Am Freitag, 13.02.2026, führten Einsatzkräfte der Polizei, Mitarbeitende der Städte Meppen, Haren (Ems) und Haselünne, der Samtgemeinden Herzlake und Lathen sowie der Gemeinden Geeste und Twist, in Meppen sowie in umliegenden Kommunen umfangreiche Gewerbekontrollen durch. Darüber hinaus wirkten Bedienstete des Landkreises Emsland, des Hauptzollamtes Osnabrück sowie des Finanzamtes Lingen mit. Insgesamt waren mehr als 60 Einsatzkräfte im Einsatz. Die Maßnahmen begannen in den Nachmittagsstunden und dauerten bis in die späten Abendstunden an.
Ziel dieser Zusammenarbeit war die ganzheitliche Überprüfung ausgewählter, überwiegend bargeldintensiver Gewerbebetriebe hinsichtlich der Einhaltung verwaltungs-, steuer- und ordnungsrechtlicher Vorschriften.
Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Transparenz betrieblicher Abläufe sowie der ordnungsgemäßen Teilnahme am legalen Wirtschaftskreislauf, unter anderem im Hinblick auf sozialversicherungs- und finanzrechtlicher Vorgaben. Im Rahmen des Einsatzes wurden insgesamt 30 verschiedene Gewerbebetriebe kontrolliert, darunter unter anderem Restaurants, Imbissbetriebe, Friseur- und Barbershops sowie Shisha-Shops.
In rund der Hälfte der überprüften Betriebe wurden keine oder lediglich geringfügige Verstöße gegen gewerbe- und lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt.
In den übrigen Betrieben stellten Einsatzkräfte des Finanzamtes Lingen (Ems) sowie des Hauptzollamtes Osnabrück mehrere Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung fest, die vorbehaltlich weiterer Ermittlungen nach der Abgabenordnung zu sanktionieren sind. Darüber hinaus wurden in mehreren Betrieben nicht ordnungsgemäß gemeldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angetroffen.
Bei zwei kontrollierten Betrieben im Bereich Haren wurden Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis festgestellt, die zudem nicht ordnungsgemäß als Beschäftigte gemeldet waren. Nach Durchführung der erforderlichen strafprozessualen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen wurden diese entlassen.
Im Rahmen der Kontrolle eines Restaurants im Bereich Haselünne wurden erhebliche Verstöße gegen arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften festgestellt. Aufgrund schwerwiegender Hygienemängel untersagte das zuständige Veterinäramt den Weiterbetrieb des Restaurants und ordnete die Schließung an.
Während der Kontrolle einer Gaststätte in Haren wurden im Bereich der Toilettenanlage Betäubungsmittel aufgefunden. Eine anschließende Durchsuchung des Objekts auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Osnabrück unter Einsatz eines Rauschgiftspürhundes führte nicht zum Auffinden weiterer Beweismittel. Gegen den Betreiber wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Insgesamt stießen die Kontrollmaßnahmen überwiegend auf Akzeptanz. In einem Fall musste eine Person aufgrund störenden Verhaltens der Kontrollmaßnahme verwiesen werden. [PM Polizeiinspektion Emsland]










