Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 01.11. bis 03.11.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 30.10.2023: Renkenberge
Mittwoch, 01.11.2023: Heede
Donnerstag, 02.11.2023: Meppen
Freitag, 03.11.2023: Lingen
Samstag, 04.11.2023: Rütenbrock
Sonntag, 05.11.2023: Salzbergen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Begräbnisplatz Esterwegen: Pilzbefall an Holzkonstruktion der Gedenkhalle soll bekämpft werden

Gedenkhalle auf dem Begräbnisplatz Esterwegen 2016

Am 22.08.2018 schrieben wir: "Hallo-Wippingen hat im August 2016 bei dem Staatlichen Baumanagement Osnabrück-Emsland angefragt, was es gegen den Pilzbefall an der Holzkonstruktion der Gedächtnishalle tun wolle. Daraufhin verwies diese Stelle auf das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Dieses lehnte ... die Verantwortung ab; es sei nur für die Gräber und Anlagen zuständig, für die Hochbauten sei die erstere Stelle zuständig. Passiert ist seitdem nichts."

Seit dem vergangenen Jahr hat sich die Wahrnehmung der Problematik um die Begräbnisstätte Esterwegen im Niedersächsischen Innenministerium deutlich zum Positiven verändert. Nach den Sanierungsarbeiten auf dem Platz mit der neuen Pflasterung des Versammlungsplatzes und dem neuen Zaun haben sich die Zuständigen auch der Gedenkhalle auf der Begräbnisstätte angenommen.

Schaden an der Gedenkhalle auf dem Begräbnisplatz Esterwegen 2016
Zeichen für Schimmelbildung durch Feuchtigkeit 2016

2016 hatten wir vor den möglichen Holzschäden gewarnt; jetzt müssen sie repariert werden. Wie uns der zuständige Mitarbeiter im Ministerium, Stefan Schipporeit, auf Anfrage mitteilte, hat es zwischenzeitlich eine Verkehrssicherheitsüberprüfung des Gedenkhallendaches auf der Begräbnisstätte Esterwegen nach der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) gegeben. Nach dem abschließenden Bericht vom 17.10.2023 weise die Gedenkhalle auf der Begräbnisstätte Esterwegen folgende Mängel auf:

An der tiefen Stelle des Daches haben sich feuchte Stellen gebildet. Am unteren Punkt der Dachkonstruktion kann man an den Leimbindern Feuchtigkeit und leichte Schimmelspuren erkennen. Die vermutliche Ursache der Feuchtigkeitsbildung sei eine nicht richtig abgedichtete Stelle am Versatz des Daches und der Dachhaut. Da der Feuchtigkeitseintritt bereits den Leimbinder in Mitleidenschaft gezogen hat, sei hier Handlungsbedarf geboten.

Das Zinkblech an der Traufe der geschädigten Stelle solle entfernt werden, um den Schaden an der Unterkonstruktion und der dem Wald zugewandten Seite des Leimbinders zu begutachten. Ebenfalls müsse die Verkleidung an der Unterseite (Tropfkante) dauerhaft entfernt werden, da sich hier immer wieder Wasser ansammelt und für ein ständig feuchtes Klima sorgt. Vor einer Behandlung der Leimbinder müssten diese erst einmal trocknen und danach gründlich auf Schäden untersucht werden.

Die Dacheindeckung solle komplett erneuert werden. Hierbei solle auf der Waldseite ein Dachüberstand von mindestens 50 cm geschaffen werden, damit das abfließende Regenwasser künftig nicht mehr mit den Leimbindern in Berührung komme. Für die Leimbinder-Konstruktion werde empfohlen, diese nicht mit Metallen zu verkleiden. Durch die unterschiedliche Beschaffenheit der Materialien könne es zu vermehrter Taubildung kommen, die dem Holz schade.

Das Staatliche Baumanagement empfehle, die beschriebenen Maßnahmen innerhalb eines Jahres umzusetzen. [jdm/HM]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 23.10.2023: Rhede
Dienstag, 24.10.2023: Lathen
Mittwoch, 25.10.2023: Biene
Donnerstag, 26.10.2023: Papenburg
Freitag, 27.10.2023: Schöninghsdorf
Samstag, 28.10.2023: Lähden
Sonntag, 29.10.2023: Herbrum
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 26.10. bis 27.10.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Zuständige Behörde Niedersachsens: Fläche war kein Wald – Kahlschlag durch WTD 91 war illegal

Eine Sprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte auf Nachfrage noch einmal klar, es handele sich bei den durch die WTD 91 kahlgeschlagenen Flächen im Schießgebiet bei Wippingen "trotz der Gesamtflächen nicht um Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Auch das zuständige Beratungsforstamt kommt in seiner Beurteilung zu diesem Ergebnis. Somit liegt in diesem Fall keine waldrechtliche Betroffenheit vor."

Bei dem Flurstück 37/3, Flur 27, Gemarkung Werpeloh handele sich um einen schlauchartigen rund 420 m langen und 20 bis 25 m breiten Gehölzstreifen im Eigentum der Gemeinde Werpeloh im Landkreis Emsland, welcher einerseits von einem privaten Acker (Flurstück 35, Flur 27, Gemarkung Weperloh) und andererseits von einer gemeindlichen Verkehrsbegleitfläche eines Wirtschaftsweges (Flurstück 38, Flur 27, Gemarkung Werpeloh) begrenzt sei. Aufgrund der geringen Breite von deutlich unter 30 m und der Form der Bewirtschaftung könne sich bei dem vorliegenden Baumbestand kein Waldcharakter mit einem Waldnaturhaushalt und einem Waldbinnenklima ausbilden.

Damit widerspricht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium als zuständige Behörde ganz klar den Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar im Bundesfinanzministerium, der von einem Wald gesprochen hat. Die Abholzungen waren somit illegal, wurden aber vom Landkreis Emsland nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. [jdm/HM]

Kahlschlag im Schießgebiet: Wald ja oder Wald nimmer – straflos immer

Dr. Gesine Lötzsch, die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, fragte im Bundesfinanzministerium nach, was es zu dem Kahlschlag im Schießgebiet bei Wippingen zu sagen hat. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar ist etwas irritierend.

Er berichtet in seinem Schreiben an Lötzsch, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen die Kahlschlagsfläche als Wald eingestuft habe und deshalb der Kahlschlag durchgeführt werden durfte. Als Beleg, dass diese Einschätzung richtig sei, führt er an, dass der Landkreis Emsland das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt habe.

Der Landkreis hat aber die Fläche nicht als Wald eingestuft und das Verfahren nur eingestellt, weil er keinen Vorsatz bei dem Verstoß gegen den Naturschutz erkennen konnte. Der Landkreis führte also einen ganz anderen Grund für die Einstellung des Verfahrens an.

Es bleibt also festzustellen: Im Fall, es handelte sich nicht um einen Wald, hat der Landkreis das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgenlos eingestellt, ohne die ebenfalls mit Bußgeldstrafe bewehrte Fahrlässigkeit zu prüfen. Im Fall es war doch ein Wald, bleibt die Frage, warum die WTD 91 ihre Abholzungen ausgerechnet in der Brut- und Setzzeit durchführen muss.

Die Behörden sind also in der Lage, naturschutzwidriges Verhalten der WTD 91 mit konträren Einschätzungen so zu behandeln, dass immer eine Straflosigkeit garantiert ist. [jdm/HM]

Nachsatz: In einer ersten Version hatten wir geschrieben, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen gegen die Meldepflicht wegen des geplanten Kahlschlags verstoßen habe, wenn es sich um Wald handelt. Das ist aber nicht richtig, weil die Meldepflicht erst ab einer Fläche von einem Hektar besteht.

Ferienaktion im Emsland Archäologie Museum: Seifen kneten für Kinder

Kurz vor Ende der aktuellen Sonderausstellung „Wasser, Waschbrett, Seifenlaufe“ (noch bis 29. Oktober) bietet das Emsland Archäologie Museum in den Herbstferien noch eine Aktion für Kinder an. Am Dienstag und Mittwoch, 24. und 25. Oktober, können sich Kinder von 8 bis 15 Jahren unter Anleitung selbst ein schönes Stück Seife kneten. Die Aktion beginnt im Museum, An der Koppelschleuse 19 a, in Meppen jeweils um 10 Uhr und dauert bis etwa 12 Uhr an. Die Kosten betragen 10 Euro je Kind einschließlich Material. Anmeldungen sind unter der Rufnummer 05931 6605 oder per E-Mail an archaeologie.emsland@ewetel.net erforderlich. [Landkreis Emsland]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 16.10.2023: Bexten
Dienstag, 17.10.2023: Klein Hesepe
Mittwoch, 18.10.2023: Meppen
Donnerstag, 19.10.2023: Varenrode
Freitag, 20.10.2023: Lingen
Samstag, 21.10.2023: Heede
Sonntag, 22.10.2023: Bückelte
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für die Woche vom 16.10 bis 20.10.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]

Wo ist Erika?

Flyer Wo ist Erika?

Das neue Wissens- und Strategiespiel über das Emsland "Wo ist Erika" kann ab sofort in unserer Bücherei ausgeliehen werden. [Kathrin Richert]

Hantavirus: Übertragungsrisiko verringern

Hantavirus-Inzidenz 2013-2022
Hantavirus-Inzidenz 2013-2022

Der Landkreis Emsland informiert wegen der Risikoprognose des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes für benachbarte Landkreise über das durch Mäuse übertragene Hantavirus und mögliche Schutzmaßnahmen, denn auch im Emsland kann die Anzahl der Hantavirusfälle in diesem Jahr steigen.

Die Infektion führt nach ungefähr zwei bis drei Wochen zu einer Erkrankung, wobei die Erkrankungsschwere von einer grippeähnlichen Symptomatik bis zur Nierenfunktionsstörung reicht. Zur Vorbeugung sollten bei Tätigkeiten mit hohem Übertragungsrisiko, wie dem Ausfegen oder Aufräumen von Lagerräumen (z.B. Ställen, Schuppen, Garagen), der Gartenarbeit oder dem Verarbeiten von gelagertem Holz, Staubaufwirbelung möglichst vermieden werden (z.B. durch Befeuchten der Umgebung), eine gute Durchlüftung sichergestellt sein und Schutzmaßnahmen getroffen werden (z.B. Gummihandschuhe, Wundabdeckung, Atemschutzmaske). Wohnhäuser und Nebengebäude sollten darüber hinaus unbedingt vor dem Eindringen von Nagetieren geschützt werden.

Hantavirus Risiko
Hantavirus Risiko

Der Landkreis Emsland ist einer der wenigen Landkreise in Niedersachsen mit einer Hantavirus-Inzidenz von über 20 pro 100.000. Während das Landesgesundheitsamt für fast alle Landkreise ein nicht prognostizierbares bis geringes Risiko annimmt, folgert das Landesgesundheitsamt für das Emsland ein niedriges Risiko; weitere fünf Landkreise sind ebenfalls stärker betroffen.

Bei den Leptospiren-Infektionen, einer auch durch Nagetiere übertragenen bakteriellen Erkrankung, hat das Emsland eine Inzidenz von 1,3. [Landkreis Emsland/jdm/Grafiken: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für die Woche vom 9.10 bis 13.10.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 09.10.2023: Bückelte
Dienstag, 10.10.2023: Rastdorf
Mittwoch, 11.10.2023: Meppen
Donnerstag, 12.10.2023: Freren
Freitag, 13.10.2023: Neuringe
Samstag, 14.10.2023: Vinnen
Sonntag, 15.10.2023: Schapen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Termine auf Schloss Clemenswerth

Das Emslandmuseum Schloss Clemenswerth bietet am 11. Oktober um 19 Uhr ein szenisches Bühnen-Interview mit dem Kunsthistoriker und Kabarettisten Markus von Hagen und der Schauspielerin Jutta Seifert anlässlich des 250. Todestages von Johann Conrad Schlaun.

Kinder basteln am 17. 10.2023 von 14.30 - 16 Uhr ihre eigene Schlossgeist-Laterne, die im dunklen Keller zum Leuchten gebracht wird.  Kosten: Kinder 8 € inkl. Material.  

Am 18.10.2023 von 14.30 - 16 Uhr findet eine herbstliche Reise durch alte Märchenwelten statt. Wie die Figuren in den Geschichten erleben dabei auch die Kinder viel Spannendes.Kosten: 8 €.

Anmeldung und weitere Informationen für alle Veranstaltungen unter Tel. 05952 / 93 23 - 25 , schloss@clemenswerth.de.

Bis Dienstag, den 31. Oktober, sind zudem in der Reihe ForumFormClemenswerth rund 50 Gemälde und Objekte der in Bremen lebenden Künstlerin unter dem bezeichnenden Titel „Die Farben der Ingelore Kreienborg“ zu sehen.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in den kommenden Wochen, zu eventuellen Anmeldungen und Kosten finden Interessierte unter https://www.clemenswerth.de. [Landkreis Emsland]

Veranstaltungen der Emsland GmbH

Rund um die Themen Existenzgründung und Selbstständigkeit bietet die Emsland GmbH in den kommenden Wochen eine ganze Reihe wertvoller Veranstaltungen an:

Am 6. Oktober findet ein eintägiges Intensiv-Seminar in Meppen statt, das sich an alle richtet, die eine Existenzgründung planen und hierzu noch mehr Wissen benötigen.

Am 11. Oktober um 9 Uhr lädt die Emsland GmbH die Mitglieder des Netzwerks Emsländischer Unternehmerinnen (NEU) zu einem Frühstück mit Vortrag und Austausch in den Kräuterhof Geeste ein.

Am 12. Oktober von 14 bis 17:30 Uhr folgt ein Kompaktseminar zum Thema Videoerstellung für Socialmedia im IT-Zentrum Lingen.

Ab dem 13. Oktober erfolgt wieder ein 3-tägiger Buchführungskurs im Meppener Kreishaus. Eine kostenfreie Info-Veranstaltung als Online-Seminar zum Thema „Der Weg in die Selbständigkeit“ wird am 18. Oktober von 18:30 bis 19:45 Uhr angeboten.

Last but not least richtet sich an Start-ups, Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen der NBank-Finanzierungssprechtag, zu dem die Existenzgründunginitiative Emsland (EXEL) am 19. Oktober von 9 bis 17 Uhr nach Lingen einlädt.

Details zu allen Terminen finden Interessierte unter https://www.emslandgmbh.de/veranstaltungen. [Landkreis Emsland]

Frauen starten beruflich durch – Informationsveranstaltung in Papenburg

Unter dem Motto „Perspektive Zukunft - Frauen starten beruflich durch“ steht der Informationstag, zu dem der Landkreis Emsland gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Nordhorn, der Stadt Papenburg, der Volkshochschule (VHS) Papenburg und EURES am Freitag, 6. Oktober, von 14 bis 17 Uhr einlädt. Veranstaltungsort ist die VHS, Hauptkanal rechts 72, in Papenburg.

Angesprochen sind Frauen, die zurzeit ohne Beschäftigung sind und sich beruflich (neu) orientieren möchten, aber auch Beschäftigte und Frauen in Elternzeit, die eine Veränderung wünschen. An zahlreichen Ständen informieren Akteure aus dem Bereich Arbeit über die bestehenden Möglichkeiten für Frauen am Arbeitsmarkt. Vervollständigt wird dieses Angebot durch verschiedene Vorträge, die im Zeitraum von 14.30 bis 16.30 Uhr stattfinden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, nähere Informationen gibt es bei der VHS (04961 922357; franziska.haehnlein@vhs-papenburg.de) sowie bei der Stadt Papenburg (04961 825215; melanie.schroeder@papenburg.de). [Landkreis Emsland]

Kein Geldautomat der Postbank in Dörpen mehr

Die Einschränkung von Infrastruktur auf dem Land kommt immer schrittweise und jeder einzelne Schritt lässt sich sicher begründen. Im Ergebnis fehlt aber etwas. Nachdem die OLB wegen der Sprengstoffanschläge auf ihre Geldautomaten eine Reihe von Automaten abgebaut hat und außerdem auch Filialen geschlossen hatte, fehlt hier ein Angebot.

Nach der Erneuerung des Edeka-Marktes in Dörpen, bietet die Postbank hier jetzt keinen Geldautomaten mehr an. Zwar kann man heutzutage an den meisten Supermarktkassen Geld abheben, aber den Kontostand wird man an der Kasse z. B. wohl nicht erfahren. [jdm]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 02.10.2023: Groß Stavern
Mittwoch, 04.10.2023: Papenburg
Donnerstag, 05.10.2023: Lingen
Freitag, 06.10.2023: Fehndorf
Samstag, 07.10.2023: Herbrum
Sonntag, 08.10.2023: Emsbüren
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießplatz

Die WTD 91 meldet für die Woche vom 2.10 bis 06.10.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]

E-Bike-Erlebnistour in die Vergangenheit

Eine E-Bike Erlebnistour in die Vergangenheit unternimmt die zertifizierte Naturführerin Birgit Kuper-Gerdes am Sonntag, dem 8.10.2023. Die Tour führt von Sögel über Stavern und Sprakel zurück zum Ausgangsort. Besucht werden dabei die Grabhügel Mansenberge, die Mühle und das Hünengrab Bruneforth, Gut Sprakel und die rumänisch orthodoxe Kirche.

Treffpunkt ist der Parkplatz Fahrrad Koopmann, Püttkesberge 1, in Sögel. Das Fahrrad sowie gegebenenfalls Helm und Verpflegung sollten mitgebracht werden. Die Teilnahmebühr beträgt sechs Euro pro Person. Infos und Anmeldung unter Tel. 04966990089 oder per E-Mail an birgitkuper@gmx.de. [jdm]

Update vom 04 10.2023: Aus Krankheitsgründen verschiebt sich die Radtour sich auf Sonntag, den 15.10.2023. Auch die rumänisch orthodoxe Kirche wird dann besichtigt.

Einstellung des Verfahrens wegen Kahlschlag im Schießgebiet: Ermittelte der Landkreis gegen den Falschen?

Am 18. September hatten wir berichtet, dass der Landkreis wegen des Kahlschlags eines Gehölzstreifens während der Brut- und Setzzeit im Schießgebiet ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet hatte. Und der NDR berichtete dann am 20. September mit Bezug auf unsere Berichterstattung. Aber schon am 22. September meldete der NDR unter Berufung auf einen Kreissprecher, dass das Verfahren eingestellt worden sei.

Der Landkreis habe nicht zweifelsfrei klären können, ob mit dem Rückschnitt vorsätzlich gegen Richtlinien des Natur- und Landschaftsschutzes verstoßen worden ist. Außerdem meldete der NDR, dass die Bundeswehr betont habe, dass das Verfahren nicht gegen sie als Pächterin, sondern gegen den Eigentümer und den Dienstleister des Rückschnitts gerichtet war.

Wir fragten beim Landkreis nach, weil uns die Einstellung des Verfahrens nicht schlüssig erscheint. Zuvor hatte der Landkreis mitgeteilt, dass, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft vornehme, könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR bestraft werden. In der vom NDR zitierten Verlautbarung, ist aber nur davon die Rede, dass Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Die Fahrlässigkeit wurde anscheinend gar nicht geprüft.

Der Landkreis hat uns auf diese Anfrage bis heute nicht geantwortet. Wir stellten die weitere Frage, warum das Verfahren gegen die Eigentümer (Gemeinde Werpeloh) und gegen den Dienstleister, den Bundesforst, gerichtet war und nicht gegen den Pächter und Auftraggeber des Kahlschlags, die WTD 91. Die Kreissprecherin teilte dazu mit, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zu denen der  Bundesforst gehöre, die Waldflächen der Bundeswehrliegenschaft betreue. Insofern sei der Bundesforst der richtige Ansprechpartner.

Nach dieser Logik kann also jeder Bürger gegen das Naturschutzrecht verstoßen, sofern er irgendwelche Personen damit beauftragt, die nicht so genau Bescheid wissen. Der Auftraggeber ist aus dem Schneider und der Dienstleister, der keine Ahnung vom Naturschutzrecht hat, hat ohne Vorsatz gehandelt. Sie können dann wohl sicher sein, dass der Landkreis Ihren naturschutzwidrigen Eingriff nicht ahndet.

Oder hatte das Vorgehen des Landkreises vielleicht damit zu tun, dass er sich mit der "mächtigen" Bundeswehr nicht anlegen möchte? Dann muss man dem Landkreis fast ein Lob zollen, dass er das Verfahren gegen die vollständig unschuldige Gemeinde Werpeloh nicht durchgezogen hat und lieber den Tatbestand der "Fahrlässigkeit" einfach vergessen hat. [jdm]

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Wolfsmonitoring: Werden zu wenig Wildtierrisse erkannt und gemeldet?

2. Quartalsbericht der Landesjägerschaft zum Wolfs-Monitoring

Das Thema Wölfe hat sich in Wippingen etwas beruhigt. Es werden zwar immer wieder Nutztierrisse bekannt, aber letztlich verlässt man sich bei der Betrachtung, wie viele Wölfe es gibt, auf sein subjektives Gefühl.

Das Wolfsmonitoring soll eigentlich belastbare Zahlen ergeben, wie sich die Wolfspopulation entwickelt. In Niedersachsen gab es im 2. Quartal 2023 laut Quartalsbericht der Landesjägerschaft 2194 Meldungen, aber als bestätigte Meldungen können nur 814 Fälle (37,11%) gelten.

Am häufigsten wurden mit 41,98 % (n=921) Fotofallenaufnahmen gemeldet. Mit 24,79 % (n=544) machten Sichtungen den zweithäufigsten Meldungstypus aus. Dokumentierte Losungsfunde waren mit 16,41 % (n=360) vertreten. Nutztierrisse (4,51 %; n=99), Wildtierrisse (7,84 %; n=172), Fährten (2,51 %; n=55), Sonstige (0,32 %; n=7), Totfunde (0,77 %, n=17), Heulen (0,82 %, n=18) und Haare (0,05 %; n=1) machten den Rest der Meldungen aus.

Der größte Teil der Meldungen (54,92 %) kam von Jagdscheininhabern und sie lieferten auch 83,84 % aller C1-Nachweise, also Meldungen mit definitiven Wolfsnachweisen.

Seit Beginn des Wolfmonitorings im Jahr 2011/2012 stiegen die Meldungen von Null auf 4000 im Jahr 2019/2000. Im abgelaufenen Jagdjahr 2022/2023 sind es über 8000 Meldungen. Im Laufe der Jahre ist der Anteil der bestätigten Sichtungen von anfangs nur etwa 15 % auf ca. 50 % gestiegen. Unbestätigte Meldungen haben abgenommen.

Meldungen wegen Nutztierrissen machen 6,13% und wegen Wildtierrissen machen 5,76 % aus.

Zum Abschluss des II. Quartal 2023 können 48 Wolfsterritorien in Niedersachsen bestätigt werden: 42 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 2 residente Einzelwölfe. Für 25 der 42 Wolfsrudel steht der Rudelnachweis aktuell noch aus. Für das Emsland werden derzeit zwei Rudel in Meppen und Herzlake angenommen, wobei der Status noch nicht bestätigt ist. In Nordhorn wird nur noch ein Einzelwolf vermutet. Insgesamt werden in Niedersachsen somit 300 Wölfe vermutet.

Im II. Quartal 2023 wurden 99 Übergriffe auf Nutztiere im Rahmen des Monitorings dokumentiert. Es wurden insgesamt 158 Tiere getötet, 54 verletzt und 27 gelten als verschollen. Von den insgesamt 99 gemeldeten Übergriffen wurde in 55 Fällen der Wolf amtlich als Verursacher festgestellt Dabei wurden insgesamt 120 Nutztiere vom Wolf getötet, 39 verletzt und 21 gelten als verschollen. In 37 Fällen waren Schafe Ziel der Wolfsrisse und in 10 Fällen Rinder. Im Emsland wurden 4 Fälle von Nutztierrissen bekannt.

Eine genauere Untersuchung der Nahrungszusammensetzung von Wölfen erfolgte von 2009 bis 2019 im Land Brandenburg (Lippitsch et al. 2021). Bei einem Beutebedarf von 3 kg pro Tag würde ein Wolf rechnerisch 1095 kg an Beute im Jahr benötigen, womit sich bei einem Rehanteil von 50 % etwa 55 Rehe ergeben würden. Wird wiederum von einem Bestand an ausgewachsenen Wölfen von 300 in Niedersachsen ausgegangen, so ergibt sich ein Rehwildanteil von 16.500 Tieren an der Beute in Niedersachsen. Hier liegt ein auffälliger Unterschied zu den tatsächlich im Monitoring genannten 172 Wildtierrissen im letzten Quartal.

Jäger begründen diesen Unterschied damit, dass es kaum möglich sei, alle Risse wirklich zu finden. Es scheint auch so zu sein, dass Jäger ihre Meldungen zum Abschussplan zwar entsprechend den gesetzlichen Vorgaben machen, aber beim Wolfsmonitoring die Risse durch den Wolf nicht gemeldet werden; möglicherweise auch, weil die Jäger irrigerweise glauben, dass Meldungen zum Abschussplan automatisch mit dem Wolfsmonitoring verbunden sind.

Aber auch bei den Meldungen zum Abschussplan werden nur etwa 3000 Meldungen als „sonstiges Fallwild“ verzeichnet; viel zu wenig im Vergleich zu den theoretisch erechneten Zahlen.

Das Nahrungsangebot für die Wölfe durch den Rehbestand scheint also riesig zu sein, wenn ein solcher Schwund an Rehen sich bei den Meldungen durch die Jäger nicht niederschlägt. Wölfe gehen dort hin, wo sie Nahrung finden. Ein hoher Rehbestand ist ein Anreiz für die Wölfe, sich in einem Gebiet anzusiedeln. Die Anzahl der Rehe hat in Deutschland kontinuierlich zugenommen. Modellrechnungen gehen davon aus, dass dies auch so weiter geht. Der Nabu spricht davon, dass der Rehbestand in Deutschland durch die jagdlich orientierte Hege unnatürlich überhöht ist und für den Waldnaturschutz sowie die naturnahe Forstwirtschaft ein erhebliches Problem darstellt.

Wer den Wolfsbestand reduzieren will, sollte also zunächst den Rehbestand reduzieren. Rehe sind übrigens nicht nur Wolfsfutter, sondern sie verursachen viele Verkehrsunfälle und Waldschäden.

Wenn die Jägerschaft den Schalenwildbestand reduzieren würde, könnten die Nutztiere möglicherweise zunächst verstärkt in den Fokus der Wölfe gelangen. Das wäre aber zeitlich begrenzt und das Ergebnis wäre letztlich die erwünschte natürliche Reduzierung der Wolfspopulation. [jdm/HM]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 25.09. bis 29.09.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 25.09.2023: Aschendorf
Dienstag, 26.09.2023: Sögel
Mittwoch, 27.09.2023: Salzbergen
Donnerstag, 28.09.2023: Lingen
Freitag, 29.09.2023: Geeste
Samstag, 30.09.2023: Renkenberge
Sonntag, 01.10.2023: Varenrode
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Vor der Ernte noch kurz spritzen: Illegal, aber selten kontrolliert

Im Rahmen der Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie im Rahmen des Niedersächsischen Weges geht es darum, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell zu reduzieren, um die Artenvielfalt in der Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten. Dies soll durch mit der Landwirtschaft abgesprochene Anreize in Verbindung mit gesetzlichen Verboten erreicht werden.

Bedingt durch den regenreichen Sommer sind bei der Getreideernte Verzögerungen aufgetreten. Insbesondere liegendes Getreide reifte nicht immer gleichmäßig ab; es kam zu Verunkrautung. Bis vor wenigen Jahren durfte eine Herbizidbehandlung vor der Ernte (Sikkation) durchgeführt werden, seit 2021 (§ 3 b Abs. 5 PflSchAnwV) jedoch nicht mehr.

Augenscheinlich kam es in diesem Jahr allerdings wieder zur Sikkation. Manch „schlauer“ Landwirt, dessen Getreide liegt und von "Unkräutern" durchwachsen wurde, spritzt vor der Ernte auf Ackerflächen, die nicht von Hauptstraßen einsehbar sind. Läuft ein Bauer eigentlich Gefahr, dass diese Praxis geahndet wird? Es ist die Frage, ob die Belastung von Getreide/Stroh bei Lebens-, bzw. Futtermittelkontrollen erfasst wird.

Nach Angaben der Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegt die Zuständigkeit für Lebens- und Futtermittelkontrollen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Werden im Rahmen dieser Kontrollen (durch Analysen des Erntegutes) nicht zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe festgestellt, erfolgt eine Abgabe an den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – konkret innerhalb des Pflanzenschutzdienstes an den Fachbereich Prüfdienste. Von dort werden die Einhaltung des Pflanzenschutzgesetzes und auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen geprüft.

Hierzu werden im Regelfall Vor-Ort-Kontrollen auf landwirtschaftlichen, lohnunternehmerischen oder gärtnerischen Betrieben durchgeführt. Bei festgestellten pflanzenschutzrechtlichen Verstößen sind die Prüfdienste gleichzeitig die zuständige Stelle bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Im Rahmen von anlassbezogenen oder systematischen Flächenkontrollen durch die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer Niedersachsen könnten Sikkationsanwendungen auffallen, wenn vor der Getreideernte Absterbeerscheinungen an Unkraut oder Durchwuchs erkennbar werden oder wenn sich nach der Ernte die Mitbehandlung von Randbereichen zeigt. In beiden Fällen würden Pflanzen- oder Bodenproben zur Beweissicherung entnommen.

Eine engmaschige Kontrolle aller Schläge, auf denen potentiell eine unzulässige Sikkation erfolgt sein könnte, sei aber nicht möglich. Dies sei insbesondere durch die hohe Anzahl sikkationsrelevanter Schläge begründet, also Schläge auf denen potentiell eine Sikkationsbehandlung stattfinden könnte. Ein weiterer Grund sei die Tatsache, dass Bestände je nach Vegetationsstand und vorliegenden Standortfaktoren (Boden, Wasser, Witterung) zu unterschiedlichen Zeiten erntereif sind.

Die Abgabe von Glyphosat muss von den Händlern dokumentiert werden. Die zuständige Behörde kann auf Verlangen Einsicht in diese Unterlagen erhalten, was im Rahmen von Kontrollen auch geschehe. Von Amts wegen werden diese Daten bisher in Deutschland jedoch noch nicht systematisch erfasst.

Wenn ein Verdacht zu einem Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz vorliegt, könne das dem Prüfdienst der LWK Niedersachsen mitgeteilt werden. Eine anonyme Meldestelle dafür sei derzeit nicht in Planung.

Die Pressestelle der Landwirtschaftskammer Oldenburg bestätigte auf Anfrage, dass in diesem Jahr ausschließlich anlassbezogene Kontrollen aufgrund von Hinweisen zur Sikkation in Getreide erfolgten. Es bestätigte sich eine unzulässige Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln entgegen von §3b Abs. 5 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (Verwendung des Wirkstoffs als Spätanwendung vor der Ernte). Die Prüfdienste würden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen verantwortliche Anwender einleiten und die vorgegebenen Kürzungen von Betriebsprämien veranlassen. Bei den Kontrollen bis zum Herbst 2021 standen die Kontrollen der Einhaltung von Anwendungsbestimmungen der verwendeten Pflanzenschutzmittel im Fokus. [jdm/HM]

Samtgemeinderatssitzung am 28. September

Einladung zur Samtgemeinderatssitzung

Am Donnerstag, dem 28. September 2023, findet um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Samtgemeinde in Dörpen, Hauptstraße 25, 26892 Dörpen, eine Sitzung des Rates der Samtgemeinde Dörpen statt.

Der Samtgemeinderat möchte über die Folgen der Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung (Beschlussvorlage) in der Grundschule sprechen. Der Städte- und Gemeindebund ist der Auffassung, dass die Zusagen des Landes Niedersachsen für die Übernahme der Personalkosten nicht ausreichend sind.

Der Wunsch der LehrerInnen in der Grundschule Wippingen nach einer Erweiterung der Verwaltungsräume - wir kennen alle das Mini-Lehrerzimmer im Erdgeschoss, das zudem Durchgangszimmer ist - ist laut Beschlussvorlage nicht billig zu realisieren. Es wird erhofft, dass im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung ein Finanztopf angezapft werden kann.

Die Grundschulen der Samtgemeinde haben alle Lüftungsanlagen bekommen. Die Ratsmitglieder sollen darüber unterrichtet werden.

Die Energiewende schlägt sich auch in der Kommune nieder. Der Samtgemeinderat soll über den Stand der Planungen von Photovoltaikdächern auf Schulen, Freiflächen für Photovoltaikanlagen, die kommunale Wärmeplanung und weiteres informiert werden.

Die Samtgemeinde hat weite Teile des Digitalpaktes für die Schulen schon abgearbeitet. Der Sachstand soll diskutiert werden.

Das Familienzentrum soll weiterhin mit 25.000 € bezuschusst werden. Kinderrreiche Familien (mind. 3 Kinder) sollen pro Wertkarte für das Dünenbad 30 € Zuschuss bekommen. Die Ehrenamtskarte der Gemeinde Dörpen soll auf die gesamte Samtgemeinde ausgeweitet werden. [jdm]

NDR und Tagesschau beziehen sich auf Hallo-Wippingen

Dass Hallo-Wippingen.de beim NDR 1 oder gar auf der Internet-Präsenz der Tagesschau erwähnt wird, kommt nicht oft vor. Also schauen Sie selbst:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Baeume-gekappt-fuer-freies-Schussfeld-Bundeswehr-droht-Geldstrafe,bundeswehr2774.html

https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/ndr-baeume-gekappt-fuer-freies-schussfeld-bundeswehr-droht-geldstrafe-100.html

Die Berichte beziehen sich auf unsere Berichterstattung über den Kahlschlag von Gehölzstreifen im Schießgebiet. [jdm]

Landkreis hat ordnungsbehördliches Verfahren wegen Kahlschlag eingeleitet

Ein Ergebnis unseres Berichtes vom 9. Mai über Abholzungen der WTD 91 am Fleiereigraben II war die Erkenntnis, dass es sich nach Auffassung der Niedersächsischen Landesforsten bei dem Gehölzbestand nicht um eine Fläche handelte, die dem Niedersächsischen Waldgesetz unterliegt. Damit waren die Abholzungen der WTD 91 mutmaßlich nicht erlaubt.

Der Landkreis teilte heute auf Anfrage mit, dass das ordnungsbehördliche Verfahren zwischenzeitlich eingeleitet wurde. Zum Ausgang des Verfahrens könnten noch keine Aussagen getroffen werden. Grundsätzlich gelte: Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft vornehme, könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR bestraft werden. Ob im vorliegenden Fall eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung vorliegt, ist Bestandteil des laufenden Verfahrens. [jdm]