Ver.di: Krankenhausreform gefährdet Versorgung, Arbeitsplätze und Tarifautonomie im Gesundheitswesen.

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV = Gesetzliche Krankenversicherung) beschlossen. 16,3 Milliarden Euro sollen allein im Jahr 2027 eingespart werden — auf Kosten von Versicherten, Pflegekräften und Kliniken. ver.di stellt sich dagegen: mit Protesten, mit Druck auf die Bundesländer – und mit der klaren Ansage, dass ein politisch verordneter Kostendeckel kein Maßstab für Tarifverhandlungen im Gesundheitswesen sein wird.

„Wir sind immer dazu bereit, da, wo wir Veränderungsbedarfe sehen, unsere Vorschläge einzubringen“, sagt Werneke. Beim Thema Gesundheitsversorgung, Pflege und Rente sei das der Fall. Doch es gebe rote Linien: „Wenn es nur darum geht zu sagen, da sollen Arbeitnehmerrechte abgebaut werden, der Kündigungsschutz soll verschlechtert werden, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – dann gibt es da nichts, was wir anbieten können.“ Keine Zustimmung werde es zur Abschaffung des Acht-Stunden-Tags, zur Erhöhung des Renteneintrittsalters oder zur Absenkung des Rentenniveaus geben. „Viele unserer Kolleginnen und Kollegen sind wirklich stark belastet — denken Sie an die Pflege, ans Gesundheitswesen. Das geht schlicht und ergreifend nicht, dass die Menschen noch länger arbeiten.“

Die Sparpläne betreffen nahezu alle Bereiche des Gesundheitssystems. Für gesetzlich Versicherte bedeuten sie vor allem: höhere Zuzahlungen bei Medikamenten (Anstieg von 5 auf 7,50 Euro Mindestbetrag), die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 sowie ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren vor bestimmten Operationen. Krankenhäuser sollen einem strikten Ausgabendeckel unterworfen werden, Pflegebudgets werden gedeckelt, Tariferhöhungen für Klinikbeschäftigte nur noch begrenzt refinanziert.

Von einem ausgewogenen Gesamtpaket kann nach Ansicht von ver.di keine Rede sein. Der wichtigste Punkt, die Übernahme der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund, ist nicht vorgesehen. Damit werden den Versicherten Entlastungen von künftig jährlich zwölf Milliarden Euro vorenthalten. Stattdessen sind reihenweise Maßnahmen geplant, die einseitig zulasten der Versicherten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen gehen.

Besonders scharf kritisiert ver.di die geplante Begrenzung des Pflegebudgets in Krankenhäusern. Künftig sollen Pflegeausgaben nicht stärker steigen dürfen als die GKV-Einnahmen – unabhängig vom tatsächlichen Pflegebedarf. Damit würde die Refinanzierung von Tariferhöhungen für Pflegekräfte faktisch gedeckelt.

„Das würde zum Abbau von Personal führen, das die Kliniken für eine gute Versorgung dringend brauchen. Dass sich die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern verbessern müssen, war eine zentrale Erkenntnis aus der Corona-Pandemie. Hier eine Rolle rückwärts zu machen, wäre fatal“, so Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender.

Die geplante Streichung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel würde die ohnehin angespannte Lage der Kliniken weiter verschärfen. Für sie würde die Umsetzung der Vorschläge zu Einnahmeausfällen von rund 5 Milliarden Euro pro Jahr führen. „Das ist der Todesstoß für viele Krankenhäuser, gerade im ländlichen Raum. Da sind wir hoch alarmiert”, so der ver.di-Vorsitzende.

ver.di appelliert erstmals direkt an die Bundesländer. Die Kürzungspläne für Krankenhäuser konterkarieren die Ziele der laufenden Krankenhausreform. Viele bedarfsnotwendige Kliniken würden unter diesen Bedingungen die Umsetzung der Reform nicht mehr erleben. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke fordert die Bundesländer auf, im Gesetzgebungsverfahren zu intervenieren und das drohende ungeplante Kliniksterben zu verhindern.

Ver.di ruft aus Anlass der Gesundheitsministerkonferenz am 10. und 11. Juni 2026 in Hannover zu einer Großdemonstration in Hannovers Innenstadt, Platz der Menschenrechte 1 (ehemals Trammplatz) am Mittwoch, 10. Juni 2026, 12:30 bis 15 Uhr auf. [jdm]

Deutschland 2026 – Das Land der Würde

Ein Würde voller Mensch ist jemand, der Würdelosigkeit mit Würde erträgt. - Oder nicht?

Hände am Pflegebett

In Berlin sorgt man jetzt dafür, dass jeder Obdachlose ein Dach über dem Kopf hat. Dafür ist den politisch Verantwortlichen nichts zu teuer. Man mietet auf dem privaten Wohnungsmarkt für Würde volle Bürger eine 8 qm verkommene Behausung an und ist bereit, dafür monatlich Euro 1200,- zu zahlen. Es beweist, welch soziale und gleichzeitig marktwirtschaftliche Kraft in unserem politischen System am Werke sind.

Andere der Würde vollen Bürger sind die, die dem Renten- und Pflegesystem zur Last fallen. Rente, zum Leben zu wenig, für die Pflege nicht genug. Da kommt die Pflege durch einen der Würde vollen Angehörigen gerade recht. Eine Pflegestufe zu bekommen, wird immer schwieriger. Bekommt man irgendwann doch eine, reicht das Geld der Pflegeversicherung nicht aus, auch nicht, wenn man den Verdienst des Angehörigen hinzunimmt. Dem bleibt nichts anderes übrig, als arbeiten zu gehen und selbst zu pflegen. So erschlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Der Pflegebedürftige lebt nicht mehr lange und der pflegende Angehörige wird wegen Erschöpfung und Verzweiflung bald folgen.

Auf diese Weise spart der Staat Milliarden Euro bei Rente und Pflege und kann sie in die Verteidigung stecken.

Da fragt man sich, was es da noch zu verteidigen gibt. [Ulrich Scholz/erstveröffentlicht auf Ulrichs Newsletter]

Neuer Angriff von Südekum auf die Gesetzliche Rente

Wirtschaftsprofessor Jens Südekum, der als persönlicher Berater von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) fungiert, hat im Spiegel-Interview seinen Vorschlag erneuert, die Altersgrenze für die Rente künftig an die Zahl der Beitragsjahre zu knüpfen. Wer 45 Jahre lang eingezahlt hat, dürfte dann abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, so die Idee.

Er begründet dies damit, dass es riesige Unterschiede gibt, wie lange Menschen gearbeitet haben. „Manche sind schon seit dem Alter von 17, 18 Jahren voll erwerbstätig. Andere hingegen starten erst mit 30 Jahren ins Berufsleben. Warum soll ein Akademiker, der erst mit 30 Jahren angefangen hat zu arbeiten, auch schon mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen – genauso wie jemand, der viel länger Leistung erbracht hat?"

Damit folgt Südekum der Regel Nr. 1 für alle, die Arbeitergelder in den Rüstungshaushalt umschaufeln wollen: „Teile und herrsche!“. Er sucht sich eine Rentnergruppe aus, die angeblich bevorzugt ist, um allgemeine Zustimmung zu einer Rentenkürzung zu generieren. Wenn das dann erledigt ist, kommt die nächste Gruppe dran.

Man könnte auch sagen, Sozialneid schüren funktioniert immer. Zumindest bei der Kommentatorin der NOZ. Die findet das – weil selbst Akademikerin – gar nicht gut, dass Südekums Vorschlag nur für Akademiker gelten soll. Und findet prompt noch eine reaktionärere Lösung: Nein, es müssen Zumutungen für alle her.

In der Sozialreform-Debatte und der Rentendebatte können sich die reaktionären Debattierer keine Reform mehr vorstellen, die etwas verbessert. Jeder Kürzungsvorschlag wird damit „abgewehrt“, dass gefordert wird, dann müssten Kürzungen auch für andere greifen. Finja Jaquet verkennt in diesem Fall aber ganz, dass Südekum mit seinem Spaltungsvorschlag nur einen Keil in die Verteidiger der heutigen Gesetzlichen Rentenversicherung treiben will. Er liegt damit voll auf ihrer Linie.

Nach aktuellem Recht dürfen alle Erwerbstätigen bis zum 67. Lebensjahr in Rente gehen, unabhängig davon, wie lange sie gearbeitet haben. Die Höhe der Rente richtet sich immer schon nach den geleisteten Beiträgen. Sogar das Institut der Deutschen Wirtschaft sieht in Südekums Vorschlag keinen Sinn.

Bisher versuchten die so genannten „Rentenexperten“ (vor allem von der Jungen Union) ältere Menschen gegen die Jungen auszuspielen. Da geht es darum, den „Generationenvertrag“ in Frage zu stellen, um die Aktienrente durchsetzen zu können.

Südekum hat erkannt, dass diese Strategie wohl zu lange dauert. Um gesellschaftliche Zustimmung zu Rentenkürzungen zu bekommen, setzen er und die regierenden Kumpane auf eine brutale Sündenbockstrategie. [jdm]

Wohnungsbestand: Überbelegungsquote in Städten (16,9 %) dreimal so hoch wie in ländlichen Gebieten (5,5 %)

Die Suche nach geeignetem und bezahlbarem Wohnraum wird für viele immer schwerer. Das gilt vor allem für jene, die mehr Platz brauchen. 11,7 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Überbelegungsquote ist innerhalb von fünf Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2020 hatten noch 10,2 % der Menschen hierzulande in Wohnungen gelebt, die für die Zahl der Personen zu wenig Zimmer hatten.

Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit zählen zu den besonders von Überbelegung betroffenen Gruppen: In der ausländischen Bevölkerung ab 18 Jahren war der Anteil in überbelegten Wohnungen 2025 mit 30,8 % knapp fünfmal so hoch wie unter deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren (6,7 %). Auch armutsgefährdete Menschen (27,4 %) zählen zu den besonders betroffenen Gruppen.

Wer in einem Haushalt mit Kindern lebt, war 2025 mit 17,6 % überdurchschnittlich betroffen. Menschen in Haushalten ohne Kinder lagen mit 7,2 % unter dem Durchschnitt (11,7 %). Unter den Haushalten mit Kindern waren zwei Erwachsene mit mindestens drei Kindern (32,1 %) sowie Alleinerziehende und deren Kinder (29,6 %) mit am stärksten von beengten Wohnverhältnissen betroffen.

Unter den Haushalten ohne Kinder lebten zwei Erwachsene (3,3 %) 2025 anteilig am seltensten in überbelegten Wohnungen. Unter Alleinlebenden war die Quote mit 12,6 % deutlich höher. Gemäß EU-SILC-Definition gilt die Wohnung eines Einpersonenhaushalts als überbelegt, wenn es nicht mindestens zwei Zimmer, also etwa ein getrenntes Wohn- und Schlafzimmer gibt.

Gleichzeitig gibt es viele, die in zu großen Wohnungen leben. Statistiker sprechen dann von einer Unterbelegung. In ländlichen Gebieten in Deutschland lebte 2024 laut Eurostat fast die Hälfte der Menschen in unterbelegten Wohnungen. Für Deutschland liegen die Schätzungen bei rund 35 bis 45 Prozent der Bevölkerung, die in zu großen Wohnungen lebt.

Diese Fehlentwicklung hat oftmals dieselbe Ursache, wie die Überbelegung. Eine kleinere Wohnung kostet oft mehr als die alte Bestandsmiete. Der Umzug ist teuer und soziale Kontakte gehen verloren, was vor allem ältere Menschen betrifft. Der Deutsche Mieterbund geht von 1,4 Millionen fehlenden Wohnungen aus.

Auch im Emsland ist zu beobachten, dass es kaum Fluktuation gibt. Wer eine einigermaßen finanzierbare Wohnung hat, bleibt darin, auch wenn es Gründe für einen Umzug, wie eine zu große oder zu kleine Wohnung oder einen Wechsel des Arbeitsplatzes gibt.

Die letzte Ampelregierung hatte sich immerhin noch vorgenommen, dafür zu sorgen, dass 400.000 Wohnungen gebaut werden. Das hat sie nicht erreicht. Die jetzige Regierung hat lediglich die Profitchancen für die Immobilienkonzerne verbessert. Es sollen 200.000 Wohnungen pro Jahr entstehen. Diese werden aber am Bedarf vorbei gebaut. Es werden vor allem Sozialwohnungen gebraucht. Das wird von der Bundesregierung nicht gefördert.

Nein? Doch, doch! Die Bundesregierung stellt 233 Mio. € zur Verfügung, um in der Ukraine Projekte des Kommunalen Wohnungsbaus zu fördern. In Deutschland dagegen soll es der Immobilienmarkt allein regeln. [jdm]

Vortrag über Behinderten- und Bedürftigen-Testament

Das Vituswerk in Meppen lädt zu einem Vortrag über das „Behinderten- und Bedürftigen-Testament“ am 16.06.2026, 18.00 Uhr in der Kantine in der Zeissstraße 5, Meppen, ein. Initiatoren der Veranstaltung sind die Arbeitsgruppe „Spezialeltern“ sowie pro Vitus. Eine Anmeldung ist ausschließlich über die in der Einladung genannten Kontaktdaten möglich. [jdm]

Tarifverhandlungen im Handel: ver.di ruft zu ersten Warnstreiks am 13. Mai 2026 auf

Die ersten Verhandlungsrunden zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Handelsverband Niedersachsen-Bremen sowohl für den Einzel-, als auch für den Großhandel sind ohne Ergebnis geblieben. Deshalb ruft die Gewerkschaft die Beschäftigten am 13. Mai zu ersten Warnstreiks auf. Arbeitsniederlegungen gibt es unter anderem in Braunschweig und im Edeka-Lager in Lauenau.

In diesem Zusammenhang verweist ver.di auf die anhaltende Belastung durch steigende Lebenshaltungskosten. Die Inflation lag im April 2026 in Niedersachsen insgesamt bei 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Energie verteuerte sich um 11 Prozent. Diese Entwicklung wirkt sich unmittelbar auf den Alltag der Beschäftigten aus. „Mehr als 60 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Teilzeit, oftmals Frauen, viele von ihnen sind alleinerziehend. Steigende Kosten, etwa für Mobilität, führen dazu, dass an anderer Stelle eingespart werden muss.“, sagt Gatz weiter.

ver.di fordert für die Beschäftigten im Einzelhandel eine tabellenwirksame Erhöhung der Löhne und Gehälter um 7 Prozent, mindestens jedoch um 225 Euro. Darüber hinaus setzt sich die Gewerkschaft für einen rentenfesten Mindeststundenlohn von 14,90 Euro ein sowie für eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen. In Niedersachsen sind nach Ver.di-Angaben im Einzelhandel insgesamt über 300.000 Beschäftigte tätig, in Bremen rund 30.000. Rund 2/3 der Beschäftigten seien weiblich und ebenso viele arbeiteten in Teilzeit. Ein/e Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel ab dem 7. Berufsjahr verdiene in Vollzeit 3.219 Euro brutto.

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen betrachtet die Gewerkschaft ver.di nach vier Verhandlungsrunden als festgefahren. Am 15. und 16. Mai ruft sie deshalb die Beschäftigten von SWOmobil in Osnabrück zum zweitägigen Warnstreik auf. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 01. Juni angesetzt. [PM/jdm]

Sparpolitik auf Kosten der Pflege

Der Sozialverband VdK Deutschland warnt eindringlich vor den Reformüberlegungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Zentrum stehen Pläne, den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 künftig zu erschweren, um die finanzielle Lage der Pflegeversicherung zu stabilisieren. Warken verweist dabei auf ein drohendes Milliarden-Defizit sowie weiter steigende Ausgaben, die die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen gefährden könnten.

„Wer heute den Zugang zu Pflegeleistungen erschwert, spart nicht wirklich – sondern verschiebt die Kosten nur in die Zukunft", betont VdK-Chefin Verena Bentele. Menschen ohne rechtzeitigen Zugang zu Pflege-, Rehabilitations- und Präventionsleistungen entwickelten später häufig einen deutlich höheren Unterstützungsbedarf. „Die Politik spricht von Stärkung der Pflege, handelt aber in die entgegengesetzte Richtung. In der aktuellen Reformdebatte fehlt eine klare Vision für die zukünftige pflegerische Versorgung. Was wir brauchen, ist mehr Zugang zu Unterstützungen und eine echte Stärkung der Prävention – nicht deren Abbau."

Der VdK kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen vor allem kurzfristige Einsparziele verfolgen, aber keine strukturellen Antworten darauf liefern, wie Pflege in Zukunft sichergestellt werden soll. Der Verband schlägt deshalb vor, Pflege zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung aus einer Hand erhalten. Um bestehenden und künftigen Versorgungslücken zu begegnen, sollten Kommunen den Bedarf vor Ort erfassen, Pflegeangebote steuern und im Fall von Unterversorgung selbst Angebote aufbauen können. Bislang sind diese Aufgaben nicht verbindlich geregelt und ohne klare Zuständigkeit. Damit die ohnehin angespannte Haushaltslage der Kommunen nicht weiter verschärft wird, müssen Bund und Länder die aus der pflegerischen Versorgung entstehenden Aufgaben vollständig und dauerhaft finanzieren.

Zugleich fordert der VdK eine grundlegende finanzpolitische Neuaufstellung der Pflegeversicherung: durch eine Versicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, in der alle Einkunftsarten berücksichtigt werden und bei der die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben wird. Darüber hinaus müssten kurzfristig die pandemiebedingten Kosten der Pflegeversicherung sowie versicherungsfremde Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – durch Steuermittel ausgeglichen werden. [PM]

Deutschland ist in der Pflege zunehmend auf ausländische Fachkräfte angewiesen.

„Knapp zwei Millionen Pflegekräfte halten tagtäglich die medizinische und pflegerische Versorgung am Laufen. Mittlerweile hat fast jede fünfte Pflegekraft eine ausländische Staatsangehörigkeit, sie sind eine unverzichtbare Stütze. Um die Pflege zu stärken, müssen die inländischen Potenziale weiter erschlossen und gleichzeitig ausländische Fachkräfte für die Pflege gewonnen werden“, sagt Vanessa Ahuja, Vorständin Internationales der Bundesagentur für Arbeit, anlässlich des Tages der Pflege am 12. Mai.

In den vergangenen zehn Jahren ist nach Angaben der Arbeitsagentur die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Pflegeberufen um 22 Prozent auf insgesamt 1,76 Millionen gestiegen. Die Branche ist deutlich stärker gewachsen als im Durchschnitt aller Beschäftigten. Auf Krankenhäuser und Kliniken entfallen rund 734.000 beschäftigte Pflegekräfte und rund 843.000 auf ambulante und stationäre Pflege.

Das Wachstum wird zunehmend von ausländischen Arbeitskräften getragen. Seit dem Jahr 2015 ist ihre Zahl um 256.000 auf aktuell 353.000 Beschäftigte gestiegen. Rund 20 Prozent der Beschäftigten in Pflegeberufen haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen einen wachsenden Anteil von Beschäftigten aus Drittstaaten, also Staaten außerhalb der EU. Die drei größten Gruppen stammen aus Bosnien und Herzegowina, der Türkei und Indien. Während diese Länder die höchsten Beschäftigungszahlen ausländischer Pflegekräfte aufweisen, zeigt sich bei syrischen Staatsangehörigen der prozentual stärkste Zuwachs: Seit 2015 ist ihre Zahl in den Pflegeberufen von 200 auf 9.300 Beschäftigte gestiegen und hat sich damit mehr als vervierzigfacht.

Neue Beschäftigte für die Pflege zu gewinnen, bleibe herausfordernd. In der Engpassanalyse der BA werden sowohl die examinierten Pflegefachkräfte als auch die Pflegeassistenzkräfte aufgeführt. Deutschlandweit kommen auf je 100 gemeldete Stellen für Pflegefachkräfte lediglich 57 arbeitslose Pflegefachkräfte. Im vergangenen Jahr förderten die BA und die Jobcenter auch deswegen knapp 30.000 berufliche Weiterbildungen. Knapp die Hälfte der Pflegekräfte arbeitet in Teilzeit, gegenüber rund einem Drittel insgesamt. Dies ist nicht allein auf den hohen Frauenanteil von 81 Prozent zurückzuführen. Auch unter den männlichen Pflegekräften arbeitet nahezu jeder Dritte in Teilzeit. Bei allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Männern liegt der Teilzeitanteil bei 14 Prozent. [PM]


 

Maikundgebung: Alle gegen Sozialabbau – Rüstungsausgaben bleiben tabu

Gruppenfoto statt Demo
Gruppenfoto statt Demo

Weil um zehn Uhr noch zu wenig Menschen anwesend waren, verzichteten die Organisatoren der Maikundgebung des DGB auf die Demonstration am Hauptkanal. Um 11 Uhr zum Beginn der Kundgebung hatten sich aber ca. 250 Menschen auf dem Mühlenplatz in Papenburg eingefunden.

Vanessa Gattung

In ihrem Grußwort sprach sich Papenburgs Bürgermeisterin Vanessa Gattung gegen den geplanten Sozialabbau auf verschiedenen Feldern und gegen den Angriff auf den 8-Stunden-Tag aus.

Der Hauptredner des Tages, Dominique Lembke von der IG Metall Bezirk Küste, stellte fest, dass sich die Industrie in einem Umbruch befinde. Von der Industrie gingen kaum Innovationen aus und von der Politik gebe es keine aktive Industriepolitik. In der Industrie gebe es vor allem kurzfristiges Renditedenken. Arbeitgeber müssten endlich Verantwortung übernehmen: In die Zukunft investieren, Arbeitsplätze sichern und sich zum Standort bekennen. Die Arbeit schaffe den Wohlstand – „also müssen unsere Jobs an erster Stelle stehen.“

Um dem derzeitigen Angriff auf den Sozialstaat etwas entgegen zu setzen, brauche es vor allem aktive Gewerkschafter. Der 8-Stunden-Tag, die Regelungen bei Krankheit oder die Urlaubsregelungen seien alle hart erkämpft. „Wenn das Arbeitszeitgesetz fällt, bestimmt der Chef über unsere Zeit. Das lassen wir nicht zu.“ Die Arbeiter hätten das Recht auf Teilhabe an dem Erwirtschafteten. Er forderte, bei öffentlichen Aufträgen müsse gelten „erst Tarifbindung, dann Staatsknete!“

CDU und AFD seien immer dabei, zu spalten und einzelne Gruppen herauszupicken, aber wenn es um die Rente gehe, höre man nur Schweigen. Die großen Rüstungsausgaben sprach Lembke zwar an, aber nicht um diese zu krtitisieren, sondern um sie als eine unveränderliche Rahmenbedingung zu nennen.

Andreas Kuper

DGB-Kreisverbandsvorsitzender Andreas Kuper lud in einem weiteren Programmpunkt Lena Gumnior, Bundestagsabgeordnete der Grünen, Thomas Gelder, 1. Bevollmächtigter der IG Metall in Leer-Papenburg, Jan Deters, Die Linke, und  Anja Troff-Schaffarzyk, SPD-Bundestagsabgeordnete für den hiesigen Wahlkreis, zu einer Talkrunde auf der Bühne ein, um vier Fragen zu beantworten.

v.l.: Lena Gumnior, Jan Deters, Thomas Gelder, Anja Troff-Schaffarzyk, Andreas Kuper

Die Aussage von Merz, die Arbeitskräfte in Deutschland seien zu teuer und ineffizient, wurde von allen auf der Bühne als falsch abgelehnt. Während Troff-Schaffarzyk und Gumnior Innovationen von der Industrie forderten und die Arbeitgeber in der Pflicht sahen, wiesen Gelder und Deters vor allem daraufhin, dass es angesichts der schwachen Exportwirtschaft darauf ankomme, die Binnenkonjunktur durch höhere Löhne zu stärken. Deters kritisierte zudem die Sanktionspolitik Deutschlands und der EU, die zum Ende des Exports beigetragen hätten. Es bräuchte eine Umlenkung der für Rüstung ausgegebenen Gelder in Bildung und Infrastruktur. Geld für Waffen und Militär generiere keine weitere Wertschöpfung.

Kuper stellte in seiner zweiten Frage das Motto des Tages „Erst unsere Jobs, dann eure Profite“ zur Diskussion. Troff-Schaffarzyk wünschte sich eine Abschöpfung der Extraprofite durch eine Übergewinnsteuer. Gelder und Deters forderten angesichts der riesigen Zahlungen der Konzerne für Managergehälter und Dividenden die Wiederinkraftsetzung der Vermögenssteuer und eine Erbschaftssteuer auf Millionenvermögen. Deters wies auf den hohen Investionsbedarf  der Gesellschaft für z. B. Investitionen in die Bahn und den öffentlichen Wohnungsbau hin. Dort sei das Geld besser angelegt, als auf den Konten der Aktionäre.

Zum Thema 8-Stunden-Tag sagte Troff-Schaffarzyk, dass die SPD mit der Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung in den Koalitionsverhandlungen leider eine Kröte hätte schlucken müssen. Gelder forderte, dass es keine Aufweichung der 8-Stunden-Regelung geben dürfe. Das Arbeitszeitgesetz enthalte jetzt schon jede Menge Flexibilität. Gumnior vermisste Gitta Connemann auf der Maikundgebung, damit diese sich zu ihrer Lifestyle-Aussage hätte erklären können. Deters forderte angesichts der zunehmenden Arbeitslosigkeit die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

Zuhörer 1. mai 2026

Die zahlreichen Angriffe auf den Sozialstaat wurden von Gelder zurückgewiesen. Der Sozialstaat beruhe auf den vielen Kämpfen der Gewerkschaften. Deters kritisierte, dass weder der Maiaufruf des DGB noch das gemeinsame Papier der Sozialverbände im Sozialstaatsbündnis ein Wort darüber verloren hätten, wofür das Geld, das im Sozialbereich eingespart werde, ausgegeben werde. Mit dem jetzigen Bundeshaushalt gebe man schon ein Fünftel für Waffen und Rüstung aus. Das 5%-Ziel der Nato bedeute, dass mittelfristig die Hälfte des Bundeshaushaltes für todbringende Waffen ausgegeben werde. Solange sich die Arbeiterbewegung nicht gegen diese Rüstung und diesen Kriegskurs wende, werde sie den Sozialkürzungen wehrlos gegenüber stehen. Es brauche jetzt beim Ukrainekrieg Diplomatie und Verhandlungen. [jdm/Foto (1) HM]

Transparenzhinweis: Der im Artikel genannte Jan Deters ist der Autor des obigen Artikels

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitsagentur meldet, dass die Arbeitslosigkeit im April 2026 um 13.000 auf 3.008.000 gesunken sei. Saisonbereinigt sei sie gegenüber dem Vormonat jedoch um 20.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 6,4 Prozent. Verglichen mit dem April des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 77.000 höher; die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte.

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt im April gegenüber dem Vormonat um 12.000 gestiegen. Mit 3.665.000 war sie um 18.000 höher als vor einem Jahr.

im April wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 156.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 11.000 mehr als im Vormonat, aber 114.000 weniger als vor einem Jahr.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 25.000 gesunken. Mit 45,66 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 182.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Januar auf Februar 2026 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 16.000 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,75 Millionen Beschäftigten um 96.000 niedriger. 7,47 Millionen Personen hatten im Februar 2026 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 51.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,01 Millionen ausschließlich und 3,45 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im April waren 641.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 5.000 weniger als vor einem Jahr. 1.070.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im April 2026 Arbeitslosengeld, 93.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im April auf 3.826.000. Gegenüber April 2025 war dies ein Rückgang um 125.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2025 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 357.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. 211.000 hatten bis zum April 2026 weder eine Ausbildungsstelle noch eine Alternative gefunden. Die Statistik weist gleichzeitig 380.000 gemeldete Ausbildungsstellen aus. Aufgrund von prozessualen Umstellungen wird die Zahl der Ausbildungsstellen in der Statistik derzeit unvollständig abgebildet. Sie liegt nach Schätzungen für den März 2026 mit -7 Prozent jedoch immer noch deutlich unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. [jdm/PM]

Bund zahlt weniger für Krankenversorgung – Versicherte zahlen mehr und bekommen weniger

Der Gesetzesentwurf für die „Reform“ der Gesetzlichen Krankenkasse enthält fast alle 66 Empfehlungen, die die Professoren kürzlich vorgeschlagen haben. Die Regierung nutzt die Krankenkassenreform, um seinen Haushalt zu entlasten und nimmt der Gesetzlichen Krankenkasse noch einmal zwei Milliarden Steuerzuschuss pro Jahr weg.

Für die Versicherten wird es wieder teurer und die Pharmakonzerne werden geschont. Der Gesetzentwurf enthält Festzuschüsse für Hilfsmittel, Einschränkungen bei der Kieferorthopädie, die Teilkrankschreibung, und bei Verdacht auf Erwerbsunfähigkeit soll ein Zwang bestehen, einen Rentenantrag zu stellen. Am Zahnstatus wird man demnächst noch deutlicher die Einkommenslage der Menschen erkennen: die Festzuschüsse bei Zahnersatz wurden gesenkt, die Mindestzuzahlungen bei Arzneimitteln wird von 5 € auf 7,5 € bzw. die  Höchstsumme bei Zuzahlungen von 10 auf 15 € erhöht. Und die Abschaffung der Familienversicherung für Ehepartner außer in besonderen Fällen wird bei vielen Versicherten ein ordentliches Loch in der Haushaltskasse bringen, denn für die Mitversicherung des Ehepartners muss ordentlich eingezahlt werden.

Der Staat zahlt für Bürgergeldempfänger in Zukunft zwar etwas mehr, aber weiterhin nicht den vollen Beitragssatz. Eine gesamtstaatliche Aufgabe bleibt damit weiter den Beitragszahlern aufgebürdet. Zugleich soll aber der allgemeine Bundeszuschuss zusammengestrichen werden. Am Ende würde der Bund damit weniger in die GKV einzahlen als bisher, stellt das Deutsche Ärzteblatt fest.

Über Erleichterungen kann sich die Pharmaindustrie freuen. Der Herstellerabschlag für ein Jahr bleibt bei sieben  Prozent, soll aber dynamisiert werden, wobei zahlreiche Ausnahmen gelten sollen, um „Versorgungssicherheit und Wirtschaftsstandort nicht weiter zu schwächen“. Arzneimittel werden vom dynamischen Abschlag ausgenommen, die auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Ebenfalls ausgenommen werden sollen Kinderarzneimittel, Reserveantibiotika sowie solche Arzneimittel, die vom Preismoratorium ausgenommen sind, wie bestimmte Impfstoffe und alle Arzneimittel, die einer Festbetragsgruppe zugeordnet sind. [jdm]

Paritätischer enthüllt internes Arbeitspapier: Drastische Kürzungspläne gefährden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Kinder und Familien

Dem Paritätischen Gesamtverband liegt ein internes Arbeitspapier vor, das belegt: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände diskutieren im Verborgenen drastische Kürzungen bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das 108-seitige Dokument, das vom Paritätischen veröffentlicht wird, stammt aus einer Arbeitsgruppe, die abseits der Öffentlichkeit harte Einschnitte für Menschen mit Behinderungen und für Kinder und Jugendliche diskutiert. Es enthält mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liegt erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge gar nicht mit Zahlen unterlegt sind.

Das Arbeitspapier gliedert sich in drei Regelungsbereiche. Der erste, Kinder- und Jugendhilfe, umfasst die Seiten 4 bis 43 und enthält 25 Vorschläge. Der zweite, Eingliederungshilfe, erstreckt sich über die Seiten 44 bis 99 und enthält 24 Vorschläge sowie ein gesondertes „Positionspapier“ auf den Seiten 100 bis 104. Der dritte Regelungsbereich, das Unterhaltsvorschussgesetz, umfasst die Seiten 105 bis 108 und enthält zwei Vorschläge.

Dass diese Arbeitsgruppe tagt, war schon bekannt. Die Kommission zur Sozialstaatsreform hatte in ihrem Papier schon die Mittel für Eingliederungshilfe beklagt und gefordert, den laufenden Dialogprozess des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den Ländern und Kommunen zur Eingliederungshilfe schnell abzuschließen. Hallo-Wippingen hatte schon auf die Befürchtungen der Behindertenverbände hingewiesen.

Der Paritätische zeigt sich angesichts der Kürzungspläne von Bund, Ländern und Kommunen entsetzt: Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.

„Was hier unter dem harmlosen Titel ‘Effizienter Ressourceneinsatz’ verhandelt wird, ist ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind und die über Jahrzehnte erkämpft wurden. Dass solche grundlegenden Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen so radikal gekürzt werden sollen und die Debatte an den Menschen vorbei im Verborgenen geführt wird, ist gleichermaßen skandalös. Hier droht ein Kahlschlag bei Alltagshilfen, mit einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien", erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische veröffentlicht das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung und Bewertung von 25 exemplarisch ausgewählten Vorschlägen. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu wissen, dass aktuell diskutierte Vorschläge auf einen Kahlschlag in ganzen Leistungsbereichen zielen”, sagte Rock.

Kritik an Diätenerhöhung für Landtagsabgeordnete

Bei den Scheindebatten im Landtag regen sich Abgeordnete gern über ihre politischen Gegner auf – bei der Erhöhung ihrer Einkommen sind sie sich aber in der Regel einig. Auch die mediale Aufregung über die Selbstbedienung der sogenannten Volksvertreter ist mittlerweile nur noch Routine und deutlich gegenüber früheren Zeiten abgeflacht.

„Wieder gönnen sich die Abgeordneten in Niedersachsen einen kräftigen Schluck aus der Pulle: Die Diäten steigen um mehrere Hundert auf 10.660 Euro im Monat. SPD, CDU, Grüne und die AfD im Landtag behaupten, ihre Politiker nähmen damit nur an der allgemeinen Einkommensentwicklung teil. Wie scheinheilig“, schreiben das Göttinger Tageblatt und weitere zur Madsack Mediengruppe gehörende Blätter.

Ebenfalls beklagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Automatismus, mit dem die Abgeordneten ihre Diäten erhöhen: „Während sich SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf eine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung berufen und ihre Bezüge sofort erhöhen, mussten die Landesbeschäftigten die Einkommensverbesserungen im aktuellen Tarifabschluss mühsam erkämpfen. Diese wirken zudem nur schrittweise über zwei Jahre, und ein Termin für die angekündigte Übertragung auf Beamtinnen und Beamte steht weiterhin aus.
Diese Ungleichbehandlung verschärfe die soziale Schieflage und sei schwer nachvollziehbar. Daher fordert die GdP, dass Diäten an Tarifabschlüsse gekoppelt werden und schnell ein klares politisches Bekenntnis zum Krisenbonus erfolgt.
Dass der von der Bundesregierung ermöglichte steuerfreie Krisenbonus in die Verantwortung der Arbeitgeber verlagert wird, kritisiert die GdP grundsätzlich. Vor dem Hintergrund der geplanten Diätenerhöhung fordert sie aber, dass das Land Niedersachsen diesen Spielraum nutzt und den Landesbeschäftigten einen Bonus von 1.000 Euro zahlt, um zumindest einen symbolischen Ausgleich zu schaffen.

Allerdings nagen Polizisten nicht gerade am Hungertuch, und im Vergleich zu Werktätigen in Niedriglohngruppen klagen sie auf einem hohen Niveau. Trotzdem ist die Kritik an den Landtagsabgeordneten berechtigt.
Immer wieder führen Politiker „hart arbeitende Menschen“ an, die sie angeblich vertreten. In der Diskussion über Mindestlohn zeigen sie dann viel Verständnis für die Arbeitgeber, die schließlich wettbewerbsfähig bleiben müssten – die Lohnkosten seien in Deutschland eh schon zu hoch. Und bei Fragen zu Lohnerhöhungen im Niedriglohnsektor halten sich die gut situierten Berufspolitiker*innen dann gern mit dem Hinweis zurück, dass die Verhandlungen dazu allein von den Tarifparteien zu führen seien. Wie scheinheilig… [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

DGB Kreisverband Nördliches Emsland, Verbände und Initiativen aus Papenburg laden zum Tag der Arbeit auf den Hauptkanal ein

Plakat Maikundgebung Papenburg 2026

Unter dem Motto Erst unsere Jobs, dann eure Profite.“ wollen die Gewerkschaften in diesem Jahr ein klares Zeichen für sichere Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven für Beschäftigte setzen.

Dazu sagt Andreas Kuper als DGB-Kreisverbandsvorsitzender: „Die gegenwärtige Krise darf nicht dazu genutzt werden, Arbeitsplätze abzubauen oder ins Ausland zu verlagern.“ Neben dem Kampf um gute Arbeitsplätze steht auch der Erhalt der sozialen Sicherung von Arbeitnehmer*innen im gewerkschaftlichen Fokus. „Einer Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit, Verschlechterung bei der Rente oder im Gesundheitssystem sagen wir als Gewerkschaftsbewegung ganz klar den Kampf an“, führt er weiter aus. „Darum freuen wir uns, dass auch in diesem Jahr wieder viele unterschiedliche Gruppen, Verbände und Parteien mit Eigeninitiative an der Maifeier teilnehmen“, so der DGB-Kreisverbandsvorsitzende.

Sonic & Smoke
Sonic & Smoke

Die Maifeier des DGB findet von 11 bis 14 Uhr auf dem Hauptkanal rechts statt. Ab 10 Uhr rufen der DGB und viele Verbände zur Demo auf. Als Hauptredner spricht Dominique Lembke von der IG Metall Bezirk Küste. Zudem wird die Veranstaltung musikalisch begleitet von Sonic & Smoke.

Weiterhin erwarten die Besucher vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten für Groß und Klein, sowie diverse kulinarische Leckereien an den unterschiedlichen Ständen. [PM]

Merz verkündet vor den Bankern die Zerstörung der gesetzlichen Rente

Blackrock investiert Gelder von Versicherungen, Pensionsfonds, Staatsfonds und Privatanlegern. Ein Hauptpfeiler ist das Investieren über ETFs. ETFs sind Anlagefonds, die durch das Nachbilden des Marktes versuchen, das Anlagerisiko zu minimieren und sind damit sehr gut geeignet für Pensionsfonds. Sie sind dennoch nicht risikolos. Und sie haben Blackrock mit über 11 bis 14 Billionen US-Dollar verwaltetem Vermögen zum weltweit größten Vermögensverwalter gemacht,

Friedrich Merz war lange Deutschlandchef von Blackrock und er fühlt sich offenbar noch heute eher den Finanzinvestoren verbunden, als den deutschen Rentnern. Bei einem Jahresempfang des Bundesverbands deutscher Banken in Berlin äußerte er seine Absicht, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer reinen Basisabsicherung für das Alter, die nicht mehr den Lebensstandard sichert, zu degradieren. Es müssten durch Zwang kapitalgedeckte Elemente einer betrieblichen und privaten Altersversorgung hinzutreten, sprich die Aktienrente als Riester 2.0. Merz wörtlich: „Und zwar in weit größerem Umfang, als wir sie gegenwärtig weitgehend auf der Basis von Freiwilligkeit haben.“

Die schwarz-rote Koalition müsse und werde den Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge stoppen. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden sollen und die Arbeiter allein in eine Rentenversicherung einzahlen sollen, die zudem noch in erster Linie ein Geschäftsmodell von Merz' ehemaligem Arbeitgeber darstellt.

Allein für diesen Coup hat es sich schon für Blackrock gelohnt, Merz zum Bundeskanzler aufgebaut zu haben. Dass Klingbeils SPD dabei mitmacht, wird sich bei der nächsten Bundestagswahl wohl in ihrer Marginalisierung niederschlagen. [jdm]

Bei der Krankenversicherung Geld sparen, um es für Krieg und Waffen auszugeben

Ems-Zeitung vom 15.04.2026
Ems-Zeitung macht Zusammenhang zwischen Sozialabbau und Rüstung offensichtlich

Es ist zwar nicht anzunehmen, dass die NOZ durch diese Zusammenstellung aufklären wollte, aber es lässt sich wohl gar nicht mehr vermeiden. Dass z. B. ca. 3 Millionen Haushalte demnächst 225 € pro Monat für den Krankenkassenbeitrag des mitversicherten Ehepartners ausgeben sollen, liegt ja nicht daran, dass kein Geld da wäre.

Es liegt daran, dass die Herrschenden das Geld der Bürger lieber in den Krieg, statt in ihre Gesundheit investieren. Denn am Krieg verdienen die Rüstungskonzerne und die Finanzkonzerne. Und nur diese liegen dem Millionär Friedrich Merz und seinem Stellvertreter Lars Klingbeil am Herzen.

Die Kritik der NOZ an den Plänen zur Krankenkassenreform in der Donnerstagsausgabe lautet, die Reform gehe vor allem zu Lasten der Geringverdiener. Sie habe somit eine unsoziale Schlagseite. Das ist richtig. Aber diese Kritik richtet sich nicht gegen die Kürzungen an sich. Denn dann müsste man auch darüber sprechen, wo das Geld denn bleibt.

Und da war die Collage in der Mittwochsausgabe viel ehrlicher. [jdm]}

Arbeitsagentur prahlt mit Sanktionen gegen Leistungsempfänger

Als Ergebnis der Hetze im letzten Herbst gegen Bürgergeldempfänger durch Vertreter der Bundesregierung, speziell der CDU, oder auch von der Bertelsmannstiftung, gibt die Arbeitsagentur in einer Titelzeile ihrer Pressemitteilung damit an, dass sie 25 % mehr Sanktionen mit Leistungsminderungen ausgesprochen hat. Die Jobcenter hätten im Jahr 2025 rund 461.400 Leistungsminderungen ausgesprochen.

Dann kommt der kryptische Hinweis, dass im vergangenen Jahr die Leistungsminderungen gesetzlich oder regulatorisch nicht verändert wurden und dadurch die Regeln, die zuvor mehrmals verändert wurden, kontinuierlich wirken konnten. Insgesamt gab es zirka 224.100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die von mindestens einer neu verhängten Leistungsminderung betroffen waren.

Trotz des Anstiegs komme weiterhin nur ein sehr kleiner Kreis von Kundinnen und Kunden mit Minderungen in Berührung. Im Jahr 2025 waren im Schnitt nur 0,9 (Vorjahr 0,7) Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen.

85,5 Prozent der Leistungsminderungen verhängten die Jobcenter aufgrund von Meldeversäumnissen, da Kundinnen und Kunden ohne wichtigen Grund nicht zu einem vereinbarten Termin erschienen sind. Im vergangenen Jahr entfielen zirka 394.600 Minderungen auf entsprechende Meldeversäumnisse. Aufgrund einer verweigerten Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme sprachen die Jobcenter 31.000 Minderungen aus. Dabei lässt sich statistisch nicht auswerten, ob eine Person einmalig oder mehrmals ihre Mitwirkungspflicht beim Integrationsprozess verletzt hat.

Die Höhe der durchschnittlichen Minderung lag 2025 bei 8,3 Prozent der Leistung bzw. 66 Euro. Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf für einen Monat um zehn Prozent gemindert, sofern kein wichtiger Grund vorgelegt werden kann. Hat das Jobcenter bereits eine Leistungsminderung ausgesprochen und nimmt die Kundin bzw. der Kunde eine zumutbare Arbeit willentlich nicht auf, ist auch eine vollständige Minderung der Regelleistung möglich.

Und mit einer solchen "Erfolgsmeldung" durch die Arbeitsagentur hat die Hetze der ministeriellen Großverdiener und des Millionärs Merz sein Ziel erreicht: Arbeitslose sollen für ihre soziale Lage selbst verantwortlich gemacht werden. Jedes Opfer der derzeitigen Deindustialisierung Deutschlands durch die Kriegspolitik der Regierung soll eingeschüchtert werden, um jeden Widerstand gegen den Kurs auf Sozialabbau und Abbau von Arbeiterrechten zu unterdrücken. [jdm]

Schwarzfahren: Von den Nazis eingeführtes Sonderstrafrecht gehört endlich abgeschafft

Einen selten dämlichen Artikel konnte man heute vom Chefredakteur der NOZ, Burkhard Ewert, lesen. Er hält die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgeschlagene Entkriminalisierung von Schwarzfahrern für einen dämlichen Vorschlag. Ewert äußert hier eine starke Meinung, appelliert an einfachste Reflexe und seine Argumente gegen die Entkriminalisierung sind derart unterkomplex, dass es schon an Debilität grenzt.

Die Entkriminalisierung von Schwarzfahrten bedeutet keineswegs, wie Ewert darstellt, dass das Kaufen von Fahrkarten plötzlich nur noch eine freiwillige Sache sei. Es bedeutet lediglich, dass sich der Staat nicht mehr als Inkassobüro für die Verkehrsbetriebe betätigen würde.

Wer bei Otto eine Kaffeemaschine bestellt und dann nicht bezahlt, oder den Kredit seiner Bank nicht mehr bedient, bekommt es in der Regel mit einem Inkassobüro zu tun. Mit dem Strafrecht hat er nichts zu tun.

Beim Schwarzfahren ist das anders, weil die Nazis 1935 den Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ (§ 265a StGB) einführten. Damit wollten sie ihr ideologisches Konzept der „Volksgemeinschaft“ strafrechtlich durchsetzen. 

Bis dahin war das „Schwarzfahren“ nicht strafbar, da kein Betrug vorlag (es wurde kein Mensch getäuscht) und kein Diebstahl (keine körperliche Sache weggenommen) vorlag. Der neue Paragraph kriminalisierte das reine „Erschleichen“ einer Leistung, auch wenn keine Schutzvorkehrungen umgangen wurden. Die NS-Ideologie betonte die Leistungsgemeinschaft. Wer Leistungen in Anspruch nahm, ohne dafür zu bezahlen, handelte gegen das „gesunde Volksempfinden“. Dies wurde als asoziales Verhalten gewertet, das sanktioniert werden musste.

Und genau damit argumentiert Ewert heute noch, wenn er schreibt „Jene Leute zu belohnen, die ein funktionierendes Netz zum Festpreis vor der Tür haben und es dann noch missbrauchen, wäre absurd.“ Um billigen Beifall durch Neid zu erheischen, stellt er in dieser Frage einen Gegensatz zwischen Metropolen und dem „Rest der Republik“ her. Er stellt eine vollkommen sinnfreie Verbindung her zwischen dem schlechten Nahverkehrsangebot auf dem Lande und der Entkriminalisierung von Schwarzfahren.

Das Problem der Strafbarkeit von Schwarzfahren durch § 265a StGB ist erstens, dass es sich hier um ein Sondergesetz handelt. Mit dem gleichen Recht könnte man ein Sondergesetz erlassen, dass das Nichtbezahlen eines Zeitungsabonnements zu einer strafbaren Handlung macht. Ewert wäre natürlich auch dafür – aber ist es richtig, Zahlungsversäumnisse mit dem Strafrecht zu sanktionieren?

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) ordnet die strafrechtliche Behandlung von Schwarzfahrten so ein: Jährlich gehen bundesweit etwa 150.000 Anzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein ein. Das Massendelikt wird häufig aus finanzieller Not heraus begangen. Verhängen Gerichte Geldstrafen, können Betroffene diese häufig nicht zahlen und kommen in Ersatzhaft. Das belaste nicht nur die Justiz und Verwaltung, sondern habe laut DAV auch keinen sozialen Nutzen: „Dabei handelt es sich um ein typisches Armutsdelikt. Die Betroffenen sind überhaupt nicht in der Lage, sich den Fahrschein oder die Strafen zu leisten“.

Der DAV hält auch nichts davon, die Strafbarkeit zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Denn dann habe man es mit einem Bußgeld zu tun, das durch Erzwingungshaft eingetrieben werden könne. Auch hier komme es zur sinnlosen Inhaftierung von Menschen, die einfach nicht in der Lage sind, die Geldstrafen oder Bußgelder zu bezahlen. Bei einer vollständigen Entkriminalisierung hätte man es mit Forderungen der Verkehrsbetriebe gegen die Schwarzfahrer zu tun, die mit den üblichen Mitteln des Geschäftsverkehrs bzw. Schuldeneintreibung behandelt werden. Die Betroffenen hätten dann auch die Chance, diese Schulden z. B. durch Ratenzahlungen zu begleichen, was ja in der Regel auch (ohne eine Anzeige) geschieht.

Mehr Infos zum Thema finden Sie im Dossier "Ersatzfreiheitsstrafen: Strafender Staat bekämpft die Armen" auf LabourNet Germany. [jdm]

Menschen halbkrank schreiben? Eine miese Idee!

Ganz begeistert äußert sich der NOZ-Kommentator Lucas Wiegelmann über den Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit für eine Einführung eines Teilkrankengeldes („Menschen halbkrank schreiben? Gute Idee!“). In der NOZ-Online-Ausgabe ist es sogar eine „Super“ Idee. Und dann kommt eine Begründung, bei der man merkt, Wiegelmann weiß leider nicht, worüber er redet.

Der Vorschlag der Finanzkommission ist keine „Gute Idee“, sondern der Vorschlag für die Abschaffung eines Rechtes: Wer krank ist, soll nicht mehr unbedingt Zuhause bleiben können. Wieviel Geld der/die Kranke während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls bekommt, soll der Arzt mit der Krankschreibung ad hoc entscheiden.

Die stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit, über die Wiegelmann dann schreibt, gibt es schon lange. Sie ermöglicht es, nach längerer Krankheit schrittweise zur vollen Arbeitsbelastung zurückzukehren. Der behandelnde Arzt erstellt einen individuellen Stufenplan, dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen müssen. Während dieser Zeit gelten Beschäftigte als arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld, keine Gehaltszahlung vom Arbeitgeber. 

Dass Wiegelmann hier eine „gute Idee“ entdeckt, liegt nur daran, dass er nicht Bescheid weiß, aber der Abschaffung von Arbeitnehmerrechten vollkommen unkritisch gegenüber steht. [jdm]

Kommissionsvorschlag für die Krankenversicherung: Viel Kleinkram, aber vor allem Leistungskürzungen für Versicherte

Bericht Finanzkommission Gesundheit Ganz

66 Empfehlungen haben zehn Professoren im Bericht der Finanzkommission Gesundheit zusammen getragen, um die gesetzliche Krankenversicherung, in der vermutlich niemand von ihnen versichert ist, wieder finanzierbar zu machen. Denn die Krankenversorgung für die Arbeiterklasse ist der Bundesregierung und den hinter ihnen stehenden Konzernen einfach ein zu hoher Kostenfaktor. Wenn weniger für die Kranken ausgegeben wird, müssen weniger Lohnkosten (direkt oder als Sozialabgaben) gezahlt werden. Damit sollen schon 2027 bei 375 Mrd. Ausgaben 42,3 Mrd. € gespart werden können.

Bericht Finanzkommission Gesundheit Summary

Viele Vorschläge beschäftigen sich mit Abrechnungsmodalitäten, wie Sonderregelungen für bestimmte Zwecke, z. B. um schneller Zugang zu Fachärzten zu bekommen, oder um Budgetierungsregelungen, bei denen wegen Fehlanreizen wieder gegengesteuert werden muss. Der häufige Hinweis „führt zu einem Mehraufwand für die Vertragspartner“ zeigt, dass das Gesundheitssystem vor lauter Regelungswut kaum noch einschätzen kann, welche Wirkungen entfaltet werden.

Bei der Psychotherapie hat man früher eine Entbudgetierung beschlossen, weil Psychotherapeuten ihre Honorare und ihre Klientenzahl wegen des zeitlich und personell feststehenden Aufwands nicht durch Anstellung von Personal beliebig erhöhen können und die Kosten somit automatisch gedeckelt sind. Jetzt hat man festgestellt, dass dort, wo es genügend Psychotherapeuten gibt, auch mehr Behandlungen durchgeführt werden. Das könnte ein Hinweis auf den großen Bedarf sein. Die Professoren sehen darin einen Bedarf, die Kosten für die Psychotherapeuten durch die Budgetierung zu deckeln (Reformempfehlung Nr. 10). Eine Logik, die sich nicht unbedingt erschließt.

Die Empfehlung Nr. 22 sieht geringere Zuschüsse zu Zahnersatz vor. Die Professoren drücken das anders aus: Es wird die "Rücknahme der Erhöhung (von 2020) der Festzuschüsse für Zahnersatz“ empfohlen.

Tariferhöhungen beim Krankenhauspersonal sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden (Empfehlung Nr. 26). Tariferhöhungen treffen somit die sowieso schon unterfinanzierten Allgemeinkrankenhäuser.

Reformempfehlung Nr. 32 enthält unverhofft etwas Positives. Weil zu oft operiert wird, sollen bei bestimmten häufigen OPs, wie Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen oder Knieprothesen zwingend Zweitmeinungen eingeholt werden, damit abgerechnet werden kann.

In Reformempfehlung Nr. 46 will die Kommission die geplante Anhebung des Apothekenfixums (Honorar je verschreibungspflichtiger Packung) über mehrere Jahre verteilen, weil die Anhebung in einem Schritt zu hoch sei. Dabei ist diese Höhe nur zustande gekommen, weil das Fixum seit 2013 nicht mehr angehoben wurde. Was die Professoren und die Minister wohl sagen würden, wenn ihre Gehälter 13 Jahre nicht mehr angepasst würden.

Empfehlung Nr. 49 sieht die Einführung eines Teilkrankengeldes vor. Das lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt.

Empfehlung Nr. 50 will das Krankengeld von 70% auf 65 % des Bruttogehaltes senken. Das würde nach Einschätzung des VdK insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen.

Mit der Empfehlung Nr. 53 sollen Krankengeldbezieher leichter dazu gedrängt werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Empfehlung Nr. 60 will die beitragsfreie Ehegattenversicherung abschaffen. Der VdK kritisiert dies. Es handele es sich keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. „Die Familienversicherung ist ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestraft sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.“

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze schafft es nicht zu einer Empfehlung zu werden. Hier geht es darum, dass Hochverdiener nicht für das volle Einkommen einen prozentualen Anteil in die Krankenversicherung einzahlen müssen, sondern es eine Obergrenze gibt. Die Autoren verteidigen dies System damit, dass die gut Verdienenden sonst in die Private Krankenversicherung wechseln könnten. Die Idee, die Private Krankenversicherung (PKV) abzuschaffen und alle solidarisch in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlen zu lassen, kommt den Autoren nicht. Denn die PKV ist wahrscheinlich das Modell, dem die Autoren einige Privilegien verdanken.

In Empfehlung Nr. 62 schlagen die Autoren vor, dass der Bund für Bürgergeldempfänger auch kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge zahlt – eigentlich eine selbstverständliche Forderung. Bisher zahlte der Bund aber etwa 12 Mrd. € zu wenig ein. Die gut verdienenden Autoren diskutieren hier aber noch eine Alternative, die ein Zurück in die Sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bedeuten würde: Die Versicherungspflicht für Bürgergeldempfänger könnte auch abgeschafft werden und der Staat würde den Krankenkassen nur die Kosten erstatten, die tatsächlich verursacht werden. Damit wären dann arbeitslose Bürger endgültig außen vor. Aber, schreiben die Autoren, diese Überlegung stellen sie nur der „Diskussion halber“ dar.

Ein bisschen Vorsorge muss auch sein: Die Autoren schlagen höhere Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuern vor. So geht Gesundheit.

Was sie nicht vorschlagen ist eigentlich viel interessanter. Die Pharmakonzerne könnten ihre enormen Gewinne zu Gunsten der Krankenversicherung verlieren, wenn die Krankenkassen für wirkstoffgleiche Medikamente nur noch das günstigste Präparat voll erstatten würden. Oder staatliche Preisobergrenzen könnten die Übergewinne der Pharmaindustrie begrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen.

Auch die Abgaben nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auf alle Einkommensarten – also auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen – könnten die Finanzsituation der Krankenkassen verbessern. Und natürlich die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen. [jdm]

Fakten zur Ungleichheit (4)

Die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragsteuer genannt, ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen. Sie wurde 2009 in Deutschland eingeführt, um die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinfachen. Der Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Für Kleinsparer taucht dieses Thema nur auf, wenn die Bank darum bittet, den Freistellungsauftrag auszufüllen. Dieser so genannte Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare. Innerhalb dieses Betrags bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Während für Arbeitnehmereinkommen die normale Steuerprogression gilt, gilt dies für Kapitaleinkünfte nicht. Für ein Arbeitsjahreseinkommen von 80.000 € gilt eine durchschnittliche Steuerbelastung von 28 % (Spitzensteuersatz von 42% für alles über 69.879 € (2026) für Ledige).

Wer hingegen sein Einkommen aus Dividenden und Kursgewinnen beim Aktienhandel verdient, muss nie mehr als 25 % Steuern zahlen. Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast noch zu drücken. Eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalanlagen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt) ist dagegen ausgeschlossen. [jdm]

Blickpunkt Auge – Mobile Beratung bei Ihnen vor Ort

Blickpunkt Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust - ist ein Qualitätsgesichertes Beratungsangebot des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen. Es werden Menschen mit Sehbehinderung, einer Erkrankung, die zu Sehverlust führen kann, und Angehörige beraten.

Das Beratungsmobil kommt am Montag, den 30.03.2026 von 13.30 - 17.00 Uhr nach Dörpen auf den Marktplatz. Interessierte sind herzlich eingeladen, um sich kostenlos informieren und beraten zu lassen.

Das sind die Themen rund um die Augenerkrankung und das Leben mit einer Seheinschränkung:
- optische und weitere Hilfsmittel
- Tipps und Hilfen für den Alltag muit einer Sehbeeinträchtigung
- rechtliche und finanzielle Ansprüche
- Rehabilitationstraining (Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten)
- berufliche Rehabilitation und Krankheitsbewältigung.

Die Blickpunkt-Auge-Beratenden sind selbst Betroffene und können Ihnen kompetent Rat und Hilfe bieten. An Bord des Beratungsmobiles befinden sich viele Informationsmaterialien, sowie viele Hilfsmittel zum freien Ausprobieren. Es werden keine augenärztlichen Untersuchungen durchgeführt und der Besuch des Beratungsmobiles ersetzt nicht den Besuch beim Augenarzt. [jdm]

Gesundheitsminister Philippi macht aus dem Psychisch Kranken Gesetz ein Polizeigesetz

Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi kommentiert den Gesetzesentwurf wie folgt: „Unter anderem der neue Name des Gesetzes ist Anregung der Verbände, um eine stärkere Subjekt- und Hilfebetonung deutlich zu machen. Besonders wichtig ist es der Landesregierung zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch der Beschäftigten in den Psychiatrien und der allgemeinen Sicherheit einen engen Austausch der beteiligten Akteure zu gewährleisten.“

Und das charakterisiert sehr deutlich, worum es dem niedersächsischen Gesundheitsminister geht. Das Gesetz bekommt zunächst einen neuen Namen. Damit steht es in der von der letzten Bundesregierung begründeten Tradition, Phantasienamen zu erfinden wie das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das Wachstumschancengesetz, das Bürokratieentlastungsgesetz, das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz das Gute-Kita-Gesetz, Starke-Familien-Gesetz, das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, die allesamt eher Verschlechterungen kaschieren sollen.

Das bisherige Psychisch Kranken Gesetz (PsychKG) bekommt ein H verordnet zu Niedersächsisches Gesetz über Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen (NPsychKHG). Hört sich besser an, aber eigentlich geht es darum, dass Psychisch Kranke als Gefahr für die öffentliche Sicherheit betrachtet werden und in Menschen mit psychischen Erkrankungen vor allem das Fremdgefährdungspotential gesehen wird. Entsprechend sieht das Gesetz aus.

Die Psychotherapeutenkammer hat sich in einer Resolution klar gegen die  Aufweichung des Gefahrbegriffs durch diesen Gesetzentwurf positioniert. Sie setzt sich für eine evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Diskussion rund um das Thema Gewalt im Kontext psychischer Erkrankungen ein. Es gibt bei psychisch erkrankten Personen eben kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial.

Auf Landkreisebene sind die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) die ersten Ansprechpartner für Menschen mit psychischen Problemen. Der Gesetzentwurf will den SpDi in Richtung einer Polizei zu transformieren. Hilfen werden wohlklingend im Gesetz formuliert, aber es werden keine Regeln geschaffen, um diese auch zu realisieren. Offensichtlich wurden vor der Formulierung des Gesetzes keine Fachleute konsultiert, sondern nur die Presseberichte über Messerattacken von psychisch Kranken studiert. Es gibt keine nachprüfbare Zahl, die zeigt, dass die Gefährlichkeit von psychisch Kranken zugenommen hat.

Der § 4, Abs. 3 will, dass die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover außerhalb der regulären Öffnungszeiten sicherstellen, dass eine fachkundige Stelle zur Koordinierung von Krisensituationen, die zur Unterbringung führen können, den an der Unterbringung beteiligten Institutionen zur Verfügung steht. Das hört sich gut an. Tatsächlich ist damit nur eine Person in Telefonbereitschaft gemeint. Was diese im Kreishaus sitzende Person dann ausrichten soll, wenn auf dem Hümmling gerade eine Krisensituation auftritt, bleibt offen. Und der Gesetzentwurf klärt nicht einmal die Kosten für diese Telefonbereitschaft (ca. 50.000 € im Jahr).

§ 13, Abs. 2, Nr. 2 ist die Niedersächsische Fassung des Science–Fiction-Films „Minority Report“ mit Tom Cruise in der Hauptrolle. Im Film soll die Abteilung Precrime der Washingtoner Polizei mittels Präkognition, also Hellseherei, Morde verhindern. Dieser Paragraf erlaubt die zwangsweise Unterbringung eines Menschen in einer psychischen Krise nicht nur – wie bisher – wenn infolge seiner Erkrankung seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgehoben ist und von ihm 1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich oder andere oder 2. eine Gefahr für Leib oder Leben für Dritte ausgeht, sondern wenn eine solche Gefahr jederzeit zu erwarten ist.  Hier werden psychisch Erkrankte als Dauergefährder betrachtet, wo der SpDi in die Position gebracht wird, forensisch tätig zu werden. Hier sollen Sozialarbeiter und Ärzte, die über keinerlei forensische Expertise verfügen, Prognosen über zukünftiges Verhalten abgeben. Und Krankenhäuser sollen Zwangseingewiesene behandeln, die weder in einer akuten Krise sind, noch irgendwen gefährdet haben.

Tatsächlich erlaubt das jetzige Recht schon, Menschen die dauerhaft über keine Einsichtsfähigkeit verfügen und für sich oder andere eine Gefährdung darstellen, dauerhaft geschlossen unterzubringen. Hier stellt sich eher das Problem dar, dass es dafür kaum Einrichtungen gibt. Der Gesetzentwurf bringt somit keine Verbesserung, sondern nur eine Schlechterstellung und mehr Willkür für die betroffenen Kranken, ändert aber nichts an der strukturellen Unterversorgung.

Und der § 30 will es dann plötzlich den Gerichten ermöglichen, von einer zwangsweisen Unterbringung abzusehen, wenn der betroffene Mensch einer Auflage zustimmt, sich in ambulante psychiatrische Behandlung oder Betreuung zu begeben. Die Unterbringungseinrichtung, also im emsländischen Fall das Vinzenz Hospital oder die Ameos Klinik, sollen dann die Behandlung vermitteln. Wie denn, angesichts des bekannten Mangels an Psychologen und der vollständig überlasteten psychiatrischen Praxen? Und dann nennt der Gesetzentwurf auch noch den SpDI als Einrichtung für Behandlungen. Das ist weder der Auftrag der Sozialpsychiatrischen Dienste noch sind sie dazu in der Lage. Hier merkt man deutlich, wie die Autoren des niedersächsischen Gesundheitsministeriums geschlampt haben.

Geradezu absurd ist der Auftrag an den SpDi den Fortgang der Behandlung zu überwachen und die Gerichte zu informieren, wenn der betroffene Mensch die Auflage nicht erfüllt oder sein Zustand den Widerruf der Aussetzung erfordert. Im Strafvollzugsrecht gibt es mit den Justizsozialdiensten (Bewährungshilfe) ein ausdifferenziertes Verfahren und eine Rechtsprechung, um Auflagen sicherzustellen. Gesundheitsminister Philippi will hier einfach aus dem Handgelenk ein solches Verfahren im Gesundheitsbereich schaffen.

Das Ärzteblatt zitiert Philippi, der sagte „Keinesfalls wollen wir ein Register für psychisch Kranke.“ Da kann man nur sagen: „Merkste selber, oder?“. [jdm]

Sondervermögen zweckentfremdet?

Vor einem Jahr wurde das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) verabschiedet: Nun ziehen zwei Institute eine äußerst negative Bilanz: Nach Auswertungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zweckentfremdet. Die tatsächlichen Investitionsausgaben des Bundes einschließlich des SVIK nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen beliefen sich auf rund 71 Milliarden Euro. Das entspricht einem nominalen Anstieg von nur zwei Milliarden Euro gegenüber 2024 – gerade genug, um die Inflation auszugleichen.

Auch im Kernhaushalt verfehlte die Bundesregierung ihre eigenen Vorgaben. Um auf das SVIK zugreifen zu dürfen, muss der Bund mindestens zehn Prozent seiner regulären Ausgaben in Investitionen stecken. In der Planung erreichte er diese Schwelle gerade so – tatsächlich lag die Quote nur bei 8,7 Prozent. Konsequenzen hat das nicht: Die Vorgabe bezieht sich nur auf die geplanten, nicht auf die tatsächlichen Ausgaben. Damit fehlt ein wirksamer Kontrollmechanismus – ein struktureller Geburtsfehler, schreibt das IW in einer Pressemitteilung.

Die Bundesregierung hat auch nach Berechnung des Münchener Ifo-Instituts ihre eigentlich für Investitionen vorgesehenen neuen Milliardenschulden bislang hauptsächlich für Haushaltslöcher ausgegeben. Von den 2025 im Rahmen des „Sondervermögens für Klimaneutralität und Infrastruktur“ aufgenommenen Kredite in Höhe von 24,3 Milliarden Euro seien sogar 95 Prozent nicht für Investitionen genutzt worden, errechneten die Ökonomen. Die zusätzlichen Neuinvestitionen des Bundes seien nur um 1,3 Milliarden Euro höher gewesen als im Vorjahr. (Quelle: ZDF-Videotext 17.03.2026, 14:22:56 Uhr) [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Bündnis für gerechten Sozialstaat mit angezogener Handbremse

14 zivilgesellschaftliche Organisationen mit gemeinsam über 20 Millionen Mitgliedern haben ein Bündnis für einen starken und zukunftssicheren Sozialstaat gegründet. Das Sozialstaatsbündnis kritisiert in einem gemeinsamen Papier die zunehmende Schieflage in der politischen Debatte, in der der Sozialstaat wiederholt als unfinanzierbar oder als reiner Kostenfaktor dargestellt wird.

In einem Interview in der NOZ am Freitag, den 13.03.2026 mit dem DGB-Vorstand Stefan Körzell vertritt auch er all diese Forderungen. Was auffällt ist, dass weder die Sozialverbände noch Körzell ein Wort darüber verlieren, dass der deutsche Staat derzeit horrende Summen in die Aufrüstung steckt und damit die Frage schon halb beantwortet ist, warum der deutsche Sozialstaat derzeit den Angriffen durch die Politiker der Regierung und die Arbeitgeberlobby ausgesetzt ist. Je stärker der Kriegsstaat, desto schwächer ist der Sozialstaat. Diese großartige und überfällige Initiative der Sozialverbände leidet darunter, dass von Anfang an mit angezogener Handbremse losgefahren wird. Entsprechend geringschätzig wurde das Bündnis von der deutschen Presse behandelt und kaum erwähnt.

Inhaltlich setzt die Initiative den Angriffen auf den Sozialstaat eine positive, faktenbasierte Perspektive entgegen: Der Sozialstaat ist nicht nur finanzierbar, sondern essentiell für sozialen Frieden, wirtschaftliche Teilhabe und demokratische Stabilität.

Folgende Organisationen gehören dem Bündnis an: ·  Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland · Arbeiterwohlfahrt · Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland · Deutscher Caritasverband · Deutscher Gewerkschaftsbund · Deutscher Mieterbund · Der Paritätische Gesamtverband · Diakonie Deutschland · IG Metall · Sozialverband Deutschland SoVD · Sozialverband VdK Deutschland · Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) · Volkssolidarität · Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.

Das Bündnis benennt zusammengefasst folgende Ziele:

1. Wir wollen starke, verlässliche und solidarisch finanzierte soziale Sicherungssysteme und eine gerechte und auskömmliche Finanzierung des Gemeinwesens. Nicht nur die Sozialversicherungen, sondern das gesamte Gemeinwesen muss auskömmlich finanziert werden. Hierzu müssen sehr hohe Einkommen, Erbschaften und Vermögen stärker und gerechter besteuert werden.

2. Wir wollen einen handlungsfähigen und bürgernahen Sozialstaat in Bund, Land und Kommunen. Um dies wieder zu stärken, braucht es eine leistungsfähige und nachhaltig finanzierte soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge: Die Spannbreite reicht von der Verkehrsinfrastruktur, über das Bildungs- und Gesundheitswesen, dem Klima- und Umweltschutz, der Energie- und Wasserversorgung, dem Katastrophenschutz, dem sozialen Wohnungsbau, sozialen Einrichtungen und Diensten, der Kultur bis hin zu Sporteinrichtungen. Kommunen und soziale Einrichtungen mit ihren Trägern spielen dabei eine herausragende Rolle. Der Wohnungsbau muss endlich sozialer ausgerichtet werden – Mieten und Wohnen muss wieder bezahlbar werden.

3. Wir wollen einen Sozialstaat, der Gute Arbeit sichert, Übergänge auf dem Arbeitsmarkt in Krisenzeiten ermöglicht und Arbeitslosigkeit vorbeugt. Es braucht es eine hohe Tarifbindung, gute Mindestlöhne, einen sicheren Kündigungsschutz und hohe Arbeitsschutzstandards anstatt Verschlechterungen bei bestehenden Arbeitszeitregelungen wie dem 8 Stundentag. Eine starke Arbeitslosenversicherung und eine solidarische Grundsicherung müssen sicherstellen, dass Menschen im Falle von Arbeitslosigkeit gut abgesichert werden.

4. Wir wollen einen Sozialstaat der Armut verhindert, soziale Ungleichheit verringert, Inklusion fördert und soziale und wirtschaftliche Teilhabe für alle ermöglicht.

5. Wir wollen einen Sozialstaat, der das Klima schützt und den ökologischen Umbau mit sozialer Sicherheit verbindet. Die öffentliche Hand muss u.a. in den Ausbau von ÖPNV, Bahn- und Stromnetzen, ökologischer Gebäudesanierung, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur und neue Schlüsseltechnologien investieren. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen dabei unbedingt zusammengedacht werden. [jdm]

BA-Chefin Nahles: „Zum Ende der Winterpause kommt der Arbeitsmarkt nicht in Schwung“

Monatsbericht der Arbeitsagentur 2/2026

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte heute ihren Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Demnach ist die Arbeitslosigkeit ist im Februar 2026 um 15.000 auf 3.070.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent. Verglichen mit dem Februar des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 81.000 höher. Die Arbeitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 Prozentpunkte erhöht. 3.724.000 Mensche galten als unterbeschäftigt, also waren in Maßnahmen oder in ungewünschter Teilzeit beschhäftigt Das waren 4.000 weniger als vor einem Jahr. Im Februar werden hochgerechnet etwa 35.000 Menschen Kurzarbeitergeld bekommen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen im Januar 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 45,66 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 94.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich von November auf Dezember 2025 nach Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) saisonbereinigt leicht erhöht (+5.000). Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,98 Millionen Beschäftigten um 40.000 niedriger. 7,58 Millionen Personen hatten im Dezember 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 46.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,07 Millionen ausschließlich und 3,51 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Februar waren 638.000 Arbeitsstellen bei der Arbeitsagentur gemeldet, 1.000 weniger als vor einem Jahr. Ein allgemeiner Anstieg der Kräftenachfrage ist nicht zu erkennen, vielmehr stabilisiert sich diese insgesamt auf einem niedrigen Niveau.

1.111.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Februar 2026 Arbeitslosengeld, 76.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im Februar auf 3.822.000. Gegenüber Februar 2025 war dies ein Rückgang um 149.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2025 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 298.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 4.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen fällt mit 345.000 um 52.000 geringer aus als im Vorjahreszeitraum. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt noch sehr stark in Bewegung. Deshalb erlauben die aktuellen Daten nach Einschätzung der BA nur eine sehr grobe und vorläufige Einschätzung der Entwicklung im Beratungsjahr 2025/26. [jdm]

„Kanonen statt Butter – Rüstung und Sozialabbau“

IMI Factsheet Kanonen statt Butter

Spätestens seit dem völlig undemokratisch durchgepeitschten Beschluss im Frühjahr 2025, Militärausgaben weitgehend von der sogenannten Schuldenbremse auszunehmen, kennen die Rüstungsbudgets keine Grenzen mehr. Parallel dazu werden die Forderungen, die Sozialausgaben zur Gegenfinanzierung noch weiter zusammenzustreichen, immer unverfrorener.

Die Dimensionen der aktuellen Entwicklungen scheinen bei vielen Menschen noch nicht richtig angekommen zu sein, weshalb das neue IMI-Factsheet „Kanonen statt Butter – Rüstung und Sozialabbau“ versucht, wichtige Zahlen und Fakten rund um das Thema zusammenzutragen. [Informationsstelle Militarisierung e. V. (IMI)]

Equal Pay Day weist auf Lohnlücke im Emsland hin

Am Freitag, 27. Februar, ist der bundesweite Equal Pay Day. Dieser Tag markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Entgeltlücke (Gender Pay Gap), die 2025 in Deutschland bei 16 Prozent lag und jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Im Landkreis Emsland ist diese Lohnlücke deutlich größer als im Bundesdurchschnitt.

Der Equal Pay Day symbolisiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um das durchschnittliche Jahreseinkommen der Männer zu erreichen. Dies macht die bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern deutlich sichtbar. „Es ist inakzeptabel, dass Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit weiterhin schlechter bezahlt werden. Der Equal Pay Day ist ein wichtiges Signal, um Bewusstsein zu schaffen und Politik sowie Wirtschaft zum Handeln zu bewegen“, sagt Marlies Kohne, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emsland und Koordinatorin des Aktionsbündnisses im Emsland.

Es zeigen sich erhebliche regionale Unterschiede: So liegt die Entgeltlücke für den Landkreis Emsland bei 26,0%. Der regionale Equal Pay Day fällt damit auf den 5. April. „Diese große geschlechtsspezifische Entgeltlücke ist auf Tätigkeit in sozialen Berufen, Teilzeitbeschäftigung aufgrund familiärer Verpflichtungen, ein ausgesprochen hoher Anteil an Minijobs in der Region und wenig Teilhabe an gut bezahlten Führungspositionen zu begründen und bringt finanzielle Abhängigkeiten, weniger Rente und drohende Altersarmut mit sich“, erläutert Kohne.

Das Aktionsbündnis im Landkreis Emsland, dem neben der AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auch die Agentur für Arbeit Nordhorn, der ev.-luth. Kirchenkreis Emsland-Bentheim, das Jobcenter Emsland, der Katholische Deutsche Frauenbund, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Emsland, die Landfrauenverbände des Landkreises Emsland und der Sozialverband Deutschland angehören, wird in diesem Jahr eine Kampagne in den Sozialen Medien durchführen, bei der Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses zu Wort kommen und Statements aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu hören und zu lesen sein werden.

Ziel ist es, neben der Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für diese Ungerechtigkeit auch Forderungen und konkrete Maßnahmen zu formulieren, die zur Schließung der Entgeltlücke führen: transparente und gerechte Entlohnungsstrukturen in Unternehmen, stärkere Förderung von Frauen in Führungspositionen, Anerkennung und faire Bezahlung sozialer Berufe sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch ein Aktionsprogramm mit einigen Schulen im Emsland soll bereits junge Menschen für das wichtige Thema sensibilisieren.

Wie bereits seit 2021 werden sich die Spielerrinnen und Spieler des SV Meppen, bei den Spielen am 22. und 27. Februar in der Hänsch Arena für das Thema Entgeltgleichheit einsetzen und Flagge zeigen.

Weitere allgemeine Informationen sowie Materialien zum Thema sind unter https://www.equalpayday.de/ sowie auf den Social-Media-Kanälen der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Emsland unter https://www.instagram.com/gleichstellung.emsland/ und https://www.facebook.com/Gleichstellungsbeauftragte.Emsland/ eingestellt und auf den Kanälen aller Beteiligten im Aktionsbündnis. [Landkreis Emsland]

Berufsbetreuer gesucht – Unterstützung von Erkrankten, Senioren und Menschen mit Behinderungen

Das eigene Leben nicht mehr selbstständig bewältigen zu können, ist eine beängstigende Vorstellung. Und doch kann es jede Person treffen, beispielsweise durch eine körperliche oder psychische Erkrankung oder einen Unfall. In solchen Situationen kann eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht zur Seite gestellt werden. Die Betreuungsstelle des Landkreises Emsland sucht engagierte selbständige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, die betroffene Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können, begleiten möchten.

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer handeln im Sinne und zum Wohle der bzw. des Betroffenen, treffen Entscheidungen, behalten den Überblick und helfen dabei, die Wünsche, Rechte und Interessen zu wahren. „Es ist ein gesellschaftlich enorm wichtiger Job, bei dem Nachwuchs aktuell dringend gebraucht wird“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um eine gesetzliche Vertretung, solange die Angelegenheiten nicht selbst geregelt werden können. Der jeweilige Aufgabenkreis wird durch das Betreuungsgericht entsprechend der Bedürfnisse der bzw. des Betroffenen festgelegt. Ziel des Landkreises Emsland ist es, den Betreuungsgerichten auch künftig qualifizierte Fachkräfte vorschlagen zu können und den Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht zu werden.

Berufsbetreuerinnen und -betreuer sollten folgende Qualifikationen mitbringen: Ein abgeschlossenes Studium, beispielsweise in Sozialarbeit/-pädagogik oder Rechtswissenschaften mit der Befähigung zum Richteramt (2. Staatsexamen) oder die Bereitschaft, einen Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer*innen zu absolvieren sowie Verantwortungsbewusstsein, Empathie und rechtliches Interesse.

Wer sich angesprochen fühlt, kann die Betreuungsbehörde des Landkreises Emsland unter den Telefonnummern 0591/84-3294, 04962/501-3175 und per E-Mail unter Betreuungsstelle@emsland.de kontaktieren. Weitere Informationen sind zudem hier erhältlich. [Landkreis Emsland]

Fakten zur Ungleichheit (3)

In den letzten 30 Jahren (seit 1991) konnten die oberen 10 Prozent ihr Einkommen um 40 Prozent steigern. Die Einkommen für die unteren 10 Prozent sanken leicht um 0,4 Prozent. Die Einkommen sind umso mehr gewachsen, je einkommensstärker die Haushalte sind. Das Einkommenswachstum der oberen 10 Prozent ist höher ausgefallen als das der darunterliegenden 10 Prozent usw. Das ging bis 2015 so. Nach 2015 stiegen alle Einkommensgruppen leicht. Nur das Einkommen der reichsten 10 Prozent stieg enorm.

Das (Jahres-)Durchschnittsgehalt betrug in Deutschland 2019 45.560 Euro, 2024 waren es 50.000 €. 2019 verdiente ein Vollzeitbeschäftigter mit einem Mindestlohn von 9,50 Euro im Jahr 19.968 Euro, 2024 waren es bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro rund 26.600 Euro.

Im Jahr 2019 stand der Vorstandsvorsitzende von VW, Herbert Diess, mit 9,9 Millionen Euro an der Spitze der Top-Verdiener. Das war 20-mal so viel wie die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, die im Jahr 2019 auf 473.040 Euro kam. Der heutige VW-Chef Oliver Blume erhielt 10,3 Millionen Euro (in 2023).

Die Armutsquote von Erwerbstätigen liegt seit zehn Jahren zwischen 6,6 und 9,9 Prozent. Die meisten Erwerbsarmen arbeiten im Niedriglohnsektor bei einem Stundenlohn von weniger als 13,79 Euro. Dank der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Zahl zurückgegangen. Doch noch immer arbeiten hierzulande 16%, also etwa jede:r sechste Beschäftigte, im Niedriglohnsektor. In absoluten Zahlen ausgedrückt: 6,3 Millionen Menschen. In Deutschland wächst der Anteil der armen Bevölkerungsgruppe, auf der anderen Seite ist der Anteil der Besserverdienenden gewachsen. (Quelle Ungleichheit.de) [jdm]