Schwarzfahren: Von den Nazis eingeführtes Sonderstrafrecht gehört endlich abgeschafft

Einen selten dämlichen Artikel konnte man heute vom Chefredakteur der NOZ, Burkhard Ewert, lesen. Er hält die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgeschlagene Entkriminalisierung von Schwarzfahrern für einen dämlichen Vorschlag. Ewert äußert hier eine starke Meinung, appelliert an einfachste Reflexe und seine Argumente gegen die Entkriminalisierung sind derart unterkomplex, dass es schon an Debilität grenzt.

Die Entkriminalisierung von Schwarzfahrten bedeutet keineswegs, wie Ewert darstellt, dass das Kaufen von Fahrkarten plötzlich nur noch eine freiwillige Sache sei. Es bedeutet lediglich, dass sich der Staat nicht mehr als Inkassobüro für die Verkehrsbetriebe betätigen würde.

Wer bei Otto eine Kaffeemaschine bestellt und dann nicht bezahlt, oder den Kredit seiner Bank nicht mehr bedient, bekommt es in der Regel mit einem Inkassobüro zu tun. Mit dem Strafrecht hat er nichts zu tun.

Beim Schwarzfahren ist das anders, weil die Nazis 1935 den Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ (§ 265a StGB) einführten. Damit wollten sie ihr ideologisches Konzept der „Volksgemeinschaft“ strafrechtlich durchsetzen. 

Bis dahin war das „Schwarzfahren“ nicht strafbar, da kein Betrug vorlag (es wurde kein Mensch getäuscht) und kein Diebstahl (keine körperliche Sache weggenommen) vorlag. Der neue Paragraph kriminalisierte das reine „Erschleichen“ einer Leistung, auch wenn keine Schutzvorkehrungen umgangen wurden. Die NS-Ideologie betonte die Leistungsgemeinschaft. Wer Leistungen in Anspruch nahm, ohne dafür zu bezahlen, handelte gegen das „gesunde Volksempfinden“. Dies wurde als asoziales Verhalten gewertet, das sanktioniert werden musste.

Und genau damit argumentiert Ewert heute noch, wenn er schreibt „Jene Leute zu belohnen, die ein funktionierendes Netz zum Festpreis vor der Tür haben und es dann noch missbrauchen, wäre absurd.“ Um billigen Beifall durch Neid zu erheischen, stellt er in dieser Frage einen Gegensatz zwischen Metropolen und dem „Rest der Republik“ her. Er stellt eine vollkommen sinnfreie Verbindung her zwischen dem schlechten Nahverkehrsangebot auf dem Lande und der Entkriminalisierung von Schwarzfahren.

Das Problem der Strafbarkeit von Schwarzfahren durch § 265a StGB ist erstens, dass es sich hier um ein Sondergesetz handelt. Mit dem gleichen Recht könnte man ein Sondergesetz erlassen, dass das Nichtbezahlen eines Zeitungsabonnements zu einer strafbaren Handlung macht. Ewert wäre natürlich auch dafür – aber ist es richtig, Zahlungsversäumnisse mit dem Strafrecht zu sanktionieren?

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) ordnet die strafrechtliche Behandlung von Schwarzfahrten so ein: Jährlich gehen bundesweit etwa 150.000 Anzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein ein. Das Massendelikt wird häufig aus finanzieller Not heraus begangen. Verhängen Gerichte Geldstrafen, können Betroffene diese häufig nicht zahlen und kommen in Ersatzhaft. Das belaste nicht nur die Justiz und Verwaltung, sondern habe laut DAV auch keinen sozialen Nutzen: „Dabei handelt es sich um ein typisches Armutsdelikt. Die Betroffenen sind überhaupt nicht in der Lage, sich den Fahrschein oder die Strafen zu leisten“.

Der DAV hält auch nichts davon, die Strafbarkeit zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Denn dann habe man es mit einem Bußgeld zu tun, das durch Erzwingungshaft eingetrieben werden könne. Auch hier komme es zur sinnlosen Inhaftierung von Menschen, die einfach nicht in der Lage sind, die Geldstrafen oder Bußgelder zu bezahlen. Bei einer vollständigen Entkriminalisierung hätte man es mit Forderungen der Verkehrsbetriebe gegen die Schwarzfahrer zu tun, die mit den üblichen Mitteln des Geschäftsverkehrs bzw. Schuldeneintreibung behandelt werden. Die Betroffenen hätten dann auch die Chance, diese Schulden z. B. durch Ratenzahlungen zu begleichen, was ja in der Regel auch (ohne eine Anzeige) geschieht.

Mehr Infos zum Thema finden Sie im Dossier "Ersatzfreiheitsstrafen: Strafender Staat bekämpft die Armen" auf LabourNet Germany. [jdm]

Menschen halbkrank schreiben? Eine miese Idee!

Ganz begeistert äußert sich der NOZ-Kommentator Lucas Wiegelmann über den Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit für eine Einführung eines Teilkrankengeldes („Menschen halbkrank schreiben? Gute Idee!“). In der NOZ-Online-Ausgabe ist es sogar eine „Super“ Idee. Und dann kommt eine Begründung, bei der man merkt, Wiegelmann weiß leider nicht, worüber er redet.

Der Vorschlag der Finanzkommission ist keine „Gute Idee“, sondern der Vorschlag für die Abschaffung eines Rechtes: Wer krank ist, soll nicht mehr unbedingt Zuhause bleiben können. Wieviel Geld der/die Kranke während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls bekommt, soll der Arzt mit der Krankschreibung ad hoc entscheiden.

Die stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit, über die Wiegelmann dann schreibt, gibt es schon lange. Sie ermöglicht es, nach längerer Krankheit schrittweise zur vollen Arbeitsbelastung zurückzukehren. Der behandelnde Arzt erstellt einen individuellen Stufenplan, dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen müssen. Während dieser Zeit gelten Beschäftigte als arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld, keine Gehaltszahlung vom Arbeitgeber. 

Dass Wiegelmann hier eine „gute Idee“ entdeckt, liegt nur daran, dass er nicht Bescheid weiß, aber der Abschaffung von Arbeitnehmerrechten vollkommen unkritisch gegenüber steht. [jdm]

Kommissionsvorschlag für die Krankenversicherung: Viel Kleinkram, aber vor allem Leistungskürzungen für Versicherte

Bericht Finanzkommission Gesundheit Ganz

66 Empfehlungen haben zehn Professoren im Bericht der Finanzkommission Gesundheit zusammen getragen, um die gesetzliche Krankenversicherung, in der vermutlich niemand von ihnen versichert ist, wieder finanzierbar zu machen. Denn die Krankenversorgung für die Arbeiterklasse ist der Bundesregierung und den hinter ihnen stehenden Konzernen einfach ein zu hoher Kostenfaktor. Wenn weniger für die Kranken ausgegeben wird, müssen weniger Lohnkosten (direkt oder als Sozialabgaben) gezahlt werden. Damit sollen schon 2027 bei 375 Mrd. Ausgaben 42,3 Mrd. € gespart werden können.

Bericht Finanzkommission Gesundheit Summary

Viele Vorschläge beschäftigen sich mit Abrechnungsmodalitäten, wie Sonderregelungen für bestimmte Zwecke, z. B. um schneller Zugang zu Fachärzten zu bekommen, oder um Budgetierungsregelungen, bei denen wegen Fehlanreizen wieder gegengesteuert werden muss. Der häufige Hinweis „führt zu einem Mehraufwand für die Vertragspartner“ zeigt, dass das Gesundheitssystem vor lauter Regelungswut kaum noch einschätzen kann, welche Wirkungen entfaltet werden.

Bei der Psychotherapie hat man früher eine Entbudgetierung beschlossen, weil Psychotherapeuten ihre Honorare und ihre Klientenzahl wegen des zeitlich und personell feststehenden Aufwands nicht durch Anstellung von Personal beliebig erhöhen können und die Kosten somit automatisch gedeckelt sind. Jetzt hat man festgestellt, dass dort, wo es genügend Psychotherapeuten gibt, auch mehr Behandlungen durchgeführt werden. Das könnte ein Hinweis auf den großen Bedarf sein. Die Professoren sehen darin einen Bedarf, die Kosten für die Psychotherapeuten durch die Budgetierung zu deckeln (Reformempfehlung Nr. 10). Eine Logik, die sich nicht unbedingt erschließt.

Die Empfehlung Nr. 22 sieht geringere Zuschüsse zu Zahnersatz vor. Die Professoren drücken das anders aus: Es wird die "Rücknahme der Erhöhung (von 2020) der Festzuschüsse für Zahnersatz“ empfohlen.

Tariferhöhungen beim Krankenhauspersonal sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden (Empfehlung Nr. 26). Tariferhöhungen treffen somit die sowieso schon unterfinanzierten Allgemeinkrankenhäuser.

Reformempfehlung Nr. 32 enthält unverhofft etwas Positives. Weil zu oft operiert wird, sollen bei bestimmten häufigen OPs, wie Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen oder Knieprothesen zwingend Zweitmeinungen eingeholt werden, damit abgerechnet werden kann.

In Reformempfehlung Nr. 46 will die Kommission die geplante Anhebung des Apothekenfixums (Honorar je verschreibungspflichtiger Packung) über mehrere Jahre verteilen, weil die Anhebung in einem Schritt zu hoch sei. Dabei ist diese Höhe nur zustande gekommen, weil das Fixum seit 2013 nicht mehr angehoben wurde. Was die Professoren und die Minister wohl sagen würden, wenn ihre Gehälter 13 Jahre nicht mehr angepasst würden.

Empfehlung Nr. 49 sieht die Einführung eines Teilkrankengeldes vor. Das lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt.

Empfehlung Nr. 50 will das Krankengeld von 70% auf 65 % des Bruttogehaltes senken. Das würde nach Einschätzung des VdK insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen.

Mit der Empfehlung Nr. 53 sollen Krankengeldbezieher leichter dazu gedrängt werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Empfehlung Nr. 60 will die beitragsfreie Ehegattenversicherung abschaffen. Der VdK kritisiert dies. Es handele es sich keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. „Die Familienversicherung ist ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestraft sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.“

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze schafft es nicht zu einer Empfehlung zu werden. Hier geht es darum, dass Hochverdiener nicht für das volle Einkommen einen prozentualen Anteil in die Krankenversicherung einzahlen müssen, sondern es eine Obergrenze gibt. Die Autoren verteidigen dies System damit, dass die gut Verdienenden sonst in die Private Krankenversicherung wechseln könnten. Die Idee, die Private Krankenversicherung (PKV) abzuschaffen und alle solidarisch in die Gesetzliche Krankenversicherung einzahlen zu lassen, kommt den Autoren nicht. Denn die PKV ist wahrscheinlich das Modell, dem die Autoren einige Privilegien verdanken.

In Empfehlung Nr. 62 schlagen die Autoren vor, dass der Bund für Bürgergeldempfänger auch kostendeckende Krankenversicherungsbeiträge zahlt – eigentlich eine selbstverständliche Forderung. Bisher zahlte der Bund aber etwa 12 Mrd. € zu wenig ein. Die gut verdienenden Autoren diskutieren hier aber noch eine Alternative, die ein Zurück in die Sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bedeuten würde: Die Versicherungspflicht für Bürgergeldempfänger könnte auch abgeschafft werden und der Staat würde den Krankenkassen nur die Kosten erstatten, die tatsächlich verursacht werden. Damit wären dann arbeitslose Bürger endgültig außen vor. Aber, schreiben die Autoren, diese Überlegung stellen sie nur der „Diskussion halber“ dar.

Ein bisschen Vorsorge muss auch sein: Die Autoren schlagen höhere Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuern vor. So geht Gesundheit.

Was sie nicht vorschlagen ist eigentlich viel interessanter. Die Pharmakonzerne könnten ihre enormen Gewinne zu Gunsten der Krankenversicherung verlieren, wenn die Krankenkassen für wirkstoffgleiche Medikamente nur noch das günstigste Präparat voll erstatten würden. Oder staatliche Preisobergrenzen könnten die Übergewinne der Pharmaindustrie begrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen.

Auch die Abgaben nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auf alle Einkommensarten – also auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen – könnten die Finanzsituation der Krankenkassen verbessern. Und natürlich die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen. Wird aber nicht vorgeschlagen. [jdm]

Fakten zur Ungleichheit (4)

Die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragsteuer genannt, ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen. Sie wurde 2009 in Deutschland eingeführt, um die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinfachen. Der Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Für Kleinsparer taucht dieses Thema nur auf, wenn die Bank darum bittet, den Freistellungsauftrag auszufüllen. Dieser so genannte Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare. Innerhalb dieses Betrags bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Während für Arbeitnehmereinkommen die normale Steuerprogression gilt, gilt dies für Kapitaleinkünfte nicht. Für ein Arbeitsjahreseinkommen von 80.000 € gilt eine durchschnittliche Steuerbelastung von 28 % (Spitzensteuersatz von 42% für alles über 69.879 € (2026) für Ledige).

Wer hingegen sein Einkommen aus Dividenden und Kursgewinnen beim Aktienhandel verdient, muss nie mehr als 25 % Steuern zahlen. Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast noch zu drücken. Eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalanlagen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt) ist dagegen ausgeschlossen. [jdm]

Blickpunkt Auge – Mobile Beratung bei Ihnen vor Ort

Blickpunkt Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust - ist ein Qualitätsgesichertes Beratungsangebot des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen. Es werden Menschen mit Sehbehinderung, einer Erkrankung, die zu Sehverlust führen kann, und Angehörige beraten.

Das Beratungsmobil kommt am Montag, den 30.03.2026 von 13.30 - 17.00 Uhr nach Dörpen auf den Marktplatz. Interessierte sind herzlich eingeladen, um sich kostenlos informieren und beraten zu lassen.

Das sind die Themen rund um die Augenerkrankung und das Leben mit einer Seheinschränkung:
- optische und weitere Hilfsmittel
- Tipps und Hilfen für den Alltag muit einer Sehbeeinträchtigung
- rechtliche und finanzielle Ansprüche
- Rehabilitationstraining (Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten)
- berufliche Rehabilitation und Krankheitsbewältigung.

Die Blickpunkt-Auge-Beratenden sind selbst Betroffene und können Ihnen kompetent Rat und Hilfe bieten. An Bord des Beratungsmobiles befinden sich viele Informationsmaterialien, sowie viele Hilfsmittel zum freien Ausprobieren. Es werden keine augenärztlichen Untersuchungen durchgeführt und der Besuch des Beratungsmobiles ersetzt nicht den Besuch beim Augenarzt. [jdm]

Gesundheitsminister Philippi macht aus dem Psychisch Kranken Gesetz ein Polizeigesetz

Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi kommentiert den Gesetzesentwurf wie folgt: „Unter anderem der neue Name des Gesetzes ist Anregung der Verbände, um eine stärkere Subjekt- und Hilfebetonung deutlich zu machen. Besonders wichtig ist es der Landesregierung zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch der Beschäftigten in den Psychiatrien und der allgemeinen Sicherheit einen engen Austausch der beteiligten Akteure zu gewährleisten.“

Und das charakterisiert sehr deutlich, worum es dem niedersächsischen Gesundheitsminister geht. Das Gesetz bekommt zunächst einen neuen Namen. Damit steht es in der von der letzten Bundesregierung begründeten Tradition, Phantasienamen zu erfinden wie das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das Wachstumschancengesetz, das Bürokratieentlastungsgesetz, das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz das Gute-Kita-Gesetz, Starke-Familien-Gesetz, das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, die allesamt eher Verschlechterungen kaschieren sollen.

Das bisherige Psychisch Kranken Gesetz (PsychKG) bekommt ein H verordnet zu Niedersächsisches Gesetz über Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen (NPsychKHG). Hört sich besser an, aber eigentlich geht es darum, dass Psychisch Kranke als Gefahr für die öffentliche Sicherheit betrachtet werden und in Menschen mit psychischen Erkrankungen vor allem das Fremdgefährdungspotential gesehen wird. Entsprechend sieht das Gesetz aus.

Die Psychotherapeutenkammer hat sich in einer Resolution klar gegen die  Aufweichung des Gefahrbegriffs durch diesen Gesetzentwurf positioniert. Sie setzt sich für eine evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Diskussion rund um das Thema Gewalt im Kontext psychischer Erkrankungen ein. Es gibt bei psychisch erkrankten Personen eben kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial.

Auf Landkreisebene sind die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) die ersten Ansprechpartner für Menschen mit psychischen Problemen. Der Gesetzentwurf will den SpDi in Richtung einer Polizei zu transformieren. Hilfen werden wohlklingend im Gesetz formuliert, aber es werden keine Regeln geschaffen, um diese auch zu realisieren. Offensichtlich wurden vor der Formulierung des Gesetzes keine Fachleute konsultiert, sondern nur die Presseberichte über Messerattacken von psychisch Kranken studiert. Es gibt keine nachprüfbare Zahl, die zeigt, dass die Gefährlichkeit von psychisch Kranken zugenommen hat.

Der § 4, Abs. 3 will, dass die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover außerhalb der regulären Öffnungszeiten sicherstellen, dass eine fachkundige Stelle zur Koordinierung von Krisensituationen, die zur Unterbringung führen können, den an der Unterbringung beteiligten Institutionen zur Verfügung steht. Das hört sich gut an. Tatsächlich ist damit nur eine Person in Telefonbereitschaft gemeint. Was diese im Kreishaus sitzende Person dann ausrichten soll, wenn auf dem Hümmling gerade eine Krisensituation auftritt, bleibt offen. Und der Gesetzentwurf klärt nicht einmal die Kosten für diese Telefonbereitschaft (ca. 50.000 € im Jahr).

§ 13, Abs. 2, Nr. 2 ist die Niedersächsische Fassung des Science–Fiction-Films „Minority Report“ mit Tom Cruise in der Hauptrolle. Im Film soll die Abteilung Precrime der Washingtoner Polizei mittels Präkognition, also Hellseherei, Morde verhindern. Dieser Paragraf erlaubt die zwangsweise Unterbringung eines Menschen in einer psychischen Krise nicht nur – wie bisher – wenn infolge seiner Erkrankung seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit aufgehoben ist und von ihm 1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich oder andere oder 2. eine Gefahr für Leib oder Leben für Dritte ausgeht, sondern wenn eine solche Gefahr jederzeit zu erwarten ist.  Hier werden psychisch Erkrankte als Dauergefährder betrachtet, wo der SpDi in die Position gebracht wird, forensisch tätig zu werden. Hier sollen Sozialarbeiter und Ärzte, die über keinerlei forensische Expertise verfügen, Prognosen über zukünftiges Verhalten abgeben. Und Krankenhäuser sollen Zwangseingewiesene behandeln, die weder in einer akuten Krise sind, noch irgendwen gefährdet haben.

Tatsächlich erlaubt das jetzige Recht schon, Menschen die dauerhaft über keine Einsichtsfähigkeit verfügen und für sich oder andere eine Gefährdung darstellen, dauerhaft geschlossen unterzubringen. Hier stellt sich eher das Problem dar, dass es dafür kaum Einrichtungen gibt. Der Gesetzentwurf bringt somit keine Verbesserung, sondern nur eine Schlechterstellung und mehr Willkür für die betroffenen Kranken, ändert aber nichts an der strukturellen Unterversorgung.

Und der § 30 will es dann plötzlich den Gerichten ermöglichen, von einer zwangsweisen Unterbringung abzusehen, wenn der betroffene Mensch einer Auflage zustimmt, sich in ambulante psychiatrische Behandlung oder Betreuung zu begeben. Die Unterbringungseinrichtung, also im emsländischen Fall das Vinzenz Hospital oder die Ameos Klinik, sollen dann die Behandlung vermitteln. Wie denn, angesichts des bekannten Mangels an Psychologen und der vollständig überlasteten psychiatrischen Praxen? Und dann nennt der Gesetzentwurf auch noch den SpDI als Einrichtung für Behandlungen. Das ist weder der Auftrag der Sozialpsychiatrischen Dienste noch sind sie dazu in der Lage. Hier merkt man deutlich, wie die Autoren des niedersächsischen Gesundheitsministeriums geschlampt haben.

Geradezu absurd ist der Auftrag an den SpDi den Fortgang der Behandlung zu überwachen und die Gerichte zu informieren, wenn der betroffene Mensch die Auflage nicht erfüllt oder sein Zustand den Widerruf der Aussetzung erfordert. Im Strafvollzugsrecht gibt es mit den Justizsozialdiensten (Bewährungshilfe) ein ausdifferenziertes Verfahren und eine Rechtsprechung, um Auflagen sicherzustellen. Gesundheitsminister Philippi will hier einfach aus dem Handgelenk ein solches Verfahren im Gesundheitsbereich schaffen.

Das Ärzteblatt zitiert Philippi, der sagte „Keinesfalls wollen wir ein Register für psychisch Kranke.“ Da kann man nur sagen: „Merkste selber, oder?“. [jdm]

Sondervermögen zweckentfremdet?

Vor einem Jahr wurde das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) verabschiedet: Nun ziehen zwei Institute eine äußerst negative Bilanz: Nach Auswertungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zweckentfremdet. Die tatsächlichen Investitionsausgaben des Bundes einschließlich des SVIK nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen beliefen sich auf rund 71 Milliarden Euro. Das entspricht einem nominalen Anstieg von nur zwei Milliarden Euro gegenüber 2024 – gerade genug, um die Inflation auszugleichen.

Auch im Kernhaushalt verfehlte die Bundesregierung ihre eigenen Vorgaben. Um auf das SVIK zugreifen zu dürfen, muss der Bund mindestens zehn Prozent seiner regulären Ausgaben in Investitionen stecken. In der Planung erreichte er diese Schwelle gerade so – tatsächlich lag die Quote nur bei 8,7 Prozent. Konsequenzen hat das nicht: Die Vorgabe bezieht sich nur auf die geplanten, nicht auf die tatsächlichen Ausgaben. Damit fehlt ein wirksamer Kontrollmechanismus – ein struktureller Geburtsfehler, schreibt das IW in einer Pressemitteilung.

Die Bundesregierung hat auch nach Berechnung des Münchener Ifo-Instituts ihre eigentlich für Investitionen vorgesehenen neuen Milliardenschulden bislang hauptsächlich für Haushaltslöcher ausgegeben. Von den 2025 im Rahmen des „Sondervermögens für Klimaneutralität und Infrastruktur“ aufgenommenen Kredite in Höhe von 24,3 Milliarden Euro seien sogar 95 Prozent nicht für Investitionen genutzt worden, errechneten die Ökonomen. Die zusätzlichen Neuinvestitionen des Bundes seien nur um 1,3 Milliarden Euro höher gewesen als im Vorjahr. (Quelle: ZDF-Videotext 17.03.2026, 14:22:56 Uhr) [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Bündnis für gerechten Sozialstaat mit angezogener Handbremse

14 zivilgesellschaftliche Organisationen mit gemeinsam über 20 Millionen Mitgliedern haben ein Bündnis für einen starken und zukunftssicheren Sozialstaat gegründet. Das Sozialstaatsbündnis kritisiert in einem gemeinsamen Papier die zunehmende Schieflage in der politischen Debatte, in der der Sozialstaat wiederholt als unfinanzierbar oder als reiner Kostenfaktor dargestellt wird.

In einem Interview in der NOZ am Freitag, den 13.03.2026 mit dem DGB-Vorstand Stefan Körzell vertritt auch er all diese Forderungen. Was auffällt ist, dass weder die Sozialverbände noch Körzell ein Wort darüber verlieren, dass der deutsche Staat derzeit horrende Summen in die Aufrüstung steckt und damit die Frage schon halb beantwortet ist, warum der deutsche Sozialstaat derzeit den Angriffen durch die Politiker der Regierung und die Arbeitgeberlobby ausgesetzt ist. Je stärker der Kriegsstaat, desto schwächer ist der Sozialstaat. Diese großartige und überfällige Initiative der Sozialverbände leidet darunter, dass von Anfang an mit angezogener Handbremse losgefahren wird. Entsprechend geringschätzig wurde das Bündnis von der deutschen Presse behandelt und kaum erwähnt.

Inhaltlich setzt die Initiative den Angriffen auf den Sozialstaat eine positive, faktenbasierte Perspektive entgegen: Der Sozialstaat ist nicht nur finanzierbar, sondern essentiell für sozialen Frieden, wirtschaftliche Teilhabe und demokratische Stabilität.

Folgende Organisationen gehören dem Bündnis an: ·  Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland · Arbeiterwohlfahrt · Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland · Deutscher Caritasverband · Deutscher Gewerkschaftsbund · Deutscher Mieterbund · Der Paritätische Gesamtverband · Diakonie Deutschland · IG Metall · Sozialverband Deutschland SoVD · Sozialverband VdK Deutschland · Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) · Volkssolidarität · Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.

Das Bündnis benennt zusammengefasst folgende Ziele:

1. Wir wollen starke, verlässliche und solidarisch finanzierte soziale Sicherungssysteme und eine gerechte und auskömmliche Finanzierung des Gemeinwesens. Nicht nur die Sozialversicherungen, sondern das gesamte Gemeinwesen muss auskömmlich finanziert werden. Hierzu müssen sehr hohe Einkommen, Erbschaften und Vermögen stärker und gerechter besteuert werden.

2. Wir wollen einen handlungsfähigen und bürgernahen Sozialstaat in Bund, Land und Kommunen. Um dies wieder zu stärken, braucht es eine leistungsfähige und nachhaltig finanzierte soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge: Die Spannbreite reicht von der Verkehrsinfrastruktur, über das Bildungs- und Gesundheitswesen, dem Klima- und Umweltschutz, der Energie- und Wasserversorgung, dem Katastrophenschutz, dem sozialen Wohnungsbau, sozialen Einrichtungen und Diensten, der Kultur bis hin zu Sporteinrichtungen. Kommunen und soziale Einrichtungen mit ihren Trägern spielen dabei eine herausragende Rolle. Der Wohnungsbau muss endlich sozialer ausgerichtet werden – Mieten und Wohnen muss wieder bezahlbar werden.

3. Wir wollen einen Sozialstaat, der Gute Arbeit sichert, Übergänge auf dem Arbeitsmarkt in Krisenzeiten ermöglicht und Arbeitslosigkeit vorbeugt. Es braucht es eine hohe Tarifbindung, gute Mindestlöhne, einen sicheren Kündigungsschutz und hohe Arbeitsschutzstandards anstatt Verschlechterungen bei bestehenden Arbeitszeitregelungen wie dem 8 Stundentag. Eine starke Arbeitslosenversicherung und eine solidarische Grundsicherung müssen sicherstellen, dass Menschen im Falle von Arbeitslosigkeit gut abgesichert werden.

4. Wir wollen einen Sozialstaat der Armut verhindert, soziale Ungleichheit verringert, Inklusion fördert und soziale und wirtschaftliche Teilhabe für alle ermöglicht.

5. Wir wollen einen Sozialstaat, der das Klima schützt und den ökologischen Umbau mit sozialer Sicherheit verbindet. Die öffentliche Hand muss u.a. in den Ausbau von ÖPNV, Bahn- und Stromnetzen, ökologischer Gebäudesanierung, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur und neue Schlüsseltechnologien investieren. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen dabei unbedingt zusammengedacht werden. [jdm]

BA-Chefin Nahles: „Zum Ende der Winterpause kommt der Arbeitsmarkt nicht in Schwung“

Monatsbericht der Arbeitsagentur 2/2026

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte heute ihren Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Demnach ist die Arbeitslosigkeit ist im Februar 2026 um 15.000 auf 3.070.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent. Verglichen mit dem Februar des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 81.000 höher. Die Arbeitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 Prozentpunkte erhöht. 3.724.000 Mensche galten als unterbeschäftigt, also waren in Maßnahmen oder in ungewünschter Teilzeit beschhäftigt Das waren 4.000 weniger als vor einem Jahr. Im Februar werden hochgerechnet etwa 35.000 Menschen Kurzarbeitergeld bekommen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen im Januar 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 45,66 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 94.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich von November auf Dezember 2025 nach Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) saisonbereinigt leicht erhöht (+5.000). Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,98 Millionen Beschäftigten um 40.000 niedriger. 7,58 Millionen Personen hatten im Dezember 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 46.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,07 Millionen ausschließlich und 3,51 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Februar waren 638.000 Arbeitsstellen bei der Arbeitsagentur gemeldet, 1.000 weniger als vor einem Jahr. Ein allgemeiner Anstieg der Kräftenachfrage ist nicht zu erkennen, vielmehr stabilisiert sich diese insgesamt auf einem niedrigen Niveau.

1.111.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Februar 2026 Arbeitslosengeld, 76.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im Februar auf 3.822.000. Gegenüber Februar 2025 war dies ein Rückgang um 149.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2025 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 298.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 4.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen fällt mit 345.000 um 52.000 geringer aus als im Vorjahreszeitraum. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt noch sehr stark in Bewegung. Deshalb erlauben die aktuellen Daten nach Einschätzung der BA nur eine sehr grobe und vorläufige Einschätzung der Entwicklung im Beratungsjahr 2025/26. [jdm]

„Kanonen statt Butter – Rüstung und Sozialabbau“

IMI Factsheet Kanonen statt Butter

Spätestens seit dem völlig undemokratisch durchgepeitschten Beschluss im Frühjahr 2025, Militärausgaben weitgehend von der sogenannten Schuldenbremse auszunehmen, kennen die Rüstungsbudgets keine Grenzen mehr. Parallel dazu werden die Forderungen, die Sozialausgaben zur Gegenfinanzierung noch weiter zusammenzustreichen, immer unverfrorener.

Die Dimensionen der aktuellen Entwicklungen scheinen bei vielen Menschen noch nicht richtig angekommen zu sein, weshalb das neue IMI-Factsheet „Kanonen statt Butter – Rüstung und Sozialabbau“ versucht, wichtige Zahlen und Fakten rund um das Thema zusammenzutragen. [Informationsstelle Militarisierung e. V. (IMI)]

Equal Pay Day weist auf Lohnlücke im Emsland hin

Am Freitag, 27. Februar, ist der bundesweite Equal Pay Day. Dieser Tag markiert symbolisch die geschlechtsspezifische Entgeltlücke (Gender Pay Gap), die 2025 in Deutschland bei 16 Prozent lag und jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Im Landkreis Emsland ist diese Lohnlücke deutlich größer als im Bundesdurchschnitt.

Der Equal Pay Day symbolisiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um das durchschnittliche Jahreseinkommen der Männer zu erreichen. Dies macht die bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern deutlich sichtbar. „Es ist inakzeptabel, dass Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit weiterhin schlechter bezahlt werden. Der Equal Pay Day ist ein wichtiges Signal, um Bewusstsein zu schaffen und Politik sowie Wirtschaft zum Handeln zu bewegen“, sagt Marlies Kohne, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emsland und Koordinatorin des Aktionsbündnisses im Emsland.

Es zeigen sich erhebliche regionale Unterschiede: So liegt die Entgeltlücke für den Landkreis Emsland bei 26,0%. Der regionale Equal Pay Day fällt damit auf den 5. April. „Diese große geschlechtsspezifische Entgeltlücke ist auf Tätigkeit in sozialen Berufen, Teilzeitbeschäftigung aufgrund familiärer Verpflichtungen, ein ausgesprochen hoher Anteil an Minijobs in der Region und wenig Teilhabe an gut bezahlten Führungspositionen zu begründen und bringt finanzielle Abhängigkeiten, weniger Rente und drohende Altersarmut mit sich“, erläutert Kohne.

Das Aktionsbündnis im Landkreis Emsland, dem neben der AG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten auch die Agentur für Arbeit Nordhorn, der ev.-luth. Kirchenkreis Emsland-Bentheim, das Jobcenter Emsland, der Katholische Deutsche Frauenbund, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft Emsland, die Landfrauenverbände des Landkreises Emsland und der Sozialverband Deutschland angehören, wird in diesem Jahr eine Kampagne in den Sozialen Medien durchführen, bei der Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses zu Wort kommen und Statements aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu hören und zu lesen sein werden.

Ziel ist es, neben der Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für diese Ungerechtigkeit auch Forderungen und konkrete Maßnahmen zu formulieren, die zur Schließung der Entgeltlücke führen: transparente und gerechte Entlohnungsstrukturen in Unternehmen, stärkere Förderung von Frauen in Führungspositionen, Anerkennung und faire Bezahlung sozialer Berufe sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch ein Aktionsprogramm mit einigen Schulen im Emsland soll bereits junge Menschen für das wichtige Thema sensibilisieren.

Wie bereits seit 2021 werden sich die Spielerrinnen und Spieler des SV Meppen, bei den Spielen am 22. und 27. Februar in der Hänsch Arena für das Thema Entgeltgleichheit einsetzen und Flagge zeigen.

Weitere allgemeine Informationen sowie Materialien zum Thema sind unter https://www.equalpayday.de/ sowie auf den Social-Media-Kanälen der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Emsland unter https://www.instagram.com/gleichstellung.emsland/ und https://www.facebook.com/Gleichstellungsbeauftragte.Emsland/ eingestellt und auf den Kanälen aller Beteiligten im Aktionsbündnis. [Landkreis Emsland]

Berufsbetreuer gesucht – Unterstützung von Erkrankten, Senioren und Menschen mit Behinderungen

Das eigene Leben nicht mehr selbstständig bewältigen zu können, ist eine beängstigende Vorstellung. Und doch kann es jede Person treffen, beispielsweise durch eine körperliche oder psychische Erkrankung oder einen Unfall. In solchen Situationen kann eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht zur Seite gestellt werden. Die Betreuungsstelle des Landkreises Emsland sucht engagierte selbständige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, die betroffene Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können, begleiten möchten.

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer handeln im Sinne und zum Wohle der bzw. des Betroffenen, treffen Entscheidungen, behalten den Überblick und helfen dabei, die Wünsche, Rechte und Interessen zu wahren. „Es ist ein gesellschaftlich enorm wichtiger Job, bei dem Nachwuchs aktuell dringend gebraucht wird“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um eine gesetzliche Vertretung, solange die Angelegenheiten nicht selbst geregelt werden können. Der jeweilige Aufgabenkreis wird durch das Betreuungsgericht entsprechend der Bedürfnisse der bzw. des Betroffenen festgelegt. Ziel des Landkreises Emsland ist es, den Betreuungsgerichten auch künftig qualifizierte Fachkräfte vorschlagen zu können und den Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht zu werden.

Berufsbetreuerinnen und -betreuer sollten folgende Qualifikationen mitbringen: Ein abgeschlossenes Studium, beispielsweise in Sozialarbeit/-pädagogik oder Rechtswissenschaften mit der Befähigung zum Richteramt (2. Staatsexamen) oder die Bereitschaft, einen Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer*innen zu absolvieren sowie Verantwortungsbewusstsein, Empathie und rechtliches Interesse.

Wer sich angesprochen fühlt, kann die Betreuungsbehörde des Landkreises Emsland unter den Telefonnummern 0591/84-3294, 04962/501-3175 und per E-Mail unter Betreuungsstelle@emsland.de kontaktieren. Weitere Informationen sind zudem hier erhältlich. [Landkreis Emsland]

Fakten zur Ungleichheit (3)

In den letzten 30 Jahren (seit 1991) konnten die oberen 10 Prozent ihr Einkommen um 40 Prozent steigern. Die Einkommen für die unteren 10 Prozent sanken leicht um 0,4 Prozent. Die Einkommen sind umso mehr gewachsen, je einkommensstärker die Haushalte sind. Das Einkommenswachstum der oberen 10 Prozent ist höher ausgefallen als das der darunterliegenden 10 Prozent usw. Das ging bis 2015 so. Nach 2015 stiegen alle Einkommensgruppen leicht. Nur das Einkommen der reichsten 10 Prozent stieg enorm.

Das (Jahres-)Durchschnittsgehalt betrug in Deutschland 2019 45.560 Euro, 2024 waren es 50.000 €. 2019 verdiente ein Vollzeitbeschäftigter mit einem Mindestlohn von 9,50 Euro im Jahr 19.968 Euro, 2024 waren es bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro rund 26.600 Euro.

Im Jahr 2019 stand der Vorstandsvorsitzende von VW, Herbert Diess, mit 9,9 Millionen Euro an der Spitze der Top-Verdiener. Das war 20-mal so viel wie die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, die im Jahr 2019 auf 473.040 Euro kam. Der heutige VW-Chef Oliver Blume erhielt 10,3 Millionen Euro (in 2023).

Die Armutsquote von Erwerbstätigen liegt seit zehn Jahren zwischen 6,6 und 9,9 Prozent. Die meisten Erwerbsarmen arbeiten im Niedriglohnsektor bei einem Stundenlohn von weniger als 13,79 Euro. Dank der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Zahl zurückgegangen. Doch noch immer arbeiten hierzulande 16%, also etwa jede:r sechste Beschäftigte, im Niedriglohnsektor. In absoluten Zahlen ausgedrückt: 6,3 Millionen Menschen. In Deutschland wächst der Anteil der armen Bevölkerungsgruppe, auf der anderen Seite ist der Anteil der Besserverdienenden gewachsen. (Quelle Ungleichheit.de) [jdm]

Polizei und Zoll: Gemeinsame Gewerbekontrollen im Bereich Meppen

Polizei, Zoll, Ordnungsamt
Polizei, Zoll und Ordnungsamt

Am Freitag, 13.02.2026, führten Einsatzkräfte der Polizei, Mitarbeitende der Städte Meppen, Haren (Ems) und Haselünne, der Samtgemeinden Herzlake und Lathen sowie der Gemeinden Geeste und Twist, in Meppen sowie in umliegenden Kommunen umfangreiche Gewerbekontrollen durch. Darüber hinaus wirkten Bedienstete des Landkreises Emsland, des Hauptzollamtes Osnabrück sowie des Finanzamtes Lingen mit. Insgesamt waren mehr als 60 Einsatzkräfte im Einsatz. Die Maßnahmen begannen in den Nachmittagsstunden und dauerten bis in die späten Abendstunden an.

Ziel dieser Zusammenarbeit war die ganzheitliche Überprüfung ausgewählter, überwiegend bargeldintensiver Gewerbebetriebe hinsichtlich der Einhaltung verwaltungs-, steuer- und ordnungsrechtlicher Vorschriften.

Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Transparenz betrieblicher Abläufe sowie der ordnungsgemäßen Teilnahme am legalen Wirtschaftskreislauf, unter anderem im Hinblick auf sozialversicherungs- und finanzrechtlicher Vorgaben. Im Rahmen des Einsatzes wurden insgesamt 30 verschiedene Gewerbebetriebe kontrolliert, darunter unter anderem Restaurants, Imbissbetriebe, Friseur- und Barbershops sowie Shisha-Shops.

In rund der Hälfte der überprüften Betriebe wurden keine oder lediglich geringfügige Verstöße gegen gewerbe- und lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt.

In den übrigen Betrieben stellten Einsatzkräfte des Finanzamtes Lingen (Ems) sowie des Hauptzollamtes Osnabrück mehrere Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung fest, die vorbehaltlich weiterer Ermittlungen nach der Abgabenordnung zu sanktionieren sind. Darüber hinaus wurden in mehreren Betrieben nicht ordnungsgemäß gemeldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angetroffen.

Bei zwei kontrollierten Betrieben im Bereich Haren wurden Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis festgestellt, die zudem nicht ordnungsgemäß als Beschäftigte gemeldet waren. Nach Durchführung der erforderlichen strafprozessualen und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen wurden diese entlassen.

Im Rahmen der Kontrolle eines Restaurants im Bereich Haselünne wurden erhebliche Verstöße gegen arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften festgestellt. Aufgrund schwerwiegender Hygienemängel untersagte das zuständige Veterinäramt den Weiterbetrieb des Restaurants und ordnete die Schließung an.

Während der Kontrolle einer Gaststätte in Haren wurden im Bereich der Toilettenanlage Betäubungsmittel aufgefunden. Eine anschließende Durchsuchung des Objekts auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Osnabrück unter Einsatz eines Rauschgiftspürhundes führte nicht zum Auffinden weiterer Beweismittel. Gegen den Betreiber wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Insgesamt stießen die Kontrollmaßnahmen überwiegend auf Akzeptanz. In einem Fall musste eine Person aufgrund störenden Verhaltens der Kontrollmaßnahme verwiesen werden. [PM Polizeiinspektion Emsland]

SPD-Grundsatzprogramm? Ach, hat die SPD Grundsätze? Hat die SPD irgendein Programm?

Wenn sie nicht gerade auf dem Parteipodium steht um über ihre Vorstellungen für das neue Grundsatzprogramm der SPD zu sprechen, redet die Ko-Parteivorsitzende der SPD, Bärbel Bas, von Sozialhilfebetrug und von den Bürgergeldempfängern, die den Sozialstaat bedrohen und spielt damit der CDU und den Konzernen, die den Sozialstaat real mit ihren Forderungen bedrohen, in die Hände.

Lars Klingbeil, der zweite Vorsitzende, redet beim „Zukunftsauftakt“ im Atrium des Willy-Brandt-Hauses plötzlich über Sozialstaat, billige Energie, Gemeinwohl und öffentliche Güter, Demokratie und Bildung – Themen, die der SPD in der letzten Zeit eigentlich am Arsch vorbei gingen. Jetzt glaubt Klingbeil wegen der ungeschickten Orgie an Vorschlägen der CDU für den Kahlschlag an Sozialleistungen, eine nette Rede könnte den Glauben an die SPD als soziale Partei der Arbeiterklasse zurückbringen.

Dass es ihm damit nicht Ernst ist, ist an seiner Verteidigung der forcierten Aufrüstung zu sehen. Den Trump’schen Zumutungen will er durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Staaten entgegen treten. Aber wie glaubwürdig ist das denn, wenn er jetzt Europa zu einer militärischen Supermacht aufbauen will und im Inneren zu einem Militärstaat machen möchte. „Ich will, dass Europa so stark ist, dass wir uns vor niemandem klein machen müssen“, forderte Klingbeil. Im Inneren bedeute das, wirtschaftlich und militärisch noch enger zusammenzuarbeiten, im Äußeren, Stärke durch ein breites Netz an Partnerschaften und Allianzen aufzubauen.

Europa ist weltweit bekannt als die wirtschaftliche Macht, die den USA immer zu Diensten war. Warum sollte der Ausbau militärischer Macht Europas Fähigkeit zur Zusammenarbeit verbessern? Und wie soll der Sozialstaat gerettet werden, wenn Deutschland weiter die wahnsinnige Aufrüstung betreibt?

Wirtschaftlich bleibt Klingbeil in seiner Rede auch vollkommen diffus. „Wir haben zu oft das Gemeinwohl aus dem Blick verloren“, kritisierte der SPD-Vorsitzende. „Deshalb sollte unser neues Wirtschaftsmodell öffentliche Güter verstärkt in den Blick nehmen.“ Was heißt das? In der Vergangenheit hieß dies, dass die SPD die öffentlichen Güter durch Privatisierungen an die Konzerne verschenkte. Wäre es nicht vielmehr an der Zeit, die privaten Oligarchenvermögen verstärkt in den Blick zu nehmen? Wäre es nicht an der Zeit, die Immobilienkonzerne zu verstaatlichen? Wäre es nicht an der Zeit, Raubtierfonds den Kauf von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu verbieten?

Als vor über 140 Jahren Bismarck die Krankenversicherung einführte, tat er dies, um zu verhindern, dass die Sozialdemokratie die Macht erreichen könnte. Heute gibt es nichts, was irgendein Kapitalist, Konzern, Rüstungsproduzent oder Oligarch von der SPD befürchten müsste. Und es gibt nichts, was ein Arbeiter von der SPD erwarten kann – außer schöne Reden. [jdm]

Gerechtigkeit statt Spaltung – Gemeinsame Erklärung der Gewerkschaften zur Debatte um Wirtschaft und Sozialstaat

In einer gemeinsamen Erklärung stellen die DGB-Gewerkschaften fest, dass die Angriffe der Union und der Arbeitgeber auf den Sozialstaat und die Beschäftigten immer unverschämter würden. Sie fordern einen Stopp dieser Kahlschlag-Debatten. Sie verunsicherten die Menschen, würgten den schwachen wirtschaftlichen Aufschwung ab und brächten kein Wachstum. Wörtlich heißt es in der Erklärung:

Was derzeit als „Reformdebatte“ daherkommt, ist ein Armutszeugnis für die Union und viele Wirtschaftsverbände. Sie wollen mit dieser Kampagne von den vielen strategischen Fehlentscheidungen in den Chefetagen und den großen Herausforderungen ablenken: fehlende Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Transformation, mangelnde Tarifbindung, ungerechte Steuerpolitik und eine verfehlte Wirtschaftspolitik. Statt diese Baustellen anzugehen, wird ein radikaler sozialer Kahlschlag gefordert – mit immer abenteuerlicheren Vorschlägen auf Kosten der Menschen im Land, die angeblich zu faul, zu krank, zu oft in Teilzeit seien. Diese Debatten spalten unsere Gesellschaft, gefährden die Demokratie und lösen keine Probleme.

Wir Gewerkschaften sagen klar: Wir dulden keine weiteren Angriffe auf die Beschäftigten und den Sozialstaat. Wer die Beschäftigten an seiner Seite wissen und die Demokratie stärken will, muss gute Löhne und Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung stärken, statt die Menschen gegeneinander auszuspielen.

Wir fordern ein Ende der Debatten, die nur verunsichern und die Gesellschaft spalten. Statt Abrisspläne für Arbeitsrechte und Sozialstaat braucht es mehr Steuergerechtigkeit für hohe Einkommen und Vermögen. Statt Beschäftigten ihre hart erkämpften Rechte abzusprechen, braucht es entschlossene Reformen, die Deutschland voranbringen.

Reformen sind nicht dann gut, wenn sie den Menschen besonders wehtun. Gute Reformen schaffen Wachstum, stärken den sozialen Zusammenhalt, geben Perspektiven und bringen Deutschland voran.

Wir Gewerkschaften fordern einen Kurswechsel: weg von Scheindebatten, hin zu echten Reformen – zu denen die Reichen und Überreichen endlich beitragen müssen.

Wir Gewerkschaften stehen bereit für einen konstruktiven Dialog über die Zukunft unseres Landes. Wir wollen gemeinsam eine solidarische, demokratische und gerechte Gesellschaft gestalten – eine Gesellschaft, in der gute Arbeit, faire Löhne und soziale Sicherheit für alle selbstverständlich sind. Gemeinsam für einen starken Sozialstaat. Gemeinsam für gute Arbeit. Gemeinsam für eine gerechte Zukunft.

Die Stellungnahme wird noch ergänzt durch einzelne Stellungnahmen der Gewerkschaftsvorsitzenden. [PM]

Bundesregierung: Tourismus ankurbeln durch Angriff auf den Achtstundentag

"Wir werden eine neue nationale Tourismusstrategie erarbeiten, die sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Aspekte berücksichtigt." Das war eine der Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien, mit denen sie die Erarbeitung einer Politik verschoben. Jetzt wurde ein "Nationale Tourismusstrategie" genanntes Papier vom Bundeskabinett veröffentlicht.

Es enthält ein buntes Sammelsurium vom Ausbau des Glasfasernetzes, Vernetzung der Mobilitätsangebote, neuem Schub für Fuß- und Radverkehr, besseren Flugverbindungen, KI-Unterstützung in der Tourismusbranche bis zu Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen. Natürlich darf im Katalog der Bürokratieabbau nicht fehlen. Sogar die neue Auflage der gescheiterten Riesterrente - die Aktienrente - wird in dem Papier beworben.

Es ist zuerst einmal ein folgenloses Papier. Wo es aber konkret wird, geht es um die Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes. Da heißt es nämlich im Papier: "Die Bundesregierung will im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf."

Der DGB weist schon länger darauf hin, dass die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland (72 Prozent) ihre tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden begrenzen möchte. 98 Prozent wollen nicht länger als 10 Stunden arbeiten. Selbst von denjenigen, die den 8-Stunden-Tag sehr häufig oder oft überschreiten, würden 59 Prozent ihn gerne einhalten – wenn sie selbst entscheiden könnten.

Die Tourismusbosse und die Bundesregierung scheren sich offensichtlich nicht darum, was die ArbeiterInnen wollen. Die Bundesregierung sucht bei jedem Thema Möglichkeiten, von der Gewerkschaftsbewegung erkämpfte Rechte abzuschaffen. Ob die Gastronomie und die Hotellerie durch weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen den groß beklagten Arbeitskräftemangel beheben können, scheint den Bossen und den Beamten des Wirtschaftsministeriums auch keinen Gedanken wert gewesen zu sein.

Im Grunde kann man alle Papiere, die aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommen, als den immer selben Wein in leicht veränderten Schläuchen betrachten. Es braucht ein Thema und die Forderung nach Bürokratieabbau verbunden mit Abbau von Arbeitnehmerrechten. Fertig ist das neue Konzept. [jdm]

Kein guter Tag für die betriebliche Mitbestimmung

Mit seiner Entscheidung vom 28. Januar 26 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Betriebsratswahlen mehrerer Lieferando-Betriebsratsgremien für unwirksam erklärt. Das Gericht hält daran fest, dass ein Betriebsrat nur dort gewählt werden kann, wo eine sogenannte Leitungsmacht vorhanden ist – selbst dann, wenn diese für die Beschäftigten faktisch unerreichbar ist.

Über Lieferando kann man von angeschlossenen Restaurants und Geschäften Speisen bestellen und liefern lassen. Neben der Firmenzentrale hat Lieferando sog. „Remote-Cities“ (Liefergebiete). In den Remote-Cities werden ausschließlich Auslieferungsfahrer, die überwiegend mittels einer App mit der Arbeitgeberin kommunizieren, beschäftigt. In den Hub-Cities sind darüber hinaus Mitarbeiter mit Verwaltungs- und Backoffice-Tätigkeiten betraut.

Die Auslieferungsfahrer in verschiedenen Liefergebieten hatten Betriebsratswahlen durchgeführt. Lieferando hat diese Wahlen in drei Verfahren angefochten und die Auffassung vertreten, diese seien wegen Verkennung des Betriebsbegriffs unwirksam. Die jeweiligen Landesarbeitsgerichte haben die Betriebsratswahlen mit der Begründung für unwirksam erklärt, die Remote-Cities seien weder Betriebe noch selbstständige Betriebsteile iSd. BetrVG.

Den Entscheidungen des 7. Senats gingen mehrere Urteile der Landesarbeitsgerichte voraus, die der Rechtsauffassung von Lieferando gefolgt sind. „Das ist kein guter Tag für die betriebliche Mitbestimmung“, sagt Mark Baumeister, Referatsleiter Gastgewerbe der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-gaststätten (NGG). „Das BAG blendet unserer Auffassung nach, die Realität digital gesteuerter Arbeit aus. Wer Beschäftigte per App steuert, kontrolliert und sanktioniert, übt Leitungsmacht aus – auch ohne physische Präsenz.“

Baumeister kritisiert: „Die Entscheidung eröffnet Lieferando und anderen Plattformunternehmen weiterhin die Möglichkeit, Betriebsratsstrukturen zu erschweren und Mitbestimmung nach Belieben zu umgehen. Rechtssichere Betriebsratswahlen und eine wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten werden so systematisch beeinträchtigt – wenn nicht verhindert.“

Die NGG fordert die Bundesregierung auf, diese offensichtliche Regelungslücke umgehend zu schließen. „Gerade in einer durch prekäre Arbeitsbedingungen geprägten Branche wie den Essenslieferdiensten brauchen wir Betriebsräte, deren Existenz rechtlich abgesichert ist“, so Baumeister.

Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Pläne von Lieferando, rund 2.000 Stellen in eine „Schattenflotte“ aus Subunternehmen und Scheinselbstständigen auszulagern, bedeutet die Entscheidung nach Angaben der Gewerkschaft einen weiteren schweren Rückschlag für die Beschäftigten und ihre Betriebsräte im Kampf um gute, faire und mitbestimmte Arbeitsbedingungen. [jdm]

CDU-Lobbyverband: Arbeiter sollen Zahnbehandlungen selbst zahlen

Der Wirtschaftsrat der CDU ist ein Lobbyverband von nach eigenen Angaben etwa 13.000 Unternehmern. Er ist nicht Teil der CDU, aber die CDU hat einen Vertreter des Vereins in seinen Vorstand kooptiert, sich also den Lobbyismus direkt ins Haus geholt.

Jetzt hat sich der Verein eine „Agenda für die Arbeitnehmer in Deutschland“ ausgedacht. Denn nichts machen die Unternehmer lieber, als sich Gedanken zu machen, was für die ArbeiterInnen das Beste ist.

Das Beste für die ArbeiterInnen ist laut diesem neuen Papier, wenn die ArbeiterInnen ihre  Zahnarztbehandlungen selbst bezahlen. Geschäfte müssen in Zukunft keinen SCHUFA-Auszug mehr anfordern, weil ein Blick auf den Zahnstatus genug Auskunft über die Finanzen erteilt. Gut für die ArbeitnehmerInnen finden es die Unternehmer auch, wenn die Pflegeversicherung im Pflegefall weniger bezahlen würde. Unfälle auf Arbeitswegen sollten nicht mehr versichert sein – auch ganz gut für ArbeitnehmerInnen. Mütterrenten, Frührenten sind laut CDU-Wirtschaftsrat gar nicht gut; gut sind weniger Rente und späterer Renteneintritt.

Jetzt, wo die Arbeitslosigkeit steigt, fänden es die CDU-Unternehmer gut, wenn es Arbeitslosengeld I nur noch ein Jahr gäbe. Und dass der Antrag auf Arbeitslosengeld so schnell bearbeitet wird, muss auch nicht sein. Stellen bei der Arbeitsagentur sollten gestrichen werden.

Sogar um die Wohnungsnot machen sich die CDU-Leute Gedanken. Die Kommunen sollen mehr Bauland zur Verfügung stellen, die  Regeln bei der Bauordnung und beim Klimaschutz abschaffen und alle Steuern, die einen Immobilienkonzern treffen können abschaffen. Dann wird das schon was mit dem billigen Wohnen.

Unternehmenssteuersätze sollen natürlich gesenkt werden und Erbschaftssteuer für Unternehmer darf auf keinen Fall eingeführt werden – nur bei den Erbschaftssteuern für Arme soll es bleiben – es soll also bleiben, wie es ist.

Lesen Sie sich das Horror-Papier des CDU-Wirtschaftsrates einmal durch, damit Sie wirklich wissen, wo sich der Millionär Friedrich Merz und sein Generalsekretär Carsten „Ich hab schon mal ein Jahr gearbeitet“ Linnemann ihre Ideen herholen. [jdm]

Connemanns Angriff auf Arbeitnehmerschutzrechte

In § 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBf) steht: „Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.“

Es handelt sich also um ein Arbeitsschutzgesetz. Kurz zusammengefasst steht darin, dass eine ArbeitnehmerIn verlangen kann, dass er/sie in Teilzeit arbeiten kann, wenn sich der Arbeitsplatz dafür eignet.

Gitta Connemanns Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hatte in einem Antrag an den CDU-Parteitag gefordert, dass dieser Anspruch abgeschafft wird. Der Titel des Antrags lautete „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.

Das führte schon zu sehr viel Widerspruch, auch vom CDU-Sozialflügel. Es wird darauf hingewiesen, dass vor allem Frauen wegen der Kindersorge oder Pflege von Familienangehörigen nicht in der Lage seien, Vollzeit zu arbeiten. Und es gibt noch viele andere Gründe für Teilzeitarbeit. Auch Arbeitgeber, z. B. im Pflegebereich oder in der Gastronomie haben argumentiert, dass für sie Teilzeitarbeit unverzichtbar ist.

Aber darum geht es der CDU-Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises, Connemann, in dem Antrag ja gar nicht. Diese Fakten bestreitet sie auch nicht. Wie der Titel schon anzeigt, geht es Connemann um die Diffamierung von Teilzeitarbeitenden. Denn das passt einfach zu gut in die Kampagne des Millionärs Friedrich Merz, nach der die Arbeiter in Deutschland einfach zu faul seien. „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten“, sagte sie dem „Stern“.

Es geht darum, Schutzrechte von ArbeitnehmerInnen abzubauen – egal welche. In dem Antrag verlangen Connemanns Unternehmerfreunde, dass ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber einen persönlichen Grund angeben müssen, wenn sie in Teilzeit wechseln wollen. Es soll eine Stimmung erzeugt werden, in der der Unternehmer derjenige ist, der das alleinige Sagen hat. ArbeitnehmerInnen sollen in die Position des Bittstellers gebracht werden, dem der Arbeitgeber dann auch eine Teilzeitstelle gewähren kann.

In Zeiten des Rechtsrucks, in Zeiten, in denen Leuten wie Elon Musk trotz ihrer arbeitnehmerfeindlichen Haltung von den Landespolitikern Grund und Boden inklusive Rechtsbrüche geschenkt werden, in denen die CDU es begrüßt, wenn die USA Präsidenten anderer Länder entführen, wird hier das Bild des „Führers“ wieder neu gemalt. Nur heißt der Wirtschaftsführer jetzt „Dealmaker“ oder „Entrepreneur“. In der Propaganda der neoliberalen Rechten sind sowohl der Staat, als auch Arbeiter nicht in der Lage zu wirtschaften; das können nur die Unternehmer.

In einem Interview in der Ems-Zeitung am Samstag konnte sich Connemann rechtfertigen. Mit ihrem populistischen Instinkt nutzte sie gleich zwei rechte Diskussionsfiguren für ihre Anliegen.

Zuerst die verfolgte Unschuld: „Aber es muss doch noch möglich sein, in diesem Land eine arbeitsrechtliche Frage überhaupt zu diskutieren,“ sagt eine, deren Partei und Regierung administrativ alles aufbringt, um Kritiker des Rüstungskurses oder des Gaza-Kurses der Regierung zu sanktionieren.

Die zweite Figur ist die des starken Mannes, der handelt und nicht lange redet: In ihrem Praxis-Beispiel erzeugt sie eine einfache Empörung, statt ein Problem zu erörtern. „Nur ein Beispiel: Ein Bürgermeister schrieb mir, dass er eine Erzieherin für eine Kita auf Vollzeit eingestellt hat. Sie will jetzt ihre Arbeitszeit um drei Stunden verkürzen – und das am Freitag. Er kann dies nicht ablehnen. Aber woher bekommt er jetzt einen Ersatz für drei Stunden?“ Wenn der MIT-Vorstoß gegen die Teilzeitarbeit hier Abhilfe schaffen soll, heißt das wohl, dass der Bürgermeister im Beispiel das Ansinnen einfach ablehnen soll. Der Chef als der Betriebsführer soll das Sagen haben. Basta. Connemann rechnet damit, dass viele Leser des Interviews diesen Schnellschuss nachvollziehen und damit einfachen Instinkten folgen.

Wenn es Connemann tatsächlich um mehr Produktivität, eine bessere Absicherung von Beschäftigten und Sicherung von Einnahmen für die Sozialversicherung ginge, könnte sie sich um allgemeinverbindliche Tarifverträge, unbefristete Arbeitsverträge, Abschaffung der Leiharbeit und von Werkverträgen kümmern und die bessere Absicherung von 7 Millionen Menschen in Minijobs durch eine generelle Sozialversicherungspflicht kümmern. Das würde auch die Teilzeitquote senken.

Aber Frau Connemann geht es ja auch nicht um praktische Lösungen für Betriebe und Mitarbeiter, sondern um die Propaganda gegen Arbeitnehmerrechte und um die Aufweichung der Rechte. [jdm]

Arbeitslosigkeit im Emsland gestiegen

Die Arbeitslosigkeit ist im Bezirk der Agentur für Arbeit Nordhorn (Emsland, Grafschaft Bentheim) im Januar 2026 jahreszeitlich üblich gegenüber dem Vormonat gestiegen und betrug 3,7 Prozent; im Januar 2025 waren es 3,8 Prozent.
„Im Berichtsmonat Januar fällt auch der Jahreswechsel noch in den Betrachtungszeitraum. Einige befristete Arbeitsverträge endeten mit dem 31. Dezember, so dass wir gerade zu diesem Zeitpunkt üblicherweise spürbar mehr Arbeitslose registrieren. Das ist auch diesmal nicht anders gewesen“, erläutert René Duvinage, Chef der Agentur für Arbeit Nordhorn, die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt. „Da die Arbeitsmarktlage angesichts der allseits bekannten Rahmenbedingungen weiterhin angespannt ist, sollten wir in den kommenden Monaten auch leider keine deutliche Trendwende erwarten. Ein deutliches Indiz dafür ist die im Augenblick vergleichsweise mäßig hohe Nachfrage der Betriebe nach neuen Arbeitskräften. Demzufolge ist eher damit zu rechnen, dass die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen könnte.(…).“

Im Emsland waren 7.495 Menschen arbeitslos gemeldet, 481 Personen mehr (7 Prozent) als im Dezember und 74 Personen bzw. 1 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 3,7 Prozent und lag mit 0,2 Prozentpunkten über dem Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie ebenfalls bei 3,7 Prozent.

Die Spanne der Quoten in den Geschäftsstellenbezirken reichten im Januar 2026 von 3,4 % in Lingen bis 4,6 % in Papenburg. In der Geschäftsstelle Sögel lag die Arbeitslosigkeit im Januar 2026 bei 3,5 %. (Quelle: Agentur für Arbeit Nordhorn, Pressemitteilung, Arbeitsmarktreport Januar 2026)

Deutschlandweit stieg die Zahl der Arbeitslosen über drei Millionen. Verglichen mit Dezember stieg ihre Zahl um 177.000 auf 3,085 Millionen, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Es ist die höchste Januar-Zahl seit 2014. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,4 Punkte auf 6,6 Prozent, berichtet die Tagesschau. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Sozialstaatsreform: Sprachregelung für den Abbau des Sozialstaats veröffentlicht

„Wir setzen eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen ein [...].“ Das stand im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Wir erinnern uns: Die Koalitionäre wollten zu Beginn ihrer Arbeit keine politischen Aussagen machen, außer dass Schulden für die horrende Aufrüstung gemacht werden sollten.

Für alles andere beschloss der Koalitionsvertrag die Einsetzung von Kommissionen – so auch für die Entwicklung des Sozialstaats. Denn „die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen in unserem Sozialstaat erfordert jedoch eine grundsätzliche Betrachtung und Reform.“ Die so genannte Sozialstaatsreform sollte nicht zu weniger Ansprüchen führen, sondern das Verwaltungshandeln so vereinfachen, dass weniger Kosten entstehen. Die Kommission hat jetzt ihren Bericht vorgelegt und schreibt in ihrem Vorwort, „Empfehlungen zu Leistungskürzungen oder- ausweitungen gehörten nicht zum Auftrag der Kommission. Ein Ziel der Kommission ist, durch einen effizienteren Leistungsvollzug Kosteneinsparungen zu erreichen.“

Diesem Anspruch werden die Empfehlungen aber nicht gerecht. Ihnen ist deutlich anzumerken, dass die Kommission immer im Blick hatte, wo Sozialleistungen gekürzt werden können, um die Hochrüstung bezahlen zu können. Es heißt dazu: „Die Empfehlungen der Kommission sollen zudem positive Arbeitsmarkt- und Fiskaleffekte bewirken.“

Von Vereinfachung, Transparenz und Modernisierung der Verwaltung ist immer wieder die Rede. Das ist die Sprachregelung, mit der in den nächsten Jahren der Abbau des Sozialstaates verschleiert werden soll.

In der Kommission zur Sozialstaatsreform saßen 18 Menschen, die alle ein Jahresgehalt von mindestens 100.000 bis 160.000 €/Jahr verdienen. Mit dem Ergebnis zufrieden äußerte sich die Bundes“sozial“ministerin Bärbel Bas, die monatlich über 22.000 € vom Staat bekommt. Und diese Damen und Herren machten sich Gedanken darüber, dass vom Arbeitseinkommen von Bürgergeldempfängern nicht mehr – wie bisher – 100 €, sondern nur noch 50 €/Monat anrechnungsfrei bleiben soll (Empfehlung Nr. 4). Das wird dann – wie in den unseligen Wortmeldungen des Millionärs Friedrich Merz zum Bürgergeld als „Erwerbsanreiz“ verkauft.

Geringverdienern soll mehr vom Bürgergeld abgezogen werden, als Bürgergeldempfängern, die mehr verdienen. Das entspricht dann der Forderung von Merz, die Teilzeitarbeit zurückzufahren. Obwohl die SPD sich offiziell gegen die Teilzeitdebatte von Merz ausspricht, lassen ihre Sozialministerin Bas und die sozialdemokratisch regierten Länder in den Empfehlungen der Kommission das Gegenteil vom Stapel.

In Empfehlung 10 kann sich die Kommission nicht einmal dazu durchringen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Bürgergeld in Höhe von 15 € pro Monat einfach dem Regelsatz zuzuschlagen, was eine eindeutige Vereinfachung wäre. Nein, hier wird empfohlen, die Belege für die Aufwendungen (z. B. Schulausflug) nur noch stichprobenartig anzufordern oder – Gipfel der Bürokratie! – dafür eine eigene App einzuführen. Und das obwohl die Empfehlungen 18 bis 26 sich nur mit Verwaltungsvereinfachung durch Digitalisierung beschäftigen. Das macht deutlich: Digitalisierung soll zwar Verwaltungshandeln vereinfachen, aber auf keinen Fall die Leistungsbezieher einfacher an die Hilfen kommen lassen.

Die Neusystematisierung von Sozialleistungen soll durch eine Zusammenführung von Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeld erreicht werden. Bisher ist es so, dass Bürgergeldempfänger kein Wohngeld bekommen und dass der Kindergeldanspruch voll verrechnet wird. Menschen mit einem geringen Einkommen können mit Wohngeld und Kindergeld ein Einkommen erzielen, das deutlich über dem Bürgergeld angesiedelt ist. Die Zusammenführung dieser Leistungen lässt doch den Verdacht aufkommen, dass statt der verschiedenen Leistungen die neue Grundsicherung für alle kommen soll. Das Ziel scheint Armut für alle zu sein.

Wer beim Wohngeld (und auch beim Bürgergeld) tatsächlich sparen will, müsste ein öffentliches Wohnungsbauprogramm auflegen, um die Mietenexplosion zu stoppen. Aber solche Sozialstaatsreformen kommen den Kommissionsmitgliedern nicht in den Sinn.

Stellungnahme Fachverbände

Auch die höheren Mittel für Eingliederungshilfe werden von der Kommission beklagt. Das sind die Hilfen für behinderte Menschen. Hier traut sich die Kommission aber tatsächlich nicht, zu Leistungskürzungen aufzurufen. Sie empfiehlt hier (Empfehlung 17) den laufenden Dialogprozess des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den Ländern und Kommunen zur Eingliederungshilfe schnell abzuschließen. Hier befürchten die Behindertenverbände allerdings schon das Schlimmste und erinnern daran, dass das Teilhabegesetz ein Ausfluss der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Die Verbände pochen auf die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführte personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Die Kommission empfiehlt beim Sozialrecht Rechtsvereinfachung und spricht dabei davon, dass einheitliche Begriffe verwendet werden sollen, um eine Vergleichbarkeit der Leistungen herzustellen. Natürlich spricht erst einmal nichts dagegen. Auch dass ein Ansprechpartner für alle Leistungsarten geschaffen werden soll, hört sich gut an. Aber die Erfahrungen in der Eingliederungshilfe lassen erkennen, dass das fromme Worte bleiben werden. Denn dort gilt bereits, dass die zuerst angesprochene Behörde den Antrag durch den Zuständigkeitsdschungel führen soll. In der Praxis ist es beim einfachen Abwimmeln geblieben.

Die Kommission glaubt selbst nicht daran, dass das Leistungsrecht vereinfacht werden kann und spricht deshalb davon, dass die Verwaltung in „Back-Office-Strukturen“ gebündelt werden solle. Das bedeutet, es bleibt bei dem Hin- und Herschieben von Leistungen und Erstattungen zwischen den Behörden, aber der Leistungsempfänger soll das nicht mitkriegen, was ihn somit nicht belasten würde. Der Antragsteller hätte es im Planspiel der Kommission mit einer Dienststelle zu tun, die den Antrag entgegen nehmen und beraten würde, und die „Back-Office-Strukturen“ würden den Fall dann bearbeiten. Erfahrungen mit Jobcentern oder den zentralen Anlaufstellen in den Großstädten Berlin und Hamburg lassen ahnen, in welchem Nirvana man landen kann, wenn der Antrag noch Ergänzungen braucht oder gar in der Verwaltungsmühle untergegangen ist. Ein Ansprechpartner ist nicht mehr vorhanden. Die Anlaufstelle ist nur für die Antragsannahme zuständig.

Im Hintergrund sollen die Behörden auch alle Daten des Hilfeempfängers untereinander austauschen können, bzw. diese Daten sollen zentral für alle jederzeit abrufbar lagern. Das nennt sich, „den Sozialdatenschutz vereinfachen“ (Empfehlung 22).

Alles soll digital verfügbar sein und auch digital erledigt werden können. Wer schon mal mit der Ausweis-App gearbeitet hat, erlebt immer wieder, dass die App den Ausweis nicht erkennt oder dass bei der Übergabe der Identifizierung durch die Ausweis-App an die eigentliche Verwaltungsbehörde das Formular wegen der schlechten Verbindung nicht mehr gültig ist. Gerade bei Sozialleistungsempfängern mit häufig schlechter Internetausstattung würde sich dieses Problem ständig zeigen.

Auch die Idee, Anträge durch KI-Unterstützung und ohne das Vier-Augen-Prinzip zu bearbeiten, wird dazu führen, dass Antragssteller sich in fatalen Schleifen verfangen werden, in denen die Hilfe verweigert wird, aber kein Korrektiv zur Verfügung steht, um diese Situation zu beenden. [jdm]

HerzRaum – „Frei von Angst. Frei zum Reden. Frei zum Informieren“

Das neue Angebot des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Niedersachsen wendet sich an gewaltbetroffene Frauen und Angehörige. Keine Anmeldung notwendig, kommt einfach dazu. Eine anonyme Teilnahme ist möglich.

Es werden monatlich Online-Räume zu verschiedenen Themen angeboten. Der Raum ist für 1 ½ Stunden geöffnet. Anfangs gibt es einen kurzen Input/ kurze Infos zu einem Thema, anschließend ist Raum und Zeit zum Austausch, zum Reden und auch nur zum Zuhören. Unsere Referentin und Ansprechpartnerin Mary begleitet jeden Termin.

Auch 1:1 Gespräche mit der Referentin zu anderen Zeiten über Telefon, Videocall oder persönliches Treffen sind möglich.

Übersicht Termine und Themen

  • 11.02.26, 15:00-16:30 Uhr
    • Thema: Rechtliche Optionen – Gewaltschutz, Umgangs- und Sorgerecht, Strafanzeige – Überblick und Schritte (Input Feminist Law Clinic e.V.)  
  • 11.03.26, 10:30-12:00 Uhr
    • Thema: Traumabewältigung, Selbstfürsorge, Stressbewältigung, Selbstwertaufbau (Input von Frau H. / Traumatherapeutin)
  • 08.04.26, 15:00-16:30 Uhr
    • Thema: BISS-Beratungsstellen, Netzwerke aufbauen (Input von Frau G. und Frau T., BISS-Verbund Stadt Hannover)
  • 13.05.26, 10:30-12:00 Uhr
    • Thema: Wenn Gewalt tödlich endet: Eine Hinterbliebene erzählt, Prävention, Unterstützung (Input von Frau K., Hinterbliebene eines Femizides)
  • 10.06.26, 15:00-16:30 Uhr
    • Thema: Finanzielle Unabhängigkeit und wirtschaftliche Sicherheit – Was steht mir nach einer Trennung zu? (Input Herr H. vom Verein Arbeitslosenselbsthilfe e. V.)
  • 01.07.26, 15:00-16:30 Uhr
    • Thema: Polizeikontakt – Schutzmöglichkeiten und erste Hilfe verstehen, Notruf und Erstkontakt, Notfallnummern (Input Frau A., Kriminalhauptkommissarin)
  • 19.08.26, 10:30-12:00 Uhr
    • Thema: Stiftung Opferhilfe – Was ist das? (Input von Frau S. und Frau F. von der Stiftung Opferhilfe
  • 09.09.26, 10.30-12:00 Uhr
    • Thema: Schutz der Kinder, Co-Parenting, Kommunikation, Netzwerke aufbauen (Input Herr L., Kinderschutzzentrum Hannover, Abteilung häusliche Gewalt)
  • 07.10.26, 15:00-16:30 Uhr
    • Thema: Frauenhäuser – Der Weg zur Sicherheit (Input von Frau H., Leiterin Frauenhaus)
  • 11.11.26, 10:30-12:00 Uhr
    • Thema: Kommunikationstechniken und Strategien für sicheren Austausch in Beziehungen; Täterarbeit – Was ist das? (Input von Frau H., Traumapädagogin, Fachkraft für Täterarbeit)
  • 09.12.26, 15:00-16:30 Uhr
    • Thema: Allgemeiner Austausch zu verschiedenen Themen und Fragen, Jahresrückblick.

Mehr im Flyer oder auf der Homepage des Verbandes. [PM/jdm]

Am 20. Januar bestreikt ver.di bundesweit Straßen

Zum bundesweiten Branchenstreiktag Straße sind am 20. Januar die rund 14.000 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes sowie die etlichen Tausend Beschäftigten der Landesstraßenbauverwaltungen zu Streiks, Protestaktionen und Kundgebungen aufgerufen. Die Warnstreiks finden an insgesamt 18 Standorten bundesweit statt.

Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle sagte: „Straßen sind der Verkehrsträger Nummer 1 in Deutschland – jeden Tag kümmern sich Abertausende Beschäftigte um einen möglichst reibungslosen Verkehr auf Autobahnen, auf Bundes- und Landesstraßen, auf Brücken und in Tunneln. Und sie wollen mit diesem gemeinsamen Streiktag zeigen, dass ihre Arbeit besser bezahlt gehört.“

it den gemeinsamen Streiks will ver.di Bewegung in die Tarifauseinandersetzungen für die Beschäftigten der Länder und der Autbahn GmbH bringen. ver.di fordert in beiden Tarifrunden sieben Prozent mehr Gehalt pro Monat, mindestens aber 300 Euro, um die unteren Lohngruppen zu stützen. Auch die Nachwuchskräfte sollen deutlich besser entlohnt werden, hinzu kommen branchenspezifische Forderungen. Die Autobahn GmbH des Bundes legte bisher überhaupt kein Angebot zum Entgelt vor, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) präsentierte in der zweiten Verhandlungsrunde nur einen „Lösungskorridor“, der aus ver.di-Sicht unzureichend ist.

Neben Aktionen und Arbeitsniederlegungen in Niederlassungen und Außenstellen der Autobahn GmbH sind auch Arbeitskampfmaßnahmen in den Landesstraßenbauverwaltungen geplant, darunter in Straßenmeistereien sowie in Verkehrs- und Tunnelleitzentralen. Zu den Streikstandorten gehört auch Leer (Jan-Berghaus-Brücke). [PM Verdi]

Die NOZ weint mit, wenn deutsche Oligarchen Steuern zahlen sollen

Fragt man die KI, was die Familie Quandt (Susanne Klatten und Stefan Quandt) durch ihre BMW-Anteile täglich "verdient", erhält man zur Antwort, es handele sich aktuell wohl um 11 Millionen € am Tag, was dann wohl über 4 Mrd. € im Jahr wären. Man kann dann wohl davon ausgehen, dass es sich bei dieser Familie um eine extrem fleißige Familie handeln muss. Ich glaube, dass ich auch recht fleißig bin, aber leider lässt sich mein Tages-Einkommen nicht in Millionen € darstellen, nicht einmal in Tausenden.

Im Herbstgutachten hatten die so genannten Wirtschaftsweisen vorgeschlagen, Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorzunehmen. Diese sollte durch eine Reduktion der Begünstigungen für Betriebsvermögen konsequenter als bisher am Gleichheitsgrundsatz über alle Vermögensarten hinweg ausgerichtet werden. Denn den Wirtschaftsforschungsinstituten war aufgefallen, dass die großen Vermögen immer größer werden und die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird. Das war zwar da schon kein Geheimnis mehr, aber "Weise" brauchen manchmal etwas länger.

Deshalb traut sich die SPD auch, mal einen Vorschlag dafür zu machen. Die SPD möchte einen Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro pro Person. Dieser setzt sich aus 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen zusammen. Selbst genutzte Eigenheime sollen steuerfrei bleiben, wenn die Erben dort weiterhin wohnen. Das würde Milliardäre schon hart treffen. Denn bisher zahlen sie praktisch keine Erbschaftssteuer, weil ihr Betriebsvermögen geschützt ist.

Das Argument für diese Steuerbefreiung lautet, man dürfe den Unternehmen das Geld nicht entziehen, weil sie es für Investitionen brauchen. Das benutzt dann auch der Kommentator der NOZ, der diese Position der Oligarchen eins zu eins nachbetet. Das Argument ergibt aber tatsächlich keinen Sinn. Denn ein Oligarch, der ein paar Milliarden € Steuern zahlen müsste, würde dafür seine riesigen Firmenbeteiligungen zum Teil verkaufen müssen. Aber die Firmen würden ja weiter existieren - nur mit anderen Besitzern. Den Milliardären blieben ihre anderen Milliarden zum guten Leben, und der Staat hätte etwas, mit dem er das Leben der vielen Menschen sichern könnte - er muss ja nicht immer Waffen kaufen.

Der NOZ-Kommentar benutzt sogar mit der Überschrift in der Druckausgabe "Eine Gefahr für Familienunternehmer" die Propaganda der hiesigen Oligarchen. Quandt und Co. haben sich bis 2007 "Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer" genannt, bis sie auf den genialen Gedanken kamen, sich Familienunternehmer zu nennen. Jetzt fühlt jeder gleich mit, wenn die Milliardäre klagen. Diesen Propagandatrick sollte man auch mal Zuckerberg und Musk stecken - ach nein, die kommen auch so zurecht. [jdm]

Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Bürgergeld will Regierungspolitik stützen – aber die Zahlen geben es nicht her

Im Dezember 2025 veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung die Studie „Jobsuche im Bürgergeld". Die Pressemitteilung der Stiftung lautete "Bürgergeldempfänger: Viele sind krank, die Hälfte sucht keinen Job – und Jobcenter bieten zu wenig Stellen an" und gab damit eine Tendenz vor, die die Studie selbst gar nicht her gab. Befragt wurden tatsächlich nur erwerbsfähige Leistungsbeziehende zwischen 25 und 50 Jahren, die mindestens seit einem Jahr Bürgergeld beziehen und arbeitslos oder arbeitsuchend sind. Menschen, die erst seit kurzem Bürgergeld empfingen und in der Regel noch sehr aktiv bei der Jobsuche sind, wurden für die Stichprobe nicht erfasst.

Die Kritik an den Jobcentern, die angeblich keine Stellenangebote anbieten würden, ist für Prof. Stefan Sell , Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz, wenig stichhaltig. Erwerbsfähig sei nach deutscher Definition jeder, der in der Lage ist, mehr als drei Stunden am Tag arbeiten zu können. "Unabhängig von der gar nicht so einfach zu beantwortenden Frage nach der Art und Weise einer „Erfolgsmessung“ der Arbeit der Jobcenter: Man sollte immer daran denken, dass Jobcenter zuweilen auch deshalb keine Jobangebote unterbreiten, weil es für die jeweilige Person schlichtweg kein solches gibt."

Der Wohlfahrtsverband "Der Paritätische" ist der Auffassung, dass, um Missverständnisse in der Berichterstattung zu vermeiden, folgende Punkte zu beachten seien: "Befragt wurden ausschließlich Langzeitbeziehende (mindestens ein Jahr im Bezug). Die aktivste Gruppe – jene im ersten Jahr – fehlt komplett. 40 Prozent der Abgänge aus dem Bürgergeld erfolgen aber genau in diesem ersten Jahr. Knapp 60 Prozent der Befragten sind seit drei Jahren oder länger im Bezug, 40 Prozent sogar seit über fünf Jahren. Dass Menschen, die seit drei, fünf oder mehr Jahren im Leistungsbezug sind, Phasen haben, in denen sie sich nicht bewerben oder die Jobsuche zeitweise aufgegeben haben, ist wenig überraschend, sagt aber nichts über „die Bürgergeldbeziehenden" insgesamt aus.

Von der Aussage „die Hälfte sucht keinen Job" bleiben bei genauer Betrachtung etwa 10 Prozent (wohlgemerkt einer spezifischen Teilgruppe aus der Gesamtheit aller Menschen im Bürgergeld!): 59 Prozent haben legitime Gründe (etwa Krankheit, Kinderbetreuung, laufende Maßnahmen). Für die restlichen 41 Prozent gilt: 73 Prozent suchen aktiv nach Arbeit. Eine vorab verbreitete Pressegrafik verwendet zudem den Begriff „Gelegenheitsarbeit ('Schwarzarbeit')" – obwohl die Studie nach Schwarzarbeit aus methodischen Gründen gar nicht gefragt hat.

Die Studienergebnisse zeigen dagegen deutlich: Die große Mehrheit der Menschen im Bürgergeldbezug will sich aktiv engagieren und arbeiten. Zugleich weisen die Befunde auf erhebliche Defizite der Beschäftigungsförderung hin: 42,6 Prozent der Befragten haben im gesamten Zeitraum ihres Leistungsbezugs kein einziges Stellenangebot vom Jobcenter erhalten. Der Anteil der durch die Arbeitsverwaltung vermittelten Personen ist zwischen 2014 und 2023 von 14 auf 5 Prozent gefallen. Auch Frauen werden systematisch weniger gefördert. Die Debatte sollte sich daher auf die Qualität und Ausstattung der Jobcenter konzentrieren."

Die Bertelsmann-Stiftung ist eine der mächtigsten Denkfabriken in Deutschland. Sie greift mit ihren Studien aktiv in die Politik auf allen Ebenen von Regierungspolitik bis zur Kommune ein. Ihre Politikvorschläge lassen sich unter der Überschrift "Ökonomisierung" zusammenfassen. Ihre neoliberalen Vorschläge zielen auf die Privatisierung in allen staatlichen Angelegenheiten, wie dem Gesundheitswesen, der Bildung und der öffentlichen Verwaltung. Sie möchte die EU politisch und militärisch als Weltmacht etablieren. Dabei geht sie nicht plump propagandistisch vor und konnte so die Politikentwicklung der SPD fast vollständig übernehmen. [jdm]

Einladung zum DGB-Neujahrsempfang: Gute Arbeit, starke Wirtschaft, soziale Sicherheit

Stefan Körzell, Bundesvorstand DGB
Stefan Körzell

Am Sonntag den, 11.01.2026, ab 11:00 Uhr, findet im Heimathaus in Aschendorf wieder der traditionelle Neujahrsempfang des DGB Kreisverbandes Nördliches Emsland und Leer statt. Dieses Jahr hält Stefan Körzell, Mitglied DGB Bundesvorstand, die Neujahrsrede.

Zur Person: Stefan Körzell Stefan ist Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des DGB. Er ist hauptverantwortlich für die Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission und kämpft dort für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Die wachsende Ungleichheit im Land sieht er als große Gefahr für die Demokratie.

Klar ist: Vermögen müssen gerechter verteilt werden. Laut Jahresgutachten (2025) des Sachverständigenrates (SVR) haben die reichsten 10% der Bevölkerung mittlerweile knapp 60 Prozent des Gesamtvermögens. Die unteren 50% dagegen nur noch knapp 2 Prozent. Rund die Hälfte der Immobilienvermögen und über 85 Prozent der Betriebsvermögen entfallen auf das reichste Zehntel. Deshalb fordert der DGB eine Reform der Erbschaft-, und eine Wiedereinführung der Vermögensteuer.

Den traditionellen Neujahrsempfang des DGB KV Nördl. Emsland und Leer besuchen jedes Jahr viele Kolleginnen und Kollegen, Betriebs- und Personalräten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Einzelgewerkschaften aus der Region. Auch die Politik ist prominent vertreten. Musikalisch wird die Veranstaltung von Manfred Noack begleitet. [PM DGB]

War 2025 ein Vorkriegsjahr?

Ein Jahr vor Ausbruch des 1. Weltkriegs hatte es Deutschland geschafft, dass sich neben Frankreich, dass sich durch die Annexion von Elsaß-Lothringen 1871 als Erbfeind von Deutschland begriff, auch die anderen Großmächte Europas von Deutschland bedroht fühlten. Das zaristische Russland hatte lange gute Beziehungen zu Deutschland, aber durch die unbedingte Unterstützung der österreichischen Eroberungspolitik auf dem Balkan hatte Deutschland diese Beziehungen zerstört. Großbritannien wollte nur verhindern, dass Deutschland als Großmacht eine Bedrohung für die Insel darstellte und hatte deshalb ein Abkommen zur Begrenzung für die Aufrüstung der Marine vorgeschlagen, was vom Kaiser geradezu als Beleidigung abgelehnt wurde.

Und so fand in allen Ländern Europas ein Wettrüsten statt. Die deutsch-französische Grenze war von beiden Seiten befestigt. Russland rüstete so schnell es konnte auf, obwohl es wirtschaftlich rückständig damit auf große Widerstände im Land stieß. Österreich-Ungarn als Großmacht in Süd-Ost-Europa bereitete sich konkret auf einen Krieg vor. Verhindern hätte Deutschland den Krieg können, wenn es deutlich gemacht hätte, sich nur defensiv zu verteidigen. Denn das einzige Land, das Deutschland gern angegriffen hätte, aber nicht dazu in der Lage war, wäre Frankreich gewesen.

Die Sozialdemokratie verstand sich traditionell als internationalistische Kraft und warnte offiziell vor einem Krieg. Aber als Im Reichstag 1913 das Gesetz zur Heereserweiterung eingebracht wurde, sah es auf einmal anders aus. Das Gesetz sah eine Erweiterung des Heeres durch neue Truppenteile vor. Finanziert werden sollten die Kosten durch einen Wehrbeitrag ab Vermögen von 10.000 Reichsmark aufwärts, also durch eine Vermögenssteuer. Das reichte der SPD damals, diese Aufrüstung mitzubeschließen.

112 Jahre später reichte es der SPD schon, dass die Aufrüstung durch eine riesige Staatsverschuldung finanziert werden sollte. Dass diese Verschuldung letztlich von den Arbeitern gezahlt wird, weil der Staat sich das Geld für die Schuldentilgung irgendwoher nehmen muss, ist der SPD offensichtlich egal. Daran, dass sich das Kapital durch eine Vermögenssteuer an der Finanzierung des Staates (und seiner Kriege) beteiligen könnte, mögen die Sozialdemokraten heute nicht einmal denken, obwohl diese in ihrem Wahlprogramm stand.

Der Millionär Friedrich Merz in seiner Funktion als Kanzler kündigte in seiner Neujahrsansprache einen umfassenden Sozialabbau an: "Wir werden im nächsten Jahr grundlegende Reformen beschließen müssen, damit unsere Sozialsysteme auf Dauer finanzierbar bleiben." Ansonsten bestand seine Neujahrsansprache nur in einer Begründung, warum Deutschland unbedingt aufrüsten muss. Die Bedrohung Deutschlands wird wie 1913 herbei phantasiert, und das deutsche Militär wird durch die Einführung der Wehrpflicht wie im Jahr vor dem 1. Weltkrieg erweitert. Hoffen wir, dass 2025 kein Vorkriegsjahr war. Friedrich Merz, Kriegsminister Pistorius und seine KollegInnen in der Regierung haben jedenfalls keine Bedenken, einen solchen Krieg vom Zaun zu brechen. [jdm]

Burgdorf-Interview: E 233 und Sirenen, aber keine Geburtsstation in Sögel und keine Wohnungsbaugesellschaft

„Die Politik auf Bundesebene muss sich endlich durchringen zu großen Reformen, die es braucht, die aber auch wehtun werden.“ Mit diesem Nonsense-Satz endet die erste Antwort in dem Interview der Ems-Zeitung mit Landrat Marc-André Burgdorf. Dieser Satz heißt nichts und kann auch alles bedeuten. Etwas Kritik darf sein, aber mit dem „auch wehtun werden“ wird Einverständnis mit dem von der Bundesregierung betriebenen Sozialabbau signalisiert.

Dann ärgert sich Burgdorf darüber, dass die E 233 noch immer nicht gebaut worden ist, weil Planung, Genehmigung und Bauausführung in Deutschland lange brauchen. Vielleicht liegt es ja gar nicht daran, sondern daran, dass diese Straße die 1,2 Mrd. €, die sie mindestens kosten wird, einfach nicht wert ist. Und daran, dass die Gegner des Vorhabens, wie der Nabu einfach ein paar gute Argumente haben und das Ganze auch umweltfreundlicher und billiger zu haben wäre.

Das Krankenhaussterben hält Burgdorf offensichtlich für einen schicksalhaften Vorgang. Hier ist nicht zu kritisieren, dass der Landkreis die Zusammenschlüsse der Krankenhäuser auf Landkreisebene unterstützt hat. Aber mit der Schließung der Geburtsstation in Sögel hat Burgdorf sich offensichtlich abgefunden und gibt als Beruhigungspille aus, dass dies nicht den Anfang vom Ende des Hümmling-Hospitals bedeuten müsse. Was man aber vom Landrat und der Kreispolitik erwarten könnte, ist der Widerstand gegen die Krankenhauspläne der Bundes- und Landesregierung. Stattdessen werden die Parteipolitiker der CDU und SPD, die das Krankenhaussterben offensiv betreiben, von der hiesigen Politik hofiert.

Dass Klimaereignisse wie Hochwasser, Moorbrände oder Stromausfälle entsprechende Katastrophenschutzpläne brauchen, wird niemand bestreiten. Aber Burgdorf fordert im Zusammenhang mit seinem Lob des Ausbaus der Sireneninfrastruktur durch den Landkreis, die Bevölkerung müsse resilienter werden. Er selbst outet sich als Prepper, der Vorräte für den Kriegsfall angelegt hat.

Nun könnte man das als einen gewissen Fatalismus durchgehen lassen, wenn Burgdorf in der nächsten Antwort nicht die Hoffnung auf die Ansiedelung von Rüstungsindustrie äußern würde. Eine Geburtsstation kann es nicht mehr in Sögel geben, aber Produktionsstätten für Mordwerkzeug werden als erstrebenswerte Zukunftsvision angeboten. Logisch, dass bei solchen Zukunftsaussichten auch jeder Vorräte bunkern sollte. Das klingt nicht einfach nach Vorsorge. In der Friedensbewegung wird die Werbung für den sogenannten Zivilschutz für einen Teil der Kriegspropaganda gehalten.

Witzig wird es, wenn Burgdorf die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft durch den Landkreis Emsland mit der Begründung ablehnt, es brauche individuelle Lösungen vor Ort. Burgdorf tut hier so, als sei er Chef eines großen Landes, in dem die Regierung nicht weiß, was in den entlegenen Regionen so vor sich geht. Er ist aber Landrat eines Landkreises mit 335.000 Einwohnern. Da sollte der Landrat noch wissen, was so vorgeht, zumal die vom Landkreis Emsland in Auftrag gegebene Aktualisierung des Wohnraumversorgungskonzeptes genau benennt, wo welche Wohnungen fehlen. Man stelle sich vor, der Oberbürgermeister von Köln würde öffentlich sagen, er könne zur Wohnraumversorgung in Köln-Deutz leider nichts sagen.

Er verweist in seiner Antwort ausschließlich auf die Ausweisung von neuem Bauland, für die in der Tat die Gemeinden zuständig sind. Das Wohnraumversorgungskonzept schlägt aber ausdrücklich den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen durch die Öffentliche Hand vor. Das hatte auch die SoVD-Kreisvorsitzende Kötter gefordert. Eine Wohnungsbaugesellschaft auf Kreisebene könne gerade den finanzschwächeren Gemeinden helfen. Die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft würde dem Landkreis deutlich einfacher von der Hand gehen, als einer finanzschwachen Kommune. Eine kreisweite Wohnungsbaugesellschaft könnte zudem Rationalisierungseffekte beim Bau von Mietshäusern besser ausnutzen.

Burgdorf fällt stattdessen ein, Senioren sollten ihre Wohnungen aufgeben und an junge Familien vermieten. Dafür brauche es „aber alternativen Wohnraum für die ältere Generation“ fällt ihm dazu ein. Da hat er mal recht. [jdm]

Ehepartner von Pflegebedürftigen dürfen nicht auf das Sozialhilfe-Niveau heruntergedrückt werden

Wenn ein Ehepartner so pflegebedürftig ist, dass er nur noch in einem Pflegeheim ausreichend gepflegt werden kann, stellt sich die Frage, wie die Heimkosten finanziert werden können. Die Pflegekasse trägt einen Teil der Kosten abhängig vom Pflegegrad: Pflegegrad 2 = 805 Euro, Pflegegrad 3 = 1.319 Euro, Pflegegrad 4 = 1.855 Euro, Pflegegrad 5 = 2.096 Euro.

Zusätzlich gibt es einen Leistungszuschlag, der von der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim abhängig ist: 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben, 30 Prozent bei mehr als 12 Monate, 50 Prozent bei mehr als 24 Monate und 75 Prozent bei mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim-

Bei durchschnittlichen Heimkosten von 3500 € aufwärts kommt man mit den Leistungen der Pflegekasse allein nicht weit. Angesichts von 1.099 € Netto-Renten (Männer ca. 1.346 €, Frauen ca. 903 €) bleibt also eine deutliche Finanzierungslücke. Bei einem Ehepaar mit zusammen 2200 € Rente und 805 € Pflegezuschuss stünden rechnerisch 3005 € zur Verfügung. Also zuwenig. Und dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass der eine Ehepartner zu Hause bleibt und auch etwas zum Leben braucht.

Das, was fehlt an den Heimkosten und dem Lebensunterhalt des gesunden Ehepartners, wird vom Landkreis in Rahmen der Sozialhilfe übernommen. Im Emsland und bei vielen anderen Sozialämtern wird dabei das Einkommen des pflegebedürftigen Ehepartners vollständig für die Heimkosten herangezogen. Der gesunde Ehepartner muss von seinem Einkommen alles für die Heimkosten abgeben, was den Sozialhilfesatz übersteigt. Der Sozialhilfesatz errechnet sich aus dem Regelsatz von 563 € für den Lebensunterhalt und den Mietkosten. Hinzu kommen noch die Kosten für die Haftpflichtversicherung oder die Kfz-Versicherung, falls ein Auto mit so einem niedrigen Einkommen noch gehalten werden kann.

Für die gesunden Ehepartner bedeutet diese Regelung, dass sie von einem Tag auf den anderen auf ein Einkommensniveau sinken, das ihre ganze bisherige Lebensführung auf den Kopf stellt oder, besseres Bild, in den Keller führt. Die bisher selbstverständlich gezahlten Vereinsbeiträge, das in der Garage stehende Motorrad, die Ratenzahlung für das E-Bike, das monatliche Essengehen mit dem Stammtisch, die Zeitschriften- oder das Sky-Abo, die bisherigen Essengewohnheiten, sind alle nicht mehr finanzierbar. Hinzu kommt, dass der Bescheid des Landkreises über die Kostenübernahme, in dem auch steht, was vom Einkommen an das Heim gezahlt werden muss, erst nach langer Bearbeitungszeit kommt, so dass in der Zwischenzeit schon 2000 bis 3000 € Schulden beim Heim aufgelaufen sind.

Das Sozialamt holt sich aus dem Erbe des Ehepaars nach dem Versterben beider zudem noch den Großteil der gezahlten Hilfe zurück.

Die Internetseite Gegen-Hartz berichtet jetzt von Sozialgerichtsurteilen, die entschieden, dass Ehepartner von Pflegebedürftigen nicht auf das Bürgergeld-Niveau heruntergedrückt werden dürfen. Die Begründung dafür lautet, dass die Ehe und Familie unter dem grundgesetzlichen Schutz nach Art. 6 Grundgesetz stehen.

Laut dem im Artikel zitierten Rechtsanwalt Markus Karpinski würden Sozialämter häufig falsch handeln und Einkommen wie Vermögen des Ehegatten heranziehen. Der Paragraf 19 Abs. 2 des SGB XII werde falsch interpretiert. In diesem würde vermutet, dass sich Ehegatten gegenseitig unterstützten, nicht aber vorausgesetzt. Die Rechtsprechung habe bestätigt, dass vom Ehegatten nicht mehr Unterstützung gefordert werden dürfte, als die zu der er unterhaltsrechtlich verpflichtet sei. Das Sozialamt müsse dem Ehegatten mehr belassen als den Sozialhilfesatz, wenn ein Pflegebedürftiger Sozialhilfe erhalte. Der Ehepartner müsse regelmäßig die Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens behalten dürfen.

Auch das Sozialamt des Landkreises Emsland praktiziert die übermäßige Heranziehung des Ehepartners. Dies darf nach Karpinskis Ausführungen jedoch nicht geschehen. Es würde nämlich einen Anreiz zur Trennung schaffen und somit gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 des Grundgesetzes verstoßen. Diese Handhabung der Heranziehung fordert die Ehepartner praktisch zur Scheidung auf, damit sie noch ein über dem Minimum liegendes Einkommen behalten können. [jdm|