Das gesellschaftliche Leben wird auch in Wippingen als Folge der Corona-Vorbeugung eingefroren. Die Schützenkapelle und der Kirchenchor werden vorläufig keine Übungsstunden abhalten. Der Fastenmarsch, der eigentlich heute stattfinden sollte, wurde abgesagt.

Während sich manche Medienkommentare über die unfreiwillige Entschleunigung des Lebens freuen und zum entspannten Genießen der verordneten Ruhe raten, verweisen andere auf diejenigen, die sich einen Zwangsurlaub schlicht nicht leisten können, weil sie wegen einer prekären Beschäftigung auf Abruf oder als Leiharbeiter oder als selbstständige Ein-Personen-Betriebe keine Einnahmen mehr haben. Wer nicht weiß, wie er die nächste Miete zahlen soll, wird sich kaum entspannen können – Virus-Vorbeugung hin oder her.

Empfänger von Arbeitslosengeld II machen sich Sorgen, dass die Behörden ihre Arbeit einstellen könnten. Die Bundesagentur für Arbeit meldet auf ihrer Website: “ Wegen der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland ist es möglich, dass einzelne Geschäftsstellen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter vorübergehend schließen müssen. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. “ Die Zahlung der Geldleistungen sei gewährleistet, auch wenn eine Geschäftsstelle geschlossen sei. 

Die Samtgemeinde Nordhümmling beispielsweise hat ihre Mitarbeiter angewiesen, die Publikumskontakte weitgehend einzustellen. Es finden somit keine Beratungsgespräche durch die Fallmanager statt. Die Bearbeitung der Anträge und die Zahlungen sollen aber unvermindert weiter laufen.

HartzIV.org wirft jedoch die generelle Frage auf, wie es sich mit den zahlreichen unbearbeiteten Anträgen verhält? Werden Leistungsberechtigte, deren Hartz IV Antrag noch Klärung bedarf über den Zeitraum der Geschäftsschließung im Stich gelassen? Haben die Betroffenen Anspruch auf Vorschüsse? HartzIV.org habe bei der BA nachgefragt, doch die wolle trotz Dringlichkeit der Situation telefonisch keine Anfragen beantworten. [jdm]