Erhöhte Waldbrandgefahr im Emsland
Wie bereits in den Vorjahren erlässt der Landkreis Emsland wegen der derzeitigen Witterungsverhältnisse mit geringem Niederschlag und Trockenheit eine Waldbrandverordnung. Sie ist seit heute (16. Juli) in Kraft. Zugleich ruft der Landkreis Emsland vor diesem Hintergrund erneut zu einem sparsamen Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser auf.
Nach der Waldbrandprognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) besteht im Landkreis Emsland aktuell ein Waldbrandrisiko der Kategorie 3 (mittlere Gefahr) von insgesamt 5 Gefahrenstufen, das nach Prognose des DWD auch in den kommenden Tagen anhalten soll.
Der Waldbrandbeauftragte der Niedersächsischen Landesforsten für den Landkreis Emsland, Uwe Aegerter, bestätigt die Einschätzung eines hohen Waldbrandrisikos. Nach Ansicht des Experten machen die geringen Regenmengen der vergangenen Tage den Erlass einer Verordnung notwendig. Die trockenen Waldböden und die trockene Waldvegetation seien leicht entflammbar.
Die aktuelle Waldbrandverordnung des Landkreises verbietet es Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die befestigten Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. Auch ist es untersagt, Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren und dort oder in gefährlicher Nähe von Wäldern, Mooren und Heidegebieten außerhalb von dafür gekennzeichneten Parkflächen Fahrzeuge abzustellen. Ausgenommen von diesen Verboten sind die Jagdausübung sowie Personen, die öffentliche Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken erledigen.
Weiterhin ist es laut Verordnung nicht erlaubt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen, mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen, zu grillen und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Verstöße gegen die Verordnung können mit Ordnungsgeldern bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Zudem sollen die Zufahrten zu Wäldern, Mooren und Heide unbedingt für mögliche Feuerwehreinsätze freigehalten werden.
Der Landkreis Emsland erneuert auch seinen Appell von Ende Juni, bewusst und sparsam mit Wasser umzugehen. Trinkwasser sollte somit nicht zum Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art außerhalb von Waschstraßen und auf Waschplätzen verwendet werden sowie zum Befüllen von Schwimmbecken und Pools. Es sollte auch auf das Besprengen und Bewässern von Rasenflächen verzichtet werden. [Landkreis Emsland]