Die Bürgerwindpark Wippingen Ost GbR hat in einem Brief an die Gemeinde Wippingen um Unterstützung für ihren Plan, einen Windpark östlich der Wippinger Dever an der Gemarkungsgrenze zu Werpeloh zu errichten, gebeten.

In der Projektbeschreibung wird die mögliche Windparkfläche mit ca. 42 ha angegeben. Die Vergütungsfläche betrage ca. 90 ha. Nach derzeitigem Planungsstand könnten 3 Windenergieanlagen mit jeweils 7 Megawatt installiert und betrieben werden. Die installierte Nennleistung betrage somit 21 Megawatt installierbare Leistung. Die Gesamthöhe der Windenergieanlagen liegt bei ca. 220 m bis 260 m. Erste Untersuchungen dieser Flächen hätten gezeigt, dass ein großer Abstand zu Einzelhäusern und Wohnsiedlungen eingehalten werden könne und die naturschutzfachlichen Aufgaben in diesem Bereich umsetzbar seien.

Dass dieser Windpark realisiert werden könne sei in der neuen Fassung des §2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2023 begründet, nach dem die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden sollen. Ein Bürgerwindpark Wppingen helfe, eine regionale, nachhaltige Energieversorgung aus regionalen erneuerbaren Energien sicherzustellen.

Alle Grundeigentümer im Gebiet Wippingen Ost haben sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gebündelt und wollen gemeinsam die Planungen für einen echten Bürgerwindpark selbst in die Hand zu nehmen. Durch die Gründung der GbR werde sichergestellt, dass die Grundeigentümer gemeinsam großen Einfluss auf die zukünftigen Planungen des Windparks haben, die Wertschöpfung vor Ort bleibe und die Bürger der Gemeinde, sowie die Gemeinde Wippingen ebenfalls von dem Projekt profitieren und sich beteiligen können.

Voraussetzung für den Windpark sind eine Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms und dann auch des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Dörpen. In dem Brief an die Gemeinde, den Hermann-Josef Pieper im Auftrag des Vorstands der GbR auf der Gemeinderatssitzung verlas, wird die Gemeinde um Unterstützung im Rahmen einer möglichen Änderung des Flächennutzungsplans durch die Samtgemeinde Dörpen gebeten. Weiter heißt es: „Ebenso wäre es sehr hilfreich, wenn Sie unser Projekt gegenüber dem Landkreis Emsland kommunizieren, damit es bei der Überarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Berücksichtigung findet.“ [jdm]