Tabelle zur Pflegereform Verbund Pflegehilfe 03/2023

Die Bundesregierung hat am 27. Februar 2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgelegt. Der Verbund Pflegehilfe hat eine Übersicht zum aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung zusammengestellt.

Kernpunkte der Reform sind eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung, um mehr Geld zur Verfügung zu haben. Eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung ist das nicht, denn ohne Steuerzuschuss bleibt die Pflegeversicherung unterfinanziert. Das Pflegegeld bzw. die Leistungen der Pflegeversicherung sollen um 5% bzw. bis 10% erhöht werden und auch 2025 und 2028 an die Preisentwicklung angepasst werden.

Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sollen in einem flexiblen Budget zusammengelegt werden. Bisher gab es für die Verhinderungspflege eine Sperrfrist von 6 Monaten. Und die Verhinderungspflege konnte zwar zum Teil für die Kurzzeitpflege verwandt werden, aber nicht umgekehrt. Jetzt gibt es hier mehr Flexibilität entsprechend dem jeweiligen Bedarf.

Pflegeunterstützungsgeld gab es bisher pro Pflegefall einmal. Der Gesetzgeber ging wohl davon aus, dass eine Akutkrise, die die Anwesenheit eines pflegenden Angehörigen erforderte, nur einmal im Leben vorkommt. Im Gesetzentwurf soll dieser Anspruch pro Kalenderjahr gelten. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten einzuführen, wurde nicht erfüllt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die Erhöhung der Zahlungen angesichts der Inflation viel zu niedrig ist und auch zu spät kommt. Außerdem vermisst er eine jährliche Dynamisierung der Leistungen. Die Eigenanteile an den Heimkosten sind mit bundesweit durchschnittlich 2.400 Euro im ersten Jahr der Heimzugehörigkeit deutlich höher als die Durchschnittsrente von ca. 1.600 Euro. In der Regel werden Heimbewohner so zu Sozialhilfeempfängern. Daran ändert auch die Erhöhung nichts. Eine rechtssichere Gestaltung der 24-Stunden-Pflege fehle ganz.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. nutzt die Diskussion zur Pflegereform für Werbung für die Versicherungskonzerne: „Dringend nötig ist dazu ein Ausbau der privaten und betrieblichen Pflege-Vorsorge. So kann Deutschland noch rechtzeitig eine kapitalgedeckte Demografie-Reserve auf­bauen.“ Das ist natürlich kompletter Blödsinn, aber dergleichen hört man in Bezug auf die Rentenversicherung ja auch immer wieder von der CDU und der FDP. [jdm]