Emsland wird an das Wasserstoff-Kernnetz angeschlossen – zwei T-Stücke für Dörpen

Nordsee-Ruhr-Link III (Quelle: OGE)
Nordsee-Ruhr-Link III (Quelle: OGE)


Bis 2032 plant die Bundesnetzagentur ein rund 9000 Kilometer langes Wasserstoffnetz in Deutschland. Um die Weichen für eine direkte Anbindung an das zukünftige Wasserstofftransportnetz in Deutschland für das Emsland zu sichern, wurde gestern im Kreishaus in Meppen der Vertrag zur H2-Kernnetzanbindung Emsland unterzeichnet. Auch der niedersächsische Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne war dabei, er wurde digital aus Hannover zugeschaltet, berichtet die Ems-Vechte-Welle.

Die Wasserstofftransportleitung Nordsee-Ruhr-Link III verläuft von Bunde bis ins nordrhein-westfälische Wettringen. Die Leitung hat eine Länge von ca. 122 km und einen Durchmesser von DN 1200. OGE (Open Grid Europe GmbH) ist Bauherrin und gibt für den Nordsee-Ruhr-Link III 2027 als Jahr für die Inbetriebnahme an. Nach derzeitigem Stand der Planungen soll die Bauphase Ende Q3 2026 starten. Die Hauptbauphase liegt dann in 2027, teilt der Landkreis in einer Pressemitteilung mit.
Für das Gebiet des Landkreises Emsland seien dreizehn Anschlusspunkte – sogenannte T-Stücke – vorgesehen.
Von der Verwaltung in Dörpen haben wir erfahren, dass für die Samtgemeinde zwei T-Stücke eingeplant sind, wovon ein Anschluss allerdings aus technischen Gründen auf dem Gebiet der Gemeinde Rhede liegen soll. [HM/erstveröffentlicht gruenealternative.de/forum-d]

Mehr zum Thema auf Hallo-Wippingen:
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Equal Pay Day weist auf Lohnlücke im Emsland hin

Am Freitag, 27. Februar, ist der bundesweite Equal Pay Day. Dieser Tag markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Entgeltlücke (Gender Pay Gap), die 2025 in Deutschland bei 16 Prozent lag und jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Im Landkreis Emsland ist diese Lohnlücke deutlich größer als im Bundesdurchschnitt.

Der Equal Pay Day symbolisiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um das durchschnittliche Jahreseinkommen der Männer zu erreichen. Dies macht die bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern deutlich sichtbar. „Es ist inakzeptabel, dass Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit weiterhin schlechter bezahlt werden. Der Equal Pay Day ist ein wichtiges Signal, um Bewusstsein zu schaffen und Politik sowie Wirtschaft zum Handeln zu bewegen“, sagt Marlies Kohne, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emsland und Koordinatorin des Aktionsbündnisses im Emsland.

Es zeigen sich erhebliche regionale Unterschiede: So liegt die Entgeltlücke für den Landkreis Emsland bei 26,0%. Der regionale Equal Pay Day fällt damit auf den 5. April. „Diese große geschlechtsspezifische Entgeltlücke ist auf Tätigkeit in sozialen Berufen, Teilzeitbeschäftigung aufgrund familiärer Verpflichtungen, ein ausgesprochen hoher Anteil an Minijobs in der Region und wenig Teilhabe an gut bezahlten Führungspositionen zu begründen und bringt finanzielle Abhängigkeiten, weniger Rente und drohende Altersarmut mit sich“, erläutert Kohne.

Das Aktionsbündnis im Landkreis Emsland, dem neben der AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auch die Agentur für Arbeit Nordhorn, der ev.-luth. Kirchenkreis Emsland-Bentheim, das Jobcenter Emsland, der Katholische Deutsche Frauenbund, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Emsland, die Landfrauenverbände des Landkreises Emsland und der Sozialverband Deutschland angehören, wird in diesem Jahr eine Kampagne in den Sozialen Medien durchführen, bei der Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses zu Wort kommen und Statements aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu hören und zu lesen sein werden.

Ziel ist es, neben der Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für diese Ungerechtigkeit auch Forderungen und konkrete Maßnahmen zu formulieren, die zur Schließung der Entgeltlücke führen: transparente und gerechte Entlohnungsstrukturen in Unternehmen, stärkere Förderung von Frauen in Führungspositionen, Anerkennung und faire Bezahlung sozialer Berufe sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch ein Aktionsprogramm mit einigen Schulen im Emsland soll bereits junge Menschen für das wichtige Thema sensibilisieren.

Wie bereits seit 2021 werden sich die Spielerrinnen und Spieler des SV Meppen, bei den Spielen am 22. und 27. Februar in der Hänsch Arena für das Thema Entgeltgleichheit einsetzen und Flagge zeigen.

Weitere allgemeine Informationen sowie Materialien zum Thema sind unter https://www.equalpayday.de/ sowie auf den Social-Media-Kanälen der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Emsland unter https://www.instagram.com/gleichstellung.emsland/ und https://www.facebook.com/Gleichstellungsbeauftragte.Emsland/ eingestellt und auf den Kanälen aller Beteiligten im Aktionsbündnis. [Landkreis Emsland]

Berufsbetreuer gesucht – Unterstützung von Erkrankten, Senioren und Menschen mit Behinderungen

Das eigene Leben nicht mehr selbstständig bewältigen zu können, ist eine beängstigende Vorstellung. Und doch kann es jede Person treffen, beispielsweise durch eine körperliche oder psychische Erkrankung oder einen Unfall. In solchen Situationen kann eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht zur Seite gestellt werden. Die Betreuungsstelle des Landkreises Emsland sucht engagierte selbständige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, die betroffene Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können, begleiten möchten.

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer handeln im Sinne und zum Wohle der bzw. des Betroffenen, treffen Entscheidungen, behalten den Überblick und helfen dabei, die Wünsche, Rechte und Interessen zu wahren. „Es ist ein gesellschaftlich enorm wichtiger Job, bei dem Nachwuchs aktuell dringend gebraucht wird“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um eine gesetzliche Vertretung, solange die Angelegenheiten nicht selbst geregelt werden können. Der jeweilige Aufgabenkreis wird durch das Betreuungsgericht entsprechend der Bedürfnisse der bzw. des Betroffenen festgelegt. Ziel des Landkreises Emsland ist es, den Betreuungsgerichten auch künftig qualifizierte Fachkräfte vorschlagen zu können und den Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht zu werden.

Berufsbetreuerinnen und -betreuer sollten folgende Qualifikationen mitbringen: Ein abgeschlossenes Studium, beispielsweise in Sozialarbeit/-pädagogik oder Rechtswissenschaften mit der Befähigung zum Richteramt (2. Staatsexamen) oder die Bereitschaft, einen Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer*innen zu absolvieren sowie Verantwortungsbewusstsein, Empathie und rechtliches Interesse.

Wer sich angesprochen fühlt, kann die Betreuungsbehörde des Landkreises Emsland unter den Telefonnummern 0591/84-3294, 04962/501-3175 und per E-Mail unter Betreuungsstelle@emsland.de kontaktieren. Weitere Informationen sind zudem hier erhältlich. [Landkreis Emsland]

Schulstreiks gegen Wehrpflicht am 5. März

Am Donnerstag den 5. März 2026 streiken wieder Schüler*innen, wie zuletzt im Dezember in vielen Städten gegen die Reaktivierung der Wehrpflicht. Aus dem Emsland gibt es bisher nur in Lingen eine gemeldete Demo, die um 10.30 Uhr bei der Unterführung beim Bahnhof startet.

Weitere Infos und Häufig gestellte Fragen zur Wehrpflicht gibt es auf einer Übersichtsseite zum Thema, die die Friedenskooperative zusammengestellt hat.

Die Friedenskooperative und andere Organisationen rufen gleichzeitig in Vorbereitung der Ostermärsche auf, ihren Abrüstungsappell zu unterstützen. Fünf Prozent ihrer Wirtschaftsleistung sollen die NATO-Staaten künftig für Militär und kriegsrelevante Infrastruktur ausgeben. Diese willkürliche Festlegung sei unverantwortlich. Fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes entsprächen nach heutigen Zahlen fast der Hälfte des deutschen Bundeshaushalts, mindestens 200 Milliarden Euro. Jedes Jahr!

Der Appell fordert von der Bundesregierung einen Stopp der maßlosen Ausgaben für immer mehr Aufrüstung, keine Belastung und Einschränkung nachfolgender Generationen durch unbegrenzte Neuverschuldung für Militär und Kriegs-Infrastruktur, einen entschlossenen diplomatischen Einsatz für ein Ende des russischen Angriffskrieges, und ein glaubwürdiges Eintreten für Völkerrecht, nukleare und konventionelle Rüstungskontrolle sowie eine Stärkung von Ziviler Konfliktbearbeitung und Entwicklungszusammenarbeit. Dauerhafte Sicherheit könne nur eine Weltordnung garantieren, in der nicht das Recht des Stärkeren gelte. [jdm]

Fastenmarsch am 8. März: Hier fängt Zukunft an

Am 08.03.2026 findet der Misereor-Fastenmarsch unter dem Motto „Hier fängt Zukunft an“ statt. Die Hefte können ab sofort für 0,50 € im Dorfladen erworben werden. Dort liegt auch wieder die Liste für Essenspenden aus, in die sich gerne eingetragen werden kann.

Die KLJB freut sich am 08.03.2026 viele motivierte Starter ab 9 Uhr in der Mehrzweckhalle zu empfangen. [Gretel Frericks]

Tag der Archive

Am 7. März 2026 findet der 13. Tag der Archive statt, zu dem auch die Gedenkstätte Esterwegen einlädt. Das diesjährige Motto lautet „Alte Heimat – neue Heimat“. Archive bergen unzählige Geschichten über Migration, Flucht, Ankommen, Verwurzelung und den Wandel von Gemeinschaften, über das Bewahren alter Traditionen in der Fremde und das Entstehen neuer Identitäten und Kulturen. Das diesjährige Motto erlaubt uns, die Prozesse von Wandel, Identität und Integration in unserer Gesellschaft sichtbar zu machen.

Im Zuge des Zweiten Weltkrieges sind millionenfach Menschen deportiert und verschleppt worden, haben sich Grenzen verschoben und standen Menschen vor einem Neuanfang in der Fremde. Bei zwei Führungen durch das Archiv der Gedenkstätte werden wir auf die Nachnutzung der Emslandlager als Camps für diese sogenannten Displaced Persons eingehen. Wir werden das Schicksal von Überlebenden der nationalsozialistischen Lager, der Zwangsarbeit und des Krieges kennen lernen, die den Weg der Emigration wählten, ebenso wie Menschen, die blieben.

Neue Heimat Emsland? – Führung durch das Archiv der Gedenkstätte Esterwegen am Samstag, 7. März 2026, um 11 Uhr und 14 Uhr. Anmeldungen per E-Mail (info@gedenkstaette-esterwegen.de) oder telefonisch (05955-988950).
Eintritt frei. [PM]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 23.02.2026: Emmeln
Dienstag, 24.02.2026: Meppen
Mittwoch, 25.02.2026: Schapen
Donnerstag, 26.02.2026: Baccum
Freitag, 27.02.2026: Bückelte
Samstag, 28.02.026: Haren
Sonntag, 01.03.2026: Esterwegen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für den 23.02.2026 bis 027.02.2026 außer auf dem Schlagbrückener Weg keine Sperrungen. [jdm]

Mikrozensus 2026

Im Jahr 2026 wird der Mikrozensus durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen durchgeführt. Dabei werden auch in der Samtgemeinde Dörpen nach einem Zufallsprinzip einzelne Haushalte ausgewählt und zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert. Die Mitwirkung ist gesetzlich geregelt.

Die Erhebung liefert umfassende Erkenntnisse über die Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Bevölkerung. Diese Informationen dienen Politik, Verwaltung und Wissenschaft als wichtige Entscheidungsgrundlage.

Die ausgewählten Haushalte werden frühzeitig schriftlich informiert und erhalten alle notwendigen Hinweise zum Ablauf. Die Samtgemeinde Dörpen ruft dazu auf, die Durchführung der Befragung aktiv zu unterstützen.

Weiterführende Informationen stehen auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes bereit. [Samtgemeinde Dörpen]

Mitmach-Mittwoch im Museum

Das Emsland Archäologie Museum startet am Mittwoch, 18. Februar, mit dem neuen Format „Mitmach-Mittwoch“ eine kreative Workshop-Reihe für Kinder ab 8 Jahren. Ab 15 Uhr sind junge Entdeckerinnen und Entdecker eingeladen, in 90 Minuten spielerisch in die Welt der Steinzeitmenschen einzutauchen.

Im Mittelpunkt des Workshops steht das aktive Mitmachen. Beim gemeinsamen Basteln, Experimentieren und Ausprobieren lernen die Kinder, wie die Menschen aus der Vorzeit lebten, jagten und ihre Umwelt nutzten. Typische Techniken und Materialien der Steinzeit werden altersgerecht vermittelt und selbst erforscht und angewendet. So entsteht auf spielerische Weise ein kindgerechter Zugang zur Archäologie, der Wissen, Kreativität und handwerkliches Geschick gleichermaßen fördert.

Die Workshop-Reihe findet mehrmals im Jahr statt und widmet sich jeweils wechselnden Themenschwerpunkten. Jede Einheit ist in sich abgeschlossen, sodass ein einzelner Besuch möglich ist und keine Vorkenntnisse oder vorherige Teilnahmen erforderlich sind.

Der Mitmach-Mittwoch im Museum regt zur Neugier, Fantasie und Teamarbeit an und lässt Kinder die älteste Geschichte des Emslandes hautnah erleben. Eine Anmeldung wird erbeten unter der Telefonnummer 05931 6605 oder der E-Mail-Adresse info@archaeologie-emsland.de. Teilnahmegebühr 4 Euro. Mehr dazu. [Landkreis Emsland]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 16.02.2026: Lengerich
Dienstag, 17.02.2026: Börger
Mittwoch, 18.02.2026: Lingen
Donnerstag, 19.02.2026: Geeste
Freitag, 20.02.2026: Emmeln
Samstag, 21.02.026: Aschendorf
Sonntag, 22.02.2026: Werlte
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom Montag, dem 16.02.2026 bis Freitag 20.02.2026 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Polizei und Zoll: Gemeinsame Gewerbekontrollen im Bereich Meppen

Polizei, Zoll, Ordnungsamt
Polizei, Zoll und Ordnungsamt

Am Freitag, 13.02.2026, führten Einsatzkräfte der Polizei, Mitarbeitende der Städte Meppen, Haren (Ems) und Haselünne, der Samtgemeinden Herzlake und Lathen sowie der Gemeinden Geeste und Twist, in Meppen sowie in umliegenden Kommunen umfangreiche Gewerbekontrollen durch. Darüber hinaus wirkten Bedienstete des Landkreises Emsland, des Hauptzollamtes Osnabrück sowie des Finanzamtes Lingen mit. Insgesamt waren mehr als 60 Einsatzkräfte im Einsatz. Die Maßnahmen begannen in den Nachmittagsstunden und dauerten bis in die späten Abendstunden an.

Ziel dieser Zusammenarbeit war die ganzheitliche Überprüfung ausgewählter, überwiegend bargeldintensiver Gewerbebetriebe hinsichtlich der Einhaltung verwaltungs-, steuer- und ordnungsrechtlicher Vorschriften.

Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Transparenz betrieblicher Abläufe sowie der ordnungsgemäßen Teilnahme am legalen Wirtschaftskreislauf, unter anderem im Hinblick auf sozialversicherungs- und finanzrechtlicher Vorgaben. Im Rahmen des Einsatzes wurden insgesamt 30 verschiedene Gewerbebetriebe kontrolliert, darunter unter anderem Restaurants, Imbissbetriebe, Friseur- und Barbershops sowie Shisha-Shops.

In rund der Hälfte der überprüften Betriebe wurden keine oder lediglich geringfügige Verstöße gegen gewerbe- und lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt.

In den übrigen Betrieben stellten Einsatzkräfte des Finanzamtes Lingen (Ems) sowie des Hauptzollamtes Osnabrück mehrere Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung fest, die vorbehaltlich weiterer Ermittlungen nach der Abgabenordnung zu sanktionieren sind. Darüber hinaus wurden in mehreren Betrieben nicht ordnungsgemäß gemeldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angetroffen.

Bei zwei kontrollierten Betrieben im Bereich Haren wurden Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis festgestellt, die zudem nicht ordnungsgemäß als Beschäftigte gemeldet waren. Nach Durchführung der erforderlichen strafprozessualen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen wurden diese entlassen.

Im Rahmen der Kontrolle eines Restaurants im Bereich Haselünne wurden erhebliche Verstöße gegen arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften festgestellt. Aufgrund schwerwiegender Hygienemängel untersagte das zuständige Veterinäramt den Weiterbetrieb des Restaurants und ordnete die Schließung an.

Während der Kontrolle einer Gaststätte in Haren wurden im Bereich der Toilettenanlage Betäubungsmittel aufgefunden. Eine anschließende Durchsuchung des Objekts auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Osnabrück unter Einsatz eines Rauschgiftspürhundes führte nicht zum Auffinden weiterer Beweismittel. Gegen den Betreiber wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Insgesamt stießen die Kontrollmaßnahmen überwiegend auf Akzeptanz. In einem Fall musste eine Person aufgrund störenden Verhaltens der Kontrollmaßnahme verwiesen werden. [PM Polizeiinspektion Emsland]

Wichtigste Kennzahlen zum Landkreis Emsland zusammengefasst in aktualisierter Broschüre

Landkreisbroschüre 02-2026

Daten, Fakten und Entwicklungen fasst die Broschüre „Kurzinformation über den Landkreis Emsland“ in komprimierter Form zusammen. Die zuletzt 2020 überarbeitete Informationszusammenstellung über den Landkreis Emsland wurde nun erneut aktualisiert.

Der Zahlenspiegel bietet in übersichtlicher Form u. a. unter den Rubriken „Politik und Finanzen“, „Gesundheit und Soziales“, „Kinderbetreuung“, „Bildung“, „Tourismus“ und „Wirtschaft“ Interessantes und Wissenswertes über das Emsland, besonders zu den Themen Kreisstruktur, Haushalt, Verkehr, Bevölkerungsstruktur, Landwirtschaft, Arbeitsmarkt, Kultur und Freizeitangebote. Außerdem enthält die Broschüre auch die Anschriften der emsländischen Städte und Gemeinden sowie viele nützliche Angaben zur Kreisverwaltung.

Das neue Heft ist bei der Kreisverwaltung erhältlich und kann beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, kostenlos angefordert werden. Bestellungen sind ebenfalls unter der Rufnummer 05931 44-3158 bzw. unter der E-Mail-Adresse statistik@emsland.de möglich. Außerdem kann die Broschüre im Internet hier heruntergeladen werden. [Landkreis Emsland]

Vor 160 Jahren begann in Wippingen die Markenteilung

Vor 160 Jahren begann in Wippingen die Markenteilung. 1866 wurde sie offiziell in Ost-Wippingen und 1867 in West-Wippingen angestoßen. Es sollte noch Jahrzehnte dauern, bis sie abgeschlossen war.

Die Marken entstanden ungefähr im elften Jahrhundert als im Emsland Höfe entstanden. Das Ackerland lag direkt an den Hofstellen. Bei den Wald-, Moor- und Heideflächen rundum handelte es sich um eine Wildnis, die niemandem gehörte. Oder aber allen: Diese Gebiete werden auch als Allmende oder Gemeinheit bezeichnet. Auf diese unkultivierten Böden wurde von allen das Vieh zum Weiden getrieben und es wurde Holz geschlagen. Das Vieh wurde auch in Wälder getrieben. So entstanden die Hudewälder. Hier im Emsland und auch in Wippingen wurde im Moor Torf gestochen, das zum Verfeuern, aber auch als Einstreu in die Tierställe genutzt wurde. Die oberen Grassoden in den Heideflächen wurden als Plaggen abgestochen und zum Düngen der Ackerflächen verwendet.

Mit dem Anstieg der Landbevölkerung fing man an, Regeln für die Nutzung der Mark aufzustellen. Die alteingesessenen Bauern reklamierten das gemeinsame Eigentum an der Mark. Neubauern und Heuerleuten wurde die Nutzung der Mark nur eingeschränkt erlaubt. Die Markengenossenschaften verwalteten sich selbst, wählten Vorstände und ahndeten Verstöße gegen die Regeln. Die Markengenossenschaften verkauften auch Land an Neubauern oder andere Interessierte.

Trotz der Regeln konnte nicht verhindert werden, dass die Markengebiete vollkommen ausgebeutet wurden. Die Schafweidung bewirkte, dass nur Heidekraut und Wacholder überlebten. Alle anderen Pflanzen wurden von den Schafen verspeist. Im Emsland verschwanden die Wälder. Aus ehemaligen Wäldern und Heideflächen wurden Sandwüsten.

Als dann im 19. Jahrhundert die feudalen Grundherren ihre Rechte verloren, wurde auch der Gemeinschaftsbesitz an den Marken nicht mehr akzeptiert. Wirtschaftlich verloren sie durch die Überausbeutung an Bedeutung und gleichzeitig wurde neues Ackerland gebraucht. Die Bauern waren bereit, Ackerland zu entwickeln, wenn sie es denn hätten.

Friedrich II. von Preußen forderte seit 1750 die Aufhebung der Almende. Auch der aufgeklärte Bischof von Münster, Maximilian Friedrich, erließ 1763 eine Verordnung über die Teilbarkeit der Marken. 1835 wurden im Herzogtum Arenberg-Meppen das erste von einer Reihe von Gesetzen über die Markenteilung beschlossen.

Markenteilung bedeutete die Aufteilung des gemeinsamen Bodens auf die Mitglieder der Markgenossenschaft. In Wippingen gab es vor dieser Markenteilung noch etwas anderes zu klären. Ostwippingen gehörte zu Werpeloh. Werpeloher und Wippinger nutzten dieselbe Mark. Das gleiche Problem gab es mit Steinbild. Auch hier gab es eine gemeinsame Mark.

Zwischen Wippingern und Werpelohern hatte es deshalb immer wieder Streit gegeben. So als die Werpeloher 1778 begannen, ganz in der Nähe von Wippingen Buchweizenäcker anzulegen. Damit waren die Wippinger nicht einverstanden und sie vernichteten die Ansaat. 1787 kam es zu einem Gerichtsverfahren und im notariellen Vergleich kam es zu einer Regelung, die später für die Markenteilung Bedeutung gewann. Darin hieß es: „Wenn die Werpeloher außerdem noch Gründe verkaufen …, so sollen die Wippinger von dem zu zahlenden Kaufschilling zusammen einen fünften Teil und die Gemeinde Werpeloh vier fünfte Teile erhalten.“

Damit war dann auch klar, wie groß die jeweiligen Anteile an der gemeinsamen Mark waren. Trotzdem konnte man sich sehr lange nicht auf eine gemeinsame Grenze einigen. Die besseren Weidegründe lagen in der Nähe von Wippingen und die wollten auch die Werpeloher gern haben. 1856 einigte man sich schließlich auf eine gemeinsame Grenze.

Ost-Wippingen wurde 1886 von Werpeloh unabhängig und eine selbständige politische Gemeinde. West-Wippingen hatte sich schon im 18. Jahrhundert aus der Gemeinde Ahlen heraus zu einer eigenen Gemeinde entwickelt.

Jetzt nach Abschluss der Generalteilung konnte man in Ost-Wippingen beginnen, die Mark auf die Markgenossen aufzuteilen. Das Gleiche passierte ab 1867 mit der Ahler-Steinbilder-Wippinger Mark.

Diese Aufteilung der Mark kann man sich vorstellen, wie das Vorgehen bei der Flurbereinigung der 1970er Jahre. Zunächst mussten die Anteile der einzelnen Markgenossen festgestellt werden. Denn durch die Aufteilung von Höfen hatten sich auch die Anteile an der Mark, die vor Jahrhunderten alle Bauern erhalten hatten, halbiert oder noch mehr verkleinert. Denn die Rechte lagen bei den Höfen und nicht bei den Personen.

Dann mussten die Grundstücke aufgeteilt werden. Und auch hier gab es einiges zu berücksichtigen. Die Grundstücke waren von unterschiedlicher Qualität; es gab Sandflächen, Moorflächen, Heideflächen, weit entfernte Flächen und Flächen in Ortsnähe. Wegen dieser vielen Bedingungen dauerte die Markenteilung laut der Wippinger Chronik von Josef Kimmann bis zur Jahrhunderwende.

Solche Markenteilungen gab es im gesamten Emsland. Einige Markgenossenschaften gibt es heute noch. Dort wurden die Ländereien seinerzeit nicht vollständig aufgeteilt. Die Markgemeinde Börger besitzt noch rund 200 Hektar Forst. In Haselünne besteht bis heute die Markengemeinschaft aus 180 Anteilseignern, die über rund 100 Hektar Land verfügen. Bis zum Verkauf als Naturschutzgebiet an den Landkreis Emsland gehörte auch der Wacholderhain Haselünne zum Markbesitz.

In den Schweizer Kantonen Wallis und Bern spielen die dort Burgergemeinden genannten Markgemeinden immer noch eine große Rolle in der kommunalen Verwaltung. [jdm]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 09.02.2026: Rühle
Dienstag, 10.02.2026: Bückelte
Mittwoch, 11.02.2026: Salzbergen
Donnerstag, 12.02.2026: Herbrum
Freitag, 13.02.2026: Lingen
Samstag, 14.02.026: ---
Sonntag, 15.02.2026: Rütenbrock
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom Montag, dem 09.02.2026 bis Freitag 13.02.2026 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Krebsatlas zeigt auffällige Häufung von Asbestkrebs an Werftstandorten

In Niedersachsen erkranken jedes Jahr etwa 50.000 Menschen neu an einem bösartigen Tumor und mehr als 23.000 Menschen versterben an einer Krebserkrankung. Wo in Niedersachsen welcher Krebsart wie häufig auftritt, kann man dem niedersächsischen Krebsatlas entnehmen.

Datengrundlage der kleinräumigen Darstellungen sind die im Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen erfassten Krebsneuerkrankungen. Die Zahlen werden für den 10-Jahres-Zeitraum 2013 – 2022 sowie die 5-Jahres-Zeiträume 2013-2017 und 2018-2022 für Männer, Frauen und beide Geschlechter zusammengefasst dargestellt, erfährt man in der Einführung zum Krebsatlas.

Dieser wurde von der OFFIS CARE GmbH aus Oldenburg erstellt. Die Nordwest-Zeitung hat sich den Krebsatlas genauer erklären lassen; den entsprechenden Bericht findet man auf der NWZ-Homepage. Auffällig ist danach insbesondere das räumliche Vorkommen der Krebserkrankung Mesotheliom – im Volksmund als Asbestkrebs bekannt. Dabei handelt es sich um eine bösartige Tumorerkrankung des Mesothelgewebes, die häufig mit einer langjährigen Asbestexposition in Verbindung steht. Das Mesothel ist eine zweischichtige Membran, die die inneren Organe umgibt.

Weitere Details hierzu findet man auf der Internetseite des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen. Wenn man hier die Niedersachsenkarte anklickt und vergrößert, erscheint eine kleinräumige Aufteilung des Bundeslandes, allerdings nicht immer nach Gemeinden, Samtgemeinden oder Landkreisen, sondern nach den vom System vorgegebenen Gebieten. So ist die Samtgemeinde Dörpen mit Rhede in einem Betrachtungsgebiet zusammengefasst.

Auf der rechten Darstellungsseite kann man die Krebsart auswählen. Der Aufruf für „Mesotheliom (C45)“ zeigt eine Karte mit rötlichen Gebieten im Westen Niedersachsens nördlich von Dörpen. Ruft man hier über die Mausfunktion die Daten für Papenburg auf, erhält man auf der linken Bildschirmseite die Häufung der Krebsarten im Vergleich zum Landesdurchschnitt angezeigt. Für Mesotheliom in Papenburg wird angegeben: „98 % über dem Landesdurchschnitt – Abweichung wahrscheinlich nicht zufällig“. Deutliche höher liegt der Vergleichswert für Emden: 153 % über dem Landesdurchschnitt. Und für Hinte (nördlich von Emden) sogar die Angabe „196 % über dem Landesdurchschnitt“.

Die Anmerkung „Abweichung wahrscheinlich nicht zufällig“ bedeutet, dass eine Ursache für die Abweichung vom Landesdurchschnitt erkannt wurde. Im Fall von Mesotheliom handelt es sich um den Schiffbau, erfährt man im NWZ-Bericht. Ähnlich erhöhte Werte werden ebenso für die Regionen entlang der Weser und der Elbe angezeigt, allerdings ohne Angaben für die Bundesländer Bremen und Hamburg, da es sich um eine rein niedersächsische Auswertung handelt.

Neu ist diese Erkenntnis allerdings nicht. Schon im IG Metall-Schwarzbuch Berufskrankheiten aus dem Jahr 2013 wird die Erkrankungsursache beschrieben. Danach ist das Mesotheliom seit 1975 in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt. Dennoch gab es erst seit dem Jahre 1995 ein weitgehendes Asbestverbot in Deutschland. Weiter führt der Bericht aus: „Die Frage nach dem Grund für diese Sorglosigkeit drängt sich förmlich auf. Es waren schlicht wirtschaftliche Interessen, die eine starke Asbestlobby gegen alle Zweifler lange durchsetzte.“ [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Schwimmkurse im Freibad Börger

Flyer Freibad Börger
Flyer Freibad Börger

Unter fachkundiger Leitung von Frau Sabrina Schulte bietet das Freibad Börger Schwimmkurse in den Sommerferien 2026 vom 08.07.2026 - 31.07.07.2026 an. Ab sofort können Sie Ihre Kinder anmelden und Ihrem Kind die Möglichkeit geben, spielerisch schwimmen zu lernen oder die Technik zu verbessern. Telefonische Anmeldung bei der Gemeinde Börger unter der Telefonnummer 05953/323.

Kurs 1: Abzeichen : Silber und Gold, Voraussetzung Bronze in der Zeit von 9.00 Uhr – 9.45 Uhr 
Kurs 2: Abzeichen: Bronze, Voraussetzung Sicheres Schwimmen oder Seepferdchen, in der Zeit von 10.00 – 10.45 Uhr
Kurs 3: Anfänger/innen, eine Bezugsperson ab 16 Jahren begleitet das Kind im Wasser, in der Zeit von 11.00 Uhr - 11.45 Uhr
Kurs 4: Anfänger/innen, eine Bezugsperson ab 16 Jahren begleitet das Kind im Wasser, in der Zeit von 12.00 Uhr - 12.45 Uhr.

Die Kosten betragen pro Kurs 50,00 Euro und sind bei Kursbeginn im Freibad zu entrichten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kurstermine finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Börger. [jdm]

Candlelight Genusskonzert in Lathen

Plakat Candlelight Dinner im Markt 7, Lathen, 14.02.2026

Beim Candlelight Genusskonzert stehen Arndt Baeck und Britta Hugh live on stage und sorgen für eine intime, stilvolle Atmosphäre. Zwei Stimmen. Bekannte Songs – neu interpretiert, gefühlvoll und reduziert.

Von zeitlosen Klassikern von Elton John über „Mamma Mia“ von ABBA bis hin zu „Purple Rain“ von Prince. Ein Konzertabend für Paare, Freunde und alle, die Musik bewusst erleben möchten.

Ein erstes Getränk und ein kleiner Gaumenschmaus sind im Ticketpreis enthalten. Am 14.02.2026 im Markt 7, Lathen. Beginn: 19:00 Uhr. Tickets sind in der Tourist Information Lathen und digital bei EVENTIM erhältlich. [jdm]

Vortragsreihe „Geschichte vor Acht“: Neues aus dem Emsland Archäologie Museum

Das Emsland Archäologie Museum lädt am Dienstag, 3. Februar, um 18 Uhr zu einem spannenden Blick hinter die Kulissen des Museums ein. Im Rahmen der Vortragsreihe „Geschichte vor Acht“ präsentieren Museumsleiterin Lisa Schadow und Kreisarchäologe Thomas Kassens ausgewählte Funde aus dem Emsland und ordnen diese in aktuelle archäologische Forschungsfragen ein. Im Depot des Museums lagern zahlreiche archäologische Schätze: Von unscheinbaren Alltagsgegenständen vergangener Jahrhunderte bis hin zu spektakulären Entdeckungen, die unser Bild der Regionalgeschichte neu prägen. 

Die Veranstaltung ist Teil der Vortragsreihe „Geschichte vor Acht“, die alle zwei Monate jeweils am ersten Dienstag um 18 Uhr im Atrium des Emsland Archäologie Museums stattfindet. Renommierte Fachreferent*innen aus den Bereichen Archäologie, Geschichte und Kulturwissenschaft stellen dabei aktuelle Forschungsergebnisse vor. Eine Anmeldung wird erbeten unter Telefon 05931 6605 oder per E-Mail an info@archaeologie-emsland.de. Der Eintritt beträgt 4 Euro, ermäßigt 3 Euro. [Landkreis Emsland]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 02.02.2026: Emsbüren
Dienstag, 03.02.2026: Baccum
Mittwoch, 04.02.2026: Lengerich
Donnerstag, 05.02.2026: Flechum
Freitag, 06.02.2026: Klein Berßen
Samstag, 07.02.026: Borsum
Sonntag, 08.02.2026: Schwefingen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für den 02.02.2026 bis 06.02.2026 außer auf dem Schlagbrückener Weg keine Sperrungen. [jdm]

Connemanns Angriff auf Arbeitnehmerschutzrechte

In § 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBf) steht: „Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.“

Es handelt sich also um ein Arbeitsschutzgesetz. Kurz zusammengefasst steht darin, dass eine ArbeitnehmerIn verlangen kann, dass er/sie in Teilzeit arbeiten kann, wenn sich der Arbeitsplatz dafür eignet.

Gitta Connemanns Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hatte in einem Antrag an den CDU-Parteitag gefordert, dass dieser Anspruch abgeschafft wird. Der Titel des Antrags lautete „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.

Das führte schon zu sehr viel Widerspruch, auch vom CDU-Sozialflügel. Es wird darauf hingewiesen, dass vor allem Frauen wegen der Kindersorge oder Pflege von Familienangehörigen nicht in der Lage seien, Vollzeit zu arbeiten. Und es gibt noch viele andere Gründe für Teilzeitarbeit. Auch Arbeitgeber, z. B. im Pflegebereich oder in der Gastronomie haben argumentiert, dass für sie Teilzeitarbeit unverzichtbar ist.

Aber darum geht es der CDU-Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises, Connemann, in dem Antrag ja gar nicht. Diese Fakten bestreitet sie auch nicht. Wie der Titel schon anzeigt, geht es Connemann um die Diffamierung von Teilzeitarbeitenden. Denn das passt einfach zu gut in die Kampagne des Millionärs Friedrich Merz, nach der die Arbeiter in Deutschland einfach zu faul seien. „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten“, sagte sie dem „Stern“.

Es geht darum, Schutzrechte von ArbeitnehmerInnen abzubauen – egal welche. In dem Antrag verlangen Connemanns Unternehmerfreunde, dass ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber einen persönlichen Grund angeben müssen, wenn sie in Teilzeit wechseln wollen. Es soll eine Stimmung erzeugt werden, in der der Unternehmer derjenige ist, der das alleinige Sagen hat. ArbeitnehmerInnen sollen in die Position des Bittstellers gebracht werden, dem der Arbeitgeber dann auch eine Teilzeitstelle gewähren kann.

In Zeiten des Rechtsrucks, in Zeiten, in denen Leuten wie Elon Musk trotz ihrer arbeitnehmerfeindlichen Haltung von den Landespolitikern Grund und Boden inklusive Rechtsbrüche geschenkt werden, in denen die CDU es begrüßt, wenn die USA Präsidenten anderer Länder entführen, wird hier das Bild des „Führers“ wieder neu gemalt. Nur heißt der Wirtschaftsführer jetzt „Dealmaker“ oder „Entrepreneur“. In der Propaganda der neoliberalen Rechten sind sowohl der Staat, als auch Arbeiter nicht in der Lage zu wirtschaften; das können nur die Unternehmer.

In einem Interview in der Ems-Zeitung am Samstag konnte sich Connemann rechtfertigen. Mit ihrem populistischen Instinkt nutzte sie gleich zwei rechte Diskussionsfiguren für ihre Anliegen.

Zuerst die verfolgte Unschuld: „Aber es muss doch noch möglich sein, in diesem Land eine arbeitsrechtliche Frage überhaupt zu diskutieren,“ sagt eine, deren Partei und Regierung administrativ alles aufbringt, um Kritiker des Rüstungskurses oder des Gaza-Kurses der Regierung zu sanktionieren.

Die zweite Figur ist die des starken Mannes, der handelt und nicht lange redet: In ihrem Praxis-Beispiel erzeugt sie eine einfache Empörung, statt ein Problem zu erörtern. „Nur ein Beispiel: Ein Bürgermeister schrieb mir, dass er eine Erzieherin für eine Kita auf Vollzeit eingestellt hat. Sie will jetzt ihre Arbeitszeit um drei Stunden verkürzen – und das am Freitag. Er kann dies nicht ablehnen. Aber woher bekommt er jetzt einen Ersatz für drei Stunden?“ Wenn der MIT-Vorstoß gegen die Teilzeitarbeit hier Abhilfe schaffen soll, heißt das wohl, dass der Bürgermeister im Beispiel das Ansinnen einfach ablehnen soll. Der Chef als der Betriebsführer soll das Sagen haben. Basta. Connemann rechnet damit, dass viele Leser des Interviews diesen Schnellschuss nachvollziehen und damit einfachen Instinkten folgen.

Wenn es Connemann tatsächlich um mehr Produktivität, eine bessere Absicherung von Beschäftigten und Sicherung von Einnahmen für die Sozialversicherung ginge, könnte sie sich um allgemeinverbindliche Tarifverträge, unbefristete Arbeitsverträge, Abschaffung der Leiharbeit und von Werkverträgen kümmern und die bessere Absicherung von 7 Millionen Menschen in Minijobs durch eine generelle Sozialversicherungspflicht kümmern. Das würde auch die Teilzeitquote senken.

Aber Frau Connemann geht es ja auch nicht um praktische Lösungen für Betriebe und Mitarbeiter, sondern um die Propaganda gegen Arbeitnehmerrechte und um die Aufweichung der Rechte. [jdm]

Ausstellung am Emslandmuseum Schloss Clemenswerth zeigt Winterbräuche im Emsland – Heimatverein Wippingen beteiligt

Screenshot Ausstellung Winterbräuche Clemenswerth 02-2026

Der Winter ist die vierte Jahreszeit. Er rundet das Jahr ab, lässt es zur Ruhe kommen, verleiht der Natur einen anderen Klang und ein neues Gesicht. Unter der Decke aus weißem Schnee und eisigem Frost kann sie sich erholen, Kraft sammeln und Anlauf nehmen für einen oder viele Neuanfänge. Und heute wie früher sind die Tage kurz und die Sonne steht tief, so dass die Stimmung zwischen Gemütlichkeit und Winterblues hin und her schwankt.

Das Emslandmuseum Schloss Clemenswerth nutzt die Zeit, um mit Besuchern über die unterschiedlichen Bräuche und Geschichten ins Gespräch zu kommen. Die Ausstellung wird zu einem Erzählcafé, in dem geklönt und geschnackt wird.

Die Ausstellung zeigt Fotografien von Lambert Brand und Georg Schröer. Lambert Brand aus Werpeloh ist Wippingern möglicherweise namentlich bekannt, weil viele Berichte über Wippingen im EL-Kurier und NOZ von ihm stammen. Beteiligt sind zudem die Heimatvereine Sögel, Berßen und Wippingen. Eröffnet wird die Ausstellung am Sonntag, 1. Februar, um 12 Uhr zu den Tönen der Winterhörner vom Heimatverein Sögel. Dazu gibt es Tee und Neujahrskuchen. Mehr dazu auf Clemenswerth.de. [jdm]

Arbeitslosigkeit im Emsland gestiegen

Die Arbeitslosigkeit ist im Bezirk der Agentur für Arbeit Nordhorn (Emsland, Grafschaft Bentheim) im Januar 2026 jahreszeitlich üblich gegenüber dem Vormonat gestiegen und betrug 3,7 Prozent; im Januar 2025 waren es 3,8 Prozent.
„Im Berichtsmonat Januar fällt auch der Jahreswechsel noch in den Betrachtungszeitraum. Einige befristete Arbeitsverträge endeten mit dem 31. Dezember, so dass wir gerade zu diesem Zeitpunkt üblicherweise spürbar mehr Arbeitslose registrieren. Das ist auch diesmal nicht anders gewesen“, erläutert René Duvinage, Chef der Agentur für Arbeit Nordhorn, die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt. „Da die Arbeitsmarktlage angesichts der allseits bekannten Rahmenbedingungen weiterhin angespannt ist, sollten wir in den kommenden Monaten auch leider keine deutliche Trendwende erwarten. Ein deutliches Indiz dafür ist die im Augenblick vergleichsweise mäßig hohe Nachfrage der Betriebe nach neuen Arbeitskräften. Demzufolge ist eher damit zu rechnen, dass die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen könnte.(…).“

Im Emsland waren 7.495 Menschen arbeitslos gemeldet, 481 Personen mehr (7 Prozent) als im Dezember und 74 Personen bzw. 1 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 3,7 Prozent und lag mit 0,2 Prozentpunkten über dem Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie ebenfalls bei 3,7 Prozent.

Die Spanne der Quoten in den Geschäftsstellenbezirken reichten im Januar 2026 von 3,4 % in Lingen bis 4,6 % in Papenburg. In der Geschäftsstelle Sögel lag die Arbeitslosigkeit im Januar 2026 bei 3,5 %. (Quelle: Agentur für Arbeit Nordhorn, Pressemitteilung, Arbeitsmarktreport Januar 2026)

Deutschlandweit stieg die Zahl der Arbeitslosen über drei Millionen. Verglichen mit Dezember stieg ihre Zahl um 177.000 auf 3,085 Millionen, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Es ist die höchste Januar-Zahl seit 2014. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,4 Punkte auf 6,6 Prozent, berichtet die Tagesschau. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Kinderkirche und Familiengottesdienst im Praxischeck – mit neuem Schwung und guten Ideen Kirche sein

KEB-Flyer Kurs Kinderkirche 02/2026

Bewährte Freiwillige und auch engagierte Einsteiger:innen im Bereich von Kinderkirche und Familiengottesdiensten sind oft auf der Suche nach neuen inhaltlichen Ideen und Umsetzungsformen. Dabei lohnt es sich auch einmal darauf zu schauen wie wir bei der Planung vorgehen, wen und was wir bewusst berücksichtigen wollen und worauf es sich lohnt zu achten, damit unser Einsatz uns und anderen Freude machen kann.

Die Fortbildung für Kinderkirche-Leitende und Familiengottesdienst-Leitende schaut auf dem Hintergrund der Erfahrungen auf die Organisationsabläufe und Einbettung der Kinderkirch- und Familiengottesdienstaktivitäten, gibt Tipps und neue Ideen für eine gute Praxis.
- das kleine Einmaleins und die Top 10 von Kinderkirche und Familiengottesdienst im Praxischeck
- Zielgruppengenauigkeit und methodische Ansätze
- Formen für Kinderkirche und Familiengottesdienste im Austausch
- praktische Hilfen und Ideenquellen

Der Kurs der KEB findet am Mi. 25.02.2026 um 19:30 Uhr Pfarrer-Schniers-Haus, Schulstraße 5, 26892 Wippingen, Raum 1, statt. Kursgebühr 10 €. Anmeldung bei Anita Gerdes, Tel. 990055. [Anita Gerdes]

Am Dörpener Spieksee entsteht eine Flachwasserzone

Am südöstlichen Ende des Spieksees östlich des Wehrarms des Dortmund-Ems-Kanals (nicht verwechseln mit dem See in Rhede) wird zurzeit eine Flachwasserzone angelegt. Den Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Neuanlage eines Kleingewässers hat der Angelsportverein Dörpen e.V. gestellt. Antragsverfasser ist der Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.

Auf dessen Homepage findet man weitere Erläuterungen zur Baumaßnahme:
In dem Bodenabbaugewässer fallen die Ufer größtenteils sehr steil ab und es fehlen wichtige Flachwasserbereiche, in denen sich Makrophyten ansiedeln können und für Laich- und Aufwuchsgebiete für Fische und Amphibien sorgen können. Durch diese Funktionen sind Flachwasserbereiche so wichtig für die aquatische Artenvielfalt.

Am Spieksee mit wenig Flachwasserbereichen bietet sich die Möglichkeit zur Herstellung einer ausgedehnten Flachwasserzone am südöstlich gelegenen Ufer zur Förderung von Flora und Fauna. Im Fokus stehen dabei vor allem Aspekte des Fischarten- sowie Amphibienschutzes. Aufgrund der geringen Trübung des Gewässers wird die Förderung von Wasserpflanzen angestrebt. Durch die geringe Tiefe erwärmt sich die Flachwasserzone bereits im Frühjahr deutlich schneller als tiefere Bereiche des Sees und bietet wertvolle Laich- und Aufwuchshabitate mit gutem Nahrungsangebot für verschiedene Fischarten. Dem vor Ort ausgehängten Plan ist zu entnehmen, dass die Flachwasserzone maximal etwa 50 m lang und 30 m breit sein wird.

Weitere Informationen zum Kleingewässerprojekt des Angelfischerverbands und seiner Mitgliedsvereine findet man auf der Homepage des Verbandes. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]