Der Ausschuss für Kreisentwicklung hat in der vergangenen Woche beschlossen, welche Flächen er grundsätzlich für die Nutzung von Windkraft für geeignet hält und in die weitere Einzelfallprüfung gehen sollen und schließlich im geänderten Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) aufgenommen werden könnten.

Ausschnitt aus Landkreisplan zu Potentialflächen für Windkraftanlagen
Mögliche Fläche für Windpark in Wippingen (Kartenausschnitt Landkreis)

Für Wippingen wurde eine Fläche von 47 ha an der östlichen Gemeindegrenze ausgewählt. Sie entspricht weitgehend der Fläche, die von den in der „Bürgerwindpark Wippingen Ost GbR“ zusammengeschlossenen Grundstückseigentümern vorgeschlagen wurde.

Hintergrund ist das Bundes-Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) mit dem der Bund die Energiewende vorantreiben will. Windenergie als erneuerbare Energie spielt bei der Energiewende eine große Rolle. Das Gesetz schreibt den Ländern verbindliche Ziele zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung an Land vor. Für Niedersachsen sind 2,2 % der Landesfläche bis zum Jahr 2032 verbindlich für Windkraft auszuweisen. Dieses Flächenziel bricht das Land auf die Landkreise als Träger der Regionalplanung herunter.

Jan-Christoph Sicard stellt den Planungsvorschlag vor

Das Emsland soll 3,07 % der Fläche (8860 ha)  für die Windenergie ausweisen. Der Landkreis Emsland hat die Planungsgruppe Umwelt, Hannover, beauftragt, eine Vorauswahl dieser Gebiete zu erarbeiten. Deren Mitarbeiter Jan-Christoph Sicard hat diesen Planungsvorschlag im Ausschuss vorgestellt. Ein Video, in dem Sicard mit einer Präsentation die Planung vorstellt, ist auf der Landkreis-Homepage zu sehen.

Wichtigste Ergebnisse sind: Es gibt 56 Flächenvorschläge, die zusammen 12546 ha ausmachen. Die Windkraftanlagen sollen 1000 m Abstand zu Wohnsiedlungen und 700 m zu Einzelgehöften einhalten. Dabei müssen sich die gesamten Rotorflächen innerhalb der ausgewiesenen Fläche befinden (Rotor-In-Planung). Windkraftanlagen sollen auch in Wäldern stehen können, wobei Waldflächen in Naturschutzgebieten sowie im Landesraumordnungsprogramm definierte historische Waldstandorte ausgenommen bleiben. [jdm/Karte Landkreis Emsland/Screenshot]