In unserem Artikel zur Aufstellung von Sirenen vom 25.10.2025 schrieben wir, dass „die Gemeinden“ die Hälfte der Aufstellungskosten tragen. Diese Angaben hatten wir den Pressemeldungen des Landkreises entnommen.
Wir fragten bei Heinz-Hermann Lager, dem Kämmerer der Samtgemeinde Dörpen, (genauer Erster Samtgemeinderat, Fachbereich Finanzen u. Wirtschaftsförderung) nach, um wie viel Geld es sich genau handelt und ob das Geld von der Gemeinde Wippingen oder der Samtgemeinde Dörpen aufgebracht wird.
Nach Angaben von Lager sind in der Samtgemeinde Dörpen bis dato insgesamt 13 Sirenen aufgestellt worden. Die Kosten pro Sirene lagen zwischen 14.000 € und 19.000 €. Wegen einer relativ hohen Förderung von rund 11.000 € durch den Bund und einer zusätzlichen Beteiligung des Landkreises musste die Samtgemeinde für diese 13 Anlagen „nur“ rund 54.000 € als Eigenmittel aufwenden.
Bis Ende nächsten Jahres sollen insgesamt 8 weitere Anlagen aufgestellt werden. Da der vom Bund zur Verfügung gestellte Fördertopf verbraucht ist, kann die Samtgemeinde Dörpen nur mit Fördermitteln vom Landkreis in Höhe von 4.000 € pro Anlage rechnen. Insgesamt werde somit der Eigenanteil mit geschätzten 165.000 € deutlich höher sein als bei der ersten Beschaffungstranche.
Die Anschaffung der Sirenen wird der Samtgemeinde Dörpen somit 219.000 € kosten.
Für die Sirene auf dem Schützenhaus in Wippingen lag der Eigenanteil der Samtgemeinde bei rund 4.700 €. Für die Anlage auf der Mehrzweckhalle wird mit ca. 12.000 € Eigenanteil gerechnet.
Nicht nur der offizielle Etat des Verteidigungsministeriums wird für die Aufrüstung in Anspruch genommen. Mit 219.000 € ist auch die Samtgemeinde Dörpen daran beteiligt. Eine andere Frage ist natürlich, ob der Samtgemeinderat sich dem nicht hätte entgegenstellen können.
Der Operationsplan Deutschland (Abk.: OPLAN DEU) ist ein Operationsplan der Bundeswehr, der unter der Leitung von Generalleutnant André Bodemann die zentralen militärischen Anteile der Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland mit den dafür erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen in einem operativ ausführbaren Plan zusammenführt.
Im Rahmen dieses Plans wird festgehalten, wie z. B. die Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäuser für die Zwecke des Militärs ausgerichtet werden müssen. Die Kosten dafür werden den Bürgern dann als Gesundheitskosten vorgerechnet, aber in Wirklichkeit handelt es sich um Teile der Aufrüstung der Bundeswehr und der Nato-Truppen. Auch das so genannte Sondervermögen Infrastruktur – also die Sonderschulden, die der letzte Bundestag in seiner letzten Sitzung beschlossen hat – wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Aufrüstung ausgegeben, z. B. für strategisch wichtige Autobahnen gen Osten. Mehr zum Operationsplan Deutschland bei der Informationsstelle Militarisierung e.V..

























