Da hat wohl jemand etwas gründlich missverstanden, als er einfach zwei alte Fernseher von riesigen Ausmaßen abends oder nachts auf dem Gelände von Fernseh-Benten entsorgte. Hermann Benten fordert die Besitzer auf, diese Geräte wieder abzuholen. Anderenfalls wird er Anzeige erstatten.

Nach dem Elektrogesetz (ElektroG3) von 2022 müssen Händler mit einer Ladenfläche für Elektro- und Elektronik­­geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebens­mitteln (Supermärkte) mit einer Gesamt­verkaufs­­fläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dort mehrmals im Jahr Elektro­geräte anbieten (z.B. auch Lampen), Altgeräte zurücknehmen. Allerdings gilt die Rücknahmepflicht unabhängig von einem Neukauf nur für Geräte mit einer Geräte-Kanten­länge von maximal 25cm. Größere Geräte müssen die Supermärkte nur im Tausch gegen ein neues, funktional vergleichbares Gerät zurücknehmen.

Kleinere Geschäfte nehmen Altgeräte häufig bei einem Neukauf zurück, aber sind nicht dazu verpflichtet. Das Betriebsgelände des örtlichen Händlers einfach als Mülldeponie zu betrachten, geht also gar nicht.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Emslandes weist auf seiner Homepage darauf hin, dass Sie alle Altgeräte, von der batteriebetriebenen Armbanduhr über Energiesparlampen und Bügeleisen bis zum Gefrierschrank, auf deren Zentraldeponien in Wesuwe, Venneberg, Flechum und Dörpen kostenfrei abgeben können. Also eine illegale Entsorgung von Altgeräten ergibt überhaupt keinen Sinn. [jdm]

Update vom 08.04.2024: Die Person, die die Fernseher abgelegt hat, hat sich bei Hermann Benten gemeldet. Für Benten ist die Angelegenheit damit erledigt.