Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingiert, für unwirksam erklärt.

Nach Ansicht der Finanzaufsicht Bafin sind die Bedeutung und die Auswirkungen dieser Entscheidung erheblich, da die Unwirksamkeit nicht nur den Änderungsmechanismus als solchen, sondern auch sämtliche darauf beruhenden Vertragsänderungen erfasse. Neben der Frage der Entgeltänderung, erstreckt sich die Unwirksamkeit auch auf andere, auf dieser Grundlage vorgenommenen Vertragsänderungen und damit auf die Grundlage der Vertragsbeziehungen insgesamt.

Anhand einer beträchtlichen Anzahl von Beschwerden bei den Verbraucherzentralen und der BaFin, die auf diesen Sachverhalt Bezug nehmen, sieht sich die Bafin genötigt, ihre Erwartungshaltung zu verdeutlichen.

Es sei aus Sicht der BaFin geboten, dass die Banken offen, transparent und partnerschaftlich mit der Umsetzung der BGH-Entscheidung umgehen. Dies gilt sowohl für die Schaffung einer wirksamen vertraglichen Grundlage für die Zukunft, als auch den Umgang mit berechtigten Rückforderungsverlangen der Kundinnen und Kunden hinsichtlich zu Unrecht erhobener Entgelte.

Die Banken seien aufgefordert, das Karlsruher Urteil zur Erhöhung von Kontogebühren schnell und fair umzusetzen. So müssten Kunden über die Konsequenzen des Urteils verständlich unterrichtet und zu Unrecht erhobene Entgelte erstattet werden. Zudem müssten die Institute Rückstellungen bilden.

Erstattungsverlangen der Kundinnen und Kunden sollten zeitnah umfassend geprüft und zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte umgehend erstattet werden. Die BaFin weist darauf hin, dass es den Kundinnen und Kunden zusteht, Erstattungsansprüche geltend zu machen. Die Ausübung dieses Rechts könne daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäftsverbindung zur Folge haben. [jdm/PM Bafin]