Ab 1. Januar neue Pflegesätze

Zuschussposter
Zuschuss-Poster

Mit der Pflegereform stehen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen seit dem 01.01.2024 verbesserte Pflegeleistungen zur Verfügung. Um Betroffenen eine übersichtliche Zusammenfassung der positiven Veränderungen zu geben, hat der Verbund Pflegehilfe alle wichtigen Änderungen und Informationen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige jetzt wissen müssen, in zwei Postern zusammengefasst.

Pflegereform-Poster

Das Pflegereform 2024-Poster zeigt wichtige Leistungsverbesserungen auf einen Blick und eine Übersicht der Leistungen bis 2025. Das Zuschuss-Poster legt den Fokus auf die aktuellen Beträge des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen (gemäß GKV-Spitzenverband) und gibt eine Übersicht über weitere aktuelle Leistungen. [Verbund Pflegehilfe]

Fünf Schritte zum Pflegegrad

Übersicht über die Beantragung von Pflegegeld

Die Beantragung von Pflegeleistungen in Deutschland ist ein komplexer und undurchsichtiger Prozess. Grade wenn schnelle Hilfe für Pflegebedürftige von entscheidender Bedeutung ist, stehen viele Betroffene Unklarheit und bürokratischen Hürden gegenüber. Laut einer Studie der VDK aus dem Jahr 2022, bleiben jährlich etwa 12 Milliarden Euro finanzieller Pflegeleistungen ungenutzt.

Die Dringlichkeit, einen Pflegegrad-Antrag zu stellen, wird von den Betroffenen oft unterschätzt oder im Trubel schlichtweg vergessen.

Der Verbund Pflegehilfe erkennt diese Problematik und hat ergänzend zum bereits bestehenden Pflegegrad-Rechner, den digitalen Pflegegrad-Antrag implementiert. Eine benutzerfreundliche Plattform, die es ermöglicht, den Antrag jederzeit bequem von zu Hause in nur 5 Minuten zu stellen.

Die Informationsgrafik im Anhang soll Betroffenen eine klare und einfache Übersicht der ersten Schritte bei Auftreten eines Pflegefalls liefern. Hier kommen Sie direkt zum Digitalen Pflegegrad-Antrag: https://www.pflegehilfe.org/service/pflegegrad-antrag. [PM Verbund Pflegehilfe]

Pflegereform: Zu wenig und nicht das, was versprochen wurde

Tabelle zur Pflegereform Verbund Pflegehilfe 03/2023

Die Bundesregierung hat am 27. Februar 2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgelegt. Der Verbund Pflegehilfe hat eine Übersicht zum aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung zusammengestellt.

Kernpunkte der Reform sind eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung, um mehr Geld zur Verfügung zu haben. Eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung ist das nicht, denn ohne Steuerzuschuss bleibt die Pflegeversicherung unterfinanziert. Das Pflegegeld bzw. die Leistungen der Pflegeversicherung sollen um 5% bzw. bis 10% erhöht werden und auch 2025 und 2028 an die Preisentwicklung angepasst werden.

Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sollen in einem flexiblen Budget zusammengelegt werden. Bisher gab es für die Verhinderungspflege eine Sperrfrist von 6 Monaten. Und die Verhinderungspflege konnte zwar zum Teil für die Kurzzeitpflege verwandt werden, aber nicht umgekehrt. Jetzt gibt es hier mehr Flexibilität entsprechend dem jeweiligen Bedarf.

Pflegeunterstützungsgeld gab es bisher pro Pflegefall einmal. Der Gesetzgeber ging wohl davon aus, dass eine Akutkrise, die die Anwesenheit eines pflegenden Angehörigen erforderte, nur einmal im Leben vorkommt. Im Gesetzentwurf soll dieser Anspruch pro Kalenderjahr gelten. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten einzuführen, wurde nicht erfüllt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die Erhöhung der Zahlungen angesichts der Inflation viel zu niedrig ist und auch zu spät kommt. Außerdem vermisst er eine jährliche Dynamisierung der Leistungen. Die Eigenanteile an den Heimkosten sind mit bundesweit durchschnittlich 2.400 Euro im ersten Jahr der Heimzugehörigkeit deutlich höher als die Durchschnittsrente von ca. 1.600 Euro. In der Regel werden Heimbewohner so zu Sozialhilfeempfängern. Daran ändert auch die Erhöhung nichts. Eine rechtssichere Gestaltung der 24-Stunden-Pflege fehle ganz.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. nutzt die Diskussion zur Pflegereform für Werbung für die Versicherungskonzerne: "Dringend nötig ist dazu ein Ausbau der privaten und betrieblichen Pflege-Vorsorge. So kann Deutschland noch rechtzeitig eine kapitalgedeckte Demografie-Reserve auf­bauen." Das ist natürlich kompletter Blödsinn, aber dergleichen hört man in Bezug auf die Rentenversicherung ja auch immer wieder von der CDU und der FDP. [jdm]

5 Spartipps für die Pflege

Informationsgrafik des Verbunds Pflegehilfe mit Spartipps

Rund 5 Millionen Pflegebedürftige zählt das Statistische Bundesamt in Deutschland, viele dieser Menschen sind auf Hilfsmittel im Alltag angewiesen. Manche Leistungen sind für Pflegebedürftige kostenlos oder erstattungsfähig, doch nur wenige Betroffene wissen es!

Der Verbund Pflegehilfe gibt in einer Informationsgrafik Spartipps für Pflegebedürftige. [Verbund Pflegehilfe]

Vorsicht vor Schwarzarbeit in der Pflege – Das ist bei 24 Stunden Pflege zu beachten

Infografik Verbund Pflegehilfe 24-Stunden-Pflege

Viele pflegende Angehörigen sind mit einem plötzlichen Pflegedarf eines geliebten Menschen vor große Herausforderungen gestellt. Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen möchte gerne im eigenen Zuhause alt werden, doch Angehörige können diese Aufgabe zumeist nicht bewältigen.

Um eine häusliche Pflege zu ermöglichen, wird häufig auf eine 24 Stunden Pflegekraft zurückgegriffen. Aufgrund der hohen Kosten kommt es immer wieder zu illegalen Arbeitsverhältnissen. Allerdings ist die Schwarzarbeit nicht nur rechtlich ein Problem, auch ist sie eine Gefahr für Pflegebedürftige und Angehörige, denn ohne vertragliche Grundlage ist die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht sichergestellt. Die Informationsgrafik gibt einen Überblick, was zu beachten ist. [PM Verbund Pflegehilfe]

Corona-Sonderregelungen in der Pflege verlängert – VdK fordert höhere Monatssätze

Das Bundesministerium hat die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis zum 30. April 2023 verlängert. Pflegende Angehörige sind weiterhin einer besonderen Belastung ausgesetzt.  „Pflegebedürftige und ihr Umfeld fühlen sich von der Politik alleingelassen. Die Verlängerung einiger weniger Maßnahmen wird der besonderen Belastung der häuslichen Pflege nicht gerecht. Wo sind die Akuthilfen, die den Alltag tatsächlich erleichtern?“, so Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe.

Der Sozialverband VdK fordert einen Pflegelohn und spricht in einer Kampagne über die schwierige finanzielle Situation pflegender Angehöriger. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, schon bei den Monatssätzen müsse sich deutlich etwas verändern: Statt 900 Euro von der Pflegeversicherung seien allein als Inflationsausgleich seit 2017 mindestens 160 Euro mehr fällig.

Verbund Pflegehilfe Übersicht Corona-Sonderregelungen 2023

Der Verbund Pflegehilfe zeigt in einem Flyer die aktuellen Sonderregelungen, die bis 30. April 2023 ihre Gültigkeit behalten, im Überblick:

  • Verlängerter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Weiterhin werden 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei coronabedingten Versorgungsengpässen gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
  • Erweiterte Verwendung der Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro: Diese können noch flexibler für die Inanspruchnahme anderer Hilfen eingesetzt werden, beispielsweise für nachbarschaftliche Hilfe. 
  • Kürzere Ankündigungsfrist bei der Familienpflegezeit: 10 Arbeitstage statt 8 Wochen. (Quelle) [jdm/Verbund Pflegehilfe]

Neue Zuschüsse und verlängerte Sonderregelungen für die Pflege

Über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Die Corona-Pandemie hat die Pflegesituation insbesondere für pflegende Angehörige erschwert. Daher hat der Bund die Corona-Sonderregelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die flexiblere Nutzung des Entlastungsbeitrages für Personen mit Pflegegrad 1 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Auch steht der KfW-Investitionszuschuss 455-B für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort wieder zur Verfügung. Es ist ein Zuschuss von bis zu 6.250 € möglich, die Fördermittel des Bundes sind allerdings auf 75 Millionen Euro begrenzt. Eine Antragsstellung ist ab sofort möglich und sollte im besten Fall zeitnah erfolgen. Der Antrag ist alters- sowie pflegegradunabhängig und muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. [PM Verbund Pflegehilfe]

Übersicht über Pflegeleistungen

Laut einer neuen Studie zur häuslichen Pflege, die der Sozialverband VdK in Auftrag gegeben hat, verfallen jährlich Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen im Wert von über zwölf Milliarden Euro. Der Entlastungbeitrag von 1.500 Euro jährlich oder auch das Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bleiben häufig ungenutzt.

Das Poster gibt einen Überblick über alle relevanten Zuschüsse die pflegebedürftigen Menschen und pflegenden Angehörigen zustehen. [Verbund Pflegehilfe]

Einige Sonderregeln in der Pflege gelten weiter

Sonderregeln für Pflegebedürftige. Aushang vom Verbund Pflegehilfe

Mit der Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige vom 1. April bis zum 30. Juni 2022 wurde den besonderen Herausforderungen für Betroffene und Angehörige in einem absoluten Mindestmaß entsprochen. „Das dauerhafte Aufrechterhalten aller Maßnahmen wäre die richtige Botschaft seitens der Politik an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gewesen. Die häusliche Pflege ist auch ohne Pandemie eine besondere Herausforderung. Vielen Betroffenen sind Zuschüsse und Hilfsleistungen unbekannt“, so Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe. Die aktuellen Sonderregelungen behalten bis 30. Juni 2022 ihre Gültigkeit. Hier sind sie im Überblick:

  • Verlängerter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Weiterhin werden 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei coronabedingten Versorgungsengpässen gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
  • Erweiterte Verwendung der Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro: Diese können noch flexibler für die Inanspruchnahme anderer Hilfen eingesetzt werden, beispielsweise für nachbarschaftliche Hilfe. Nicht genutzte (Rest-)Beträge aus 2021 sind bis zum 30. Juni 2022 nutzbar.
  • Eine verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist auf Wunsch des Pflegebedürftigen weiterhin telefonisch oder digital per Videokonferenz möglich.
  • Die Pflegegradbestimmung durch den MDK kann weiterhin telefonisch erfolgen, wenn dies zur Verhinderung eines Ansteckungsrisikos erforderlich ist. [PM Verbund Pflegehilfe]

Corona-Sonderregelungen 2022 – Nur noch 40 € für Pflegehilfsmittel

Übersicht über Pflegeleistungen 2022

Der Bundesrat hat die teilweise Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis 31. März 2022 beschlossen. Unter anderem verfällt jedoch die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 60 Euro zum Ende des Jahres.

Grundsätzlich bewertet der Verbund Pflegehilfe die Verlängerung der Sonderregelungen als positiv. Als nicht nachvollziehbar empfindet er jedoch das Auslaufen der 60 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Künftig stehen nur noch 40 Euro zur Verfügung. “Für einen Politiker mögen 20 Euro nicht die Welt sein, für Pflegebedürftige ist es das Zünglein an der Waage zu ausreichender Versorgung”, meint Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe.

Der Verbund Pflegehilfe hat eine Übersicht der verlängerten Sonderregelungen erstellt. So sehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick, welche Unterstützungen ihnen weiter zustehen. Mehr zur aktuellen Versorgungslage in der häuslichen Pflege lesen Sie in der Pressemitteilung. [PM Verbund Pflegehilfe]

Corona-Sonderregelungen gelten offiziell bis 31.12.2021

Flyer Verbund Pflegehilfe

Der Bundesrat hat eine Verordnung zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis zum 31.12.2021 beschlossen.

Verschiedene Pflegekassen behaupten allerdings gegenüber Versicherten, die Corona-Sonderregelungen für die Pflege seien ausgelaufen. Der Verbund Pflegehilfe weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht korrekt ist. Es liegt eine offizielle Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verlängerung der Maßnahmen vor.

Der Verbund Pflegehilfe hat eine Übersicht der verlängerten Sonderregelungen erstellt. So sehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick, welche Unterstützungen ihnen weiter zustehen.

Mehr zur aktuellen Lage in der häuslichen Pflege lesen Sie in der Pressemitteilung. [PM Verbund Pflegehilfe]

Booster-Impfung

Pflegebedürftige und Senioren haben nach Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz seit September die Möglichkeit, sich ein drittes Mal gegen Covid-19 impfen zu lassen. Der Verbund Pflegehilfe hat eine Infografik zum Thema "Booster- Impfung" erstellt.

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse haben gezeigt, dass bei älteren und immungeschwächten Menschen der Impfschutz schneller nachlässt. Die Auffrischungsimpfung soll den Schutz wieder erhöhen. Besonders im Hinblick auf den Herbst und Winter sollen die Hochrisikogruppen so ausreichend geschützt und erneute Lockdowns sowie die damit oft einhergehende Isolation und Einsamkeit vermieden werden. [PM Verbund Pflegehilfe]

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Flyer Verbunf Pflegehilfe über Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Sommerzeit bedeutet Urlaubszeit - auch für pflegende Angehörige. Doch an Urlaub ist für viele trotzdem nicht zu denken. Dies ist oft bedingt durch die Unwissenheit zu den verschiedenen Möglichkeiten. Wie der Verbund Pflegehilfe immer wieder feststellt, führt dies dazu, dass Angehörige Entlastungen wie die Urlaubsvertretung nicht wahrnehmen.

Aus diesem Grund stellt die Pflegeberatung ein Informationsblatt mit Checkliste zur Verfügung, das die Möglichkeiten zur Vertretung in der Pflege zusammenfasst. [PM Verbund Pflegehilfe]

Verlängert bis 31.12.2021: Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige

Laut Bundesgesundheitsministerium wurde eine Verordnung zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige beschlossen. Die Maßnahmen wurden bis zum 30. September 2021 verlängert. Teilweise gelten sie sogar bis Ende des Jahres. Dadurch soll weiterhin die Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der Pandemie sichergestellt werden.

Der Verbund Pflegehilfe hat eine aktualisierte Übersicht der verlängerten Sonderregelungen erstellt. So sehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick, welche Unterstützungen ihnen weiter zustehen. Mehr dazu in der Pressemitteilung. [PM Verbund Pflegehilfe]

Notfallkarte für Pflegepersonen

Pflegende Angehörige plagen durch die Corona-Pandemie viele Sorgen. Nicht zuletzt müssen sich viele die Frage stellen: “Was passiert mit meinem Angehörigen, wenn ich mich mit Covid-19 infiziere oder einen Unfall habe?”

Dies hat sich der Verbund Pflegehilfe zum Anlass genommen, eine Notfallkarte zu entwickeln, die pflegende Angehörige immer bei sich tragen können. So kann in unvorhergesehenen Situationen eine Kontaktperson verständigt werden, die sich im Ernstfall um die pflegebedürftige Person kümmern kann. [PM Verbund Pflegehilfe]