Neue Zuschüsse und verlängerte Sonderregelungen für die Pflege

Über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Die Corona-Pandemie hat die Pflegesituation insbesondere für pflegende Angehörige erschwert. Daher hat der Bund die Corona-Sonderregelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die flexiblere Nutzung des Entlastungsbeitrages für Personen mit Pflegegrad 1 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Auch steht der KfW-Investitionszuschuss 455-B für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort wieder zur Verfügung. Es ist ein Zuschuss von bis zu 6.250 € möglich, die Fördermittel des Bundes sind allerdings auf 75 Millionen Euro begrenzt. Eine Antragsstellung ist ab sofort möglich und sollte im besten Fall zeitnah erfolgen. Der Antrag ist alters- sowie pflegegradunabhängig und muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. [PM Verbund Pflegehilfe]

Einige Sonderregeln in der Pflege gelten weiter

Sonderregeln für Pflegebedürftige. Aushang vom Verbund Pflegehilfe

Mit der Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige vom 1. April bis zum 30. Juni 2022 wurde den besonderen Herausforderungen für Betroffene und Angehörige in einem absoluten Mindestmaß entsprochen. „Das dauerhafte Aufrechterhalten aller Maßnahmen wäre die richtige Botschaft seitens der Politik an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gewesen. Die häusliche Pflege ist auch ohne Pandemie eine besondere Herausforderung. Vielen Betroffenen sind Zuschüsse und Hilfsleistungen unbekannt“, so Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe. Die aktuellen Sonderregelungen behalten bis 30. Juni 2022 ihre Gültigkeit. Hier sind sie im Überblick:

  • Verlängerter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Weiterhin werden 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei coronabedingten Versorgungsengpässen gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
  • Erweiterte Verwendung der Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro: Diese können noch flexibler für die Inanspruchnahme anderer Hilfen eingesetzt werden, beispielsweise für nachbarschaftliche Hilfe. Nicht genutzte (Rest-)Beträge aus 2021 sind bis zum 30. Juni 2022 nutzbar.
  • Eine verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist auf Wunsch des Pflegebedürftigen weiterhin telefonisch oder digital per Videokonferenz möglich.
  • Die Pflegegradbestimmung durch den MDK kann weiterhin telefonisch erfolgen, wenn dies zur Verhinderung eines Ansteckungsrisikos erforderlich ist. [PM Verbund Pflegehilfe]

Corona-Sonderregelungen 2022 – Nur noch 40 € für Pflegehilfsmittel

Übersicht über Pflegeleistungen 2022

Der Bundesrat hat die teilweise Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis 31. März 2022 beschlossen. Unter anderem verfällt jedoch die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 60 Euro zum Ende des Jahres.

Grundsätzlich bewertet der Verbund Pflegehilfe die Verlängerung der Sonderregelungen als positiv. Als nicht nachvollziehbar empfindet er jedoch das Auslaufen der 60 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Künftig stehen nur noch 40 Euro zur Verfügung. “Für einen Politiker mögen 20 Euro nicht die Welt sein, für Pflegebedürftige ist es das Zünglein an der Waage zu ausreichender Versorgung”, meint Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe.

Der Verbund Pflegehilfe hat eine Übersicht der verlängerten Sonderregelungen erstellt. So sehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick, welche Unterstützungen ihnen weiter zustehen. Mehr zur aktuellen Versorgungslage in der häuslichen Pflege lesen Sie in der Pressemitteilung. [PM Verbund Pflegehilfe]

Verlängert bis 31.12.2021: Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige

Laut Bundesgesundheitsministerium wurde eine Verordnung zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige beschlossen. Die Maßnahmen wurden bis zum 30. September 2021 verlängert. Teilweise gelten sie sogar bis Ende des Jahres. Dadurch soll weiterhin die Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der Pandemie sichergestellt werden.

Der Verbund Pflegehilfe hat eine aktualisierte Übersicht der verlängerten Sonderregelungen erstellt. So sehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick, welche Unterstützungen ihnen weiter zustehen. Mehr dazu in der Pressemitteilung. [PM Verbund Pflegehilfe]

Verlängert bis 30.06.2021: Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige

Laut Bundesgesundheitsministerium hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das die Verlängerung der wesentlichen Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis 30.06.2021 beinhaltet.

Übersicht über die Corona-Sonderregeln für die Pflege

Die Informationslage zum Thema Pflege ist durch das sich ständig ändernde Infektionsgeschehen noch unübersichtlicher geworden. Aus diesem Grund hat der Verband Pflegehilfe eine Übersicht der verlängerten Sonderregelungen erstellt. So sehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick, welche Unterstützungen ihnen zustehen. [PM Verband Pflegehilfe]

MDK-Beurteilung am Telefon – Hinweise für den Widerspruch

Aufgrund der anhaltenden Pandemie und der steigenden Infektionszahlen, können die Gutachten zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) noch bis Ende März 2021 telefonisch durchgeführt werden. Auch wenn dies dem Schutze der Pflegebedürftigen dient, erschwert es in der Praxis die korrekte Einstufung in einen Pflegegrad.

Der Verband Pflegehilfe weist deshalb darauf hin, dass bei inkorrekter Einstufung die Möglichkeit des Widerspruchs besteht und wahrgenommen werden sollte. Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen diesen Schritt zu erleichtern, stellt der Verband Pflegehilfe einen Vordruck sowie einen 6-Schritte-Plan für einen erfolgreichen Widerspruch zur Verfügung. [jdm/PM Verband Pflegehilfe]

Corona-Sonderregelungen in der Pflege

Corona-Sonderregelungen in der Pflege
Corona-Sonderregelungen in der Pflege

In Corona-Zeiten gibt es für die häusliche Pflege eine Reihe von Sonderregelungen. Vielen Betroffenen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Um während der Corona-Pandemie die häusliche Versorgung bestmöglich, schnell und übergangslos organisieren zu können, fasst der Verband Pflegehilfe die wichtigsten aktuellen Sonderregelungen zusammen. Alle hier aufgeführten Regelungen haben eine vorläufige Gültigkeit bis zum 30. September 2020. Die Änderungen ergeben sich coronabedingt für Pflegebedürftige, die zu Hause leben und für deren Angehörige. Ausführlichere Infos dazu im Presseportal. [jdm/Verband Pflegehilfe]