Die Wählergemeinschaft MOIN wollte nicht tatenlos zusehen, dass das Gemeindegebiet eines Tages Standort eines Atommülllagers wird und hat im Gemeinderat von Uplengen eine Resolution gegen das Vorhaben der BGE, Teile des Gemeindegebiets in der Hinsicht zu überprüfen, eingebracht und vom Gemeinderat Unterstützung bekommen. In der Resolution heißt es: „Der Rat der Gemeinde Uplengen spricht sich ausdrücklich gegen einen Standort zur Endlagerung hochradioaktiver Abfallstoffe im Gemeindegebiet der Gemeinde Uplengen aus. Er macht damit deutlich, dass der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Umwelt sowie der natürlichen Lebensgrundlagen für ihn höchste Priorität hat. Angesichts der außergewöhnlichen zeitlichen Dimension und Tragweite der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sieht der Rat der Gemeinde Uplengen eine besondere Verantwortung gegenüber heutigen und künftigen Generationen.“
In einem weiteren Beschluss sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Bürgerinitiative KAI-Uplengen in ihrer Informationstätigkeit zu unterstützen.
Wie bereits in den Vorjahren erlässt der Landkreis Emsland wegen der derzeitigen Witterungsverhältnisse mit geringem Niederschlag und Trockenheit eine Waldbrandverordnung. Sie ist seit heute (16. Juli) in Kraft. Zugleich ruft der Landkreis Emsland vor diesem Hintergrund erneut zu einem sparsamen Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser auf.
Nach der Waldbrandprognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) besteht im Landkreis Emsland aktuell ein Waldbrandrisiko der Kategorie 3 (mittlere Gefahr) von insgesamt 5 Gefahrenstufen, das nach Prognose des DWD auch in den kommenden Tagen anhalten soll.
Der Waldbrandbeauftragte der Niedersächsischen Landesforsten für den Landkreis Emsland, Uwe Aegerter, bestätigt die Einschätzung eines hohen Waldbrandrisikos. Nach Ansicht des Experten machen die geringen Regenmengen der vergangenen Tage den Erlass einer Verordnung notwendig. Die trockenen Waldböden und die trockene Waldvegetation seien leicht entflammbar.
Die aktuelle Waldbrandverordnung des Landkreises verbietet es Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die befestigten Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. Auch ist es untersagt, Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren und dort oder in gefährlicher Nähe von Wäldern, Mooren und Heidegebieten außerhalb von dafür gekennzeichneten Parkflächen Fahrzeuge abzustellen. Ausgenommen von diesen Verboten sind die Jagdausübung sowie Personen, die öffentliche Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken erledigen.
Weiterhin ist es laut Verordnung nicht erlaubt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen, mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen, zu grillen und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Verstöße gegen die Verordnung können mit Ordnungsgeldern bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Zudem sollen die Zufahrten zu Wäldern, Mooren und Heide unbedingt für mögliche Feuerwehreinsätze freigehalten werden.
Der Landkreis Emsland erneuert auch seinen Appell von Ende Juni, bewusst und sparsam mit Wasser umzugehen. Trinkwasser sollte somit nicht zum Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art außerhalb von Waschstraßen und auf Waschplätzen verwendet werden sowie zum Befüllen von Schwimmbecken und Pools. Es sollte auch auf das Besprengen und Bewässern von Rasenflächen verzichtet werden. [Landkreis Emsland]
In seiner gestrigen Sitzung hat das Bundeskabinett das sogenannte Bürokratierückbaugesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen bestehende Regelungen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für Betriebe und Behörden reduziert werden. Aus niedersächsischer Sicht steht der geringe Vereinfachungseffekt in keinem angemessenen Verhältnis zum Verlust an Gestaltungsspielraum für eine stärkere Honorierung von Umweltleistungen auf dem Grünland.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Weidetierhaltung leistet einen unverzichtbaren Beitrag für Klima-, Natur- und Tierschutz sowie für den Erhalt unserer Kulturlandschaften. Wer Bürokratie abbauen will, darf nicht gleichzeitig wichtige Entwicklungsmöglichkeiten für die gebeutelte Milchviehhaltung abschneiden.“
Die bestehenden Ökoregelungen im Grünland werden laut Staudte von den niedersächsischen Betrieben gut angenommen: Inzwischen würden mehr als 300.000 Hektar Grünland im Rahmen von Ökoregelungen in Niedersachsen gefördert. Für die Milchviehhalter fehle jedoch eine unterstützende Ökoregelung. Diese wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium zunächst in Aussicht gestellt, die heutige Entscheidung bedeute jedoch das Aus einer Ökoregelung für Weidetierhalterinnen und -tierhalter, so Staudte. Weiter führt die Ministerin aus: „Der Bund muss die Spielräume nutzen, um zusätzliche und finanziell attraktiv ausgestaltete Ökoregelungen für die Weidetierhaltung zu schaffen – statt diese Perspektive gerade für unsere Milchkuhhalterinnen und -halter zu streichen.“ Niedersachsen fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zu überdenken und sich klar zu einer zukunftsfähigen, wirtschaftlich tragfähigen Weidetierhaltung zu bekennen.
In diesem Zusammenhang macht das ML darauf aufmerksam, dass Niedersachsen seit 2023 eigenständig die Sommerweidehaltung für Milchkühe fördert. Mit dieser Förderung werden Betriebe unterstützt, die allen Milchkühen täglich mindestens sechs Stunden Weidehaltung im Zeitraum vom 16. Mai bis einschließlich zum 15. September gewähren. (Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) [HM]
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novelle des Strahlenschutzgesetzes vorgelegt, der Fusionsanlagen erstmals rechtlich einordnet. Der Entwurf nimmt Fusionsanlagen als „Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung“ in das Strahlenschutzgesetz auf.
Die Anti-Atom-Organisation „ausgestrahlt“ kritisiert sowohl die Definition als auch die Zuordnung zu diesem Gesetz. In der Stellungnahme der Organisation zum Gesetzentwurf stellt sie fest: “Fusionskraftwerke sind als großtechnische Energieerzeugungsanlagen konzipiert. Ihr primärer Zweck ist die Stromproduktion, nicht die Erzeugung ionisierender Strahlung. Eine bloße Einordnung ins Strahlenschutzrecht ignoriert diese Gegebenheit und schafft einen regulatorischen Rahmen, der weder den tatsächlichen Risiken noch der gesellschaftlichen Tragweite der Technologie gerecht wird.“
Die Entscheidung, wo die Kernfusion rechtlich verankert wird, ist nach Ansicht von „ausgestrahlt“ alles andere als eine Detailfrage. Sie entscheidet maßgeblich darüber, welche Sicherheitsanforderungen künftig für diese Nukleartechnologie gelten.
Dabei geht es bei der Kernfusion nicht nur um Strahlenschutz. In Fusionsanlagen entstehen radioaktive Stoffe, es tritt starke Neutronenstrahlung auf und es stellen sich langfristige Fragen zu Sicherheit, Haftung, Entsorgung und Kontrolle. Diese Bereiche sind im Strahlenschutzgesetz nicht umfassend geregelt. „ausgestrahlt“ fordert die ausdrücklicheAufnahme von Fusionsanlagen unter das Atomgesetz (AtG), um diese Problembereiche umfassend zu regeln.
In einem Fusionskraftwerk würden Bauteile aufgrund der hohen Neutronenbelastung radioaktiv werden und schnell altern. Das würde große Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle erzeugen, für die es im Strahlenschutzgesetz keine umfassenden Vorschriften gibt. Auch klare Regeln für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung finden sich nicht im Strahlenschutzgesetz, aber sie sind im Atomgesetz geregelt.
Die starke Neutronenstrahlung in Kernfusionsreaktoren könnte auch für die Erzeugung von atomwaffenfähigem Material genutzt werden – zum Beispiel durch Bestrahlung bestimmter Uran- oder Thorium-Isotope. Aus diesem Grund sind klare Vorschriften über Meldepflichten, Inspektionen und Sicherheit unbedingt notwendig, um die Weiterverbreitung waffenfähigen Materials zu verhindern.
Die Debatte um den Rechtsrahmen für die Kernfusion findet vor dem Hintergrund großer Erwartungen an die vermeintliche Zukunftstechnologie statt. Medienberichte vermitteln oft den Eindruck, der Durchbruch stehe direkt bevor. Start-ups überbieten sich mit Ankündigungen für die Inbetriebnahme des ersten Fusionskraftwerks.
Die Bundesregierung unterstützt diese große Illusion mit über zwei Milliarden Euro aus dem „Aktionsplan Fusion“ – vor allem für Forschung und Demonstrationsanlagen. Doch ob Kernfusionskraftwerke jemals Realität werden, ist weiterhin offen.
Auch wenn Fusionsreaktoren bislang Zukunftsmusik sind und es wahrscheinlich auch bleiben werden: Solange an ihnen geforscht werde, sei es sinnvoll, sie entsprechend ihrer Risiken zu regulieren. Die Aufnahme in das Strahlenschutzgesetz könne ein erster Schritt sein, dürfe aber nicht der letzte sein. [jdm]
Hohe Außentemperaturen in Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit können zu erhöhten Tierverlusten führen. Laut einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mussten von Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte („Tierkörperbeseitigungsanlagen“) nach dem Hitze-Wochenende am 27. und 28. Juni 2026 eine rund dreimal größere Menge an Kadavern aus den niedersächsischen Geflügelhaltungen abgeholt werden als nach dem deutlich kühleren Wochenende am 13. und 14. Juni 2026.
Diese Zahlen belegen, dass extreme Hitze die Tierhaltungsbetriebe in Niedersachsen -insbesondere Geflügelbetriebe – vor Herausforderungen stellt. Angesichts der bevorstehenden Hitzeperiode warnt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Tierhalterinnen und Tierhalter ausdrücklich vor den daraus resultierenden gesundheitlichen Gefahren für ihre Tiere und ruft die Halterinnen und Halter dazu auf, wenn nötig Änderungen im Haltungsmanagement vorzunehmen.
Servicehinweis: Im Rahmen des Niedersächsischen Tierschutzplanes für nachhaltige Nutztierhaltung (NTN) wurden Merkblätter zur Vermeidung von Hitzestress und hitzebedingten Verlusten insbesondere für die Geflügelarten Pute, Jung- und Legehenne, Masthuhn sowie Pekingente erarbeitet. Sie sind auf der Homepage des LAVES (Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) abrufbar: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/geflugel/vermeidung-von-hitzestress-bei-gefluegel-144675.html
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und zwei weitere Verbände kritisieren das Vorhaben zur CO2-Deponierung in der Nordsee. Sie lehnen den Antrag des US-amerikanischen Mineralölkonzerns ExxonMobil für Voruntersuchungen in einer gemeinsamen Stellungnahme ab. Dies berichtet der NDR.
Details zur Kritik der Umweltverbände findet man in einer Pressemitteilung, die auf der BUND-Homepage zu findet ist. Die Verbände lehnen den Antrag aufgrund von erheblichen gesetzlichen, fachlichen und umweltrechtlichen Mängeln ab. Wesentliche Informationen, insbesondere geologische Daten, Risikobewertungen, Nachweise zur Standortintegrität, und aktuelle ökologische Bestandsdaten bleiben unvollständig oder werden unzulässig in spätere Verfahrensschritte verschoben.
Konkret plant der US-Konzern Untersuchungsbohrungen und drei Monate andauernde seismische Tests mit Schallkanonen in der zentralen Nordsee hinter Helgoland. Aus Sicht der Umweltverbände fehlen nicht nur rechtliche Grundlagen für eine Genehmigung; das Vorhaben ist zudem unvereinbar mit dem Meeresschutz, insbesondere mit dem Schutz der Schweinswale und der Klimaschutzfunktion der Meere.
Schallkanonen, sogenannte „Airguns“, erzeugen die mitunter lautesten menschengemachten Geräusche im Meer, erläutern die Umweltverbände. Ihr Schall könne Schweinswale noch kilometerweit entfernt erreichen und Verhaltensreaktionen auslösen. Studien zeigten, dass Schweinswale seismischen Lärm noch in zehn bis zwölf Kilometern Entfernung meiden. Flucht oder verminderte Nahrungsaufnahme, könnten zu populationsrelevanten Auswirkungen führen. Der im Antrag vorgesehene Abstand zu den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Borkum Riffgrund betrage nur rund 8,8 Kilometer – und sei damit zu gering, um eine Beeinträchtigung der Tiere, die in den Gebieten ihre Kälber aufziehen, ausschließen zu können.
Die Kritik der Verbände lautet wörtlich: „Während Öl- und Gas-Konzerne auf Kosten der Natur an einer Stelle Kohlenwasserstoffe aus der Nordsee fördern, wollen sie Kohlendioxid an anderer Stelle mit ebenso zerstörerischen Mitteln wieder in den Meeresuntergrund pressen. Der Schutz der größten Kohlenstoffsenke des Planeten und die Reduktion von Emissionen müssen absoluten Vorrang haben, anstelle von riskanten Scheinlösungen. Statt die ohnehin schon durch Fischerei, Seefahrt und Industrie unter Druck stehende Nordsee weiter zu belasten, brauchen wir endlich eine Klima- und Energiepolitik, die ihrem Namen gerecht wird und das fossile Zeitalter beendet.“
Nachfolgende Informationen bieten die Verbände zum Hintergrund an:
Bei der CCS-Technik (Carbon Capture and Storage) soll Kohlendioxid (CO2) aus Industrieabgasen mit hohem Energieaufwand in einem chemischen Verfahren ausgewaschen (Carbon Capture), durch Pipelines oder per Schiff transportiert und mit hohem Druck unter den Boden im Meer oder an Land gepumpt werden. So sollen klimaschädliche Gase in CO2-Endlagern vermeintlich auf Jahrtausende von der Atmosphäre isoliert bleiben (Storage). Diese Technik ist bereits in der Nordsee vor Norwegen und Großbritannien im Einsatz, allerdings mit erheblichen technischen Schwierigkeiten.
Der Großteil der wenigen realisierten CCS-Projekte weltweit ist bisher gescheitert. Dennoch hat der Bundestag mit der Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetz (KSpG) im Januar 2026 den Weg für den Export und die Speicherung von CO2 in der deutschen Nordsee geebnet. Umweltschutz- und Wasserverbände kritisieren die hohen Risiken für Land- und Meeresökosysteme, sowie die fragwürdige Klimawirkung von CCS. Der geplante Ausbau von CCS-Infrastruktur würde enorme staatliche und private Mittel fehllenken, die dann für echte Klimaschutzlösungen fehlen würden.Zudem lähmt das Versprechen auf subventioniertes CCS den Ausbau der Erneuerbaren Energien und Effizienzmaßnahmen. Anstatt klimaschädliche Abgase zu reduzieren, dürften Kraftwerke, chemische Industrie und Müllverbrenner diese bis unter die Nordsee leiten und dort im Meeresboden deponieren. Gaskraftwerke könnten zudem durch das Gesetz mit dem Etikett „CCS ready“ gebaut werden und Subventionen erhalten. Einmal gebaute Gaskraftwerke werden über Jahrzehnte betrieben, um Investitionskosten zu amortisieren. Das zementiert die Abhängigkeit von Gas im Stromsektor und bremst die Einspeisung von Erneuerbaren. [HM/erstveröffentlich auf gruenealternative.de/forum-d]
Auch wenn die Problematik nicht Tagesthema ist, schwelt doch die Suche nach einem Endlager für Atommüll weiter im Hintergrund. In Wippingen hatte die Interessengemeinschaft Kein Atommüllendlager im Emsland e.V. im Anschluss an eine Kundgebung 2022 ein als Castor-Behälter dekoriertes Güllefass bei der Mehrzweckhalle stationiert. Seitdem erinnert das Fass an die ungelöste Atommüllfrage - oder auch nicht mehr, weil sich das Auge so daran gewöhnt hat, dass das Fass gar nicht mehr wahr genommen wurde.
Andreas Perkmeyer aus Sögel und Michael Horstmann aus Werpeloh stationierten den Castorbehälter jetzt zusammen mit Hermann-Josef Pieper in Sögel in der Wahner Straße. Dort wird er am kommenden Wochenende zunächst den Schützenfestbesuchern ins Auge fallen und danach weiterhin alle daran erinnern, dass die Salzstöcke im nördlichen Emsland Standorte für den strahlenden Müll werden könnten. [jdm/Fotos: Hermann-Josef Pieper]
Im Februar 2026 hatten sich die Marka Taler GmbH & Co KG und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) im Hinblick auf die Errichtung des Windparks im Eleonorenwald zwischen Rastorf und Vrees auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt. Nachdem Marka Taler sich bereit erklärt hat, zusätzlich zu den in den Planungsunterlagen und in der Genehmigung bereits vorgesehenen Maßnahmen noch weitere mit dem NABU abgestimmte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Natur durchzuführen, verzichtete dieser auf weitere rechtliche Schritte gegen die erteilte Genehmigung. Statt der ursprünglich geplanten 36 Windenergieanlagen wurde vereinbart lediglich 28 Anlagen errichten.
„Es freut uns, dass es im Rahmen intensiver Verhandlungen gelungen ist, eine Einigung mit dem NABU zu erzielen“, erklärte Detlef Niedenhof, Geschäftsführer von Marka Taler, in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem NABU. „Denn durch die Errichtung des Windparks mit 28 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 196 Megawatt können wir einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende, zum Klimaschutz und letztlich auch zur Sicherheit Deutschlands durch wenig Abhängigkeit von Energieimporten leisten.“
Auch der NABU war mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. „Den Standort der Anlagen im Eleonorenwald und nahe beim FFH-Gebiet „Langelt“ halten wir zwar nach wie vor für sehr unglücklich,“ erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim. „Aber es werden nun noch zahlreiche weitere Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der Tierwelt ergriffen. Fällarbeiten im Wald werden nur außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt und Höhlenbäume werden vorher auf Fledermausbesatz kontrolliert. Für jeden Höhlenbaum werden Vogelnist- und Fledermauskästen angebracht. Amphibien- und Reptilienschutzzäune werden aufgestellt, damit die Tiere nicht versehentlich getötet werden. Außerdem wird es noch weitere Ausgleichsflächen und -maßnahmen für Greifvögel, sonstige waldbewohnende Vögel, Fledermäuse und Amphibien geben. Deshalb halten wir das Vorhaben nun für vertretbar“. Aktuelle Behauptungen in den sozialen Medien, der NABU habe sich „kaufen“ lassen, weist Hübner dagegen vehement zurück. „Der NABU selbst hat gar nichts von der Vereinbarung. Die Vorteile aus der Vereinbarung erstrecken sich ausschließlich auf die Umsetzung von weiteren Naturschutzmaßnahmen durch den Vorhabenträger.“ [jdm]
Am vergangenen Freitag wurden in Dörpen maximal 36,7 °C gemessen, womit der vorherige Höchstwert für den Monat Juni von 35,1 °C aus dem Jahr 2021 um 1,6 °C überschritten wurde. Davor lag der Tageshöchstwert in Dörpen laut DWD-Wetterstation für den Monat Juni im Jahr 2002 bei 34,5 °C, gemessen am 17.06.2002.
Eine Recherche zur Wetterstation Dörpen offenbart allerdings, dass es im Jahr 2008 einen Standortwechsel gab. Bis Oktober 2008 befand sich die Wetterstation an der Küstenkanalschleuse nordöstlich des Ortes und hatte die Bezeichnung Dörpen (Schleuse). Danach, also ab dem 1. November 2008, wurden die Wetterdaten im Ortsteil Müll südwestlich des Ortes erfasst. Zwischen den beiden Standorten beträgt die Entfernung gut vier Kilometer. Der Deutsche Wetterdienst führt die neue Station unter der Bezeichnung Dörpen. Die Stations-ID6159 hat sich allerdings nicht geändert.
Für den Standort Dörpen (Schleuse) wird die Zusatzinformation „direkt am Küstenkanal“ und eine Höhe von 6 m über NN angegeben, für den neuen Standort Dörpen beträgt die Höhe 8 m über NN, und zum Standort wird ergänzt „auf freiem Feld“. Die Temperatur wird zwei Meter über dem Boden gemessen, und zwar mit einem Temperaturfühler PT 100 (Luft) am neuen Standort. Am Küstenkanal wurden die Temperaturen konventionell mit einem Maximumthermometer erfasst. Diese und weitere Details zu den beiden Standorten in Dörpen findet man auf der DWD-Homepage.
Aus den Informationen ergibt sich die Frage, ob die vor- und nach dem Wechsel des Standortes erfassten Daten vergleichbar sind. Konkret wäre von Interesse, ob mit der neuen Messtechnik im Juni 2002 am neuen Standort höhere Temperaturen gemessen worden wären als am Küstenkanal.
Auch wenn von keinen größeren Abweichungen auszugehen ist, wäre für statistische Auswertungen eventuelle Differenzen interessant, damit keine falschen Rückschlüsse gezogen werden. Dass Messungen fehlerhaft sein können, zeigt das Beispiel der Wetterstation Lingen. Dort musste ein am 25. Juli 2019 gemessener Wert von 42,6 °C korrigiert werden, nachdem er bereits als neuer deutscher Temperaturrekord über die Medien verbreitet worden war; Auswertungen von Parallelmessungen an der Wetterstation hatten ergeben, dass in einem sehr kleinen Bereich des Messfeldes bei bestimmten Wetterlagen auffällig erhöhte Temperaturen registriert wurden. Allerdings traten seit 2017 am Messfeld der Station immer wieder Temperaturen auf, die für die Region nicht repräsentativ waren – der DWD hätte also früher Konsequenzen ziehen können. Neue Rekordhalter waren dann nach der Korrektur gemeinsam die DWD-Wetterstationen Duisburg-Baerl und Tönisvorst (beide NRW) mit am 25. Juli 2019 gemessenen 41,2 °C. So war es einer Pressemitteilung des DWD vom 17. Dezember 2020 zu entnehmen.
An der Station Saarbrücken-Burbach wurden am Samstag, den 27. Juni 2026 ein Wert von 41,4°C gemessen. Dieser Rekord hielt aber nur einen Tag, denn am Sonntag meldete eine Wetterstation in Coschen (Brandenburg) 41,7 °C. Derartige Temperaturrekorde erreichen eine große mediale Beachtung und sollten deshalb zuverlässig sein, damit keine fehlerhaften Daten verbreitet werden. Wir haben deshalb beim DWD um eine Beurteilung des Standortwechsels in Dörpen in Hinblick auf Validität der Daten nachgefragt. Die Beantwortung könne einige Zeit in Anspruch nehmen, wurde uns als Zwischeninformation mitgeteilt. Nach Eingang einer ausführlicheren Antwort des Wetterdienstes werden wir darüber berichten. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Das Energieversorgungsunternehmen RWE prüft zurzeit deutschlandweit verschiedene Standorte, die möglicherweise geeignet sind, um Anlagen für die Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung der Stromnetze zu errichten. Auch am Standort Dörpen führt RWE Sondierungsgespräche mit verschiedenen regionalen Stakeholdern zur Optionsprüfung für eine Peaker-Anlage. Dabei handelt es sich um ein Spitzenlastkraftwerk mit sehr flexiblen Anlagen aus individuell steuerbaren Gasmotoren.
Die Planungen sind noch in einem sehr frühen Stadium, da bisher noch kein regulatorischer Rahmen für diese Anlagen vorliegt, der auch die Wirtschaftlichkeit derartiger Projekte sicherstellt. Entsprechend sind weder Standort- noch Investitionsentscheidungen oder Technologieentscheidungen getroffen worden.
Zur Standortprüfung gehört auch eine frühzeitige ökologische Kartierung relevanter Flächen, teilt RWE auf Anfrage mit. Hierfür hat das Unternehmen ein Umweltbüro beauftragt. Die Kartierungen finden 2026 im Zeitraum Januar bis Oktober statt. Gegenstand der Kartierungen sind Gastvögel, Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Hirschkäfer, Biotoptypen und Pflanzenarten der Roten Liste.
Spaziergänger könnten sich über einfache dunkele Dachplatten am Wegesrand wundern, die mit dem Namen und der Telefonnummer des Umweltbüros versehen sind. Hierbei handelt es sich um sogenannte Schlangenbretter, unter denen Reptilien Schutz suchen und bei Kontrollen erfasst werden können. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) sind inzwischen so groß, dass sie leicht an Eichenbäumen zu finden sind. Insbesondere bei kleineren, jungen Eichen findet man sie an den unteren Astgabeln in einer Höhe von wenigen Metern. Gern werden die Nester unterhalb des vom Hauptstamm abgehenden Astes angelegt. Zurzeit findet man auch mehrere Nester nah beieinander, wie auf unserem Bild aus der Dörpener Füchtelmörte zu sehen ist.
Andererseits findet man aber auch Nester des Eichenprozessionsspinners am Stamm nahe am Boden, insbesondere wenn die Sonnenstrahlen nicht durch Schatten von belaubten Zweigen, Büschen oder hohen Gräsern abgehalten werden und so die Oberfläche des Baumes erwärmen.
Bei dem Schädling handelt es sich um eine heimische Art, die sich in den vergangenen Jahren aus südlicheren Regionen nach Norddeutschland ausgebreitet hat. Und der Klimawandel wird wohl bewirken, dass sich die wärmeliebenden Tiere bei uns weiterhin wohlfühlen und ausbreiten.
EPS am Stammfuß einer Eiche
Das Umweltbundesamt bietet übrigens eine Übersetzung eines niederländischen Leitfadens zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners auf seiner Homepage an. Unsere Beobachtungen werden darin bestätigt und ergänzt: „Der Eichenprozessionsspinner bevorzugt junge und halb ausgewachsene Eichen entlang von Straßen in einer offenen Landschaft mit wenig Unterwuchs anderer Pflanzenarten. Solitäre Eichen können auch von Eichenprozessionsspinnern kolonisiert werden. Besonders Plätze an Straßen, Mauern, Straßenpflaster, Rasen und Sandböden sind bei sonnigem Wetter im Frühling wegen der Wärmeabstrahlung des Untergrundes attraktiv.“
Wer sich also solchen Bäumen nähert, sollte zunächst den Blick in den unteren Kronenbereich der Bäume richten und die Äste „abscannen“, um unangenehme Überraschungen unter dem schattenspendenden Baum zu vermeiden. Die Gemeinde Dörpen lässt übrigens auch in diesem Jahr eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an publikumsintensiven Bereichen wie Schulen oder Kindergärten durchführen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Anlegen der Stauanlage per Bagger (Fotos: Landkreis Emsland)
Den regionalen Wasserhaushalt stärken und dabei den Klimawandel berücksichtigen – das ist der Hintergrund des Projekts „Nachhaltiges Wassermengenmanagement im Einzugsgebiet der Lotter Beeke“. Im Zuge des Projekts sind weitere konkrete Maßnahmen für ein nachhaltiges Wassermengenmanagement erfolgreich umgesetzt worden. Im Bereich der Gemeinde Handrup (Samtgemeinde Lengerich) wurden insgesamt neun steuerbare Stauanlagen sowie zwei Steinschwellen in Gewässern errichtet.
Eine der insgesamt neun Stauanlagen in der Gemeinde Handrup, mit der effektiv je nach Bedarf Wasser reguliert werden kann.
„Die zahlreichen Hitzesommer verbunden mit verringertem Niederschlag und extremer Trockenheit sind alarmierend – insbesondere für das wasserverwöhnte Emsland. Es findet bei uns im Emsland daher seit geraumer Zeit ein Umdenken statt: Von der einstigen Ableitung des wertvollen Guts Wasser zum stärkeren Halten des Wassers in der Fläche, um so den Landschaftswasserhaushalt nachhaltig zu stabilisieren“, nennt Landrat Marc-André Burgdorf das Ziel des Projekts.
Die nun realisierten Maßnahmen markieren den Übergang von der Planung in die praktische Umsetzung. Die eingebauten Stauanlagen ermöglichen es, die Wasserstände – angepasst an Jahreszeit, Witterung und landwirtschaftliche Anforderungen – flexibel zu regulieren. „So kann der Wasserspiegel in den Gräben gezielt angehoben werden. Gerade in trockenen Phasen kann dies dem Austrocknen kleiner Gewässer entgegenwirken und Versickerung sowie die Grundwasserneubildung fördern“, erläutert Michael Reiners, Abteilungsleiter Allgemeine Wasserwirtschaft beim Landkreis Emsland. [Landkreis Emsland]
Die Standorte der Anlagen wurden im Rahmen des Projekts gemeinsam mit den beteiligten Akteuren vom Wasser- und Bodenverband Lotter Beeke sowie einem Fachbüro erarbeitet. Die bauliche Umsetzung erfolgte durch den Wasser- und Bodenverband Lotter Beeke als Unterhaltungspflichtigen und Staurechtsinhaber.
Der Landkreis Emsland hat die aktuelle Maßnahme finanziert und unterstützt den Prozess gezielt durch entsprechende Förderprogramme. Gemeinsam mit den Wasser- und Bodenverbänden sowie den Flächeneigentümern sollen damit weitere Projekte in der Fläche umgesetzt und so die Anpassung an die Folgen des Klimawandels aktiv vorangebracht werden. Auch in weiteren Projektgebieten im Landkreis – unter anderem im Bereich der Wasser- und Bodenverbände Ems-West und Süd-Nord-Kanal sowie Ahlder und Engdener Bach – werden derzeit Maßnahmen vorbereitet, um den Wasserrückhalt zu stärken. [Landkreis Emsland]
Am frühen Donnerstagmorgen fand eine Aktion zur Rehkitzrettung vor der Grasernte statt.
Mit insgesamt 3 Drohnen mit Wärmebildkameras wurden die Grasflächen abgesucht, um versteckte Rehkitze rechtzeitig zu finden und in Sicherheit zu bringen.
Beteiligt waren die Wippinger Jägerschaft, das Team der Tierrettung Emsland sowie zwei Familien mit ihren Kindern. Dank der guten Zusammenarbeit konnten 6 Rehkitze geschützt werden, bevor die Mäharbeiten begannen.
Ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer für ihren ehrenamtlichen Einsatz. [Anna Koers]
Datenerfassung an den per Global Navigation Satellite System (GNSS) vermessenen Stichprobenpunkten. (Foto: C. Tewes/NW-FVA).
In den niedersächsischen Wäldern laufen derzeit umfangreiche Messungen für die Kohlenstoffinventur 2027 (CI27). In den kommenden eineinhalb Jahren werden verschiedene Messtrupps an rund 4.000 Stichprobenpunkten unterschiedliche Merkmale an Bäumen, Verjüngung und Totholz aufnehmen. Die Inventur wird anonymisiert und besitzartenübergreifend durchgeführt und umfasst damit auch Privatwald.
Die Inventur erfolgt nicht frei nach Zufall, sondern auf Basis eines festen, bundesweiten Stichprobennetzes. Grundlage ist das Stichprobennetz der Bundeswaldinventur. Bei dem Inventurverfahren handelt es sich um eine permanente Klumpenstichprobe mit Trakten und Traktecken, die nach einem festen Aufnahmeraster aufgenommen werden. Die Stichproben der Kohlenstoffinventur liegen dabei an den Schnittpunkten eines bundesweiten Gitternetzes im 4 km x 4 km Quadratverband, welches am Gauß-Krüger-Koordinatensystem orientiert ist. Um den Stichprobenumfang zu vergrößern und hierdurch die Belastbarkeit der Ergebnisse zu verbessern wird im waldärmeren Westen von Niedersachsen ein zusätzlicher Trakt in die Mitte des Grundnetzes gelegt, sodass sich ein 2,83 km x 2,83 km Quadratverband ergibt.
Neben der Baumart interessieren die Experten vor allem die Baumanzahl sowie deren Durchmesser und Höhe. Aber Informationen zu Baumpilzen und -höhlen werden ebenso stichprobenartig erfasst, Wildschäden dagegen allerdings nicht. Auch Kalamitätsflächen und Blößen werden als Waldflächen einbezogen. Solche Flächen sind für die Inventur relevant, weil Extremwetter, Dürre, Schädlinge und Folgeschäden die Kohlenstoffvorräte im Wald verändert haben. Zudem hat sich auf vielen Kalamitätsflächen bereits über Naturverjüngung neuer Wald entwickelt, wodurch eine Aufforstung nicht zwingend sein muss.
Die Ergebnisse werden standardmäßig für Niedersachsen sowie für größere Auswerteregionen ausgewertet und dargestellt: Westniedersächsisches Tiefland, Ostniedersächsisches Tiefland und Niedersächsisches Bergland. Sonderauswertungen für Teilregionen sind grundsätzlich möglich, wenn dort ausreichend viele Stichprobenpunkte vorhanden sind. Mit kleiner werdenden Regionen nimmt jedoch die Zahl der Stichproben ab. Dadurch werden die Ergebnisse statistisch weniger belastbar und anfälliger für Fehlinterpretationen. Kleinräumige Auswertungen, etwa auf Landkreisebene, sind daher nicht zielführend.
Ziel der Inventur ist es insbesondere, den im Wald gebundenen Kohlenstoff sowie dessen Veränderung in der lebenden Biomasse und im Totholz als Grundlage für das Treibhausgas-Monitoring im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erfassen. Darüber hinaus sollen die Daten als Grundlage zur Berichterstattung nach der EU-Wiederherstellungsverordnung herangezogen werden. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2029 veröffentlicht.
Bodenplatte mit Stützen-Anschlussanker des ehemaligen Turms in Heede (Foto März 2013)
Vor einem Jahr haben wir über angebliche Pläne der Gemeinde Heede zum Bau eines Aussichtsturms im Heeder/Neuheeder Moor berichtet. Hier hatte die Gemeinde Heede schon zuvor im Jahr 2000 auf einer Fläche der niedersächsischen Staatlichen Moorverwaltung mit deren Zustimmung einen Aussichtsturm aus Holz bauen lassen. Allerdings war beim Bau des Aussichtsturms der bauliche Holzschutz so sehr vernachlässigt worden, dass nach kurzer Zeit ein Pilzbefall auftrat und der Turm bereits im Jahr 2011 aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit gesperrt werden musste.
Später wurden die Stützen des Turmes oberhalb der Anschlussanker zum Fundament abgesetzt und der Turm entsorgt. Das Fundament verblieb damals im Boden, wohl weil man sich den aufwendigen Rückbau ersparen wollte. Hierzu ein Auszug aus dem Protokoll über die gemeinsame Sitzung der CDU- und SPD-Fraktionen im Rat der Gemeinde am 12. November 2012 im „Haus des Bürgers“ in Heede: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine möglichst kostengünstige Variante zu ermitteln und diese auch entsprechend umzusetzen.“
Nachdem die Staatliche Moorverwaltung die Gemeinde Heede Anfang 2025 aufgefordert hatte, die Betonplatte mit den Fundamenten zu entfernen, musste eine Lösung gefunden werden. Zunächst wollte man offenbar Zeit gewinnen und führte laufende Planungen für einen neuen Aussichtturm ins Feld. Im Haushaltsplan der Gemeinde Heede für das Jahr 2025 waren jedoch keine Mittel für einen Turmbau zu entdecken, was wohl deutlich machte, dass es die Gemeinde mit den Planungen nicht eilig hatte, s.a. unser Bericht vom 18.11.2025. Aber auch im Haushaltsplan für 2026 wurden keine Mittel für einen neuen Aussichtsturm aufgenommen, weshalb ein baldiger Neubau wohl nicht anzunehmen ist.
Eine Nachfrage bei der Staatlichen Moorverwaltung gibt nun weitere Auskunft: Ende des vergangenen Jahres wurde in einem Ortstermin von Vertretern der Gemeinde Heede/Samtgemeinde Dörpen erörtert, dass ein Turmneubau in Metallbauweise auf dem vorhandenen Fundament geplant sei und hierfür Fördermittel beantragt werden sollten. Ein baugleicher Aussichtsturm wäre vor einigen Jahren von einer anderen Gemeinde auf dort vorhandenem Fundament erfolgreich wiederaufgebaut worden. Hiermit dürfte der Turm in Lahre bei Haselünne gemeint sein, der einen nahezu baugleichen, ebenfalls frühzeitig von Pilzen befallenen Holzturm ersetzte. Angestrebt sei von der Gemeinde Heede mit den notwendigen Arbeiten im Jahr 2026 zu beginnen; dies sei jedoch von der Fördermittelzusage abhängig. Bzgl. der Zweckbindung bei Fördermitteln sei ein längerfristiger Gestattungsvertrag notwendig.
Derzeit liege der Entwurf eines neuen Gestattungsvertrages zur Abstimmung bei der Samtgemeinde Dörpen. Die Auseinandersetzung mit diesem Vertragsentwurf sei, so eine aktuell erfolgte Nachfrage bei der Samtgemeinde, „leider noch nicht abgeschlossen“, sollten jedoch in Kürze erfolgen. Mit Abschluss des neuen Vertrages würde der bislang bestehende Gestattungsvertrag enden.
Sowohl der bestehende, als auch der Entwurf des neuen Gestattungsvertrags enthalten Regelungen zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes, zur Haftung, Verkehrssicherung und zum Rückbau, teilt die Moorverwaltung weiter mit. Der neue Gestattungsvertrag würde den Rückbau aller eingebrachten Anlagen regeln, falls bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mit den Arbeiten zum Ersatzneubau begonnen würden. Den „bestimmten Zeitpunkt“ teilte uns die Moorverwaltung allerdings nicht mit.
Für Anfang Juni sei eine Sitzung der betroffenen Räte anberaumt, um einen formellen Beschlusses zu fassen. Sobald dieser erfolgt sei, solle im Anschluss eine Ausschreibung und folglich mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Stahlturm in Lahre – nur für schwindelfreie Besucher zu empfehlen
Zum Stahlturm in Lahre sei noch angemerkt, dass Besucher über Bewegungen des Turmes klagten. Auf der Aussichtsplattform waren diese so stark, dass sie Übelkeit bei nicht schwindelfreien Besuchern auslösten. Bei einer Überprüfung wurde allerdings festgestellt, dass die Schwingungen im Toleranzbereich lagen. Über ähnliche Schwingungen eines Aussichtsturms aus Stahl klagten auch Besucher eines neuen Turms in Liepgarten am Stettiner Haff; hierüber berichtete der NDR. Der Turm wurde aus Sicherheitsgründen gesperrt, bis ein Gutachten die bestehenden Bedenken ausräumt. Falls nicht, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Ein exakter Nachbau des Lahrer Turms dürfte damit wohl nicht in Frage kommen, auch wenn die Schwingungen an dem Turm noch als hinnehmbar beurteilt wurden. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Angesichts des zunehmenden Risikos von Starkregenereignissen infolge der Klimakrise setzt Niedersachsen die Unterstützung der Kommunen bei der Starkregenvorsorge fort. Im Rahmen der Förderrichtlinie zur Starkregenvorsorge stellt das Land weitere 6 Millionen Euro bereit. Damit steigt die Gesamtfördersumme auf rund 11,3 Millionen Euro. Bereits im ersten Antragsverfahren zeigte sich die hohe Nachfrage: Insgesamt 46 Anträge können gefördert werden. Die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro sind vollständig gebunden. Die entsprechenden Bewilligungsbescheide wurden im April 2026 erteilt.
Gefördert wird die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte mit bis zu 80 Prozent, finanzschwache Kommunen können eine Förderung von bis zu 90 Prozent erhalten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zusammenschlüsse. Ziel der Förderung ist es, Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung auf extreme Wetterereignisse zu unterstützen und Schäden durch Überflutungen zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem Gefahrenanalysen, Risikoabschätzungen und die Entwicklung konkreter Maßnahmenpläne.
Durch die Aufstockung der Fördermittel wurde nun ein zweiter Antragsstichtag im Förderprogramm für den 26. Februar 2027 festgelegt. Das entsprechende Antragsportal bei der NBank ist durchgehend geöffnet. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 150.000 Euro pro Antragsteller*in. Bei interkommunalen und körperschaftsübergreifenden Projekten erhöht sich die maximale Höhe der Förderung sogar auf 400.000 €. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die NBank unter fachlicher Beteiligung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Hochwasser am Wendebecken in Dörpen Ende Dezember 2023
Die Fördermodalitäten sind auf der Internetseite der NBank einsehbar: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/energie/energiewendebericht/energiewendeberichte-119325.html (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, PI 038/2026) Die Starkregengefahr in der eigenen Region kann man über das Geoportal Deutschland einsehen. Hierzu zoomt man auf seine Gemeinde und wählt rechts im Bild die Kartenebene aus. So findet man in der Hinweiskarte Starkregengefahren die Simulationsergebnisse zu möglichen Starkregenszenarien. Die Daten enthalten jeweils die maximale Überflutungstiefe, die maximalen Fließgeschwindigkeiten sowie die Fließrichtung für ein außergewöhnliches Niederschlagsereignis (100-jährlich).
In Dörpen sieht man beispielsweise die mögliche Überflutung südwestlich der Heeder Straße im Umfeld der Josefstraße entlang des Küstenkanals bis zum Wendebecken und weiter südlich. Wer sich an das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 erinnert, kann die damals überfluteten Flächen den in den Karten dargestellten Überflutungsgebieten zuordnen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Bis ins Jahr 2022 wurde Deutschland über die zwei Nord Stream Gasleitungen von Russland mit günstigem Gas versorgt. Das gefiel vielen Politikern in den USA, in Polen und auch in der Ukraine nicht. Einerseits sah man Deutschland wirtschaftlich durch die Gasversorgung im Vorteil, andererseits waren den Strategen die Einnahmen Russlands aus dem Gasgeschäft mit Deutschland und Europa ein Dorn im Auge. Insbesondere war der damalige US-Präsident Biden ein Gegner der Gasversorgung Deutschlands aus Russland. Im Februar 2022 sagte er, wenn Russland in die Ukraine einmarschiere, werde es Nord Stream 2 nicht mehr geben. „Wir werden dem ein Ende setzen.“
Somit darf angenommen werden, dass die USA die Vorbereitungen für einen Anschlag mit Geheimdienstinformationen unterstützten. Im September 2022 wurden beide Gasleitungen in der Nähe von Bornholm zerstört. Drei Jahre später, im August 2025 wurde im Auftrag der deutschen Bundesanwaltschaft ein tatverdächtiger Ukrainer in der Nähe von Rimini verhaftet. Laut Wikipedia äußerte ein ehemaliger ukrainischer Militärkommandeur im Dezember 2025, dass der inhaftierte Serhij K. Elitesoldat war und Aufträge seiner Einheit ausgeführt hat. Im September 2025 wurde ein weiterer verdächtigter Ukrainer in Polen festgenommen, aber nicht an Deutschland ausgeliefert, sondern freigelassen.
Bis 2022 wurde mit einem Gaskraftwerk in Lubmin Strom mit Gas produziert, das von Russland in Lubmin durch die Nord-Stream-Pipelines angelandet wurde. Mit dem Ende der Gaslieferungen wurde das Kraftwerk stillgelegt.
Nun soll es als humanitäre Hilfe einem ukrainischen Kraftwerksbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Allerdings muss der Empfänger das Kraftwerk selbst abbauen und abtransportieren lassen. So wird die Ukraine für die Sprengung der Nord Stream noch einmal auf Kosten deutscher Steuerzahler und Energieverbraucher belohnt.
Die deutsche Gasversorgung wurde nach 2022 immer weiter auf teures Flüssiggas (LNG) umgestellt, das vornehmlich aus den USA geliefert wird. Laut einer Analyse der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stammen rund 96 Prozent der deutschen LNG-Importe aus den USA – mit Kosten von 3,2 Milliarden US-Dollar. Die deutschen LNG-Importe aus den USA stiegen im ersten Amtsjahr Trumps um mehr als 60 Prozent auf einen neuen Höchstwert von rund 101 Terawattstunden. Mehr Absurdistan geht wohl kaum.[HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Auf ihre zentrale Forderung „Holz darf nicht länger in großem Umfang verbrannt werden, sondern soll vorrangig stofflich genutzt werden“ haben der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und der Verband der Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie (VHI) erneut hingewiesen.
Holz sei ein unverzichtbarer Rohstoff – auch für den Klimaschutz. Holz solle künftig deutlich mehr klimaschädliche Baustoffe wie Beton ersetzen und CO2 langfristig binden. „Wir nutzen es in Möbeln, Spanplatten und Türen. Und es soll in Zukunft sogar fossiles Gas und Öl in der Grundstoffchemie ersetzen. Dabei dürfen wir aber die Wälder nicht übernutzen – sie dienen als CO₂-Speicher und Lebensräume, liefern Trinkwasser und kühlen die Umgebung“, wird in dem gemeinsamen Appell erklärt.
Wenn man sich diese vielen Möglichkeiten der Holzverwendung anschaue, erstaune, dass man etwa die Hälfte des in Deutschland anfallenden Holzes verbrannt werde. Mehr als ein Drittel des Holzes werde direkt nach der Ernte verheizt, vor allem Buchenholz. Vom gebrauchten Holz gehe sogar ca. 80 Prozent in die Verbrennung – deutlich mehr als in anderen europäischen Ländern. Dies sei ein Ergebnis jahrelanger finanzieller Fehlanreize.
Dabei könnten die meisten Holzsortimente durchaus stofflich genutzt werden. Für Span- und Faserplatten, Dämmmaterial und sogar innovative Holzbausteine könnten problemlos Laubholz, Holz mit Borkenkäferspuren oder bereits gebrauchtes Holz (sogenanntes Altholz) verwendet werden. Lediglich mit giftigen Chemikalien belastetes Altholz kommt für eine Weiternutzung nicht in Frage, dieses macht aber nur wenige Prozent aus. Den gesamten Text des Appells findet man auf der Nabu-Homepage. Weiterführende Informationen findet man im folgenden Link: www.NABU.de/holzappell. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Am 29. April 2026 findet in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr die nächste öffentliche Sitzung des Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) statt.
Themenschwerpunkt der Sitzung ist erneut die Novelle des Standortauswahlgesetzes (für Atommüll). Prof. Hartmut Gaßner als ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission und Dr. Bernd Redecker vom BUND e.V. werden ihre Überlegungen zu verschiedenen Aspekten der geplanten Gesetzesnovelle vorstellen. Anschließend besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Diskussionsrunde Fragen zu stellen und eigene Anmerkungen einzubringen.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht nötig. Sie finden die Einwahldaten sowie die Agenda zum Termin hier.
Hinweis: Der digitale Sitzungsraum wird bereits um 18:20 Uhr geöffnet. Bis 18:30 Uhr besteht die Möglichkeit, an einer kurzen Einführung in das Standortauswahlverfahren und die Arbeit des Planungsteam Forum Endlagersuche teilzunehmen. Um 18:30 Uhr beginnt die reguläre Sitzung. [PM]
Am vergangenen Samstag wurden im Bereich zwischen Neudörpen und Wippingen erstmalig in diesem Jahr Schwalben gesehen. Insbesondere an der Wippinger Dever waren die wendigen Flieger unterwegs. Vermutlich haben sie hier oberhalb des Wasser Insekten gejagt oder sich am Ufer mit feuchtem Boden für den Nestbau versorgt.
Gestern war dann erstmals ein Kuckuck in Neudörpen zu hören. Es geht also in Richtung Sommer, schließen wir daraus. Nach einigen Nächten mit Bodenfrost am Anfang des Monats liegen die Temperatur nun auch nachts deutlich über Null, gefolgt von Tageshöchsttemperaturen bis an die 17 °C, beispielsweise am 8. und am 11. April. Heute wurde ein Wert von 16 °C an der DWD-Station in Dörpen gemessen.
Rekordwerte für den April haben wir damit allerdings noch nicht erreicht, denn im vergangenen Jahr lagen die Tageshöchstwerte für die erste Aprilhälfte sogar an vier Tagen über 20 °C mit einem Höchstwert von 24 °C am 15. April. Ähnlich war es im April 2024. Damals wurden am 6. April sogar 25 °C gemessen. Es bleibt also abzuwarten, ob sich bis zum Schützenfest in Neudörpen am 24. und 25. April ähnlich hohe Temperaturen einstellen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Mit Datum vom 13.05.2025 hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ gestellt. (Deutscher Bundestag, Drucksache 21/139)
Die Parlamentsnachrichten „heute im bundestag“ (hib) berichteten am 14.05.2025 über den Antrag:
Die Fraktion Die Linke fordert von der neuen Bundesregierung „eine echte Novellierung des Tierschutzgesetzes“ (20/12719). In ihrem Antrag (21/139) begründen die Abgeordneten die Notwendigkeit einer Reform mit dem Hinweis, das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung sei „kein Tierschutzgesetz, sondern ein ,Profitierschutzgesetz’“. In dem Antrag mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ fordern die Parlamentarier unter anderem, „zu präzisieren, dass rein wirtschaftliche Gründe keinen vernünftigen Grund darstellen“, um Tieren „Schmerzen, Leiden und Schäden“ zuzufügen. Zudem sollten Lebendtiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten sowie Transporte, deren Dauer über vier Stunden hinausgehen, verboten werden. Die Anbindehaltung solle in fünf Jahren abgeschafft werden, als einzige Ausnahme solle die Ausübung bestimmter Arbeiten wie des Melkens erlaubt bleiben. Die Qualzucht solle durch eine „handhabbare Symptomliste“ konkretisiert werden, in der garantiert wird, dass „auch Qualzuchten in der Landwirtschaft verboten werden“.Die Linken-Fraktion fordert außerdem, nicht-kurative Eingriffe weiter zu reduzieren und diese Eingriffe „nur nach Negativ-Abwägung aller Alternativen dazu sowie nur unter Betäubung stattfinden zu lassen“. Außerdem solle das Amt des Bundestierschutzbeauftragten im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen sollten auf Bundesebene das Verbandsklagerecht erhalten.
Am Samstag, 25.04.2026, von 10.00 – 13.00 Uhr trifft man sich am Seitenkanal Gleesen, Bokeler Straße, Aschendorf, zur „Unterwassererkundung mit der Tauchdrohne“. Gemeinsam erforschen die Teilnehmer mit zwei Tauchdrohnen das Gewässer am Seitenkanal Gleesen an der Bokeler Straße und bekommen spannende Einblicke in die Welt unter Wasser Ansprechpartner: Thomas Großmann 0151/16943092
Ebenfalls am Samstag, 25.04.2026, von 09.00 – 12.00 Uhr findet das Treffen am Klärwerk in den Leher Wiesen statt. Thema sind die „Wiesenvögel in den Leher Wiesen“. Hier handelt es sich um eine gemeinsame Veranstaltung der AG Naturschutz mit den Leher/Dörpener Bauern und dem Hof Lampen in den Emsauen (Solawi). Ansprechpartner: Kalle Augustin 04961/71852 [jdm]
Im vergangenen Jahr wurden die Altkleidercontainer auch in der Samtgemeinde Dörpen nicht regelmäßig entleert. Über Wochen wurden neben den bis an den Rand gefüllten Containern weitere Säcke mit Altkleidern abgelegt. Die Branche hatte offenbar Absatzprobleme und wohl auch Personalmangel. Ein weiterer Grund ist aber auch der überbordende Anfall an Altkleidern, denn der Trend zu „Fast Fashion“ und „Ultra-Fast-Fashion“, also zur schnellen Mode, bringt eine kaum überschaubare Menge an nur wenige Male getragene Kleider mit sich.
Dieser verantwortungslose Trend zur Billigmode ist keineswegs nur bei Menschen aus ärmeren Bevölkerungsschichten zu verorten. Beispielsweise beschafften sich die wohl eher der gesellschaftlichen Mittelschicht zuzuordnenden Mitglieder des Rates der Gemeinde Dörpen für die Teilnahme an einer Jubiläumsveranstaltung zu „50 Jahre Samtgemeinde Dörpen“ im September 2023 ein Poloshirt mit dem Aufdruck „Gemeinderat Dörpen“ – man darf wohl davon ausgehen, dass das Kleidungsstück nach einer einmaligen Nutzung entsorgt wurde.
Die minderwertige Kleidung sei einfach nur noch eine Kostenbelastung, hört man aus der Entsorgungsbranche. Denn die aufwendige Sortierung per Hand ergibt offenbar nur wenig verwertbare Kleidung, und den Rest müssen die Firmen kostenpflichtig entsorgen. Bundesumweltminister Schneider will mit einem neuen Gesetz gegen das Problem der massenhaften Wegwerf-Klamotten vorgehen und den Handel an der Entsorgung beteiligen. Unter die neuen Regelungen sollen Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe fallen.
Wer Kleidung auf den EU-Markt bringe, solle auch für flächendeckende Sammlung und Verwertung bezahlen, gibt Schneider vor. Je mehr Textilien die Hersteller auf den Markt bringen und je minderwertiger die Ware ist, desto mehr müssen sie beitragen, so der Plan. Das solle auch für Billigimporte aus China gelten, die vornehmlich der „Ultra-Fast-Fashion“ zugerechnet werden. Damit will der Umweltminister die Sammlung und Entsorgung von Altkleidern auch finanziell wieder für die Entsorgungsbranche auskömmlich gestalten.
Geplant ist, dass in Zukunft ein Kleidercontainer pro 1.000 Einwohner verfügbar ist, hat die ARD-Tagesschau noch in Erfahrung gebracht. Gemeinnützige Sammler sind privilegiert, und Second-Hand-Läden oder Kleiderkammern sollen von den Neuerungen zunächst nicht betroffen sein.
Die Eckpunkte für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung bei Textilien hat das Umweltministerium in einer Pressemitteilung vom 27.03.2026 beschrieben. Das Gesetz muss bis zum 17. Juni 2027 in Kraft treten, da dann eine EU-rechtlich vorgegebene Umsetzungsfrist abläuft. Bis zum 24. April 2026 nimmt das Ministerium noch Stellungnahmen zum Eckpunktepapier entgegen.
Und die werden wohl kommen. Der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie bezeichnet die Pläne bereits in einer Pressemitteilung – ebenfalls vom 27.03.2026 – als Ablasshandel und „geschäftsschädigend in einer Wirtschaftskrise“. Und natürlich darf dabei auch der Kampfbegriff „Bürokratie“ nicht fehlen. Der würden neue Schleusen geöffnet, ohne die Kreislaufwirtschaft voranzubringen – alles also nur ein großer Bluff. Damit dürfte dann auch die politische Lobbyarbeit anlaufen. Und ob der Schneider, bzw. das tapfere Schneiderlein von der SPD mit seinem Vorhaben eine Trendumkehr zur dauerhaft tragbaren Qualitätskleidung einleiten kann, bleibt abzuwarten.
Brennnessel, Löwenzahn und Vogelmiere: Mehr als 1.000 Wildkräuter wachsen in Deutschland, viele davon werden vorschnell als Unkraut abgestempelt. Dabei sind sie unverzichtbar für Insekten, Vögel und gesunde Böden. Viele von ihnen sind auch kulinarisch eine Entdeckung.
Die deutsche Sektion von International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) kritisiert in aller Schärfe Militärangriffe auf atomare Anlagen, Gesundheitseinrichtungen und zivile Energieinfrastruktur wie Ölraffinerien und Gasfelder und Drohungen mit solchen Angriffen. Die Organisation warnt vor einem Ökozid. Gestern ist nach iranischen Angaben bei US-Angriffen erneut das Gelände des Atomkraftwerks Buschehr getroffen worden. Vergangene Woche war das einzige Atomkraftwerk des Iran schon einmal von einem Geschoss getroffen worden.
„Wir begrüßen die klare Verurteilung des Irankrieges als völkerrechtswidrig durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Die IPPNW appelliert an die Bundesregierung, nun dem Beispiel Spaniens zu folgen und gegenüber den USA und Israel eine direkte und indirekte Unterstützung des Krieges zu verweigern“, erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen.
Zudem haben die USA und Israel die Urananreicherungsanlage in Natans angegriffen. Am 21. März schlugen mehrere iranische Langstreckenraketen in Dimona und Arad in Israel ein. Hier wohnen Mitarbeiter*innen des Kernforschungszentrum Negev, wo die israelischen Atomwaffen vermutet werden. Die iranische Regierung drohte zudem mit einem Angriff auf das Atomkraftwerk Baraka in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Ein direkter Treffer auf eine Atomanlage würde keine Explosion wie bei einer Atomwaffe auslösen. Das Risiko besteht in der Freisetzung radioaktiver Stoffe, die in die Umwelt gelangen und möglicherweise eine langfristige Kontamination verursachen. Die Folgen eines solchen Beschusses hängen davon ab, welcher Teil einer Anlage getroffen wird und welche radioaktiven Stoffe dort vorhanden sind.
IAEA-Chef Rafael Grossi forderte bereits mehrfach militärische Zurückhaltung von den Kriegsparteien. Es gelte, jedes Risiko eines Atomunfalls zu vermeiden. Das Internationale Rote Kreuz hat darauf hingewiesen, dass atomare Anlagen nach dem humanitären Völkerrecht einen besonderen Schutz genießen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO verurteilte zudem bereits am 11. März 2026 18 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen im Iran seit Beginn des Krieges.
Der Krieg der USA und Israels gegen den Iran ist schon jetzt eine Katastrophe nicht nur für die Menschen, sondern auch für das Klima. Wissenschaftler*innen gehen in einer Analyse davon aus, dass der Krieg bereits in den den ersten 14 Tagen zu 5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen geführt hat. Er zehre das globale Kohlenstoffbudget schneller auf als die 84 Länder mit den geringsten CO²-Emissionen zusammen genommen.
Nach Angriffen auf iranische Öllager hatte die iranische Umweltbehörde den Menschen geraten, in den Häusern zu bleiben. Der Iranische Rote Halbmond warnte vor möglichem sauren Regen, ausgelöst durch giftige Chemikalien. Es gibt im Iran kaum Masken und Inhalationsgeräte, die die Menschen schützen. Brennende Energieinfrastruktur in den Golfstaaten und Angriffe auf Öltanker in der Straße von Hormus und auf Gaslager führen zu giftigen Emissionen, die die Biosphäre belasten.
Der Landestierschutzverband Niedersachsen reicht Verbandsklage gegen das Veterinäramt Vechta ein. Ziel ist ein europaweites Verbot der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2, bevor sie geschlachtet werden. Dies berichtet der NDR. Im April 2024 waren Aktivisten der Tierrechtsorganisation „Animal Rights Watch“ in einen Schweine-Schlachthof in Lohne eingestiegen und hatten Kameras installiert, die verstörende Aufnahmen machten.
Die CO₂-Betäubung von Schweinen steht seit vielen Jahren in der Kritik, weil sie bei den Tieren Panik, Atemnot und starke Stressreaktionen auslösen kann. Wenn solche Praktiken dokumentiert werden, wie im betroffenen Schlachthof erfolgt, müssen Behörden prüfen, ob ein Einschreiten erforderlich ist, schreibt der Landestierschutzverband Niedersachsen e. V. auf seiner Homepage.
Veterinärämter spielen dabei eine zentrale Rolle, erläutert der Verband weiter. Auf Grundlage der Vorschriften des Tierschutzgesetzes seien diese Behörden dafür verantwortlich, tierhaltende Betriebe, aber auch die Schlachthöfe zu kontrollieren, damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Der Landestierschutzverband hat sich nun zu einer Klage entschieden, weil aus Sicht des Verbandes eine grundsätzliche Entscheidung zur Art und Weise einer Betäubung erforderlich erscheint und der Landkreis auf Aufforderung eine Anordnung im Rahmen § 16a zum Unterbinden der CO₂-Betäubung zu erlassen nicht reagiert hat.
Der Verband ist der Auffassung, dass diese Praxis gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen europäische Vorgaben zum Schutz von Tieren bei der Tötung verstößt. Man wirft dem zuständigen Veterinäramt vor, trotz der bekannten Probleme und einer fachlichen Aufforderung nicht eingegriffen zu haben. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur des Landkreises Emsland am 9. März wurde von einem Ausschussmitglied nach dem Stand bei den beantragten Hühnerställen gefragt. Die Antwort von Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl war im hinteren Bereich des Sitzungsraumes nur teilweise zu verstehen, weswegen wir den Landkreis hierzu noch einmal um genauere Auskunft und um Erläuterung des in den Antwort erwähnten Begriffs „Satellitenstall“ gebeten haben.
Folgende Information haben wir erhalten: Der Begriff „Satellitenstall“ ist nicht definiert. Umgangssprachlich wird der Begriff häufig verwendet, wenn von einer vorhandenen Hofstelle abgesetzte Stallgebäude im Außenbereich geplant werden. Diese werden in der Regel knapp unterhalb der Schwellenwerte des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt, weshalb die Prüfung entfällt. Allerdings ist für „Satellitenställe“ eine Baugenehmigung erforderlich – genehmigungsfrei können sie also nicht errichtet werden.
Eine Privilegierung als landwirtschaftliches Vorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB – § 35 Abs. 1 Nr. 1) scheidet für diese Anlagen häufig aus, da dem Betrieb die gemäß § 201 BauGB erforderliche Futtergrundlage fehlt. Um dennoch als sog. gewerbliche Anlage nach dem Baugesetzbuch zulässig sein zu können, werden die Stallgebäude meist in einer solchen Entfernung zu bereits vorhandenen Tierhaltungsanlagen des Betriebes geplant, dass es zu keiner Überschneidung der Einwirkungsbereiche der Anlagen und damit zu keiner Kumulation der Anlagen im Sinne des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung kommt.
Derzeit gibt es beim Landkreis Emsland insgesamt 60 offene Verfahren zum Neubau abgesetzter Geflügelställe im Außenbereich. Hierbei handelt es sich überwiegend um Masthähnchenställe sowie um Legehennenställe.
Neben diesen Verfahren laufen derzeit beim Landkreis Emsland 60 weitere Verfahren, welche mit einer Erhöhung von Tierplätzen verbunden sind. Hiervon sind 11 Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beurteilen, die übrigen Verfahren werden nach Baurecht beurteilt. Hierbei handelt es sich teilweise auch um Änderungen an bestehenden Tierhaltungsanlagen.
„Wildwuchs bei Tierställen?“ titelte die Emszeitung in ihrer Printausgabe vom 7. März 2026 (NOZ vom 05.03.2026). In Meppen sollten plötzlich immer mehr neue Tierställe gebaut werden. Die Stadt wolle mit einem Bebauungsplan gegensteuern. Das Emsland sei weiterhin eine Schwerpunktregion für die Tierhaltung, wurde festgestellt. Nach Zahlen des Landkreises Emsland aus dem Sommer 2025 waren etwa 37,61 Millionen Geflügelplätze, rund 1,76 Millionen Schweineplätze und circa 250.000 Rinderplätze genehmigt. Mit den aktuellen Planungen der Tierhalter dürften sich die Geflügelplätze noch um einige Millionen erhöhen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
An den Eichen entlang der Versener Straße wurden einige der insgesamt 335 Nistkästen angebracht. (Foto Landkreis Emsland)
Die Kreisstraßenmeisterei will in diesem Jahr 335 Nistkästen entlang von Kreisstraßen und dortigen Fuß- und Radwegen aufhängen, um gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) vorzugehen. Meisen sind wichtige natürliche Fressfeinde des EPS und sollen bei dessen Bekämpfung mit eigens angefertigten Brutkästen unterstützt werden. "Die Brutästen sollen dafür sorgen, dass sich Meisen zahlreich ansiedeln, um den Baumschädling biologisch zu bekämpfen. Das ist umweltgerecht und nachhaltig", wird Landrat Marc-André Burgdorf in einer Pressemitteilung des Landkreises zitiert. Hergestellt werden die Kästen in Kooperation mit der St. Lukas Qualifizierung und der Arbeit Caritas GmbH.
Eichenprozessionsspinner am Eichenstamm
Der EPS gehört zur Leibspeise unterschiedlicher Vogelarten, allen voran Meisen, die insbesondere die Raupen im frühen Larvenstadium an ihre Jungtiere verfüttern. Bereits seit 2020 installiert der Landkreis Emsland daher an seinen Kreisstraßen Nistkästen für Meisen. Von der Kreisstraßenmeisterei Bawinkel, die für das südliche und mittlere Emsland zuständig ist, waren bislang 235 Nistkästen angebracht worden, von der Kreisstraßenmeisterei Dörpen mit Wirkungsbereich im nördlichen Emsland weitere 100 Kästen.
Das Vorkommen der Raupe ist durch das Fortschreiten der Klimaerwärmung mittlerweile gleichmäßig auf das gesamte Kreisgebiet verteilt. Kontakte mit den Brennhaaren der Raupe können zu Hautrötungen verbunden mit starkem Juckreiz führen. Darüber hinaus kann es zu Reizungen der Atemwege und der Augen kommen.
Spezialfirma bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an der Neudörpener Straße am 19.06.2020
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur beim Landkreis Emsland am 9. März war ein Tagesordnungspunkt mit „Vorstellung des PFAS-Katasters (PFAS= Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen)“ beschrieben. Die öffentlich einsehbare Sitzungsvorlage erläutert die Ausgangssituation im Landkreis: In den letzten Jahren ist die von organischen Fluorverbindungen (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS) ausgehende Gefährdung zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Diese organischen Fluorverbindungen, die aufgrund ihrer Langlebigkeit (Persistenz) auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden, kamen seit 1960/1970 in den verschiedensten Bereichen zur Anwendung. Dabei ist insbesondere die Nutzung als Schaumlöschmittel bei den Feuerwehren, aber auch die Verwendung in der Produktion von Verpackungen, Antihaftbeschichtungen oder Kosmetika zu nennen.
Der Landkreis Emsland wurde durch das Umweltministerium des Landes Niedersachsen dazu aufgefordert, solche Flächen im Kreisgebiet zu erfassen, für die ein Verdacht für eine Verunreinigung des Untergrundes durch PFAS-haltige Substanzen besteht. Mit der Aufgabe wurde das Sachverständigenbüro Dr. Mark, Dr. Schewe & Partner GmbH (MSP) aus Bochum beauftragt. Während der Ausschusssitzung referierten Dr. Mark über die Ergebnisse seiner Recherchen.
Der Fokus der Untersuchung lag auf Flächen, auf denen eine Brandbekämpfung stattgefunden hat, aber auch auf ehemaligen sowie aktuellen Standorten der Feuerwehren im Emsland. Um den Umfang der PFAS-Belastung quantitativ und qualitativ beziffern zu können, wurden durch den Sachverständigen im Rahmen der Ersteinschätzung die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes PFAS-haltiger Schaumlöschmittel untersucht.
Insgesamt konnten im Emsland über hundert Flächen mit einer potentiellen PFAS-Belastung identifiziert werden, die in die Kategorien geringe, mittlere und hohe Altlastenrelevanz eingeteilt wurden. Der MSP-Untersuchung zufolge wurden bei vornehmlich in Lokalzeitungen durchgeführten Recherchen 106 Brände erfasst, beispielsweise der Großbrand bei der Firma Jansen-Tore im Jahr 1997. (Durch den Brand wurden ca. 10.000 m2 Produktionsfläche sowie 200 m2 Bürofläche vernichtet, ist auf der Firmenhomepage zur Historie des Unternehmens zu lesen.) Die Fälle wurde daraufhin betrachtet, ob bei den Löscharbeiten der Einsatz von PFAS-Löschschäumen in Frage kam. Von den erfassten Ereignissen wurden 44 Fälle als irrelevant oder nicht lokalisierbar eingestuft. In 62 Fällen gab es Anhaltspunkte für die Verwendung von PFAS-Schäumen, 22 davon stufe man als relevante Verdachtsfälle ein, sagte Dr. Mark. In weiteren Untersuchungen soll nun geklärt werden, ob, und ggf. wo Sanierungsbedarf besteht.
Die US-amerikanische Investigativ-Journalistin Mariah Blake beschreibt in ihrem gerade auf Deutsch erschienenen Buch „Die Vergiftung der Welt“ den globalen PFAS-Skandal und zeigt detailliert auf, wie Industrievertreter und Behörden versucht haben, ihn zu vertuschen. Das Buch ist zwar wie eine Kriminalgeschichte mit einigen persönlichen Schicksalen aufgebaut, liefert aber auch viele Fakten zum Einsatz von PFAS-Verbindungen und zum Verständnis des PFAS-Skandals.
In einem Vorwort zum Buch schreibt der deutsche Journalist Daniel Drepper, dass allein in Deutschland mehrere tausend Orte mit PFAS belastet sind. Derzeit werde in der EU erstmals eine weitreichende Beschränkung von PFAS verhandelt, doch Industrievertreter versuchten die zuständigen Politiker seit Jahren mit fragwürdigen Argumenten zu beeinflussen, um die Beschränkungen zu verhindern oder zu verwässern.
In den 1960er Jahren wurden hocheffektive Löschschäume entwickelt, die PFOA (Perfluoroctansäure) und PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) enthielten. Dieser Schaum wurde weltweit zur Brandbekämpfung eingesetzt. Und diese Stoffe sind es, die jetzt den Landkreis Emsland beschäftigen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]