bei einem Beutebedarf von 3 kg pro Tag würde ein Wolf rechnerisch 1095 kg an Beute im Jahr benötigen, womit sich bei einem Rehanteil von 50 % etwa 55 Rehe ergeben würden. Wird wiederum von einem Bestand an ausgewachsenen Wölfen von 300 in Niedersachsen ausgegangen, so ergibt sich ein Rehwildanteil von 16.500 Tieren an der Beute in Niedersachsen. Hier liegt ein auffälliger Unterschied zu den tatsächlich im Monitoring genannten 172 Wildtierrissen im letzten Quartal.

Jäger begründen diesen Unterschied damit, dass es kaum möglich sei, alle Risse wirklich zu finden. Es scheint auch so zu sein, dass Jäger ihre Meldungen zum Abschussplan zwar entsprechend den gesetzlichen Vorgaben machen, aber beim Wolfsmonitoring die Risse durch den Wolf nicht gemeldet werden; möglicherweise auch, weil die Jäger irrigerweise glauben, dass Meldungen zum Abschussplan automatisch mit dem Wolfsmonitoring verbunden sind.

Aber auch bei den Meldungen zum Abschussplan werden nur etwa 3000 Meldungen als „sonstiges Fallwild“ verzeichnet; viel zu wenig im Vergleich zu den theoretisch erechneten Zahlen.

Das Nahrungsangebot für die Wölfe durch den Rehbestand scheint also riesig zu sein, wenn ein solcher Schwund an Rehen sich bei den Meldungen durch die Jäger nicht niederschlägt. Wölfe gehen dort hin, wo sie Nahrung finden. Ein hoher Rehbestand ist ein Anreiz für die Wölfe, sich in einem Gebiet anzusiedeln. Die Anzahl der Rehe hat in Deutschland kontinuierlich zugenommen. Modellrechnungen gehen davon aus, dass dies auch so weiter geht. Der Nabu spricht davon, dass der Rehbestand in Deutschland durch die jagdlich orientierte Hege unnatürlich überhöht ist und für den Waldnaturschutz sowie die naturnahe Forstwirtschaft ein erhebliches Problem darstellt.

Wer den Wolfsbestand reduzieren will, sollte also zunächst den Rehbestand reduzieren. Rehe sind übrigens nicht nur Wolfsfutter, sondern sie verursachen viele Verkehrsunfälle und Waldschäden.

Wenn die Jägerschaft den Schalenwildbestand reduzieren würde, könnten die Nutztiere möglicherweise zunächst verstärkt in den Fokus der Wölfe gelangen. Das wäre aber zeitlich begrenzt und das Ergebnis wäre letztlich die erwünschte natürliche Reduzierung der Wolfspopulation. [jdm/HM]

Vor der Ernte noch kurz spritzen: Illegal, aber selten kontrolliert

Im Rahmen der Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie im Rahmen des Niedersächsischen Weges geht es darum, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell zu reduzieren, um die Artenvielfalt in der Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten. Dies soll durch mit der Landwirtschaft abgesprochene Anreize in Verbindung mit gesetzlichen Verboten erreicht werden.

Bedingt durch den regenreichen Sommer sind bei der Getreideernte Verzögerungen aufgetreten. Insbesondere liegendes Getreide reifte nicht immer gleichmäßig ab; es kam zu Verunkrautung. Bis vor wenigen Jahren durfte eine Herbizidbehandlung vor der Ernte (Sikkation) durchgeführt werden, seit 2021 (§ 3 b Abs. 5 PflSchAnwV) jedoch nicht mehr.

Augenscheinlich kam es in diesem Jahr allerdings wieder zur Sikkation. Manch „schlauer“ Landwirt, dessen Getreide liegt und von "Unkräutern" durchwachsen wurde, spritzt vor der Ernte auf Ackerflächen, die nicht von Hauptstraßen einsehbar sind. Läuft ein Bauer eigentlich Gefahr, dass diese Praxis geahndet wird? Es ist die Frage, ob die Belastung von Getreide/Stroh bei Lebens-, bzw. Futtermittelkontrollen erfasst wird.

Nach Angaben der Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegt die Zuständigkeit für Lebens- und Futtermittelkontrollen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Werden im Rahmen dieser Kontrollen (durch Analysen des Erntegutes) nicht zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe festgestellt, erfolgt eine Abgabe an den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – konkret innerhalb des Pflanzenschutzdienstes an den Fachbereich Prüfdienste. Von dort werden die Einhaltung des Pflanzenschutzgesetzes und auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen geprüft.

Hierzu werden im Regelfall Vor-Ort-Kontrollen auf landwirtschaftlichen, lohnunternehmerischen oder gärtnerischen Betrieben durchgeführt. Bei festgestellten pflanzenschutzrechtlichen Verstößen sind die Prüfdienste gleichzeitig die zuständige Stelle bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Im Rahmen von anlassbezogenen oder systematischen Flächenkontrollen durch die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer Niedersachsen könnten Sikkationsanwendungen auffallen, wenn vor der Getreideernte Absterbeerscheinungen an Unkraut oder Durchwuchs erkennbar werden oder wenn sich nach der Ernte die Mitbehandlung von Randbereichen zeigt. In beiden Fällen würden Pflanzen- oder Bodenproben zur Beweissicherung entnommen.

Eine engmaschige Kontrolle aller Schläge, auf denen potentiell eine unzulässige Sikkation erfolgt sein könnte, sei aber nicht möglich. Dies sei insbesondere durch die hohe Anzahl sikkationsrelevanter Schläge begründet, also Schläge auf denen potentiell eine Sikkationsbehandlung stattfinden könnte. Ein weiterer Grund sei die Tatsache, dass Bestände je nach Vegetationsstand und vorliegenden Standortfaktoren (Boden, Wasser, Witterung) zu unterschiedlichen Zeiten erntereif sind.

Die Abgabe von Glyphosat muss von den Händlern dokumentiert werden. Die zuständige Behörde kann auf Verlangen Einsicht in diese Unterlagen erhalten, was im Rahmen von Kontrollen auch geschehe. Von Amts wegen werden diese Daten bisher in Deutschland jedoch noch nicht systematisch erfasst.

Wenn ein Verdacht zu einem Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz vorliegt, könne das dem Prüfdienst der LWK Niedersachsen mitgeteilt werden. Eine anonyme Meldestelle dafür sei derzeit nicht in Planung.

Die Pressestelle der Landwirtschaftskammer Oldenburg bestätigte auf Anfrage, dass in diesem Jahr ausschließlich anlassbezogene Kontrollen aufgrund von Hinweisen zur Sikkation in Getreide erfolgten. Es bestätigte sich eine unzulässige Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln entgegen von §3b Abs. 5 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (Verwendung des Wirkstoffs als Spätanwendung vor der Ernte). Die Prüfdienste würden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen verantwortliche Anwender einleiten und die vorgegebenen Kürzungen von Betriebsprämien veranlassen. Bei den Kontrollen bis zum Herbst 2021 standen die Kontrollen der Einhaltung von Anwendungsbestimmungen der verwendeten Pflanzenschutzmittel im Fokus. [jdm/HM]

Atommüll: Der alte ist noch nicht vergraben und neuer wird produziert

Am Mittwoch, den 4. Oktober, findet 17:00 Uhr - 18:30 Uhr die digitale Infoveranstaltung „Mitgestalter:innen gesucht: Basics zur Endlagersuche“ des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) statt. In der 90-minütigen Veranstaltung erhalten Sie grundlegende Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, lernen die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten kennen und haben die Möglichkeit, mit den Vertreter:innen des BASE ins Gespräch zu kommen. Den Zugangslink zur Veranstaltung finden Sie ab eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn hier. Für die Veranstaltung ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Hinweis: Die Veranstaltung findet über die Plattform Zoom statt. Teilnehmende müssen die App auf ihrem Endgerät installieren; den Download-Link finden Sie hier.

Am 27. September 2023 findet in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) statt. Schwerpunkte der öffentlichen Sitzung sind der aktuelle Programmentwurf das 2. Forum Endlagersuche. Darüber hinaus informiert die BGE über die nächsten Schritte bei der Anwendung der Methodik zur Ermittlung der Standortregionen. Eine individuelle Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht nötig. Sie finden die Einwahldaten ab Mittwoch, den 27.09.2023 um 16:00 Uhr hier: https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/Termine/Endlagersuche/DE/2023/0927_sitzung_pfe.html.

Die Urantransporte aus Russland zur Brennelementefabrik nach Lingen werden wieder rollen, meldet die Anti-Atom-Organisation "ausgestrahlt". Das Atommüll-Bundesamt BASE hat jetzt 40 solcher Transporte genehmigt. Lieferant des Urans ist der russische Staatskonzern Rosatom. Die erste Uran-Lieferung erfolgte bereits vor zwei Wochen. Die bisherige Genehmigung für die Importe war Ende Mai ausgelaufen. In einem Joint Venture mit Rosatom will die Atom-Fabrik die Brennelemente-Produktion in Lingen noch ausweiten. [jdm]

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland startet Kontrollaktion

15.09.2023  vor dem Meppener Kreishaus II der Startschuss für die Biomüllkontrolle
15.09.2023 vor dem Meppener Kreishaus II der Startschuss für die Biomüllkontrolle

Gemeinsam mit mehr als 75 kommunalen Betrieben setzt sich der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Emsland in einer bundesweiten Initiative seit rund fünf Jahren für mehr Qualität beim Bioabfall und somit für mehr Umwelt- und Klimaschutz ein. Um die benötigte Qualität bei den Ausgangsprodukten sicherzustellen, wird sich der AWB Landkreis Emsland der bundesweiten Biotonnen-Kontrollaktion des Vereins #wirfürbio anschließen. Die Aktion findet bundesweit vom 18. bis 29. September unter dem Motto „Dein Biomüll ist wichtig fürs Klima“ statt. Der zuständige Dezernent Dr. Michael Kiehl machte deutlich: „Nur sortenrein getrennter Bioabfall aus den Haushalten lässt saubere Komposterde entstehen – ein wichtiger Einsatzstoff, um neue Lebensmittel zu produzieren und auf chemische Düngemittel verzichten zu können.“.

Bei der aktuellen Aktion werden Haushalte mit Biotonnen wie schon 2020 stichprobenartig kontrolliert. Je nach dabei festgestelltem Verschmutzungsgrad werden grüne, gelbe oder rote Aufkleber an den Tonnen angebracht, wobei grün für „keine Störstoffe“, gelb für „geringer Störstoffanteil“ und rot für „extreme Fehlbefüllung“ stehen. „So erhalten Benutzer nach einem nachvollziehbaren Prinzip direkte Rückmeldung“, ergänzt AWB-Betriebsleiter Heinz Bökers. Wenn der Grad der „Verschmutzung“ zu hoch ist, wird die Tonne nicht geleert. In diesem Fall sollten die Störstoffe bis zur nächsten Abfuhr entfernt werden. [Landkreis Emsland, Foto Landkreis]

Menschen in Flugzeugen zeigen den Waldrappen den Weg in den Süden

Waldrapp

Der Waldrapp (Geronticus eremita) ist ein etwa gänsegroßer Ibis. Der Waldrapp wird auf der Roten Liste gefährdeter Arten aktuell als stark gefährdet eingestuft, nachdem er zuvor bereits als vom Aussterben bedroht geführt worden war.

In Europa war er einst ein häufiger Vogel, der in Frankreich, in der Schweiz, in Deutschland, Österreich, Spanien und im Westen des Balkans beheimatet war. Im 17. Jahrhundert wurden die Waldrappe in Mitteleuropa durch intensive Bejagung,sowie den Verlust ihres Lebensraumes ausgerottet. Nach einem Tiefpunkt Mitte der 1990er Jahre mit nur noch etwa 220 Vögeln in Freiheit liegt der Bestand an wild oder halbwild lebenden Vögeln jetzt bei etwa 1400.

Seit 2002 gibt es Bemühungen, den in Europa ausgerotteten Waldrapp wieder anzusiedeln. Waldrappe sind Zugvögel. Den Weg lernen sie normalerweise von ihren Eltern. Bei den in Gefangenschaft aufgezogenen Tieren, die ausgewildert werden sollen, gibt es aber keine Eltern, die den Weg kennen. Damit die Zugvögel den Weg ins Winterquartier im Süden finden, zeigen ihnen menschliche Zieheltern per Leichtflugzeug den Weg.

Darüber berichtet ein Podcast des Bayrischen Rundfunks. Auch das österreichische Waldrappteam, dass diese Flüge durchführt, berichtet auf einer eigenen Homepage. [jdm/Foto: GNU Free Documentation License Wikipedia]

Japan-Käfer

Japankäfer; Foto: Joseph Berger, Bugwood.org, Freie Lizenz Wikipedia

Der globale Handel und der Tourismus ermöglichen die Mitreise von Tieren als „blinder Passagier“ über mehr oder weniger große Entfernungen, teilweise sogar über Kontinente hinweg. So verbreitet sich derzeit auch der Japan-Käfer langsam in Europa. Wie die DPS - Fachzeitschrift für Schädlingsbekämpfung - berichtet, wurden in der schweizerischen Gemeinde Kloten nicht nur einzelne Japankäfer entdeckt, sondern ein regelrechter Befall.

Mitte Juli 2023 wurden im Rahmen der schweizweiten Überwachung des Japankäfers in Kloten vier Käfer in einer Lockstofffalle gefunden. Daraufhin stellte die kantonale Fachstelle Pflanzenschutz weitere Fallen auf und kontrollierte im Umkreis von einem bis drei Kilometern Wirtspflanzen auf Käfer und Frassspuren. Dabei zeigte sich, dass in Kloten bereits eine kleine Population des Japankäfers besteht. Es handelt sich um den ersten Befall auf der Alpennordseite.

Der Japankäfer ist polyphag, d. h. er hat ein Riesennahrungsspektrum. Man geht davon aus, dass er sich in Europa von bis zu 700 Wirtspflanzen ernähren kann. In Kloten hat man deshalb neben einer guten Überwachung der Ausbreitung durch die Fachbehörden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, wie Bewässerungsverbot bis Ende September und das Verbot des Transportes von Grüngut und Kompost aus Kloten hinaus. [jdm/HM, Foto Freie Lizenz Wikipedia]

Strafanzeige wegen Tierquälerei in Hähnchenmastbetrieb

Das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft Ernährung und Verbraucherschutz hat bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen § 17 Nr. 2 Tierschutzgesetz erstattet. Über den Landkreis Emsland hat das Ministerium heimlich erstellte Videoaufnahmen erhalten, die die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz weitergeleitet hat. Darauf zu sehen sind Masthähnchen in einem Stall, die für den Transport in den Schlachthof in Kisten verpackt werden. Die Bilder zeigen, wie den Tieren in einem rohen Umgang erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Der Landkreis Emsland wie auch das Landwirtschaftsministerium bewerten die Sequenzen als strafrechtlich relevant.

Die Soko Tierschutz schreibt auf der Homepage, es herrschten in dem emsländischen Hühnermastbetrieb unfassbare Zustände. Schwache, verletzte und kranke Tiere würden nicht etwa separiert und gepflegt, sondern illegal mit einer selbst gebastelten Pike erstochen. Extreme Rohheit und Brutalität gegenüber den Tieren sei an der Tagesordnung.

Hierzu Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass es zu Verletzungen von Geflügel beim sogenannten Ausstallen kommt. Ein systemischer Grund für diese Verstöße liegt in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet oft fehlende Pausenzeiten und Akkordarbeit. Tierschutz ist unter solchem Zeitdruck kaum möglich.“

Ministerin Staudte stehe bereits zu diesem Thema im Austausch mit dem Sozialministerium, um zu prüfen wie für Mitarbeitende sogenannter Fangkolonnen Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden können.

Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten läuft derzeit eine Abfrage des Landwirtschaftsministeriums zur Anzahl und den Ergebnissen der durchgeführten Kontrollen während des Ausstallens. Per Runderlass vom 27. September 2022 sind die örtlichen Veterinärbehörden verpflichtet, stichprobenhafte Kontrollen durchzuführen.

„Stichprobenartige Kontrollen sind allerdings leider nur bedingt effektiv, denn sobald die Kontrollpersonen vor Ort sind, wird das Arbeitsverhalten angepasst. Wir weisen darauf hin, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter solange die Tiere auf ihrem Hof sind, die Gesamtverantwortung tragen und das Ausstallen im Auge behalten müssen. Es aber auch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Fangkolonnen fachlich für ihre Aufgabe geschult sind. Bisher trifft die Schulungspflicht bundesweit nur auf die Kolonnenführerinnen und -führer zu. Das wollen wir ändern“, sagt Ministerin Staudte. Bereits im Mai habe Niedersachsen das Thema in die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz eingebracht. Beim Thema dauerhafte Videoüberwachung sei die Geflügelbranche gefragt, datenschutzkonforme Lösungen zu erarbeiten. [PM/jdm]

Seltene Pflanze im Seitenkanal: Flutende Schuppensimse

"Flutende Schuppensimse" (Isolepis fluitans) im Seitenkanal bei Kluse

Das Wendebecken des Seitenkanals Gleesen-Papenburg bei Kluse (ehemalige Badestelle) weist derzeit einen starken Bewuchs auf. Angesicht von Nachrichten über Algenpest und eutrophierte Gewässer stellt sich schnell eine Alarmstimmung ein.

"Flutende Schuppensimse" (Isolepis fluitans) im Seitenkanal bei Kluse

Aber hier handelt es sich nicht um einen alarmierenden Befund. Der erste Verdacht lautete "Wasserpest", was auch nicht beunruhigend wäre. Wasserpest ist eine Neophyt, verursacht aber trotz des Namens keine außergewöhnlichen Probleme. Im Gegenteil: Die Wasserpest kann für einen höheren Sauerstoffgehalt im Wasser sorgen. Allerdings ärgert sie die Angler, weil sich der Haken in ihr verfängt.

"Flutende Schuppensimse" (Isolepis fluitans) im Seitenkanal bei Kluse

Ein Tauchgang im Seitenkanal führte dann zur besseren Bestimmung der Pflanze. Tatsächlich handelt es sich im Seitenkanal um die "Flutende Schuppensimse" (Isolepis fluitans), wie Max Caesar vom Fachbereich Umwelt, Abt. Naturschutz und Forsten, beim Landkreis Emsland, bestätigt. Diese Binse ist eine Blütenpflanzenart aus der Familie der Seggengewächse und stellt eher eine Kostbarkeit dar. Sie wird auf der Roten Liste als stark rückgängig und bestandsgefährdet beschrieben. Das Attribut "fluitans" im Namen ist lateinisch und bedeutet schwimmend. Der Tauchgang zeigte, dass sich die Fische zwischen den Pflanzenbüscheln sehr wohl zu fühlen scheinen. [HM]