Linke legt Gesetz für bundesweiten Mietendeckel vor

Rechtsgutachten zum Mietendeckel

„Mieten, die drastisch sinken, sind natürlich schöne Wunschvorstellungen", sagte die Bauministerin Verena Hubertz, SPD, als Kommentar zum Vorschlag der Linken für einen Mietendeckel. "Wir brauchen faire Spielregeln am Markt, und wir brauchen auch Verlässlichkeit.“ Mehr als diese Platitüden fallen der zuständigen Ministerin angesichts unbezahlbarer Mieten und der Wohnraumknappheit für bezahlbare Wohnungen nicht ein.

Die Bundestagsfraktion der Linken hat in der vergangenen Woche ein Konzept für einen bundesweiten Mietendeckel vorgelegt und als Antrag in den Bundestag gebracht. Den Mietendeckel gab es schon mal 2020 in Berlin. Auf einen Schlag hatte diese Initiative der Linken im SPD-Linke-Grüne-Senat in Berlin die Mieten von Millionen Berlinerinnen und Berlinern abgesenkt. Doch das Bundesverfassungsgericht sprach den Ländern die Gesetzgebungskompetenz 2021 dafür ab. Seitdem gibt es den Mietendeckel in Berlin nicht mehr. Deswegen schlagen die Linken den Mietendeckel jetzt für den Bund vor. Denn da besteht ja die Gesetzgebungskompetenz.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mieten sofort bundesweit einzufrieren, um Mietsteigerungen kurzfristig zu stoppen. Zweitens sollen lokale Mietobergrenzen dazu führen, die kein Vermieter weder durch Mieterhöhungen noch bei Neuvermietung überschreiten darf. Die Neuberechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll die Form einer echten Durchschnittsmiete haben. Bisher fließen in die Berechnungen der Mietspiegel nur die teuren Mietverträge der letzten sechs Jahre ein. Und drittens sollen bereits überhöhte Mieten abgesenkt werden.

Um sicher zu gehen, dass das Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine bundesrechtliche Regelung zur Deckelung der Wohnraummieten erfüllt, haben die Linken auch gleich ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen vorgelegt, der zum Schluss kommt, dass alle vorgeschlagenen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Klingreen verweist darauf, dass Grund und Boden nicht wie „eine mobile Ware“ behandelt werden könne, sondern der „Sozialbindung“ unterlägen. Das Bundesverfassungsgericht habe die Sonderstellung des Grundeigentums schon 1967 wie folgt begründet: „Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern. Der Grund und Boden ist weder volkswirtschaftlich noch in seiner sozialen Bedeutung mit anderen Vermögenswerten ohne weiteres gleichzustellen; er kann im Rechtsverkehr nicht wie eine mobile Ware behandelt werden.“

Der Berliner Stadtsoziologe Andrej Holm berechnete, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Angebotsmieten in Berlin um die Hälfte, in Hamburg, München und Frankfurt um ein Drittel reduzieren würden. [jdm]

Fakten zur Ungleichheit (5)

So steht es um die Vermögensverteilung in Deutschland:

  • Die ärmere Hälfte der Haushalte besitzt nur 1,2% aller Vermögen.
  • Die reichsten 10% besitzen 70% aller Vermögen.
  • Das reichste Prozent besitzt 40% aller Vermögen
  • Allein die reichsten 4.000 Haushalte haben über zehn Prozent aller Vermögen, im Durchschnitt je 45 Millionen Euro

Eine derart ungleiche Verteilung ist sozialer und politischer Sprengstoff. Während Pflegekräfte und Erzieherinnen durch ihre Arbeit keinen Wohlstand aufbauen können, leben große Erben im Überfluss, ohne einen Finger zu rühren. Überreichtum bedeutet zudem politische Macht für wenige. Auch schwächt es die Nachfrage, bremst das Wachstum und erhöht die Krisenanfälligkeit einer Volkswirtschaft.

Die Gewerkschaft Verdi hat in Vorbereitung zum bundesweiten Protesttag am 26. September, zu dem der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften aufgerufen haben, eine Seite zum Thema "Retten des Sozialstaats" geschaltet. Dies obige Übersicht ist dieser Seite entnommen.

Die Rote Karte führt zu einer Protestseite der Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt. [jdm]

In der IG Metall rührt sich Widerstand gegen den Kapitulationskurs der Gewerkschaftsspitze

Am 29. Juni veröffentlichten die Vorsitzende der Gewerkschaft IG Metall, Christiane Benner und der Vorsitzende von IG BCE, Michael Vassiliadis, zusammen mit BDI-Präsident Peter Leibinger einen gemeinsamen Kommentar im Handelsblatt. In dem Gastkommentar wird öffentlich für eine gemeinsame „Agenda“ von Industrieverbänden und Gewerkschaften geworben, „die Kosten senkt […] und Produktivität erhöht.“

Mitte Juni hatten die IG Metall Bereichs-Vertrauenskörperleitungen bei Mercedes Untertürkheim eine Resolution beschlossen, in der sie die aktuelle Politik der Bundesregierung mit klaren Worten beschreiben. Dort heißt es, mit dem angekündigten Stellenabbau, der geplanten Abschaffung des 8-Stunden-Tags und all den weiteren Angriffen auf unsere Arbeits- und Lebensbedingungen hätten die Bosse und ihr Staat den lohnabhängig Beschäftigten den Krieg erklärt.

Während in der Resolution dazu aufgerufen wird, den Angriffen von Regierung und Unternehmern entschlossen entgegenzutreten, wird in dem gemeinsamen Gastkommentar öffentlich für eine gemeinsame „Agenda“ von Industrieverbänden und Gewerkschaften geworben, „die Kosten senkt […] und Produktivität erhöht.“

Vertrauenskörper und Betriebsräte von Mercedes-Benz fragten sich angesichts dieser Diskrepanz, wie ernst die IG-Metall-Führung es damit damit, den notwendigen Widerstand zu organisieren, um die gegenwärtige Angriffswelle von Kapital und Regierung zurückzuschlagen. Sie haben deshalb am 3. August 2026 dazu einen "Brandbrief" an den Vorstand der IG Metall verschickt. Und weil der IG Metall Vorstand nicht geantwortet hat, wurde er jetzt veröffentlicht als "Offener Brief".

Darin stellen die Vertrauensleute und Betriebsräte fest, dass die IG Metall Vorsitzende "weder in unserem Namen noch im Namen der vielen Tausend aktiven betrieblichen Kolleginnen und Kollegen, die hinter uns stehen", spreche..

Besonders irritiert zeigen sich die Gewerkschafter dabei von dem Satz im Gastkommentar: „Notwendig ist jetzt eine Haltungsänderung im Land. Wir müssen mehr wollen und leisten.“

Millionen Beschäftigte leisteten bereits jeden Tag mehr als genug, heißt es im Offenen Brief. und weiter: "Sie arbeiten in Schichtsystemen, machen Überstunden, kompensieren Personalabbau, stemmen den Fachkräftemangel und sorgen dafür, dass die Produktion überhaupt läuft. Von einer Gewerkschaftsvorsitzenden hätten wir erwartet, dass sie diese Leistung verteidigt und nicht öffentlich Argumentationsmuster übernimmt, mit denen Arbeitgeber seit Jahren längere Arbeitszeiten, niedrigere Standards und weitere Verschlechterungen begründen. Mindestens ebenso unverständlich ist die wirtschaftspolitische Argumentation, mit der die „Agenda“ jetzt erklärt werden soll. In jeder Tarifrunde erklärt die IG Metall den Kollegen, dass höhere Löhne die Massenkaufkraft stärken, Arbeitsplätze sichern und die Wirtschaft ankurbeln. Plötzlich soll nun ausgerechnet die Senkung der Massenkaufkraft ein Weg aus der Krise sein? Das widerspricht unserer eigenen Argumentation grundlegend. Wie sollen wir das den Kollegen glaubwürdig erklären, nachdem wir jahrzehntelang genau das Gegenteil vertreten haben?" [jdm]

IGBCE: Marktabschottung, Verzicht auf Klimaschutz und Strompreise für die Industrie subventionieren als Lösung?

Petition der IGBCE

Die Industriegewerkschaft IGBCE, von der auch der überwiegende Anteil der gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter von UPM Nordland Papier Dörpen vertreten wird, macht nach eigenen Angaben mobil für eine neue Schwerpunktsetzung in der deutschen Reformpolitik. Mit einer Unterschriftensammlung und einer aufmerksamkeitsstarken Kampagne will Deutschlands zweitgrößte Industriegewerkschaft die Bundespolitik in den kommenden Wochen aufrütteln, Aderlass und Arbeitsplatzabbau in der Industrie zu stoppen und die Grundlagen für neue Wachstumschancen zu schaffen.

Im Petitionstext wird beklagt, dass Deutschland derzeit jeden Monat 15.000 Jobs in der Industrie verliere. Das seien gut bezahlte, tariflich abgesicherte Arbeitsplätze. Sie brächten dem Land dringend benötigte Wertschöpfung, Steuern und Abgaben, die unser Gemeinwesen finanzierten. Und: An jedem Industriejob hängen nach Angaben der IGBCE bis zu fünf weitere Arbeitsplätze.

Das von der Bundesregierung Anfang Juli vorgelegte „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sei eher ein „Programm für Umverteilung und Beschäftigten-Gängelung“, so Gewerkschaftsvorsitzender Vassiliadis. Im zweiten Teil des Petitionstextes werden die Abschaffung des Acht -Stunden -Tages, die neue Krankschreibungsregelung, die Gesundheitsreform, die Versicherte belastet, der Versorgungsqualität schadet und die Arbeitsplätze mit Zukunftspotenzial in der Pharmaindustrie gefährdet, und die im Zuge der Pflegereform geplante Streichung der Schutzklausel, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt werden können, kritisiert.

An der Rentenreform kritisiert die Gewerkschaft nur die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte und die Einschnitte bei der Alterstteilzeit.

Der Generalangriff der Bundesregierung gegen die Arbeiterklasse, die sie im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ formuliert, wird von der IGBCE nicht gänzlich abgelehnt, sondern sogar noch gelobt. Da heißt es: “Zwar fänden sich darin vereinzelt auch Ansätze zur Krisenbewältigung in der Industrie, etwa die geplanten Dialoge zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern in der Chemie. ‚’Wir Tarifparteien werden konstruktiv und problemorientiert unseren Teil der Aufgabe auch erfüllen’, machte der IGBCE-Vorsitzende deutlich. ‚Aber ohne belastbare Regierungskonzepte für eine neue, aktive Industriepolitik werden wir den Patienten nicht von der Intensivstation holen.’“

Entsprechend zahnlose Forderungen hat die IGBCE anzubieten, wenn es um die Rettung der Arbeitsplätze geht. Es geht hier nicht darum, durch öffentliche Investitionen die Konjunktur zu beleben oder durch gezielte Förderungen Innovationen zu fördern. Stattdessen finden wir Forderungen, die von Trump oder Klimaleugnern stammen könnten.

Die IGBCE fordert einen echten europäischen Handelsschutz, damit heimische Produktion eine Chance im Wettbewerb hat. Und das von einer Gewerkschaft, die bisher mitgefeiert hat, dass Deutschland „Exportweltmeister“ war. Jetzt wo es gerade etwas schlechter läuft, sollen es Zollschranken bringen.

Die Zuteilung der CO2-Zertifikate solle erhalten bleiben und deren Preisanstieg gestoppt werden. Jahrelang wurden alle Forderungen für Klimaschutz damit abgeschmettert, dass der CO2-Zertifikathandel die marktkonforme Methode sei, um Klimaschutz zu betreiben und jetzt soll auch dieser abgebaut werden. Dass dies angesichts des erneuten Hitzesommers nicht die adäquate Antwort sein kann, dämmert der Gewerkschaft nicht.

Und es wird die Einführung eines Industriestrompreises gefordert, weil noch immer Energie ein Vielfaches im Vergleich zu unseren internationalen Wettbewerbern koste. „Deshalb: Industriestrompreis dauerhaft verstetigen, wir brauchen 5 Cent pro Kilowattstunde! Netzentgelte in den Bundeshaushalt – der Netzausbau.“

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Steuerzahler, also in der Mehrzahl die Einkommensteuerzahler, der Industrie den Strom bezahlen sollen.

Also lassen sich die industriepolitischen Forderungen der IGBCE so zusammenfassen: Marktabschottung, Verzicht auf Klimaschutz und Strompreissubventionierung für die Industrie.

Dass die Petition kein Wort darüber verliert, dass Deutschland sich in der derzeitigen Situation befindet, weil es den Krieg in der Ukraine mit allem Kräften befördert hat und die Staatsgelder vom Sozialetat in den Rüstungshaushalt umschaufelt, kann schon nicht mehr verwundern.

Diese Petition ist kein echter Widerstand gegen den Regierungskurs des Sozialabbaus, sondern nur der Versuch der Gewerkschaftsführung ihren unzufriedenen Mitgliedern vorzugaukeln, dass sie sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzt, ohne der Regierung in irgendeiner Weise weh zu tun. [jdm]

Nahost-Preisschock trifft vor allem ärmere Haushalte in Deutschland

Die Preissteigerungen infolge des Nahost-Konflikts belasten einkommensschwache Haushalte in Deutschland deutlich stärker als wohlhabende. Das zeigt eine neue Studie des ifo Instituts. „Wir sehen, dass ärmere Haushalte einem Preisschock, der Tausende Kilometer entfernt seinen Ursprung hat, schlechter ausweichen können und größere Kaufkraftverluste erleiden“, sagt ifo-Forscherin Tiphaine Wibault.

Insgesamt steigen die Konsumausgaben der deutschen Haushalte durch die Krise im Nahen Osten der Analyse zufolge um rund 16,8 Milliarden Euro. Haushalte im untersten Einkommensdezil verlieren so im Schnitt 2,87 Prozent ihres verfügbaren Einkommens, während die einkommensstärksten Haushalte nur 0,65 Prozent einbüßen. Über alle Haushalte hinweg beträgt der durchschnittliche Verlust 1,15 Prozent. „Gerade weil es für diesen Schock keinen europäischen Preisdeckel gibt wie in der Energiekrise 2022, landet die Last fast ungebremst bei den Haushalten – und dort besonders bei denen mit niedrigen Einkommen“, erklärt ifo-Forscher Andreas Peichl.

Stark betroffen sind laut der Studie auch ältere Menschen: Rentnerpaare verlieren durch den Preisschock 1,53 Prozent, alleinlebende Senioren 1,45 Prozent ihres Einkommens. Grund dafür ist, dass ihnen kein Lohneinkommen als Puffer zur Verfügung steht und sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Budgets für Heiz- und Energiekosten aufwenden müssen.

In ihrer Analyse vergleichen die ifo-Forscher Konjunkturprognosen vor und nach Kriegsbeginn und übersetzen die Differenz in Kaufkraftverluste für einzelne Haushaltstypen. Die Schätzungen sind als Obergrenze zu verstehen, da Haushalte ihr Konsumverhalten bei starken Preiserhöhungen in der Regel anpassen. [PM IFO-Institut]

Diskussion um abschlagsfreie Rente nur Taschenspielertrick um Schlimmeres durchzuziehen

Die Strategie, um die so genannte Rentenreform durchzusetzen ist jetzt klar. Die Ems-Zeitung bringt als Aufmacher eine Umfrage der Lügenzeitung „Bild am Sonntag“, die feststellt, dass eine Mehrheit der Bundesbürger gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ist. Damit wird sie bleiben. Alle Zeitungen, CDU-Ministerpräsidenten und SPD-Politiker (und ihrem Schlepptau die Führungsriege der Gewerkschaften) werden wegen der angeblichen sozialpolitischen Vernunft jubeln.

Im Schatten dieser Entscheidung werden dann alle viel schwerwiegenderen Kürzungen gnadenlos durchgezogen. Zur Erinnerung: Die abschlagsfreie Rente bedeutet für den Durchschnittsrentner, der sie in Anspruch nehmen kann, ca. 110 €/Monat mehr.

Die Reform der Witwenrente betrifft fast doppelt so viele Menschen und bedeutet pro Betroffenem mehrere hundert Euro Verlust pro Monat. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren wird aus den Rentenbeiträgen gezahlt, die Witwenrenten werden, weil es sich um eine sozialpolitische Zahlung und keine Versicherungsleistung handelt, nach einem Verrechnungsmodell (Rentensplitting) zum Teil vom Staat bezahlt (Bundeszuschuss 2024 betrug 18,7 Mrd Euro). Die „Rentenreform“ sieht vor, dass nur noch die nach dem Splittingmodell errechneten Renten an Witwen/Witwer gezahlt werden. Der Staat muss dann nichts mehr zahlen. Die 18,7 Mrd. Euro können Klingbeil und Pistorius dann direkt für Waffen und Aufrüstung verwenden.

Zur Erinnerung: Die „Rentenreform“ enthält noch jede Menge anderer Schweinereien zu Lasten der Versicherten, z. B. den Zusatzbeitrag von 2 % für die Einzahlungen in einen Aktienfonds, usw.

Die offen geführte Auseinandersetzung um die abschlagsfreie Rente ist nichts anderes als das Ablenkungsmanöver des Zauberers, um im Hintergrund seine Tricks durchzuziehen. [jdm]

CDU-Ministerpräsidenten wecken den Anschein von Widerstand

Drei CDU-Ministerpräsidenten kritisieren die geplante Rentenreform. Aber sie greifen nur einen Punkt heraus: die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Derzeit beziehen etwa 2,5 Mio. Menschen diese Rente; pro Jahr kommen etwa 280.000 hinzu. Bei einer Abschaffung der abschlagsfreien Rente hätte ein Durchschnittsrentner einen Verlust von etwa 110 € pro Monat.

Interessant ist, dass diese "Kritiker" eine andere Rentenkürzung mit viel größeren Auswirkungen überhaupt nicht auf dem Schirm haben. Es gibt derzeit etwa 5 Mio. Witwer- oder Witwenrentner. Davon sind 4.4 Mio. Frauen. Und etwa 900.000 Witwer/Witwen beziehen nur die Hinterbliebenenrente. Jährlich kommen 350.000 RentenbezieherInnen hinzu.

Wie wir schon mehrfach berichteten (hier und hier) , bedeutet die Rentenreform für Witwer/Witwen Einkommensverluste von mehreren Hundert Euro pro Monat. Das ist für die CDU-Ministerpräsidenten aber wohl nicht so interessant. Ist das einfach nur eine für sie übliche Frauenfeindlichkeit oder haben Datenanalysten ausgerechnet, dass vor allem gut Verdienende mit einer einfachen Erwerbsbiografie zu ihren Wählern gehören und man diese nicht abschrecken will?

Die SPD beharrt darauf, sich mit dieser Rentenreform ihr eigenes Grab zu schaufeln. Ein Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion verwies laut NOZ auf eine Äußerung ihres Fraktionsvorsitzenden Miersch, dass das Rentenpaket nicht "aufgeschnürt" werden dürfe. [jdm]

„Mieten im Emsland explodieren“ – Die Linke wirft CDU und SPD Versagen in der Wohnungspolitik vor

Die Angebotsmieten im Emsland sind zwischen 2020 und 2025 um 43,5 Prozent gestiegen. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bundesregierung hervor, die auf eine Kleine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Jorrit Bosch zurückgehen. Damit gehört das Emsland zu den Regionen mit den stärksten Mietsteigerungen in ganz Niedersachsen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte eine Anfrage der Linken einen überdurchschnittlichen Mietanstieg im Emsland aufgezeigt. Damals waren die Erst- und Wiedervermietungsmieten innerhalb von drei Jahren um 19,1 Prozent gestiegen. Passiert ist seitdem wenig. Statt wirksamer Maßnahmen gegen steigende Wohnkosten hat sich die Situation weiter verschärft, erklärt Die Linke – Kreisverband Emsland hierzu in einer Stellungnahme, die man auf der Homepage der Partei findet.

Besonders alarmierend sei, dass die Mietsteigerungen im Emsland deutlich über dem niedersächsischen Durchschnitt von 24,7 Prozent liegen. Gleichzeitig sinkt landesweit seit Jahren der Bestand an Sozialwohnungen: Seit 2015 ist der Bestand an Sozialwohnungen um fast 40.000 geschrumpft.

Erläuterung zur Berechnung:
Grundlage der Rechnung ist eine 60 m²-Wohnung: Die durchschnittliche Angebotsmiete stieg rechnerisch von etwa 6,82 €/m² (2020) auf 9,79 €/m² (2025). Das entspricht rund 178 € mehr Kaltmiete pro Monat bzw. über 2.000 € im Jahr. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Ist die AFD faschistisch? Ist Pistorius ein Nazi?

Als Antwort auf den islamistischen Anschlag in Berlin kommen jetzt die Forderungen, wie wir seit eh und je kennen: Fußfesseln, Präventive Haft (in der Nazizeit als Schutzhaft bekannt), längere Haftstrafen, Abweisung von noch mehr Asylsuchenden und mehr Befugnisse für Polizei und Geheimpolizei (Verfassungsschutz). Der Attentäter ist zwar in Deutschland geboren; er war den Sicherheitsbehörden schon bekannt und dass er Strafen zu erwarten hat, hat ihn offenbar nicht abgeschreckt. Die ganzen Forderungen zum Abbau des Rechtsstaates hätten dieses Attentat nicht verhindert.

Es ist zu beobachten, dass die Regierenden diese Gelegenheit nutzen, Zustimmung von denen zu bekommen, deren Schutzrechte vor dem Staat sie abbauen wollen.

Im § 80, Absatz 4, Nr.3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Wahl von Hauptverwaltungsbeamten, also hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten geregelt. Dort heißt es: „Gewählt werden kann, wer … 3. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten.“

Das hört sich ziemlich einsichtig an, aber tatsächlich öffnet diese Regelung der Willkür Tür und Tor. Denn wer nicht die Gewähr bietet, für die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) einzutreten, entscheidet allein der Verfassungsschutz, eine Verwaltungsbehörde, die zudem im Geheimen arbeitet und nur unzureichend durch einen geheim tagenden Landtagsausschuss kontrolliert wird, also praktisch gar nicht. Mit dieser Formulierung wurden in den 1970er bis 1980er Jahren links denkende Menschen in diesem Land von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen (Berufsverbote). Angewendet wird dieser Paragraf derzeit in Niedersachsen gegen Bewerber der AFD als Bürgermeister oder Landrat.

Um das zu rechtfertigen wird den Kandidaten der AFD Verfassungsfeindlichkeit von eben dieser Behörde vorgeworfen. Das ist aber nur einfach die Einschätzung einer Behörde. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil (2 BvC 22/19) vom 23.03.2022 festgestellt: „Die Möglichkeit, Wahlvorschläge zu machen, ist ein Kernstück des Bürgerrechts auf aktive Teilnahme an der Wahl. Daher erstreckt sich der Grundsatz der Wahlfreiheit auch auf das gesamte Wahlvorbereitungsverfahren. Die Entschließungsfreiheit des Wählers darf schon im Vorfeld der Wahl nicht in einer innerhalb des gewählten Wahlsystems vermeidbaren Weise verengt werden.“

Die Verfechter dieser Regelung sollten sich mal überlegen, wie es aussehen würde, wenn bei einer AFD-Regierung der Verfassungsschutz Forderungen für den Klimaschutz oder für Migrantenrechte als verfassungsfeindlich qualifizieren würde. Den rechtlichen Weg dahin haben die jetzigen Parteien „der Mitte“ geschaffen.

Wie bei den Forderungen nach Abschaffung des Rechtsstaates in Folge des Berliner Attentates kommt auch hier die Einengung bzw. die Abschaffung demokratischer Rechte von denen, die sich bei ihrem Vorgehen gegen die AFD den Kampf um die Demokratie auf die Fahne geschrieben haben.

Ein Mittel, um dies tun zu können, ist der inflationäre Gebrauch der Vokabeln Faschismus und Nazis. Der Faschismus war eine historische Periode, in der das Kleinbürgertum (Handwerker, Selbständige, freie Berufe, Bauern), die sich vor Enteignungen und dem Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz durch die Forderungen der Arbeiterbewegung fürchteten und sich durch die übermächtige Konkurrenz der Konzerne und Großbetriebe bedrängt fühlten, von den Faschisten organisiert wurden. Hitler und Mussolini in Italien organisierten diese Menschen, finanziert vor allem durch die Rüstungsindustrie, und hetzten sie gegen alle fortschrittlichen Menschen auf. Es ging dabei auch um die physische Vernichtung (Ermordung) der als Feinde wahrgenommenen Bevölkerungsschichten. Fest verbunden mit der Arbeiterfeindlichkeit waren die Frauenfeindlichkeit, der Rassismus und der Hass auf andere Minderheiten.

Wer mit diesem Faschismusbegriff versucht, das Phänomen der AFD zu begreifen, hat verloren. Niemand, der einigermaßen bei Trost ist, erwartet, dass die AFD Bevölkerungsteile physisch vernichten will. Es ist noch nicht einmal zu erwarten, dass die AFD die demokratischen Institutionen zerstört. In Italien (Meloni), in Ungarn (Orban) oder auch in den USA (Trump) gibt es weiterhin Wahlen und das Rechtssystem funktioniert.

Was aber wohl geschehen wird, ist das, was die jetzige Bundesregierung und die jetzigen Landesregierungen schon praktizieren: Es werden am laufenden Band Gesetze produziert, in denen die Sicherheitsbehörden immer neue Rechte bekommen. Es werden über die finanzielle Austrocknung missliebige Organisationen behindert. Kürzungen in unbekanntem Maßstab lassen große Teile der Bevölkerung verarmen. Die Reichen in diesem Land werden durch Steuervergünstigungen und mangelnde Sanktionierung von Steuerhinterziehung immer reicher gemacht. Es ist also zu erwarten, dass die AFD diese Politik der CDU und der SPD noch verstärkt weitertreiben wird und die von der derzeitigen Regierung betriebene Verarmung weiter Bevölkerungskreise zunehmen wird.

Aber Faschismus ist das nicht. Und die AFD ist keine Nazi-Partei. Auch wenn sich in der AFD die vielen ehemaligen NPD- oder Republikaneranhänger, sowie diejenigen aus den kleineren Hooligangruppen versammelt haben: Trotz der Anhänger und Bewunderer des Faschismus in ihren Reihen, betreibt die AFD keine faschistische Politik, sondern ihre Politik lässt sich vielleicht als Autoritarismus bezeichnen. Aber Vorsicht: Auch dieser Begriff ist schon umkämpft und dient den Vertretern des Politischen Westens als Kampfbegriff: „Wir, die Guten, gegen die Autoritären.“

Die AFD führt die Politik, die ihnen die CDU/SPD-Regierung im Verbund mit den Grünen vormacht, vermutlich nur dümmer und schlimmer weiter. Aber aktuell gilt: Den Sozialabbau, die Deindustrialisierung Deutschlands, die sich weiter öffnende Schere zwischen Arm und Reich und Superreich, die Umschichtung des Staatshaushaltes in die Rüstung, die Unterstützung von Kriegen auf der ganzen Erde, die Verweigerung von Diplomatie und die Einschränkung der Bandbreite dessen, was man ohne persönliche Folgen befürchten zu müssen, äußern kann, wird doch bisher nicht von der AFD betrieben, sondern ist die Politik der Regierenden. Bisher regiert die AFD nirgends. Aktuell wäre von einer AFD vielleicht sogar weniger Krieg zu erwarten, als von der jetzigen Bundesregierung.

Als der Co-Vorsitzende der Partei Die Linke, Luigi Pantisano, im Juni 2026 äußerte, er sehe kaum Unterschiede zwischen der Politik der CDU, der AfD und Faschisten, hatte er im ersten Teil Recht. Aber die Faschisten gehörten nicht in diese Aufzählung. Und er hat seinem Anliegen, die CDU-Politik zu kritisieren, einen Bärendienst erwiesen. Denn dass die CDU nicht faschistisch ist, ist offensichtlich. Und wenn er bei der Charakterisierung der CDU so daneben liegt, werden die Menschen merken, dass er die AFD wohl auch nicht richtig einordnen kann. Er hätte besser daran getan, deutlich zu machen, dass ein Jens Spahn – zu der Zeit noch Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU – ohne Probleme Spitzenkandidat der AFD sein könnte. Die CDU betreibt AFD-Politik und die SPD hilft ihr dabei.

Das Gerede vom Faschismus und Nazismus der AFD dient nur dazu, die real existierende sozial-, demokratie- und friedensfeindliche Politik der Bundesregierung in einem milderen Licht erscheinen zu lassen.

Eine echte Anti-AFD-Politik besteht aus dem Gegenteil der jetzigen Regierungspolitik. Ausweitung der staatlichen Investitionen, aber nicht in Rüstung, sondern in Infrastruktur und Zukunftstechnologien, Investitionen in die Bildung, Ausweitung und mindestens Erhalt des Sozialstaats. Förderung der demokratischen Auseinandersetzungen und Diskussionen. Wir brauchen keine mauschelnden Abgeordneten und Karrieristen, sondern Politiker, die sich der Transparenz und dem Sozialstaat verpflichtet sehen.

Beginnen könnte man mal damit, die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtags- und Bundestagswahlen abzuschaffen und das Informationsfreiheitsgesetz unangetastet zu lassen. Und wer die Kriegstüchtigkeit Deutschlands fordert, hat in einer demokratischen Regierung nichts verloren. Der, der das zuletzt gefordert hat, war der Nazi-Propagandaminister Göbbels. Der deutsche Kriegsminister Pistorius ist deshalb aber noch kein Nazi. Das macht seine Kriegspolitik dennoch kein bisschen ungefährlicher oder symphatischer. [jdm]

Die Bildzeitung lügt weiter wie gewohnt und gedruckt

Wie die Bildzeitung wieder einmal lügt, indem sie einfach nicht alles sagt: "Diese Zahlen haben Sprengkraft: Deutschlands Sozialausgaben sind auf ein Rekordniveau von 1431 Milliarden Euro gestiegen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ging 2025 jeder dritte Euro der Wirtschaftsleistung für Renten, Gesundheit, Pflege, Arbeitslosenversicherung und weitere Sozialleistungen drauf. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf den aktuellen Bericht zum Sozialbudget 2025."

In seinem Blog "Aktuelle Sozialpolitik" stellt der Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften am RheinAhrCampus Remagen der Hochschule Koblenz, Dr. Stefan Sell, dar, warum es sich trotz der Verwendung offizieller Zahlen aus dem "Sozialbudget 2025" des Bundesarbeitsministeriums um eine durch nichts gerechtfertigte Propagandameldung handelt. Denn es handelt sich bei den genannten Zahlen um rein nominale Zahlen. Genauso gut könnte man berichten, dass der Brotpreis 2002 noch 2,30 € betrug und sich bis 2020 auf 4,65 € mehr als verdoppelte und daraus einen Skandal schustern.

Die Bildzeitung setzt die Sozialausgaben nicht in ein Verhältnis zur Entwicklung der Preise. Und sie setzt die Sozialausgaben nicht in ein Verhältnis zur Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, also der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung. Wenn das geschieht, stellt sich heraus, dass die Sozialleistungsquote sich mit 32 % des BIP im üblichen Rahmen befindet. Die leichte Steigerung des Prozentanteils wurde nicht durch eine Erhöhung der Sozialleistungen verursacht, sondern durch die schlechte Konjunktur, die eine Senkung des BIP zur Folge hatte. Angesichts der demografischen Entwicklung mit den über dem Durchschnitt liegenden Eintritt von Menschen ins Rentenalter, müsste eigentlich die Sozialleistungsquote stärker ansteigen.

Sell zitiert die Wissenschaftler Sebastian Dullien und Katja Rietzler aus einem Kommentar aus 2025: »Die inflationsbereinigten Sozialausgaben in Deutschland wuchsen von 2009 bis 2019 ziemlich genau mit dem Trend des Bruttoinlandsprodukts. 2020 führte die Covid-Pandemie zu einem Anstieg der Sozialausgaben über den Trend, was sich aber schnell korrigierte. Seit 2022 liegen die Sozialausgaben sogar unter dem ursprünglichen BIP-Trend. Allerdings ist das Bruttoinlandsprodukt selbst noch weiter hinter dem Trend zurückgeblieben, sodass sich die Sozialleistungsquote erhöht hat.«

Die Bildzeitung hat also wieder einmal billige Sozialstaatshetze betrieben, der sich viele bürgerliche Zeitungen (FAZ, SZ) anschlossen. [jdm]

Beschäftigte mit Schwerbehinderung sind stärker von Arbeitslosigkeit betroffen, obwohl ihre Zahl gestiegen ist

Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ist kontinuierlich gestiegen und erreichte 2024 rund 1,14 Millionen. Das entspricht einem Zuwachs von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und liegt über dem allgemeinen Beschäftigungswachstum von 0,4 Prozent. Das meldete die Bundesagentur für Arbeit.

Menschen mit Schwerbehinderung sind insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, in der Öffentlichen Verwaltung, im Handel und im Gesundheitswesen sowie Pflege- und Sozialbereich tätig. Trotz des Anstiegs der Beschäftigung liegt die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mit 50,9 Prozent dennoch deutlich unter der Bevölkerung insgesamt (77,2 Prozent).

39 Prozent der rund 181.000 im Jahr 2024 anzeigepflichtigen Arbeitgebenden erfüllten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig – mehr als die Hälfte von ihnen über das vorgeschriebene Soll hinaus. Weitere 36 Prozent (rund 65.000 Betriebe) erfüllten ihre Vorgaben teilweise, während etwa ein Viertel (ca. 45.000) keine Pflichtarbeitsplätze besetzte. Die Zahl der Betriebe, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, ist zuletzt gesunken.

Die Öffentliche Verwaltung weist dabei die höchste Erfüllungsquote auf. Auch das Verarbeitende Gewerbe kam seiner Beschäftigungspflicht überwiegend nach; rund 82 Prozent erfüllten diese ganz oder teilweise. Auch im Gesundheits- und Pflegesektor ist die Quote überdurchschnittlich.

Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen lag im vergangenen Jahr bei 12,0 Prozent und damit deutlich über dem Durchschnitt aller Arbeitslosen. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist – wie die Arbeitslosigkeit insgesamt – das dritte Jahr in Folge gestiegen. 2025 waren 185.000 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen arbeitslos, 5,4 Prozent beziehungsweise 9.000 mehr als im Vorjahr. 52 Prozent der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss – im Vergleich zu 45 Prozent unter allen Arbeitslosen.

„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass es trotz spürbarer Fortschritte weiterhin Nachholbedarf bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt gibt. Ihre Beschäftigungschancen liegen nach wie vor unter dem Durchschnitt“, konstatierte Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit. „Gleichzeitig ist hier ein erhebliches und bislang nicht vollständig ausgeschöpftes Fachkräftepotenzial vorhanden. Obwohl schwerbehinderte Arbeitslose im Schnitt besser qualifiziert sind, haben sie geringere Chancen auf eine neue Beschäftigung.“

Die Arbeitsagentur bietet einen Service für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademikern an. Die Bundesagentur für Arbeit kann zudem mit Förderangeboten unterstützen, um Menschen mit Schwerbehinderung in Ausbildung oder Beschäftigung zu integrieren. Es gibt des Weiteren auch Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen ausbilden, einstellen oder weiterbilden möchten. Das umfasst zum Beispiel die individuelle Arbeitsplatzausstattung wie etwa technische Arbeitshilfen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder auch Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse für Unternehmen. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt und berät Unternehmen bei der Beantragung von finanziellen Unterstützungsleistungen. [jdm]

Beschäftigungswachstum wird von ausländischen Arbeitnehmern getragen

In einer Pressemitteilung stellt die Arbeitsagentur fest, dass der demografische Wandel den deutschen Arbeitsmarkt grundlegend verändert. Die Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften trägt maßgeblich dazu bei, die Folgen dieser Entwicklung abzufedern. Das Beschäftigungswachstum wird seit 2024 ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen, während sich die Beschäftigungsentwicklung deutscher Staatsangehöriger infolge der demografischen Alterung zunehmend abschwächt.

Es wäre zu hoffen, dass diese Pressemitteilung auch den CDU- und SPD-Ministern der Bundesregierung vor die Augen kommt, bevor sie ihre nächste migrantenfeindliche Gesetzgebung und ihre nächsten Abschiebelager in Afrika planen. Auch die AFD-Mitglieder bzw. -Wähler könnten mal darüber nachdenken, wer eigentlich ihre Angehörigen pflegen soll oder im Restaurant kochen soll, wenn ihre Pläne realisiert werden.

Immer mehr Menschen scheiden altersbedingt aus dem Erwerbsleben aus, während deutlich weniger junge Menschen nachrücken. Dadurch gewinnt die Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften für die Beschäftigungsentwicklung und die Fachkräftesicherung weiter an Bedeutung.

Zwischen 2014 und 2024 ist die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter mit deutscher Staatsangehörigkeit um rund 3,9 Millionen zurückgegangen. Gleichzeitig nahm die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mit ausländischer Staatsangehörigkeit um rund 3,4 Millionen zu. Ohne Zuwanderung wäre das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland also bereits deutlich geschrumpft.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Beschäftigung wider. Zwischen Juni 2014 und Juni 2025 wurde der Beschäftigungsaufbau überwiegend von ausländischen Beschäftigten getragen. 43 Prozent des Beschäftigungswachstums entfielen auf Staatsangehörige aus Drittstaaten – rund ein Drittel davon kommen aus den acht Asylherkunftsländern, weitere 26 Prozent auf Beschäftigte aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz. Rund ein Drittel des Beschäftigungszuwachses wurde von deutschen Beschäftigten getragen.

Neben der Zuwanderung hat auch die steigende Erwerbsbeteiligung zur positiven Beschäftigungsentwicklung beigetragen. Sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Staatsangehörigen ist die Beschäftigungsquote in den vergangenen Jahren gestiegen. Gleichzeitig konzentrieren sich Beschäftigungszuwächse deutscher Staatsangehöriger aufgrund der Alterung der Bevölkerung zunehmend auf ältere Altersgruppen. Jüngere Beschäftigtenjahrgänge werden dagegen immer stärker durch Zuwanderung geprägt.

Zuwanderung trägt zudem dazu bei, den Arbeitskräftebedarf in vielen Berufen zu decken. Während deutsche Beschäftigte insbesondere in hochqualifizierten Tätigkeiten Zuwächse verzeichnen, gleichen ausländische Beschäftigte Rückgänge bei Helfer- und Fachkrafttätigkeiten zumindest teilweise aus. Ihr Anteil an den Beschäftigten in Engpassberufen hat sich seit 2014 von sieben auf rund 14 Prozent verdoppelt. [jdm]

So funktioniert die von der Bundesregierung vorgesehene Kürzung aller Witwen- und Witwerrenten

Die klassische Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Hinzu kommt die eigene Rente, die aber auf die Witwenrente angerechnet wird, wenn der Freibetrag von 1077 € überschritten wird.

In einem Beispielfall, in dem die Ehefrau eine eigene Rente von 1000 € hat und der Ehemann eine Rente von 2000 €, würde die Ehefrau als Witwe 1100 € Witwenrente bekommen und hätte somit ein Gesamteinkommen von 2100 €.

Der Ehemann würde als Witwer wegen der hohen eigenen Rente keine (oder wenig) Witwerrente bekommen. Sein Einkommen bliebe also bei 2000 €.

Bei dem Rentensplittung-Modell, das die Bundesregierung jetzt einführen möchte, werden die Rentenansprüche geteilt. Die Ansprüche werden zu Lebzeiten oder nach dem Tod (der Gesetzestext liegt ja noch nicht vor) zusammengerechnet und exakt halbiert: Zusammen bekommt unser Beispielpaar 3000 € Rente. Die Witwe würde also 1500 € Rente bekommen, also 600 € weniger als nach heutigem Verfahren. Und zwar jeden Monat!

Und auch der Witwer bekommt 1500 € statt 2000 €, also 500 € weniger als nach heutigem Verfahren.

Das Rentensplittingverfahren hat also nichts mit Geschlechtergerechtigkeit oder mit einer „Anpassung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen“ zu tun, sondern es ist eine drastische Rentenminderung für alle Witwer und Witwen. Da kann eine Witwe allein schon 10 Beispielfamilien die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Einkommensteuerersparnis von 50 €/Monat zahlen.

Auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung gibt es ein Rechenbeispiel, wie sich das Rentensplittung (das heute schon freiwillig möglich ist) auswirken würde. In diesem Beispiel hat die Witwe einen Verlust von 734 € und der Witwer einen Verlust in Höhe von 649 € :

In dem fiktiven Beispiel hat er 60 Entgeltpunkte (EP), davon 40 in den Ehejahren, für die Rente erworben, sie 20 Entgeltpunkte, wovon 10 aus den Ehejahren stammen. Würde den Partnern ihre Rente jeweils auf Grundlage der selbstständig erarbeiteten Entgeltpunkte ausgezahlt, erhielte er nach Multiplikation mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro je Entgeltpunkt eine monatliche Bruttorente von 2.447 Euro, bei ihr betrüge die monatliche Bruttorente 816 Euro. Macht in Summe eine Gesamtrente von 3.263 Euro. Durch das Rentensplitting würde sich nun lediglich das Einkünfteverhältnis verschieben, an der Gesamtrente änderte sich nichts. Weil er während der Ehe 30 EP mehr als seine Frau erworben hat, müsste der Mann hiervon die Hälfte (15 EP) an seine Ehefrau abgeben. Die außerhalb der Ehe erwirtschafteten EPs bleiben beim Splitting unangetastet. Somit gleichen sich die Renten an. Er erhielte 1.836 Euro Bruttorente pro Monat, sie 1.428 Euro.

Wie würde sich ein Rentensplitting nun auswirken, wenn einer von beiden Ehepartnern sterben würde? Ohne das Rentensplitting würde die hinterbliebene Ehefrau aktuell zusätzlich zu ihrer Rente von 816 Euro eine große Witwenrente von 1.346 Euro erhalten. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der Mann erarbeitet hat (55 Prozent von 2.447 Euro). In Summe hätte sie damit Einkünfte in Höhe von 2.162 Euro pro Monat. Hätte das Paar zuvor ein Rentensplitting vorgenommen, hätte die Frau nur die Einkünfte aus ihrer eigenen Rente, also 1.428 Euro, und damit satte 734 Euro weniger jeden Monat. Der Grund: Nach durchgeführtem Rentensplitting haben Hinterbliebene keinen Anspruch mehr auf Witwen- oder Witwerrente.


Auch für den Ehemann wären die Auswirkungen erheblich, sollte seine Frau vor ihm sterben. Ohne das Rentensplitting erhielte er zusätzlich zu seiner eigenen Rente in Höhe von 2.447 Euro noch eine minimale Witwerrente von 38 Euro pro Monat. Der Grund: Seine eigenen Einkünfte übersteigen den derzeitigen Freibetrag von 1.077 Euro und müssen daher teilweise auf die Witwerrente angerechnet werden. Diese würde darum entsprechend gekürzt. So verbliebe aber immer noch eine Gesamtrente von 2.485 Euro pro Monat, was einem monatlichen Vorteil von 649 Euro gegenüber dem Rentensplitting entspräche.
[jdm]

Neues Frauenhaus in Meppen eröffnet am 1. August 2026

In Meppen entsteht wieder ein Frauenhaus: Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Ems-Vechte e.V. eröffnet zum 1. August 2026 eine neue Einrichtung mit acht Schutzplätzen für Frauen und ihre Kinder. Damit stehen nach der Schließung des früheren Frauenhauses in diesem Mai infolge der Insolvenz des damaligen Trägers SkF Meppen erneut Schutz- und Unterstützungsangebote vor Ort zur Verfügung. Das Land Niedersachsen unterstützt den Aufbau der neuen Einrichtung.

Der SkF Ems-Vechte e.V. übernimmt die Trägerschaft des Frauenhauses. Als anerkannter Wohlfahrtsverband verfügt der Verein über langjährige Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Frauen, Kindern und Familien. Mit seinen vielfältigen sozialen Angeboten ist der Verband in der Region fest verankert und bringt umfassende Expertise im Bereich des Gewaltschutzes mit.

Das neue Frauenhaus bietet acht Schutzplätze sowie eine umfassende sozialpädagogische Begleitung. Neben der sicheren Unterbringung erhalten die Bewohnerinnen Unterstützung bei rechtlichen, finanziellen und persönlichen Fragestellungen sowie bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven.

Die Neugründung erfolgt vor dem Hintergrund eines weiterhin hohen Bedarfs an Schutz- und Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen. Häusliche Gewalt zählt nach wie vor zu den größten sozialen Herausforderungen in Deutschland. Auch die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim verzeichnet steigende Fallzahlen in der Region. Laut Kriminalstatistik stieg die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent. [Landkreis Emsland]

Das will die Regierung: Abschaffung von Arbeiterrechten und einen glasklaren Verfassungsbruch

Das hochtrabend "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" genannte Programm der Bundesregierung reiht sich ein in die Liste der anderen Angriffe auf Arbeit und Leben der Arbeiterklasse: Verschlechterung des Gesundheitswesens, Abbau des Sozialstaats, Rentenkürzungen, Aufrüstung und Spiel mit der Kriegsgefahr.

Die Bundesregierung will den Pauschalsteuersatz für Minijobs (maximal 603 €) um 3% erhöhen. Der Spitzensteuersatz für Einkommen ab 280.000 € soll um 2 % erhöht werden.

Die Reform der Einkommensteuer soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlasten, also 50 € pro Monat. Die Kürzungen bei der Witwenrente werden alle durchschnittlich verdienenden Witwen und Witwer monatlich etwa 700 € weniger Rente einbringen.

Millionäre zahlen kaum Steuern, weil sie kaum über ein (hoch versteuertes) Gehalt verfügen, sondern „nur“ über (niedrig-pauschal versteuerte) Kapitaleinkünfte verfügen. Ihre Autos, Flugzeuge und Yachten werden steuerlich abgesetzt, aber bei Handwerkerrechnungen, die der Normalbürger bezahlt, wird die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.

Befristete sachgrundlose Kettenverträge sollen wieder vier (!) Jahre lang möglich sein und sie dürfen ohne Begründung sechsmal verlängert werden.

Für Hochverdiener soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht werden, wobei die Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert sind, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

Arbeitslose sollen nicht mehr durch die Arbeitsagentur weiterqualifiziert werden, sondern die Agentur ist nur eine „Arbeitsmarktdrehscheibe“, die in den nächsten Job treibt mit Job-to-Job-Qualifizierungen. Wer nicht spurt wird durch das Modell der sogenannten Transferentzugsraten zur Verbesserung von Erwerbsanreizen durch Mittelentzug gezwungen, jeden Job anzunehmen. Der Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge spricht hier von „Hartz V“.

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wer krank ist, soll sich nach dem Willen der Bundesregierung sofort in eine Arztpraxis setzen, um den Gelben Schein (natürlich digital) zu bekommen. Eigentlich logisch, weil viele Arztpraxen sowieso nicht mehr telefonisch erreichbar sind. Und der Arzt soll Angst vor einer Krankschreibung bekommen.

Und noch im Juli 2026 soll ein Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs mit gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen erarbeitet werden, die bis Ende 2026 umgesetzt werden. Damit wären wir bei einem Lieblingsprojekt der Sozialministerin Bärbel Bas, die in ihrer Heimatstadt schon Drangsalierungen von Armen durch Entmietung und Polizeieinsätze politisch unterstützte. Dabei handelt es sich hier um eine Phantomdiskussion. Verluste durch Sozialbetrug bewegen sich im Vergleich mit dem großen Steuerbetrug im Promillebereich.

Versteckt im Punkt 18 zum Wohnungsbau plant die Bundesregierung das Grundgesetz durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln.

Sie will eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichten, um vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt. Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau sowie den industriellen Hochlauf seriellen Bauens unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig werden.

Und dann kommt der Hammer: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“

Das ist ein glasklarer Verfassungsbruch. Denn im Grundgesetz-Artikel 15 steht “Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“

Der Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum von 2021 wurde von der Berliner Landesregierung bisher verschleppt und vom Bund ignoriert. Deshalb hat die Initiative den ersten Teil eines möglichen Vergesellschaftungsgesetzes präsentiert, der zweite soll bald folgen. Und im September wird in Berlin neu gewählt. Linke und Grüne führen die Umfragen an und es besteht dann eventuell die Möglichkeit, dass die Wohnraumvergesellschaftung nun doch im Parlament umgesetzt wird.

Ein Bundesgesetz, das einen Verfassungsartikel verbietet, ist ungesetzlich. Ein Gesetz dürfte lediglich die Entschädigungsfragen regeln. Die Bundesregierung setzt hier einfach darauf, dass es seine Zeit dauern wird, bis ein solches Gesetz wegen gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit zurückgenommen werden muss. Dieses Spiel auf Zeit könnte funktionieren, weil sich bis dahin die politischen Verhältnisse geändert haben könnten und die CDU als Junior-Partner der AFD jedes Vergesellschaftungsgesetz in den Ländern abschmettern könnte.

Es reicht der CDU nicht, dass sie Privatisierungen und immer mehr Abbau von staatlicher Daseinsvorsorge mit Verweis auf die neoliberalen Forderungen der EU durchsetzt. Sie möchte auch erreichen, dass die politischen  Rahmenbedingungen jede Veränderungsmöglichkeit zu Gunsten der Arbeiterklasse verhindern. Die Verfassung soll nur Dekoration sein, und Wohnungen, Krankenhäuser, Verkehrsinfrastruktur und Bildung sollen allein dem Markt überlassen werden.

Um Aufklärung über das Gebaren der Regierung und der Behörden schwieriger zu machen, soll das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verändert werden. Das ist das Gesetz, dass es möglich macht, von Behörden Auskünfte zu bekommen. Der Kreis der Auskunftsberechtigten soll eingeschränkt werden und es soll teuer werden. Der Verband FragDenStaat, der sich für Informationsfreiheit einsetzt, sprach vom "schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik".

Was die Karrieristen à la Lars Klingbeil und Bärbel Bas treibt, so ein Programm stolz in einer Pressekonferenz zu verkünden, ist klar: sie können nichts anderes und leben gut davon. Was aber SPD-Mitglieder und sogar führende Sozialdemokraten in den Gewerkschaften dazu treibt, so ein Programm zu unterstützen, wird ewig ein Rätsel bleiben. Das wird aber nach den nächsten Wahlen wohl auch nicht mehr so interessant sein. [jdm]

Sozialverband VdK: Wohngeldkürzungen treffen die Falschen

Bund und Länder planen massive Einschnitte beim Wohngeld: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums sollen 2027 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro eingespart werden, ab 2028 soll die jährliche Kürzung sogar auf über zwei Milliarden Euro steigen.

Dazu VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Bund und Länder wollen ausgerechnet bei Menschen sparen, die schon heute kaum ihre Miete bezahlen können. Was das Bauministerium hier vorlegt, ist eine der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre. Und sie trifft diejenigen, die sich am wenigsten dagegen wehren können.

Über die Hälfte der Wohngeldhaushalte sind Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten. 44 Prozent sind Familien, viele davon Alleinerziehende. Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen – sie haben das Wohngeld. Nun sollen sie erhebliche Teile dieser Unterstützung verlieren. Beim VdK gehen seit geraumer Zeit sehr viele Zuschriften von Mitgliedern ein, die Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Menschen in echter Not.

Für viele Haushalte entscheidet das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten können. Die Bundesregierung plant diese Kürzungen zu einem Zeitpunkt, an dem vielerorts die Mietpreise explodieren, keine günstigen Wohnungen mehr auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden und ein Umzug damit illusorisch ist.Besonders widersprüchlich ist, dass der Gesetzentwurf selbst einräumt, dass infolge der Kürzungen hunderttausende Menschen in die Grundsicherung gedrängt werden. Das ist kein Sparen, sondern eine Kosten-Verschiebung auf dem Rücken der Schwächsten. Wohnungsnot und Altersarmut lassen sich nicht durch Kürzungen verhindern.“ (HM/Quelle: Sozialverband VdK Deutschland e.V.)

Betriebsrenten auf Basis des Sozialpartnermodells vollkommen unattraktiv

Die Betriebsrente hat für Arbeitnehmer Schwächen, die es vollkommen unverständlich machen, dass der DGB sich für eine verpflichtende flächendeckende Einführung stark macht. Als Motivation mag allein die Anbiederung an die Bundesregierung gelten. Denn deren Rentenkommission fährt auch voll darauf ab.

Die IG Metall hat Betriebsrenten auf Basis des so genannten "Sozialpartnermodells" abgelehnt. Hauptgrund ist, dass dieses Modell die Rentenleistungen nicht garantiert. Verluste bei der Anlage der gesammelten Einzahlungen gehen zu Lasten der Arbeitnehmer. Die Gewerkschaft fordert, dass die Arbeitgeber für die Rentenzusagen haften müssen. Denn die Beiträge werden zwar aus der Bruttorente des Arbeitnehmers abgezweigt, aber der Arbeitgeber entscheidet allein, wo das Geld angelegt wird. Anlagen auf Risikomärkten sind seit 2017 auch erlaubt.

Die Einnahmen aus Betriebsrenten müssen voll versteuert werden. Renten aus der Gesetzlichen Rente haben dagegen einen prozentual unterschiedlichen Steuerfreibetrag. Also wird die Betriebsrente durch Steuern und Krankenkassenbeiträge noch einmal gemindert. Und - anders als bei der Gesetzlichen Rente - gibt es keinen dynamischen Ausgleich der Inflation.

In Schweden, das von der Rentenkommission als Vorbild genommen wird und wo die Betriebsrenten einen erheblichen Anteil am Renteneinkommen ausmachen, zahlen die Arbeitgeber allein die 4,5 % des Einkommens ein und die Betriebsrente ist für 90% der Beschäftigten über Tarifverträge obligatorisch. Die deutsche Betriebrente ist ein Rentenminderungsprogramm. Aber auch sie ist- wie die Aktienrente - ein gutes Geschäft für Blackrock und die anderen Finanzkonzerne. [jdm]

Schwedische Prämienrente ein schlechtes Vorbild

In einem Artikel der heutigen Ems-Zeitung beschreibt Sören Becker gut recherchiert, wie das so genannte schwedische Rentenmodell mit der "Prämienrente" funktioniert. Er vergleicht das Modell mit den deutschen aktuellen Zuständen.

Er kommt zu dem Ergebnis: "In der Praxis ist der Effekt auf die Höhe der Rente allerdings überschaubar. Nur vier Prozent der Rente in Schweden stammen aus dem Prämiensystem. Bei einer durchschnittlichen schwedischen Rente von 1850 Euro im Monat ergibt sich ein Unterschied von 70 Euro. Für diese vier Prozent zahlen die Schweden aber 13 Prozent ihrer Beiträge. Die Umlagekomponente sorgt also für mehr Rente pro Beitragseuro."

Das ist ein klarer Befund: Für die Aktienrente muss man mehr Beiträge zahlen, bekommt aber weniger Rente zurück, als bei der Gesetzlichen Umlagerente. Da muss man sich doch fragen, was die gut bezahlten "Experten" der Rentenkommission geritten hat, ein solches Modell vorzuschlagen. Das Modell ist nicht im Interesse der arbeitenden Beitragszahler, aber sehr im Interesse der Finanzkonzerne, wie z. B. Blackrock, dem ehemaligen Arbeitgeber des Millionärs und Bundeskanzlers Friedrich Merz.

Was die NOZ-Online-Redaktion dazu brachte, den Artikel mit der Überschrift "Rettung der Rente? Bald auch in Deutschland? Warum schwedische Rentner so reich sind" zu versehen, kann auch nur vermutet werden. Entweder die Online-Redaktion hat den eigenen Artikel nicht gelesen oder sie verfolgt eine eigene, an die "Rentenexperten" angelehnte, Agenda. [jdm]

Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

Am 1. Juli wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Damit ist nichtnur ein neuer Name für die Leistung verbunden, sondern auch verschärfte Mitwirkungspflichten, deren Nichtbeachtung mit Sanktionen belegt werden kann.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Kinder in Bedarfsgemeinschaften gibt es einige Schutzmechanismen um vor unverschuldeten Härten zu schützen.

Die Arbeitsagentur weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern ab Juli 2026 gemäß der neuen Rechtslage erfolgt. Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden. Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird. Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive bis Ende des Jahres vollständig angepasst. Die bereits erlassenen Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden sei sichergestellt. [jdm]

Aktienrente führt zu Beitragssteigerung

Ein Argument der Rentenkommission und der Bundesregierung für die Rentenreform ist immer, man wolle eine Steigerung der Beiträge verhindern. Dabei wird durch die Einführung der Aktienrente gerade der Beitrag gesteigert.

Zunächst sollen 0,5 Prozent des Bruttolohns in einen Staatsfonds fließen, der das Geld am Kapitalmarkt anlegt. Und diese Beitragszahlungen sollen schrittweise auf bis zu 2 Prozent erhöht werden. Bei dieser Form der Rentenfinanzierung muss zunächst ein riesiger Kapitalstock angesammelt werden, bevor daraus überhaupt Zahlungen erfolgen können. Während bei der gesetzlichen Rente die Rentenzahlungen mit dem Geld der Einzahler erfolgen, kann bei einer Aktienrente die Rentenzahlung nur aus den Renditen des angesammelten Kapitals gezahlt werden.

Solche Systeme sind sehr anfällig gegen Verwerfungen am Aktienmarkt, zumal wenn durch die verpflichtende Aktienrente massenhaft Aktien gekauft werden müssen. Auch die berufsständischen Rentenversicherungen für die freien Berufe, wie z. B. Zahnärzte oder Rechtsanwälte, nutzen für die Auszahlungen eine Mischfinanzierung aus Renditen und Umlagezahlungen.

Das immer wieder angeführte Beispiel der schwedischen Prämienrente ist keineswegs ein Erfolgsmodell. Insgesamt sind die schwedischen Rentenleistungen mit denen in Deutschland vergleichbar, allerdings hat die Prämienrente schon 2010, 2011 und 2014 zu Rentenkürzungen geführt. Die Zahlungen für die schwedische umlagefinanzierte Rentenversicherung kommen neben dem Lohn aus weiteren rentenfähigen Einkommen zum Beispiel aus Einkünften aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit (Selbstständige), Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einem Erwerbsminderungsausgleich. Außerdem decken staatliche Zuschüsse versicherungsfremde Ausgaben. [jdm]

Rentenkommission macht sich über Armut lustig und macht lustig Kürzungsvorschläge

Die Liste der 33 Empfehlungen der Rentenkommission beginnt mit so viel Kreide im Mund, dass man die Absicht sofort sieht: "Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine
Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen." Da streiten sich die CDU und die SPD über die Haltelinie von 48 Prozent des allgemeinen Durchschnittslohns. Und die Rentenkommission erkennt endlich an, dass das viel zu wenig ist und empfiehlt 70 % für alle? Kaum zu glauben!? Ist es auch nicht. Ist nur ein Täuschungsmanöver. In den weiteren Vorschlägen ist nichts enthalten, was diese "politische Zielgröße" erreichen hilft. Im Gegenteil: der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) soll beibehalten werden. Dieser kommt derzeit noch bis 2031 nicht zur Anwendung, weil es sonst zu einer drastischen Senkung der Rente gekommen wäre, was die SPD ja als große Errungenschaft gefeiert hatte.

Stattdessen empfiehlt sie eine Automatik einzuführen, die zu einem höheren Renteneintrittsalter führt: "Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. (Das) ... würde ... bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde."

Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden und die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre erhöht werden.

Die Hinterbliebenenversorgung soll an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen angepasst werden - das heißt, die Witwenrenten sollen gekürzt werden. Altersteilzeit soll erst ab 58 Jahren möglich werden.

Wer viel verdient soll weiterhin nichts in die Rente einzahlen. Deshalb empfiehlt die Kommission, das nur auf Löhne und Gehälter Beiträge gezahlt werden, nicht auf andere Einkunftsarten. Auch die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze soll bleiben, sprich: Hohe Einkommen zahlen nur begrenzte Beiträge.

In der Empfehlung Nr. 18, die eigentlich überhaupt keine Empfehlung ist, sondern ein Glaubensbekenntnis, machen sich die Autoren noch über die Menschen lustig. Da heißt es "Die Kommission empfiehlt, dass Bund, Länder und Kommunen verdeckte Armut bekämpfen. Ziel muss sein, allen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern den faktischen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu sichern. Die Kommission unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform, das Sozialleistungsrecht einfacher und übersichtlicher zu gestalten und die persönliche Beratung vor Ort und über digitale Zugangswege auszubauen." Wie allgemein bekannt ist, ist die so genannte Sozialstaatsreform, die da so begrüßt wird, ein riesengroßer Kahlschlag bei allen Sozialleistungen und ein Armutsprogramm für alle kranken, behinderten, alleinerziehenden, arbeitslosen oder minderjährigen Menschen.

Damit das Programm nicht zu einseitig nach Rentenkürzungsprogramm aussieht, wird vorgeschlagen, weniger Staatsangestellte zu verbeamten, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente und sogar Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten einzubeziehen - aber das können die dann auch verkraften, denn, siehe oben, die Beitragsbemessungsgrenze soll ja bleiben.

Und zum Schluss macht sich die Rentenkommission noch um die Renditen der Finanzkonzerne verdient, indem sie die Aktienrente und die betriebliche Altersversorgung gefördert sehen möchte - sogar die Schnapsidee der Frühstart-Rente wird von ihr ernst genommen.

Ver.di und die Sozialverbände haben schon gegen die Empfehlungen protestiert und bezeichnen es als Rentenkürzungsprogramm. Und damit bringen sie es auf den Punkt. [jdm]

Der Paritätische Gesamtverband legt 37 Vorschläge für echte Einsparpotentiale im Sozialstaat vor

Paritätischer 37 Vorschläge für die reform des Sozialstaats

Der Paritätische Gesamtverband hat 37 konkrete Maßnahmen vorgelegt, wie der Sozialstaat effizienter gestaltet und solide finanziert werden kann, ohne dass Menschen in schwierigen Lebenslagen die Last tragen. Anlass ist eine seit Monaten im Kanzleramt tagende Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, die Kürzungen im Sozialbereich prüft. Bislang wurden Wohlfahrtsverbände nicht in diesen Prozess einbezogen.

Der Paritätische Gesamtverband erkennt an, dass viele Kommunen finanziell unter Druck stehen und Reformen notwendig sind. Er warnt jedoch vor Einschnitten, die Kosten lediglich verlagern, statt echte Effizienzgewinne zu erzielen. Das Ziel muss sein, Ressourcen dort einzusetzen, wo sie tatsächlich wirken.

Ein erhebliches Einsparpotenzial liegt im Staatsapparat selbst. Fördergelder fließen heute durch ein Geflecht aus Projektträgern, Agenturen und Kompetenzzentren, die teils identische Aufgaben übernehmen. Nicht selten liegen die Verwaltungskosten bei bis zu 15 Prozent des Programmvolumens. Der Paritätische schlägt vor, diese Parallelstrukturen zusammenzulegen sowie Förderanträge durch mehrjährige Förderzeiträume, Festbetragsfinanzierung und einheitliche digitale Portale deutlich zu vereinfachen. Wo Aufgaben dauerhaft bestehen, sollte Projektförderung durch Regelfinanzierung ersetzt werden.

Auch in der Eingliederungshilfe zeigt sich, wie weit Verwaltungsaufwand und tatsächliche Wirkung auseinanderfallen können: In Berlin stiegen die Verwaltungskosten binnen vier Jahren inflationsbereinigt um 45 Prozent, obwohl die Fallzahlen nur um weniger als sieben Prozent zunahmen. Der Verband empfiehlt, fragmentierte Strukturen und Parallelverfahren abzubauen und die Digitalisierung konsequent voranzutreiben.

Ähnliches gilt für das Bildungs- und Teilhabepaket, das Kindern in Armut Vereinsmitgliedschaften, Ausflüge oder Nachhilfe ermöglichen soll: Derzeit erreichen die Teilhabeleistungen nur 18 Prozent der Anspruchsberechtigten. Der Paritätische schlägt vor, die Leistung pauschal auszuzahlen.

In der Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich exemplarisch, was kurzfristiges Sparen langfristig kostet: Wer niedrigschwellige Frühförderangebote streicht, riskiert, dass Kinder später auf teure stationäre Unterbringung angewiesen sind. Der Paritätische Gesamtverband spricht sich deshalb für den Ausbau früher Hilfen, Gewaltprävention und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung aus.

Großes Potential liegt in der Förderung von flächendeckenden, sozialräumlichen Inklusions-Angeboten. Denn wenn Strukturen barrierefrei und offen für alle sind, wird individuelle Unterstützung zum Ausgleich von Barrieren seltener
nötig. Auch präventive Maßnahmen, die der Eingliederungshilfe vorgelagert sind, sollten stärker genutzt werden, beispielsweise Soziotherapie oder eine bessere Verknüpfung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation. [jdm]

Auch im Gesundheitsbereich ist Prävention die beste Medizin: Gesundheitsförderung in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Suchtprävention, der Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Unterstützung sowie multiprofessionelle Primärversorgungszentren können teure Akutbehandlungen vermeiden. Zusätzliche Einnahmen ließen sich durch höhere Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuern sowie durch erhöhte Herstellerabschläge für Pharmaunternehmen erzielen.

Die Soziale Pflegeversicherung steuert bis 2028 auf ein Defizit von über 20 Milliarden Euro zu. Der Paritätische zeigt Wege auf, wie das ohne Leistungskürzungen zu bewältigen wäre: Versicherungsfremde Leistungen, etwa Beiträge für Menschen in der Grundsicherung, gehören in die Steuerfinanzierung. Zudem schuldet der Bund der Pflegeversicherung noch fünf Milliarden Euro aus der Corona-Zeit. Die Einnahmebasis ließe sich außerdem durch die Verbeitragung aller Einkommensarten und einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung verbreitern.

Die 37 Vorschläge des Paritätischen Gesamtverbands zeigen, dass es Potenziale für einen effizienteren, wirksameren Sozialstaat gibt. Wer hingegen bei Prävention, Frühförderung oder Inklusion kürzt, verschiebt Kosten nicht nur in die Zukunft, sondern zahlt am Ende mehr. [jdm]

SPD und CDU wollen sich ihre Waffenkäufe von den Witwen bezahlen lassen

Unter dem Vorwand einer höheren Geschlechtergerechtigkeit plant die Rentenkommission der Bundesregierung den Witwen ihre halbe Rente zu klauen. In der Rentenkommission sitzen lauter ProfessorInnen, pensionierte langjährige BehördenleiterInnen, Bundestagsabgeordnete und neoliberale Wirtschafts“wissenschaftlerInnen“. Allen gemeinsam ist, dass sie selbst nicht auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, sondern zu den 5 Prozent der Bevölkerung mit den höchsten Einkommen gehören.

In seiner Stellungnahme zur Rentenreform hatte der Sozialverband SoVD im März zur Verteidigung der umlagefinanzierten Rente darauf hingewiesen, dass die Deutsche  Rentenversicherung u. a. auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten zahlt. „Laut dem Rentenversicherungsbericht 2025 zahlt die Rentenversicherung rund 26,1 Millionen Renten an ca. 21 Millionen Rentner*innen. Davon sind 18,9 Millionen Altersrenten, darunter 11,2 Millionen vorgezogene Altersrenten, 5,4 Millionen Hinterbliebenenrenten und 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente), wovon 96 Prozent als volle EM-Rente gezahlt werden. 
Ein Blick auf die durchschnittlichen Zahlbeträge von Einzel- und Mehrfachrentner*innen macht deutlich, dass vor allem Frauen stark von Hinterbliebenenrenten, in der Regel Witwenrenten, profitieren. Sie schützen nicht selten vor Altersarmut. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Zahlbetrag von Altersrenten für Frauen liegt bei 955 Euro. Kommt eine Hinterbliebenenrente dazu erhöht sich die monatliche Rente auf 1.721 Euro.“

Unter dem Vorwand von Gleichberechtigung, aber tatsächlich um die Ansprüche von Hinterbliebenen zu kürzen, diskutiert die Rentenkommission ein verpflichtendes Rentensplitting. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner zusammengerechnet und anschließend gleichmäßig aufgeteilt. Dadurch entstehen für beide Partner eigene Rentenansprüche. Das war bisher freiwillig möglich. Dafür musste man auf eine Auszahlung von Witwenrente verzichten. Etwas Ähnliches geschieht bei einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung.

Wenn ein Partner in der Ehe  deutlich höhere Rentenansprüche erworben hat als der andere, führt das für den hinterbliebenen Partner zu deutlich niedrigeren Gesamtrenten je nach Umständen von mehreren hundert Euro. Und das ist das Ziel der Rentenkommission.

Die Rentenkommission würde damit neben den direkten Kürzungen auch dafür sorgen, dass die gesetzliche Rente ein solidarisches Ausgleichselement verlieren würde, das für eine Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sorgt. Die Attraktivität des Rentenmodells wäre wieder etwas gesunken, was die von den Finanzkonzernen gewünschte Aktienrente pushen könnte. Der DGB hat sich mit seinem Vorstoß für eine verpflichtende Betriebrente ja gerade der Kampagne der Finanzdienstleister angedient und ist damit den Verteidigern der gesetzlichen Rente in den Rücken gefallen.

Festzustellen bleibt auf jeden Fall, dass die CDU und die SPD mit diesen Plänen zur Abschaffung der Witwenrente zeigen, dass ihnen der „Schutz der Witwen und Waisen“ nichts wert ist. SPD und CDU wollen sich ihre riesigen Waffenkäufe und ihre Kriegspolitik auch von den Witwen bezahlen lassen. [jdm]

Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit – Paritätischer Armutsbericht 2026

Armutsbericht 2026 des Paritätischen Gesamtverbandes

Soziale Errungenschaften stehen unter Druck: Armut wächst, Pflege wird immer teurer, Krankenhäuser kämpfen ums Überleben. Und trotzdem drohen weitere Kürzungen und Belastungen für die Menschen, die am meisten auf einen funktionierenden Sozialstaat angewiesen sind. 

Anlässlich der Konferenz der Gesundheitsminister:innen ruft deshalb das „Bündnis starker Sozialstaat in Niedersachsen“ morgen zu einer Kundgebung ab 12:30 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte in Hannover auf.

Das Bündnis starker Sozialstaat in Niedersachsen ist ein Zusammenschluss von Gewerkschaften und Wohlfahrts- und Sozialverbänden, darunter auch der Paritätische Niedersachsen, der Kinderschutzbund Niedersachsen, die Lebenshilfe Niedersachsen, der VdK Niedersachsen oder der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen.

Auf der Kundgebung wird auch Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sprechen.

Der Paritätische Gesamtverband hat vor wenigen Tagen seinen Armutsbericht 2026 veröffentlicht. Der Bericht mit dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ enthält alarmierende Befunde: Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut, die Armutsquote steigt auf 16,1 Prozent.

  • Die Armutsbetroffenheit ist im Betrachtungszeitraum der letzten fünf Jahre auf ihrem Höchststand. Insgesamt 13,3 Millionen Menschen sind hierzulande von Einkommensarmut betroffen. Die Armutsquote liegt bei 16,1 Prozent.
  • Frauen sind mit 16,7 Prozent etwas häufiger von Armut betroffen als Männer mit 15,6 Prozent.
  • Bei älteren Menschen ist die Situation unvermindert angespannt: Die Armutsquote liegt bei 19,5 Prozent. Damit ist inzwischen etwa jede fünfte Person ab 65 Jahren von Armut betroffen. Der Lebensabend droht zur Armutsfalle zu werden.
  • Ein-Personen-Haushalte und Alleinerziehende zählen zu den am stärksten von Armut betroffenen Haushaltstypen. Mit einer Armutsquote von 30,3 Prozent bei Alleinlebenden und 28,9 Prozent bei Alleinerziehenden ist jeweils rund jede dritte Person in diesen Lebenslagen betroffen.
  • Aktuelle Vorschläge der Regierung zum Sozialabbau (z. B. bei Wohngeld und Unterhaltsvorschuss) drohen die Armut bei Gruppen, die ohnehin besonders von Armut betroffenen sind, wie ältere Menschen und Alleinerziehende zu verschärfen.
  • Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich: Während in Bayern etwa jede achte Person von Armut betroffen ist, gilt dies in Sachsen-Anhalt für mehr als jede fünfte Person. In Bremen lebt sogar mehr als jede vierte Person in Armut.
  • 4,6 Millionen Personen leben in erheblicher materieller Entbehrung. Darunter etwa 1 Million minderjährige Kinder und Jugendliche und 650.000 Altersrentner*innen. [jdm]

Enzyklika als Gegenentwurf zur deutschen Politik

Die Enzyklika "Magnifica humanitas" von Papst Leo XIV. wurde am 25. Mai 2026 (Pfingstmontag) offiziell veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieses ersten Lehrschreibens des Papstes steht der Schutz des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz (KI). Der Papst leitet den Umgang mit Ki her, indem er die Entwicklung der Katholischen Soziallehre nachzeichnet. Er versucht KI grob zu definieren: Es handelt sich um Datenverarbeitung. Damit tritt er dem Mythos, den die Chefs von Silicon Valley verbreiten wollen, entgegen, es handele sich um etwas, was in Konkurrenz zu den Menschen stehe oder sogar dem Menschen überlegen sei. "Fest steht jedoch, dass das Missverständnis zu vermeiden ist, diese „Intelligenz“ mit der menschlichen gleichzusetzen," ist ein Schlüsselsatz des Papstes.

Moderne Künstliche Intelligenzen werden nach Ansicht des Papstes eher „gezüchtet“ als „gebaut“: Die Entwickler entwerfen nicht jedes Detail direkt, sondern schaffen eine Architektur, auf der KI „wächst“. Damit ist die KI auch durch ihre Entwickler nicht beherrschbar oder vorhersehbar.

Der Papst bespricht die Folgen der KI für die Menschen in ethischer, sozialer und kultureller Hinsicht. Dabei entwirft er in Kontinuität zur Katholischen Soziallehre Anforderungen an den Staat, wie er die Würde der Menschen bewahren kann. Er warnt davor, den Menschen unter dem Gesichtspunkt der Effizienz zu betrachten. Man könnte glauben, er habe damit eine direkte Antwort auf die Auslassungen von Friedrich Merz über die faulen Arbeiter schreiben wollen. Dass Subsidiarität, also die Befähigung zur Selbsthilfe ohne die Solidarität nicht denkbar ist, betont der Papst mehrfach; auch damit steht er im Gegensatz zu den deutschen Politikern, die derzeit die Axt an den Sozialstaat ansetzen.

Die Kirche und die Gesellschaft seien keine getrennten Sphären, sondern die Kirche sei ein Teil der Gesellschaft und nehme somit an den gesellschaftlichen Debatten und Entwicklungen im Sinne der Soziallehre teil. Die Aussage der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zum letzten Katholikentag in Würzburg, dass die Kirche zu oft wie eine weitere Nichtregierungsorganisation (NGO) agiere und dem Zeitgeist hinterherlaufe, dürfte somit auch dem päpstlichen Ansinnen diametral entgegen stehen.

Die Passagen der Enzyklika zur Kriegsgefahr stehen auch in direktem Gegensatz zu der Kriegsrhetorik der Bundesregierung und der überwiegenden Zahl der deutschen Medien. Er fordert zu verhandeln und jederzeit die Motive des Gegenübers zu beachten, um jede Chance für einen Frieden zu nutzen. Deutsche Christdemokraten dagegen tun alles, um den Krieg in der Ukraine um jeden Preis (vor allem an Menschenleben) zu verlängern.

Die Papst-Enzyklika ist auch für Nichtreligiöse mit Gewinn zu lesen, besteht allerdings aus 52 eng beschriebenen Seiten. Wir haben Ihnen lesbare Auszüge auf 13 Seiten in normaler Schriftgröße zusammengestellt. [jdm]

EuGH: Essen allein reicht nicht – Kleidung und Geldleistungen „unverzichtbar“

Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.

Der EuGH befasste sich mit einer Regelung im deutschen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese sah vor, dass Leistungen für Personen, deren Asylantrag wegen der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates als unzulässig abgelehnt wurde (sog. Dublin-Fälle) beschränkt werden können: auf Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege. Einen Anspruch auf Kleidung und Geldleistungen zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs haben sie danach nicht mehr.

Eine solche Einschränkung widerspricht nach Auffassung des EuGH dem Unionsrecht. Danach müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen einem angemessenen Lebensstandard entsprechen, der den Lebensunterhalt sowie den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet.

Auch nach den jetzigen Verschärfungen durch die Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) dürfte dies weiter gelten. Die Linken-Rechtspolitikerin Clara Bünger kommentierte das Urteil so: "Nach der GEAS-Reform wird es künftig zwar eine Regelung zu Leistungseinschränkungen in Dublin-Fällen geben. Ein angemessener Lebensstandard muss aber auch nach den neuen Vorschriften immer gewährleistet werden". Die Bundesregierung könne sich deshalb nicht damit herausreden, dass das Urteil eine alte Rechtslage betreffe. [jdm]

„Woher nimmt er bloß die Kraft?“ Vielleicht aus dem Supergehalt?

In dem Interview in der heutigen NOZ durfte Albert Stegemann (CDU-MdB Mittelems) breit erklären, warum und wie er Pflegebedürftige zukünftig allein im Regen stehen lassen will. Was bei einem Konservativen nie fehlen darf, ist das wortreiche Beschwören von der Familienverantwortung und der Subsidiarität. Damit ist nichts anderes gemeint, als dass die Gesellschaft für Notlagen ihrer Mitglieder keine Verantwortung übernimmt und Bedürftige kaltschnäuzig abweist.

Die Pflegeversicherung entstand aus dem gegenteiligen Impuls heraus. Stegemann denunziert wie sein Millionärschef Merz solidarische Hilfe als Vollkaskosystem. Und er tut so, als ob es darum ginge, reichen Menschen zuzumuten, sich selbst um die Pflege zu kümmern. "Warum soll der normale Arbeiter, der am Monatsende ohnehin Probleme hat, mit dem Geld klarzukommen, mit seinen hohen Beiträgen das Vermögen sehr reicher Leute finanzieren?" Tatsächlich spricht er über Arbeiter, deren einziges nennenswertes Vermögen in ihrem Eigenheim besteht. Ein normaler Arbeiterhaushalt ist nicht in der Lage, die hohen Pflegekosten zu tragen. Das Sozialhilferecht sieht standardmäßig die Verarmung des Ehepartners vor.

Kürzungen bei der Pflegeversicherung wirken sich unmittelbar negativ auf die Lebenshaltung von Arbeiterfamilien aus. Stegemann versucht hier die Arbeiter in ihrer Funktion als Beitragszahler gegen Arbeiter in ihrer Funktion als Leistungsempfänger gegeneneinander auszuspielen. Um die von ihm postulierten "Vermögen sehr reicher Leute" geht es hier überhaupt nicht. Sehr reiche Leute - wozu zumindest von der Einkommensseite her auch der Bundestagsabgeordnete Stegemann gehört - haben das Problem der Finanzierung von Pflegeleistungen nicht. Alle Arbeiter sind im Pflegefall auf die Pflegeleistungen angewiesen.

In seiner Antwort zur vorletzten Frage lässt Stegemann auch durchblicken, dass er auch den Krankenhäusern, den Apotheken, den Krankenversicherten und den Rentnern den Boden unter Füßen wegziehen möchte. Und das, obwohl er weiß, dass die Wähler das nicht wollen ("die Reformen durchziehen und keine Angst vor Umfragen haben"). Er sagt aber nicht, wofür er diese ganzen Kürzungen veranstalten will: Um Deutschland kriegstüchtig zu machen und den Krieg in der Ukraine unendlich zu verlängern.

Um was für eine Qualitätszeitung es sich bei der NOZ handelt, lässt die letzte Frage der Interviewerin erahnen: "Woher nehmen Sie bei so viel Gegenwind die Motivation, jeden Tag aufzustehen und Ihren Job zu machen?" Vermutlich hängt jetzt ein Fanposter mit Autogramm im Schlafzimmer der Interviewerin. [jdm]

Arbeitslosigkeit im Mai 2026 – Weiter keine Trendwende in Sicht

„Trotz eines Rückgangs der Arbeitslosigkeit ist die Frühjahrsbelebung in diesem Jahr nicht wirklich in Fahrt gekommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, gestern anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Mai:    -58.000 auf 2.950.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:    +31.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:    -0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Die Unterbeschäftigung berücksichtigt neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt im Mai gegenüber dem Vormonat um 8.000 gesunken. Mit 3.628.000 war sie um 15.000 höher als vor einem Jahr. [PM]

Die Linke zum GKV-Stabilisierungsgesetz : Kürzungspolitik darf nicht unwidersprochen bleiben

Zur Kampagne der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft e.V. "Kürzen.Ende.Aus" äußerte sich Maik Brückner, MdB, im Namen der Mitglieder des Gesundheitsausschusses der Fraktion Die Linke sowie der niedersächsischen Abgeordneten seiner Fraktion.

Die Bundesregierung verschärft nach seiner Ansicht den Druck auf Beschäftigte, Versicherte und Familien: In der gesetzlichen Krankenversicherung drohen höhere Belastungen bei gleichzeitig schlechterer Versorgung. Gleichzeitig stehen massive Einschnitte bei der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der Eingliederungshilfe im Raum. Hinzu kommen Angriffe auf soziale Sicherheiten und Rechte wie die gesetzliche Rente und den 8-Stunden-Tag.

Besonders problematisch sei, dass die Kosten der Krise erneut diejenigen tragen müssten, die ohnehin schon unter steigenden Preisen und wachsender Unsicherheit litten. Statt einer gerechten Finanzierung würden Versicherte, Patient*innen und Beschäftigte zusätzlich belastet, während hohe Vermögen und große Konzerne geschont würden.

Für die Linke seiklar: Diese Kürzungspolitik dürfe nicht unwidersprochen bleiben. In den vergangenen Monaten habe die Linke die sozialen Fragen immer wieder in den Mittelpunkt der politischen Debatte gerückt - mit parlamentarischen Initiativen gegen Kürzungen und Preisexplosionen, mit Kampagnen gegen hohe Mieten und Lebenshaltungskosten sowie in zahlreichen Gesprächen mit Beschäftigten und Betroffenen. [jdm]

Albert Stegemanns seltsame Wahrnehmung der Realität

Wieder mal ein Politiker, der mit Vorschlägen um die Ecke kommt und nicht weiß, worüber er spricht! Unionsfraktionsvize Albert Stegemann (50, CDU) und Bundestagsabgeordneter des Bundestagswahlkreises Mittelems (Meppen/Nordhorn) wird heute von der Bild-Zeitung zitiert, dass eigenes Vermögen bei der Pflege zuerst verwendet werden müsse, bevor die Allgemeinheit dafür aufkommen müsse. „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum –, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall. Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“

Was glaubt der Mann, der hier extrem laut, selbstsicher oder meinungsstark auftritt, obwohl ihm anscheinend grundlegendes Wissen, Expertise oder Substanz zum Thema fehlt, eigentlich, wie die Pflegekosten bisher von Menschen, die nicht das Einkommen eines Bundestagsabgeordneten haben, bezahlt wurden?

Wenn Rente und Pflegegeld nicht ausreichen, muss bisher schon zunächst das eigene Vermögen (Ersparnisse, Immobilien) der pflegebedürftigen Person eingesetzt werden. Nur ein Schonvermögen von 10.000 Euro bleibt unangetastet. Reicht das Geld weiterhin nicht, springt das Sozialamt mit der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ ein. Das eigene Haus bleibt bisher nur verschont, wenn es vom Pflegebedürftigen oder dem Ehepartner bewohnt wird. Sobald das nicht mehr der Fall ist, z. B. im Todesfall, hat das Sozialamt Zugriff auf dieses Vermögen. In vielen Landkreisen, so auch im Emsland, wird das Einkommen des Ehepartners bis auf den Sozialhilfesatz heran gezogen, obwohl Gerichte schon längst entschieden haben, dass auch hier die Pfändungsgrenzen der Düsseldorfer Tabelle gelten müssen.

Stegemann nutzt hier sinnfrei das Bild-Podium, um mal wieder, wie die ganze CDU, für die Produkte der Versicherungskonzerne Werbung und gegen Sozialleistungen im Allgemeinen Stimmung zu machen. [jdm]