Der Entwurf des Postmodernisierungsgesetzes zielt darauf ab, die Deutsche Post von ihrer Verpflichtung, jeden Bürger mit an ihn gesendete Paket- und Briefsendungen zu beliefern, zu befreien.

Zwar werden im Gesetz genaue Anforderungen an einen Universaldienstleister, den die Post heute ja darstellt, formuliert. So wird festgelegt, dass am vierten Tag 95 % der Briefe zugestellt sein müssen (§ 16). Es wird auch festgelegt, wie viel Postagenturen, Zustellautomaten und Briefkästen pro Quadratkilometer vorhanden sein müssen. Erfüllt ein Universaldienstleister die Aufgaben nicht, kann ihm sogar ein Zwangsgeld auferlegt werden. Also alles in Butter?

Nein, denn ein Logistikkonzern wie die DHL kann seine Sparte, die den Universaldienst leistet, auch einfach auflösen und den Betrieb ohne die Universaldienstleistungen mit einer Neugründung weiterführen. Dann hat der Staat keine Handhabe.

Wenn der Postkonzern es in einem dünn besiedelten Gebiet als unprofitabel empfindet, jedem Einzelhof die Post zuzustellen oder eine Postagentur zu betreiben, kann er einfach damit aufhören – möglicherweise durch eine Neugründung des örtlichen Subunternehmens. Das Gesetz sieht vor, dass dort, wo ein Universaldienstleister fehlt, ein dort tätiger Postdienstleister nach einer nicht erfolgreichen Ausschreibung verpflichtet werden kann. In der Ausschreibung werden dabei den Unternehmen für kostenträchtige Bereiche Ausgleichszahlungen des Staates (§28) angeboten. Wenn dem Unternehmen die Zustellung „wirtschaftlich nicht zumutbar“ ist, muss die Post nicht mehr zugestellt werden. Dann ist das Dorf ohne eine Postzustellung.

Die Strategie der deutschen Post wird dadurch geradezu vorgezeichnet. Es wird zu einer Unmenge von Ausgründungen der Deutschen Post kommen, um überall dort, wo etwas nicht so profitabel ist, eine Firma mit neuen Staatszuschüssen an den Start zu bringen. Wenn diese Subunternehmen der Post dann von allen tarifvertraglichen Zwängen befreit sind und ihre Postzusteller dann auf Mindestlohnniveau arbeiten, ist für die Post das Ziel erreicht.

Das heute flächendeckende Zustellgebiet der Post wird zerstückelt in hunderte Einzelgebiete, die dann verpflichtet werden – sofern sie mit staatlichen Zuschüssen den Universaldienst anbieten – zusammenzuarbeiten. Weil jedermann leicht den Überblick verlieren kann – (Wer verkauft hier eigentlich die Briefmarken? Wer betreibt hier die Postagenturen) führt die Bundesnetzagentur ein Anbieterverzeichnis aller Postdienstleister, die aber nicht unbedingt Universaldienstleister sein müssen.

Das Postmodernisierungsgesetz hat nichts mit „Modernisierung“ zu tun, sondern dient ausschließlich dazu, den DHL-Konzern von allen bisherigen Verpflichtungen als für das ganze Bundesgebiet zuständigen Universaldienstleister zu befreien. Die Post kann dann auswählen, beliebige Bereiche der Republik nicht mehr zu bedienen, sich von allen Tarifverträgen befreien und kann – wenn es ihr beliebt – sich dann um staatliche Zuschüsse zum Betrieb als Universaldienstleister bewerben.

Damit wäre dann die Post, wie wir sie kennen, endgültig zerschlagen und durch eine undurchsichtige Struktur ersetzt, die die Briefe zwar später mit höheren Portozahlungen bringt, aber den Aktionären der DHL höhere Profite garantiert.

Kann irgendjemand erklären, warum Abgeordnete im Bundestag, die sich als Volksvertreter verstehen, einer solchen Verschlechterung für jeden Bürger zustimmen? MdB Gitta Connemann (CDU) hat sich in der Bild-Zeitung vom 11.08.2023 empört über die Ankündigung der langsameren Zustellung, die ja nur eine Folge der neuerlichen Postreform wäre,  geäußert: „Eine Schnecken-Post schadet unserer Wirtschaft! Rechnungen werden verzögert zugestellt. Dokumente fürs Finanzamt reißen die Frist – mit Ansage.“ Von Anja Troff-Schaffarzyk (SPD) sind zur Post keine Äußerungen zu finden.

Wir sollten beobachten, wie sich die MdBs in der Diskussion und in der Abstimmung über eine Postreform verhalten. [jdm]