Etwas Orientierung ist immer gut
„Kiffen ab Ostermontag erlaubt“, titelte die Ems-Zeitung heute. Erwachsenen ab 18 Jahren ist ab 1. April 2024 grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt und in der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt sein.
Das Kiffen im öffentlichen Raum in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite bleibt verboten. Die Sichtweite wird als Umkreis von 100 Metern Luftlinie um den Eingang herum definiert.
Das bedeutet, das manche Wippinger mit dem Joint in der Hand nicht auf die Straße vor ihrem Haus gehen sollten, weil ihre Wohnung innerhalb einer Verbotszone liegt. Damit man damit nicht den Überblick verliert, hat ein Softwareentwickler aus Koblenz mit der Bubatzkarte (Bubatz = Cannabis) ein Programm entwickelt, das online die Verbotszonen für Kiffen in der Karte von OpenStreetMap anzeigt. [jdm/ Karte: Bubatzkarte und OpenStreetmap]