Jetzt sind wieder die ersten Grasflächen gemäht worden. und das Thema „Rettung der Wildtiere bei Grasmahd“ wird wieder aktuell Die Jagdpächter appellieren an die Landwirte, vor der Mahd die Jagdpächter bzw. Ansprechpartner anzurufen. In den Frühlingsmonaten überschneiden sich die Brut- und Setzzeit und die Wiesenmahd. Die Folge sind immer wieder ausgemähte Kitze, Junghasen oder Gelege. Berechnungen zufolge erleiden bundesweit zwischen 90.000 – 100.000 Kitze den Mähtod.

Im Interesse vieler Landwirte und Jäger – und weil der Gesetzgeber es vorschreibt – werden daher von diesen beiden Parteien verschiedene Anstrengungen zur Jungwildrettung unternommen:
1. Die frühzeitige Information des Landwirtes an den Jagdausübungsberechtigten über den Zeitpunkt der Mahd, damit dieser Maßnahmen ergreifen kann.
2. Das Absuchen des Feldes mit technischen Geräten (Drohne mit Wärmebildkamera) oder alternativ mit Hunden durch den Jäger.
3. Das Fahren des Mähers in angemessenem Tempo.
4. Das Mähen von innen nach außen.

Sollte dann doch einmal ein Kitz ins Mähwerk geraten, schmerzt das zwar, aber man kann guten Gewissens sagen, dass alles versucht wurde, dies zu vermeiden. Wichtig ist dabei die Kommunikation zwischen Jäger und Jagdgenossen.

Auf dem Flyer finden Landwirte die Ansprechpartner der Jägerschaft. [Hermann Gerdes]