Über 250 Menschen folgten am letzten Montag den Ausführungen von Rechtsanwalt Reinhold Hohage (zum Download der Präsentation) zu den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes für die vollstationären Bewohner des St. Lukasheims (siehe Bericht auf Homepage des St. Lukasheims).
Hohage versuchte den Eltern und Angehörigen der behinderten Bewohner des St-Lukasheim-Heimbereiches die Angst vor den Folgen zu nehmen. Er verhehlte aber nicht, dass das Gesetz, das den Anspruch hat, Leistungen nicht länger institutionszentriert, sondern am Bedarf des behinderten Menschen orientiert zu gewähren, sich zunächst als „bürokratisches Monster“ präsentiert. Die Änderungen werden in Niedersachsen zum 1.01.2020 wirksam. (mehr …)






























