Die Linken haben im Wahlkampf Tausende Nebenkostenabrechnungen gecheckt. Damit wollte die Partei konkret helfen, dass Mieter*innen Geld vom Vermieter zurückkriegen. Das führt die Partei mit einem zentralen Team, das Einsendungen prüfen kann, weiter.

Die Linke hatte vor der Wahl auch einen Gesetzentwurf gegen Wuchermieten angekündigt, denn durch ihren Mietwucherrechner seien 4.400 Fälle an die zuständigen örtlichen Behörden gemeldet worden. Den Gesetzentwurf hat die Fraktion der Linken letzte Woche im Bundestag eingebracht. Die Linke beantragte die Verschärfung des Mietwucherparagrafen, um endlich wirkungsvoll gegen überhöhte Mieten vorgehen zu können.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Die Lösung sieht die Fraktion Die Linke in der Verschärfung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen soll kein Kriterium mehr sein, sondern nur Vorliegen eines geringen Angebots. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro.

Der Gesetzesvorschlag der Linken wurde nach der Debatte im Plenum zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. [jdm]