Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2020 die „Eckpunkte Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Danach soll „ab dem 1. Januar 2021 das Schlachten und Zerlegen von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich.“
Gute Absicht. Aber glaubwürdig? Seit vielen Jahren sind die Arbeits-Unrechts-Verhältnisse in den Fleischkonzernen am Standort Deutschland bekannt: bei Tönnies, Vion, Danish Crown, Westfleisch, Müller Fleisch, Böseler Goldschmaus usw. Dr. Werner Rügemer hält die Pläne der Bundesregierung nicht für glaubwürdig und verweist auf das 2017 von der Großen Koalition verabschiedete „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“, abgekürzt GSA Fleisch, das die Verhältnisse in der Fleischindustrie durch eine Zunahme der Werkverträge noch einmal verschlechterte. (mehr …)





































