Das Nördliche Emstal wurde als LEADER-Region anerkannt und vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) für die nächste Förderperiode ausgewählt. Insgesamt 68 LEADER-Regionen erhalten somit etwas von dem Fördervolumen in Höhe von 165 Millionen Euro. Für eine Teilnahme am LEADER-Auswahlverfahren konnten sich niedersächsische Regionen bis zum 30. April diesen Jahres bewerben. Dafür mussten sie regionale Entwicklungskonzepte erstellen, in denen die besonderen Herausforderungen und die Strategien für eine zukunftsfähige Stärkung der Region aufgezeigt wurden.

Heinz-Hermann Lager, Kämmerer der Samtgemeinde Dörpen, findet dass „die Anerkennung als Leader-Region sehr erfreulich“ ist. Nach seinen Angaben beträgt das bewilligte Fördermittelbudget für das Nördliche Emstal gut 2,1 Mio. € für insgesamt 4 Jahre. Außerdem müsse das Budget natürlich mit den Partnerkommunen (Dörpen, Papenburg, Rhede sowie Teilgebiete von Haren und Lathen) geteilt werden. Rechnerisch entfallen auf die Samtgemeinde Dörpen rund 500.000 €.

Das Verfahren zur Entwicklung bestimmter Projekte startet grundsätzlich erst jetzt mit der Anerkennung als Leader-Region. Ausnahmen sind nur die sogenannten „Starterprojekte“, die schon im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) skizziert wurden und vorab umgesetzt werden können/ sollen. Für die Samtgemeinde Dörpen wurde der Neubau eines „Pumptracks“ in Dörpen als Startprojekt angemeldet. Dabei handelt es sich um einen welligen Parcours, der vorzugsweise mit Mountainbikes aber auch mit Inlinern, Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen sehr vielfältig genutzt werden kann.

Weitere Projekte können ab jetzt entwickelt und dann dafür die Fördermittel beantragt werden. Die Projekte müssen den ausgewählten Schwerpunktthemen „Engagierte Gemeinschaft“, „Tourismus“, „Umwelt- und Klimaschutz“ oder „Attraktives Lebensumfeld“ zugeordnet werden können. Auf Klara.Niedersachsen.de gibt es eine genauere Beschreibung der Fördertatbestände.

Antragsteller für Förderanträge können auch Vereine und Privatpersonen sein. Lager geht aber davon aus, dass in erster Linie die Kommunen Anträge stellen. Genehmigungsinstanz für die Anträge ist die „Lokale Aktionsgruppe“, die aus Kommunalvertretern und Bürgern besteht. [jdm]