Womit Lauterbach nicht recht hat

In der letzten Woche berichtete die Ems-Zeitung über eine Veranstaltung der CDU-Mittelstandsvereinigung , die sich damit beschäftigte, ob die emsländischen Kliniken die Krankenhausreform à la Lauterbach überleben können. Der Referent, Verwaltungsdirektor des Ludmillenstiftes Meppen, Jan-Henning Stoffers, erklärte, es ginge in der Reform darum, welches Haus welche Stationen anbieten dürfe. Dabei sei ein Wettkampf um bestimmte lukrative Abteilungen programmiert.

Krankenhäuser seien Wirtschaftsbetriebe, die Überschüsse erzielen müssten. Deshalb müssten sich gerade kleine Hospitäler von bestimmten Abteilungen trennen: Geburtshilfeabteilungen seien zu teuer und würden geschlossen werden. Außerdem kritisierte er das Land Niedersachsen, weil es statt im Jahr zwei Milliarden Euro in Wirklichkeit nur 150 Millionen Euro investiere. Stoffers lobte die Substanz der emsländischen Krankenhäuser.

Glaubt man dem Bericht der Ems-Zeitung nutzte die Sozialdezernentin des Landkreises, Sigrid Kraujuttis, die letzte Aussage nur, um etwas emsländischen Lokalstolz zu verbreiten und kritisierte dann ein „ruinöses Konkurrenzdenken“: Damit hatte sie das Thema grandios verfehlt und gezeigt, dass sie die Lauterbach-Pläne überhaupt nicht verstanden hat.

Die Lauterbachpläne wurden von den großen Krankenhauskonzernen ausgeheckt gerade damit immer mehr öffentliche Krankenhäuser, die die Grundversorgung abdecken, unter dem Konkurrenzdruck zum Aufgeben bewegt werden.

Burkhard Ewert begründet in seiner Kolumne „Rest der Republik“ in der morgigen NOZ-Ausgabe vom 25.05.2023 seine Unterstützung für Lauterbachs Reformen damit, dass „zahlreiche Eingriffe in Deutschland auch deshalb erfolgen, damit kleine Kliniken halbwegs auskömmliche Einnahmen erzielen, die ihren Bestand sichern sollen“.

Auch er hat offensichtlich nicht verstanden, dass das Fallpauschalensysterm für solche Fehlentwicklungen verantwortlich ist  und dass die Kliniken der Grundversorgung gerade nicht davon profitieren, sondern die großen oder kleinen Kliniken der Krankenhauskonzerne, die sich auf teure OPs spezialisieren können, ohne Geld für die Grundversorgung ausgeben zu müssen.

Die Frage ist also nicht, ob das Krankenhaus groß oder klein ist, sondern was wie bezahlt wird. Dass es für spezielle Operationstechniken und Krankheiten Spezialkliniken geben muss, ist unumstritten und wird mit dem System der großen Uni-Kliniken schon lange praktiziert. Bei der Lauterbach-Reform geht es aber gerade nicht darum, die Finanzierung umzustellen auf ein System, dass die nötigen Kosten erstattet, sondern darum, ein System, dass den Krankenhauskonzernen ihre Profite sichert, auszudehnen.

Lauterbach macht nämlich nicht nur die kleinen Krankenhäuser platt, sondern sorgt auch dafür, dass sich Arztpraxen nicht mehr lohnen. Die Medizinischen Versorgungszentren, die die emsländischen Krankenhäuser entwickelt haben, sind eine sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgung. Aber die Pharmakonzerne und Krankenhauskonzerne greifen derzeit diesen „Markt“ an und übernehmen immer mehr Augenarzt-, Zahnarzt- und Hausarztsitze und fassen diese zu ihren eigenen MVZs zusammen. Bei auf Linsen-OPs spezialisierten Augenarztpraxen ist z. B. viel Geld zu verdienen und wenn die Ärzte dazu verdonnert werden, die Produkte und Verfahren der Besitzer dieser MVZs zu benutzen, ist klar, dass nicht mehr unbedingt das gemacht wird, was für den Patienten das Beste ist.

Wenn Ewert die akuten ortsnahen Not-, Ambulanz- und Unfallpraxen lobt und als interdisziplinäre Einrichtungen, wie seinerzeit in der DDR üblich, lobt, verkennt er, dass die von Lauterbach geplanten MVZ damit nichts zu tun haben.

Die USA haben ein Gesundheitssystem, das vollkommen privatisiert ist und ist mit 10948 Dollar/Jahr und Kopf (2020) das teuerste Gesundheitswesen der Welt. Und trotzdem ist ein großer Teil der Bevölkerung von den Segnungen der Medizin vollkommen ausgeschlossen. In Deutschland haben wir Kosten pro Kopf von 5934 Dollar und stehen damit nach der Schweiz an der dritten Stelle. Noch können in Deutschland im Prinzip alle Bürger auf das Gesundheitssystem zählen. Und Sozialdezernentin Kraujuttis hat recht, wenn sie jetzt noch die emsländischen Kliniken lobt.

Mit den Lauterbachschen Plänen wird das Gesundheitssystem keineswegs billiger, aber das vorhandene Geld fließt in die Kassen der privaten Krankenhauskonzerne und wird der Grundversorgung für die Bevölkerung entzogen. Und für die Patienten wird es deshalb teurer – z. B. durch längere Fahrzeiten zur nächsten Klinik. Und es wird schlechter, eben weil die Grundversorgung nicht mehr gewährleistet ist. [jdm]

Blut spenden in Renkenberge

Logo SV Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 03. Mai 2023 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. 

Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden.

Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

Pflegereform: Zu wenig und nicht das, was versprochen wurde

Tabelle zur Pflegereform Verbund Pflegehilfe 03/2023

Die Bundesregierung hat am 27. Februar 2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgelegt. Der Verbund Pflegehilfe hat eine Übersicht zum aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung zusammengestellt.

Kernpunkte der Reform sind eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung, um mehr Geld zur Verfügung zu haben. Eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung ist das nicht, denn ohne Steuerzuschuss bleibt die Pflegeversicherung unterfinanziert. Das Pflegegeld bzw. die Leistungen der Pflegeversicherung sollen um 5% bzw. bis 10% erhöht werden und auch 2025 und 2028 an die Preisentwicklung angepasst werden.

Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sollen in einem flexiblen Budget zusammengelegt werden. Bisher gab es für die Verhinderungspflege eine Sperrfrist von 6 Monaten. Und die Verhinderungspflege konnte zwar zum Teil für die Kurzzeitpflege verwandt werden, aber nicht umgekehrt. Jetzt gibt es hier mehr Flexibilität entsprechend dem jeweiligen Bedarf.

Pflegeunterstützungsgeld gab es bisher pro Pflegefall einmal. Der Gesetzgeber ging wohl davon aus, dass eine Akutkrise, die die Anwesenheit eines pflegenden Angehörigen erforderte, nur einmal im Leben vorkommt. Im Gesetzentwurf soll dieser Anspruch pro Kalenderjahr gelten. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten einzuführen, wurde nicht erfüllt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die Erhöhung der Zahlungen angesichts der Inflation viel zu niedrig ist und auch zu spät kommt. Außerdem vermisst er eine jährliche Dynamisierung der Leistungen. Die Eigenanteile an den Heimkosten sind mit bundesweit durchschnittlich 2.400 Euro im ersten Jahr der Heimzugehörigkeit deutlich höher als die Durchschnittsrente von ca. 1.600 Euro. In der Regel werden Heimbewohner so zu Sozialhilfeempfängern. Daran ändert auch die Erhöhung nichts. Eine rechtssichere Gestaltung der 24-Stunden-Pflege fehle ganz.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. nutzt die Diskussion zur Pflegereform für Werbung für die Versicherungskonzerne: "Dringend nötig ist dazu ein Ausbau der privaten und betrieblichen Pflege-Vorsorge. So kann Deutschland noch rechtzeitig eine kapitalgedeckte Demografie-Reserve auf­bauen." Das ist natürlich kompletter Blödsinn, aber dergleichen hört man in Bezug auf die Rentenversicherung ja auch immer wieder von der CDU und der FDP. [jdm]

Welt-Tuberkulose-Tag: Weltweit noch ein Problem, hier eher nicht

Reihenuntersuchung der Lehrlinge im Stahlwerk Mannheim, A.G., Mannheim Rheinau 1939, Wikipedia
Reihenuntersuchung der Lehrlinge im Stahlwerk Mannheim, 1939

Anlässlich des Welt-Tuberkulose-Tags am 24.03.2023 berichtet das Landesgesundheitsamt in einer Pressemitteilung von einer geringfügigen Zunahme von Tuberkulosefällen in Niedersachsen. Es bestehe kein nennenswert erhöhtes Infektionsrisiko für die Bevölkerung.

In Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr 302 Tuberkuloseneuerkrankungen registriert, damit liegt die Anzahl der neu aufgetretenen Fälle bei 3,8 je 100.000 Einwohner (2021: 3,2 je 100.000 Einwohner, 258 Neuerkrankungen). Dies ist der erste Anstieg, nachdem die Zahlen seit 2018 kontinuierlich zurückgegangen sind. Deutschlandweit lag die Zahl der Neuerkrankungen im vergangenen Jahr bei 4,9 je 100.000 Einwohner.

Entscheidend sei die frühzeitige Diagnose. Vor allem bei Menschen, die aus Ländern kommen, in denen Tuberkulose häufiger vorkommt, müsse bei Symptomen wie länger anhaltender Husten an Tuberkulose gedacht werden.

Tuberkulose kommt in vielen Ländern häufiger vor als in Deutschland, das zu den Niedrig-Inzidenzländern zählt. So lag die Zahl der Neuerkrankungen je 100.000 Einwohner 2021 in Rumänien bei ca. 50, in der Ukraine bei ca. 70 je 100.000 Einwohner und in Indien bei ca. 200 (WHO_Global Tuberculosis Report 2022). Die Ursachen liegen in schlechteren Lebensumständen, wie beengten Wohnverhältnissen, unzureichender Ernährung, schlechten hygienischen Bedingungen und einer mangelhaften Gesundheitsversorgung. Weltweit begünstigen Konflikte, Naturkatastrophen, Flucht und Migration die Ausbreitung der Tuberkulose.

In Deutschland gab es bei 1938 geschätzten Erkrankungszahlen von 200 je 100.000 Einwohnern in der Zeit von 1939 bis 1983 Röntgenreihenuntersuchungen zur Feststellung von Tuberkulose bis sie angesichts der geringen Zahl von Neuinfektionen und der Strahlenbelastungen durch die Röntgengeräte eingestellt wurden. Die Lungentuberkulose konnte bei der Röntgenuntersuchung durch die auf der Aufnahme vorhandenen Schatten diagnostizert werden. Für die Schatten gibt es aber auch 200 andere Krankheiten, die in Frage kommen, so dass die Röntgenuntersuchung nur den Anfangsverdacht klären konnte. [jdm/Foto Wikipedia]

Vortrag Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung am 25. April

Plakat KEB Vortrag Vorsorgevollmacht

Am 25. April veranstaltet die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) im Pfarrer-Schniers-Haus einen Vortrags- und Gesprächsabend über die "Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung". Den Vortrag hält Petra Engeln-Wismann vom SKFM Papenburg.

Bei beiden Dokumenten geht es darum, für den Fall der eigenen Hilfebedürftigkeit Vorkehrungen zu treffen und festzulegen, wie diese Hilfe aussehen soll. Themen des Abends sind:

Die Eigenverantwortlichkeit des Menschen und seine Begrenzung durch beschränkt steuerbare Lebenssituationen und -phasen.
Autonomieerhalt durch beschränkte und vertrauensvolle Vollmachtsüberschreibungen.
Gesetzliche Grundlagen als Verantwortungsebene des Staates.
Betreuungen - Engagement für den Mitmenschen.

Die Gebühr beträgt 5 €. Eine Anmeldung kann bei Anita Gerdes, 04966/990055, erfolgen. [Anita Gerdes]

Lauterbachs Leveln lässt Krankenhäuser schließen – Bündnis Klinikrettung mit Modell für bessere Krankenhausstruktur

Ab dem 1.04.2023 wird es in der Kleinstadt Ankum, einem Dorf mit 7768 Einwohnern, zur Samtgemeinde Bersenbrück zugehörig, kein Krankenhaus mehr geben. Hier arbeiteten 250 MitarbeiterInnen. Das Krankenhaus gehört zum kirchlichen Verbund der Niels-Stensen-Kliniken und wird in ein Gesundheitszentrum umgewandelt. Hierbei handelt es sich um eine Form eines MVZ mit ein paar Betten für die Versorgung von Patienten nach ambulanten Operationen.

Screenshot Krankenhaus Ankum

Die Gynäkologie wird in das 20 km entfernte Krankenhaus Quakenbrück verlegt. Werdende Mütter müssen sich also für Quakenbrück oder das 35 km entfernte Osnabrück entscheiden. Der Geschäftsführer Werner Lullmann hält das Konzept des Gesundheitszentrums laut NDR-Bericht für richtig. Denn: In ihrer jetzigen Form und unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen hätten die Krankenhäuser in Deutschland keine Chance, so Lullmann.

In Sögel, einer Kleinstadt mit 8210 Einwohnern, zur Samtgemeinde Sögel zugehörig, gibt es ein Krankenhaus. Hier arbeiten etwa 450 MitarbeiterInnen. Die nächsten beiden Krankenhäuser sind in Papenburg (29 km entfernt) und in Meppen (24 km). Das Krankenhaus hatte schon finanzielle Probleme und gehört zu einem Verbund der kirchlichen St. Bonifatius Hospitalgesellschaft.

Bei beiden Häusern handelt es sich um Allgemeinkrankenhäuser, die die Basisversorgung der Bevölkerung übernehmen. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hat 123 von 167 Kliniken im Land befragt. Die Ergebnisse für das zurückliegende Jahr 2022 zeigen, dass vier von fünf Kliniken (81,5 %) in Niedersachsen in ihrer Existenz bedroht sind.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, er wolle eine „Überwindung des Fallpauschalensystems“ und eine “dramatische Entökonomisierung der Krankenhausversorgung”. Lauterbach ist der Mann, der seinerzeit als „Experte“ das Fallpauschalensystem und die Ökonomisierung des Krankenhauswesens maßgeblich mit durchgesetzt hat. Fallpauschalen haben dazu geführt, dass gut planbare teure OPs viel Geld bringen, aber die allgemeinen Erkrankungen, bei denen untersucht, geredet, ausprobiert und gut gepflegt werden muss, kein Geld bringen und dem Krankenhaus Defizite bescheren. Das ist bei den Allgemeinkrankenhäusern der Fall; bei den Privaten Krankenhauskonzernen nicht, weil sie sich auf die gut planbaren OPs konzentrieren und von Lauterbachs Fallpauschalen profitieren.

Lauterbachs Pläne sehen vor, von 1.880 Krankenhäusern sollen mindestens 657 Kliniken künftig nur noch Gesundheitszentren sein; das bedeutet Pflegestationen ohne durchgehende ärztliche und ohne Notfallversorgung. Und Hunderte weitere Kliniken (Level 1-Kliniken) dürfen künftig nicht mehr das anbieten, was dort heute noch behandelt wird, werden also in ihrem Angebot beschnitten. Letztlich wird die stationäre Versorgung auf 400 bis 500 Kliniken konzentriert. Wir im Emsland dürfen uns also auf die vollständige Krankenhausversorgung in Oldenburg, Georgsheil (wo unbedingt ein Zentralklinikum statt der Kliniken in Emden, Norden und Aurich durchgesetzt werden soll) und Osnabrück freuen. Die herab gestuften Krankenhäuser können ihr teuer angeschafftes Inventar dann billig über den Insolvenzverwalter an die Privatkliniken verscherbeln. Mehr als die Hälfte aller Geburtsstationen in Deutschland sollen nach Lauterbachs Plänen verschwinden.

Wer glaubt, dass das Sögeler Krankenhaus im Umfeld dieser Pläne bestehen bleibt, sollte auch den Glauben an den Weihnachtsmann nicht aufgeben. In Ankum wurde das Krankenhaus trotz einer Demonstration mit 2500 Teilnehmern, eindeutigen Resolutionen von Gemeinderäten und 20.000 Unterschriften unter eine Petition zum Erhalt des Krankenhauses, geschlossen. Man sollte auch nicht vergessen, dass das Krankenhaus Papenburg sich in einem Schutzschirmverfahren befindet und irgendwann sicher auch in das Visier der Lauterbachschen Krankenhausreformer geraten wird.

Lauterbach betreibt bei seinen Versprechen von der Entökonomisierung Etikettenschwindel. Angeblich sollen Krankenhäuser Vorhaltepauschalen über Regionalbudgets erhalten, bei denen entscheidend ist, wie groß die zu versorgende Bevölkerung ist. Das ist also im Prinzip eine Finanzierung, die näher am Bedarf orientiert ist. Aber erstens ist dies nur ein Teil der Finanzierung, der größere Teil läuft weiter über die Fallpauschalen und zweitens ist ein Röntgenapparat und seine Bedienung immer gleich teuer, egal ob 50.000 oder 80.000 Einwohner im Einzugsbereich wohnen.

Die Fahrten der Krankenwagen bei Notfalleinweisungen, die sich jetzt auf ein Hin- und Herfahren zwischen emsländischen und ostfriesischen Kliniken beschränken und in manchen Fällen den Tod des Patienten bedeuten können, werden sich nach der Realisierung von Lauterbachs Plänen in veritable Fernreisen verwandeln.

Das Bündnis Klinikrettung hat in einem Papier ein Modell für eine bundeseinheitliche Krankenhausstruktur im Sinne einer flächendeckenden, bedarfsgerechten Krankenhausversorgung entwickelt. Während Lauterbach und seine aus Vertretern von Krankenhauskonzernen zusammengesetzten Kommissionen den Sachverhalt gern als sehr kompliziert und undurchschaubar darstellen, ist das Modell vom Bündnis Klimarettung transparent und einfach.

Das Bündnis Klinikrettung schlägt eine bundeseinheitliche Krankenhausstruktur vor, die die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung in den Allgemeinkrankenhäusern genauso berücksichtigt, wie die Schwerpunkt-und Maximalversorgung. Das Bündnis Klinikrettung hält an der rechtlichen Zusicherung fest, dass die Krankenhausversorgung flächendeckend abgesichert sein muss, das heißt: Das nächste Krankenhaus muss für alle EinwohnerInnen innerhalb von maximal 30 Fahrzeitminuten erreichbar sein. An Orten, wo diese Maximalfahrzeit überschritten wird, müssen Krankenhäuser neu- oder wiedereröffnet werden. Ergänzt wird die Krankenhausstruktur durch ambulante Ärztezentren.

Die Geburtshilfe wird zwingend in allen Allgemeinkrankenhäusern benötigt. Im Falle einer Konzentration auf Schwerpunkt- und Maximalkrankenhäuser wäre die Geburtshilfe statt in 810 nur noch in 291 Krankenhäusern vorhanden und damit für die Menschen in ländlichen Regionen nicht mehr in angemessener Zeit erreichbar.

Viele ländliche Krankenhäuser haben mit Erfolg und unter großem finanziellen sowie strukturellen Aufwand umfassende Spezialisierungen und klinische Zentren mit Erfolg etabliert. Es gibt keinen Grund, entsprechende bestehende Fachbereiche in Allgemeinkrankenhäusern und damit in ländlichen Regionen zu schließen.

Vielfach fehlen in ländlichen Regionen Kassensitze für ambulante fachärztliche Angebote, oder die Kassensitze können nicht besetzt werden. Ländliche Krankenhäuser haben oft mit ihren Spezialisierungen und klinischen Zentren erfolgreich auch die ambulante fachärztliche Versorgung übernommen. Werden den Allgemeinkrankenhäusern diese Spezialisierungen und klinische Zentren entzogen, bricht vor Ort auch die analoge ambulante fachärztliche Versorgung zusammen.

Allgemeinkrankenhäuser übernehmen die praktische Ausbildung von ÄrztInnen sowie die praktische und vielfach die theoretische Ausbildung der Pflegefachkräfte im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung. Sie sind als Ausbildungsbetriebe insbesondere in Zeiten des Personalmangels unverzichtbar.

Ambulante Gesundheitseinrichtungen dürfen die Krankenhäuser nicht ersetzen, sondern sollten zur Ergänzung der Krankenhauslandschaft bereitgestellt werden.

Die Krankenhausfinanzierung muss auf die Selbstkostendeckung umgestellt werden. Das würde die Verluste, aber auch die Zweckentfremdung der Krankenkassenbeiträge in Form von Gewinnen unmöglich machen. [jdm/GIB]

5 Spartipps für die Pflege

Informationsgrafik des Verbunds Pflegehilfe mit Spartipps

Rund 5 Millionen Pflegebedürftige zählt das Statistische Bundesamt in Deutschland, viele dieser Menschen sind auf Hilfsmittel im Alltag angewiesen. Manche Leistungen sind für Pflegebedürftige kostenlos oder erstattungsfähig, doch nur wenige Betroffene wissen es!

Der Verbund Pflegehilfe gibt in einer Informationsgrafik Spartipps für Pflegebedürftige. [Verbund Pflegehilfe]

Frontal (ZDF) berichtete über Lauterbachs Gesetzentwurf für organisiertes Kliniksterben

Jedes zweite Krankenhaus in Deutschland ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht überlebensfähig. Darin sind sich Berater der Bundesregierung einig, die nun einen Kahlschlag in der Kliniklandschaft fordern. Auf der ZDF-Seite gibt es einen Frontal-Beitrag von Andreas Halbach und Joe Sperling. Die Autoren nennen Lauterbachs Gesetzespläne zur Krankenhausreform einen "Gesetzentwurf für organisiertes Kliniksterben". [jdm]

Notfallzentren: Lauterbachs neuer Taschenspielertrick

Wir haben am 4. Februar über Gesundheitsminister Lauterbachs Taschenspielertricks berichtet. Heute hat er wieder einen solchen abgeliefert. Die Überschrift in der Ems-Zeitung von heute lautete "Lauterbach will Notfallzentren für Hilfesuchende schaffen". Und so haben das auch die Radiosender gestern den ganzen Tag verkündet.

Und was ist jetzt Lauterbachs Taschenspielertrick? Die Notfall-Zentren sollen an den rund 420 Kliniken mit umfassender Notfallversorgung angesiedelt werden. Und zufäliig (?) erinnert diese Zahl an die 464 Allgemeinen Krankenhäuser der
Notfallstufen 2 und 3. Das sind die wenigen Krankenhäuser, die dafür vorgesehen sind, erhalten zu bleiben. Wobei auch die Level 2-Krankenhäuser nur dann interventionelle Kardiologie, Schlaganfallbehandlung oder Krebsbehandlung in zertifizierten onkologischen Zentren durchführen dürfen, wenn sie einer dieser Notfallstufen angehören und wenn sie gleichzeitig alle diese 3 Schwerpunkte anbieten. In den letzten Jahren haben sich aber in vielen Gebieten Deutschlands Netzwerke von kleineren und größeren Kliniken zur arbeitsteilig verbesserten Behandlung von Herzinfarkten oder Schlaganfällen gebildet, die sehr gut arbeiten und die damit zerstört würden. Bei den Level-3-Kliniken handelt es sich um die großen Universitätskliniken.

Für das Emsland wird man dann sehen, welches Krankenhaus das Level 2 erreicht. Die Level I-Kliniken werden auf die Grundversorgung zurück gestutzt oder beim Level Ii wird keine Grundversorgung mehr angeboten, sondern sie sind ein Tummelplatz für Niedergelassene. Das erinnert doch stark an die Minikrankenhäuser, die vor 60 Jahren abgeschafft wurden. Vielleicht auch an die MVZ, die derzeit von Krankenhauskonzernen aufgekauft werden.

Und die Notfallzentren? "Hilfesuchende, die sich im Notfall an den Rettungsdienst oder an den kassenärztlichen Notdienst wenden, sollen durch so eine Leitstelle eine erste telefonische oder telemedizinische Einschätzung bekommen. Auf deren Basis sollen sie einer passenden Notfallbehandlung zugewiesen werden. Das Personal könne dann etwa einen Rettungswagen rufen oder aber auch einen Termin in einer regulären Arztpraxis, einer Notdienst-Praxis oder einer Notaufnahme für den Patienten buchen", heißt es im DPA-Artikel der EZ. Das erinnert doch stark an die "Terminservicestellen", die der letzte Gesundheitsminister Spahn aus dem Hut zauberte. Wer 116117 wählt, landet in einer Warteschleife bis sich endlich ein Mitarbeiter erbarmt, der einem sagt, dass er auch keinen Facharzt finden kann. Wer in einem Notfall auf eine solche Warteschleife verwiesen wird, muss eiserne Nerven und eine gute Gesundheit haben. Diese Notfallzentren dienen nur dazu, die Misere der Notfallmedizin mit vorgetäuschtem Aktionismus zu verstecken. Ein Taschenspielertrick eben!

Die Krankenkassen begrüßen die Pläne von Lauterbach. Bisher haben die Kassen jeden Vorschlag, der mehr Bürokratie erzeugt, begeistert aufgegriffen. Ärzte und Pflegekräfte beklagen seit Jahren die überbordenden Dokumentationspflichten, die das Personal von der Patientenversorgung abhalten. [jdm]

Lauterbach versteckt seine Absichten

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat eine Revolution im Krankenhaussektor ausgerufen. Erste konkrete Vorschläge dafür haben er und die Mitglieder seiner Reformkommission am 6. Dezember unterbreitet. Eine Revolution ist bisher nicht zu erkennen. Das alte Fallpauschalensystem wird nicht abgeschafft, sondern bloß daran herumgedoktert. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Zahl der Krankenhäuser drastisch zu reduzieren. 60 Prozent der Kliniken schreibt rote Zahlen.

Die Regierung stellt die Inhalte ihrer Pläne falsch oder irreführend dar. So behauptete Lauterbach gegenüber dem Magazin „Stern“, dass – nach neuer Systematik – Kliniken des Levels 1 weiterhin Geburtsstationen haben werden. Nach dem Kommissionsvorschlag, den Lauterbach im Dezember selbst öffentlich vorgestellt hat, sollen aber lediglich die 428 Großkrankenhäuser der Level 2 und 3 künftig Geburtshilfen betreiben, 382 Geburtsstationen müssten schließen. Was stimmt nun?

Hinter den Leveln verbirgt sich aber noch mehr. Von den aktuell circa 1.887 Kliniken in Deutschland sollen rund 1.300 den Leveln 1i und 1n zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um die bisherigen Grund- und Regelversorgungskrankenhäuser, also den Großteil der Kliniken auf dem Land. Sie sollen in Folge der Reform ihre Leistungen abbauen. Besonders gravierend ist das bei Krankenhäusern, die dem Level 1i zugeordnet werden, voraussichtlich rund 660 Häuser. Sie sollen zu regionalen Gesundheitszentren degradiert werden. In ihnen ist keine Notfallversorgung mehr vorgesehen, die ärztliche Präsenz begrenzt sich auf eine Rufbereitschaft, welche die schon jetzt arg ausgedünnten ländlichen Arztpraxen leisten müssen, und sie stehen unter pflegerischer statt unter ärztlicher Leitung. Die neue Stufe 1i ist also im Grunde ein Deckname für die Schließung zahlreicher Kliniken.

Der Trick beim Zaubern besteht in der Ablenkung des Publikums. Das Bündnis Klinikrettung und die Organisation Gemeingut in BürgerInnenhand haben ein Video gedreht, in dem sie Zauberer Karl Lauterbachs Tricks durchsichtiger machen. [jdm/Infobrief GiB]

Vorsicht vor Schwarzarbeit in der Pflege – Das ist bei 24 Stunden Pflege zu beachten

Infografik Verbund Pflegehilfe 24-Stunden-Pflege

Viele pflegende Angehörigen sind mit einem plötzlichen Pflegedarf eines geliebten Menschen vor große Herausforderungen gestellt. Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen möchte gerne im eigenen Zuhause alt werden, doch Angehörige können diese Aufgabe zumeist nicht bewältigen.

Um eine häusliche Pflege zu ermöglichen, wird häufig auf eine 24 Stunden Pflegekraft zurückgegriffen. Aufgrund der hohen Kosten kommt es immer wieder zu illegalen Arbeitsverhältnissen. Allerdings ist die Schwarzarbeit nicht nur rechtlich ein Problem, auch ist sie eine Gefahr für Pflegebedürftige und Angehörige, denn ohne vertragliche Grundlage ist die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht sichergestellt. Die Informationsgrafik gibt einen Überblick, was zu beachten ist. [PM Verbund Pflegehilfe]

Erinnerung: Am Samstag, den 21. Januar Kundgebung vor dem AKW Emsland in Lingen

Damit es beim endgültigen Atomausstieg bleibt, organisieren Anti-Atom-Initiativen am Samstag, 21. Januar, um 13 Uhr, eine Kundgebung vor dem Tor des AKW Emsland in Lingen, Am Hilgenberg, 49811 Lingen.

Ziel ist der Initiatoren ist es, dass "die gefährlichen und unnötigen AKW spätestens am 15. April endgültig ihren Betrieb einstellen!" Mehr Informationen zur Kundgebung gibt es auf der Internetseite des Bündnis AgiEL. [jdm/Newsletter ausgestrahlt]

Mit Singen und Laufen in der Gruppe Gesundheit stärken

Der Jahresrückblick 2022 zu den Aktionen des Emsländischen Bündnisses gegen Depression zeigt deutlich, wie überaus positiv die Veranstaltungsangebote im Kreisgebiet angenommen wurden. Die Rückmeldungen zu den  Gruppenangeboten bei den Lauftreffs in Lingen, Meppen, Haselünne und Papenburg (Foto: Turnverein Papenburg) sowie dem Singtreff in Lingen sind durchweg positiv.

Wegen der guten Resonanz sind zusätzliche Termine und Angebote geplant, etwa ein Singtreff in Haselünne sowie eine weitere Kochrunde und ein Kursus zum Waldbaden in Lingen. "Wir reagieren mit der Ausweitung von Veranstaltungen auf den an uns herangetragenen Bedarf. Wir hoffen, mit den Angeboten des Emsländischen Bündnisses gegen Depression dazu beizutragen, dass sich die gesundheitliche Situation erkrankter Menschen verbessert und sich das Bewusstsein für das Thema Depression erhöht", sagt die zuständige Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis. Einen Überblick über die Angebote und weitere Informationen finden Interessierte beim Emsländischen Bündnis gegen Depression. [Landkreis Emsland]

Blut spenden in Renkenberge am 6. Februar

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 06. Febr. 2023 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.

Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt. Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme.  

Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

Lauterbachs „Revolution“ lässt Krankenhäuser weiter sterben

Heute wurde Gesundheitsminister Lauterbach in der Tagesschau wieder die Möglichkeit gegeben, sich in Szene zu setzen. Er habe die Abzockerei bei den PCR-Tests gestoppt.

In den letzten Wochen wurden seine Pläne zur Rettung der Krankenhäuser von der Presse ähnlich wohlwollend referiert. Neun gesundheitspolitische Initiativen kritisieren dagegen gemeinsam Lauterbachs vermeintliche Revolution. Die bisher beschlossenen Maßnahmen wie auch die Vorschläge der Regierungskommission seien weder bedarfsgerecht noch ausreichend.

Denn die "Reform"-Vorschläge halten am System der Fallpauschalen fest und wollen dieses lediglich durch Pauschalen ergänzen. Die ökonomischen Anreize, Profite mit Gesundheit zu machen, bleiben bestehen. Die angekündigte „Überwindung des Fallpauschalensystems“ und eine “dramatische Entökonomisierung der Krankenhausversorgung” sind nach wie vor nicht in Sicht. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Initiativen eine tatsächliche Reform statt Etikettenschwindel:

  • Orientierung an Bedarfsgerechtigkeit
  • Gemeinwohlorientierung und Gewinnverbot
  • Stopp der Privatisierung
  • Abschaffung des DRG-Fallpauschalensystems
  • Kostendeckung in der Krankenhausfinanzierung
  • Verbindliche Personalschlüssel für alle Bereiche im Krankenhaus
  • Demokratisierung von Krankenhausplanung und Steuerung

Den Wortlaut der Erklärung und der Forderungen finden Sie hier.

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hat 123 von 167 Kliniken im Land befragt. Die Ergebnisse für das zurückliegende Jahr 2022 zeigen, dass vier von fünf Kliniken (81,5 %) in Niedersachsen in ihrer Existenz bedroht sind.

Selbst Kliniken, die seit Jahrzehnten stets wirtschaftlich gesund waren, geraten aktuell in eine dramatische finanzielle Schieflage. Die wirtschaftliche Existenz und damit der Fortbestand nahezu aller Krankenhäuser ist substanziell gefährdet. Dies geht mit erheblichen Risiken für die Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung einher. Die angekündigten Hilfen in Höhe von bundesweit 6 Milliarden Euro werden die Lage in den Krankenhäusern nicht entscheidend verbessern. 4,5 Milliarden Euro sind zum Ausgleich für die steigenden Energiepreise und 1,5 Milliarden Euro für inflationsbedingte Kostensteigerungen vorgesehen. Der Bedarf in den Krankenhäusern ist mit Blick auf die Größenordnungen jedoch genau umgekehrt.

Auf die Umsetzung der angekündigten Krankenhausstrukturreform zu warten, ist dem NKG-Vorsitzenden zufolge keine Option. Bis dahin werden viele Kliniken längst in die Insolvenz gegangen sein. Denn im Gegensatz zu anderen Branchen können und dürfen Krankenhäuser die aktuell massiven Kostensteigerungen für Energie, medizinische Produkte, Medikamente sowie Lebensmittel und viele weitere Dienstleistungen nicht über höhere Preise ausgleichen. Das sehe das starre System der Krankenhausfinanzierung nicht vor.

Bevor der Strukturwandel planvoll und systematisch umgesetzt werden könne, müsse zunächst die völlig marode Finanzierungsbasis korrigiert werden. „Die aktuell geplante Umverteilung des Mangels wird zu keiner Verbesserung führen, sondern die Lage nur verschlimmern, sagte Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG, in einer Pressemitteilung.

Das Papenburger Marienhospital befindert sich derzeit in einem Schutzschirmverfahren, also einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Krankenhaus gehört neben dem Sögeler Hümmlinghospital, dem Bonifatius Hospital Lingen und dem Borromäus Hospital Leer zur kirchlichen St. Bonifatius Hospitalgesellschaft. Vom Träger bzw. der Geschäftsleitung des Krankenhauses in Papenburg gab es bisher noch keine öffentliche Äußerung, wie und ob das Krankenhaus seine Krise in der allgemeinen Krankenhauskrise bewältigen will und kann. [PM Gemeingut in BürgerInnenhand/PM NKG/jdm]

Corona-Sonderregelungen in der Pflege verlängert – VdK fordert höhere Monatssätze

Das Bundesministerium hat die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis zum 30. April 2023 verlängert. Pflegende Angehörige sind weiterhin einer besonderen Belastung ausgesetzt.  „Pflegebedürftige und ihr Umfeld fühlen sich von der Politik alleingelassen. Die Verlängerung einiger weniger Maßnahmen wird der besonderen Belastung der häuslichen Pflege nicht gerecht. Wo sind die Akuthilfen, die den Alltag tatsächlich erleichtern?“, so Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe.

Der Sozialverband VdK fordert einen Pflegelohn und spricht in einer Kampagne über die schwierige finanzielle Situation pflegender Angehöriger. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, schon bei den Monatssätzen müsse sich deutlich etwas verändern: Statt 900 Euro von der Pflegeversicherung seien allein als Inflationsausgleich seit 2017 mindestens 160 Euro mehr fällig.

Verbund Pflegehilfe Übersicht Corona-Sonderregelungen 2023

Der Verbund Pflegehilfe zeigt in einem Flyer die aktuellen Sonderregelungen, die bis 30. April 2023 ihre Gültigkeit behalten, im Überblick:

  • Verlängerter Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Weiterhin werden 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz bei coronabedingten Versorgungsengpässen gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.
  • Erweiterte Verwendung der Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro: Diese können noch flexibler für die Inanspruchnahme anderer Hilfen eingesetzt werden, beispielsweise für nachbarschaftliche Hilfe. 
  • Kürzere Ankündigungsfrist bei der Familienpflegezeit: 10 Arbeitstage statt 8 Wochen. (Quelle) [jdm/Verbund Pflegehilfe]

Angriff auf die Rente

Gerade erleben wir einen konzertierten Angriff auf die Rente, bei dem sich wieder mal alle einig sind und so tun, als ob es ihnen darum ginge, eine Lanze für ältere leistungsfähige Menschen zu brechen.

Bundeskanzler Scholz beklagte sich, dass zu viele vorzeitig in Rente gehen würden. Dabei hat er auf eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die eine solche Tendenz anzeigte, reagiert. In dieser Studie waren auch die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 Geborenen vertreten, für die ja gerade die Ausnahme der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschläge) mit 63 Jahren geschaffen worden war.

Untersuchungen der späteren Jahrgänge, deren Renteneintrittsalter ja schon jahrgangsweise auf 67 Jahre steigt, zeigen wieder ein ganz anderes Bild. Auch bei denen, die 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben und früher in Rente gehen, steigt das Renteneintrittsalter parallel zu den allgemeinen Regeln an. Sie können also nicht mit 63 in Rente gehen.

Warum sagt Scholz also so etwas? Und warum will die FDP ein höheres Renteneintrittsalter und wirbt dafür mit der "flexiblen Rente"? Will sie wirklich nur erreichen, dass "Niemand ...den Menschen mehr vorschreiben (muss), wann sie in Rente zu gehen haben", wie FDP-Vizechef Johannes Vogel für ein Ende des offiziellen Renteneintrittsalters wirbt? Und warum schwadroniert Marion Trimborn in der Ems-Zeitung von heute von dem "84-jährige(n) Archäologe(n), der regelmäßig viel beachtete Aufsätze zu seinem Spezialgebiet veröffentlicht."? Und auch der CDU ist die Wahlfreiheit der Rentner auf einmal sehr wichtig.

Und damit kommt man doch mal zum Thema, wie sich die Wahlfreiheit denn darstellt? Bisher ist es so, dass man mit 67 (oder früher bei älteren Jahrgängen) in Rente geht und dann soviel dazu verdienen kann, wie man will. Niemand hindert heute einen Rentner daran, weiter zu arbeiten, wenn er möchte - und es noch kann.

Was soll also das Gerede von der Wahlfreiheit? Es geht letztlich nur darum, die "Abschlagsfreiheit", also den Termin, an dem man seine volle Rente bekommt, noch über das 67. Lebensjahr hinaus zu schieben. Dabei weiß jeder, dass die Mehrheit der Menschen, besonders bei körperlich schweren Arbeiten (z. B. Gartenbau, Maurer) oder psychisch sehr anstrengenden Arbeiten (z. B. LehrerInnen, Pflegeberufe), das normale Rentenalter gar nicht erreicht. Wenn man später ohne Abschläge in seine flexible Rente gehen kann, aber früher geht, hat man weniger Rente. Und darum geht es. Das Gerede über die Flexi-Rente ist nichts anderes, als eine verdeckte Form der Rentenkürzung.

Der Rente droht derzeit von der CDU und der FDP noch eine weitere Gefahr. Anders, als zu Zeiten von Norbert Blüm, dem CDU-Sozialminister von 1982 bis 1998, dessen bekanntester Spruch lautete " Denn eins ist sicher: Die Rente", ist der Wahlspruch der CDU und der FDP heute "Mit Deiner Rente wollen wir zocken!".

Denn beide Parteien versuchen, die Umlagerente, die Blüm meinte und die wir heute beziehen, zu schwächen und durch eine Aktienrente zu ersetzen. Der unrühmlichste Versuch dazu war die Riesterrente, die vollständig geflopt ist, aber den Versicherungskonzernen ein neues Geschäftsfeld eröffnet hatte. Das Geschäft stagniert wegen Erfolglosigkeit für die Versicherten zurzeit und CDU und FDP haben sich deshalb ein neues Unterstützungsprogramm für Allianz und Co. ausgedacht.

Anfang November hat Lindners Bundesfinanzministerium die Aktienrente auf den Weg gebracht. Jetzt sollen Teile der Rentenbeiträge für den Ankauf von Aktien verwendet werden. Und aus den erwirtschafteten Renditen sollen dann Renten bezahlt werden. Jetzt mag sich mancher denken: Gute Idee. Dann werden die Renten von Zinsen bezahlt und nicht von meinen Rentenbeiträgen. Nu ja: Jetzt werden 100 € Rente durch 100 € Beitrag gezahlt. Bei einer Rendite von 10% (kann man in Inflationszeiten ja mal annnehmen) müsste der Rentenbeitragszahler 1000 € einzahlen, damit 100 € Rente gezahlt werden können. Logisch oder? Gut - nach 10 Jahren wäre ein Kapitalstock da.

Aber alle Länder, in denen es eine kapitalgestützte Rente gibt, haben gezeigt, dass die Rentner in der Krise dann auch keine Rente bekommen. Also ist die Rente dann auf jeden Fall nicht mehr sicher. Hinzu kommt, dass Lindner den ersten Ankauf der Aktien - die dann von einem Fonds verwaltet werden sollen - mit Krediten finanzieren will. Jeder Anlageberater sagt einem, dass es eine schlechte Idee ist, mit Krediten Aktien zu kaufen.

Die Versicherungswirtschaft erhofft sich so, die Akzeptanz für die Abkehr von der Umlagerente zu Pensionsfonds à la USA zu erhöhen. Und die Finanzwirtschaft kann Profite durch Kredite an den Staat und durch ihre Finanzdienstleitungen erwirtschaften. Und den Unternehmen bringt es unter Umständen billiges Kapital, das gar nicht groß mitreden will. Nur dem Rentner und dem Rentenbeitragszahler bringt es nichts. Und dem Steuerzahler bringt es höhere Steuern. Die Frage ist dann: Wem fühlen sich der Finanzminister und die Rentenpolitiker der CDU/FDP rechenschaftspflichtig? Den Rentnern und Steuerzahlern oder ihrer Klientel von den Finanzkonzernen. Ach übrigens: CDU-Vorsitzender Friedrich Merz war vor seinem CDU-Job Aufsichtsratsvorsitzender von Blackrock Deutschland, des größten aller Finanzkonzerne. [jdm]

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember ab 11 Uhr

Am Donnerstag, 8. Dezember, findet der nächste bundesweite Warntag statt. Pünktlich um 11 Uhr werden zeitgleich in allen 16 Ländern, in den Landkreisen und in den Kommunen mit einem Probealarm Warnmittel aktiviert, beispielsweise Sirenen, Lautsprecherwagen oder auch Mitteilungen auf Handys. Die Entwarnung ist für 11.45 Uhr vorgesehen. Weitere Informationen unter https://www.bundesweiter-warntag.de und https://www.bbk.bund.de.

Der Probealarm kann auch ohne installierte Warn-App direkt auf dem Handy erfolgen. Sie können dann erkennen, ob Ihr Mobilfunk-Gerät öffentliche Warnungen über drohende oder sich ausbreitende größere Notfälle und Katastrophen (z. B. Unwetter, Überschwemmungen) empfangen kann, wenn Sie sich in einem betroffenen Gebiet aufhalten.

Diese Funktion hat nichts mit Ihrem Handyanbieter zu tun. Voraussetzung für den Erhalt dieser Benachrichtigungen ist ein empfangsbereites Mobilfunk-Gerät, das öffentliche Warnungen über Cell Broadcast unterstützt. Für iOS benötigen Sie dafür mindestens Version 15.6.1 und für Android Version 11. Bei anderen Betriebssystemen und älteren Versionen schauen Sie in die gerätespezifischen Einstellungen. Unter Umständen muss der Dienst manuell aktiviert werden. [jdm/Landkreis Emsland]

Die Krankenhausfinanzierung ist krank

Heute stand es in allen Zeitungen: die Kinderkliniken sind überlastet. Angeblich ist ein Virus schuld: das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach klagt laut NOZ von heute: Die Nachrichten seien „sehr besorgniserregend“. „Wir werden mit einer Situation konfrontiert, wo in Deutschland weniger als 100 Intensivbetten für Kinder zur Verfügung stehen.“

Vergessen hat er mitzuteilen, dass diese Situation ein vorhergesagtes Ergebnis des geltenden Krankenhausfinanzierungssystems ist, das gerade Lauterbach maßgeblich mit erzeugt hat. Im August 2022 hatte die von Lauterbach eingesetzte Regierungskommission sich in ihren Empfehlungen nicht für die Abschaffung der Fallpauschalen ausgesprochen, sondern nur für kurzfristige zusätzliche Gelder, die unabhängig davon gezahlt werden sollen. Ein Vorschlag sieht vor, dass das Geld nach Regionalbudgets verteilt werden soll, bei denen entscheidend ist, wie groß die zu versorgende Bevölkerung ist. Damit will die Bundesregierung im Interesse der großen Krankenhauskonzerne das Gesundheitssystem weiter dem freien Markt überlassen.

Die Fallpauschalen bedeuten für die Krankenhäuser eine dauerhafte Unterfinanzierung. Sie bekommen nämlich nicht ihre Ausgaben für die Behandlungen ersetzt, sondern pro „Fall“ eine Pauschale, so wie in der Autowerkstatt ein Ölwechsel einen festen Preis hat. Gestaltet sich der „Fall“ etwas komplizierter, hat das Krankenhaus Pech gehabt. Oder das Krankenhaus spezialisiert sich von vornherein auf gut planbare und sehr teure Eingriffe. Dann lässt sich viel Geld verdienen, wie die privaten Krankenhauskonzerne zeigen.

Aber genau das können die Allgemeinkrankenhäuser natürlich nicht, weil sie für alle Krankheitsfälle in ihrem Versorgungsgebiet verantwortlich sind. Sie müssen Notfälle annehmen und dafür auch die Betten freihalten – die als freie Betten natürlich kein Geld einbringen.

Das gilt besonders in der Kinderheilkunde und bei der Geburtshilfe, wo die „Fälle“ sehr individuell gestaltet sind und ein großer Gesprächs- und Betreuungsbedarf bei den Kindern, Eltern und werdenden Müttern besteht. Meist handelt es sich um Notfälle. Es müssen also die Behandlungskapazität und die Betten vorgehalten werden, obwohl es auch zeitweise zu Leerstand kommen kann. Wirtschaftlich ist das mit dem Fallpauschalensystem nicht machbar.

Das RSV-Virus hat also die durch die Profitlogik erzeugte Knappheit von Betten in Kinderkliniken nur zu einem Notstand verschärft. Aber Kinder wurden bisher schon auf der Suche nach einem freien Bett in weit entfernte Kliniken verfrachtet.

Der Deutsche Hebammenverband und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und weitere sieben Fachverbände hatten deshalb im August schon die Empfehlungen der Regierungskommission in einem Offenen Brief kritisiert.

Auch die Probleme des Marien Hospitals Papenburg Aschendorf, das sich einem Schutzschirmverfahren (Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung) unterworfen hat, sind dieser dauerhaften Unterfinanzierung geschuldet. In Veröffentlichungen wird auf frühere Schulden des Krankenhauses verwiesen, die jetzt noch drückten. Das mag sein, aber bei einer „Marktbereinigung“ trifft es immer zuerst das Unternehmen mit einem besonderen Problem, bevor das nächste Unternehmen dran glauben muss.

Das Problem besteht darin, dass Krankenhäuser Profit abwerfen müssen, statt als Einrichtung der Daseinsvorsorge einfach die Kosten ersetzt zu bekommen. Bisher ist niemand auf die Idee gekommen, dass Schulen und die Polizei Profite erwirtschaften müssen, obwohl private Sicherheitskonzerne und Bildungskonzerne schon lange dafür Werbung machen. In der Gesundheitsversorgung muss dieser Zwang zum Profit wieder abgeschafft werden. Lauterbach, der sich in seiner Karriere stets für Privatisierungen aller Art in der Sozialpolitik eingesetzt hat, und den Plan verfolgt, hunderte Krankenhäuser zu schließen, ist der Bock als Gärtner, und er wird die Krankenhausmisere sicher nicht bekämpfen können. [jdm]

Mobile Teams stellen Impftätigkeit ein – in Wippingen Impftermin am kommenden Dienstag

Sticker Impftermin in Wippingen

Ab dem kommenden Jahr werden die Covid-19-Impfungen nur noch im medizinischen Regelversorgungssystem vorgenommen, heißt: bei den jeweils behandelnden niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten. Das hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bekannt gegeben.

Damit endet die Tätigkeit der mobilen Impfteams auch im Landkreis Emsland. Die Impfaktionen im Bereich der Impfteams des Malteser Hilfsdienstes (MHD) Papenburg werden am Donnerstag, 15. Dezember, zum letzten Mal durchgeführt. Bei den Teams des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Kreisverband Emsland, die im Bereich Meppen und Lingen im Einsatz waren, werden am Freitag, 16. Dezember, die letzten Impfungen stattfinden. Die noch anstehenden Impftermine sind hier zu finden.

Der Wippinger Impftermin findet am 29.11.2022 von 15 bis 18 Uhr im Heimathaus statt und kann ohne Anmeldung wahrgenommen werden. [Landkreis Emsland/jdm]

GiB sammelt schlechte Erfahrungen wegen unzureichender Krankenhausversorgung

Aktion von GiB gegen Krankenhausschließung
Aktion von GiB gegen Krankenhausschließung

In einem Newsletter der Organisation „Gemeingut in BürgerInnenhand“ (GiB) wird auf lebensgefährliche Situationen und vermeidbare Todesfälle, die nur deshalb zustande kommen, weil ein wohnortnahes Krankenhaus geschlossen wurde, hingewiesen. Zwei Beispiele der letzten Wochen aus Baden-Württemberg seien:

  • Ein Patient auf dem Land kommt in die Hausarztpraxis. Er hat heftige Bauchschmerzen. Es besteht dringender Verdacht auf Blinddarmentzündung. Bis vor drei Monaten hätte er noch im örtlichen Krankenhaus versorgt werden können. Jetzt muss er ins 40 Kilometer entfernte nächste Krankenhaus mit Allgemeinchirurgie gebracht werden. Unterwegs perforiert der Blinddarm.
  • Eine Patientin wird morgens von ihrer Katze gebissen. Abends schmerzt die Wunde stark, und Fieber kommt dazu. Das Zentralklinikum ist 45 Minuten entfernt. Es fährt kein öffentlicher Personennahverkehr mehr, der Ehemann hat bereits drei Bier getrunken und möchte nicht mehr fahren. Am nächsten Morgen ist die Patientin bewusstlos im septischen Schock. Sie hat eine schwere Blutvergiftung.

Oft seien es ganz alltägliche Unfälle und Erkrankungen, die lebensgefährlich würden. In den geschilderten Fällen sei glasklar: Ein wohnortnahes Krankenhaus hätte die Gefahr abwenden können. Ambulante Alternativen helfen hier nicht weiter. Sepsis, Koma oder Gasbrand könnten die Folge ganz alltäglicher Missgeschicke sein, zum Beispiel ein Sturz von der Treppe, ein Fahrradunfall oder eine kleine Verletzung. All diese Fälle eine, dass eine sofortige Versorgung unabdingbar sei. Auch bei einem Herzinfarkt muss die Erstversorgung unverzüglich erfolgen und nicht erst in einigen Stunden, nach langer Fahrt zum Zentralkrankenhaus. Das alles könne eine wohnortnahe ambulante Einrichtung nicht leisten. Denn sie sei eben nicht 24 Stunden erreichbar und mit allen notwendigen Geräten ausgestattet.

Trotzdem wollten Gesundheitsminister Lauterbach, seine Regierungskommission und Lobbyorganisationen wie die Münch-Stiftung weismachen, dass Ambulantisierung die Lösung für alle Probleme sei. Tatsächlich aber führten die Vorschläge der Kommission zum Abbau der Kapazitäten: Die Krankenhäuser sollen weniger Geld bekommen, damit sie gezwungen sind, das Personal zu reduzieren. Lauterbach halte 25 Prozent aller heutigen stationären Behandlungen für ambulant leistbar. Die geplanten Streichungen würden vor allem die schon jetzt unter Finanznot leidenden ländlichen Krankenhäuser der Allgemeinversorgung treffen. Auch Geburtskliniken und Kinderstationen sollen ausgedünnt werden. Die Schließungslobby strebe an, Geburtsstationen an Zentralkliniken zu konzentrieren, die auch über eine Frühgeborenenstation verfügten.

GiB ruft deshalb auf, schlechte Erfahrungen wegen unzureichender Krankenhausversorgung oder aktuelle Beispiele aus dem Umfeld, wo Menschenleben in Gefahr waren, weil die Gesundheitsversorgung nicht funktioniert, an GiB zu melden. GiB sammelt die Fälle und stellt sie anonymisiert in einem bundesweiten Ticker der Presse zur Verfügung. Außerdem sollen sie in den sozialen Medien veröffentlicht werden, denn die Folgen der verantwortungslosen Politik von Lauterbach und seinen MinisterkollegInnen in den Ländern müssten bekannt werden.

Schreiben Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Ticker Krankenhaus-Kahlschlag“ an info@gemeingut.org. Beschreiben Sie, wie und wo der Vorfall stattgefunden hat und warum ein wohnortnahes Krankenhaus oder eine ausreichende Notfallversorgung einen Unterschied gemacht hätte. Geben Sie an, ob die Geschichte anonymisiert für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden darf.

Es sei dringend nötig, den Protest gemeinsam aufzubauen und so auf die Krankenhausreform Einfluss zu nehmen, sonst werde eine drastische Verringerung der Zahl der Krankenhausstandorte bald gesetzlich vorgeschrieben – eine folgenschwere politische Entscheidung für die nächsten Jahrzehnte. [Newsletter GiB/jdm]

5 häufige Pflege-Mythen in der häuslichen Pflege

5 Pflegemythen

Es ist oft ein langer Weg vom Erkennen eines Pflegebedarfs hin zu einer optimalen Versorgung. Für viele Menschen ist Pflege bis zum Bedarfsfall ein unbekanntes Themengebiet, daher informieren sich Pflegebedürftige und Angehörige zunächst ausgiebig über ihre Möglichkeiten. Hierbei halten sich einige Pflege-Mythen hartnäckig, über die der Verbund Pflegehilfe aufklären möchte.

Übersicht über die möglichen Zuschüsse der Pflegeversicherung

Die linke Informationsgrafik zeigt fünf häufige Mythen inklusive Aufklärung. Die rechte Grafik gibt einen Überblick über die Zuschussmöglichkeiten im Rahmen der Pflegekasse. [Verbund Pflegehilfe]

Jetzt gegen Grippe impfen

Die echte Grippe (Influenza) ist keine einfache Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. In Deutschland sterben je nach Schwere der Grippewelle jedes Jahr mehrere Hundert bis über 20.000 Menschen an der Krankheit. Die Grippeimpfung ist die beste Möglichkeit, sich und andere gegen Grippe zu schützen.

„Die Impfung sollte jetzt im Herbst oder Winter vorgenommen werden. Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich im Oktober oder November impfen zu lassen“, betont Dr. Thomas Niehoff, Leiter des Fachbereichs Gesundheit des Landkreises Emsland.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung Influenza generell für Personengruppen, die besonders gefährdet sind, sich mit Influenza anzustecken. Die Grippeimpfung schützt nur vor Grippeviren und nicht generell vor anderen Erkältungskrankheiten oder COVID-19.

Die Hauptrisikogruppen für einen schweren Verlauf der Grippe sind Menschen ab 60 Jahren, Schwangere, medizinisches Personal sowie chronisch Kranke. Neben diesen vier Hauptzielgruppen wird die Grippeimpfung auch allen Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko oder gefährdeten Personen im nahen Umfeld empfohlen. Dazu zählen Personal in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr (z. B. Busfahrer, Schaffner, Lehrer, Erzieher), enge Kontaktpersonen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einem Grundleiden oder von Schwangeren, Personen, die in Alten- und Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben sowie Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

Eine Grippeimpfung führt in der Regel der jeweilige Hausarzt durch. Man kann dort gleichzeitig mit der Grippeimpfung auch eine Coronaimpfung vornehmen lassen. [Landkreis Emsland]

Zweiter Kommissionsbericht fördert Krankenhausschließungen

Die Regierungskommission zur Krankenhausreform hat ihre zweite Stellungnahme mit Empfehlungen abgegeben. Schwerpunkt ist hier die Einführung von sogenannten "Tagesbehandlungen". Den Krankenhäusern soll erlaubt werden, Behandlungen auch ohne Übernachtung durchführen zu können. Das wäre an und für sich eine gute Nachricht. Viele PatientInnen warten im Emsland ewig auf einen Termin für z. B. ein MRT in einer Radiologiepraxis, während gleichzeitig im Krankenhaus die Kapazitäten vorhanden sind, aber nicht genutzt werden können.

Das ist aber nicht der Grund für den Vorschlag der Kommission. Die Kommission möchte auf diesem Weg einen Weg finden, die Krankenhauskapazitäten abzubauen. Und da fängt man erst einmal damit an, die Betten abzubauen. Zwar heißt es in dem Papier, der MDK dürfe bei der Überprüfung der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung keinen Zwang zur Tagesbehandlung ausüben. Aber letztlich wird der Bettenabbau, der auf diese Weise gefördert wird, den Zwang automatisch herstellen.

Die Tagesbehandlung wird wie die vollstationäre Behandlung weiter nach Fallpauschalen (DRGs) abgerechnet und trägt damit den Kern der Krankenhausunterfinanzierung weiter in sich. Zudem werden für die fehlende Übernachtung Abzüge berechnet, die sich bis zu 30 % der Fallpauschale addieren können. Weil den Krankenhäusern nicht die tatsächlichen Kosten für eine Behandlung erstattet werden, sondern nur Pauschalen, stehen die Krankenhäuser immer im Verdacht, durch Umdeklarationen mehr Geld verlangen zu wollen. Zur Abgrenzung zur Notaufnahme, wo Patienten heute schon mehrere Stunden ambulant behandelt werden, werden von der Kommission auch gleich bürokratische Regeln für den Fall aufgestellt. Fazit: Die unsinnige Abgrenzung zwischen Krankenhaus und ambulanter Behandlung, die der Finanzierungsmethode geschuldet ist, wird zum Teil aufgehoben, was im Einzelfall dem Patienten helfen kann. Aber der daraus folgende Kapazitätsabbbau wird die Situation für die Patienten verschlechtern.

Die Schließungen sind politisch gewollt, seit vielen Jahren und von höchster Stelle, von der Bundesregierung und den Regierungen der Länder. Dabei werden vor allem kommunale Häuser der wohnortnahen Grundversorgung geschlossen. Gleichzeitig führen die staatlichen Vorgaben für den Krankenhaussektor, vor allem das System der Fallpauschalen sowie eine systematische Unterfinanzierung, zu immer weiteren Schließungen. In der aktuellen Inflation wirken die Fallpauschalen besonders aggressiv auf Schließungen hin. Kliniken geraten allein wegen ihrer unvermeidbaren Energiekosten in Insolvenz. Die Krankenhäuser schlagen Alarm, denn es droht der Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung.

Das Ermöglichen ambulanter Behandlungen im Krankenhaus soll angeblich Personal entlasten und gleichzeitig Geld sparen! Aber: Neben dem Abbau von Kapazitäten durch verminderte Vergütung, ist in dem Papier von Personaluntergrenzen oder besseren Arbeitsbedingungen nichts zu sehen. Die von der Kommission empfohlene Reform, die bereits 2023 in Kraft treten soll, ist nichts anderes als ein weiterer Schritt, stationäre Versorgung und Personal abzubauen. Wenn dies realisiert wird, werden wir weitere, vielleicht hunderte, Krankenhäuser verlieren. [jdm/mit GIB Newsletter]

Erinnerung: Am Mittwoch Blut spenden in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.  

Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

Gemeinsam gegen Depression – Emsländisches Bündnis baut Angebot aus

Zum Welttag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober weist der Landkreis Emsland auf die aktuellen Angebote des Emsländischen Bündnisses gegen Depression hin. Nach coronabedingten Unterbrechungen wurden die etablierten Projekte wie Lauftreffs, Singtreff und Kochrunde mit großer Begeisterung neu gestartet und erweitert. Die Projekte bieten einen geschützten und wertschätzenden Rahmen und die Chance, mit anderen Teilnehmenden gemeinsame Interessen zu verfolgen, zusammen Herausforderungen zu meistern und sich gegenseitig zu unterstützen, unterstreichen die zuständige Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis und Dr. Gregory M. Hecht, Chefarzt für Psychiatrie und Psychotherapie am St.-Vinzenz-Hospital in Haselünne.

Eine Übersicht der aktuellen Projekte sowie eine Liste mit hilfreichen Links zum Thema Depression ist unter https://www.emsland.de/gesundheitsregion zu finden. Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 05931 44-1194 und unter der E-Mail-Adresse gesundheitsregion@emsland.de erhältlich. [Landkreis Emsland]

Yoga-Kurs in Wippingen

Sticker Yoga-Kurs

In Wippingen ist geplant, jeweils am Dienstagabend um 20.30 Uhr einen Yoga-Kurs stattfinden zu lassen. Die Einzelabende, die 90 Minuten dauern, finden in der Mehrzweckhalle statt. Interessenten können sich bei Kathrin Richert, 0160/6305328, melden. [Kathrin Richert]

Corona-Impfungen in Dörpen im Oktober

Die Impfaktionen des mobilen Impfteams des Landkreises Emsland gehen weiter. In Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Dörpen sind folgende Termine im Heimathaus Dörpen, Finkenstraße, geplant: 10.10.2022 von 15 – 18 Uhr , 17.10.2022 von 15 – 18 Uhr und 24.10.2022 von 15 – 18 Uhr. Mehr Infos im Flyer... . [SG Dörpen]

Blut spenden in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 12. Oktober 2022 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.  

Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten seit Wochen angespannt ist, werden immer dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit.   Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]