Sonderregeln für Pflegebedürftige. Aushang vom Verbund Pflegehilfe

Mit der Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige vom 1. April bis zum 30. Juni 2022 wurde den besonderen Herausforderungen für Betroffene und Angehörige in einem absoluten Mindestmaß entsprochen. „Das dauerhafte Aufrechterhalten aller Maßnahmen wäre die richtige Botschaft seitens der Politik an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gewesen. Die häusliche Pflege ist auch ohne Pandemie eine besondere Herausforderung. Vielen Betroffenen sind Zuschüsse und Hilfsleistungen unbekannt“, so Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe. Die aktuellen Sonderregelungen behalten bis 30. Juni 2022 ihre Gültigkeit. Hier sind sie im Überblick:

  • Verlängerter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Weiterhin werden 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei coronabedingten Versorgungsengpässen gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
  • Erweiterte Verwendung der Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro: Diese können noch flexibler für die Inanspruchnahme anderer Hilfen eingesetzt werden, beispielsweise für nachbarschaftliche Hilfe. Nicht genutzte (Rest-)Beträge aus 2021 sind bis zum 30. Juni 2022 nutzbar.
  • Eine verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist auf Wunsch des Pflegebedürftigen weiterhin telefonisch oder digital per Videokonferenz möglich.
  • Die Pflegegradbestimmung durch den MDK kann weiterhin telefonisch erfolgen, wenn dies zur Verhinderung eines Ansteckungsrisikos erforderlich ist. [PM Verbund Pflegehilfe]