Stephan Harbarth, Matthias Busse / CC BY (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)

Nach dem Willen einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat aus CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen soll Stephan Harbarth, ein professioneller Unternehmens-Lobbyist und mutmaßlicher Gesetzesbrecher, jetzt zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt werden.

Am 6. Mai 2020 endet die Amtsperiode des jetzigen Präsidenten Andreas Voßkuhle. Sein Nachfolger soll sein Vize Stephan Harbarth werden. Das Abgeordneten-Gesetz besagt: Das Mandat im Bundestag „steht im Mittelpunkt der Tätigkeit“. Erlaubt sind nur „Nebentätigkeiten“ und Nebeneinkünfte. Harbarth verdiente aber bei seiner „Nebentätigkeit“ Millionen – was ist jetzt die Haupttätigkeit? Ähnlich wie Friedrich Merz war er mit seiner Kanzlei und seinen persönlichen Mandaten spezialisiert auf Steuervermeidung im großen Stil. Die Kanzlei, an der er beteiligt war, „erfand“ die illegalen Cum-Ex-Geschäfte, mit denen der Staat um Milliarden betrogen wurde. Außerdem ist sie führend bei der Besetzung der privaten Schiedsgerichte in Folge der Freihandelsverträge. Harbarth vertrat VW im Abgas-Skandal und verhinderte als Abgeordneter, dass sich der Bundestag damit befasste. Er verzögerte das Mindestlohngesetz und trat immer für harte Sanktionen gegen Arbeitslose ein.

Und dieser asoziale Mann des großen Geldes soll jetzt oberster Verfassungsrichter werden, von einem Staat, der sich Sozialstaat nennt! Mit ihm gibt es für das private Eigentum keine Verpflichtung auf das Gemeinwohl, er wird die Erosion des Rechtsstaates durch die Privatjustiz der Freihandelsverträge nicht aufhalten. Mit ihm werden die Konzerne jede Haftung für ihre Betrügereien verlieren.

Zwei bekannte Anwälte haben Beschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht eingelegt, also bei dem Gericht, dessen Präsident Harbarth ab Mai 2020 sein soll. Die Beschwerde von Claus Schmitz aus der Kanzlei HMS hat das Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: Schmitz sei von Harbarths Ernennung nicht betroffen, so die kümmerliche Begründung. Über die Beschwerde von Ralph Sauer aus der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist noch nicht entschieden. Sauer hat angekündigt, zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, wenn Karlsruhe negativ entscheidet. Mehr im Artikel von Werner Rügemer auf den Nachdenkseiten … [jdm/Quelle Werner Rügemer, Foto: Matthias Busse CC BY (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)]