Die deutsche Sektion von International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) kritisiert in aller Schärfe Militärangriffe auf atomare Anlagen, Gesundheitseinrichtungen und zivile Energieinfrastruktur wie Ölraffinerien und Gasfelder und Drohungen mit solchen Angriffen. Die Organisation warnt vor einem Ökozid. Gestern ist nach iranischen Angaben bei US-Angriffen erneut das Gelände des Atomkraftwerks Buschehr getroffen worden. Vergangene Woche war das einzige Atomkraftwerk des Iran schon einmal von einem Geschoss getroffen worden.
„Wir begrüßen die klare Verurteilung des Irankrieges als völkerrechtswidrig durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Die IPPNW appelliert an die Bundesregierung, nun dem Beispiel Spaniens zu folgen und gegenüber den USA und Israel eine direkte und indirekte Unterstützung des Krieges zu verweigern“, erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen.
Zudem haben die USA und Israel die Urananreicherungsanlage in Natans angegriffen. Am 21. März schlugen mehrere iranische Langstreckenraketen in Dimona und Arad in Israel ein. Hier wohnen Mitarbeiter*innen des Kernforschungszentrum Negev, wo die israelischen Atomwaffen vermutet werden. Die iranische Regierung drohte zudem mit einem Angriff auf das Atomkraftwerk Baraka in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Ein direkter Treffer auf eine Atomanlage würde keine Explosion wie bei einer Atomwaffe auslösen. Das Risiko besteht in der Freisetzung radioaktiver Stoffe, die in die Umwelt gelangen und möglicherweise eine langfristige Kontamination verursachen. Die Folgen eines solchen Beschusses hängen davon ab, welcher Teil einer Anlage getroffen wird und welche radioaktiven Stoffe dort vorhanden sind.
IAEA-Chef Rafael Grossi forderte bereits mehrfach militärische Zurückhaltung von den Kriegsparteien. Es gelte, jedes Risiko eines Atomunfalls zu vermeiden. Das Internationale Rote Kreuz hat darauf hingewiesen, dass atomare Anlagen nach dem humanitären Völkerrecht einen besonderen Schutz genießen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO verurteilte zudem bereits am 11. März 2026 18 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen im Iran seit Beginn des Krieges.
Der Krieg der USA und Israels gegen den Iran ist schon jetzt eine Katastrophe nicht nur für die Menschen, sondern auch für das Klima. Wissenschaftler*innen gehen in einer Analyse davon aus, dass der Krieg bereits in den den ersten 14 Tagen zu 5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen geführt hat. Er zehre das globale Kohlenstoffbudget schneller auf als die 84 Länder mit den geringsten CO²-Emissionen zusammen genommen.
Nach Angriffen auf iranische Öllager hatte die iranische Umweltbehörde den Menschen geraten, in den Häusern zu bleiben. Der Iranische Rote Halbmond warnte vor möglichem sauren Regen, ausgelöst durch giftige Chemikalien. Es gibt im Iran kaum Masken und Inhalationsgeräte, die die Menschen schützen. Brennende Energieinfrastruktur in den Golfstaaten und Angriffe auf Öltanker in der Straße von Hormus und auf Gaslager führen zu giftigen Emissionen, die die Biosphäre belasten.
Eine Analyse zum Thema von Fred Otu-Larbi, Patrick Bigger, und Benjamin Neimark finden Sie unter https://climatecommunityinstitute.substack.com/p/iran-war-pollution [PM IPPNW]
Gesundheit und Krankheit
Emsländische Frauenarztpraxis bezieht neue Praxisräume in Dörpen

Die Emsländische Frauenarztpraxis (EFRAP) hat ihre Arbeit in der modernisierten Praxis im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) an der Hauptstraße in Dörpen aufgenommen. Nach Investitionen der Gemeinde Dörpen in die bauliche Umstrukturierung und Flächenanpassung der Räumlichkeiten sowie die Modernisierung des Eingangsbereichs, steht nun eine umfangreiche gynäkologische Versorgung in der neuen Dörpener Niederlassung zur Verfügung.
Auf etwas mehr als 300 Quadratmetern bietet die Praxis zwei vollständig ausgestattete Behandlungsbereiche, in denen zwei Fachärzte gleichzeitig tätig sein können. Das dient auch der Weiterbildung von Nachwuchsfachärzten, die der EFRAP ein großes Anliegen ist. Die Bereiche umfassen jeweils einen Besprechungs- sowie einen Untersuchungsraum und einen Sonografie-Bereich. Darüber hinaus sind auch zwei Chemoräume geschaffen worden. Zur speziellen Versorgung schwangerer Frauen steht ebenfalls ein separater Raum zur Verfügung, in dem unter anderem EKG-Untersuchungen und vieles mehr durchgeführt werden können.
Insgesamt garantiert die räumliche Struktur der Praxis effiziente Arbeitsabläufe, die der bestmöglichen medizinischen Versorgung der Patientinnen dienen. Dabei stehen Diskretion wie auch Wohlbefinden in den hellen und zeitgemäßen Räumen immer im Fokus.
Patientenfreundlichkeit spiegelt sich dabei nicht nur in den Räumlichkeiten, sondern auch in den voll digitalisierten und papierlosen Prozessen wider. Ferner gibt es die digitale Terminvereinbarung auf der Homepage, bei der gezielt erforderliche Behandlungen beziehungsweise Themen angegeben werden können. Die telefonische Erreichbarkeit ist selbstverständlich ebenfalls gegeben.
Die bestens ausgestattete Praxis ist ein großer Gewinn für die wohnortnahe fachärztliche Versorgung zahlreicher Patientinnen. Gerade bei einem erhöhten Behandlungsbedarf ist der Wegfall weiter Anfahrtswege eine spürbare Entlastung, die weit über Fahrtzeiten und -kosten hinausgeht.
Kontakt und Homepage der Emsländischen Frauenarztpraxis: Telefon-Zentrale: 05952 880, kontakt@efrap.de, www.efrap.de.
Im Komplex an der Hauptstraße 3 in Dörpen befindet sich neben der EFRAP auch das MVZ Marienhospital. Beide Praxen sind über einen gemeinsamen Windfang mit separaten automatischen Schiebetüren erreichbar.
Im MVZ Marienhospital werden die Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Chirurgie abgebildet. Kontaktdaten und Sprechzeiten können online eingesehen werden. [Samtgemeinde Dörpen]
Blickpunkt Auge – Mobile Beratung bei Ihnen vor Ort
Blickpunkt Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust - ist ein Qualitätsgesichertes Beratungsangebot des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen. Es werden Menschen mit Sehbehinderung, einer Erkrankung, die zu Sehverlust führen kann, und Angehörige beraten.
Das Beratungsmobil kommt am Montag, den 30.03.2026 von 13.30 - 17.00 Uhr nach Dörpen auf den Marktplatz. Interessierte sind herzlich eingeladen, um sich kostenlos informieren und beraten zu lassen.
Das sind die Themen rund um die Augenerkrankung und das Leben mit einer Seheinschränkung:
- optische und weitere Hilfsmittel
- Tipps und Hilfen für den Alltag muit einer Sehbeeinträchtigung
- rechtliche und finanzielle Ansprüche
- Rehabilitationstraining (Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten)
- berufliche Rehabilitation und Krankheitsbewältigung.
Die Blickpunkt-Auge-Beratenden sind selbst Betroffene und können Ihnen kompetent Rat und Hilfe bieten. An Bord des Beratungsmobiles befinden sich viele Informationsmaterialien, sowie viele Hilfsmittel zum freien Ausprobieren. Es werden keine augenärztlichen Untersuchungen durchgeführt und der Besuch des Beratungsmobiles ersetzt nicht den Besuch beim Augenarzt. [jdm]
Gesundheitsminister Philippi macht aus dem Psychisch Kranken Gesetz ein Polizeigesetz
Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi kommentiert den Gesetzesentwurf wie folgt: „Unter anderem der neue Name des Gesetzes ist Anregung der Verbände, um eine stärkere Subjekt- und Hilfebetonung deutlich zu machen. Besonders wichtig ist es der Landesregierung zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch der Beschäftigten in den Psychiatrien und der allgemeinen Sicherheit einen engen Austausch der beteiligten Akteure zu gewährleisten.“
Und das charakterisiert sehr deutlich, worum es dem niedersächsischen Gesundheitsminister geht. Das Gesetz bekommt zunächst einen neuen Namen. Damit steht es in der von der letzten Bundesregierung begründeten Tradition, Phantasienamen zu erfinden wie das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das Wachstumschancengesetz, das Bürokratieentlastungsgesetz, das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz das Gute-Kita-Gesetz, Starke-Familien-Gesetz, das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, die allesamt eher Verschlechterungen kaschieren sollen.
Das bisherige Psychisch Kranken Gesetz (PsychKG) bekommt ein H verordnet zu Niedersächsisches Gesetz über Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen (NPsychKHG). Hört sich besser an, aber eigentlich geht es darum, dass Psychisch Kranke als Gefahr für die öffentliche Sicherheit betrachtet werden und in Menschen mit psychischen Erkrankungen vor allem das Fremdgefährdungspotential gesehen wird. Entsprechend sieht das Gesetz aus.
Die Psychotherapeutenkammer hat sich in einer Resolution klar gegen die Aufweichung des Gefahrbegriffs durch diesen Gesetzentwurf positioniert. Sie setzt sich für eine evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Diskussion rund um das Thema Gewalt im Kontext psychischer Erkrankungen ein. Es gibt bei psychisch erkrankten Personen eben kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial.
Auf Landkreisebene sind die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) die ersten Ansprechpartner für Menschen mit psychischen Problemen. Der Gesetzentwurf will den SpDi in Richtung einer Polizei zu transformieren. Hilfen werden wohlklingend im Gesetz formuliert, aber es werden keine Regeln geschaffen, um diese auch zu realisieren. Offensichtlich wurden vor der Formulierung des Gesetzes keine Fachleute konsultiert, sondern nur die Presseberichte über Messerattacken von psychisch Kranken studiert. Es gibt keine nachprüfbare Zahl, die zeigt, dass die Gefährlichkeit von psychisch Kranken zugenommen hat.
Der § 4, Abs. 3 will, dass die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover außerhalb der regulären Öffnungszeiten sicherstellen, dass eine fachkundige Stelle zur Koordinierung von Krisensituationen, die zur Unterbringung führen können, den an der Unterbringung beteiligten Institutionen zur Verfügung steht. Das hört sich gut an. Tatsächlich ist damit nur eine Person in Telefonbereitschaft gemeint. Was diese im Kreishaus sitzende Person dann ausrichten soll, wenn auf dem Hümmling gerade eine Krisensituation auftritt, bleibt offen. Und der Gesetzentwurf klärt nicht einmal die Kosten für diese Telefonbereitschaft (ca. 50.000 € im Jahr).
§ 13, Abs. 2, Nr. 2 ist die Niedersächsische Fassung des Science–Fiction-Films „Minority Report“ mit Tom Cruise in der Hauptrolle. Im Film soll die Abteilung Precrime der Washingtoner Polizei mittels Präkognition, also Hellseherei, Morde verhindern. Dieser Paragraf erlaubt die zwangsweise Unterbringung eines Menschen in einer psychischen Krise nicht nur – wie bisher – wenn infolge seiner Erkrankung seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgehoben ist und von ihm 1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich oder andere oder 2. eine Gefahr für Leib oder Leben für Dritte ausgeht, sondern wenn eine solche Gefahr jederzeit zu erwarten ist. Hier werden psychisch Erkrankte als Dauergefährder betrachtet, wo der SpDi in die Position gebracht wird, forensisch tätig zu werden. Hier sollen Sozialarbeiter und Ärzte, die über keinerlei forensische Expertise verfügen, Prognosen über zukünftiges Verhalten abgeben. Und Krankenhäuser sollen Zwangseingewiesene behandeln, die weder in einer akuten Krise sind, noch irgendwen gefährdet haben.
Tatsächlich erlaubt das jetzige Recht schon, Menschen die dauerhaft über keine Einsichtsfähigkeit verfügen und für sich oder andere eine Gefährdung darstellen, dauerhaft geschlossen unterzubringen. Hier stellt sich eher das Problem dar, dass es dafür kaum Einrichtungen gibt. Der Gesetzentwurf bringt somit keine Verbesserung, sondern nur eine Schlechterstellung und mehr Willkür für die betroffenen Kranken, ändert aber nichts an der strukturellen Unterversorgung.
Und der § 30 will es dann plötzlich den Gerichten ermöglichen, von einer zwangsweisen Unterbringung abzusehen, wenn der betroffene Mensch einer Auflage zustimmt, sich in ambulante psychiatrische Behandlung oder Betreuung zu begeben. Die Unterbringungseinrichtung, also im emsländischen Fall das Vinzenz Hospital oder die Ameos Klinik, sollen dann die Behandlung vermitteln. Wie denn, angesichts des bekannten Mangels an Psychologen und der vollständig überlasteten psychiatrischen Praxen? Und dann nennt der Gesetzentwurf auch noch den SpDI als Einrichtung für Behandlungen. Das ist weder der Auftrag der Sozialpsychiatrischen Dienste noch sind sie dazu in der Lage. Hier merkt man deutlich, wie die Autoren des niedersächsischen Gesundheitsministeriums geschlampt haben.
Geradezu absurd ist der Auftrag an den SpDi den Fortgang der Behandlung zu überwachen und die Gerichte zu informieren, wenn der betroffene Mensch die Auflage nicht erfüllt oder sein Zustand den Widerruf der Aussetzung erfordert. Im Strafvollzugsrecht gibt es mit den Justizsozialdiensten (Bewährungshilfe) ein ausdifferenziertes Verfahren und eine Rechtsprechung, um Auflagen sicherzustellen. Gesundheitsminister Philippi will hier einfach aus dem Handgelenk ein solches Verfahren im Gesundheitsbereich schaffen.
Das Ärzteblatt zitiert Philippi, der sagte „Keinesfalls wollen wir ein Register für psychisch Kranke.“ Da kann man nur sagen: „Merkste selber, oder?“. [jdm]
Nistkästen sollen Bruttätigkeit von Meisen unterstützen – Natürlicher Feind des Eichenprozessionsspinners

Die Kreisstraßenmeisterei will in diesem Jahr 335 Nistkästen entlang von Kreisstraßen und dortigen Fuß- und Radwegen aufhängen, um gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) vorzugehen. Meisen sind wichtige natürliche Fressfeinde des EPS und sollen bei dessen Bekämpfung mit eigens angefertigten Brutkästen unterstützt werden. "Die Brutästen sollen dafür sorgen, dass sich Meisen zahlreich ansiedeln, um den Baumschädling biologisch zu bekämpfen. Das ist umweltgerecht und nachhaltig", wird Landrat Marc-André Burgdorf in einer Pressemitteilung des Landkreises zitiert. Hergestellt werden die Kästen in Kooperation mit der St. Lukas Qualifizierung und der Arbeit Caritas GmbH.
Der EPS gehört zur Leibspeise unterschiedlicher Vogelarten, allen voran Meisen, die insbesondere die Raupen im frühen Larvenstadium an ihre Jungtiere verfüttern. Bereits seit 2020 installiert der Landkreis Emsland daher an seinen Kreisstraßen Nistkästen für Meisen. Von der Kreisstraßenmeisterei Bawinkel, die für das südliche und mittlere Emsland zuständig ist, waren bislang 235 Nistkästen angebracht worden, von der Kreisstraßenmeisterei Dörpen mit Wirkungsbereich im nördlichen Emsland weitere 100 Kästen.
Das Vorkommen der Raupe ist durch das Fortschreiten der Klimaerwärmung mittlerweile gleichmäßig auf das gesamte Kreisgebiet verteilt. Kontakte mit den Brennhaaren der Raupe können zu Hautrötungen verbunden mit starkem Juckreiz führen. Darüber hinaus kann es zu Reizungen der Atemwege und der Augen kommen.

Zusätzlich zu den Meisen-Nistkästen werden zur Bekämpfung des EPS weiterhin die Raupennester bei starkem Befall durch Fachfirmen abgesaugt. Biozideinsätze, heißt es in der Pressemitteilung, wie sie im geringen Umfang ausschließlich in den Jahren 2020 und 2021 im südlichen Emsland erfolgt waren, würden hingegen nicht mehr durchgeführt. Das ist wohl nicht ganz richtig, denn in der Samtgemeinde Dörpen wurden 2021 auch Biozide eingesetzt. 2021 hängte die Kreisstraßenmeisterei allerdings auch in Wippingen Nistkästen auf. [jdm]
Ewigkeitschemikalie PFAS: Über hundert Verdachtsflächen im Emsland
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur beim Landkreis Emsland am 9. März war ein Tagesordnungspunkt mit „Vorstellung des PFAS-Katasters (PFAS= Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen)“ beschrieben. Die öffentlich einsehbare Sitzungsvorlage erläutert die Ausgangssituation im Landkreis:
In den letzten Jahren ist die von organischen Fluorverbindungen (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – PFAS) ausgehende Gefährdung zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Diese organischen Fluorverbindungen, die aufgrund ihrer Langlebigkeit (Persistenz) auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden, kamen seit 1960/1970 in den verschiedensten Bereichen zur Anwendung. Dabei ist insbesondere die Nutzung als Schaumlöschmittel bei den Feuerwehren, aber auch die Verwendung in der Produktion von Verpackungen, Antihaftbeschichtungen oder Kosmetika zu nennen.
Der Landkreis Emsland wurde durch das Umweltministerium des Landes Niedersachsen dazu aufgefordert, solche Flächen im Kreisgebiet zu erfassen, für die ein Verdacht für eine Verunreinigung des Untergrundes durch PFAS-haltige Substanzen besteht. Mit der Aufgabe wurde das Sachverständigenbüro Dr. Mark, Dr. Schewe & Partner GmbH (MSP) aus Bochum beauftragt. Während der Ausschusssitzung referierten Dr. Mark über die Ergebnisse seiner Recherchen.
Der Fokus der Untersuchung lag auf Flächen, auf denen eine Brandbekämpfung stattgefunden hat, aber auch auf ehemaligen sowie aktuellen Standorten der Feuerwehren im Emsland. Um den Umfang der PFAS-Belastung quantitativ und qualitativ beziffern zu können, wurden durch den Sachverständigen im Rahmen der Ersteinschätzung die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes PFAS-haltiger Schaumlöschmittel untersucht.
Insgesamt konnten im Emsland über hundert Flächen mit einer potentiellen PFAS-Belastung identifiziert werden, die in die Kategorien geringe, mittlere und hohe Altlastenrelevanz eingeteilt wurden. Der MSP-Untersuchung zufolge wurden bei vornehmlich in Lokalzeitungen durchgeführten Recherchen 106 Brände erfasst, beispielsweise der Großbrand bei der Firma Jansen-Tore im Jahr 1997. (Durch den Brand wurden ca. 10.000 m2 Produktionsfläche sowie 200 m2 Bürofläche vernichtet, ist auf der Firmenhomepage zur Historie des Unternehmens zu lesen.) Die Fälle wurde daraufhin betrachtet, ob bei den Löscharbeiten der Einsatz von PFAS-Löschschäumen in Frage kam. Von den erfassten Ereignissen wurden 44 Fälle als irrelevant oder nicht lokalisierbar eingestuft. In 62 Fällen gab es Anhaltspunkte für die Verwendung von PFAS-Schäumen, 22 davon stufe man als relevante Verdachtsfälle ein, sagte Dr. Mark. In weiteren Untersuchungen soll nun geklärt werden, ob, und ggf. wo Sanierungsbedarf besteht.

Die US-amerikanische Investigativ-Journalistin Mariah Blake beschreibt in ihrem gerade auf Deutsch erschienenen Buch „Die Vergiftung der Welt“ den globalen PFAS-Skandal und zeigt detailliert auf, wie Industrievertreter und Behörden versucht haben, ihn zu vertuschen. Das Buch ist zwar wie eine Kriminalgeschichte mit einigen persönlichen Schicksalen aufgebaut, liefert aber auch viele Fakten zum Einsatz von PFAS-Verbindungen und zum Verständnis des PFAS-Skandals.
In einem Vorwort zum Buch schreibt der deutsche Journalist Daniel Drepper, dass allein in Deutschland mehrere tausend Orte mit PFAS belastet sind. Derzeit werde in der EU erstmals eine weitreichende Beschränkung von PFAS verhandelt, doch Industrievertreter versuchten die zuständigen Politiker seit Jahren mit fragwürdigen Argumenten zu beeinflussen, um die Beschränkungen zu verhindern oder zu verwässern.
In den 1960er Jahren wurden hocheffektive Löschschäume entwickelt, die PFOA (Perfluoroctansäure) und PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) enthielten. Dieser Schaum wurde weltweit zur Brandbekämpfung eingesetzt. Und diese Stoffe sind es, die jetzt den Landkreis Emsland beschäftigen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
EZ berichtet über Kündigung der Ameos Klinik
Wir berichteten am 4. März über die Kündigung der Ameos Klinik, die die Notfallversorgung für psychiatrische Patienten im Emsland nicht mehr übernehmen will. Heute berichtete die NOZ mit weiteren Informationen darüber. [jdm]
Kündigung der Ameos Klinik gefährdet psychiatrische Notfallversorgung im Emsland
Wie Informationen aus den Krankenhäusern zu entnehmen ist, haben die Ameos Kliniken Osnabrück einen seit 30 Jahren bestehenden Vertrag mit dem Vinzenz-Hospital Haselünne zum 1. April 2026 gekündigt. In dem Vertrag geht es darum, dass die Ameos Kliniken psychiatrische Patienten aus dem Emsland, die notfallmäßig in einer geschlossenen Abteilung behandelt werden müssen, aufnimmt, wenn die Kapazitäten des Vinzenz Hospitals erschöpft sind.
Vor 30 Jahren waren die Ameos-Kliniken noch das Niedersächsische Landeskrankenhaus (LKH) bis unter Ministerpräsident Christian Wulff die Privatisierung eingeleitet wurde und von Gesundheitsministerin Ursula von der Leyen vollendet wurde. Der Ameos-Konzern ging als Sieger eines Bieterverfahrens gegen das Bistum Osnabrück als Konkurrent hervor. Später rügte der Landesrechnungshof das Verfahren, da die Kliniken unter Wert abgegeben wurden.
Die Ameos Kliniken OS stehen unter zweifachem Druck. Da gibt es die Rendite-Erwartungen des Konzerns, die schon länger zu Personalabbau und Arbeitsverdichtung führen. Und da gibt es die Anforderungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) getauften Krankenhaus-Kahlschlagsprogramm. Der NDR berichtete im Oktober letzten Jahres, dass Pläne der Ameos Klinik vorsehen, mehrere Bereiche in Schwerpunktzentren zu bündeln. Aus Mitarbeiterkreisen habe es geheißen, dass zwei Stationen aufgrund von Personalmangel und neuer rechtlicher Vorgaben komplett geschlossen werden sollten. Bis zu 50 Betreuungsplätze könnten dadurch wegfallen. Ameos wies diese Vorwürfe zurück. Mit der Umstrukturierung wolle man einer neuen Richtlinie zur Personalausstattung zuvorkommen, die Anfang 2026 in Kraft trete.
Die Kündigung von Ameos gegenüber dem Vinzenz Hospital ist möglicherweise in diesem Zusammenhang zu sehen. Einige betreuungsintensive Bereiche werden dadurch verkleinert und die Rentabilität des Hauses gesteigert. Das entspricht der Profitlogik der so genannten Krankenhausreform, die Krankenhäuser in erster Linie unter dem Profitgesichtspunkt betrachtet. Dass mit diesem Schließungsprogramm vor allem die Notfallversorgung gefährdet wird, ist schon lange ein wichtiger Kritikpunkt derjenigen, die die Gemeinwohlorientierung der Krankenhauslandschaft fordern.
Mit einer Kündigung des Ameos Klinikums fallen im Emsland zwei Drittel der psychiatrischen Notfallplätze weg. Im vergangenen Jahr wurden fast 300 Notfälle in Osnabrück behandelt. Haselünne hatte nur Kapazitäten für knapp 200 Patienten.
Für das Emsland müsste das niedersächsische Gesundheitsministerium hier schnell eine Lösung finden, sollten die Informationen über die Kündigung sich bestätigen. Der SPD-Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi geriert sich gern als Macher. In seinem Vortrag in Sögel raunte er, er werde dafür sorgen, dass es bald einen Ersatz für die geschlossene Rheumatologie-Praxis in Lingen geben werde. Passiert ist dann nichts. Angesichts von 300 unversorgten psychiatrischen Notfällen im Jahr dürfte ihm die Passivität hier schwerer fallen, weil die Notfallpatienten und ihre Angehörigen auf keinen Fall in der Lage sind, privat und mit Mühe einen Ersatz zu organisieren.
Das Krankenhausschließungsprogramm der Bundesregierung und der Landesregierung wirkt somit auch im Emsland. Die Schließung der Geburtsstation in Sögel ist ebenso ein Ergebnis des Kahlschlagprogramms, das noch von der vorherigen Bundesregierung mit Gesundheitsminister Lauterbach bzw. dem letzten Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde.
Kleine Häuser ohne Spezialisierung sollen geschlossen oder in spezialisierte Einrichtungen (z.B. primärversorgende Zentren) umgewandelt werden. Um dies zu erreichen wurden die Leistungsgruppen als Instrument der finanziellen und strukturellen Steuerung eingeführt. Um bestimmte Leistungsgruppen anbieten zu dürfen, muss ein Krankenhaus Mindestvorgaben erfüllen: beim Personal, bei den Behandlungen und bei der technischen Ausstattung. Alle Krankenhäuser müssen sich jedes Jahr für die Leistungsgruppen bewerben.
Und somit stehen alle Abteilungen aller Krankenhäuser permanent unter dem Prüfungsdruck. Wer den aktuell formulierten Vorgaben nicht entspricht, wird aussortiert. Das was die Menschen vor Ort oder die Krankenhausträger wollen, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Und so wurde auch die Geburtshilfe Sögel einfach aussortiert. Als Trostpflaster gibt es Geld vom Krankenhaustransformationsfonds für die Umwandlung der Kapazitäten. Der Fonds soll den Wandel der Versorgungsstrukturen beschleunigen, wird aber absurderweise von den betroffenen Kliniken bzw. deren Trägern als Rettungsanker begriffen. Im Emsland arbeiten im Rahmen der Johannes Kliniken Emsland alle Kliniken (Lingen, Meppen, Papenburg, Sögel, Haselünne, plus Borromäus Hospital Leer) zusammen.
Das Krankenhaussterben im Emsland wird durch diese Zusammenarbeit verdeckt. Denn die Standorte bleiben bestehen (bis auf Thuine, das liquidiert wurde), aber alle verlieren Abteilungen. So findet auf Fachebene eine Zentralisierung statt, die nur deshalb nicht auffällt, weil sich nicht alle verbleibenden Stationen an einem zentralen Standort befinden. [jdm]
Vorbeugen, erkennen, unterstützen: FASD im Fokus
Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann lebenslange Folgen für Kinder haben. Bei einer Fachfortbildung der Hebammenzentrale des Landkreises Emsland informierten sich knapp 80 Teilnehmende aus verschiedenen Fachrichtungen über Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD), Prävention und konkrete Unterstützungsangebote.
Zahlreiche Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe sowie angrenzenden Arbeitsfeldern beschäftigten sich intensiv mit den Auswirkungen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft. Fetale Alkoholspektrumstörungen gelten als häufigste Ursache für nicht-genetisch bedingte intellektuelle Beeinträchtigungen. Alkohol während der Schwangerschaft kann zu einer Vielzahl dauerhafter Entwicklungsstörungen führen, die sich körperlich, kognitiv und sozial bemerkbar machen. Um betroffenen Kindern bestmögliche Entwicklungschancen zu eröffnen, sind eine frühzeitige Erkennung, eine differenzierte Diagnostik sowie passgenaue Förder- und Unterstützungsangebote von zentraler Bedeutung.
Als Referent konnte Dr. Johann Böhmann, ehemaliger Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Delmenhorst sowie Gründer des Vereins „Gesundheit im Kindesalter e.V.“ und des Delmenhorster Instituts für Gesundheitsförderung (DIG), gewonnen werden. In seinem fundierten und praxisnahen Vortrag beleuchtete er medizinische Hintergründe, typische Erscheinungsformen sowie diagnostische Herausforderungen. Zudem stellte er präventive Ansätze und konkrete Unterstützungsangebote vor. Dabei machte er deutlich, dass FASD noch immer häufig unerkannt bleibt und betroffene Kinder ohne gezielte Förderung erheblich benachteiligt sind.
„FASD ist vollständig vermeidbar – und dennoch sind viele Kinder betroffen, weil das Bewusstsein für die Risiken von Alkohol in der Schwangerschaft noch immer nicht ausreichend ausgeprägt ist. Prävention beginnt mit Aufklärung. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass betroffene Familien frühzeitig die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, betont Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis.
Für FASD-betroffene Jugendliche gibt es verschiedene Diagnostik- und Therapie-Einrichtungen. Das Fatale ist, dass die Schädigungen auch durch einmaligen oder geringen Alkoholkonsum in der Schwangerschaft entstehen können. Eltern Betroffener lehnen häufig Alkoholgenuss während der Schwangerschaft als mögliche Erklärung ab, weil sie sich tatsächlich nicht daran erinnern.
Für Erwachsene, die angesichts ihrer unerkannten Behinderung mit vielen Problemen in der Arbeitswelt und im privaten Bereich zu kämpfen haben, gibt es nur wenige Einrichtungen. Das LVR-Klinikum Essen (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin) führt FASD-Diagnostik auch für Erwachsene durch. [PM Landkreis Emsland/jdm]
Berufsbetreuer gesucht – Unterstützung von Erkrankten, Senioren und Menschen mit Behinderungen
Das eigene Leben nicht mehr selbstständig bewältigen zu können, ist eine beängstigende Vorstellung. Und doch kann es jede Person treffen, beispielsweise durch eine körperliche oder psychische Erkrankung oder einen Unfall. In solchen Situationen kann eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht zur Seite gestellt werden. Die Betreuungsstelle des Landkreises Emsland sucht engagierte selbständige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, die betroffene Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können, begleiten möchten.
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer handeln im Sinne und zum Wohle der bzw. des Betroffenen, treffen Entscheidungen, behalten den Überblick und helfen dabei, die Wünsche, Rechte und Interessen zu wahren. „Es ist ein gesellschaftlich enorm wichtiger Job, bei dem Nachwuchs aktuell dringend gebraucht wird“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.
Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um eine gesetzliche Vertretung, solange die Angelegenheiten nicht selbst geregelt werden können. Der jeweilige Aufgabenkreis wird durch das Betreuungsgericht entsprechend der Bedürfnisse der bzw. des Betroffenen festgelegt. Ziel des Landkreises Emsland ist es, den Betreuungsgerichten auch künftig qualifizierte Fachkräfte vorschlagen zu können und den Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht zu werden.
Berufsbetreuerinnen und -betreuer sollten folgende Qualifikationen mitbringen: Ein abgeschlossenes Studium, beispielsweise in Sozialarbeit/-pädagogik oder Rechtswissenschaften mit der Befähigung zum Richteramt (2. Staatsexamen) oder die Bereitschaft, einen Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer*innen zu absolvieren sowie Verantwortungsbewusstsein, Empathie und rechtliches Interesse.
Wer sich angesprochen fühlt, kann die Betreuungsbehörde des Landkreises Emsland unter den Telefonnummern 0591/84-3294, 04962/501-3175 und per E-Mail unter Betreuungsstelle@emsland.de kontaktieren. Weitere Informationen sind zudem hier erhältlich. [Landkreis Emsland]
Am Kinderkrebstag spenden
Christian Hermes, gebürtiger Wippinger, hat für den Valentinstag am 14. Februar "nichts über, für Kinder aber schon", wie er gestern in einem Interview mit der Ems-Vechte-Welle bekannte. Statt an einem für den Konsum ausgedachten Tag Geld für Blumensträuße auszugeben, könne man besser am 15. Februar, dem Kinderkrebstag für eine sinnvolle Sache spenden.
Er hat deshalb - wie im letzten Jahr schon - eine private Spendenaktion gestartet, bei der er alle, die ihn kennen, zu Spenden für die Elterninitiative-Kinderkrebs Emsland, Grafschaft Bentheim und Umgebung e.V. aufruft.
Krebsatlas zeigt auffällige Häufung von Asbestkrebs an Werftstandorten
In Niedersachsen erkranken jedes Jahr etwa 50.000 Menschen neu an einem bösartigen Tumor und mehr als 23.000 Menschen versterben an einer Krebserkrankung. Wo in Niedersachsen welcher Krebsart wie häufig auftritt, kann man dem niedersächsischen Krebsatlas entnehmen.
Datengrundlage der kleinräumigen Darstellungen sind die im Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen erfassten Krebsneuerkrankungen. Die Zahlen werden für den 10-Jahres-Zeitraum 2013 – 2022 sowie die 5-Jahres-Zeiträume 2013-2017 und 2018-2022 für Männer, Frauen und beide Geschlechter zusammengefasst dargestellt, erfährt man in der Einführung zum Krebsatlas.
Dieser wurde von der OFFIS CARE GmbH aus Oldenburg erstellt. Die Nordwest-Zeitung hat sich den Krebsatlas genauer erklären lassen; den entsprechenden Bericht findet man auf der NWZ-Homepage. Auffällig ist danach insbesondere das räumliche Vorkommen der Krebserkrankung Mesotheliom – im Volksmund als Asbestkrebs bekannt. Dabei handelt es sich um eine bösartige Tumorerkrankung des Mesothelgewebes, die häufig mit einer langjährigen Asbestexposition in Verbindung steht. Das Mesothel ist eine zweischichtige Membran, die die inneren Organe umgibt.
Weitere Details hierzu findet man auf der Internetseite des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen. Wenn man hier die Niedersachsenkarte anklickt und vergrößert, erscheint eine kleinräumige Aufteilung des Bundeslandes, allerdings nicht immer nach Gemeinden, Samtgemeinden oder Landkreisen, sondern nach den vom System vorgegebenen Gebieten. So ist die Samtgemeinde Dörpen mit Rhede in einem Betrachtungsgebiet zusammengefasst.
Auf der rechten Darstellungsseite kann man die Krebsart auswählen. Der Aufruf für „Mesotheliom (C45)“ zeigt eine Karte mit rötlichen Gebieten im Westen Niedersachsens nördlich von Dörpen. Ruft man hier über die Mausfunktion die Daten für Papenburg auf, erhält man auf der linken Bildschirmseite die Häufung der Krebsarten im Vergleich zum Landesdurchschnitt angezeigt. Für Mesotheliom in Papenburg wird angegeben: „98 % über dem Landesdurchschnitt – Abweichung wahrscheinlich nicht zufällig“. Deutliche höher liegt der Vergleichswert für Emden: 153 % über dem Landesdurchschnitt. Und für Hinte (nördlich von Emden) sogar die Angabe „196 % über dem Landesdurchschnitt“.
Die Anmerkung „Abweichung wahrscheinlich nicht zufällig“ bedeutet, dass eine Ursache für die Abweichung vom Landesdurchschnitt erkannt wurde. Im Fall von Mesotheliom handelt es sich um den Schiffbau, erfährt man im NWZ-Bericht. Ähnlich erhöhte Werte werden ebenso für die Regionen entlang der Weser und der Elbe angezeigt, allerdings ohne Angaben für die Bundesländer Bremen und Hamburg, da es sich um eine rein niedersächsische Auswertung handelt.
Neu ist diese Erkenntnis allerdings nicht. Schon im IG Metall-Schwarzbuch Berufskrankheiten aus dem Jahr 2013 wird die Erkrankungsursache beschrieben. Danach ist das Mesotheliom seit 1975 in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt. Dennoch gab es erst seit dem Jahre 1995 ein weitgehendes Asbestverbot in Deutschland. Weiter führt der Bericht aus: „Die Frage nach dem Grund für diese Sorglosigkeit drängt sich förmlich auf. Es waren schlicht wirtschaftliche Interessen, die eine starke Asbestlobby gegen alle Zweifler lange durchsetzte.“ [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Spendenkampagne für krebskanke Johanna Bicker
Bernd Gerdes, gebürtiger Wippinger, der jetzt in Hannover lebt, hat bei Gofundme.com einen Spendenaufruf für die Familie von Sven Bicker gestartet. Denn am 22.12.2025 hat sich das Leben der Tochter Johanna schlagartig verändert. Bei Johanna wurde ein Medulloblastom, ein bösartiger Gehirntumor, festgestellt. Bei Gofundme informiert Gerdes darüber, dass am 23.12.2025 der Tumor in einer achtstündigen Operation fast komplett entfernt wurde.
Johanna ist 14 Jahre alt, ein junges Mädchen mit Träumen, Plänen und einem ganzen Leben vor sich. Durch die Operation hat Sie einen Mutismus entwickelt, was bedeutet, dass Johanna im Moment nicht sprechen kann. Auch ihr Muskeltonus ist herabgesetzt, sowie Essen und Trinken fällt Ihr sehr schwer und sie muss künstlich ernährt werden. Im Verlauf stellten sich noch Metastasen heraus, weshalb Johanna Chemotherapie erhalten soll. Diese Therapie kann nicht wohnortnah stattfinden. Auch die spezielle Kinder Rehaklinik ist nicht in Wohnortnähe.
Für Johanna, ihre Eltern und ihren jüngeren Bruder Thomas ist es eine extrem belastende Zeit mit langen Krankenhausaufenthalten, Reisen über viele Kilometer und Unterkunftskosten der Begleitperson. Auch Verdienstausfall und viele zusätzliche Ausgaben, die im Alltag anfallen werden sind zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht einzuschätzen.
Um Johanna und ihrer Familie Ruhe und Kraft zu gewährleisten und finanzielle Sorgen zu nehmen, bitten Gerdes und seine Freunde, die Familie zu unterstützen. Auf Gofundme finden Sie weitere Informationen und in den Updates Infos zum aktuellen Stand. Spenden kann man auf der Seite ganz einfach mit Paypal oder Kreditkarte. [jdm]
HerzRaum – „Frei von Angst. Frei zum Reden. Frei zum Informieren“
Das neue Angebot des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Niedersachsen wendet sich an gewaltbetroffene Frauen und Angehörige. Keine Anmeldung notwendig, kommt einfach dazu. Eine anonyme Teilnahme ist möglich.
Es werden monatlich Online-Räume zu verschiedenen Themen angeboten. Der Raum ist für 1 ½ Stunden geöffnet. Anfangs gibt es einen kurzen Input/ kurze Infos zu einem Thema, anschließend ist Raum und Zeit zum Austausch, zum Reden und auch nur zum Zuhören. Unsere Referentin und Ansprechpartnerin Mary begleitet jeden Termin.
Auch 1:1 Gespräche mit der Referentin zu anderen Zeiten über Telefon, Videocall oder persönliches Treffen sind möglich.
Übersicht Termine und Themen
- 11.02.26, 15:00-16:30 Uhr
- Thema: Rechtliche Optionen – Gewaltschutz, Umgangs- und Sorgerecht, Strafanzeige – Überblick und Schritte (Input Feminist Law Clinic e.V.)
- 11.03.26, 10:30-12:00 Uhr
- Thema: Traumabewältigung, Selbstfürsorge, Stressbewältigung, Selbstwertaufbau (Input von Frau H. / Traumatherapeutin)
- 08.04.26, 15:00-16:30 Uhr
- Thema: BISS-Beratungsstellen, Netzwerke aufbauen (Input von Frau G. und Frau T., BISS-Verbund Stadt Hannover)
- 13.05.26, 10:30-12:00 Uhr
- Thema: Wenn Gewalt tödlich endet: Eine Hinterbliebene erzählt, Prävention, Unterstützung (Input von Frau K., Hinterbliebene eines Femizides)
- 10.06.26, 15:00-16:30 Uhr
- Thema: Finanzielle Unabhängigkeit und wirtschaftliche Sicherheit – Was steht mir nach einer Trennung zu? (Input Herr H. vom Verein Arbeitslosenselbsthilfe e. V.)
- 01.07.26, 15:00-16:30 Uhr
- Thema: Polizeikontakt – Schutzmöglichkeiten und erste Hilfe verstehen, Notruf und Erstkontakt, Notfallnummern (Input Frau A., Kriminalhauptkommissarin)
- 19.08.26, 10:30-12:00 Uhr
- Thema: Stiftung Opferhilfe – Was ist das? (Input von Frau S. und Frau F. von der Stiftung Opferhilfe
- 09.09.26, 10.30-12:00 Uhr
- Thema: Schutz der Kinder, Co-Parenting, Kommunikation, Netzwerke aufbauen (Input Herr L., Kinderschutzzentrum Hannover, Abteilung häusliche Gewalt)
- 07.10.26, 15:00-16:30 Uhr
- Thema: Frauenhäuser – Der Weg zur Sicherheit (Input von Frau H., Leiterin Frauenhaus)
- 11.11.26, 10:30-12:00 Uhr
- Thema: Kommunikationstechniken und Strategien für sicheren Austausch in Beziehungen; Täterarbeit – Was ist das? (Input von Frau H., Traumapädagogin, Fachkraft für Täterarbeit)
- 09.12.26, 15:00-16:30 Uhr
- Thema: Allgemeiner Austausch zu verschiedenen Themen und Fragen, Jahresrückblick.
Mehr im Flyer oder auf der Homepage des Verbandes. [PM/jdm]
Erinnerung: Am Mittwoch Blutspendetermin in Renkenberge
Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 14. Januar 2026 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.
Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer noch dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]
Ehepartner von Pflegebedürftigen dürfen nicht auf das Sozialhilfe-Niveau heruntergedrückt werden
Wenn ein Ehepartner so pflegebedürftig ist, dass er nur noch in einem Pflegeheim ausreichend gepflegt werden kann, stellt sich die Frage, wie die Heimkosten finanziert werden können. Die Pflegekasse trägt einen Teil der Kosten abhängig vom Pflegegrad: Pflegegrad 2 = 805 Euro, Pflegegrad 3 = 1.319 Euro, Pflegegrad 4 = 1.855 Euro, Pflegegrad 5 = 2.096 Euro.
Zusätzlich gibt es einen Leistungszuschlag, der von der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim abhängig ist: 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben, 30 Prozent bei mehr als 12 Monate, 50 Prozent bei mehr als 24 Monate und 75 Prozent bei mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim-
Bei durchschnittlichen Heimkosten von 3500 € aufwärts kommt man mit den Leistungen der Pflegekasse allein nicht weit. Angesichts von 1.099 € Netto-Renten (Männer ca. 1.346 €, Frauen ca. 903 €) bleibt also eine deutliche Finanzierungslücke. Bei einem Ehepaar mit zusammen 2200 € Rente und 805 € Pflegezuschuss stünden rechnerisch 3005 € zur Verfügung. Also zuwenig. Und dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass der eine Ehepartner zu Hause bleibt und auch etwas zum Leben braucht.
Das, was fehlt an den Heimkosten und dem Lebensunterhalt des gesunden Ehepartners, wird vom Landkreis in Rahmen der Sozialhilfe übernommen. Im Emsland und bei vielen anderen Sozialämtern wird dabei das Einkommen des pflegebedürftigen Ehepartners vollständig für die Heimkosten herangezogen. Der gesunde Ehepartner muss von seinem Einkommen alles für die Heimkosten abgeben, was den Sozialhilfesatz übersteigt. Der Sozialhilfesatz errechnet sich aus dem Regelsatz von 563 € für den Lebensunterhalt und den Mietkosten. Hinzu kommen noch die Kosten für die Haftpflichtversicherung oder die Kfz-Versicherung, falls ein Auto mit so einem niedrigen Einkommen noch gehalten werden kann.
Für die gesunden Ehepartner bedeutet diese Regelung, dass sie von einem Tag auf den anderen auf ein Einkommensniveau sinken, das ihre ganze bisherige Lebensführung auf den Kopf stellt oder, besseres Bild, in den Keller führt. Die bisher selbstverständlich gezahlten Vereinsbeiträge, das in der Garage stehende Motorrad, die Ratenzahlung für das E-Bike, das monatliche Essengehen mit dem Stammtisch, die Zeitschriften- oder das Sky-Abo, die bisherigen Essengewohnheiten, sind alle nicht mehr finanzierbar. Hinzu kommt, dass der Bescheid des Landkreises über die Kostenübernahme, in dem auch steht, was vom Einkommen an das Heim gezahlt werden muss, erst nach langer Bearbeitungszeit kommt, so dass in der Zwischenzeit schon 2000 bis 3000 € Schulden beim Heim aufgelaufen sind.
Das Sozialamt holt sich aus dem Erbe des Ehepaars nach dem Versterben beider zudem noch den Großteil der gezahlten Hilfe zurück.
Die Internetseite Gegen-Hartz berichtet jetzt von Sozialgerichtsurteilen, die entschieden, dass Ehepartner von Pflegebedürftigen nicht auf das Bürgergeld-Niveau heruntergedrückt werden dürfen. Die Begründung dafür lautet, dass die Ehe und Familie unter dem grundgesetzlichen Schutz nach Art. 6 Grundgesetz stehen.
Laut dem im Artikel zitierten Rechtsanwalt Markus Karpinski würden Sozialämter häufig falsch handeln und Einkommen wie Vermögen des Ehegatten heranziehen. Der Paragraf 19 Abs. 2 des SGB XII werde falsch interpretiert. In diesem würde vermutet, dass sich Ehegatten gegenseitig unterstützten, nicht aber vorausgesetzt. Die Rechtsprechung habe bestätigt, dass vom Ehegatten nicht mehr Unterstützung gefordert werden dürfte, als die zu der er unterhaltsrechtlich verpflichtet sei. Das Sozialamt müsse dem Ehegatten mehr belassen als den Sozialhilfesatz, wenn ein Pflegebedürftiger Sozialhilfe erhalte. Der Ehepartner müsse regelmäßig die Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens behalten dürfen.
Auch das Sozialamt des Landkreises Emsland praktiziert die übermäßige Heranziehung des Ehepartners. Dies darf nach Karpinskis Ausführungen jedoch nicht geschehen. Es würde nämlich einen Anreiz zur Trennung schaffen und somit gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 des Grundgesetzes verstoßen. Diese Handhabung der Heranziehung fordert die Ehepartner praktisch zur Scheidung auf, damit sie noch ein über dem Minimum liegendes Einkommen behalten können. [jdm|
Blutspendetermin in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 14. Januar 2026 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.
Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer noch dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können!
Im Jahr 2026 sind folgende weitere Spendetermine vorgesehen:
Mo. 20. April 2026 ab 16:30 Uhr,
Mo. 20. Juli 2026 ab 16:30 Uhr und
Mi. 28. Oktober 2026 ab 16:30 Uhr, jeweils im Gemeindehaus. [Alwin Illenseer]
Bundesrechnungshof kritisiert ausufernde Privatabrechnungen an Bundeswehrkrankenhäusern
Details von Pressemitteilungen des Bundesrechnungshofes erscheinen oftmals nicht besonders interessant und erreichen deshalb nur selten das Interesse der Medien. So dürfte es auch der folgenden Meldung aus den Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundesvom 10.12.2025 zur Bundeswehr ergehen:
"Ausufernde Privatabrechnungen an Bundeswehrkrankenhäusern
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) lässt immer noch zu, dass Bundeswehrärztinnen und -ärzte weit über das zulässige Maß hinaus privat behandeln und dies abrechnen. Damit diese Nebentätigkeit den dienstlichen Pflichten nicht entgegensteht, bestehen zeitliche und finanzielle Grenzen.
Der Bundesrechnungshof hat aber festgestellt, dass die Ärztinnen und Ärzte diese Grenzen in vielen Fällen teils deutlich überschritten. In Einzelfällen lagen die Zusatzeinkünfte beim Vierfachen des regulären Jahresgehalts. Einzelne Liquidationsberechtigte schafften neben ihrer Haupttätigkeit bis zu 191 Privatbehandlungen pro Woche.
Gleichzeitig belegen aktuelle Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes, dass Soldatinnen und Soldaten oftmals nur schwer Facharzttermine bekommen. Sie müssen dann zivile Ärztinnen und Ärzte aufsuchen. Dies führt zu zusätzlichen Kosten für den Bund.
Aus früherer Kritik des Bundesrechnungshofes hat das BMVg keine ausreichenden Konsequenzen gezogen. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das BMVg für Privatabrechnungen endlich ein wirksames Kontrollsystem einführt."
Über eine frühere Kritik des Rechnungshofes hatte übrigens das Deutsche Ärzteblatt im Januar 2017 berichtet. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Landkreis bürgt für Krankenhaus Sögel, damit Zuschüsse fließen können
Heute berichtete die EZ-Printversion, dass Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi die geplante Konzentration von Krankenhäusern für richtig halte. „Wenn wir stabile Verhältnisse in der Gesundheitsversorgung aufrechterhalten wollen, sind wir angehalten, Betten zu reduzieren. Wir haben in Niedersachsen ungefähr 5000 Betten zu viel“, sagte der SPD-Politiker der „Braunschweiger Zeitung“. Dann verweist er auf die Milliardeninvestitionen in die großen Zentralkliniken in Ostfriesland, in Diepholz und im Heidekreis.
In der Online-Version berichtet die EZ heute, dass in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen Maßnahmen in den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie sowie Orthopädie und Geriatrie für das Hümmling-Hospital Sögel beantragt wurden. Damit sollen 50 Millionen Euro aus dem Transformationsfonds des Bundes in das Krankenhaus Sögel investiert werden.
Der Landkreis musste dafür eine sogenannte Patronatserklärung für die kommenden drei Jahre abgeben. Das wird auch von dem anderen Gesellschafter des Krankenhauses, der Bonifatius-Hospitalgesellschaft, erwartet. Der Kreistag stimmte diesem Vorgehen (bis auf die FDP) zu.
Hier zeigt sich, wie die Bundes-und Landesregierungen daran arbeiten, kleine Kliniken in den Ruin zu treiben, und auf kommunaler Ebene auch ungewöhnliche Beschlüsse gefasst werden müssen, um eben dieser Absicht der Gesundheitsminister etwas entgegensetzen zu können. [jdm]
Gemeinde Dörpen: Ärztestipendium auch für angehende Zahnärzte
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dörpen schlägt dem Gemeinderat vor, das Stipendium der Gemeinde für angehende Hausärzte, die sich verpflichten, in der Gemeinde Dörpen zu praktizieren, auf Zahnärzte auszuweiten. Die Regelungen des bisherigen Stpendiums sollen analog angewendet werden.
Auf andere Fachgebiete der Medizin (Kinderärzte, Dermatologie, Augenärzte) soll diese Regelung aber nicht ausgeweitet werden, weil die Probleme bei der Erlangung eines Kassensitzes die Verpflichtung zur Ansiedlung in Dörpen praktisch aushebeln.
Das Dörpener Ärztestipendium wird zu 50 Prozent von der Schomaker gruppe Dörpen mitfinanziert. [jdm]
Neue Erkenntnisse zu molekularen Ursachen von Long-COVID
Ein Forschungsteam aus dem Forschungszentrum Borstel, Leibniz Lungenzentrum (FZB), der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), der Universität zu Lübeck (UzL) und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) hat gemeinsam mit weiteren Partnern neue Einblicke in die Entstehung des Post-COVID-Syndroms gewonnen.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kombinierten modernste Einzelzell-Transkriptomik (scRNA-seq) mit zellbiologischen Modellen. So konnten sie die zellulären und molekularen Mechanismen entschlüsseln, die hinter den langwierigen Beschwerden vieler Betroffener stehen. Die Studie identifizierte zwei Botenstoffe, die in der Nasenschleimhaut dauerhaft eine Entzündung auslösen. Dieser Entzündungsprozess hemmt offenbar die Regeneration des Gewebes und trägt somit zur anhaltenden Symptomatik bei Post-COVID bei. Quelle und mehr: Informationsdienst Wissenschaft e. V. [erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Fingerfood, Dips und Snacks für Gäste
Einen Kursabend zum Thema „Fingerfood, Dips und Snacks für Gäste“ bietet die Kath. Erwachsenenbildung am Donnerstag, 18. November 2025 in der Mehrzweckhalle an. Pfiffige Ideen, einfache und raffinierte Rezepte werden um 19:00 Uhr unter fachkundiger Anleitung von Rita Tieben ausprobiert.
Die Gebühr beträgt 14 € + Lebensmittelumlage. Bitte Vorratsdosen mitbringen.
Weitere Informationen und Anmeldungen bei Anita Gerdes: 04966/ 99 00 55 [Anita Gerdes]
Kinderkrankheiten natürlich behandeln
Die Katholische Erwachsenenbildung lädt zu einem praktischen Themenabend zum Thema "Kinderkrankheiten natürlich behandeln" am Mittwoch, 12. November 2025 um 19:30 Uhr ins Pfarrer-Schniers-Haus ein. Die Dozentin ist Albine Ritter (MTA). Die Gebühr beträgt 12 €.
Weitere Informationen und Anmeldungen bei Anita Gerdes: 04966/ 99 00 55 [Anita Gerdes]
Gute Argumente gegen die Vermarktung unserer Gesundheitsvorsorge
Der Verein Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e. V. hat zusammen mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung eine Broschüre mit dem Titel „Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft. Wie Schließungen und Privatisierung die medizinische Versorgung verschlechtern und was wir dagegen tun können“ herausgegeben.
Ziel der Broschüre ist es, über den Umfang, die Ursachen und die Folgen des Krankenhauskahlschlags aufzuklären und solidarische Alternativen aufzuzeigen. Neben Analysen gibt es zahlreiche Beispiele und Grafiken sowie einen Werkzeugkasten, um Aktive, die sich gegen eine drohende Schließung wehren, zu unterstützen.
Inhaltlich geht die Broschüre auf die Situation der Krankenhäuser ein. Einerseits leiden Beschäftigte und Patient:innen unter dem Zustand des Gesundheitssystems, und es häufen sich Meldungen von Klinikinsolvenzen oder Schließungen. Auf der anderen Seiten behaupten Politiker:innen und Ökonom:innen, dass wir zu viele Krankenhäuser haben, deswegen auch zu viele Ausgaben, zu wenig Personal und eine schlechte Qualität der Versorgung.
Abhilfe sollte die letztes Jahr verabschiedete Krankenhausreform leisten. Der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach versprach „Entökonomisierung“ und „Entbürokratisierung“. Mittlerweile ist jedoch klar, dass die Reform zu mehr Privatisierung und Kommerzialisierung, zu mehr Bürokratie, Unterfinanzierung, Strukturabbau und Zentralisierung führt. Sie bringt keinen Richtungswechsel, sondern schreibt den neoliberalen Kurs in der Krankenhaus- und Gesundheitspolitik der letzten Jahrzehnte fort. Nach wie vor ist es erlaubt und möglich, mit dem Betrieb von Krankenhäusern Gewinne zu erwirtschaften. Der Krankenhausbereich bleibt eine Profitquelle für private Konzerne.
Lauterbachs Nachfolgerin im Gesundheitsministerium, Nina Warken (CDU), strebt zwar einige Änderungen an, die generelle Ausrichtung bleibt aber gleich. Dabei gibt es sinnvolle gemeinwohlorientierte Alternativen: Eine kostendeckende Finanzierung statt des aktuellen Fallpauschalensystems und eine demokratische Bedarfsplanung würden die Krankenhäuser aus dem gnadenlosen Verdrängungswettbewerb befreien und die Profitmacherei mit der Gesundheit beenden. Zahlreiche gesundheitspolitische Initiativen von unten und die kämpfenden Beschäftigen fordern dies, um den Weg zu einem demokratischen und bedarfsgerechten Krankenhauswesen freizumachen. [PM]
Erinnerung: Am Mittwoch Blutspende in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 22. Oktober 2025 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.
Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]
Bleibt die Geburtsstation in Sögel? Nicht schlauer geworden

„Schlauer sind wir nicht geworden,“ war ein Zuschauerkommentar nach der Veranstaltung der SPD Sögel mit Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) im Clemenswerther Hof. Die Aussage bezog sich vor allem auf die Zukunft der Geburtsstation im Hümmling Hospital.
Ca 140 Menschen waren gekommen, um zu hören, was der Minister zur Krankenhausversorgung zu sagen hatte. Sögels Samtgemeindebürgermeister Frank Klaß hatte in seinem Grußwort die Hauptthemen aus emsländischer Sicht benannt: Bleiben die Fachabteilungen in Sögel bestehen. „Und bei der Arztversorgung brennt die Luft.“
Dass Minister Philippi dem Krankenhaussterben nichts entgegen setzen möchte, wurde schon aus seinem Eingangsstatement deutlich, wo er stolz auf das Niedersächsische Krankenhausreformgesetz verwies, das schon 2019 beschlossen worden sei. Die Fortschritte der Medizin hätten eine neue Struktur des Krankenhauswesens erfordert. Es habe zu viele OPs gegeben und zu viele Endoprothesen würden eingesetzt, obwohl dies medizinisch nicht nötig gewesen sei. Es müssten deshalb Überkapazitäten abgebaut werden.
Die Chirurgie in den kleineren Krankenhäusern bezeichnete er als „Gelegenheitschirurgie“, von der man Abstand nehmen müsste. Nur dort, wo viel operiert werde, werde auch gute Qualität erzielt. Im späteren Verlauf hob er eine Geburtsstation mit über 4000 Geburten in einem Zentralkrankenhaus als Vorbild hervor. 500 Geburten pro Jahr werden für eine Geburtsstation mindestens gefordert. In Niedersachsen solle es 8 Versorgungsregionen mit jeweils einem Maximalversorger und einigen Grund- und Regelversorgern geben.
Gegen solche Zahlen kann das Sögeler Krankenhaus mit zuletzt 410 Geburten in 2024 (2018: 504 Geburten, 2019: 529 Geburten) nicht konkurrieren. Philippi konnte sich bei all seiner sonst zur Schau gestellten Jovialität nicht durchringen, einen Bestand der Sögeler Geburtsstation in Aussicht zu stellen. Nur „ob es 480 oder 500 Geburten sind, spielt keine Rolle“.
Eine Zuschauerin verwies darauf, dass ein Grund- und Regelversorger ohne andere Fachabteilungen – die ja alle beim Maximalversorger angesiedelt sein sollen – wirtschaftlich nicht überleben könne, aber auch für Ärzte nicht attraktiv sei und so Probleme mit der Arztversorgung entstünden.
Philippi sah hier die Verantwortung der Krankenhausgeschäftsführer, die für genug Ärzte sorgen müssten. In einer Anekdote erzählte er von einem kleinen Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern, das einen Arzt durch eine sehr hohe Vergütung gewonnen habe. Woher das Geld gekommen ist, sagte er nicht.
Die Niedersächsische Landesregierung hat vor zwei Jahren dem Lauterbach’schen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zugestimmt. Philippi sprach davon, dass dieses Gesetz zunächst den ländlichen Raum außen vor gelassen habe, aber durch die Intervention der Länder stelle der „Sicherheitszuschlag“ – so nannte er die Vorhaltepauschale, die 40 % der Kosten decken soll - die Grundversorgungsstandorte auf finanziell sichere Füße. Er verglich die Vorhaltepauschale mit der Finanzierung der Feuerwehr, die vorsorglich finanziert werde, auch wenn es nicht brenne. Damit griff Philippi geschickt einen Vergleich der Gegner des Lauterbach’schen Kahlschlaggesetzes auf, die fordern, dass Krankenhäuser nicht nach dem Profitprinzip finanziert werden dürfen, sondern als Teil der Grundversorgung nach dem Selbstkostendeckungsprinzip alle Kosten für die Behandlung von den Krankenkassen erstattet bekommen müssen.
Philippi kritisierte das jetzt von der Bundesregierung geplante Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), weil dieses Einsparungen von 2 Mrd. € auf Kosten der Krankenhäuser bringen solle, obwohl doch vorher erst 3 – 4 Mrd. € Investitionen zugesagt worden seien. Das passe nicht zusammen. Jetzt sei man am gleichen Punkt wie vor zwei Jahren. Was ihm konkret sonst an dem neuen Gesetz nicht passt, sagte er allerdings nicht.
Auch für den Abbau von gynäkologischen Stationen bemühte er den medizinischen Fortschritt, der kürzere Liegezeiten und deshalb weniger Betten möglich mache.
Die Frage zum Apothekensterben beantwortete er zunächst mit der Behauptung, dass das in erster Linie ein städtisches Problem sei und das Land kaum betreffe. Als ihm entgegen gehalten wurde, dass auf dem Hümmling die Hälfte der Apotheken geschlossen wurden, zeigte er sich kurz irritiert, um dann über die Entscheidungsfreiheit des Apothekers zu sprechen, der nun mal zumachen kann. Das hatte auch niemand bestritten. Er rettete sich dann mit einer Klage über die schwierige Situation bei den Notdiensten der Apotheken. Ziel sei, dass eine einfache Fahrt zu einer Apotheke nicht länger als 25 km sein solle. Er forderte eine Erhöhung der Rezeptgebühr für die Apotheker um 1 €, womit er knapp unter der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarten Marge liegt.
Die Frage, warum die Versorgung mit Kinderärzten so schwierig sei, konnte Philippi beantworten: Es gebe einfach zu wenig. Man könne niemanden zwingen, sich darauf zu spezialisieren. Die Kinderärzte seien allerdings entbudgetiert worden. Das bedeute, dass sie weiter voll für ihre Arbeit bezahlt würden, auch wenn sie das festgelegte Budget schon erreicht hätten. Untersuchungen hätten ergeben, dass die Kosten jetzt zwar zugenommen hätten, aber nur für die vorhandenen Patienten und dass nicht mehr Patienten behandelt worden seien. [jdm]
Online – Vortragsreihe für Eltern und Interessierte „Hinschauen, Verstehen, Schützen – Prävention für Familien“
Jugendliche wachsen heute mit vielen neuen Trends und Herausforderungen auf. Vapes, Liquids und Cannabis sind nur ein Teil dieser Trends. Für Erwachsene sind diese Themen und die damit verbundenen Risiken vielfach unbekannt.
Die Online-Vortragsreihe möchte Orientierung geben, Wissen vermitteln und Austausch ermöglichen. Fachleute aus Suchtprävention, Jugendschutz und Gleichstellung geben Einblicke, beantworten Fragen und zeigen, wie Kinder und Jugendliche besser begleitet und geschützt werden können.
Diese Fortbildungsreihe wird vom Jugendschutz der Stadt Lingen und dem Fachbereich Jugend des Landkreises Emsland in Kooperation mit der Diakonie Emsland Bentheim, dem Caritasverband Emsland, dem Kinderschutzbund Emsland-Mitte und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Lingen organisiert und durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldeschluss ist zwei Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin. Anmeldung unter https://lingen.de/Vortragsreihe.
Folgende Themen werden angeboten:
- 29.10.2025, 19:00 - 20:30 Uhr: Vapes (Referentinnen: Kirsten Krüger & Claudia Kothe, Diakonie Emsland Bentheim)
- 5.11.2025, 19:00 - 20:30 Uhr: Görke & Liquids (Referentin: Victoria Renemann, Caritas Emsland)
- 12.11.2025, 19:00 - 20:30 Uhr: Cannabis (Referentinnen: Claudia Kothe & Maria Theisling, Diakonie Emsland Bentheim)
- 6.11.2025, 19:00 - 20:30 Uhr: Sicher feiern - Sexualisierte Gewalt, Alkohol, KO-Tropfen (Referentinnen: Katrin Warstatt, Stadt Lingen & Dr. Julia Siebert, Kinderschutzbund Emsland-Mitte) [Landkreis Emsland]
Blutspendetermin in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 22. Oktober 2025 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.
Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer noch dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme.
Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]
Woche der seelischen Gesundheit
Vom 10.10.25 bis zum 20.10.25 findet wie jedes Jahr die Woche der seelischen Gesundheit statt. Bundesweit gibt es in dieser Zeit viele Aktionen, Veranstaltungen und Angebote, die auf das Thema psychische Gesundheit aufmerksam machen und ein Bewusstsein dafür schaffen wollen.
Im Foyer des Kreishauses stellt der Sozialpsychiatrische Dienst verschiedene Angebote vor, die rund um das Thema psychische Erkrankungen informieren, Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie des Bündnisses gegen Depression im Landkreis Emsland vorstellen.
Ein besonderes Highlight ist die Wanderausstellung „Wege aus der Depression“ der Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Sie zeigt kreative Werke von Betroffenen und Angehörigen, die beim Deutschen Patientenkongress Depression ausgezeichnet wurden. Die Bilder erzählen von persönlichen Wegen im Umgang mit der Erkrankung und geben sehr eindrucksvolle Einblicke. Mehr Infos dazu in der Broschüre zur Ausstellung.
Die Ausstellung ist im genannten Zeitraum während der regulären Öffnungszeiten (8:00 – 16:30 Uhr) im Kreishaus I, Foyer EG, Ordeniederung 1, 49716 Meppen zu sehen. [Landkreis Emsland]
Gesundheitsminister wollen Leistungen der Pflegeversicherung kürzen – Arbeitgeber: Pflegegrad 1 abschaffen
Das Geld für den Krieg, den Kriegsminister Pistorius und die Nato-Kriegsstrategen für 2029 voraussagen, muss irgendwo herkommen. Da bietet sich doch die Pflegeversicherung an. Denn dass Pflegebedürftige auf die Barrikaden steigen, ist wohl auszuschließen.
Die Pflege-Versicherten müssten sich erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung vor 30 Jahren auch auf eine Kürzung von Leistungen einstellen, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Es gibt keine Denkverbote“, habe Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Anfang Juli nach der konstituierenden Sitzung der im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform gesagt. Man müsse prüfen, welche Leistungen zu hohen Kostensteigerungen führten und welche tatsächlich effizient seien. „Wir müssen uns ehrlich machen, welche Leistungen wir brauchen, welche wir gern haben wollen und welche vielleicht auch verzichtbar sind“, fügte die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hinzu.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) plädiert unter anderem dafür, dass Pflegebedürftige im ersten Jahr nach der Feststellung eines Pflegegrads nur geringfügige Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Neben dieser Karenzzeit wird vorgeschlagen, den Pflegegrad 1 mit dem monatlichen „Entlastungsbetrag“ von 131 Euro komplett zu streichen.
Das bedeutet, dass ein Patient mit Schlaganfallfolgen aus dem Krankenhaus ohne Hilfe durch die Pflegeversicherung entlassen werden würde. Denn direkt nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll es ja kaum Leistungen geben. Die Idee, dass reiche Menschen nur nicht wissen, wie arme Menschen leben, und deshalb auf komische Gedanken kommen, kann man komplett vergessen. Auch Arbeitgeber können sich vorstellen, dass Pflegebedürftige Hilfe brauchen, aber es ist ihnen nur komplett scheißegal.
Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 konzentrieren sich darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellungen möglichst lange zu erhalten und ihnen den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Sie können auch Entlastungsleistungen in Höhe von 131 € in Anspruch nehmen. Damit kann beispielsweise Unterstützung durch einen Pflegedienst beim Duschen oder Baden in Anspruch genommen werden Es gibt Hilfen zur Anpassung des Wohnumfeldes und Fortbildungen für die Pflegeleistenden aus der Familie.
Das Institut der deutschen Wirtschaft klagte in einem Gutachten vollkommen sinnentleert darüber, dass bei der Zahlung des Pflegegeldes nach Pflegegrad 2 nicht gewährleistet sei, dass die Pflege, die der Empfänger mit dem Geld erwerbe, den Qualitätsstandards einer professionellen Pflege entspreche. Mit dem Pflegegeld sollen Privatpersonen aus dem Umfeld des Pflegebedürftigen, also Familienangehörige oder Nachbarn und Freunde, für die Pflege rekrutiert werden. Natürlich entspricht ihre Pflege nicht professionellen Ansprüchen. Aber wenn das ausreicht, wird auf sehr kostengünstige Weise ein Pflegeproblem gelöst. Das DIW hat aber tatsächlich nicht die Verbesserung der Pflege im Blick, sondern sucht ausschließlich nach “Einsparpotentialen“. Es schlägt deshalb vor, Pflegeleistungen von einer finanziellen Bedürftigkeit abhängig zu machen. Dabei werden alle Pflegebedürftigen und ihre Familien wieder zu Sozialhilfeempfängern (auch wenn das dann anders heißen sollte) wie vor der Einführung der Pflegeversicherung. Dabei sollte die Pflegeversicherung genau davon unabhängiger machen. Und dabei wissen wir, dass die Mehrheit der Heimpflegebedürftigen schon heute auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Es ist nicht so, dass die Pflegeversicherung wirklich funktioniert. Zum Beispiel fehlen der Pflegeversicherung die über 5 Mrd. €, die der Bund noch an sie zurückzahlen muss. Auch über neue Formen der Hilfe darf ruhig nachgedacht werden. Aber den Politikern, die derzeit über die Pflegeversicherung reden, und den Arbeitgebern geht es nur um Kürzungen zugunsten eines militarisierten Staatshaushaltes. [jdm]
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