Angriff auf die Rente

Gerade erleben wir einen konzertierten Angriff auf die Rente, bei dem sich wieder mal alle einig sind und so tun, als ob es ihnen darum ginge, eine Lanze für ältere leistungsfähige Menschen zu brechen.

Bundeskanzler Scholz beklagte sich, dass zu viele vorzeitig in Rente gehen würden. Dabei hat er auf eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die eine solche Tendenz anzeigte, reagiert. In dieser Studie waren auch die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 Geborenen vertreten, für die ja gerade die Ausnahme der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschläge) mit 63 Jahren geschaffen worden war.

Untersuchungen der späteren Jahrgänge, deren Renteneintrittsalter ja schon jahrgangsweise auf 67 Jahre steigt, zeigen wieder ein ganz anderes Bild. Auch bei denen, die 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben und früher in Rente gehen, steigt das Renteneintrittsalter parallel zu den allgemeinen Regeln an. Sie können also nicht mit 63 in Rente gehen.

Warum sagt Scholz also so etwas? Und warum will die FDP ein höheres Renteneintrittsalter und wirbt dafür mit der "flexiblen Rente"? Will sie wirklich nur erreichen, dass "Niemand ...den Menschen mehr vorschreiben (muss), wann sie in Rente zu gehen haben", wie FDP-Vizechef Johannes Vogel für ein Ende des offiziellen Renteneintrittsalters wirbt? Und warum schwadroniert Marion Trimborn in der Ems-Zeitung von heute von dem "84-jährige(n) Archäologe(n), der regelmäßig viel beachtete Aufsätze zu seinem Spezialgebiet veröffentlicht."? Und auch der CDU ist die Wahlfreiheit der Rentner auf einmal sehr wichtig.

Und damit kommt man doch mal zum Thema, wie sich die Wahlfreiheit denn darstellt? Bisher ist es so, dass man mit 67 (oder früher bei älteren Jahrgängen) in Rente geht und dann soviel dazu verdienen kann, wie man will. Niemand hindert heute einen Rentner daran, weiter zu arbeiten, wenn er möchte - und es noch kann.

Was soll also das Gerede von der Wahlfreiheit? Es geht letztlich nur darum, die "Abschlagsfreiheit", also den Termin, an dem man seine volle Rente bekommt, noch über das 67. Lebensjahr hinaus zu schieben. Dabei weiß jeder, dass die Mehrheit der Menschen, besonders bei körperlich schweren Arbeiten (z. B. Gartenbau, Maurer) oder psychisch sehr anstrengenden Arbeiten (z. B. LehrerInnen, Pflegeberufe), das normale Rentenalter gar nicht erreicht. Wenn man später ohne Abschläge in seine flexible Rente gehen kann, aber früher geht, hat man weniger Rente. Und darum geht es. Das Gerede über die Flexi-Rente ist nichts anderes, als eine verdeckte Form der Rentenkürzung.

Der Rente droht derzeit von der CDU und der FDP noch eine weitere Gefahr. Anders, als zu Zeiten von Norbert Blüm, dem CDU-Sozialminister von 1982 bis 1998, dessen bekanntester Spruch lautete " Denn eins ist sicher: Die Rente", ist der Wahlspruch der CDU und der FDP heute "Mit Deiner Rente wollen wir zocken!".

Denn beide Parteien versuchen, die Umlagerente, die Blüm meinte und die wir heute beziehen, zu schwächen und durch eine Aktienrente zu ersetzen. Der unrühmlichste Versuch dazu war die Riesterrente, die vollständig geflopt ist, aber den Versicherungskonzernen ein neues Geschäftsfeld eröffnet hatte. Das Geschäft stagniert wegen Erfolglosigkeit für die Versicherten zurzeit und CDU und FDP haben sich deshalb ein neues Unterstützungsprogramm für Allianz und Co. ausgedacht.

Anfang November hat Lindners Bundesfinanzministerium die Aktienrente auf den Weg gebracht. Jetzt sollen Teile der Rentenbeiträge für den Ankauf von Aktien verwendet werden. Und aus den erwirtschafteten Renditen sollen dann Renten bezahlt werden. Jetzt mag sich mancher denken: Gute Idee. Dann werden die Renten von Zinsen bezahlt und nicht von meinen Rentenbeiträgen. Nu ja: Jetzt werden 100 € Rente durch 100 € Beitrag gezahlt. Bei einer Rendite von 10% (kann man in Inflationszeiten ja mal annnehmen) müsste der Rentenbeitragszahler 1000 € einzahlen, damit 100 € Rente gezahlt werden können. Logisch oder? Gut - nach 10 Jahren wäre ein Kapitalstock da.

Aber alle Länder, in denen es eine kapitalgestützte Rente gibt, haben gezeigt, dass die Rentner in der Krise dann auch keine Rente bekommen. Also ist die Rente dann auf jeden Fall nicht mehr sicher. Hinzu kommt, dass Lindner den ersten Ankauf der Aktien - die dann von einem Fonds verwaltet werden sollen - mit Krediten finanzieren will. Jeder Anlageberater sagt einem, dass es eine schlechte Idee ist, mit Krediten Aktien zu kaufen.

Die Versicherungswirtschaft erhofft sich so, die Akzeptanz für die Abkehr von der Umlagerente zu Pensionsfonds à la USA zu erhöhen. Und die Finanzwirtschaft kann Profite durch Kredite an den Staat und durch ihre Finanzdienstleitungen erwirtschaften. Und den Unternehmen bringt es unter Umständen billiges Kapital, das gar nicht groß mitreden will. Nur dem Rentner und dem Rentenbeitragszahler bringt es nichts. Und dem Steuerzahler bringt es höhere Steuern. Die Frage ist dann: Wem fühlen sich der Finanzminister und die Rentenpolitiker der CDU/FDP rechenschaftspflichtig? Den Rentnern und Steuerzahlern oder ihrer Klientel von den Finanzkonzernen. Ach übrigens: CDU-Vorsitzender Friedrich Merz war vor seinem CDU-Job Aufsichtsratsvorsitzender von Blackrock Deutschland, des größten aller Finanzkonzerne. [jdm]

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember ab 11 Uhr

Am Donnerstag, 8. Dezember, findet der nächste bundesweite Warntag statt. Pünktlich um 11 Uhr werden zeitgleich in allen 16 Ländern, in den Landkreisen und in den Kommunen mit einem Probealarm Warnmittel aktiviert, beispielsweise Sirenen, Lautsprecherwagen oder auch Mitteilungen auf Handys. Die Entwarnung ist für 11.45 Uhr vorgesehen. Weitere Informationen unter https://www.bundesweiter-warntag.de und https://www.bbk.bund.de.

Der Probealarm kann auch ohne installierte Warn-App direkt auf dem Handy erfolgen. Sie können dann erkennen, ob Ihr Mobilfunk-Gerät öffentliche Warnungen über drohende oder sich ausbreitende größere Notfälle und Katastrophen (z. B. Unwetter, Überschwemmungen) empfangen kann, wenn Sie sich in einem betroffenen Gebiet aufhalten.

Diese Funktion hat nichts mit Ihrem Handyanbieter zu tun. Voraussetzung für den Erhalt dieser Benachrichtigungen ist ein empfangsbereites Mobilfunk-Gerät, das öffentliche Warnungen über Cell Broadcast unterstützt. Für iOS benötigen Sie dafür mindestens Version 15.6.1 und für Android Version 11. Bei anderen Betriebssystemen und älteren Versionen schauen Sie in die gerätespezifischen Einstellungen. Unter Umständen muss der Dienst manuell aktiviert werden. [jdm/Landkreis Emsland]

Die Krankenhausfinanzierung ist krank

Heute stand es in allen Zeitungen: die Kinderkliniken sind überlastet. Angeblich ist ein Virus schuld: das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach klagt laut NOZ von heute: Die Nachrichten seien „sehr besorgniserregend“. „Wir werden mit einer Situation konfrontiert, wo in Deutschland weniger als 100 Intensivbetten für Kinder zur Verfügung stehen.“

Vergessen hat er mitzuteilen, dass diese Situation ein vorhergesagtes Ergebnis des geltenden Krankenhausfinanzierungssystems ist, das gerade Lauterbach maßgeblich mit erzeugt hat. Im August 2022 hatte die von Lauterbach eingesetzte Regierungskommission sich in ihren Empfehlungen nicht für die Abschaffung der Fallpauschalen ausgesprochen, sondern nur für kurzfristige zusätzliche Gelder, die unabhängig davon gezahlt werden sollen. Ein Vorschlag sieht vor, dass das Geld nach Regionalbudgets verteilt werden soll, bei denen entscheidend ist, wie groß die zu versorgende Bevölkerung ist. Damit will die Bundesregierung im Interesse der großen Krankenhauskonzerne das Gesundheitssystem weiter dem freien Markt überlassen.

Die Fallpauschalen bedeuten für die Krankenhäuser eine dauerhafte Unterfinanzierung. Sie bekommen nämlich nicht ihre Ausgaben für die Behandlungen ersetzt, sondern pro „Fall“ eine Pauschale, so wie in der Autowerkstatt ein Ölwechsel einen festen Preis hat. Gestaltet sich der „Fall“ etwas komplizierter, hat das Krankenhaus Pech gehabt. Oder das Krankenhaus spezialisiert sich von vornherein auf gut planbare und sehr teure Eingriffe. Dann lässt sich viel Geld verdienen, wie die privaten Krankenhauskonzerne zeigen.

Aber genau das können die Allgemeinkrankenhäuser natürlich nicht, weil sie für alle Krankheitsfälle in ihrem Versorgungsgebiet verantwortlich sind. Sie müssen Notfälle annehmen und dafür auch die Betten freihalten – die als freie Betten natürlich kein Geld einbringen.

Das gilt besonders in der Kinderheilkunde und bei der Geburtshilfe, wo die „Fälle“ sehr individuell gestaltet sind und ein großer Gesprächs- und Betreuungsbedarf bei den Kindern, Eltern und werdenden Müttern besteht. Meist handelt es sich um Notfälle. Es müssen also die Behandlungskapazität und die Betten vorgehalten werden, obwohl es auch zeitweise zu Leerstand kommen kann. Wirtschaftlich ist das mit dem Fallpauschalensystem nicht machbar.

Das RSV-Virus hat also die durch die Profitlogik erzeugte Knappheit von Betten in Kinderkliniken nur zu einem Notstand verschärft. Aber Kinder wurden bisher schon auf der Suche nach einem freien Bett in weit entfernte Kliniken verfrachtet.

Der Deutsche Hebammenverband und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und weitere sieben Fachverbände hatten deshalb im August schon die Empfehlungen der Regierungskommission in einem Offenen Brief kritisiert.

Auch die Probleme des Marien Hospitals Papenburg Aschendorf, das sich einem Schutzschirmverfahren (Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung) unterworfen hat, sind dieser dauerhaften Unterfinanzierung geschuldet. In Veröffentlichungen wird auf frühere Schulden des Krankenhauses verwiesen, die jetzt noch drückten. Das mag sein, aber bei einer „Marktbereinigung“ trifft es immer zuerst das Unternehmen mit einem besonderen Problem, bevor das nächste Unternehmen dran glauben muss.

Das Problem besteht darin, dass Krankenhäuser Profit abwerfen müssen, statt als Einrichtung der Daseinsvorsorge einfach die Kosten ersetzt zu bekommen. Bisher ist niemand auf die Idee gekommen, dass Schulen und die Polizei Profite erwirtschaften müssen, obwohl private Sicherheitskonzerne und Bildungskonzerne schon lange dafür Werbung machen. In der Gesundheitsversorgung muss dieser Zwang zum Profit wieder abgeschafft werden. Lauterbach, der sich in seiner Karriere stets für Privatisierungen aller Art in der Sozialpolitik eingesetzt hat, und den Plan verfolgt, hunderte Krankenhäuser zu schließen, ist der Bock als Gärtner, und er wird die Krankenhausmisere sicher nicht bekämpfen können. [jdm]

Mobile Teams stellen Impftätigkeit ein – in Wippingen Impftermin am kommenden Dienstag

Sticker Impftermin in Wippingen

Ab dem kommenden Jahr werden die Covid-19-Impfungen nur noch im medizinischen Regelversorgungssystem vorgenommen, heißt: bei den jeweils behandelnden niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten. Das hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bekannt gegeben.

Damit endet die Tätigkeit der mobilen Impfteams auch im Landkreis Emsland. Die Impfaktionen im Bereich der Impfteams des Malteser Hilfsdienstes (MHD) Papenburg werden am Donnerstag, 15. Dezember, zum letzten Mal durchgeführt. Bei den Teams des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Kreisverband Emsland, die im Bereich Meppen und Lingen im Einsatz waren, werden am Freitag, 16. Dezember, die letzten Impfungen stattfinden. Die noch anstehenden Impftermine sind hier zu finden.

Der Wippinger Impftermin findet am 29.11.2022 von 15 bis 18 Uhr im Heimathaus statt und kann ohne Anmeldung wahrgenommen werden. [Landkreis Emsland/jdm]

GiB sammelt schlechte Erfahrungen wegen unzureichender Krankenhausversorgung

Aktion von GiB gegen Krankenhausschließung
Aktion von GiB gegen Krankenhausschließung

In einem Newsletter der Organisation „Gemeingut in BürgerInnenhand“ (GiB) wird auf lebensgefährliche Situationen und vermeidbare Todesfälle, die nur deshalb zustande kommen, weil ein wohnortnahes Krankenhaus geschlossen wurde, hingewiesen. Zwei Beispiele der letzten Wochen aus Baden-Württemberg seien:

  • Ein Patient auf dem Land kommt in die Hausarztpraxis. Er hat heftige Bauchschmerzen. Es besteht dringender Verdacht auf Blinddarmentzündung. Bis vor drei Monaten hätte er noch im örtlichen Krankenhaus versorgt werden können. Jetzt muss er ins 40 Kilometer entfernte nächste Krankenhaus mit Allgemeinchirurgie gebracht werden. Unterwegs perforiert der Blinddarm.
  • Eine Patientin wird morgens von ihrer Katze gebissen. Abends schmerzt die Wunde stark, und Fieber kommt dazu. Das Zentralklinikum ist 45 Minuten entfernt. Es fährt kein öffentlicher Personennahverkehr mehr, der Ehemann hat bereits drei Bier getrunken und möchte nicht mehr fahren. Am nächsten Morgen ist die Patientin bewusstlos im septischen Schock. Sie hat eine schwere Blutvergiftung.

Oft seien es ganz alltägliche Unfälle und Erkrankungen, die lebensgefährlich würden. In den geschilderten Fällen sei glasklar: Ein wohnortnahes Krankenhaus hätte die Gefahr abwenden können. Ambulante Alternativen helfen hier nicht weiter. Sepsis, Koma oder Gasbrand könnten die Folge ganz alltäglicher Missgeschicke sein, zum Beispiel ein Sturz von der Treppe, ein Fahrradunfall oder eine kleine Verletzung. All diese Fälle eine, dass eine sofortige Versorgung unabdingbar sei. Auch bei einem Herzinfarkt muss die Erstversorgung unverzüglich erfolgen und nicht erst in einigen Stunden, nach langer Fahrt zum Zentralkrankenhaus. Das alles könne eine wohnortnahe ambulante Einrichtung nicht leisten. Denn sie sei eben nicht 24 Stunden erreichbar und mit allen notwendigen Geräten ausgestattet.

Trotzdem wollten Gesundheitsminister Lauterbach, seine Regierungskommission und Lobbyorganisationen wie die Münch-Stiftung weismachen, dass Ambulantisierung die Lösung für alle Probleme sei. Tatsächlich aber führten die Vorschläge der Kommission zum Abbau der Kapazitäten: Die Krankenhäuser sollen weniger Geld bekommen, damit sie gezwungen sind, das Personal zu reduzieren. Lauterbach halte 25 Prozent aller heutigen stationären Behandlungen für ambulant leistbar. Die geplanten Streichungen würden vor allem die schon jetzt unter Finanznot leidenden ländlichen Krankenhäuser der Allgemeinversorgung treffen. Auch Geburtskliniken und Kinderstationen sollen ausgedünnt werden. Die Schließungslobby strebe an, Geburtsstationen an Zentralkliniken zu konzentrieren, die auch über eine Frühgeborenenstation verfügten.

GiB ruft deshalb auf, schlechte Erfahrungen wegen unzureichender Krankenhausversorgung oder aktuelle Beispiele aus dem Umfeld, wo Menschenleben in Gefahr waren, weil die Gesundheitsversorgung nicht funktioniert, an GiB zu melden. GiB sammelt die Fälle und stellt sie anonymisiert in einem bundesweiten Ticker der Presse zur Verfügung. Außerdem sollen sie in den sozialen Medien veröffentlicht werden, denn die Folgen der verantwortungslosen Politik von Lauterbach und seinen MinisterkollegInnen in den Ländern müssten bekannt werden.

Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Ticker Krankenhaus-Kahlschlag“ an info@gemeingut.org. Beschreiben Sie, wie und wo der Vorfall stattgefunden hat und warum ein wohnortnahes Krankenhaus oder eine ausreichende Notfallversorgung einen Unterschied gemacht hätte. Geben Sie an, ob die Geschichte anonymisiert für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden darf.

Es sei dringend nötig, den Protest gemeinsam aufzubauen und so auf die Krankenhausreform Einfluss zu nehmen, sonst werde eine drastische Verringerung der Zahl der Krankenhausstandorte bald gesetzlich vorgeschrieben – eine folgenschwere politische Entscheidung für die nächsten Jahrzehnte. [Newsletter GiB/jdm]

5 häufige Pflege-Mythen in der häuslichen Pflege

5 Pflegemythen

Es ist oft ein langer Weg vom Erkennen eines Pflegebedarfs hin zu einer optimalen Versorgung. Für viele Menschen ist Pflege bis zum Bedarfsfall ein unbekanntes Themengebiet, daher informieren sich Pflegebedürftige und Angehörige zunächst ausgiebig über ihre Möglichkeiten. Hierbei halten sich einige Pflege-Mythen hartnäckig, über die der Verbund Pflegehilfe aufklären möchte.

Übersicht über die möglichen Zuschüsse der Pflegeversicherung

Die linke Informationsgrafik zeigt fünf häufige Mythen inklusive Aufklärung. Die rechte Grafik gibt einen Überblick über die Zuschussmöglichkeiten im Rahmen der Pflegekasse. [Verbund Pflegehilfe]

Jetzt gegen Grippe impfen

Die echte Grippe (Influenza) ist keine einfache Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. In Deutschland sterben je nach Schwere der Grippewelle jedes Jahr mehrere Hundert bis über 20.000 Menschen an der Krankheit. Die Grippeimpfung ist die beste Möglichkeit, sich und andere gegen Grippe zu schützen.

„Die Impfung sollte jetzt im Herbst oder Winter vorgenommen werden. Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich im Oktober oder November impfen zu lassen“, betont Dr. Thomas Niehoff, Leiter des Fachbereichs Gesundheit des Landkreises Emsland.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung Influenza generell für Personengruppen, die besonders gefährdet sind, sich mit Influenza anzustecken. Die Grippeimpfung schützt nur vor Grippeviren und nicht generell vor anderen Erkältungskrankheiten oder COVID-19.

Die Hauptrisikogruppen für einen schweren Verlauf der Grippe sind Menschen ab 60 Jahren, Schwangere, medizinisches Personal sowie chronisch Kranke. Neben diesen vier Hauptzielgruppen wird die Grippeimpfung auch allen Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko oder gefährdeten Personen im nahen Umfeld empfohlen. Dazu zählen Personal in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr (z. B. Busfahrer, Schaffner, Lehrer, Erzieher), enge Kontaktpersonen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einem Grundleiden oder von Schwangeren, Personen, die in Alten- und Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben sowie Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

Eine Grippeimpfung führt in der Regel der jeweilige Hausarzt durch. Man kann dort gleichzeitig mit der Grippeimpfung auch eine Coronaimpfung vornehmen lassen. [Landkreis Emsland]

Zweiter Kommissionsbericht fördert Krankenhausschließungen

Die Regierungskommission zur Krankenhausreform hat ihre zweite Stellungnahme mit Empfehlungen abgegeben. Schwerpunkt ist hier die Einführung von sogenannten "Tagesbehandlungen". Den Krankenhäusern soll erlaubt werden, Behandlungen auch ohne Übernachtung durchführen zu können. Das wäre an und für sich eine gute Nachricht. Viele PatientInnen warten im Emsland ewig auf einen Termin für z. B. ein MRT in einer Radiologiepraxis, während gleichzeitig im Krankenhaus die Kapazitäten vorhanden sind, aber nicht genutzt werden können.

Das ist aber nicht der Grund für den Vorschlag der Kommission. Die Kommission möchte auf diesem Weg einen Weg finden, die Krankenhauskapazitäten abzubauen. Und da fängt man erst einmal damit an, die Betten abzubauen. Zwar heißt es in dem Papier, der MDK dürfe bei der Überprüfung der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung keinen Zwang zur Tagesbehandlung ausüben. Aber letztlich wird der Bettenabbau, der auf diese Weise gefördert wird, den Zwang automatisch herstellen.

Die Tagesbehandlung wird wie die vollstationäre Behandlung weiter nach Fallpauschalen (DRGs) abgerechnet und trägt damit den Kern der Krankenhausunterfinanzierung weiter in sich. Zudem werden für die fehlende Übernachtung Abzüge berechnet, die sich bis zu 30 % der Fallpauschale addieren können. Weil den Krankenhäusern nicht die tatsächlichen Kosten für eine Behandlung erstattet werden, sondern nur Pauschalen, stehen die Krankenhäuser immer im Verdacht, durch Umdeklarationen mehr Geld verlangen zu wollen. Zur Abgrenzung zur Notaufnahme, wo Patienten heute schon mehrere Stunden ambulant behandelt werden, werden von der Kommission auch gleich bürokratische Regeln für den Fall aufgestellt. Fazit: Die unsinnige Abgrenzung zwischen Krankenhaus und ambulanter Behandlung, die der Finanzierungsmethode geschuldet ist, wird zum Teil aufgehoben, was im Einzelfall dem Patienten helfen kann. Aber der daraus folgende Kapazitätsabbbau wird die Situation für die Patienten verschlechtern.

Die Schließungen sind politisch gewollt, seit vielen Jahren und von höchster Stelle, von der Bundesregierung und den Regierungen der Länder. Dabei werden vor allem kommunale Häuser der wohnortnahen Grundversorgung geschlossen. Gleichzeitig führen die staatlichen Vorgaben für den Krankenhaussektor, vor allem das System der Fallpauschalen sowie eine systematische Unterfinanzierung, zu immer weiteren Schließungen. In der aktuellen Inflation wirken die Fallpauschalen besonders aggressiv auf Schließungen hin. Kliniken geraten allein wegen ihrer unvermeidbaren Energiekosten in Insolvenz. Die Krankenhäuser schlagen Alarm, denn es droht der Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung.

Das Ermöglichen ambulanter Behandlungen im Krankenhaus soll angeblich Personal entlasten und gleichzeitig Geld sparen! Aber: Neben dem Abbau von Kapazitäten durch verminderte Vergütung, ist in dem Papier von Personaluntergrenzen oder besseren Arbeitsbedingungen nichts zu sehen. Die von der Kommission empfohlene Reform, die bereits 2023 in Kraft treten soll, ist nichts anderes als ein weiterer Schritt, stationäre Versorgung und Personal abzubauen. Wenn dies realisiert wird, werden wir weitere, vielleicht hunderte, Krankenhäuser verlieren. [jdm/mit GIB Newsletter]

Erinnerung: Am Mittwoch Blut spenden in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.  

Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

Gemeinsam gegen Depression – Emsländisches Bündnis baut Angebot aus

Zum Welttag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober weist der Landkreis Emsland auf die aktuellen Angebote des Emsländischen Bündnisses gegen Depression hin. Nach coronabedingten Unterbrechungen wurden die etablierten Projekte wie Lauftreffs, Singtreff und Kochrunde mit großer Begeisterung neu gestartet und erweitert. Die Projekte bieten einen geschützten und wertschätzenden Rahmen und die Chance, mit anderen Teilnehmenden gemeinsame Interessen zu verfolgen, zusammen Herausforderungen zu meistern und sich gegenseitig zu unterstützen, unterstreichen die zuständige Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis und Dr. Gregory M. Hecht, Chefarzt für Psychiatrie und Psychotherapie am St.-Vinzenz-Hospital in Haselünne.

Eine Übersicht der aktuellen Projekte sowie eine Liste mit hilfreichen Links zum Thema Depression ist unter https://www.emsland.de/gesundheitsregion zu finden. Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 05931 44-1194 und unter der E-Mail-Adresse gesundheitsregion@emsland.de erhältlich. [Landkreis Emsland]

Yoga-Kurs in Wippingen

Sticker Yoga-Kurs

In Wippingen ist geplant, jeweils am Dienstagabend um 20.30 Uhr einen Yoga-Kurs stattfinden zu lassen. Die Einzelabende, die 90 Minuten dauern, finden in der Mehrzweckhalle statt. Interessenten können sich bei Kathrin Richert, 0160/6305328, melden. [Kathrin Richert]

Corona-Impfungen in Dörpen im Oktober

Die Impfaktionen des mobilen Impfteams des Landkreises Emsland gehen weiter. In Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Dörpen sind folgende Termine im Heimathaus Dörpen, Finkenstraße, geplant: 10.10.2022 von 15 – 18 Uhr , 17.10.2022 von 15 – 18 Uhr und 24.10.2022 von 15 – 18 Uhr. Mehr Infos im Flyer... . [SG Dörpen]

Blut spenden in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.  

Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten seit Wochen angespannt ist, werden immer dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit.   Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

Selbstkostendeckung statt neoliberalen Fallpauschalen

Vertreter des Bündnisses Klinikrettung bei Staatssekretär Franke. Links Laura Valentukeviciute, Koordinatorin des Bündnisses, in der Mitte Staatssekretär Franke

Am 22. August stattete eine Delegation des Bündnisses Klinikrettung dem Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Edgar Franke, einen Besuch ab. Anlass war die Arbeit der vom Minister einberufenen Expertenkommission zur laufenden Krankenhausstrukturreform. Dazu hatte das Bündnis Klinikrettung einen detailliert ausgearbeiteten Vorschlag für eine bedarfsorientierte Finanzierung per Selbstkostendeckung mitgebracht. Ein Treffen hatte Franke bereits im Februar versprochen, es brauchte aber wohl noch den Druck der Straße oder auch einen Wink seines Chefs Karl Lauterbach, um die Vertreter des Bündnis Klinikrettung tatsächlich zu empfangen: Zunächst hatte der Staatssekretär nicht reagiert; nachdem aber Lauterbach am Rande der Gesundheitsministerkonferenz das Versprechen abgerungen wurde, das Bündnis an der Debatte zur Krankenhausstrukturreform zu beteiligen, kam prompt die Einladung vom Gesundheitsministerium.

So schleppend wie der Vorlauf war dann leider auch das Treffen mit dem Staatssekretär. Auf die Anregung, die schädliche und gescheiterte Fallpauschalenfinanzierung durch eine Selbstkostendeckung der Krankenhäuser zu ersetzen, reagierte Franke ganz im Sinne einer Marktlösung: „Das System, das durch ökonomische Anreize funktioniert, soll nicht durch Selbstkostendeckung ersetzt werden.“ Dabei hatte Minister Lauterbach im Gespräch mit dem Bündnis noch behauptet, das Konzept der Selbstkostendeckung liege bereits auf dem Tisch. Bloß ein leeres Versprechen?

Franke war es auch nicht zu peinlich, seine Verdienste am Flickenteppich der Krankenhausfinanzierung zu rühmen, an dem er schon unter Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn mitgebastelt hat. Laut Franke reiche es völlig aus, wenn Krankenhäuser bis zu 70 oder 80 Prozent ausfinanziert sind. Die restlichen Kosten müssen sie selbst decken. Genau das ist aber das Kernproblem: Die Unterfinanzierung führt zu Schließungen. Der Staatssekretär weiß das selbstverständlich. Die Vertreter des Bündnis Klinikrettung hatten den Eindruck, dass er in seiner einflussreichen Stellung die Agenda der Krankenhausschließungen verfolgt. Deswegen verweigerte er auch dem Bündnis nach dreimaliger Nachfrage jegliche Einbindung in die Diskussion zur Krankenhausstrukturreform, die derzeit von der Expertenkommission erarbeitet wird. [Newsletter Gemeingut in BürgerInnenhand]

Ärzte und Hebammen: Vorschläge der Regierungskommission verbessern Pädiatrie und Geburtshilfe nicht

Die Bundesregierung hatte eine Kommission eingesetzt, die Vorschläge zur Finanzierung von Pädiatrie (Kinderheilkunde) und Geburtshilfe erarbeiten sollte. Die SPD hatte im Wahlkampf versprochen, das Fallpauschalsystem in diesen beiden Krankenhausbereichen abzuschaffen. Um dieses Versprechen angesichts des Widerstandes von FDP und Grünen erstmal auf die lange Bank zu schieben, wurde die Kommission beauftragt.

Hintergrund des Versprechens und des Nachdenkens über eine Verbesserung der Krankenhausversorgung im Kinderbereich ist die immer desolatere Lage. Der am 8. Juli beschlossene Kommissionsbericht stellt bei der Beschreibung der Ausgangslage diese negative Entwicklung fest. 1991 gab es noch 440 Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin mit 31708 Betten. Diese Zahl sank bis 2020 auf 334 Abteilungen mit nur noch 17959 Betten. Die Zahl der zu Behandelnden und der Neugeborenen stieg dagegen an. Diese Standortkonzentration liegt deutlich über der Konzentration im Erwachsenenbereich, d. h. es mussten bei manchen Aufnahmen von Kindern bis zu 20 Kliniken angefragt werden, um einen Behandlungsplatz zu bekommen.

Mit dem Fallpauschalsystem bekommen die Krankenhäuser nur pro behandeltem Kind eine je nach Krankheit unterschiedliche Pauschale. Das führt laut Kommissionsbericht zum Fehl-Anreiz, dass pro Bett möglichst viele Kinder durchgeschleust wurden, damit das Krankenhaus keine Verluste machte. Außerdem musste mit möglichst wenig und schlecht ausgebildetem Personal gearbeitet werden, damit sich die Pauschalen auch noch rechnen. Der Behandlungsqualität diente das nicht.

Gerade in der Kinderheilkunde und bei der Geburtshilfe sind die „Fälle“ sehr individuell gestaltet, es besteht ein großer Gesprächs- und Betreuungsbedarf bei den Kindern, Eltern und werdenden Müttern. Meist handelt es sich um Notfälle. Es müssen also die Behandlungskapazität und die Betten vorgehalten werden, obwohl es auch zeitweise zu Leerstand kommen kann. Wirtschaftlich ist das mit dem Fallpauschalensystem nicht machbar.

Die Kommission hat sich in ihren Empfehlungen aber nicht für die Abschaffung der Fallpauschalen ausgesprochen, sondern nur für kurzfristige zusätzliche Gelder, die unabhängig davon gezahlt werden sollen. Ein Vorschlag sieht vor, dass das Geld nach Regionalbudgets verteilt werden soll, bei denen entscheidend ist, wie groß die zu versorgende Bevölkerung ist. Hier wird nach Meinung des Bündnisses „Krankenhaus statt Fabrik“ ein neuer Fehlanreiz geschaffen. Denn dann machen Krankenhäuser finanziell den besten Schnitt, wenn sie möglichst viele PatientInnen ablehnen und an andere Krankenhäuser verweisen. Die Einführung solcher Regionalbudgets wird derzeit von den neoliberalen Think-Tanks propagiert.

Die beste Finanzierung bestünde darin, die tatsächlichen Kosten dieser Krankenhausabteilungen zu übernehmen, wie das früher in Deutschland und auch in Großbritannien der Fall war und heute noch in Südkorea der Fall ist. Aber eine solche direkte Finanzierung des Bedarfs entspricht nicht der neoliberalen Logik, die auch die Gesundheitsversorgung als einen nach dem Profitprinzip funktionierenden Wirtschaftsbereich sieht.

In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der vom Deutschen Hebammenverband und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe initiiert wurde und von sieben weiteren Fachverbänden mitgezeichnet ist, wird die Kritik an den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur künftigen Finanzierung der Geburtshilfe bekräftigt. [jdm]

Verweiblichung – Das Ende von Krieg?

In der Psychiatrie gilt der Satz „"Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten." - Im Angesicht von zusammengenommen über 130 Millionen Kriegsopfern in den größeren Kriegen der letzten 200 Jahre könnte man meinen, dass die Welt auch heute noch von Wahnsinnigen regiert wird. Ulrich Scholz ist in seinem aktuellen Blog-Beitrag überzeugt, dass weniger militärisch-aggressiver Männlichkeitswahn der Welt gut tun würde. [jdm]

Erinnerung: Am Mittwoch Blut spenden in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 27. Juli 2022, ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.  

Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

Echte Vanille im Vanilleeis?

Heute schon ein Eis gegessen? Womöglich mit leckerer Vanille? Wo kommt der Geschmack bloß her? Von echter Vanille eher selten.

Das hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in seinen Lebensmittel- und Veterinärinstituten Oldenburg und Braunschweig/Hannover herausgefunden. Die niedersächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden haben dafür insgesamt 64 Proben aus handwerklicher und industrieller Herstellung zur Untersuchung an die Lebensmittel- und Veterinärinstitute Braunschweig/Hannover und Oldenburg des LAVES eingesandt: 21 Proben aus Eisdielen und 43 Proben Fertigpackungen aus dem Handel.

Das Ergebnis: Von 21 Proben aus den Eisdielen sind 16 beanstandet worden und von 43 Proben aus Fertigpackungen 10. Davon waren in den handwerklichen (13) und in den industriellen Proben (4) nicht ausschließlich echte Vanille enthalten, obwohl nach der Kennzeichnung davon auszugehen war. Es wurden unter anderem synthetisch hergestellte Aromastoffe und Aromastoffe, die nicht in natürlicher Vanille enthalten sind, gefunden. Ein als „Vanilleeis“ bezeichnetes Speiseeis darf nur echte Vanille oder natürliche Vanillearomen enthalten. Mehr Infos im Artikel des LAVES... . [PM/HM/Foto:jdm]

Neue Zuschüsse und verlängerte Sonderregelungen für die Pflege

Über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Die Corona-Pandemie hat die Pflegesituation insbesondere für pflegende Angehörige erschwert. Daher hat der Bund die Corona-Sonderregelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die flexiblere Nutzung des Entlastungsbeitrages für Personen mit Pflegegrad 1 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Auch steht der KfW-Investitionszuschuss 455-B für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort wieder zur Verfügung. Es ist ein Zuschuss von bis zu 6.250 € möglich, die Fördermittel des Bundes sind allerdings auf 75 Millionen Euro begrenzt. Eine Antragsstellung ist ab sofort möglich und sollte im besten Fall zeitnah erfolgen. Der Antrag ist alters- sowie pflegegradunabhängig und muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. [PM Verbund Pflegehilfe]

Blutspendetermin in Renkenberge

Logo SV Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 27. Juli 2022, ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.  

Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten seit Wochen angespannt ist, werden immer dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme.  

Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit.  

Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

Grüne: Problematisches Präventions- und Krisenmanagement von Otte-Kinast

In einem Sauen- und Ferkelbetrieb im emsländischen Emsbüren ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen, woraufhin das Niedersächsische Agrarministerium eine 10-KM-Schutzzone eingerichtet hat.

Miriam Staudte, die agrarpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag, kritisiert die Reaktion von Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast als zu langsam. Sie habe die Schweinhaltungsbranche und die Öffentlichkeit zu spät informiert. "Sobald ein betreuender Veterinär den Verdacht auf ASP feststellt, muss die Biosicherheit insbesondere der Kontaktbetriebe hochgefahren werden. Stattdessen wurde nicht nur die Bestätigung des LAVES, sondern auch noch einen Tag später die des Friedrich-Loeffler-Instituts abgewartet, bis gehandelt wurde. Eine Fahrtenkontrolle der Kontaktbetriebe hätte prophylaktisch angeordnet werden müssen, statt nun lediglich zu appellieren, keine Tiere von A nach B zu fahren."

Außerdem habe sich Otte-Kinast bei den Themen Prävention und Krisenmanagement zu einseitig auf eine potenzielle Verbreitung über Wildschweine fokussiert. Für über eine Million Euro Zäune seien gekauft worden, die nun nutzlos in den Lagern liegen blieben. Dabei stellten Regionen mit übermäßig hoher Tierdichte ein Problem im Seuchenfall dar. "An die 200.000 Schweine werden im Restriktionsradius von 10 Kilometern gehalten. Wie mit ihnen verfahren werden soll oder wohin die anfallende Gülle soll, bleibt ungeklärt. ... Effektivere Vorgaben für die Übertragungswege durch den Menschen und durch Transportfahrten wären nötig gewesen. Schließlich ließ sich kein einziger Fall der jüngeren Vergangenheit von ASP in Hausschweinebeständen, von Baden-Württemberg bis Mecklenburg-Vorpommern, auf Wildschweine zurückführen.“ [jdm/PM]

Ministerium äußert sich zur ASP in Emsbüren

Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat erstmals Niedersachsen erreicht. Der Ausbruch ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Landkreis Emsland festgestellt worden. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt seit heute (2.7.) die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor. Der Betrieb in der Gemeinde Emsbüren hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wird morgen tierschutzgerecht getötet. Die Kontaktbetriebe werden derzeit recherchiert. Die Schweinepest ist für Menschen ungefährlich.

Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Sperrzone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot, Schweine zu verbringen (Durchgangsverkehr erlaubt).

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Es war leider nur eine Frage der Zeit, wann die Schweinepest auch Niedersachsen erreicht. Das ist ein harter emotionaler Schlag für die Schweinehalter bei uns im Land. Wir haben uns aber in den vergangenen Jahren intensiv auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet.“ So fanden in den vergangenen Jahren regelmäßige Bund-Länder-Übungen statt, um die Abläufe zu überprüfen. Für rund 1,1 Millionen Euro hat das Land außerdem Materialen zur Eindämmung des Krankheitsgeschehens im Falle eines Ausbruchs bei Wildschweinen angeschafft. Damit die kommunalen Veterinärbehörden im Falle eines ASP-Ausbruchs nicht alleine agieren müssen, sondern kompetente Unterstützung erfahren können, wurde die AN Vorsorge GmbH errichtet. Diese ist für die Vorhaltemaßnahmen zur Bekämpfung der ASP zuständig.

Am Freitag, 1. Juli, wurde im Lebensmittel- und Veterinärinstitut des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) das Virus der afrikanischen Schweinepest in einer konventionellen Schweinehaltung im Emsland nachgewiesen. Das Untersuchungsergebnis wurde heute durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Die Feststellung des Tierseuchenkrisenfalls ist in Vorbereitung. Ministerin Otte-Kinast: „Unser wichtigstes Ziel ist es nun, die weitere Ausbreitung zu verhindern, damit wir keinen Flächenbrand erleben. Achten Sie auf die Einhaltung der Biosicherheit in ihrem Betrieb“, sagte Ministerin Otte-Kinast an die Landwirtinnen und Landwirte gewandt.

In Bezug auf den aktuell betroffenen Betrieb richtete sie den dringenden Appell an die Bevölkerung im Sinne der äußerst wichtigen Prävention von einem „Seuchen-Tourismus“ ins Emsland abzusehen. Das Virus ist sehr stabil und bleibt in der Umwelt lange infektiös. Es kann durch bestimmte Fleischprodukte, aber auch durch kontaminiertes Futter, Fahrzeuge, Kleidung oder Werkzeuge übertragen werden. Das Risiko einer Verschleppung des Erregers ist daher unbedingt zu verringern. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten.

Die Infektion mit ASP führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich ist. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit noch nicht möglich. Seit 2007 hatte sich die ASP in Osteuropa verbreitet. 2020 wurden kranken Wildschweine erstmals auch in Deutschland festgestellt. Mitte Juli 2021 wurde die Krankheit erstmals auch in einem Schweinemastbetrieb in Deutschland registriert. Fälle bei Haus- und Wildschweinen sind bislang in Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten. In Niedersachsen arbeiten die kommunalen Veterinärbehörden (Veterinärämter auf Landkreisebene), die Task-Force Veterinärwesen des LAVES und das Landwirtschaftsministerium in der Prävention und in der Vorbereitung auf einen ASP-Ausbruch eng zusammen. [PM]

Afrikanische Schweinepest im Emsland nachgewiesen

In einer Presseeinladung teilte das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heute mit, dass in einem Schweine haltenden Betrieb im Landkreis Emsland die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden ist.

Der Befund des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) liegt seit heute vor, die Ergebnisse der Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) werden morgen im Laufe des Vormittags erwartet. Mehr Informationen werden morgen von einem Statement der Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erwartet. Dann will sich auch Prof. Dr. Michael Kühne, Leiter der Abteilung für Verbraucherschutz, Tiergesundheit und Tierschutz, vor der Presse äußern. [HM/PM]

Corona-Impfungen in Dörpen

Informationsblatt zu den Corona-Impfungen in Dörpen im Juli 2022

Für den Monat Juli sind wieder Corona-Impfaktionen geplant:

· 04.07.2022 von 15 – 18 Uhr Heimathaus Dörpen, Finkenstraße
· 11.07.2022 von 15 – 18 Uhr Heimathaus Dörpen, Finkenstraße
· 18.07.2022 von 15 – 18 Uhr Heimathaus Dörpen, Finkenstraße
· 25.07.2022 von 15 – 18 Uhr Heimathaus Dörpen, Finkenstraße

Ein aktualisiertes Infoschreiben gibt weitere Informationen. [Samtgemeinde Dörpen].

Holunderblütentee

Blühender Holunderbusch

Jetzt blüht der Holunder. Die ätherischen Öle der Holunderblüte sollen gut sein gegen Husten und Fieber. Zudem sollen die Wirkstoffe in der Blüte die Nierentätigkeit anregen und entwässernd wirken.

Für einen Holunderblütentee übergießen Sie eine Blüte in einer Tasse mit heißem Wasser und lassen den Tee fünf Minuten ziehen. [Klaus Lübken]

Übersicht über Pflegeleistungen

Laut einer neuen Studie zur häuslichen Pflege, die der Sozialverband VdK in Auftrag gegeben hat, verfallen jährlich Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen im Wert von über zwölf Milliarden Euro. Der Entlastungbeitrag von 1.500 Euro jährlich oder auch das Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bleiben häufig ungenutzt.

Das Poster gibt einen Überblick über alle relevanten Zuschüsse die pflegebedürftigen Menschen und pflegenden Angehörigen zustehen. [Verbund Pflegehilfe]

Einige Sonderregeln in der Pflege gelten weiter

Sonderregeln für Pflegebedürftige. Aushang vom Verbund Pflegehilfe

Mit der Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige vom 1. April bis zum 30. Juni 2022 wurde den besonderen Herausforderungen für Betroffene und Angehörige in einem absoluten Mindestmaß entsprochen. „Das dauerhafte Aufrechterhalten aller Maßnahmen wäre die richtige Botschaft seitens der Politik an die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gewesen. Die häusliche Pflege ist auch ohne Pandemie eine besondere Herausforderung. Vielen Betroffenen sind Zuschüsse und Hilfsleistungen unbekannt“, so Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe. Die aktuellen Sonderregelungen behalten bis 30. Juni 2022 ihre Gültigkeit. Hier sind sie im Überblick:

  • Verlängerter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Weiterhin werden 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei coronabedingten Versorgungsengpässen gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
  • Erweiterte Verwendung der Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro: Diese können noch flexibler für die Inanspruchnahme anderer Hilfen eingesetzt werden, beispielsweise für nachbarschaftliche Hilfe. Nicht genutzte (Rest-)Beträge aus 2021 sind bis zum 30. Juni 2022 nutzbar.
  • Eine verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist auf Wunsch des Pflegebedürftigen weiterhin telefonisch oder digital per Videokonferenz möglich.
  • Die Pflegegradbestimmung durch den MDK kann weiterhin telefonisch erfolgen, wenn dies zur Verhinderung eines Ansteckungsrisikos erforderlich ist. [PM Verbund Pflegehilfe]

Blutspendetermin in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 25. April 2022 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.  

Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten seit Wochen angespannt ist, werden immer dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme.  

Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit.  

Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender und Erstspender begrüßen können!  [Alwin Illenseer]

Niedersachsen: Klinikkahlschlag und Megaverschwendung für Neubauten

Die niedersächsische Landesregierung plant in einem neuen Gesetzesentwurf, die Krankenhauslandschaft im Bundesland radikal auszudünnen. Demnach sollen 30 bis 40 der derzeit 168 Krankenhäuser Niedersachsens schließen. Das Grünbuch 2020, herausgegeben vom Bundesinnen- und Bundesforschungsministerium, attestierte den deutschen Krankenhäusern bereits im Dezember 2020 unzureichende Vorsorgekapazitäten für Pandemien.

Das ist der Koalition aus CDU und SPD aber egal. Ihr Ziel ist es, das niedersächsische Gesundheitswesen für die Krankenhaus- und Pharmakonzerne noch profitträchtiger zu gestalten. Und für die Pandemievorsorge setzen Ministerpräsident Weil und seine Leute statt auf patientengerechtere Versorgung auf besonders viel Freiheitseinschränkungen der Bürger.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) besuchte im Februar Emden und befürwortete das auf der grünen Wiese bei Georgsheil neu zu bauende Zentralklinikum im westlichen Ostfriesland. Nach seinem Bau sollen die drei mittelgroßen Kliniken Aurich, Emden und Norden geschlossen werden, voraussichtlich im Jahr 2027. Vor Ort haben die Schließungspläne zu massiven BürgerInnenprotesten geführt und zu zwei Bürgerentscheiden. 2017 stimmten 62 Prozent für den Erhalt des Emder Klinikums, in der benachbarten Stadt Aurich waren es 63 Prozent, die für den Erhalt der dortigen Ubbo-Emmius-Klinik votierten. Zwei Jahre später rief die Stadt erneut einen Bürgerentscheid ins Leben, in den die Trägergesellschaft der Kliniken 200.000 Euro investierte. Doch immer noch stimmten 46 Prozent für den Erhalt des Emder Krankenhauses. So viel Eigensinn der Bürger konnte die Landesregierung nicht tolerieren und sie verbot mit Wirkung 13.10.2021 in §32 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz Bürgerentscheide über […] Entscheidungen als Träger von Krankenhäusern. Mehr Demokratie wagen ist eher kein Ding der niedersächsischen SPD, von der CDU zu schweigen.

Das neu zu bauende Zentralklinikum in Georgsheil soll mittlerweile mehr als eine halbe Milliarde €, genauer 600 Mio €, kosten. 70 % der Summe soll das Land aufbringen, also auch die Bürger in Wippingen. In Bassum, Sulingen und Diepholz sollen ebenfalls Kliniken schließen und durch ein Zentralklinikum in Twistringen ersetzt werden. Krankenhäuser sollen laut Gesetz innerhalb von 30 Minuten von Rettungswagen erreicht werden können. Bei den beiden Zentralkliniken ist das für zehntausende Menschen im Einzugsbereich nicht mehr der Fall.

Und für den Anteil allein des Landes könnte man alle sechs Kliniken, die geschlossen werden sollen, auf den neuesten Stand bringen und auch gleich die Gehälter der Angestellten angemessen gestalten. Stattdessen sollen funktionierende riesige Gebäude und ihr Inventar verschrottet werden, also öffentliche Werte vernichtet werden. Beton wird verschrottet und riesige Mengen Beton werden neu gebraucht - allein das ist schon ein Klima-und Umweltskandal. Funktionierende Arbeitsprozesse sollen zerstört werden und müssen mühsam wieder aufgebaut werden. Und dann wissen wir aus der Erfahrung mit Stuttgart 21, Elbphilharmonie und Flughafen Berlin wie erfolgreich und stringend in Deutschland solche Megaprojekte zu Milliardengräbern für die öffentlichen Kassen und zu Profitquellen für die beteiligten Firmen werden.

Absurd ist, dass Gesundheitsministerin Behrens bei der Genehmigung der von der Meppener Klinik beklagten neuen Neurologie-Abteilungen in Leer und Lingen genau anders herum als bei den Zentralkliniken argumentiert und diese Dezentralisierung als wohnortnahe Versorgung propagiert. Unklar ist, ob hier einfach Klientelwirtschaft eine Rolle spielt oder sich hier erste Vorboten von neuen Mega-Kliniken zeigen. Einfach die Krankenhauslandschaft verbessern kann kein Grund sein, denn das ist - siehe Georgsheil und Twistringen - kein Ding, das die niedersächsische Regierung auf dem Plan hat. [jdm/Quelle GIB]