Beschäftigte mit Schwerbehinderung sind stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, obwohl ihre Zahl gestiegen ist

Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ist kontinuierlich gestiegen und erreichte 2024 rund 1,14 Millionen. Das entspricht einem Zuwachs von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und liegt über dem allgemeinen Beschäftigungswachstum von 0,4 Prozent. Das meldete die Bundesagentur für Arbeit.

Menschen mit Schwerbehinderung sind insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, in der Öffentlichen Verwaltung, im Handel und im Gesundheitswesen sowie Pflege- und Sozialbereich tätig. Trotz des Anstiegs der Beschäftigung liegt die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mit 50,9 Prozent dennoch deutlich unter der Bevölkerung insgesamt (77,2 Prozent).

39 Prozent der rund 181.000 im Jahr 2024 anzeigepflichtigen1 Arbeitgebenden erfüllten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig – mehr als die Hälfte von ihnen über das vorgeschriebene Soll hinaus. Weitere 36 Prozent (rund 65.000 Betriebe) erfüllten ihre Vorgaben teilweise, während etwa ein Viertel (ca. 45.000) keine Pflichtarbeitsplätze besetzte. Die Zahl der Betriebe, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, ist zuletzt gesunken.

Die Öffentliche Verwaltung weist dabei die höchste Erfüllungsquote auf. Auch das Verarbeitende Gewerbe kam seiner Beschäftigungspflicht überwiegend nach; rund 82 Prozent erfüllten diese ganz oder teilweise. Auch im Gesundheits- und Pflegesektor ist die Quote überdurchschnittlich.

Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen lag im vergangenen Jahr bei 12,0 Prozent und damit deutlich über dem Durchschnitt aller Arbeitslosen. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist – wie die Arbeitslosigkeit insgesamt – das dritte Jahr in Folge gestiegen. 2025 waren 185.000 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen arbeitslos, 5,4 Prozent beziehungsweise 9.000 mehr als im Vorjahr. 52 Prozent der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss – im Vergleich zu 45 Prozent unter allen Arbeitslosen.

„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass es trotz spürbarer Fortschritte weiterhin Nachholbedarf bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt gibt. Ihre Beschäftigungschancen liegen nach wie vor unter dem Durchschnitt“, konstatierte Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit. „Gleichzeitig ist hier ein erhebliches und bislang nicht vollständig ausgeschöpftes Fachkräftepotenzial vorhanden. Obwohl schwerbehinderte Arbeitslose im Schnitt besser qualifiziert sind, haben sie geringere Chancen auf eine neue Beschäftigung.“

Die Arbeitsagentur bietet einen Service für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademikern an. Die Bundesagentur für Arbeit kann zudem mit Förderangeboten unterstützen, um Menschen mit Schwerbehinderung in Ausbildung oder Beschäftigung zu integrieren. Es gibt des Weiteren auch Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen ausbilden, einstellen oder weiterbilden möchten. Das umfasst zum Beispiel die individuelle Arbeitsplatzausstattung wie etwa technische Arbeitshilfen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder auch Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für Unternehmen. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt und berät Unternehmen bei der Beantragung von finanziellen Unterstützungsleistungen. [jdm]

Beschäftigungswachstum wird von ausländischen Arbeitnehmern getragen

In einer Pressemitteilung stellt die Arbeitsagentur fest, dass der demografische Wandel den deutschen Arbeitsmarkt grundlegend verändert. Die Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften trägt maßgeblich dazu bei, die Folgen dieser Entwicklung abzufedern. Das Beschäftigungswachstum wird seit 2024 ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen, während sich die Beschäftigungsentwicklung deutscher Staatsangehöriger infolge der demografischen Alterung zunehmend abschwächt.

Es wäre zu hoffen, dass diese Pressemitteilung auch den CDU- und SPD-Ministern der Bundesregierung vor die Augen kommt, bevor sie ihre nächste migrantenfeindliche Gesetzgebung und ihre nächsten Abschiebelager in Afrika planen. Auch die AFD-Mitglieder bzw. -Wähler könnten mal darüber nachdenken, wer eigentlich ihre Angehörigen pflegen soll oder im Restaurant kochen soll, wenn ihre Pläne realisiert werden.

Immer mehr Menschen scheiden altersbedingt aus dem Erwerbsleben aus, während deutlich weniger junge Menschen nachrücken. Dadurch gewinnt die Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften für die Beschäftigungsentwicklung und die Fachkräftesicherung weiter an Bedeutung.

Zwischen 2014 und 2024 ist die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter mit deutscher Staatsangehörigkeit um rund 3,9 Millionen zurückgegangen. Gleichzeitig nahm die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mit ausländischer Staatsangehörigkeit um rund 3,4 Millionen zu. Ohne Zuwanderung wäre das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland also bereits deutlich geschrumpft.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Beschäftigung wider. Zwischen Juni 2014 und Juni 2025 wurde der Beschäftigungsaufbau überwiegend von ausländischen Beschäftigten getragen. 43 Prozent des Beschäftigungswachstums entfielen auf Staatsangehörige aus Drittstaaten – rund ein Drittel davon kommen aus den acht Asylherkunftsländern, weitere 26 Prozent auf Beschäftigte aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz. Rund ein Drittel des Beschäftigungszuwachses wurde von deutschen Beschäftigten getragen.

Neben der Zuwanderung hat auch die steigende Erwerbsbeteiligung zur positiven Beschäftigungsentwicklung beigetragen. Sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Staatsangehörigen ist die Beschäftigungsquote in den vergangenen Jahren gestiegen. Gleichzeitig konzentrieren sich Beschäftigungszuwächse deutscher Staatsangehöriger aufgrund der Alterung der Bevölkerung zunehmend auf ältere Altersgruppen. Jüngere Beschäftigtenjahrgänge werden dagegen immer stärker durch Zuwanderung geprägt.

Zuwanderung trägt zudem dazu bei, den Arbeitskräftebedarf in vielen Berufen zu decken. Während deutsche Beschäftigte insbesondere in hochqualifizierten Tätigkeiten Zuwächse verzeichnen, gleichen ausländische Beschäftigte Rückgänge bei Helfer- und Fachkrafttätigkeiten zumindest teilweise aus. Ihr Anteil an den Beschäftigten in Engpassberufen hat sich seit 2014 von sieben auf rund 14 Prozent verdoppelt. [jdm]

So funktioniert die von der Bundesregierung vorgesehene Kürzung aller Witwen- und Witwerrenten

Die klassische Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Hinzu kommt die eigene Rente, die aber auf die Witwenrente angerechnet wird, wenn der Freibetrag von 1077 € überschritten wird.

In einem Beispielfall, in dem die Ehefrau eine eigene Rente von 1000 € hat und der Ehemann eine Rente von 2000 €, würde die Ehefrau als Witwe 1100 € Witwenrente bekommen und hätte somit ein Gesamteinkommen von 2100 €.

Der Ehemann würde als Witwer wegen der hohen eigenen Rente keine (oder wenig) Witwerrente bekommen. Sein Einkommen bliebe also bei 2000 €.

Bei dem Rentensplittung-Modell, das die Bundesregierung jetzt einführen möchte, werden die Rentenansprüche geteilt. Die Ansprüche werden zu Lebzeiten oder nach dem Tod (der Gesetzestext liegt ja noch nicht vor) zusammengerechnet und exakt halbiert: Zusammen bekommt unser Beispielpaar 3000 € Rente. Die Witwe würde also 1500 € Rente bekommen, also 600 € weniger als nach heutigem Verfahren. Und zwar jeden Monat!

Und auch der Witwer bekommt 1500 € statt 2000 €, also 500 € weniger als nach heutigem Verfahren.

Das Rentensplittingverfahren hat also nichts mit Geschlechtergerechtigkeit oder mit einer „Anpassung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen“ zu tun, sondern es ist eine drastische Rentenminderung für alle Witwer und Witwen. Da kann eine Witwe allein schon 10 Beispielfamilien die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Einkommensteuerersparnis von 50 €/Monat zahlen.

Auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung gibt es ein Rechenbeispiel, wie sich das Rentensplittung (das heute schon freiwillig möglich ist) auswirken würde. In diesem Beispiel hat die Witwe einen Verlust von 734 € und der Witwer einen Verlust in Höhe von 649 € :

In dem fiktiven Beispiel hat er 60 Entgeltpunkte (EP), davon 40 in den Ehejahren, für die Rente erworben, sie 20 Entgeltpunkte, wovon 10 aus den Ehejahren stammen. Würde den Partnern ihre Rente jeweils auf Grundlage der selbstständig erarbeiteten Entgeltpunkte ausgezahlt, erhielte er nach Multiplikation mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro je Entgeltpunkt eine monatliche Bruttorente von 2.447 Euro, bei ihr betrüge die monatliche Bruttorente 816 Euro. Macht in Summe eine Gesamtrente von 3.263 Euro. Durch das Rentensplitting würde sich nun lediglich das Einkünfteverhältnis verschieben, an der Gesamtrente änderte sich nichts. Weil er während der Ehe 30 EP mehr als seine Frau erworben hat, müsste der Mann hiervon die Hälfte (15 EP) an seine Ehefrau abgeben. Die außerhalb der Ehe erwirtschafteten EPs bleiben beim Splitting unangetastet. Somit gleichen sich die Renten an. Er erhielte 1.836 Euro Bruttorente pro Monat, sie 1.428 Euro.

Wie würde sich ein Rentensplitting nun auswirken, wenn einer von beiden Ehepartnern sterben würde? Ohne das Rentensplitting würde die hinterbliebene Ehefrau aktuell zusätzlich zu ihrer Rente von 816 Euro eine große Witwenrente von 1.346 Euro erhalten. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der Mann erarbeitet hat (55 Prozent von 2.447 Euro). In Summe hätte sie damit Einkünfte in Höhe von 2.162 Euro pro Monat. Hätte das Paar zuvor ein Rentensplitting vorgenommen, hätte die Frau nur die Einkünfte aus ihrer eigenen Rente, also 1.428 Euro, und damit satte 734 Euro weniger jeden Monat. Der Grund: Nach durchgeführtem Rentensplitting haben Hinterbliebene keinen Anspruch mehr auf Witwen- oder Witwerrente.


Auch für den Ehemann wären die Auswirkungen erheblich, sollte seine Frau vor ihm sterben. Ohne das Rentensplitting erhielte er zusätzlich zu seiner eigenen Rente in Höhe von 2.447 Euro noch eine minimale Witwerrente von 38 Euro pro Monat. Der Grund: Seine eigenen Einkünfte übersteigen den derzeitigen Freibetrag von 1.077 Euro und müssen daher teilweise auf die Witwerrente angerechnet werden. Diese würde darum entsprechend gekürzt. So verbliebe aber immer noch eine Gesamtrente von 2.485 Euro pro Monat, was einem monatlichen Vorteil von 649 Euro gegenüber dem Rentensplitting entspräche.
[jdm]

Neues Frauenhaus in Meppen eröffnet am 1. August 2026

In Meppen entsteht wieder ein Frauenhaus: Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Ems-Vechte e.V. eröffnet zum 1. August 2026 eine neue Einrichtung mit acht Schutzplätzen für Frauen und ihre Kinder. Damit stehen nach der Schließung des früheren Frauenhauses in diesem Mai infolge der Insolvenz des damaligen Trägers SkF Meppen erneut Schutz- und Unterstützungsangebote vor Ort zur Verfügung. Das Land Niedersachsen unterstützt den Aufbau der neuen Einrichtung.

Der SkF Ems-Vechte e.V. übernimmt die Trägerschaft des Frauenhauses. Als anerkannter Wohlfahrtsverband verfügt der Verein über langjährige Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Frauen, Kindern und Familien. Mit seinen vielfältigen sozialen Angeboten ist der Verband in der Region fest verankert und bringt umfassende Expertise im Bereich des Gewaltschutzes mit.

Das neue Frauenhaus bietet acht Schutzplätze sowie eine umfassende sozialpädagogische Begleitung. Neben der sicheren Unterbringung erhalten die Bewohnerinnen Unterstützung bei rechtlichen, finanziellen und persönlichen Fragestellungen sowie bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven.

Die Neugründung erfolgt vor dem Hintergrund eines weiterhin hohen Bedarfs an Schutz- und Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen. Häusliche Gewalt zählt nach wie vor zu den größten sozialen Herausforderungen in Deutschland. Auch die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim verzeichnet steigende Fallzahlen in der Region. Laut Kriminalstatistik stieg die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent. [Landkreis Emsland]

Das will die Regierung: Abschaffung von Arbeiterrechten und einen glasklaren Verfassungsbruch

Das hochtrabend "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" genannte Programm der Bundesregierung reiht sich ein in die Liste der anderen Angriffe auf Arbeit und Leben der Arbeiterklasse: Verschlechterung des Gesundheitswesens, Abbau des Sozialstaats, Rentenkürzungen, Aufrüstung und Spiel mit der Kriegsgefahr.

Die Bundesregierung will den Pauschalsteuersatz für Minijobs (maximal 603 €) um 3% erhöhen. Der Spitzensteuersatz für Einkommen ab 280.000 € soll um 2 % erhöht werden.

Die Reform der Einkommensteuer soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlasten, also 50 € pro Monat. Die Kürzungen bei der Witwenrente werden alle durchschnittlich verdienenden Witwen und Witwer monatlich etwa 700 € weniger Rente einbringen.

Millionäre zahlen kaum Steuern, weil sie kaum über ein (hoch versteuertes) Gehalt verfügen, sondern „nur“ über (niedrig-pauschal versteuerte) Kapitaleinkünfte verfügen. Ihre Autos, Flugzeuge und Yachten werden steuerlich abgesetzt, aber bei Handwerkerrechnungen, die der Normalbürger bezahlt, wird die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.

Befristete sachgrundlose Kettenverträge sollen wieder vier (!) Jahre lang möglich sein und sie dürfen ohne Begründung sechsmal verlängert werden.

Für Hochverdiener soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht werden, wobei die Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert sind, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

Arbeitslose sollen nicht mehr durch die Arbeitsagentur weiterqualifiziert werden, sondern die Agentur ist nur eine „Arbeitsmarktdrehscheibe“, die in den nächsten Job treibt mit Job-to-Job-Qualifizierungen. Wer nicht spurt wird durch das Modell der sogenannten Transferentzugsraten zur Verbesserung von Erwerbsanreizen durch Mittelentzug gezwungen, jeden Job anzunehmen. Der Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge spricht hier von „Hartz V“.

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wer krank ist, soll sich nach dem Willen der Bundesregierung sofort in eine Arztpraxis setzen, um den Gelben Schein (natürlich digital) zu bekommen. Eigentlich logisch, weil viele Arztpraxen sowieso nicht mehr telefonisch erreichbar sind. Und der Arzt soll Angst vor einer Krankschreibung bekommen.

Und noch im Juli 2026 soll ein Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs mit gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen erarbeitet werden, die bis Ende 2026 umgesetzt werden. Damit wären wir bei einem Lieblingsprojekt der Sozialministerin Bärbel Bas, die in ihrer Heimatstadt schon Drangsalierungen von Armen durch Entmietung und Polizeieinsätze politisch unterstützte. Dabei handelt es sich hier um eine Phantomdiskussion. Verluste durch Sozialbetrug bewegen sich im Vergleich mit dem großen Steuerbetrug im Promillebereich.

Versteckt im Punkt 18 zum Wohnungsbau plant die Bundesregierung das Grundgesetz durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln.

Sie will eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichten, um vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt. Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau sowie den industriellen Hochlauf seriellen Bauens unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig werden.

Und dann kommt der Hammer: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“

Das ist ein glasklarer Verfassungsbruch. Denn im Grundgesetz-Artikel 15 steht “Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“

Der Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum von 2021 wurde von der Berliner Landesregierung bisher verschleppt und vom Bund ignoriert. Deshalb hat die Initiative den ersten Teil eines möglichen Vergesellschaftungsgesetzes präsentiert, der zweite soll bald folgen. Und im September wird in Berlin neu gewählt. Linke und Grüne führen die Umfragen an und es besteht dann eventuell die Möglichkeit, dass die Wohnraumvergesellschaftung nun doch im Parlament umgesetzt wird.

Ein Bundesgesetz, das einen Verfassungsartikel verbietet, ist ungesetzlich. Ein Gesetz dürfte lediglich die Entschädigungsfragen regeln. Die Bundesregierung setzt hier einfach darauf, dass es seine Zeit dauern wird, bis ein solches Gesetz wegen gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit zurückgenommen werden muss. Dieses Spiel auf Zeit könnte funktionieren, weil sich bis dahin die politischen Verhältnisse geändert haben könnten und die CDU als Junior-Partner der AFD jedes Vergesellschaftungsgesetz in den Ländern abschmettern könnte.

Es reicht der CDU nicht, dass sie Privatisierungen und immer mehr Abbau von staatlicher Daseinsvorsorge mit Verweis auf die neoliberalen Forderungen der EU durchsetzt. Sie möchte auch erreichen, dass die politischen  Rahmenbedingungen jede Veränderungsmöglichkeit zu Gunsten der Arbeiterklasse verhindern. Die Verfassung soll nur Dekoration sein, und Wohnungen, Krankenhäuser, Verkehrsinfrastruktur und Bildung sollen allein dem Markt überlassen werden.

Um Aufklärung über das Gebaren der Regierung und der Behörden schwieriger zu machen, soll das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verändert werden. Das ist das Gesetz, dass es möglich macht, von Behörden Auskünfte zu bekommen. Der Kreis der Auskunftsberechtigten soll eingeschränkt werden und es soll teuer werden. Der Verband FragDenStaat, der sich für Informationsfreiheit einsetzt, sprach vom "schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik".

Was die Karrieristen à la Lars Klingbeil und Bärbel Bas treibt, so ein Programm stolz in einer Pressekonferenz zu verkünden, ist klar: sie können nichts anderes und leben gut davon. Was aber SPD-Mitglieder und sogar führende Sozialdemokraten in den Gewerkschaften dazu treibt, so ein Programm zu unterstützen, wird ewig ein Rätsel bleiben. Das wird aber nach den nächsten Wahlen wohl auch nicht mehr so interessant sein. [jdm]

Sozialverband VdK: Wohngeldkürzungen treffen die Falschen

Bund und Länder planen massive Einschnitte beim Wohngeld: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums sollen 2027 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro eingespart werden, ab 2028 soll die jährliche Kürzung sogar auf über zwei Milliarden Euro steigen.

Dazu VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Bund und Länder wollen ausgerechnet bei Menschen sparen, die schon heute kaum ihre Miete bezahlen können. Was das Bauministerium hier vorlegt, ist eine der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre. Und sie trifft diejenigen, die sich am wenigsten dagegen wehren können.

Über die Hälfte der Wohngeldhaushalte sind Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten. 44 Prozent sind Familien, viele davon Alleinerziehende. Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen – sie haben das Wohngeld. Nun sollen sie erhebliche Teile dieser Unterstützung verlieren. Beim VdK gehen seit geraumer Zeit sehr viele Zuschriften von Mitgliedern ein, die Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Menschen in echter Not.

Für viele Haushalte entscheidet das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten können. Die Bundesregierung plant diese Kürzungen zu einem Zeitpunkt, an dem vielerorts die Mietpreise explodieren, keine günstigen Wohnungen mehr auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden und ein Umzug damit illusorisch ist.Besonders widersprüchlich ist, dass der Gesetzentwurf selbst einräumt, dass infolge der Kürzungen hunderttausende Menschen in die Grundsicherung gedrängt werden. Das ist kein Sparen, sondern eine Kosten-Verschiebung auf dem Rücken der Schwächsten. Wohnungsnot und Altersarmut lassen sich nicht durch Kürzungen verhindern.“ (HM/Quelle: Sozialverband VdK Deutschland e.V.)

Betriebsrenten auf Basis des Sozialpartnermodells vollkommen unattraktiv

Die Betriebsrente hat für Arbeitnehmer Schwächen, die es vollkommen unverständlich machen, dass der DGB sich für eine verpflichtende flächendeckende Einführung stark macht. Als Motivation mag allein die Anbiederung an die Bundesregierung gelten. Denn deren Rentenkommission fährt auch voll darauf ab.

Die IG Metall hat Betriebsrenten auf Basis des so genannten "Sozialpartnermodells" abgelehnt. Hauptgrund ist, dass dieses Modell die Rentenleistungen nicht garantiert. Verluste bei der Anlage der gesammelten Einzahlungen gehen zu Lasten der Arbeitnehmer. Die Gewerkschaft fordert, dass die Arbeitgeber für die Rentenzusagen haften müssen. Denn die Beiträge werden zwar aus der Bruttorente des Arbeitnehmers abgezweigt, aber der Arbeitgeber entscheidet allein, wo das Geld angelegt wird. Anlagen auf Risikomärkten sind seit 2017 auch erlaubt.

Die Einnahmen aus Betriebsrenten müssen voll versteuert werden. Renten aus der Gesetzlichen Rente haben dagegen einen prozentual unterschiedlichen Steuerfreibetrag. Also wird die Betriebsrente durch Steuern und Krankenkassenbeiträge noch einmal gemindert. Und - anders als bei der Gesetzlichen Rente - gibt es keinen dynamischen Ausgleich der Inflation.

In Schweden, das von der Rentenkommission als Vorbild genommen wird und wo die Betriebsrenten einen erheblichen Anteil am Renteneinkommen ausmachen, zahlen die Arbeitgeber allein die 4,5 % des Einkommens ein und die Betriebsrente ist für 90% der Beschäftigten über Tarifverträge obligatorisch. Die deutsche Betriebrente ist ein Rentenminderungsprogramm. Aber auch sie ist- wie die Aktienrente - ein gutes Geschäft für Blackrock und die anderen Finanzkonzerne. [jdm]

Schwedische Prämienrente ein schlechtes Vorbild

In einem Artikel der heutigen Ems-Zeitung beschreibt Sören Becker gut recherchiert, wie das so genannte schwedische Rentenmodell mit der "Prämienrente" funktioniert. Er vergleicht das Modell mit den deutschen aktuellen Zuständen.

Er kommt zu dem Ergebnis: "In der Praxis ist der Effekt auf die Höhe der Rente allerdings überschaubar. Nur vier Prozent der Rente in Schweden stammen aus dem Prämiensystem. Bei einer durchschnittlichen schwedischen Rente von 1850 Euro im Monat ergibt sich ein Unterschied von 70 Euro. Für diese vier Prozent zahlen die Schweden aber 13 Prozent ihrer Beiträge. Die Umlagekomponente sorgt also für mehr Rente pro Beitragseuro."

Das ist ein klarer Befund: Für die Aktienrente muss man mehr Beiträge zahlen, bekommt aber weniger Rente zurück, als bei der Gesetzlichen Umlagerente. Da muss man sich doch fragen, was die gut bezahlten "Experten" der Rentenkommission geritten hat, ein solches Modell vorzuschlagen. Das Modell ist nicht im Interesse der arbeitenden Beitragszahler, aber sehr im Interesse der Finanzkonzerne, wie z. B. Blackrock, dem ehemaligen Arbeitgeber des Millionärs und Bundeskanzlers Friedrich Merz.

Was die NOZ-Online-Redaktion dazu brachte, den Artikel mit der Überschrift "Rettung der Rente? Bald auch in Deutschland? Warum schwedische Rentner so reich sind" zu versehen, kann auch nur vermutet werden. Entweder die Online-Redaktion hat den eigenen Artikel nicht gelesen oder sie verfolgt eine eigene, an die "Rentenexperten" angelehnte, Agenda. [jdm]

Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

Am 1. Juli wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Damit ist nichtnur ein neuer Name für die Leistung verbunden, sondern auch verschärfte Mitwirkungspflichten, deren Nichtbeachtung mit Sanktionen belegt werden kann.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Kinder in Bedarfsgemeinschaften gibt es einige Schutzmechanismen um vor unverschuldeten Härten zu schützen.

Die Arbeitsagentur weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern ab Juli 2026 gemäß der neuen Rechtslage erfolgt. Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden. Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird. Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive bis Ende des Jahres vollständig angepasst. Die bereits erlassenen Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden sei sichergestellt. [jdm]

Aktienrente führt zu Beitragssteigerung

Ein Argument der Rentenkommission und der Bundesregierung für die Rentenreform ist immer, man wolle eine Steigerung der Beiträge verhindern. Dabei wird durch die Einführung der Aktienrente gerade der Beitrag gesteigert.

Zunächst sollen 0,5 Prozent des Bruttolohns in einen Staatsfonds fließen, der das Geld am Kapitalmarkt anlegt. Und diese Beitragszahlungen sollen schrittweise auf bis zu 2 Prozent erhöht werden. Bei dieser Form der Rentenfinanzierung muss zunächst ein riesiger Kapitalstock angesammelt werden, bevor daraus überhaupt Zahlungen erfolgen können. Während bei der gesetzlichen Rente die Rentenzahlungen mit dem Geld der Einzahler erfolgen, kann bei einer Aktienrente die Rentenzahlung nur aus den Renditen des angesammelten Kapitals gezahlt werden.

Solche Systeme sind sehr anfällig gegen Verwerfungen am Aktienmarkt, zumal wenn durch die verpflichtende Aktienrente massenhaft Aktien gekauft werden müssen. Auch die berufsständischen Rentenversicherungen für die freien Berufe, wie z. B. Zahnärzte oder Rechtsanwälte, nutzen für die Auszahlungen eine Mischfinanzierung aus Renditen und Umlagezahlungen.

Das immer wieder angeführte Beispiel der schwedischen Prämienrente ist keineswegs ein Erfolgsmodell. Insgesamt sind die schwedischen Rentenleistungen mit denen in Deutschland vergleichbar, allerdings hat die Prämienrente schon 2010, 2011 und 2014 zu Rentenkürzungen geführt. Die Zahlungen für die schwedische umlagefinanzierte Rentenversicherung kommen neben dem Lohn aus weiteren rentenfähigen Einkommen zum Beispiel aus Einkünften aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit (Selbstständige), Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einem Erwerbsminderungsausgleich. Außerdem decken staatliche Zuschüsse versicherungsfremde Ausgaben. [jdm]

Rentenkommission macht sich über Armut lustig und macht lustig Kürzungsvorschläge

Die Liste der 33 Empfehlungen der Rentenkommission beginnt mit so viel Kreide im Mund, dass man die Absicht sofort sieht: "Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine
Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen." Da streiten sich die CDU und die SPD über die Haltelinie von 48 Prozent des allgemeinen Durchschnittslohns. Und die Rentenkommission erkennt endlich an, dass das viel zu wenig ist und empfiehlt 70 % für alle? Kaum zu glauben!? Ist es auch nicht. Ist nur ein Täuschungsmanöver. In den weiteren Vorschlägen ist nichts enthalten, was diese "politische Zielgröße" erreichen hilft. Im Gegenteil: der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) soll beibehalten werden. Dieser kommt derzeit noch bis 2031 nicht zur Anwendung, weil es sonst zu einer drastischen Senkung der Rente gekommen wäre, was die SPD ja als große Errungenschaft gefeiert hatte.

Stattdessen empfiehlt sie eine Automatik einzuführen, die zu einem höheren Renteneintrittsalter führt: "Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. (Das) ... würde ... bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde."

Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden und die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre erhöht werden.

Die Hinterbliebenenversorgung soll an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen angepasst werden - das heißt, die Witwenrenten sollen gekürzt werden. Altersteilzeit soll erst ab 58 Jahren möglich werden.

Wer viel verdient soll weiterhin nichts in die Rente einzahlen. Deshalb empfiehlt die Kommission, das nur auf Löhne und Gehälter Beiträge gezahlt werden, nicht auf andere Einkunftsarten. Auch die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze soll bleiben, sprich: Hohe Einkommen zahlen nur begrenzte Beiträge.

In der Empfehlung Nr. 18, die eigentlich überhaupt keine Empfehlung ist, sondern ein Glaubensbekenntnis, machen sich die Autoren noch über die Menschen lustig. Da heißt es "Die Kommission empfiehlt, dass Bund, Länder und Kommunen verdeckte Armut bekämpfen. Ziel muss sein, allen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern den faktischen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu sichern. Die Kommission unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform, das Sozialleistungsrecht einfacher und übersichtlicher zu gestalten und die persönliche Beratung vor Ort und über digitale Zugangswege auszubauen." Wie allgemein bekannt ist, ist die so genannte Sozialstaatsreform, die da so begrüßt wird, ein riesengroßer Kahlschlag bei allen Sozialleistungen und ein Armutsprogramm für alle kranken, behinderten, alleinerziehenden, arbeitslosen oder minderjährigen Menschen.

Damit das Programm nicht zu einseitig nach Rentenkürzungsprogramm aussieht, wird vorgeschlagen, weniger Staatsangestellte zu verbeamten, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente und sogar Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten einzubeziehen - aber das können die dann auch verkraften, denn, siehe oben, die Beitragsbemessungsgrenze soll ja bleiben.

Und zum Schluss macht sich die Rentenkommission noch um die Renditen der Finanzkonzerne verdient, indem sie die Aktienrente und die betriebliche Altersversorgung gefördert sehen möchte - sogar die Schnapsidee der Frühstart-Rente wird von ihr ernst genommen.

Ver.di und die Sozialverbände haben schon gegen die Empfehlungen protestiert und bezeichnen es als Rentenkürzungsprogramm. Und damit bringen sie es auf den Punkt. [jdm]

Der Paritätische Gesamtverband legt 37 Vorschläge für echte Einsparpotentiale im Sozialstaat vor

Paritätischer 37 Vorschläge für die reform des Sozialstaats

Der Paritätische Gesamtverband hat 37 konkrete Maßnahmen vorgelegt, wie der Sozialstaat effizienter gestaltet und solide finanziert werden kann, ohne dass Menschen in schwierigen Lebenslagen die Last tragen. Anlass ist eine seit Monaten im Kanzleramt tagende Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, die Kürzungen im Sozialbereich prüft. Bislang wurden Wohlfahrtsverbände nicht in diesen Prozess einbezogen.

Der Paritätische Gesamtverband erkennt an, dass viele Kommunen finanziell unter Druck stehen und Reformen notwendig sind. Er warnt jedoch vor Einschnitten, die Kosten lediglich verlagern, statt echte Effizienzgewinne zu erzielen. Das Ziel muss sein, Ressourcen dort einzusetzen, wo sie tatsächlich wirken.

Ein erhebliches Einsparpotenzial liegt im Staatsapparat selbst. Fördergelder fließen heute durch ein Geflecht aus Projektträgern, Agenturen und Kompetenzzentren, die teils identische Aufgaben übernehmen. Nicht selten liegen die Verwaltungskosten bei bis zu 15 Prozent des Programmvolumens. Der Paritätische schlägt vor, diese Parallelstrukturen zusammenzulegen sowie Förderanträge durch mehrjährige Förderzeiträume, Festbetragsfinanzierung und einheitliche digitale Portale deutlich zu vereinfachen. Wo Aufgaben dauerhaft bestehen, sollte Projektförderung durch Regelfinanzierung ersetzt werden.

Auch in der Eingliederungshilfe zeigt sich, wie weit Verwaltungsaufwand und tatsächliche Wirkung auseinanderfallen können: In Berlin stiegen die Verwaltungskosten binnen vier Jahren inflationsbereinigt um 45 Prozent, obwohl die Fallzahlen nur um weniger als sieben Prozent zunahmen. Der Verband empfiehlt, fragmentierte Strukturen und Parallelverfahren abzubauen und die Digitalisierung konsequent voranzutreiben.

Ähnliches gilt für das Bildungs- und Teilhabepaket, das Kindern in Armut Vereinsmitgliedschaften, Ausflüge oder Nachhilfe ermöglichen soll: Derzeit erreichen die Teilhabeleistungen nur 18 Prozent der Anspruchsberechtigten. Der Paritätische schlägt vor, die Leistung pauschal auszuzahlen.

In der Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich exemplarisch, was kurzfristiges Sparen langfristig kostet: Wer niedrigschwellige Frühförderangebote streicht, riskiert, dass Kinder später auf teure stationäre Unterbringung angewiesen sind. Der Paritätische Gesamtverband spricht sich deshalb für den Ausbau früher Hilfen, Gewaltprävention und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung aus.

Großes Potential liegt in der Förderung von flächendeckenden, sozialräumlichen Inklusions-Angeboten. Denn wenn Strukturen barrierefrei und offen für alle sind, wird individuelle Unterstützung zum Ausgleich von Barrieren seltener
nötig. Auch präventive Maßnahmen, die der Eingliederungshilfe vorgelagert sind, sollten stärker genutzt werden, beispielsweise Soziotherapie oder eine bessere Verknüpfung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation. [jdm]

Auch im Gesundheitsbereich ist Prävention die beste Medizin: Gesundheitsförderung in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Suchtprävention, der Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Unterstützung sowie multiprofessionelle Primärversorgungszentren können teure Akutbehandlungen vermeiden. Zusätzliche Einnahmen ließen sich durch höhere Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuern sowie durch erhöhte Herstellerabschläge für Pharmaunternehmen erzielen.

Die Soziale Pflegeversicherung steuert bis 2028 auf ein Defizit von über 20 Milliarden Euro zu. Der Paritätische zeigt Wege auf, wie das ohne Leistungskürzungen zu bewältigen wäre: Versicherungsfremde Leistungen, etwa Beiträge für Menschen in der Grundsicherung, gehören in die Steuerfinanzierung. Zudem schuldet der Bund der Pflegeversicherung noch fünf Milliarden Euro aus der Corona-Zeit. Die Einnahmebasis ließe sich außerdem durch die Verbeitragung aller Einkommensarten und einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung verbreitern.

Die 37 Vorschläge des Paritätischen Gesamtverbands zeigen, dass es Potenziale für einen effizienteren, wirksameren Sozialstaat gibt. Wer hingegen bei Prävention, Frühförderung oder Inklusion kürzt, verschiebt Kosten nicht nur in die Zukunft, sondern zahlt am Ende mehr. [jdm]

SPD und CDU wollen sich ihre Waffenkäufe von den Witwen bezahlen lassen

Unter dem Vorwand einer höheren Geschlechtergerechtigkeit plant die Rentenkommission der Bundesregierung den Witwen ihre halbe Rente zu klauen. In der Rentenkommission sitzen lauter ProfessorInnen, pensionierte langjährige BehördenleiterInnen, Bundestagsabgeordnete und neoliberale Wirtschafts“wissenschaftlerInnen“. Allen gemeinsam ist, dass sie selbst nicht auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, sondern zu den 5 Prozent der Bevölkerung mit den höchsten Einkommen gehören.

In seiner Stellungnahme zur Rentenreform hatte der Sozialverband SoVD im März zur Verteidigung der umlagefinanzierten Rente darauf hingewiesen, dass die Deutsche  Rentenversicherung u. a. auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten zahlt. „Laut dem Rentenversicherungsbericht 2025 zahlt die Rentenversicherung rund 26,1 Millionen Renten an ca. 21 Millionen Rentner*innen. Davon sind 18,9 Millionen Altersrenten, darunter 11,2 Millionen vorgezogene Altersrenten, 5,4 Millionen Hinterbliebenenrenten und 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente), wovon 96 Prozent als volle EM-Rente gezahlt werden. 
Ein Blick auf die durchschnittlichen Zahlbeträge von Einzel- und Mehrfachrentner*innen macht deutlich, dass vor allem Frauen stark von Hinterbliebenenrenten, in der Regel Witwenrenten, profitieren. Sie schützen nicht selten vor Altersarmut. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Zahlbetrag von Altersrenten für Frauen liegt bei 955 Euro. Kommt eine Hinterbliebenenrente dazu erhöht sich die monatliche Rente auf 1.721 Euro.“

Unter dem Vorwand von Gleichberechtigung, aber tatsächlich um die Ansprüche von Hinterbliebenen zu kürzen, diskutiert die Rentenkommission ein verpflichtendes Rentensplitting. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner zusammengerechnet und anschließend gleichmäßig aufgeteilt. Dadurch entstehen für beide Partner eigene Rentenansprüche. Das war bisher freiwillig möglich. Dafür musste man auf eine Auszahlung von Witwenrente verzichten. Etwas Ähnliches geschieht bei einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung.

Wenn ein Partner in der Ehe  deutlich höhere Rentenansprüche erworben hat als der andere, führt das für den hinterbliebenen Partner zu deutlich niedrigeren Gesamtrenten je nach Umständen von mehreren hundert Euro. Und das ist das Ziel der Rentenkommission.

Die Rentenkommission würde damit neben den direkten Kürzungen auch dafür sorgen, dass die gesetzliche Rente ein solidarisches Ausgleichselement verlieren würde, das für eine Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sorgt. Die Attraktivität des Rentenmodells wäre wieder etwas gesunken, was die von den Finanzkonzernen gewünschte Aktienrente pushen könnte. Der DGB hat sich mit seinem Vorstoß für eine verpflichtende Betriebrente ja gerade der Kampagne der Finanzdienstleister angedient und ist damit den Verteidigern der gesetzlichen Rente in den Rücken gefallen.

Festzustellen bleibt auf jeden Fall, dass die CDU und die SPD mit diesen Plänen zur Abschaffung der Witwenrente zeigen, dass ihnen der „Schutz der Witwen und Waisen“ nichts wert ist. SPD und CDU wollen sich ihre riesigen Waffenkäufe und ihre Kriegspolitik auch von den Witwen bezahlen lassen. [jdm]

Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit – Paritätischer Armutsbericht 2026

Armutsbericht 2026 des Paritätischen Gesamtverbandes

Soziale Errungenschaften stehen unter Druck: Armut wächst, Pflege wird immer teurer, Krankenhäuser kämpfen ums Überleben. Und trotzdem drohen weitere Kürzungen und Belastungen für die Menschen, die am meisten auf einen funktionierenden Sozialstaat angewiesen sind. 

Anlässlich der Konferenz der Gesundheitsminister:innen ruft deshalb das „Bündnis starker Sozialstaat in Niedersachsen“ morgen zu einer Kundgebung ab 12:30 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte in Hannover auf.

Das Bündnis starker Sozialstaat in Niedersachsen ist ein Zusammenschluss von Gewerkschaften und Wohlfahrts- und Sozialverbänden, darunter auch der Paritätische Niedersachsen, der Kinderschutzbund Niedersachsen, die Lebenshilfe Niedersachsen, der VdK Niedersachsen oder der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen.

Auf der Kundgebung wird auch Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sprechen.

Der Paritätische Gesamtverband hat vor wenigen Tagen seinen Armutsbericht 2026 veröffentlicht. Der Bericht mit dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ enthält alarmierende Befunde: Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut, die Armutsquote steigt auf 16,1 Prozent.

  • Die Armutsbetroffenheit ist im Betrachtungszeitraum der letzten fünf Jahre auf ihrem Höchststand. Insgesamt 13,3 Millionen Menschen sind hierzulande von Einkommensarmut betroffen. Die Armutsquote liegt bei 16,1 Prozent.
  • Frauen sind mit 16,7 Prozent etwas häufiger von Armut betroffen als Männer mit 15,6 Prozent.
  • Bei älteren Menschen ist die Situation unvermindert angespannt: Die Armutsquote liegt bei 19,5 Prozent. Damit ist inzwischen etwa jede fünfte Person ab 65 Jahren von Armut betroffen. Der Lebensabend droht zur Armutsfalle zu werden.
  • Ein-Personen-Haushalte und Alleinerziehende zählen zu den am stärksten von Armut betroffenen Haushaltstypen. Mit einer Armutsquote von 30,3 Prozent bei Alleinlebenden und 28,9 Prozent bei Alleinerziehenden ist jeweils rund jede dritte Person in diesen Lebenslagen betroffen.
  • Aktuelle Vorschläge der Regierung zum Sozialabbau (z. B. bei Wohngeld und Unterhaltsvorschuss) drohen die Armut bei Gruppen, die ohnehin besonders von Armut betroffenen sind, wie ältere Menschen und Alleinerziehende zu verschärfen.
  • Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich: Während in Bayern etwa jede achte Person von Armut betroffen ist, gilt dies in Sachsen-Anhalt für mehr als jede fünfte Person. In Bremen lebt sogar mehr als jede vierte Person in Armut.
  • 4,6 Millionen Personen leben in erheblicher materieller Entbehrung. Darunter etwa 1 Million minderjährige Kinder und Jugendliche und 650.000 Altersrentner*innen. [jdm]

Enzyklika als Gegenentwurf zur deutschen Politik

Die Enzyklika "Magnifica humanitas" von Papst Leo XIV. wurde am 25. Mai 2026 (Pfingstmontag) offiziell veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieses ersten Lehrschreibens des Papstes steht der Schutz des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz (KI). Der Papst leitet den Umgang mit Ki her, indem er die Entwicklung der Katholischen Soziallehre nachzeichnet. Er versucht KI grob zu definieren: Es handelt sich um Datenverarbeitung. Damit tritt er dem Mythos, den die Chefs von Silicon Valley verbreiten wollen, entgegen, es handele sich um etwas, was in Konkurrenz zu den Menschen stehe oder sogar dem Menschen überlegen sei. "Fest steht jedoch, dass das Missverständnis zu vermeiden ist, diese „Intelligenz“ mit der menschlichen gleichzusetzen," ist ein Schlüsselsatz des Papstes.

Moderne Künstliche Intelligenzen werden nach Ansicht des Papstes eher „gezüchtet“ als „gebaut“: Die Entwickler entwerfen nicht jedes Detail direkt, sondern schaffen eine Architektur, auf der KI „wächst“. Damit ist die KI auch durch ihre Entwickler nicht beherrschbar oder vorhersehbar.

Der Papst bespricht die Folgen der KI für die Menschen in ethischer, sozialer und kultureller Hinsicht. Dabei entwirft er in Kontinuität zur Katholischen Soziallehre Anforderungen an den Staat, wie er die Würde der Menschen bewahren kann. Er warnt davor, den Menschen unter dem Gesichtspunkt der Effizienz zu betrachten. Man könnte glauben, er habe damit eine direkte Antwort auf die Auslassungen von Friedrich Merz über die faulen Arbeiter schreiben wollen. Dass Subsidiarität, also die Befähigung zur Selbsthilfe ohne die Solidarität nicht denkbar ist, betont der Papst mehrfach; auch damit steht er im Gegensatz zu den deutschen Politikern, die derzeit die Axt an den Sozialstaat ansetzen.

Die Kirche und die Gesellschaft seien keine getrennten Sphären, sondern die Kirche sei ein Teil der Gesellschaft und nehme somit an den gesellschaftlichen Debatten und Entwicklungen im Sinne der Soziallehre teil. Die Aussage der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zum letzten Katholikentag in Würzburg, dass die Kirche zu oft wie eine weitere Nichtregierungsorganisation (NGO) agiere und dem Zeitgeist hinterherlaufe, dürfte somit auch dem päpstlichen Ansinnen diametral entgegen stehen.

Die Passagen der Enzyklika zur Kriegsgefahr stehen auch in direktem Gegensatz zu der Kriegsrhetorik der Bundesregierung und der überwiegenden Zahl der deutschen Medien. Er fordert zu verhandeln und jederzeit die Motive des Gegenübers zu beachten, um jede Chance für einen Frieden zu nutzen. Deutsche Christdemokraten dagegen tun alles, um den Krieg in der Ukraine um jeden Preis (vor allem an Menschenleben) zu verlängern.

Die Papst-Enzyklika ist auch für Nichtreligiöse mit Gewinn zu lesen, besteht allerdings aus 52 eng beschriebenen Seiten. Wir haben Ihnen lesbare Auszüge auf 13 Seiten in normaler Schriftgröße zusammengestellt. [jdm]

EuGH: Essen allein reicht nicht – Kleidung und Geldleistungen „unverzichtbar“

Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.

Der EuGH befasste sich mit einer Regelung im deutschen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese sah vor, dass Leistungen für Personen, deren Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates als unzulässig abgelehnt wurde (sog. Dublin-Fälle) beschränkt werden können: auf Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege. Einen Anspruch auf Kleidung und Geldleistungen zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs haben sie danach nicht mehr.

Eine solche Einschränkung widerspricht nach Auffassung des EuGH dem Unionsrecht. Danach müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen einem angemessenen Lebensstandard entsprechen, der den Lebensunterhalt sowie den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet.

Auch nach den jetzigen Verschärfungen durch die Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) dürfte dies weiter gelten. Die Linken-Rechtspolitikerin Clara Bünger kommentierte das Urteil so: "Nach der GEAS-Reform wird es künftig zwar eine Regelung zu Leistungseinschränkungen in Dublin-Fällen geben. Ein angemessener Lebensstandard muss aber auch nach den neuen Vorschriften immer gewährleistet werden". Die Bundesregierung könne sich deshalb nicht damit herausreden, dass das Urteil eine alte Rechtslage betreffe. [jdm]

„Woher nimmt er bloß die Kraft?“ Vielleicht aus dem Supergehalt?

In dem Interview in der heutigen NOZ durfte Albert Stegemann (CDU-MdB Mittelems) breit erklären, warum und wie er Pflegebedürftige zukünftig allein im Regen stehen lassen will. Was bei einem Konservativen nie fehlen darf, ist das wortreiche Beschwören von der Familienverantwortung und der Subsidiarität. Damit ist nichts anderes gemeint, als dass die Gesellschaft für Notlagen ihrer Mitglieder keine Verantwortung übernimmt und Bedürftige kaltschnäuzig abweist.

Die Pflegeversicherung entstand aus dem gegenteiligen Impuls heraus. Stegemann denunziert wie sein Millionärschef Merz solidarische Hilfe als Vollkaskosystem. Und er tut so, als ob es darum ginge, reichen Menschen zuzumuten, sich selbst um die Pflege zu kümmern. "Warum soll der normale Arbeiter, der am Monatsende ohnehin Probleme hat, mit dem Geld klarzukommen, mit seinen hohen Beiträgen das Vermögen sehr reicher Leute finanzieren?" Tatsächlich spricht er über Arbeiter, deren einziges nennenswertes Vermögen in ihrem Eigenheim besteht. Ein normaler Arbeiterhaushalt ist nicht in der Lage, die hohen Pflegekosten zu tragen. Das Sozialhilferecht sieht standardmäßig die Verarmung des Ehepartners vor.

Kürzungen bei der Pflegeversicherung wirken sich unmittelbar negativ auf die Lebenshaltung von Arbeiterfamilien aus. Stegemann versucht hier die Arbeiter in ihrer Funktion als Beitragszahler gegen Arbeiter in ihrer Funktion als Leistungsempfänger gegeneneinander auszuspielen. Um die von ihm postulierten "Vermögen sehr reicher Leute" geht es hier überhaupt nicht. Sehr reiche Leute - wozu zumindest von der Einkommensseite her auch der Bundestagsabgeordnete Stegemann gehört - haben das Problem der Finanzierung von Pflegeleistungen nicht. Alle Arbeiter sind im Pflegefall auf die Pflegeleistungen angewiesen.

In seiner Antwort zur vorletzten Frage lässt Stegemann auch durchblicken, dass er auch den Krankenhäusern, den Apotheken, den Krankenversicherten und den Rentnern den Boden unter Füßen wegziehen möchte. Und das, obwohl er weiß, dass die Wähler das nicht wollen ("die Reformen durchziehen und keine Angst vor Umfragen haben"). Er sagt aber nicht, wofür er diese ganzen Kürzungen veranstalten will: Um Deutschland kriegstüchtig zu machen und den Krieg in der Ukraine unendlich zu verlängern.

Um was für eine Qualitätszeitung es sich bei der NOZ handelt, lässt die letzte Frage der Interviewerin erahnen: "Woher nehmen Sie bei so viel Gegenwind die Motivation, jeden Tag aufzustehen und Ihren Job zu machen?" Vermutlich hängt jetzt ein Fanposter mit Autogramm im Schlafzimmer der Interviewerin. [jdm]

Arbeitslosigkeit im Mai 2026 – Weiter keine Trendwende in Sicht

„Trotz eines Rückgangs der Arbeitslosigkeit ist die Frühjahrsbelebung in diesem Jahr nicht wirklich in Fahrt gekommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, gestern anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Mai:    -58.000 auf 2.950.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:    +31.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:    -0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Die Unterbeschäftigung berücksichtigt neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt im Mai gegenüber dem Vormonat um 8.000 gesunken. Mit 3.628.000 war sie um 15.000 höher als vor einem Jahr. [PM]

Die Linke zum GKV-Stabilisierungsgesetz : Kürzungspolitik darf nicht unwidersprochen bleiben

Zur Kampagne der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft e.V. "Kürzen.Ende.Aus" äußerte sich Maik Brückner, MdB, im Namen der Mitglieder des Gesundheitsausschusses der Fraktion Die Linke sowie der niedersächsischen Abgeordneten seiner Fraktion.

Die Bundesregierung verschärft nach seiner Ansicht den Druck auf Beschäftigte, Versicherte und Familien: In der gesetzlichen Krankenversicherung drohen höhere Belastungen bei gleichzeitig schlechterer Versorgung. Gleichzeitig stehen massive Einschnitte bei der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der Eingliederungshilfe im Raum. Hinzu kommen Angriffe auf soziale Sicherheiten und Rechte wie die gesetzliche Rente und den 8-Stunden-Tag.

Besonders problematisch sei, dass die Kosten der Krise erneut diejenigen tragen müssten, die ohnehin schon unter steigenden Preisen und wachsender Unsicherheit litten. Statt einer gerechten Finanzierung würden Versicherte, Patient*innen und Beschäftigte zusätzlich belastet, während hohe Vermögen und große Konzerne geschont würden.

Für die Linke seiklar: Diese Kürzungspolitik dürfe nicht unwidersprochen bleiben. In den vergangenen Monaten habe die Linke die sozialen Fragen immer wieder in den Mittelpunkt der politischen Debatte gerückt - mit parlamentarischen Initiativen gegen Kürzungen und Preisexplosionen, mit Kampagnen gegen hohe Mieten und Lebenshaltungskosten sowie in zahlreichen Gesprächen mit Beschäftigten und Betroffenen. [jdm]

Albert Stegemanns seltsame Wahrnehmung der Realität

Wieder mal ein Politiker, der mit Vorschlägen um die Ecke kommt und nicht weiß, worüber er spricht! Unionsfraktionsvize Albert Stegemann (50, CDU) und Bundestagsabgeordneter des Bundestagswahlkreises Mittelems (Meppen/Nordhorn) wird heute von der Bild-Zeitung zitiert, dass eigenes Vermögen bei der Pflege zuerst verwendet werden müsse, bevor die Allgemeinheit dafür aufkommen müsse. „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum –, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall. Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“

Was glaubt der Mann, der hier extrem laut, selbstsicher oder meinungsstark auftritt, obwohl ihm anscheinend grundlegendes Wissen, Expertise oder Substanz zum Thema fehlt, eigentlich, wie die Pflegekosten bisher von Menschen, die nicht das Einkommen eines Bundestagsabgeordneten haben, bezahlt wurden?

Wenn Rente und Pflegegeld nicht ausreichen, muss bisher schon zunächst das eigene Vermögen (Ersparnisse, Immobilien) der pflegebedürftigen Person eingesetzt werden. Nur ein Schonvermögen von 10.000 Euro bleibt unangetastet. Reicht das Geld weiterhin nicht, springt das Sozialamt mit der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ ein. Das eigene Haus bleibt bisher nur verschont, wenn es vom Pflegebedürftigen oder dem Ehepartner bewohnt wird. Sobald das nicht mehr der Fall ist, z. B. im Todesfall, hat das Sozialamt Zugriff auf dieses Vermögen. In vielen Landkreisen, so auch im Emsland, wird das Einkommen des Ehepartners bis auf den Sozialhilfesatz heran gezogen, obwohl Gerichte schon längst entschieden haben, dass auch hier die Pfändungsgrenzen der Düsseldorfer Tabelle gelten müssen.

Stegemann nutzt hier sinnfrei das Bild-Podium, um mal wieder, wie die ganze CDU, für die Produkte der Versicherungskonzerne Werbung und gegen Sozialleistungen im Allgemeinen Stimmung zu machen. [jdm]

Ver.di: Krankenhausreform gefährdet Versorgung, Arbeitsplätze und Tarifautonomie im Gesundheitswesen.

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV = Gesetzliche Krankenversicherung) beschlossen. 16,3 Milliarden Euro sollen allein im Jahr 2027 eingespart werden — auf Kosten von Versicherten, Pflegekräften und Kliniken. ver.di stellt sich dagegen: mit Protesten, mit Druck auf die Bundesländer – und mit der klaren Ansage, dass ein politisch verordneter Kostendeckel kein Maßstab für Tarifverhandlungen im Gesundheitswesen sein wird.

„Wir sind immer dazu bereit, da, wo wir Veränderungsbedarfe sehen, unsere Vorschläge einzubringen“, sagt Werneke. Beim Thema Gesundheitsversorgung, Pflege und Rente sei das der Fall. Doch es gebe rote Linien: „Wenn es nur darum geht zu sagen, da sollen Arbeitnehmerrechte abgebaut werden, der Kündigungsschutz soll verschlechtert werden, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – dann gibt es da nichts, was wir anbieten können.“ Keine Zustimmung werde es zur Abschaffung des Acht-Stunden-Tags, zur Erhöhung des Renteneintrittsalters oder zur Absenkung des Rentenniveaus geben. „Viele unserer Kolleginnen und Kollegen sind wirklich stark belastet — denken Sie an die Pflege, ans Gesundheitswesen. Das geht schlicht und ergreifend nicht, dass die Menschen noch länger arbeiten.“

Die Sparpläne betreffen nahezu alle Bereiche des Gesundheitssystems. Für gesetzlich Versicherte bedeuten sie vor allem: höhere Zuzahlungen bei Medikamenten (Anstieg von 5 auf 7,50 Euro Mindestbetrag), die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 sowie ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren vor bestimmten Operationen. Krankenhäuser sollen einem strikten Ausgabendeckel unterworfen werden, Pflegebudgets werden gedeckelt, Tariferhöhungen für Klinikbeschäftigte nur noch begrenzt refinanziert.

Von einem ausgewogenen Gesamtpaket kann nach Ansicht von ver.di keine Rede sein. Der wichtigste Punkt, die Übernahme der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund, ist nicht vorgesehen. Damit werden den Versicherten Entlastungen von künftig jährlich zwölf Milliarden Euro vorenthalten. Stattdessen sind reihenweise Maßnahmen geplant, die einseitig zulasten der Versicherten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen gehen.

Besonders scharf kritisiert ver.di die geplante Begrenzung des Pflegebudgets in Krankenhäusern. Künftig sollen Pflegeausgaben nicht stärker steigen dürfen als die GKV-Einnahmen – unabhängig vom tatsächlichen Pflegebedarf. Damit würde die Refinanzierung von Tariferhöhungen für Pflegekräfte faktisch gedeckelt.

„Das würde zum Abbau von Personal führen, das die Kliniken für eine gute Versorgung dringend brauchen. Dass sich die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern verbessern müssen, war eine zentrale Erkenntnis aus der Corona-Pandemie. Hier eine Rolle rückwärts zu machen, wäre fatal“, so Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender.

Die geplante Streichung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel würde die ohnehin angespannte Lage der Kliniken weiter verschärfen. Für sie würde die Umsetzung der Vorschläge zu Einnahmeausfällen von rund 5 Milliarden Euro pro Jahr führen. „Das ist der Todesstoß für viele Krankenhäuser, gerade im ländlichen Raum. Da sind wir hoch alarmiert”, so der ver.di-Vorsitzende.

ver.di appelliert erstmals direkt an die Bundesländer. Die Kürzungspläne für Krankenhäuser konterkarieren die Ziele der laufenden Krankenhausreform. Viele bedarfsnotwendige Kliniken würden unter diesen Bedingungen die Umsetzung der Reform nicht mehr erleben. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke fordert die Bundesländer auf, im Gesetzgebungsverfahren zu intervenieren und das drohende ungeplante Kliniksterben zu verhindern.

Ver.di ruft aus Anlass der Gesundheitsministerkonferenz am 10. und 11. Juni 2026 in Hannover zu einer Großdemonstration in Hannovers Innenstadt, Platz der Menschenrechte 1 (ehemals Trammplatz) am Mittwoch, 10. Juni 2026, 12:30 bis 15 Uhr auf. [jdm]

Deutschland 2026 – Das Land der Würde

Ein Würde voller Mensch ist jemand, der Würdelosigkeit mit Würde erträgt. - Oder nicht?

Hände am Pflegebett

In Berlin sorgt man jetzt dafür, dass jeder Obdachlose ein Dach über dem Kopf hat. Dafür ist den politisch Verantwortlichen nichts zu teuer. Man mietet auf dem privaten Wohnungsmarkt für Würde volle Bürger eine 8 qm verkommene Behausung an und ist bereit, dafür monatlich Euro 1200,- zu zahlen. Es beweist, welch soziale und gleichzeitig marktwirtschaftliche Kraft in unserem politischen System am Werke sind.

Andere der Würde vollen Bürger sind die, die dem Renten- und Pflegesystem zur Last fallen. Rente, zum Leben zu wenig, für die Pflege nicht genug. Da kommt die Pflege durch einen der Würde vollen Angehörigen gerade recht. Eine Pflegestufe zu bekommen, wird immer schwieriger. Bekommt man irgendwann doch eine, reicht das Geld der Pflegeversicherung nicht aus, auch nicht, wenn man den Verdienst des Angehörigen hinzunimmt. Dem bleibt nichts anderes übrig, als arbeiten zu gehen und selbst zu pflegen. So erschlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Der Pflegebedürftige lebt nicht mehr lange und der pflegende Angehörige wird wegen Erschöpfung und Verzweiflung bald folgen.

Auf diese Weise spart der Staat Milliarden Euro bei Rente und Pflege und kann sie in die Verteidigung stecken.

Da fragt man sich, was es da noch zu verteidigen gibt. [Ulrich Scholz/erstveröffentlicht auf Ulrichs Newsletter]

Neuer Angriff von Südekum auf die Gesetzliche Rente

Wirtschaftsprofessor Jens Südekum, der als persönlicher Berater von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) fungiert, hat im Spiegel-Interview seinen Vorschlag erneuert, die Altersgrenze für die Rente künftig an die Zahl der Beitragsjahre zu knüpfen. Wer 45 Jahre lang eingezahlt hat, dürfte dann abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, so die Idee.

Er begründet dies damit, dass es riesige Unterschiede gibt, wie lange Menschen gearbeitet haben. „Manche sind schon seit dem Alter von 17, 18 Jahren voll erwerbstätig. Andere hingegen starten erst mit 30 Jahren ins Berufsleben. Warum soll ein Akademiker, der erst mit 30 Jahren angefangen hat zu arbeiten, auch schon mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen – genauso wie jemand, der viel länger Leistung erbracht hat?"

Damit folgt Südekum der Regel Nr. 1 für alle, die Arbeitergelder in den Rüstungshaushalt umschaufeln wollen: „Teile und herrsche!“. Er sucht sich eine Rentnergruppe aus, die angeblich bevorzugt ist, um allgemeine Zustimmung zu einer Rentenkürzung zu generieren. Wenn das dann erledigt ist, kommt die nächste Gruppe dran.

Man könnte auch sagen, Sozialneid schüren funktioniert immer. Zumindest bei der Kommentatorin der NOZ. Die findet das – weil selbst Akademikerin – gar nicht gut, dass Südekums Vorschlag nur für Akademiker gelten soll. Und findet prompt noch eine reaktionärere Lösung: Nein, es müssen Zumutungen für alle her.

In der Sozialreform-Debatte und der Rentendebatte können sich die reaktionären Debattierer keine Reform mehr vorstellen, die etwas verbessert. Jeder Kürzungsvorschlag wird damit „abgewehrt“, dass gefordert wird, dann müssten Kürzungen auch für andere greifen. Finja Jaquet verkennt in diesem Fall aber ganz, dass Südekum mit seinem Spaltungsvorschlag nur einen Keil in die Verteidiger der heutigen Gesetzlichen Rentenversicherung treiben will. Er liegt damit voll auf ihrer Linie.

Nach aktuellem Recht dürfen alle Erwerbstätigen bis zum 67. Lebensjahr in Rente gehen, unabhängig davon, wie lange sie gearbeitet haben. Die Höhe der Rente richtet sich immer schon nach den geleisteten Beiträgen. Sogar das Institut der Deutschen Wirtschaft sieht in Südekums Vorschlag keinen Sinn.

Bisher versuchten die so genannten „Rentenexperten“ (vor allem von der Jungen Union) ältere Menschen gegen die Jungen auszuspielen. Da geht es darum, den „Generationenvertrag“ in Frage zu stellen, um die Aktienrente durchsetzen zu können.

Südekum hat erkannt, dass diese Strategie wohl zu lange dauert. Um gesellschaftliche Zustimmung zu Rentenkürzungen zu bekommen, setzen er und die regierenden Kumpane auf eine brutale Sündenbockstrategie. [jdm]

Wohnungsbestand: Überbelegungsquote in Städten (16,9 %) dreimal so hoch wie in ländlichen Gebieten (5,5 %)

Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2020 hatten noch 10,2 % der Menschen hierzulande in Wohnungen gelebt, die für die Zahl der Personen zu wenig Zimmer hatten.

Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit zählen zu den besonders von Überbelegung betroffenen Gruppen: In der ausländischen Bevölkerung ab 18 Jahren war der Anteil in überbelegten Wohnungen 2025 mit 30,8 % knapp fünfmal so hoch wie unter deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren (6,7 %). Auch armutsgefährdete Menschen (27,4 %) zählen zu den besonders betroffenen Gruppen.

Wer in einem Haushalt mit Kindern lebt, war 2025 mit 17,6 % überdurchschnittlich betroffen. Menschen in Haushalten ohne Kinder lagen mit 7,2 % unter dem Durchschnitt (11,7 %). Unter den Haushalten mit Kindern waren zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern (32,1 %) sowie Alleinerziehende und deren Kinder (29,6 %) mit am stärksten von beengten Wohnverhältnissen betroffen.

Unter den Haushalten ohne Kinder lebten zwei Erwachsene (3,3 %) 2025 anteilig am seltensten in überbelegten Wohnungen. Unter Alleinlebenden war die Quote mit 12,6 % deutlich höher. Gemäß EU-SILC-Definition gilt die Wohnung eines Einpersonenhaushalts als überbelegt, wenn es nicht mindestens zwei Zimmer, also etwa ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer gibt.

Gleichzeitig gibt es viele, die in zu großen Wohnungen leben. Statistiker sprechen dann von einer Unterbelegung. In ländlichen Gebieten in Deutschland lebte 2024 laut Eurostat fast die Hälfte der Menschen in unterbelegten Wohnungen. Für Deutschland liegen die Schätzungen bei rund 35 bis 45 Prozent der Bevölkerung, die in zu großen Wohnungen lebt.

Diese Fehlentwicklung hat oftmals dieselbe Ursache, wie die Überbelegung. Eine kleinere Wohnung kostet oft mehr als die alte Bestandsmiete. Der Umzug ist teuer und soziale Kontakte gehen verloren, was vor allem ältere Menschen betrifft. Der Deutsche Mieterbund geht von 1,4 Millionen fehlenden Wohnungen aus.

Auch im Emsland ist zu beobachten, dass es kaum Fluktuation gibt. Wer eine einigermaßen finanzierbare Wohnung hat, bleibt darin, auch wenn es Gründe für einen Umzug, wie eine zu große oder zu kleine Wohnung oder einen Wechsel des Arbeitsplatzes gibt.

Die letzte Ampelregierung hatte sich immerhin noch vorgenommen, dafür zu sorgen, dass 400.000 Wohnungen gebaut werden. Das hat sie nicht erreicht. Die jetzige Regierung hat lediglich die Profitchancen für die Immobilienkonzerne verbessert. Es sollen 200.000 Wohnungen pro Jahr entstehen. Diese werden aber am Bedarf vorbei gebaut. Es werden vor allem Sozialwohnungen gebraucht. Das wird von der Bundesregierung nicht gefördert.

Nein? Doch, doch! Die Bundesregierung stellt 233 Mio. € zur Verfügung, um in der Ukraine Projekte des Kommunalen Wohnungsbaus zu fördern. In Deutschland dagegen soll es der Immobilienmarkt allein regeln. [jdm]

Vortrag über Behinderten- und Bedürftigen-Testament

Das Vituswerk in Meppen lädt zu einem Vortrag über das „Behinderten- und Bedürftigen-Testament“ am 16.06.2026, 18.00 Uhr in der Kantine in der Zeissstraße 5, Meppen, ein. Initiatoren der Veranstaltung sind die Arbeitsgruppe „Spezialeltern“ sowie pro Vitus. Eine Anmeldung ist ausschließlich über die in der Einladung genannten Kontaktdaten möglich. [jdm]

Tarifverhandlungen im Handel: ver.di ruft zu ersten Warnstreiks am 13. Mai 2026 auf

Die ersten Verhandlungsrunden zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Handelsverband Niedersachsen-Bremen sowohl für den Einzel-, als auch für den Großhandel sind ohne Ergebnis geblieben. Deshalb ruft die Gewerkschaft die Beschäftigten am 13. Mai zu ersten Warnstreiks auf. Arbeitsniederlegungen gibt es unter anderem in Braunschweig und im Edeka-Lager in Lauenau.

In diesem Zusammenhang verweist ver.di auf die anhaltende Belastung durch steigende Lebenshaltungskosten. Die Inflation lag im April 2026 in Niedersachsen insgesamt bei 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Energie verteuerte sich um 11 Prozent. Diese Entwicklung wirkt sich unmittelbar auf den Alltag der Beschäftigten aus. „Mehr als 60 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit, oftmals Frauen, viele von ihnen sind alleinerziehend. Steigende Kosten, etwa für Mobilität, führen dazu, dass an anderer Stelle eingespart werden muss.“, sagt Gatz weiter.

ver.di fordert für die Beschäftigten im Einzelhandel eine tabellenwirksame Erhöhung der Löhne und Gehälter um 7 Prozent, mindestens jedoch um 225 Euro. Darüber hinaus setzt sich die Gewerkschaft für einen rentenfesten Mindeststundenlohn von 14,90 Euro ein sowie für eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. In Niedersachsen sind nach Ver.di-Angaben im Einzelhandel insgesamt über 300.000 Beschäftigte tätig, in Bremen rund 30.000. Rund 2/3 der Beschäftigten seien weiblich und ebenso viele arbeiteten in Teilzeit. Ein/e Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel ab dem 7. Berufsjahr verdiene in Vollzeit 3.219 Euro brutto.

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen betrachtet die Gewerkschaft ver.di nach vier Verhandlungsrunden als festgefahren. Am 15. und 16. Mai ruft sie deshalb die Beschäftigten von SWOmobil in Osnabrück zum zweitägigen Warnstreik auf. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 01. Juni angesetzt. [PM/jdm]

Sparpolitik auf Kosten der Pflege

Der Sozialverband VdK Deutschland warnt eindringlich vor den Reformüberlegungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Zentrum stehen Pläne, den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 künftig zu erschweren, um die finanzielle Lage der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Warken verweist dabei auf ein drohendes Milliarden-Defizit sowie weiter steigende Ausgaben, die die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen gefährden könnten.

„Wer heute den Zugang zu Pflegeleistungen erschwert, spart nicht wirklich – sondern verschiebt die Kosten nur in die Zukunft", betont VdK-Chefin Verena Bentele. Menschen ohne rechtzeitigen Zugang zu Pflege-, Rehabilitations- und Präventionsleistungen entwickelten später häufig einen deutlich höheren Unterstützungsbedarf. „Die Politik spricht von Stärkung der Pflege, handelt aber in die entgegengesetzte Richtung. In der aktuellen Reformdebatte fehlt eine klare Vision für die zukünftige pflegerische Versorgung. Was wir brauchen, ist mehr Zugang zu Unterstützungen und eine echte Stärkung der Prävention – nicht deren Abbau."

Der VdK kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen vor allem kurzfristige Einsparziele verfolgen, aber keine strukturellen Antworten darauf liefern, wie Pflege in Zukunft sichergestellt werden soll. Der Verband schlägt deshalb vor, Pflege zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung aus einer Hand erhalten. Um bestehenden und künftigen Versorgungslücken zu begegnen, sollten Kommunen den Bedarf vor Ort erfassen, Pflegeangebote steuern und im Fall von Unterversorgung selbst Angebote aufbauen können. Bislang sind diese Aufgaben nicht verbindlich geregelt und ohne klare Zuständigkeit. Damit die ohnehin angespannte Haushaltslage der Kommunen nicht weiter verschärft wird, müssen Bund und Länder die aus der pflegerischen Versorgung entstehenden Aufgaben vollständig und dauerhaft finanzieren.

Zugleich fordert der VdK eine grundlegende finanzpolitische Neuaufstellung der Pflegeversicherung: durch eine Versicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, in der alle Einkunftsarten berücksichtigt werden und bei der die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben wird. Darüber hinaus müssten kurzfristig die pandemiebedingten Kosten der Pflegeversicherung sowie versicherungsfremde Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – durch Steuermittel ausgeglichen werden. [PM]

Deutschland ist in der Pflege zunehmend auf ausländische Fachkräfte angewiesen.

„Knapp zwei Millionen Pflegekräfte halten tagtäglich die medizinische und pflegerische Versorgung am Laufen. Mittlerweile hat fast jede fünfte Pflegekraft eine ausländische Staatsangehörigkeit, sie sind eine unverzichtbare Stütze. Um die Pflege zu stärken, müssen die inländischen Potenziale weiter erschlossen und gleichzeitig ausländische Fachkräfte für die Pflege gewonnen werden“, sagt Vanessa Ahuja, Vorständin Internationales der Bundesagentur für Arbeit, anlässlich des Tages der Pflege am 12. Mai.

In den vergangenen zehn Jahren ist nach Angaben der Arbeitsagentur die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Pflegeberufen um 22 Prozent auf insgesamt 1,76 Millionen gestiegen. Die Branche ist deutlich stärker gewachsen als im Durchschnitt aller Beschäftigten. Auf Krankenhäuser und Kliniken entfallen rund 734.000 beschäftigte Pflegekräfte und rund 843.000 auf ambulante und stationäre Pflege.

Das Wachstum wird zunehmend von ausländischen Arbeitskräften getragen. Seit dem Jahr 2015 ist ihre Zahl um 256.000 auf aktuell 353.000 Beschäftigte gestiegen. Rund 20 Prozent der Beschäftigten in Pflegeberufen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen einen wachsenden Anteil von Beschäftigten aus Drittstaaten, also Staaten außerhalb der EU. Die drei größten Gruppen stammen aus Bosnien und Herzegowina, der Türkei und Indien. Während diese Länder die höchsten Beschäftigungszahlen ausländischer Pflegekräfte aufweisen, zeigt sich bei syrischen Staatsangehörigen der prozentual stärkste Zuwachs: Seit 2015 ist ihre Zahl in den Pflegeberufen von 200 auf 9.300 Beschäftigte gestiegen und hat sich damit mehr als vervierzigfacht.

Neue Beschäftigte für die Pflege zu gewinnen, bleibe herausfordernd. In der Engpassanalyse der BA werden sowohl die examinierten Pflegefachkräfte als auch die Pflegeassistenzkräfte aufgeführt. Deutschlandweit kommen auf je 100 gemeldete Stellen für Pflegefachkräfte lediglich 57 arbeitslose Pflegefachkräfte. Im vergangenen Jahr förderten die BA und die Jobcenter auch deswegen knapp 30.000 berufliche Weiterbildungen. Knapp die Hälfte der Pflegekräfte arbeitet in Teilzeit, gegenüber rund einem Drittel insgesamt. Dies ist nicht allein auf den hohen Frauenanteil von 81 Prozent zurückzuführen. Auch unter den männlichen Pflegekräften arbeitet nahezu jeder Dritte in Teilzeit. Bei allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Männern liegt der Teilzeitanteil bei 14 Prozent. [PM]


 

Maikundgebung: Alle gegen Sozialabbau – Rüstungsausgaben bleiben tabu

Gruppenfoto statt Demo
Gruppenfoto statt Demo

Weil um zehn Uhr noch zu wenig Menschen anwesend waren, verzichteten die Organisatoren der Maikundgebung des DGB auf die Demonstration am Hauptkanal. Um 11 Uhr zum Beginn der Kundgebung hatten sich aber ca. 250 Menschen auf dem Mühlenplatz in Papenburg eingefunden.

Vanessa Gattung

In ihrem Grußwort sprach sich Papenburgs Bürgermeisterin Vanessa Gattung gegen den geplanten Sozialabbau auf verschiedenen Feldern und gegen den Angriff auf den 8-Stunden-Tag aus.

Der Hauptredner des Tages, Dominique Lembke von der IG Metall Bezirk Küste, stellte fest, dass sich die Industrie in einem Umbruch befinde. Von der Industrie gingen kaum Innovationen aus und von der Politik gebe es keine aktive Industriepolitik. In der Industrie gebe es vor allem kurzfristiges Renditedenken. Arbeitgeber müssten endlich Verantwortung übernehmen: In die Zukunft investieren, Arbeitsplätze sichern und sich zum Standort bekennen. Die Arbeit schaffe den Wohlstand – „also müssen unsere Jobs an erster Stelle stehen.“

Um dem derzeitigen Angriff auf den Sozialstaat etwas entgegen zu setzen, brauche es vor allem aktive Gewerkschafter. Der 8-Stunden-Tag, die Regelungen bei Krankheit oder die Urlaubsregelungen seien alle hart erkämpft. „Wenn das Arbeitszeitgesetz fällt, bestimmt der Chef über unsere Zeit. Das lassen wir nicht zu.“ Die Arbeiter hätten das Recht auf Teilhabe an dem Erwirtschafteten. Er forderte, bei öffentlichen Aufträgen müsse gelten „erst Tarifbindung, dann Staatsknete!“

CDU und AFD seien immer dabei, zu spalten und einzelne Gruppen herauszupicken, aber wenn es um die Rente gehe, höre man nur Schweigen. Die großen Rüstungsausgaben sprach Lembke zwar an, aber nicht um diese zu krtitisieren, sondern um sie als eine unveränderliche Rahmenbedingung zu nennen.

Andreas Kuper

DGB-Kreisverbandsvorsitzender Andreas Kuper lud in einem weiteren Programmpunkt Lena Gumnior, Bundestagsabgeordnete der Grünen, Thomas Gelder, 1. Bevollmächtigter der IG Metall in Leer-Papenburg, Jan Deters, Die Linke, und  Anja Troff-Schaffarzyk, SPD-Bundestagsabgeordnete für den hiesigen Wahlkreis, zu einer Talkrunde auf der Bühne ein, um vier Fragen zu beantworten.

v.l.: Lena Gumnior, Jan Deters, Thomas Gelder, Anja Troff-Schaffarzyk, Andreas Kuper

Die Aussage von Merz, die Arbeitskräfte in Deutschland seien zu teuer und ineffizient, wurde von allen auf der Bühne als falsch abgelehnt. Während Troff-Schaffarzyk und Gumnior Innovationen von der Industrie forderten und die Arbeitgeber in der Pflicht sahen, wiesen Gelder und Deters vor allem daraufhin, dass es angesichts der schwachen Exportwirtschaft darauf ankomme, die Binnenkonjunktur durch höhere Löhne zu stärken. Deters kritisierte zudem die Sanktionspolitik Deutschlands und der EU, die zum Ende des Exports beigetragen hätten. Es bräuchte eine Umlenkung der für Rüstung ausgegebenen Gelder in Bildung und Infrastruktur. Geld für Waffen und Militär generiere keine weitere Wertschöpfung.

Kuper stellte in seiner zweiten Frage das Motto des Tages „Erst unsere Jobs, dann eure Profite“ zur Diskussion. Troff-Schaffarzyk wünschte sich eine Abschöpfung der Extraprofite durch eine Übergewinnsteuer. Gelder und Deters forderten angesichts der riesigen Zahlungen der Konzerne für Managergehälter und Dividenden die Wiederinkraftsetzung der Vermögenssteuer und eine Erbschaftssteuer auf Millionenvermögen. Deters wies auf den hohen Investionsbedarf  der Gesellschaft für z. B. Investitionen in die Bahn und den öffentlichen Wohnungsbau hin. Dort sei das Geld besser angelegt, als auf den Konten der Aktionäre.

Zum Thema 8-Stunden-Tag sagte Troff-Schaffarzyk, dass die SPD mit der Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung in den Koalitionsverhandlungen leider eine Kröte hätte schlucken müssen. Gelder forderte, dass es keine Aufweichung der 8-Stunden-Regelung geben dürfe. Das Arbeitszeitgesetz enthalte jetzt schon jede Menge Flexibilität. Gumnior vermisste Gitta Connemann auf der Maikundgebung, damit diese sich zu ihrer Lifestyle-Aussage hätte erklären können. Deters forderte angesichts der zunehmenden Arbeitslosigkeit die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

Zuhörer 1. mai 2026

Die zahlreichen Angriffe auf den Sozialstaat wurden von Gelder zurückgewiesen. Der Sozialstaat beruhe auf den vielen Kämpfen der Gewerkschaften. Deters kritisierte, dass weder der Maiaufruf des DGB noch das gemeinsame Papier der Sozialverbände im Sozialstaatsbündnis ein Wort darüber verloren hätten, wofür das Geld, das im Sozialbereich eingespart werde, ausgegeben werde. Mit dem jetzigen Bundeshaushalt gebe man schon ein Fünftel für Waffen und Rüstung aus. Das 5%-Ziel der Nato bedeute, dass mittelfristig die Hälfte des Bundeshaushaltes für todbringende Waffen ausgegeben werde. Solange sich die Arbeiterbewegung nicht gegen diese Rüstung und diesen Kriegskurs wende, werde sie den Sozialkürzungen wehrlos gegenüber stehen. Es brauche jetzt beim Ukrainekrieg Diplomatie und Verhandlungen. [jdm/Foto (1) HM]

Transparenzhinweis: Der im Artikel genannte Jan Deters ist der Autor des obigen Artikels

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitsagentur meldet, dass die Arbeitslosigkeit im April 2026 um 13.000 auf 3.008.000 gesunken sei. Saisonbereinigt sei sie gegenüber dem Vormonat jedoch um 20.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 6,4 Prozent. Verglichen mit dem April des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 77.000 höher; die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte.

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt im April gegenüber dem Vormonat um 12.000 gestiegen. Mit 3.665.000 war sie um 18.000 höher als vor einem Jahr.

im April wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 156.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 11.000 mehr als im Vormonat, aber 114.000 weniger als vor einem Jahr.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 25.000 gesunken. Mit 45,66 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 182.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Januar auf Februar 2026 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 16.000 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,75 Millionen Beschäftigten um 96.000 niedriger. 7,47 Millionen Personen hatten im Februar 2026 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 51.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,01 Millionen ausschließlich und 3,45 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im April waren 641.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 5.000 weniger als vor einem Jahr. 1.070.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im April 2026 Arbeitslosengeld, 93.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im April auf 3.826.000. Gegenüber April 2025 war dies ein Rückgang um 125.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2025 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 357.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. 211.000 hatten bis zum April 2026 weder eine Ausbildungsstelle noch eine Alternative gefunden. Die Statistik weist gleichzeitig 380.000 gemeldete Ausbildungsstellen aus. Aufgrund von prozessualen Umstellungen wird die Zahl der Ausbildungsstellen in der Statistik derzeit unvollständig abgebildet. Sie liegt nach Schätzungen für den März 2026 mit -7 Prozent jedoch immer noch deutlich unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. [jdm/PM]