Am frühen Donnerstagmorgen fand eine Aktion zur Rehkitzrettung vor der Grasernte statt.
Mit insgesamt 3 Drohnen mit Wärmebildkameras wurden die Grasflächen abgesucht, um versteckte Rehkitze rechtzeitig zu finden und in Sicherheit zu bringen.
Beteiligt waren die Wippinger Jägerschaft, das Team der Tierrettung Emsland sowie zwei Familien mit ihren Kindern. Dank der guten Zusammenarbeit konnten 6 Rehkitze geschützt werden, bevor die Mäharbeiten begannen.
Ein herzliches Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer für ihren ehrenamtlichen Einsatz. [Anna Koers]
Datenerfassung an den per Global Navigation Satellite System (GNSS) vermessenen Stichprobenpunkten. (Foto: C. Tewes/NW-FVA).
In den niedersächsischen Wäldern laufen derzeit umfangreiche Messungen für die Kohlenstoffinventur 2027 (CI27). In den kommenden eineinhalb Jahren werden verschiedene Messtrupps an rund 4.000 Stichprobenpunkten unterschiedliche Merkmale an Bäumen, Verjüngung und Totholz aufnehmen. Die Inventur wird anonymisiert und besitzartenübergreifend durchgeführt und umfasst damit auch Privatwald.
Die Inventur erfolgt nicht frei nach Zufall, sondern auf Basis eines festen, bundesweiten Stichprobennetzes. Grundlage ist das Stichprobennetz der Bundeswaldinventur. Bei dem Inventurverfahren handelt es sich um eine permanente Klumpenstichprobe mit Trakten und Traktecken, die nach einem festen Aufnahmeraster aufgenommen werden. Die Stichproben der Kohlenstoffinventur liegen dabei an den Schnittpunkten eines bundesweiten Gitternetzes im 4 km x 4 km Quadratverband, welches am Gauß-Krüger-Koordinatensystem orientiert ist. Um den Stichprobenumfang zu vergrößern und hierdurch die Belastbarkeit der Ergebnisse zu verbessern wird im waldärmeren Westen von Niedersachsen ein zusätzlicher Trakt in die Mitte des Grundnetzes gelegt, sodass sich ein 2,83 km x 2,83 km Quadratverband ergibt.
Neben der Baumart interessieren die Experten vor allem die Baumanzahl sowie deren Durchmesser und Höhe. Aber Informationen zu Baumpilzen und -höhlen werden ebenso stichprobenartig erfasst, Wildschäden dagegen allerdings nicht. Auch Kalamitätsflächen und Blößen werden als Waldflächen einbezogen. Solche Flächen sind für die Inventur relevant, weil Extremwetter, Dürre, Schädlinge und Folgeschäden die Kohlenstoffvorräte im Wald verändert haben. Zudem hat sich auf vielen Kalamitätsflächen bereits über Naturverjüngung neuer Wald entwickelt, wodurch eine Aufforstung nicht zwingend sein muss.
Die Ergebnisse werden standardmäßig für Niedersachsen sowie für größere Auswerteregionen ausgewertet und dargestellt: Westniedersächsisches Tiefland, Ostniedersächsisches Tiefland und Niedersächsisches Bergland. Sonderauswertungen für Teilregionen sind grundsätzlich möglich, wenn dort ausreichend viele Stichprobenpunkte vorhanden sind. Mit kleiner werdenden Regionen nimmt jedoch die Zahl der Stichproben ab. Dadurch werden die Ergebnisse statistisch weniger belastbar und anfälliger für Fehlinterpretationen. Kleinräumige Auswertungen, etwa auf Landkreisebene, sind daher nicht zielführend.
Ziel der Inventur ist es insbesondere, den im Wald gebundenen Kohlenstoff sowie dessen Veränderung in der lebenden Biomasse und im Totholz als Grundlage für das Treibhausgas-Monitoring im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erfassen. Darüber hinaus sollen die Daten als Grundlage zur Berichterstattung nach der EU-Wiederherstellungsverordnung herangezogen werden. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2029 veröffentlicht.
Bodenplatte mit Stützen-Anschlussanker des ehemaligen Turms in Heede (Foto März 2013)
Vor einem Jahr haben wir über angebliche Pläne der Gemeinde Heede zum Bau eines Aussichtsturms im Heeder/Neuheeder Moor berichtet. Hier hatte die Gemeinde Heede schon zuvor im Jahr 2000 auf einer Fläche der niedersächsischen Staatlichen Moorverwaltung mit deren Zustimmung einen Aussichtsturm aus Holz bauen lassen. Allerdings war beim Bau des Aussichtsturms der bauliche Holzschutz so sehr vernachlässigt worden, dass nach kurzer Zeit ein Pilzbefall auftrat und der Turm bereits im Jahr 2011 aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit gesperrt werden musste.
Später wurden die Stützen des Turmes oberhalb der Anschlussanker zum Fundament abgesetzt und der Turm entsorgt. Das Fundament verblieb damals im Boden, wohl weil man sich den aufwendigen Rückbau ersparen wollte. Hierzu ein Auszug aus dem Protokoll über die gemeinsame Sitzung der CDU- und SPD-Fraktionen im Rat der Gemeinde am 12. November 2012 im „Haus des Bürgers“ in Heede: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine möglichst kostengünstige Variante zu ermitteln und diese auch entsprechend umzusetzen.“
Nachdem die Staatliche Moorverwaltung die Gemeinde Heede Anfang 2025 aufgefordert hatte, die Betonplatte mit den Fundamenten zu entfernen, musste eine Lösung gefunden werden. Zunächst wollte man offenbar Zeit gewinnen und führte laufende Planungen für einen neuen Aussichtturm ins Feld. Im Haushaltsplan der Gemeinde Heede für das Jahr 2025 waren jedoch keine Mittel für einen Turmbau zu entdecken, was wohl deutlich machte, dass es die Gemeinde mit den Planungen nicht eilig hatte, s.a. unser Bericht vom 18.11.2025. Aber auch im Haushaltsplan für 2026 wurden keine Mittel für einen neuen Aussichtsturm aufgenommen, weshalb ein baldiger Neubau wohl nicht anzunehmen ist.
Eine Nachfrage bei der Staatlichen Moorverwaltung gibt nun weitere Auskunft: Ende des vergangenen Jahres wurde in einem Ortstermin von Vertretern der Gemeinde Heede/Samtgemeinde Dörpen erörtert, dass ein Turmneubau in Metallbauweise auf dem vorhandenen Fundament geplant sei und hierfür Fördermittel beantragt werden sollten. Ein baugleicher Aussichtsturm wäre vor einigen Jahren von einer anderen Gemeinde auf dort vorhandenem Fundament erfolgreich wiederaufgebaut worden. Hiermit dürfte der Turm in Lahre bei Haselünne gemeint sein, der einen nahezu baugleichen, ebenfalls frühzeitig von Pilzen befallenen Holzturm ersetzte. Angestrebt sei von der Gemeinde Heede mit den notwendigen Arbeiten im Jahr 2026 zu beginnen; dies sei jedoch von der Fördermittelzusage abhängig. Bzgl. der Zweckbindung bei Fördermitteln sei ein längerfristiger Gestattungsvertrag notwendig.
Derzeit liege der Entwurf eines neuen Gestattungsvertrages zur Abstimmung bei der Samtgemeinde Dörpen. Die Auseinandersetzung mit diesem Vertragsentwurf sei, so eine aktuell erfolgte Nachfrage bei der Samtgemeinde, „leider noch nicht abgeschlossen“, sollten jedoch in Kürze erfolgen. Mit Abschluss des neuen Vertrages würde der bislang bestehende Gestattungsvertrag enden.
Sowohl der bestehende, als auch der Entwurf des neuen Gestattungsvertrags enthalten Regelungen zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes, zur Haftung, Verkehrssicherung und zum Rückbau, teilt die Moorverwaltung weiter mit. Der neue Gestattungsvertrag würde den Rückbau aller eingebrachten Anlagen regeln, falls bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mit den Arbeiten zum Ersatzneubau begonnen würden. Den „bestimmten Zeitpunkt“ teilte uns die Moorverwaltung allerdings nicht mit.
Für Anfang Juni sei eine Sitzung der betroffenen Räte anberaumt, um einen formellen Beschlusses zu fassen. Sobald dieser erfolgt sei, solle im Anschluss eine Ausschreibung und folglich mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Stahlturm in Lahre – nur für schwindelfreie Besucher zu empfehlen
Zum Stahlturm in Lahre sei noch angemerkt, dass Besucher über Bewegungen des Turmes klagten. Auf der Aussichtsplattform waren diese so stark, dass sie Übelkeit bei nicht schwindelfreien Besuchern auslösten. Bei einer Überprüfung wurde allerdings festgestellt, dass die Schwingungen im Toleranzbereich lagen. Über ähnliche Schwingungen eines Aussichtsturms aus Stahl klagten auch Besucher eines neuen Turms in Liepgarten am Stettiner Haff; hierüber berichtete der NDR. Der Turm wurde aus Sicherheitsgründen gesperrt, bis ein Gutachten die bestehenden Bedenken ausräumt. Falls nicht, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Ein exakter Nachbau des Lahrer Turms dürfte damit wohl nicht in Frage kommen, auch wenn die Schwingungen an dem Turm noch als hinnehmbar beurteilt wurden. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Angesichts des zunehmenden Risikos von Starkregenereignissen infolge der Klimakrise setzt Niedersachsen die Unterstützung der Kommunen bei der Starkregenvorsorge fort. Im Rahmen der Förderrichtlinie zur Starkregenvorsorge stellt das Land weitere 6 Millionen Euro bereit. Damit steigt die Gesamtfördersumme auf rund 11,3 Millionen Euro. Bereits im ersten Antragsverfahren zeigte sich die hohe Nachfrage: Insgesamt 46 Anträge können gefördert werden. Die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro sind vollständig gebunden. Die entsprechenden Bewilligungsbescheide wurden im April 2026 erteilt.
Gefördert wird die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte mit bis zu 80 Prozent, finanzschwache Kommunen können eine Förderung von bis zu 90 Prozent erhalten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zusammenschlüsse. Ziel der Förderung ist es, Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung auf extreme Wetterereignisse zu unterstützen und Schäden durch Überflutungen zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem Gefahrenanalysen, Risikoabschätzungen und die Entwicklung konkreter Maßnahmenpläne.
Durch die Aufstockung der Fördermittel wurde nun ein zweiter Antragsstichtag im Förderprogramm für den 26. Februar 2027 festgelegt. Das entsprechende Antragsportal bei der NBank ist durchgehend geöffnet. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 150.000 Euro pro Antragsteller*in. Bei interkommunalen und körperschaftsübergreifenden Projekten erhöht sich die maximale Höhe der Förderung sogar auf 400.000 €. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die NBank unter fachlicher Beteiligung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Hochwasser am Wendebecken in Dörpen Ende Dezember 2023
Die Fördermodalitäten sind auf der Internetseite der NBank einsehbar: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/energie/energiewendebericht/energiewendeberichte-119325.html (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, PI 038/2026) Die Starkregengefahr in der eigenen Region kann man über das Geoportal Deutschland einsehen. Hierzu zoomt man auf seine Gemeinde und wählt rechts im Bild die Kartenebene aus. So findet man in der Hinweiskarte Starkregengefahren die Simulationsergebnisse zu möglichen Starkregenszenarien. Die Daten enthalten jeweils die maximale Überflutungstiefe, die maximalen Fließgeschwindigkeiten sowie die Fließrichtung für ein außergewöhnliches Niederschlagsereignis (100-jährlich).
In Dörpen sieht man beispielsweise die mögliche Überflutung südwestlich der Heeder Straße im Umfeld der Josefstraße entlang des Küstenkanals bis zum Wendebecken und weiter südlich. Wer sich an das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 erinnert, kann die damals überfluteten Flächen den in den Karten dargestellten Überflutungsgebieten zuordnen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Bis ins Jahr 2022 wurde Deutschland über die zwei Nord Stream Gasleitungen von Russland mit günstigem Gas versorgt. Das gefiel vielen Politikern in den USA, in Polen und auch in der Ukraine nicht. Einerseits sah man Deutschland wirtschaftlich durch die Gasversorgung im Vorteil, andererseits waren den Strategen die Einnahmen Russlands aus dem Gasgeschäft mit Deutschland und Europa ein Dorn im Auge. Insbesondere war der damalige US-Präsident Biden ein Gegner der Gasversorgung Deutschlands aus Russland. Im Februar 2022 sagte er, wenn Russland in die Ukraine einmarschiere, werde es Nord Stream 2 nicht mehr geben. „Wir werden dem ein Ende setzen.“
Somit darf angenommen werden, dass die USA die Vorbereitungen für einen Anschlag mit Geheimdienstinformationen unterstützten. Im September 2022 wurden beide Gasleitungen in der Nähe von Bornholm zerstört. Drei Jahre später, im August 2025 wurde im Auftrag der deutschen Bundesanwaltschaft ein tatverdächtiger Ukrainer in der Nähe von Rimini verhaftet. Laut Wikipedia äußerte ein ehemaliger ukrainischer Militärkommandeur im Dezember 2025, dass der inhaftierte Serhij K. Elitesoldat war und Aufträge seiner Einheit ausgeführt hat. Im September 2025 wurde ein weiterer verdächtigter Ukrainer in Polen festgenommen, aber nicht an Deutschland ausgeliefert, sondern freigelassen.
Bis 2022 wurde mit einem Gaskraftwerk in Lubmin Strom mit Gas produziert, das von Russland in Lubmin durch die Nord-Stream-Pipelines angelandet wurde. Mit dem Ende der Gaslieferungen wurde das Kraftwerk stillgelegt.
Nun soll es als humanitäre Hilfe einem ukrainischen Kraftwerksbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Allerdings muss der Empfänger das Kraftwerk selbst abbauen und abtransportieren lassen. So wird die Ukraine für die Sprengung der Nord Stream noch einmal auf Kosten deutscher Steuerzahler und Energieverbraucher belohnt.
Die deutsche Gasversorgung wurde nach 2022 immer weiter auf teures Flüssiggas (LNG) umgestellt, das vornehmlich aus den USA geliefert wird. Laut einer Analyse der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stammen rund 96 Prozent der deutschen LNG-Importe aus den USA – mit Kosten von 3,2 Milliarden US-Dollar. Die deutschen LNG-Importe aus den USA stiegen im ersten Amtsjahr Trumps um mehr als 60 Prozent auf einen neuen Höchstwert von rund 101 Terawattstunden. Mehr Absurdistan geht wohl kaum.[HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Auf ihre zentrale Forderung „Holz darf nicht länger in großem Umfang verbrannt werden, sondern soll vorrangig stofflich genutzt werden“ haben der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und der Verband der Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie (VHI) erneut hingewiesen.
Holz sei ein unverzichtbarer Rohstoff – auch für den Klimaschutz. Holz solle künftig deutlich mehr klimaschädliche Baustoffe wie Beton ersetzen und CO2 langfristig binden. „Wir nutzen es in Möbeln, Spanplatten und Türen. Und es soll in Zukunft sogar fossiles Gas und Öl in der Grundstoffchemie ersetzen. Dabei dürfen wir aber die Wälder nicht übernutzen – sie dienen als CO₂-Speicher und Lebensräume, liefern Trinkwasser und kühlen die Umgebung“, wird in dem gemeinsamen Appell erklärt.
Wenn man sich diese vielen Möglichkeiten der Holzverwendung anschaue, erstaune, dass man etwa die Hälfte des in Deutschland anfallenden Holzes verbrannt werde. Mehr als ein Drittel des Holzes werde direkt nach der Ernte verheizt, vor allem Buchenholz. Vom gebrauchten Holz gehe sogar ca. 80 Prozent in die Verbrennung – deutlich mehr als in anderen europäischen Ländern. Dies sei ein Ergebnis jahrelanger finanzieller Fehlanreize.
Dabei könnten die meisten Holzsortimente durchaus stofflich genutzt werden. Für Span- und Faserplatten, Dämmmaterial und sogar innovative Holzbausteine könnten problemlos Laubholz, Holz mit Borkenkäferspuren oder bereits gebrauchtes Holz (sogenanntes Altholz) verwendet werden. Lediglich mit giftigen Chemikalien belastetes Altholz kommt für eine Weiternutzung nicht in Frage, dieses macht aber nur wenige Prozent aus. Den gesamten Text des Appells findet man auf der Nabu-Homepage. Weiterführende Informationen findet man im folgenden Link: www.NABU.de/holzappell. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Am 29. April 2026 findet in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr die nächste öffentliche Sitzung des Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) statt.
Themenschwerpunkt der Sitzung ist erneut die Novelle des Standortauswahlgesetzes (für Atommüll). Prof. Hartmut Gaßner als ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission und Dr. Bernd Redecker vom BUND e.V. werden ihre Überlegungen zu verschiedenen Aspekten der geplanten Gesetzesnovelle vorstellen. Anschließend besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Diskussionsrunde Fragen zu stellen und eigene Anmerkungen einzubringen.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht nötig. Sie finden die Einwahldaten sowie die Agenda zum Termin hier.
Hinweis: Der digitale Sitzungsraum wird bereits um 18:20 Uhr geöffnet. Bis 18:30 Uhr besteht die Möglichkeit, an einer kurzen Einführung in das Standortauswahlverfahren und die Arbeit des Planungsteam Forum Endlagersuche teilzunehmen. Um 18:30 Uhr beginnt die reguläre Sitzung. [PM]
Am vergangenen Samstag wurden im Bereich zwischen Neudörpen und Wippingen erstmalig in diesem Jahr Schwalben gesehen. Insbesondere an der Wippinger Dever waren die wendigen Flieger unterwegs. Vermutlich haben sie hier oberhalb des Wasser Insekten gejagt oder sich am Ufer mit feuchtem Boden für den Nestbau versorgt.
Gestern war dann erstmals ein Kuckuck in Neudörpen zu hören. Es geht also in Richtung Sommer, schließen wir daraus. Nach einigen Nächten mit Bodenfrost am Anfang des Monats liegen die Temperatur nun auch nachts deutlich über Null, gefolgt von Tageshöchsttemperaturen bis an die 17 °C, beispielsweise am 8. und am 11. April. Heute wurde ein Wert von 16 °C an der DWD-Station in Dörpen gemessen.
Rekordwerte für den April haben wir damit allerdings noch nicht erreicht, denn im vergangenen Jahr lagen die Tageshöchstwerte für die erste Aprilhälfte sogar an vier Tagen über 20 °C mit einem Höchstwert von 24 °C am 15. April. Ähnlich war es im April 2024. Damals wurden am 6. April sogar 25 °C gemessen. Es bleibt also abzuwarten, ob sich bis zum Schützenfest in Neudörpen am 24. und 25. April ähnlich hohe Temperaturen einstellen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Mit Datum vom 13.05.2025 hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ gestellt. (Deutscher Bundestag, Drucksache 21/139)
Die Parlamentsnachrichten „heute im bundestag“ (hib) berichteten am 14.05.2025 über den Antrag:
Die Fraktion Die Linke fordert von der neuen Bundesregierung „eine echte Novellierung des Tierschutzgesetzes“ (20/12719). In ihrem Antrag (21/139) begründen die Abgeordneten die Notwendigkeit einer Reform mit dem Hinweis, das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung sei „kein Tierschutzgesetz, sondern ein ,Profitierschutzgesetz’“. In dem Antrag mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ fordern die Parlamentarier unter anderem, „zu präzisieren, dass rein wirtschaftliche Gründe keinen vernünftigen Grund darstellen“, um Tieren „Schmerzen, Leiden und Schäden“ zuzufügen. Zudem sollten Lebendtiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten sowie Transporte, deren Dauer über vier Stunden hinausgehen, verboten werden. Die Anbindehaltung solle in fünf Jahren abgeschafft werden, als einzige Ausnahme solle die Ausübung bestimmter Arbeiten wie des Melkens erlaubt bleiben. Die Qualzucht solle durch eine „handhabbare Symptomliste“ konkretisiert werden, in der garantiert wird, dass „auch Qualzuchten in der Landwirtschaft verboten werden“.Die Linken-Fraktion fordert außerdem, nicht-kurative Eingriffe weiter zu reduzieren und diese Eingriffe „nur nach Negativ-Abwägung aller Alternativen dazu sowie nur unter Betäubung stattfinden zu lassen“. Außerdem solle das Amt des Bundestierschutzbeauftragten im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen sollten auf Bundesebene das Verbandsklagerecht erhalten.
Am Samstag, 25.04.2026, von 10.00 – 13.00 Uhr trifft man sich am Seitenkanal Gleesen, Bokeler Straße, Aschendorf, zur „Unterwassererkundung mit der Tauchdrohne“. Gemeinsam erforschen die Teilnehmer mit zwei Tauchdrohnen das Gewässer am Seitenkanal Gleesen an der Bokeler Straße und bekommen spannende Einblicke in die Welt unter Wasser Ansprechpartner: Thomas Großmann 0151/16943092
Ebenfalls am Samstag, 25.04.2026, von 09.00 – 12.00 Uhr findet das Treffen am Klärwerk in den Leher Wiesen statt. Thema sind die „Wiesenvögel in den Leher Wiesen“. Hier handelt es sich um eine gemeinsame Veranstaltung der AG Naturschutz mit den Leher/Dörpener Bauern und dem Hof Lampen in den Emsauen (Solawi). Ansprechpartner: Kalle Augustin 04961/71852 [jdm]
Im vergangenen Jahr wurden die Altkleidercontainer auch in der Samtgemeinde Dörpen nicht regelmäßig entleert. Über Wochen wurden neben den bis an den Rand gefüllten Containern weitere Säcke mit Altkleidern abgelegt. Die Branche hatte offenbar Absatzprobleme und wohl auch Personalmangel. Ein weiterer Grund ist aber auch der überbordende Anfall an Altkleidern, denn der Trend zu „Fast Fashion“ und „Ultra-Fast-Fashion“, also zur schnellen Mode, bringt eine kaum überschaubare Menge an nur wenige Male getragene Kleider mit sich.
Dieser verantwortungslose Trend zur Billigmode ist keineswegs nur bei Menschen aus ärmeren Bevölkerungsschichten zu verorten. Beispielsweise beschafften sich die wohl eher der gesellschaftlichen Mittelschicht zuzuordnenden Mitglieder des Rates der Gemeinde Dörpen für die Teilnahme an einer Jubiläumsveranstaltung zu „50 Jahre Samtgemeinde Dörpen“ im September 2023 ein Poloshirt mit dem Aufdruck „Gemeinderat Dörpen“ – man darf wohl davon ausgehen, dass das Kleidungsstück nach einer einmaligen Nutzung entsorgt wurde.
Die minderwertige Kleidung sei einfach nur noch eine Kostenbelastung, hört man aus der Entsorgungsbranche. Denn die aufwendige Sortierung per Hand ergibt offenbar nur wenig verwertbare Kleidung, und den Rest müssen die Firmen kostenpflichtig entsorgen. Bundesumweltminister Schneider will mit einem neuen Gesetz gegen das Problem der massenhaften Wegwerf-Klamotten vorgehen und den Handel an der Entsorgung beteiligen. Unter die neuen Regelungen sollen Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe fallen.
Wer Kleidung auf den EU-Markt bringe, solle auch für flächendeckende Sammlung und Verwertung bezahlen, gibt Schneider vor. Je mehr Textilien die Hersteller auf den Markt bringen und je minderwertiger die Ware ist, desto mehr müssen sie beitragen, so der Plan. Das solle auch für Billigimporte aus China gelten, die vornehmlich der „Ultra-Fast-Fashion“ zugerechnet werden. Damit will der Umweltminister die Sammlung und Entsorgung von Altkleidern auch finanziell wieder für die Entsorgungsbranche auskömmlich gestalten.
Geplant ist, dass in Zukunft ein Kleidercontainer pro 1.000 Einwohner verfügbar ist, hat die ARD-Tagesschau noch in Erfahrung gebracht. Gemeinnützige Sammler sind privilegiert, und Second-Hand-Läden oder Kleiderkammern sollen von den Neuerungen zunächst nicht betroffen sein.
Die Eckpunkte für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung bei Textilien hat das Umweltministerium in einer Pressemitteilung vom 27.03.2026 beschrieben. Das Gesetz muss bis zum 17. Juni 2027 in Kraft treten, da dann eine EU-rechtlich vorgegebene Umsetzungsfrist abläuft. Bis zum 24. April 2026 nimmt das Ministerium noch Stellungnahmen zum Eckpunktepapier entgegen.
Und die werden wohl kommen. Der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie bezeichnet die Pläne bereits in einer Pressemitteilung – ebenfalls vom 27.03.2026 – als Ablasshandel und „geschäftsschädigend in einer Wirtschaftskrise“. Und natürlich darf dabei auch der Kampfbegriff „Bürokratie“ nicht fehlen. Der würden neue Schleusen geöffnet, ohne die Kreislaufwirtschaft voranzubringen – alles also nur ein großer Bluff. Damit dürfte dann auch die politische Lobbyarbeit anlaufen. Und ob der Schneider, bzw. das tapfere Schneiderlein von der SPD mit seinem Vorhaben eine Trendumkehr zur dauerhaft tragbaren Qualitätskleidung einleiten kann, bleibt abzuwarten.
Brennnessel, Löwenzahn und Vogelmiere: Mehr als 1.000 Wildkräuter wachsen in Deutschland, viele davon werden vorschnell als Unkraut abgestempelt. Dabei sind sie unverzichtbar für Insekten, Vögel und gesunde Böden. Viele von ihnen sind auch kulinarisch eine Entdeckung.
Die deutsche Sektion von International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) kritisiert in aller Schärfe Militärangriffe auf atomare Anlagen, Gesundheitseinrichtungen und zivile Energieinfrastruktur wie Ölraffinerien und Gasfelder und Drohungen mit solchen Angriffen. Die Organisation warnt vor einem Ökozid. Gestern ist nach iranischen Angaben bei US-Angriffen erneut das Gelände des Atomkraftwerks Buschehr getroffen worden. Vergangene Woche war das einzige Atomkraftwerk des Iran schon einmal von einem Geschoss getroffen worden.
„Wir begrüßen die klare Verurteilung des Irankrieges als völkerrechtswidrig durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Die IPPNW appelliert an die Bundesregierung, nun dem Beispiel Spaniens zu folgen und gegenüber den USA und Israel eine direkte und indirekte Unterstützung des Krieges zu verweigern“, erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen.
Zudem haben die USA und Israel die Urananreicherungsanlage in Natans angegriffen. Am 21. März schlugen mehrere iranische Langstreckenraketen in Dimona und Arad in Israel ein. Hier wohnen Mitarbeiter*innen des Kernforschungszentrum Negev, wo die israelischen Atomwaffen vermutet werden. Die iranische Regierung drohte zudem mit einem Angriff auf das Atomkraftwerk Baraka in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Ein direkter Treffer auf eine Atomanlage würde keine Explosion wie bei einer Atomwaffe auslösen. Das Risiko besteht in der Freisetzung radioaktiver Stoffe, die in die Umwelt gelangen und möglicherweise eine langfristige Kontamination verursachen. Die Folgen eines solchen Beschusses hängen davon ab, welcher Teil einer Anlage getroffen wird und welche radioaktiven Stoffe dort vorhanden sind.
IAEA-Chef Rafael Grossi forderte bereits mehrfach militärische Zurückhaltung von den Kriegsparteien. Es gelte, jedes Risiko eines Atomunfalls zu vermeiden. Das Internationale Rote Kreuz hat darauf hingewiesen, dass atomare Anlagen nach dem humanitären Völkerrecht einen besonderen Schutz genießen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO verurteilte zudem bereits am 11. März 2026 18 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen im Iran seit Beginn des Krieges.
Der Krieg der USA und Israels gegen den Iran ist schon jetzt eine Katastrophe nicht nur für die Menschen, sondern auch für das Klima. Wissenschaftler*innen gehen in einer Analyse davon aus, dass der Krieg bereits in den den ersten 14 Tagen zu 5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen geführt hat. Er zehre das globale Kohlenstoffbudget schneller auf als die 84 Länder mit den geringsten CO²-Emissionen zusammen genommen.
Nach Angriffen auf iranische Öllager hatte die iranische Umweltbehörde den Menschen geraten, in den Häusern zu bleiben. Der Iranische Rote Halbmond warnte vor möglichem sauren Regen, ausgelöst durch giftige Chemikalien. Es gibt im Iran kaum Masken und Inhalationsgeräte, die die Menschen schützen. Brennende Energieinfrastruktur in den Golfstaaten und Angriffe auf Öltanker in der Straße von Hormus und auf Gaslager führen zu giftigen Emissionen, die die Biosphäre belasten.
Der Landestierschutzverband Niedersachsen reicht Verbandsklage gegen das Veterinäramt Vechta ein. Ziel ist ein europaweites Verbot der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2, bevor sie geschlachtet werden. Dies berichtet der NDR. Im April 2024 waren Aktivisten der Tierrechtsorganisation „Animal Rights Watch“ in einen Schweine-Schlachthof in Lohne eingestiegen und hatten Kameras installiert, die verstörende Aufnahmen machten.
Die CO₂-Betäubung von Schweinen steht seit vielen Jahren in der Kritik, weil sie bei den Tieren Panik, Atemnot und starke Stressreaktionen auslösen kann. Wenn solche Praktiken dokumentiert werden, wie im betroffenen Schlachthof erfolgt, müssen Behörden prüfen, ob ein Einschreiten erforderlich ist, schreibt der Landestierschutzverband Niedersachsen e. V. auf seiner Homepage.
Veterinärämter spielen dabei eine zentrale Rolle, erläutert der Verband weiter. Auf Grundlage der Vorschriften des Tierschutzgesetzes seien diese Behörden dafür verantwortlich, tierhaltende Betriebe, aber auch die Schlachthöfe zu kontrollieren, damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Der Landestierschutzverband hat sich nun zu einer Klage entschieden, weil aus Sicht des Verbandes eine grundsätzliche Entscheidung zur Art und Weise einer Betäubung erforderlich erscheint und der Landkreis auf Aufforderung eine Anordnung im Rahmen § 16a zum Unterbinden der CO₂-Betäubung zu erlassen nicht reagiert hat.
Der Verband ist der Auffassung, dass diese Praxis gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen europäische Vorgaben zum Schutz von Tieren bei der Tötung verstößt. Man wirft dem zuständigen Veterinäramt vor, trotz der bekannten Probleme und einer fachlichen Aufforderung nicht eingegriffen zu haben. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur des Landkreises Emsland am 9. März wurde von einem Ausschussmitglied nach dem Stand bei den beantragten Hühnerställen gefragt. Die Antwort von Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl war im hinteren Bereich des Sitzungsraumes nur teilweise zu verstehen, weswegen wir den Landkreis hierzu noch einmal um genauere Auskunft und um Erläuterung des in den Antwort erwähnten Begriffs „Satellitenstall“ gebeten haben.
Folgende Information haben wir erhalten: Der Begriff „Satellitenstall“ ist nicht definiert. Umgangssprachlich wird der Begriff häufig verwendet, wenn von einer vorhandenen Hofstelle abgesetzte Stallgebäude im Außenbereich geplant werden. Diese werden in der Regel knapp unterhalb der Schwellenwerte des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt, weshalb die Prüfung entfällt. Allerdings ist für „Satellitenställe“ eine Baugenehmigung erforderlich – genehmigungsfrei können sie also nicht errichtet werden.
Eine Privilegierung als landwirtschaftliches Vorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB – § 35 Abs. 1 Nr. 1) scheidet für diese Anlagen häufig aus, da dem Betrieb die gemäß § 201 BauGB erforderliche Futtergrundlage fehlt. Um dennoch als sog. gewerbliche Anlage nach dem Baugesetzbuch zulässig sein zu können, werden die Stallgebäude meist in einer solchen Entfernung zu bereits vorhandenen Tierhaltungsanlagen des Betriebes geplant, dass es zu keiner Überschneidung der Einwirkungsbereiche der Anlagen und damit zu keiner Kumulation der Anlagen im Sinne des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung kommt.
Derzeit gibt es beim Landkreis Emsland insgesamt 60 offene Verfahren zum Neubau abgesetzter Geflügelställe im Außenbereich. Hierbei handelt es sich überwiegend um Masthähnchenställe sowie um Legehennenställe.
Neben diesen Verfahren laufen derzeit beim Landkreis Emsland 60 weitere Verfahren, welche mit einer Erhöhung von Tierplätzen verbunden sind. Hiervon sind 11 Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beurteilen, die übrigen Verfahren werden nach Baurecht beurteilt. Hierbei handelt es sich teilweise auch um Änderungen an bestehenden Tierhaltungsanlagen.
„Wildwuchs bei Tierställen?“ titelte die Emszeitung in ihrer Printausgabe vom 7. März 2026 (NOZ vom 05.03.2026). In Meppen sollten plötzlich immer mehr neue Tierställe gebaut werden. Die Stadt wolle mit einem Bebauungsplan gegensteuern. Das Emsland sei weiterhin eine Schwerpunktregion für die Tierhaltung, wurde festgestellt. Nach Zahlen des Landkreises Emsland aus dem Sommer 2025 waren etwa 37,61 Millionen Geflügelplätze, rund 1,76 Millionen Schweineplätze und circa 250.000 Rinderplätze genehmigt. Mit den aktuellen Planungen der Tierhalter dürften sich die Geflügelplätze noch um einige Millionen erhöhen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
An den Eichen entlang der Versener Straße wurden einige der insgesamt 335 Nistkästen angebracht. (Foto Landkreis Emsland)
Die Kreisstraßenmeisterei will in diesem Jahr 335 Nistkästen entlang von Kreisstraßen und dortigen Fuß- und Radwegen aufhängen, um gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) vorzugehen. Meisen sind wichtige natürliche Fressfeinde des EPS und sollen bei dessen Bekämpfung mit eigens angefertigten Brutkästen unterstützt werden. "Die Brutästen sollen dafür sorgen, dass sich Meisen zahlreich ansiedeln, um den Baumschädling biologisch zu bekämpfen. Das ist umweltgerecht und nachhaltig", wird Landrat Marc-André Burgdorf in einer Pressemitteilung des Landkreises zitiert. Hergestellt werden die Kästen in Kooperation mit der St. Lukas Qualifizierung und der Arbeit Caritas GmbH.
Eichenprozessionsspinner am Eichenstamm
Der EPS gehört zur Leibspeise unterschiedlicher Vogelarten, allen voran Meisen, die insbesondere die Raupen im frühen Larvenstadium an ihre Jungtiere verfüttern. Bereits seit 2020 installiert der Landkreis Emsland daher an seinen Kreisstraßen Nistkästen für Meisen. Von der Kreisstraßenmeisterei Bawinkel, die für das südliche und mittlere Emsland zuständig ist, waren bislang 235 Nistkästen angebracht worden, von der Kreisstraßenmeisterei Dörpen mit Wirkungsbereich im nördlichen Emsland weitere 100 Kästen.
Das Vorkommen der Raupe ist durch das Fortschreiten der Klimaerwärmung mittlerweile gleichmäßig auf das gesamte Kreisgebiet verteilt. Kontakte mit den Brennhaaren der Raupe können zu Hautrötungen verbunden mit starkem Juckreiz führen. Darüber hinaus kann es zu Reizungen der Atemwege und der Augen kommen.
Spezialfirma bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners an der Neudörpener Straße am 19.06.2020
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur beim Landkreis Emsland am 9. März war ein Tagesordnungspunkt mit „Vorstellung des PFAS-Katasters (PFAS= Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen)“ beschrieben. Die öffentlich einsehbare Sitzungsvorlage erläutert die Ausgangssituation im Landkreis: In den letzten Jahren ist die von organischen Fluorverbindungen (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS) ausgehende Gefährdung zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Diese organischen Fluorverbindungen, die aufgrund ihrer Langlebigkeit (Persistenz) auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden, kamen seit 1960/1970 in den verschiedensten Bereichen zur Anwendung. Dabei ist insbesondere die Nutzung als Schaumlöschmittel bei den Feuerwehren, aber auch die Verwendung in der Produktion von Verpackungen, Antihaftbeschichtungen oder Kosmetika zu nennen.
Der Landkreis Emsland wurde durch das Umweltministerium des Landes Niedersachsen dazu aufgefordert, solche Flächen im Kreisgebiet zu erfassen, für die ein Verdacht für eine Verunreinigung des Untergrundes durch PFAS-haltige Substanzen besteht. Mit der Aufgabe wurde das Sachverständigenbüro Dr. Mark, Dr. Schewe & Partner GmbH (MSP) aus Bochum beauftragt. Während der Ausschusssitzung referierten Dr. Mark über die Ergebnisse seiner Recherchen.
Der Fokus der Untersuchung lag auf Flächen, auf denen eine Brandbekämpfung stattgefunden hat, aber auch auf ehemaligen sowie aktuellen Standorten der Feuerwehren im Emsland. Um den Umfang der PFAS-Belastung quantitativ und qualitativ beziffern zu können, wurden durch den Sachverständigen im Rahmen der Ersteinschätzung die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes PFAS-haltiger Schaumlöschmittel untersucht.
Insgesamt konnten im Emsland über hundert Flächen mit einer potentiellen PFAS-Belastung identifiziert werden, die in die Kategorien geringe, mittlere und hohe Altlastenrelevanz eingeteilt wurden. Der MSP-Untersuchung zufolge wurden bei vornehmlich in Lokalzeitungen durchgeführten Recherchen 106 Brände erfasst, beispielsweise der Großbrand bei der Firma Jansen-Tore im Jahr 1997. (Durch den Brand wurden ca. 10.000 m2 Produktionsfläche sowie 200 m2 Bürofläche vernichtet, ist auf der Firmenhomepage zur Historie des Unternehmens zu lesen.) Die Fälle wurde daraufhin betrachtet, ob bei den Löscharbeiten der Einsatz von PFAS-Löschschäumen in Frage kam. Von den erfassten Ereignissen wurden 44 Fälle als irrelevant oder nicht lokalisierbar eingestuft. In 62 Fällen gab es Anhaltspunkte für die Verwendung von PFAS-Schäumen, 22 davon stufe man als relevante Verdachtsfälle ein, sagte Dr. Mark. In weiteren Untersuchungen soll nun geklärt werden, ob, und ggf. wo Sanierungsbedarf besteht.
Die US-amerikanische Investigativ-Journalistin Mariah Blake beschreibt in ihrem gerade auf Deutsch erschienenen Buch „Die Vergiftung der Welt“ den globalen PFAS-Skandal und zeigt detailliert auf, wie Industrievertreter und Behörden versucht haben, ihn zu vertuschen. Das Buch ist zwar wie eine Kriminalgeschichte mit einigen persönlichen Schicksalen aufgebaut, liefert aber auch viele Fakten zum Einsatz von PFAS-Verbindungen und zum Verständnis des PFAS-Skandals.
In einem Vorwort zum Buch schreibt der deutsche Journalist Daniel Drepper, dass allein in Deutschland mehrere tausend Orte mit PFAS belastet sind. Derzeit werde in der EU erstmals eine weitreichende Beschränkung von PFAS verhandelt, doch Industrievertreter versuchten die zuständigen Politiker seit Jahren mit fragwürdigen Argumenten zu beeinflussen, um die Beschränkungen zu verhindern oder zu verwässern.
In den 1960er Jahren wurden hocheffektive Löschschäume entwickelt, die PFOA (Perfluoroctansäure) und PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) enthielten. Dieser Schaum wurde weltweit zur Brandbekämpfung eingesetzt. Und diese Stoffe sind es, die jetzt den Landkreis Emsland beschäftigen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Am 18. März 2026 findet in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr die nächste digitale öffentliche Sitzung des Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) statt. Schwerpunktthema der Sitzung ist: "Auf dem Weg zum Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit – Erkundungsmethoden im Fokus."
Im ersten Teil der Sitzung wird Lukas Pollok von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) nach einer Einführung durch Dr. Elisa Akansu (PFE) verschiedene Erkundungsmethoden sowie deren Stärken und Grenzen vorstellen.
Im zweiten Teil wird anknüpfend an die Diskussion auf dem 4. Forum Endlagersuche im November 2025 und der öffentlichen Sitzung des PFE vom 25.02.2026 noch einmal die Frage der Notwendigkeit von Erkundungsbergwerken im Standortauswahlverfahren diskutiert. Dazu werden, nach einem Input von Andreas Fox (PFE), verschiedene Perspektiven auf das Thema u.a. durch Wolfgang Ehmke (Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.) betrachtet.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht nötig. Sie finden die Einwahldaten sowie die Agenda zum Termin ab Mittwoch, den 18.03.2026 hier. Der digitale Sitzungsraum wird bereits um 18:20 Uhr geöffnet. Bis 18:30 Uhr besteht die Möglichkeit, an einer kurzen Einführung in das Standortauswahlverfahren und die Arbeit des Planungsteam Forum Endlagersuche teilzunehmen. Um 18:30 Uhr beginnt die reguläre Sitzung. [PM Base]
Kraniche auf einem abgeernteten Maisfeld in Neudörpen
Schon seit Anfang Februar sind Kraniche auf dem Weg in ihre Brutgebiete. Die meisten der rund 400.000 Kraniche, die von Südwesten kommen, ziehen über Deutschland hinweg in ihre Sommerquartiere nach Skandinavien und ins Baltikum, erfährt man auf der Nachrichtenseite des WDR.
Zurzeit machen einige Kranichfamilien offenbar einen Zwischenstopp im nördlichen Emsland.
Kraniche beim Start
So konnte man gestern drei Kleingruppen der Tiere auf den Äckern in der Nähe der Wippinger Dever südlich von Neudörpen sehen, bzw. zunächst ihre lauten Trompetengeräusche hören. Allerdings sind die durchziehenden Kraniche relativ scheu und starten bei Annäherung von Menschen. In der Nacht lagen die Temperaturen laut DWD-Wetterstation Dörpen wieder bei minus 1,5 °C. Kälte sei für Kraniche aber kein größeres Problem, erfährt man im WDR-Bericht weiter. Anders als eine geschlossene Schneedecke, weil sich die Vögel im Winter unter anderem von Mais- und Getreideresten ernähren, die dann schwerer zu finden seien. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf für eine Novelle des Standortauswahlgesetzes erstellt. In dem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums steht kein Zieldatum mehr bis zu dem ein Standort für ein Endlager für Atommüll gefunden sein soll. Das berichtete heute der NDR. Der Referentenentwurf liege dem ARD-Hauptstadtstudio vor. [jdm]
Europa hat die Chance und die Pflicht, seine Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen. Doch im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union wird nun die Tür für die Subventionierung von Atomkraft weit geöffnet:
Milliarden an EU-Geldern könnten in neue Atomprojekte – auch für so genannte Klein- und Mini-AKW (SMR) – fließen. Unter der CDU-Kanzlerin Merkel wurde der Atomausstieg beschlossen, und in den letzten Jahren hat die Ampelregierung die Energiewende erfolgreich vorangetrieben. Mit dem MFR droht nun jedoch, dass deutsches Steuergeld indirekt wieder in Atomprojektefließt.
Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist ein langfristiger Haushaltsplan, der die finanziellen Obergrenzen der Europäischen Union für einen Zeitraum von in der Regel sieben Jahren festlegt. Er bildet die Grundlage für die jährlichen Budgets der Europäischen Union. Der nächste MFR mit der Laufzeit 2028–2034 wird derzeit verhandelt.
In den vergangenen Jahren ist es der Atomlobby, die u. a. in der Europäischen Nuklearallianz eng vernetzt ist, mit Druck der europäischen Atomstaaten – allen voran Frankreich – gelungen, Atomkraft wieder salonfähig zu machen.
Und so soll im kommenden MFR erstmals wieder Atomkraft direkt gefördert werden. Vor allem die viel beachteten Small-Modular-Reaktoren (SMR). Dass diese bisher nur auf dem Papier existieren, interessiert dabei erst einmal nicht. Trotz jahrzehntelanger Forschung scheitern SMR immer wieder an technischen und sicherheitstechnischen Hürden. Dennoch sollen sie jetzt als „Innovation“ gefördert werden.
Auch Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) macht sich stark für fossile und nukleare Energien. Ihr Einsatz für die Nutzung von Gaskraftwerken ist schon bekannt. Auf der Münchener Sicherheitskonferenz trat sie gemeinsam mit dem Cheflobbyisten der internationalen Atomenergie-Agentur (IAEO), Rafael Grossi, auf. Kernenergie bedeute auch Energiesicherheit, „technologische Diversifizierung ist der Schlüssel“, sagte die CDU-Politikerin beim „Energy Security Hub“ der BMW-Stiftung im Rahmen der Münchener Sicherheitskonferenz. Ins Spiel gebracht wurde von Reiche der Bau von kleinen Kraftwerken (SMR). Gleichzeitig plant sie, die feste EEG-Einspeisevergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW abzuschaffen.
Die Antiatomorganisation ausgestrahlt ist der Auffassung, dass jeder Euro, der in Atomprojekte fließt, für den dringend benötigten Ausbau erneuerbarer Energien fehlt. Atomillusionen lenkten von echten Lösungen ab.
In einer Petition wird die Regierung unter Bundeskanzler Merz aufgefordert, die Förderung von SMR und anderen Atomprojekten zu verhindern. Es dürfe keine Gleichsetzung von Atomkraft und Erneuerbaren geben. Die Bundesregierung müsse klare Kante zeigen: Keine EU-Subventionen für Atomkraft! [jdm/ausgestrahlt]
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Torfabbauunternehmens gegen das Torfabbauverbot in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Klimagesetz für unzulässig erklärt (1 BvR 2681/24).
Das Bundesverfassungsgericht verweist in seiner Begründung ausdrücklich darauf, dass der Landtag mit Verweis auf die vielen noch laufenden Bestandsgenehmigungen das sanfte Auslaufen für verhältnismäßig gehalten hat, hebt Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums hervor. Auch hat das betroffene Unternehmen noch eine Reihe von Torfabbaugenehmigungen, die unangetastet bleiben. Ferner bestätigt das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung, dass der Klimaschutz als Verfassungsrang einen Eingriff in die Berufsfreiheit durchaus rechtfertigen kann, wird weiter erläutert.
Die anhaltenden winterlichen Bedingungen erschweren offenbar zunehmend die Futtersuche der Nutrias. Während man die Tiere sonst in der Regel tagsüber nur im Wasser schwimmen sieht, kann man sie nun auch gelegentlich am helllichten Tag in der Nähe von Gewässern laufen sehen. Zurzeit scheinen sich die Tiere vornehmlich mit Eicheln zu versorgen. Diese liegen in der Regel relativ leicht auffindbar unmittelbar unter dem Laub der Bäume. So kann man unter Eichenbäumen vereinzelt umgewühlte Laubflächen von mehreren Quadratmetern vorfinden, beispielsweise am Seitenkanal nördlich der Neudörpener Straße in Dörpen. (Hier suchen allerdings auch Biber nach Futter, weswegen die aufgewühlten Flächen nicht nur den Nutrias zuzuordnen sind.)
Ebenso findet man durchwühlte Flächen unter den Eichen an der Straße entlang der Bäke (Wippinger Dever) südlich von Neudörpen. Auf dem Weg zu den Bäumen müssen die an dem Gewässer lebenden Tiere allerdings die Straße überqueren. Das ist offenbar einer großen Nutria zum Verhängnis geworden, denn das Tier lag gestern tot auf der Straße. Da aus dem Kopf Blut ausgetreten war, darf man davon ausgehen, dass es überfahren wurde. Mit einer Körperlänge von ca. 55 cm war die Nutria ein relativ großes Exemplar, denn die Maximalkörperlänge beträgt in der Regel 60 cm bis 65 cm.
Nutrias unterliegen in Niedersachsen übrigens dem Jagdrecht und zählen somit zu den jagdbaren Tieren. Auch im Straßenverkehr verendete Tiere (Fallwild) gehören rein formal dem Jagdpächter. Und der sollte die auf Straßen verendeten Nutrias auch bei der Meldung seiner Jagdstrecke angeben. Laut dem Landesjagdbericht Niedersachsen 2024/2025 betrug der Anteil des Fallwildes bei Nutrias lediglich 428 von insgesamt 53.320 gemeldeten Tieren, was weniger als ein Prozent entspricht. Dies lässt Zweifel daran aufkommen, ob die Mehrzahl der im Straßenverkehr umgekommenen Tiere tatsächlich von der Statistik erfasst wird. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Am südöstlichen Ende des Spieksees östlich des Wehrarms des Dortmund-Ems-Kanals (nicht verwechseln mit dem See in Rhede) wird zurzeit eine Flachwasserzone angelegt. Den Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Neuanlage eines Kleingewässers hat der Angelsportverein Dörpen e.V. gestellt. Antragsverfasser ist der Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Auf dessen Homepage findet man weitere Erläuterungen zur Baumaßnahme: In dem Bodenabbaugewässer fallen die Ufer größtenteils sehr steil ab und es fehlen wichtige Flachwasserbereiche, in denen sich Makrophyten ansiedeln können und für Laich- und Aufwuchsgebiete für Fische und Amphibien sorgen können. Durch diese Funktionen sind Flachwasserbereiche so wichtig für die aquatische Artenvielfalt.
Am Spieksee mit wenig Flachwasserbereichen bietet sich die Möglichkeit zur Herstellung einer ausgedehnten Flachwasserzone am südöstlich gelegenen Ufer zur Förderung von Flora und Fauna. Im Fokus stehen dabei vor allem Aspekte des Fischarten- sowie Amphibienschutzes. Aufgrund der geringen Trübung des Gewässers wird die Förderung von Wasserpflanzen angestrebt. Durch die geringe Tiefe erwärmt sich die Flachwasserzone bereits im Frühjahr deutlich schneller als tiefere Bereiche des Sees und bietet wertvolle Laich- und Aufwuchshabitate mit gutem Nahrungsangebot für verschiedene Fischarten. Dem vor Ort ausgehängten Plan ist zu entnehmen, dass die Flachwasserzone maximal etwa 50 m lang und 30 m breit sein wird.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat ein Verfahren gegen die Tierschutzorganisation Aninova wegen übler Nachrede eingestellt. Mitglieder der Organisation hatten im Herbst 2024 Verstöße im Schlachthof Elsfleth mit versteckten Kameras dokumentiert und veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung hatten die Tierschützer auch scharfe Kritik an der Arbeit eines amtlichen Tierarztes geübt. Dies und mehr berichtete die Nordwest-Zeitung.
Die Tierschutzorganisation Aninova hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, nach der der Schlachthof Elsfleth (Landkreis Wesermarsch) „offenbar dauerhaft geschlossen“ bleibt. Eine Wiedereröffnung werde es nach aktuellem Stand nicht geben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg (AZ 1106 Js 74112/24) ermittele weiterhin wegen Tierquälerei auf Grundlage der von Aninova veröffentlichten Videoaufnahmen aus dem Betrieb, berichtet Aninova.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war laut Aninova eine Strafanzeige des Zweckverbands Veterinäramt JadeWeser. Dieser hatte Anzeige erstattet, nachdem Aninova in einer Pressemitteilung erklärt hatte, dass das Bildmaterial aus dem Schlachthof Elsfleth belege, dass ein amtlicher Tierarzt bei massiven Tierschutzverstößen nicht eingeschritten sei. Mehr liest man hierzu in der Aninova-Pressemitteilung. [HM/gruenealternative.de/forum-d]
Die am südlichen Ende des Seitenkanalabschnitts südlich der Neudörpener Straße im Gebiet der Gemeinde Dörpen vorgefundene Gans war nicht an der Vogelgrippe erkrankt. Das hat die vom Landkreis Emsland veranlasste Untersuchung ergeben. Weitere Untersuchungen wurden an dem Tier nicht vorgenommen, so dass keine Ursache für die Schwäche und den Tod angegeben werden kann.
In unserem Beitrag vom 19. Januar 2026 haben wir schon auf mögliche Verwechslungen zwischen Waldsaatgänsen und Tundrasaatgänsen hingewiesen. Bis vor einigen Jahren wurden diese Gänse zusammen als Saatgänse geführt. Nach den uns vorliegenden Bestimmungsregeln und nach Rücksprache mit einemExperten haben wir die Gans den Waldsaatgänsen zugeordnet.
Die Tundrasaatgans (Anser serrirostris) ist im Vergleich zur Waldsaatgans (Anser fabalis) kleiner und gedrungener. Der Hals ist kurz und hellbraun, bei der Waldsaatgans ist er dagegen etwas länger und schlanker. Auch diese Merkmale sprachen vor Ort für eine Waldsaatgans.
Der Fundort im nördlichen Emsland würde zwar für eine Tundrasaatgans sprechen, da Waldsaatgänse in Niedersachsen recht selten sind. Tundrasaatgänse sind dagegen in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland weit verbreitete Wintergäste, die tagsüber auf Stoppeläckern nach Nahrung suchen und sich nachts zumeist in den wiedervernässten Mooren der Region aufhalten. Hierauf weist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hin.
Dies schließt aber die Anwesenheit von Waldsaatgänsen im Emsland nicht aus, wie die Veröffentlichung „Seltene Vogelarten in Niedersachsen und Bremen 2018–2022 – 6. Bericht der Avifaunistischen Kommission Niedersachsen und Bremen (AKNB)“ zeigt. Hier wird eine ganze Reihe von Waldgansnachweisen für Niedersachsen aufgelistet, z. B. auch in Rhauderfehn. Der NABU bietet „Steckbriefe“ für beide Saatgansarten an: Waldsaatgans und Tundrasaatgans. [HM/gruenealternative.de/forum-d]
Am südlichen Ende des Seitenkanalabschnitts südlich der Neudörpener Straße im Gebiet der Gemeinde Dörpen haben wir am Freitag eine Waldsaatgans vorgefunden, die kaum noch Lebenszeichen von sich gab. Das stark geschwächte Tier veränderte nur noch die Position seines Kopfes und zeigte ansonsten, auch bei Annäherung, keine Reaktionen; am nächsten Tag war es verendet.
Offensichtlich wurde der Kadaver erst in der Nacht von Sonntag auf Montag von Aasfressern entdeckt, denn heute waren Federn aus dem Körper der Gans gerupft und ein Auge ausgehöhlt worden. Man darf wohl annehmen, dass Krähen dafür verantwortlich waren.
Eine Anfrage beim Landkreis Emsland ergab, dass wegen der vorherrschenden Vogelgrippe eine Untersuchung der Gans vorgenommen werden sollte. Dazu kam ein Mitarbeiter des Veterinäramtes am Vormittag zum Fundort und entnahm eine Probe aus dem Rachen der Gans. Der Kadaver wurde in einen Plastiksack verstaut und zur Entsorgung mitgenommen. Über das Ergebnis der Untersuchung werden wir berichten.
Im Emsland ist die Waldsaatgans relativ selten anzutreffen. Dem Bericht „Gänsemonitoring und Gänsemanagement in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aus dem Jahr 2023 kann man entnehmen, dass Waldsaatgänse in Deutschland regelmäßig in den nordöstlichen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg überwintern. Westlich der Elbe tritt die Art nur vereinzelt auf. Bei der Interpretation der Daten sei aber auch zu berücksichtigen, dass die Art bestimmungskritisch sei und teilweise nur die Art(-engruppe) „Saatgänse spec.“ gemeldet wurden.
Hiermit dürfte gemeint sein, dass die Waldsaatgans und die Tundrasaatgans verwechselt werden könnten. Bei genauer Betrachtung unterscheiden sich die beiden Gänsearten aber im Erscheinungsbild. Die Tundrasaatgans ist kleiner mit einem gedrungeneren Körperbau und sie hat nur eine schmale orange Zeichnung am Schnabel. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
In der Landwirtschaft nennt es sich "Strukturwandel", wenn große Höfe immer größer werden, während kleine Höfe zunehmend verschwinden. Auch im Lebensmittelhandwerk werden traditionelle Handwerksbäckereien zunehmend von industriellen Strukturen verdrängt. Seit 1998 hat sich die Zahl der Bäckereibetriebe mehr als halbiert. Landwirtschaftliche Betriebe und das Handwerk sind nicht frei in ihren Entscheidungen. Große Konzerne prägen die Art, wie produziert wird und welche Auswirkungen die Produktion auf das Klima und die Artenvielfalt hat bis hin zu den weltweiten Arbeitsbedingungen in der Lebensmittelindustrie.
Mit dem Konzernatlas 2026 öffnet sich ein Blick hinter die Fassaden unseres modernen Ernährungssystems – dort, wo wenige große Agrar- und Lebensmittelindustrie-Konzerne entscheiden, wie, wo und mit welchen Folgen Nahrung für uns alle produziert wird. Diese Publikation lädt dazu ein, die uns oft verborgenen Verflechtungen zwischen Marktmacht, Preisbildung, Umweltbelastungen, Gesundheit und Klimawandel zu erkunden und neu zu denken.
Der Konzernatlas macht erfahrbar, wie wenige Global Player entlang der Wertschöpfungskette von Saatgut über Futtermittel bis zum Supermarktregal den Takt vorgeben – und welche Folgen das für ökologische Vielfalt, Böden, Wasser und soziale Gerechtigkeit hat. Diese Dynamik wird nicht nur mit Zahlen untermauert, sondern in lebendigen Texten und Grafiken greifbar.
Möchten Sie verstehen, wie unser Essen politisch und ökologisch verhandelt wird und warum der Weg zu einem resilienten, gerechten Ernährungssystem so dringend ist? Dann lohnt sich ein Blick in diesen Atlas.
Das Land Niedersachsen hat gegen das Unternehmen Klasmann-Deilmann aus Geeste wegen möglicherweise unrechtmäßig abgebauter Torfmengen in der Esterweger Dose eine Schadensersatzklage eingereicht. Das berichtete die Ems-Vechte-Welle mit Bezug auf die Neue Osnabrücker Zeitung.
2020 habe der Landkreis Emsland festgestellt, dass Torf fehle und daraufhin den Abbau im betroffenen Gebiet gestoppt. 19.800 Kubikmeter Torf könnten demnach fehlen. Der NDR erklärt die Hintergründe in Norddeutschland kompakt. Danach hat das Unternehmen bis Anfang Februar Zeit für eine Stellungnahme. Das Land fordert lt. NDR Schadenersatz in Höhe von 4,5 Millionen Euro.
Beim Landkreis Emsland als Genehmigungsbehörde läuft „ein sogenanntes hoheitliches straf- und ordnungsrechtliches Verfahren gegen das Unternehmen Klasmann-Deilmann wegen eines möglichen Umwelt-Verstoßes gegen die Genehmigung und das Naturschutzgesetz“, hat die Nordwest-Zeitung aus Oldenburg vom Umweltministerium in Hannover erfahren. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]