Ab Samstag, den 24.04.2021 gelten auch im Emsland die bundesweiten Regelungen der „Notbremse“, des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die bisher vom Landkreis erlassenen Allgemeinverfügungen entfallen durch diese gesetzliche Regelung.

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gilt dort ab dem übernächsten Tag die Notbremse, im Emsland somit ab Samstag. Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich nur Angehörige eines Haushalts und eine weitere Person treffen. Von 22 bis 5 Uhr besteht eine Ausgangssperre.

Bei einer Inzidenz unter 150 ist es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis (Click & Meet) einzukaufen, also derzeit auch im Landkreis Emsland. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

Sinkt die Sieben-Tages-Inzidenz unter den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Werktagen, tritt ab dem übernächsten Tag die Notbremse außer Kraft. Mehr dazu in der Pressemitteilung des Landkreises Emsland. [jdm/Landkreis Emsland]