Der erste Schritt ist getan: Das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin teilte mit, dass die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) für das Jahr 2019 wieder gemeinnützig ist. Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.

Die VVN-BdA wertet das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 kommen werde. [PM VVN]