Aufgrund der anhaltenden Pandemie und der steigenden Infektionszahlen, können die Gutachten zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) noch bis Ende März 2021 telefonisch durchgeführt werden. Auch wenn dies dem Schutze der Pflegebedürftigen dient, erschwert es in der Praxis die korrekte Einstufung in einen Pflegegrad.

Der Verband Pflegehilfe weist deshalb darauf hin, dass bei inkorrekter Einstufung die Möglichkeit des Widerspruchs besteht und wahrgenommen werden sollte. Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen diesen Schritt zu erleichtern, stellt der Verband Pflegehilfe einen Vordruck sowie einen 6-Schritte-Plan für einen erfolgreichen Widerspruch zur Verfügung. [jdm/PM Verband Pflegehilfe]