Beachvolleyballturnier der KLJB

Flyer Beachvolleyballturnier der KLJB 2026

Die KLJB Wippingen lädt die ganze Gemeinde herzlich zum Beachvolleyball-Turnier am 1. August ein!

Los geht es um 13 Uhr auf dem Sportplatz. Alle Infos zum Spielmodus und zur Anmeldung findet ihr direkt auf unserem Flyer.

Meldet euer Team gerne bis zum 27. Juli an. Wer nicht selbst mitspielt, ist natürlich genauso herzlich zum Anfeuern, Grillen und Mitfeiern bei der Aftershowparty willkommen. [Gretel Frericks]

Die positiven Effekte von öffentlichen Inves­titionen

Die ÖkonomInnen Philipp Heimberger und Cara Dabrowski vom Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) haben in einer Studie untersucht, welche Auswirkungen öffentliche Investitionen für die Wirtschaft und öffentliche Schulden haben. Ihr positives Fazit gilt allerdings nicht für Rüstungsausgaben. Denn Rüstungsausgaben sind rein konsumptive Ausgaben, die keine neuen Investitionen zur Folge haben und im Unterschied zu Sozialausgaben auch keine Nachfrage erzeugen und die Lage der Menschen nicht verbessern, wie Heimberger im Podcast "Wohlstand für alle Spezial #35" ausführte.

Wir veröffentlichen hier einen leicht gekürzten Beitrag vom A+W-Blog der Wissenschaftler:

Österreich und andere EU-Staaten müssen ihre Investitionen in die öffentliche Infrastruktur deutlich erhöhen, um wichtige politische Ziele im Zusammenhang mit Klimawandel und Digitalisierung zu erreichen. Mehr öffentliche Investitionen können auch helfen, gesamtwirtschaftlich die Einkommen zu erhöhen und die Arbeitslosigkeit zu senken, ohne die Schuldentragfähigkeit zu belasten.

Der Draghi-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit in der EU zeigt, dass öffentliche Investitionen von entscheidender Bedeutung sind, um strategische Ziele in der EU zu erreichen. Höhere öffentliche Investitionen können dazu beitragen, die bestehende jährliche Investitionslücke von 750 bis 800 Mrd. Euro (rund 4,5 Prozent des BIP der EU) zu schließen, unter anderem in den Bereichen Energiesicherheit, Klimawandel und digitale Infrastruktur.

Öffentliche Investitionen sind von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung des öffentlichen Kapitalstocks, also des staatlichen Anlage- und Grundvermögens. Für Österreich ist bekannt, dass erhebliche öffentliche Investitionen in den Bereichen Energie, Verkehr und Gebäude erforderlich sind, die sich mit zusätzlich rund 1 Prozent der Wirtschaftsleistung pro Jahr bis zum Jahr 2030 beziffern lassen.

In einer aktuellen Studie liefern wir neue empirische Belege dafür, wie sich öffentliche Investitionen auf Wachstum, Arbeitslosigkeit, private Investitionen und die Staatsschuldenquote auswirken. Wir zeigen, dass öffentliche Investitionen positiv zur makroökonomischen Entwicklung beitragen. Selbst wenn sie durch Kreditaufnahme finanziert werden, muss das die Schuldentragfähigkeit nicht gefährden.

Anhand von Daten für die 27 EU-Mitgliedstaaten und unter Anwendung neuester statistischer Methoden sehen wir, dass öffentliche Investitionen erhebliche positive Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung haben.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt – ein zusätzlicher Euro an öffentlichen Investitionen erhöht die Produktion inflationsbereinigt drei Jahre nach der Investition um rund 1,3 Euro. Dieser Multiplikator steht im Einklang mit den Ergebnissen aus einer Meta-Analyse und einer früheren Studie des IWF, wobei Zweitere auf einer Gruppe von OECD-Ländern und weniger aktuellen Daten basiert.

Die Arbeitslosenquote sinkt in der Folge einer Erhöhung der öffentlichen Investitionen zumindest kurzfristig. Die privaten Investitionen werden nicht verdrängt, sondern steigen eher an. Die positiven makroökonomischen Effekte tragen dazu bei, dass mehr öffentliche Investitionen die Schuldentragfähigkeit nicht belasten: Zwar steigt das Budgetdefizit, insoweit zusätzliche Investitionen kreditfinanziert werden, wobei auch eine budgetneutrale Finanzierung möglich ist (etwa durch höhere vermögensbezogene Steuern).

Doch weil Investitionen auch gesamtwirtschaftlich die Einkommen steigen lassen, muss die Staatsschuldenquote mittelfristig nicht steigen. Wenn die Ausgaben des Privatsektors positiv auf öffentliche Investitionen reagieren, erhöht sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zusätzlich. Ein durch öffentliche Investitionen mittelfristig stärkeres Wirtschaftswachstum, insbesondere infolge verbesserter Infrastruktur, führt zudem zu höherer Beschäftigung und steigenden Steuereinnahmen, mit positiven Effekten auf die öffentlichen Finanzen. Das kann dazu beitragen, die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu sichern.

In Österreich und anderen EU-Ländern müssen die öffentlichen Investitionen steigen, um wichtige strategische Ziele in Bereichen wie Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur zu erreichen. Die erforderlichen Zusatzinvestitionen in der Höhe von rund 1 Prozent der Wirtschaftsleistung sind zwar beträchtlich, aber durchaus realisierbar.

Die positiven gesamtwirtschaftlichen Kreislaufeffekte von öffentlichen Investitionen sind besonders groß (wobei die Fiskalmultiplikatoren sogar über 2 liegen können), wenn die Investitionsausgaben klaren Infrastrukturbedarf decken oder institutionelle Kapazitäten schaffen und wenn sie Forschung und Entwicklung vorantreiben. Empirische Belege deuten also darauf hin, dass gut konzipierte und zeitlich gut abgestimmte öffentliche Investitionen die wirtschaftliche Entwicklung unterstützen, insbesondere in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten.

Die staatlichen Finanzierungskosten sind aktuell zwar weniger günstig als noch vor ein paar Jahren. Doch Investitionen bieten auch im aktuellen Zinsumfeld langfristig strategische und wirtschaftliche Vorteile. Zudem zeigen Forschungsergebnisse des Internationalen Währungsfonds, dass höhere öffentliche Investitionen in der Vergangenheit die realen öffentlichen Finanzierungskosten durchschnittlich nicht erhöht haben.

Der ehemalige EZB-Präsident und italienische Premierminister Mario Draghi argumentiert, dass Europa sich übermäßig auf seine Exportorientierung verlassen hat, um das Wachstum anzukurbeln. Die Binnennachfrage war angesichts der Duldung eines geringen Lohnwachstums und restriktiver Fiskalpolitik während eines Großteils der 2010er-Jahre gedämpft. Dadurch blieb auch das Produktivitätswachstum in Europa zurück. Da die USA angesichts des Protektionismus der Trump-Regierung nicht mehr wie in der Vergangenheit bereit sind, europäische Exportgüter zu kaufen, und Chinas Importwachstum sich verlangsamt hat, muss Europa sich künftig stärker auf inländische Wachstumstreiber konzentrieren. Dabei sollten öffentliche Investitionen eine wichtige Rolle spielen. [jdm/Blogbeitrag von Heimberger/Dabrowski auf A+W-BLOG]

Nordsee: Umweltverbände kritisieren CO2-Deponiepläne

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und zwei weitere Verbände kritisieren das Vorhaben zur CO2-Deponierung in der Nordsee. Sie lehnen den Antrag des US-amerikanischen Mineralölkonzerns ExxonMobil für Voruntersuchungen in einer gemeinsamen Stellungnahme ab. Dies berichtet der NDR.

Details zur Kritik der Umweltverbände findet man in einer Pressemitteilung, die auf der BUND-Homepage zu findet ist.
Die Verbände lehnen den Antrag aufgrund von erheblichen gesetzlichen, fachlichen und umweltrechtlichen Mängeln ab. Wesentliche Informationen, insbesondere geologische Daten, Risikobewertungen, Nachweise zur Standortintegrität, und aktuelle ökologische Bestandsdaten bleiben unvollständig oder werden unzulässig in spätere Verfahrensschritte verschoben.

Konkret plant der US-Konzern Untersuchungsbohrungen und drei Monate andauernde seismische Tests mit Schallkanonen in der zentralen Nordsee hinter Helgoland. Aus Sicht der Umweltverbände fehlen nicht nur rechtliche Grundlagen für eine Genehmigung; das Vorhaben ist zudem unvereinbar mit dem Meeresschutz, insbesondere mit dem Schutz der Schweinswale und der Klimaschutzfunktion der Meere.

Schallkanonen, sogenannte „Airguns“, erzeugen die mitunter lautesten menschengemachten Geräusche im Meer, erläutern die Umweltverbände. Ihr Schall könne Schweinswale noch kilometerweit entfernt erreichen und Verhaltensreaktionen auslösen. Studien zeigten, dass Schweinswale seismischen Lärm noch in zehn bis zwölf Kilometern Entfernung meiden. Flucht oder verminderte Nahrungsaufnahme, könnten zu populationsrelevanten Auswirkungen führen. Der im Antrag vorgesehene Abstand zu den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Borkum Riffgrund betrage nur rund 8,8 Kilometer – und sei damit zu gering, um eine Beeinträchtigung der Tiere, die in den Gebieten ihre Kälber aufziehen, ausschließen zu können.

Die Kritik der Verbände lautet wörtlich: „Während Öl- und Gas-Konzerne auf Kosten der Natur an einer Stelle Kohlenwasserstoffe aus der Nordsee fördern, wollen sie Kohlendioxid an anderer Stelle mit ebenso zerstörerischen Mitteln wieder in den Meeresuntergrund pressen. Der Schutz der größten Kohlenstoffsenke des Planeten und die Reduktion von Emissionen müssen absoluten Vorrang haben, anstelle von riskanten Scheinlösungen. Statt die ohnehin schon durch Fischerei, Seefahrt und Industrie unter Druck stehende Nordsee weiter zu belasten, brauchen wir endlich eine Klima- und Energiepolitik, die ihrem Namen gerecht wird und das fossile Zeitalter beendet.“

Nachfolgende Informationen bieten die Verbände zum Hintergrund an:

Bei der CCS-Technik (Carbon Capture and Storage) soll Kohlendioxid (CO2) aus Industrieabgasen mit hohem Energieaufwand in einem chemischen Verfahren ausgewaschen (Carbon Capture), durch Pipelines oder per Schiff transportiert und mit hohem Druck unter den Boden im Meer oder an Land gepumpt werden. So sollen klimaschädliche Gase in CO2-Endlagern vermeintlich auf Jahrtausende von der Atmosphäre isoliert bleiben (Storage). Diese Technik ist bereits in der Nordsee vor Norwegen und Großbritannien im Einsatz, allerdings mit erheblichen technischen Schwierigkeiten.

Der Großteil der wenigen realisierten CCS-Projekte weltweit ist bisher gescheitert. Dennoch hat der Bundestag mit der Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetz (KSpG) im Januar 2026 den Weg für den Export und die Speicherung von CO2 in der deutschen Nordsee geebnet. Umweltschutz- und Wasserverbände kritisieren die hohen Risiken für Land- und Meeresökosysteme, sowie die fragwürdige Klimawirkung von CCS. Der geplante Ausbau von CCS-Infrastruktur würde enorme staatliche und private Mittel fehllenken, die dann für echte Klimaschutzlösungen fehlen würden.Zudem lähmt das Versprechen auf subventioniertes CCS den Ausbau der Erneuerbaren Energien und Effizienzmaßnahmen. Anstatt klimaschädliche Abgase zu reduzieren, dürften Kraftwerke, chemische Industrie und Müllverbrenner diese bis unter die Nordsee leiten und dort im Meeresboden deponieren. Gaskraftwerke könnten zudem durch das Gesetz mit dem Etikett „CCS ready“ gebaut werden und Subventionen erhalten. Einmal gebaute Gaskraftwerke werden über Jahrzehnte betrieben, um Investitionskosten zu amortisieren. Das zementiert die Abhängigkeit von Gas im Stromsektor und bremst die Einspeisung von Erneuerbaren. [HM/erstveröffentlich auf gruenealternative.de/forum-d]

Digitaler Aushang für Baukommunikation am Bahnhof Dörpen

Infotafel Bahnhof Dörpen

Reisende und Besuchende am Bahnhof Dörpen können sich neuerdings mit einem digitalen Aushang über geplante Abweichungen der Züge direkt am Gleis informieren. Die neue Anzeige ähnelt einem Tablet und hat einige Bedienfunktionen, die über geplante Abfahrtzeiten der Züge und eventuelle Abweichungen vom Fahrplan – insbesondere durch Baustellen – informieren.

Mittels eines Ansagetasters besteht zudem die Möglichkeit, die aktuelle DSA+-Anzeige ( Dynamische Schriftanzeige) bei Bedarf ansagen/wiederholen zu lassen. Anders als die automatischen Ansagen ist diese Sprachausgabe nur im Nahbereich des Tasters hörbar.

Erläuterungen zum Informationsangebot und zur Bedienung findet man auf DB InfraGO. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative/forum-d]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 13.07.2026: Lengerich
Dienstag, 14.07.2026: Twist
Mittwoch, 15.07.2026: Neumehringen
Donnerstag, 16.07.2026: Lathen
Freitag, 17.07.2026: Lingen
Samstag, 18.07.2026: Haselünne
Sonntag, 19.07.2026: Dörpen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom Montag, dem 13.07.2026 bis Freitag, den 17.07.2026 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Open Air Konzert „Mühle im Wind“ am 25.07.2026

Plakat Mühle im Wind

Wenn sich die historische Mühle im Abendlicht dreht und die ersten Klänge über den Mühlenhof ziehen, beginnt ein ganz besonderer Sommerabend.

Am Samstag, den 25.07. ab 19:30 Uhr verwandelt sich der Mühlenhof wieder in die stimmungsvollste Konzertbühne des Emslands. Freut Euch auf einen unvergesslichen Sommerabend mit Live-Musik, kühlen Getränken und leckeren Snacks!

Den stimmungsvollen Start in den Abend übernimmt die Schützenkapelle Wippingen. Mit ihren mitreißenden Klängen sorgt sie pünktlich zum Sonnenuntergang für die perfekte Einstimmung.

Im Anschluss übernimmt die Band Sonic & Smoke die Bühne. Mit einer packenden Live-Performance, energiegeladenen Rock- und Pop-Klassikern sowie aktuellen Hits reißen sie das Publikum garantiert mit und sorgen für beste Stimmung.

Kommt vorbei, bringt Eure Freunde mit und genießt mit uns einen lauen Sommerabend voller Musik und guter Laune! Tickets bekommt ihr online unter doerpen-kultur.de oder vor Ort unter anderem im Dorfladen Uhlen. Wir freuen uns auf Euch. [Marlies Berling]

Über die Heuchelei beim Kindeswohl

Krankheit ist die normale Reaktion, an der Norm zu zweifeln. - Alexander Muschg

Der heutige Beitrag von Ulrich Scholz ist kein politischer Beitrag, sondern ein persönlicher Bericht eines Betroffenen über den Umgang von Behörden und Gerichten mit Menschen, die von einer psychiatrischen Erkrankung betroffen sind. Psychische Erkrankungen sind - wie jede Erkrankung - sehr individuell. Kein Beinbruch gleicht dem anderen, keine Manie, Depression oder Psychose kann einfach dadurch, dass die Krankheit einen Namen bekommen hat, verstanden werden.

Dennoch maßen sich viele Helfer der verschiedenen Berufe an, alles zu verstehen. Dabei bleiben dann die "normalen" Gefühle, wie Liebe, Sehnsucht nach Geborgenheit oder solidarisches Verhalten auf der Strecke. Begriffe wie Fremdgefährdung, Eigengefährdung oder Kindeswohl, verstellen den Blick auf das, was gebraucht wird, um die Menschenwürde der Erkrankten und der Angehörigen zu sichern. Davon erzählt Scholz in seinem Bericht. [jdm]

  • Wenn man einer Mutter die Kinder wegnimmt

Wenn man in Uganda einer Geiss das Zicklein wegnimmt, dann schreit die tagelang, dass es im ganzen Dorf zu hören ist. Ein afrikanischer Freund erzählte mir davon, nachdem ich ihm die Geschichte von meiner Frau erzählt hatte. Die hatte monatelang geschrien, als man ihr ihre 4 Mädchen (6-14 Jahre alt) weggenommen hatte. Ihr Schreien äußerte sich in Verhaltensweisen, die man als Symptome einer Manie auslegte. Schlaflosigkeit, Verzweiflung, unendliche Traurigkeit, Alkohol, Aggression gegen Sachen, Laute Musik bis nach Mitternacht, Verfolgungswahn und in der Folge der körperliche Zusammenbruch. Ein schlimmer Bandscheibenvorfall und Allergien. Da stellt sich die Frage: Wer ist MAN? – Die Hüter des Wohles der Kinder in unserem Staat. Die Verantwortlichen von Jugendamt, Familienhilfe und Familiengericht.

  • Jede Krankheit hat ihre Geschichte

Auf die Schiene gesetzt wurden sie durch den leiblichen Vater und dessen Anwältin. Ersterer hatte schon einige Jahre vorher für Eheprobleme seine Frau verantwortlich gemacht und sie mit dem KO-Vorwurf, sie ist manisch, stigmatisiert. Mit Unterstützung des Jugendamtes wurde sie damals zu einem Psychiatrie-Aufenthalt unter der Einnahme von Psychopharmaka genötigt. Wenn sie sich einer Behandlung verweigert, würde man ihr die Kinder wegnehmen, war die Pistole, die man ihr auf die Brust gesetzt hatte. Für meine Frau stand fest. Der Mann will ihr die Kinder wegnehmen. Nach der Behandlung hat sie sich von ihm getrennt. Wir haben uns kennengelernt und geheiratet. Sie hat die Einnahme von Tabletten mit Zustimmung des behandelnden Psychiaters abgesetzt. Für sie und ihre Kinder begann ein normales bürgerliches Leben.

  • Ein liebevolles Familienleben, Garant für ein gesundes Leben

Meine Frau ist erblich bedingt manisch, hypo-manisch*. Ihre „Verrücktheit“ zeigte sich in liebenswerten Formen. Ihre „Großartigkeit“ bewies sie in einer die Kinder prägenden endlosen Kreativität. Spielen, Tägliches Singen, Basteln, gemeinsames Kochen, abendliches Vorlesen und beispielhaften soziales Verhalten hatten Mutter und Kinder zu einer eingeschworen Gemeinschaft gemacht. Ich durfte ein Teil davon sein. Wenn wir die Zwillinge morgens zum Kindegarten fuhren, haben wir im Auto zu ihrer Lieblingsmusik gesungen. „Ohne Dich“ von der Münchner Freiheit war das Lieblingslied. Sie kannten den Text auswendig. Wir sind in den Ferien nach Hamburg gefahren. „König der Löwen“. Mutter und Kinder und auch ich waren in einem Märchen. Am Ende des Urlaubs war ich aus beruflichen Gründen in Hamburg geblieben, und meine Frau ist mir ihren Kindern in dem gemieteten Kleinbus zurück nach Hause gefahren.

*hypo-manisch = Zustand von dauerhafter leicht gehobener Stimmung und gesteigertem Antrieb. Es handelt sich um eine abgeschwächte Form der Manie. Im Gegensatz zur schweren Manie bleiben Betroffene voll handlungsfähig und der Zustand führt nicht zu sozialer oder beruflicher Funktionsunfähigkeit.

  • Die Diagnose erzeugt die Krankheit

Wegen einer Lappalie hat dann irgendwann der leibliche Vater seinen Gerichtsgang angetreten und mit dem Argument „Manie“ den Umgang der Kinder mit der Mutter (Wechselmodell) gestoppt. Die Katastrophe nahm ihren Lauf. Für meine Frau wurden ihre Befürchtungen bestätigt. Der Vater will ihr die Kinder nehmen. Die Hüter des Kindeswohls setzten alle ihre Machtmittel ein, um die Argumentation des Vaters zu bestätigen. Anwaltsschreiben, Gerichtsverhandlungen, Gutachtertermine und begleiteter Umgang hatten nur ein Ziel. Die Mutter in die Psychiatrie zu bewegen und einer Tabletteneinstellung zuzustimmen. Das Wohl der Kinder interessierte niemanden. Ihr Verhalten in dieser Zeit wurde als bestätigte Diagnose gewertet, und die erzeugt bekanntlich die Krankheit. Zwei Beispiele.

  • Die Normalen sind die Kranken

Der begleitet Umgang bestand darin, dass einmal pro Woche die Mutter mit jeweils zwei Kindern in Räumen des Jugendamtes unter Aufsicht einer jungen Sozialarbeiterin für eine Stunde spielen durfte. Bei einem dieser Termine, zu denen ich meine Frau gefahren hatte, brachte ich meinen Border Collie Welpen mit. Seit Monaten hatten sich die Kinder auf den Welpen gefreut. Der Vater hatte mich ultimativ aufgefordert, auf keinen Fall den kleinen Hund zum Umgang mitzubringen. Als er uns auf dem Parkplatz mit dem Welpen sah, hat er nicht gehalten und ist weitergefahren. Über WhatsApp hat er sich bei der Begleitung beschwert und den Umgang verweigert. Die junge Dame vom Jugendamt hat daraufhin meiner Frau gegenüber ihren Unmut geäußert, dass sie sich dem Geist des begleiteten Umgangs verweigere. Die ist explodiert, und es fielen unschöne Worte. Zu Ehrenrettung der jungen Begleitperson sei gesagt, dass sie den Vater dazu bewegt hat, die 6jährigen Zwillinge an einem Hinterausgang des Jugendamtes aussteigen zu lassen. Die sind natürlich über den Haupteingang auf den Parkplatz gestürmt, und es gab eine herzliche Begegnung zwischen Kindern und Welpen. Meine Intervention beim Familiengericht hat dazu geführt, dass der begleitete Umgang bei uns zuhause stattfinden sollte. Den hat meine Frau verweigert. Liebevolles Zusammensein mit ihren Kindern im Beisein von gefühlosen Amtspersonen, insbesondere in ihrem gemeinsamen Zuhause, sei eine Farce.

  • Operation gelungen, Patient tot

Ich habe meine Frau in ihrer Haltung bestätigt. Bei dem KO-Termin des Familiengerichts, zu dem ich großzügigerweise zugelassen war, habe ich meine Haltung begründet. Wenn sie das Wohl der Kinder meinen, dann gehört auch dazu, dass sie die gewachsene Liebesbeziehung zwischen Mutter und Kindern und nicht zuletzt das glückliche Familienleben, das sie in den letzten Jahren hatten, berücksichtigen. Ich wurde von der Anwältin des Vaters belehrt, dass ich als Angeheirateter keine Rechte in diesem Fall hätte. KO-Termin deswegen, weil die Richterin dem Antrag des Vaters gefolgt ist. Aussetzung des Umgangs, bis die Mutter eine psychiatrischen Behandlung zustimmt. Die dramatischen Ausführungen des Gerichts hatten bei meiner Frau unsägliche Rückenschmerzen ausgelöst. Sie hatte sich im Gerichtssaal auf den Rücken gelegt, um durch Streck- und Dehnübungen ihren Schmerzen her zu werden. In den Blicken der Anwesenden, des Vaters, der Richterin, der Anwältinnen und der Vertreterin des Jugendamtes, sah ich Mitleid für eine manie-kranke Frau, die eine Behandlung verweigert. Die Sitzung wurde geschlossen. Für meine Frau und ihre Kinder ist sie nie geschlossen. Die Kinder wurden krank. Eine Tochter hat inzwischen mehrere Aufenthalte in der Psychiatrie hinter sich und lebt in einem Internat. Ein Zwilling ist an Diabetes erkrankt. Die Mutter ist ab und zu traurig. Sie hat sich in die Großartigkeit einer Manie geflüchtet.

  • Selbsthilfe braucht die liebevolle Hilfe der Gemeinschaft

Ein Fernstudium der Philosophie in Hagen, das sie während der Corona-Lockdowns begonnen und über 5 Semester mit summa cum laude absolviert hatte, hat meine Frau abgebrochen. Sie wartet auf den Beginn eines prominenten Lebens in einer neuen Welt (nicht in Deutschland, das ihr so viel Leid angetan hat). Den Alltag bekommt sie gut hin. Sie forscht über Anthropologie, Ernährung, schreibt Kochbücher, publiziert im Internet und ist jnzwischen kerngesund. Ich begleite sie dabei, so gut ich kann. Meine übermächtigen Gegner sind wieder Vertreter der Rechts- und Sozialsysteme, die der Gesellschaft dienen sollen und dabei immer wieder unser höchstes Gut vergessen. Die Würde des Menschen. Jeder tut wieder einmal nur seine Pflicht. Eine unendliche Geschichte. [Ulrich Scholz/erstveröffentlicht auf Ulrichs Newsletter]

Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Wippingen – Es soll eine Nutriafalle angeschafft werden

Generalversammlung Jagdgenossenschaft 2026

Um dem immer größer werdenden Problem, dass Nutrias Grabenböschungen unterhöhlen und somit die Böschung und teilweise auch angrenzende Wege zerstören, entgegenzuwirken, will die Jagdgenossenschaft jetzt eine Nutriafalle anschaffen. Die Falle soll den Jägern der einzelnen Reviere zur Verfügung gestellt werden.

Bei den turnusgemäßen Vorstandswahlen wurde der amtierende Vorstand geschlossen in seinem Amt bestätigt: Bernd Nehe (1. Vorsitzender), Ludger Haskamp, Christoph Ubbenjans, Johannes Hempen, Wilhelm Borchers.

Auf großes Interesse stieß der im Anschluss der Generalversammlung stattfindende Vortrag des Vereins Tierrettung Emsland e.V.. Josef Buitmann erklärte, dass es sich um einen gemeinnützigen Verein handle, der auf Spenden angewiesen sei.

Es seien 14 ehrenamtliche Piloten für den Verein unterwegs, um Rehkitze vor der Mahd aus Wiesen zu retten. Nur eine einzige Drohne mit Wärmebildkamera bedeute ca. 7-9000 EUR Anschaffungskosten. Diese Drohnen seien aber heute so gut, dass es fast den ganzen Tag über möglich sei, Rehkitze zu finden, was vor ein paar Jahren nur in den frühen Morgenstunden möglich war.

Ein wichtiges Anliegen war es Josef Buitmann, dass in der Setzzeit der Kitze im Mai /Juni eine frühzeitige Anmeldung der zu mähenden Flächen stattfinde, um die Piloten besser koordinieren zu können. Er beendete den Vortrag mit dem Satz "Das wichtigste ist die Absprache zwischen Landwirt, Jäger und Drohnennpilot."

Auf Vorschlag des Vorstands der Jagdgenossenschaft wurde einstimmig beschlossen, den Verein mit 100 Euro zu unterstützen. Bernd Nehe bedankte sich dann noch bei allen Anwesenden und lud zum gemütlichen Beisammensein und Grillen ein. [Wilhelm Borchers]

„Castor“ steht jetzt in Sögel als Mahnmal

"Castorbehälter" in Sögel 06/2026

Auch wenn die Problematik nicht Tagesthema ist, schwelt doch die Suche nach einem Endlager für Atommüll weiter im Hintergrund. In Wippingen hatte die Interessengemeinschaft Kein Atommüllendlager im Emsland e.V. im Anschluss an eine Kundgebung 2022 ein als Castor-Behälter dekoriertes Güllefass bei der Mehrzweckhalle stationiert. Seitdem erinnert das Fass an die ungelöste Atommüllfrage - oder auch nicht mehr, weil sich das Auge so daran gewöhnt hat, dass das Fass gar nicht mehr wahr genommen wurde.

Andreas Perkmeyer aus Sögel und Michael Horstmann aus Werpeloh stationierten den Castorbehälter jetzt zusammen mit Hermann-Josef Pieper in Sögel in der Wahner Straße. Dort wird er am kommenden Wochenende zunächst den Schützenfestbesuchern ins Auge fallen und danach weiterhin alle daran erinnern, dass die Salzstöcke im nördlichen Emsland Standorte für den strahlenden Müll werden könnten. [jdm/Fotos: Hermann-Josef Pieper]

Ortsteilpokalwoche: Heute Tennisturnier

Flyer Tennisturnier

Kommt vorbei, macht mit oder feuert kräftig an. Heute geht es in die nächste Disziplin: das Tennisturnier. Kommt vorbei, macht mit oder feuert kräftig an. [Marlies Berling]

Ortsteilpokalwoche gestartet: 131 Teilnehmer beim Glücksschießen

Zielscheibe

Am Wochenende waren insgesamt 131 Wippingerinnen und Wippinger der Einladung zur Ortsteilpokalwoche gefolgt, um im Schießstand die erste Disziplin beim „Glücksschießen“ abzulegen.

Hierbei mussten die Teilnehmer mit dem Kleinkaliber oder dem Luftgewehr (für Jugendliche) 10 Schuss abgeben. Anders als gewöhnlich ging es diesmal nicht darum exakt in die Mitte zu zielen, sondern es wurden die Zahlen nach dem Komma addiert (zum Beispiel 4,9 oder 10,6).

Nur die besten 5 Ergebnisse pro Team wurden hierbei gewertet. Wer diese Disziplin am besten absolviert hat wird im Rahmen der Siegerehrung am Ende der Ortsteilpokalwoche, am Samstag 11.07.2026 um ca. 18:00 Uhr auf dem Sportplatz verkündet.

Alle Interessierten ab 12 Jahre, die gerne erneut schießen möchten, laden wir hiermit herzlich immer Freitags ab 19:00 Uhr ein. Darüber hinaus gibt es auch einmal im Monat am Donnerstag ab 20:00 Uhr die Möglichkeit am Damenschießen teilzunehmen. Der nächste Termin hierfür ist bereits in dieser Woche, am Donnerstag, 9.7.2026 um 20:00 Uhr.

Der Schießverein freut sich auf euch. Ansprechpartner: Hermann Jansen, Georg Ganseforth, Kathrin Hempen [Kathrin Hempen]

Wie die Rüstungsindustrie den Staat ausplündert

Videopodcast Lanz + Precht, Folge 250

Angesichts der Vorlage des neuen Bundeshaushalts für 2027 durch Lars Klingbeil, den er nur unter Rückgriff auf 10 Mrd. € aus der Rücklage und einer Neuverschuldung von 200 Mrd. € zustande brachte, dämmert es immer mehr Menschen, dass es sich hier um einen Anfall von kollektivem Wahnsinn handelt. Für die Aufrüstung werden allein 109,7 Milliarden Euro im Haushalt veranschlagt (zusätzlich zu den so genannten Sondervermögen für die Aufrüstung). Der Kommentator der Ems-Zeitung fasste heute so zusammen: "Das Einzige, was unterm Strich so richtig wächst, ist der Etat von Verteidigungsminister Boris Pistorius, was die Rüstungsindustrie freut – und der Schuldenberg. Die jährlichen Ausgaben für Zinsen werden sich bis 2030 auf gut 80 Milliarden Euro verdoppeln."

Im Videopodcast von Markus Lanz und Richard David Precht beschäftigen sich beide mit dem Rüstungswahnsinn und was dies für die deutsche Wirtschaft bedeutet. Und sie beschreiben detailliert, wie sich die Rüstungsindustrie schamlos bereichert.

Für Waffen und Munition gibt es keinen freien Markt, auf dem sich Preise durch Konkurrenz bilden könnten. Der einzige Kunde ist der Staat. Es gibt zwar eine "Bonner Formel", die festlegt, dass Rüstungskonzerne an ihren Aufträgen nur eine Rendite von 6 % erzielen dürfen. Im Podcast wird der Investigativjournalist Christian Schweppe zugeschaltet, der von dem derzeitigen Goldrausch in der Rüstungsindustrie berichtet. Die Rüstungskonzerne umgehen die 6%-Regel einfach dadurch, dass sie ihre Zulieferteile von eigenen Unterfirmen zu überhöhten Preisen beziehen, auf das Gesamtprodukt dann noch einmal 6 % Rendite drauflegen und so den Staat ausplündern. Er bringt Beispiele, dass Funkgeräte 65.000 € pro Stück kosten, oder ein einfacher Jeep 200.000 €. Ein Rüstungsindustrieller habe Ihm gegenüber geäußert, dass es sich bei Munition für die Rüstungskonzerne geradezu um Goldstaub handele. Am 17. Dezember 2025 habe der Haushaltsausschuss des Bundestages innerhalb von vier Stunden schnell mal Rüstungsaufträge im Wert von 50 Mrd. € beschlossen, damit das Geld noch im Haushaltsjahr ausgegeben werde.

Das ist scheinbar kein Problem und gleichzeitig werden jetzt die letzten Kröten durch Höherbesteuerung von Minijobbern zusammengekratzt. Es lohnt sich, sich den ganzen Wahnsinn im Podcast von Lanz und Precht vorführen zu lassen. [jdm]

So funktioniert die von der Bundesregierung vorgesehene Kürzung aller Witwen- und Witwerrenten

Die klassische Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Hinzu kommt die eigene Rente, die aber auf die Witwenrente angerechnet wird, wenn der Freibetrag von 1077 € überschritten wird.

In einem Beispielfall, in dem die Ehefrau eine eigene Rente von 1000 € hat und der Ehemann eine Rente von 2000 €, würde die Ehefrau als Witwe 1100 € Witwenrente bekommen und hätte somit ein Gesamteinkommen von 2100 €.

Der Ehemann würde als Witwer wegen der hohen eigenen Rente keine (oder wenig) Witwerrente bekommen. Sein Einkommen bliebe also bei 2000 €.

Bei dem Rentensplittung-Modell, das die Bundesregierung jetzt einführen möchte, werden die Rentenansprüche geteilt. Die Ansprüche werden zu Lebzeiten oder nach dem Tod (der Gesetzestext liegt ja noch nicht vor) zusammengerechnet und exakt halbiert: Zusammen bekommt unser Beispielpaar 3000 € Rente. Die Witwe würde also 1500 € Rente bekommen, also 600 € weniger als nach heutigem Verfahren. Und zwar jeden Monat!

Und auch der Witwer bekommt 1500 € statt 2000 €, also 500 € weniger als nach heutigem Verfahren.

Das Rentensplittingverfahren hat also nichts mit Geschlechtergerechtigkeit oder mit einer „Anpassung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen“ zu tun, sondern es ist eine drastische Rentenminderung für alle Witwer und Witwen. Da kann eine Witwe allein schon 10 Beispielfamilien die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Einkommensteuerersparnis von 50 €/Monat zahlen.

Auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung gibt es ein Rechenbeispiel, wie sich das Rentensplittung (das heute schon freiwillig möglich ist) auswirken würde. In diesem Beispiel hat die Witwe einen Verlust von 734 € und der Witwer einen Verlust in Höhe von 649 € :

In dem fiktiven Beispiel hat er 60 Entgeltpunkte (EP), davon 40 in den Ehejahren, für die Rente erworben, sie 20 Entgeltpunkte, wovon 10 aus den Ehejahren stammen. Würde den Partnern ihre Rente jeweils auf Grundlage der selbstständig erarbeiteten Entgeltpunkte ausgezahlt, erhielte er nach Multiplikation mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro je Entgeltpunkt eine monatliche Bruttorente von 2.447 Euro, bei ihr betrüge die monatliche Bruttorente 816 Euro. Macht in Summe eine Gesamtrente von 3.263 Euro. Durch das Rentensplitting würde sich nun lediglich das Einkünfteverhältnis verschieben, an der Gesamtrente änderte sich nichts. Weil er während der Ehe 30 EP mehr als seine Frau erworben hat, müsste der Mann hiervon die Hälfte (15 EP) an seine Ehefrau abgeben. Die außerhalb der Ehe erwirtschafteten EPs bleiben beim Splitting unangetastet. Somit gleichen sich die Renten an. Er erhielte 1.836 Euro Bruttorente pro Monat, sie 1.428 Euro.

Wie würde sich ein Rentensplitting nun auswirken, wenn einer von beiden Ehepartnern sterben würde? Ohne das Rentensplitting würde die hinterbliebene Ehefrau aktuell zusätzlich zu ihrer Rente von 816 Euro eine große Witwenrente von 1.346 Euro erhalten. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der Mann erarbeitet hat (55 Prozent von 2.447 Euro). In Summe hätte sie damit Einkünfte in Höhe von 2.162 Euro pro Monat. Hätte das Paar zuvor ein Rentensplitting vorgenommen, hätte die Frau nur die Einkünfte aus ihrer eigenen Rente, also 1.428 Euro, und damit satte 734 Euro weniger jeden Monat. Der Grund: Nach durchgeführtem Rentensplitting haben Hinterbliebene keinen Anspruch mehr auf Witwen- oder Witwerrente.


Auch für den Ehemann wären die Auswirkungen erheblich, sollte seine Frau vor ihm sterben. Ohne das Rentensplitting erhielte er zusätzlich zu seiner eigenen Rente in Höhe von 2.447 Euro noch eine minimale Witwerrente von 38 Euro pro Monat. Der Grund: Seine eigenen Einkünfte übersteigen den derzeitigen Freibetrag von 1.077 Euro und müssen daher teilweise auf die Witwerrente angerechnet werden. Diese würde darum entsprechend gekürzt. So verbliebe aber immer noch eine Gesamtrente von 2.485 Euro pro Monat, was einem monatlichen Vorteil von 649 Euro gegenüber dem Rentensplitting entspräche.
[jdm]

Zellstoffwerk Mercer Rosenthal verlängert geplanten Wartungsstillstand

In der vergangenen Woche gab Mercer International Inc., ein globaler Hersteller von holzbasierten Produkten mit Standorten in Deutschland, Kanada und den USA, bekannt, dass das deutsche Zellstoffwerk Mercer Rosenthal seinen ursprünglich für zwei Wochen geplanten Wartungsstillstand auf den gesamten Monat September 2026 verlängern wird. Gründe wurden nicht genannt. Der Pressedienst EUWID weist auf schwierige Marktbedingungen für europäische Langfaserzellstoffhersteller und hohe Faserkosten und ein ungünstiges Verhältnis von Erlösen und Kosten hin.

Das 1882 unter dem Namen Wiedes Papierfabrik Rosenthal gegründete Werk stellt eine Vielzahl holzbasierter Produkte wie Kraftzellstoff, Tallöl und Lignin her und betreibt das größte Biomassekraftwerk in Thüringen (413 MW thermisch / 57 MW elektrisch). Jährlich werden 360.000 Tonnen Kraftzellstoff (NBSK) für die Papier- und Tissueproduktion hergestellt. Mercer Rosenthal beschäftigt rund 400 Mitarbeiter, einschließlich der Auszubildenden. [jdm]

DIZ Emslandlager wird als Niedersächsischer Kulturort präsentiert

Im April 2026 wurde das DIZ Emslandlager in Papenburg im Rahmen des Förderprogramms SWITCH der Stiftung Niedersachsen mit einer von drei Förderungen ausgezeichnet. Auf dieser Grundlage entwickelt das DIZ derzeit ein interaktives, digitales Lernformat, das historische Orte nationalsozialistischer Verfolgung in Papenburg auf neue Weise erfahrbar macht. Ziel ist es insbesondere, junge Menschen über digitale und ortsbezogene Zugänge für die Geschichte der Emslandlager zu sensibilisieren und zur aktiven Auseinandersetzung anzuregen.

Die Stiftung Niedersachsen stellt das DIZ im Rahmen ihrer Reihe „Niedersächsische Kulturorte“ als Beispiel für innovative Erinnerungs- und Vermittlungsarbeit vor und hat hierzu auch ein Interview mit Historikerin und wissenschaftlichen Mitarbeiterin des DIZ, Tessa Hesener, geführt. Hesener ist auch für das SWITCH-Projekt verantwortlich. [jdm]

Neues Frauenhaus in Meppen eröffnet am 1. August 2026

In Meppen entsteht wieder ein Frauenhaus: Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Ems-Vechte e.V. eröffnet zum 1. August 2026 eine neue Einrichtung mit acht Schutzplätzen für Frauen und ihre Kinder. Damit stehen nach der Schließung des früheren Frauenhauses in diesem Mai infolge der Insolvenz des damaligen Trägers SkF Meppen erneut Schutz- und Unterstützungsangebote vor Ort zur Verfügung. Das Land Niedersachsen unterstützt den Aufbau der neuen Einrichtung.

Der SkF Ems-Vechte e.V. übernimmt die Trägerschaft des Frauenhauses. Als anerkannter Wohlfahrtsverband verfügt der Verein über langjährige Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Frauen, Kindern und Familien. Mit seinen vielfältigen sozialen Angeboten ist der Verband in der Region fest verankert und bringt umfassende Expertise im Bereich des Gewaltschutzes mit.

Das neue Frauenhaus bietet acht Schutzplätze sowie eine umfassende sozialpädagogische Begleitung. Neben der sicheren Unterbringung erhalten die Bewohnerinnen Unterstützung bei rechtlichen, finanziellen und persönlichen Fragestellungen sowie bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven.

Die Neugründung erfolgt vor dem Hintergrund eines weiterhin hohen Bedarfs an Schutz- und Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen. Häusliche Gewalt zählt nach wie vor zu den größten sozialen Herausforderungen in Deutschland. Auch die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim verzeichnet steigende Fallzahlen in der Region. Laut Kriminalstatistik stieg die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent. [Landkreis Emsland]

Verkehrsüberwachung

Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 06.07.2026: Lingen
Dienstag, 07.07.2026: Schöninghsdorf
Mittwoch, 08.07.2026: Dörpen
Donnerstag, 09.07.2026: Klein Berßen
Freitag, 10.07.2026: Meppen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für den 06.07.2026 bis 10.07.2026 außer auf dem Schlagbrückener Weg keine Sperrungen. [jdm]

Das will die Regierung: Abschaffung von Arbeiterrechten und einen glasklaren Verfassungsbruch

Das hochtrabend "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" genannte Programm der Bundesregierung reiht sich ein in die Liste der anderen Angriffe auf Arbeit und Leben der Arbeiterklasse: Verschlechterung des Gesundheitswesens, Abbau des Sozialstaats, Rentenkürzungen, Aufrüstung und Spiel mit der Kriegsgefahr.

Die Bundesregierung will den Pauschalsteuersatz für Minijobs (maximal 603 €) um 3% erhöhen. Der Spitzensteuersatz für Einkommen ab 280.000 € soll um 2 % erhöht werden.

Die Reform der Einkommensteuer soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlasten, also 50 € pro Monat. Die Kürzungen bei der Witwenrente werden alle durchschnittlich verdienenden Witwen und Witwer monatlich etwa 700 € weniger Rente einbringen.

Millionäre zahlen kaum Steuern, weil sie kaum über ein (hoch versteuertes) Gehalt verfügen, sondern „nur“ über (niedrig-pauschal versteuerte) Kapitaleinkünfte verfügen. Ihre Autos, Flugzeuge und Yachten werden steuerlich abgesetzt, aber bei Handwerkerrechnungen, die der Normalbürger bezahlt, wird die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert.

Befristete sachgrundlose Kettenverträge sollen wieder vier (!) Jahre lang möglich sein und sie dürfen ohne Begründung sechsmal verlängert werden.

Für Hochverdiener soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht werden, wobei die Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert sind, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

Arbeitslose sollen nicht mehr durch die Arbeitsagentur weiterqualifiziert werden, sondern die Agentur ist nur eine „Arbeitsmarktdrehscheibe“, die in den nächsten Job treibt mit Job-to-Job-Qualifizierungen. Wer nicht spurt wird durch das Modell der sogenannten Transferentzugsraten zur Verbesserung von Erwerbsanreizen durch Mittelentzug gezwungen, jeden Job anzunehmen. Der Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge spricht hier von „Hartz V“.

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Wer krank ist, soll sich nach dem Willen der Bundesregierung sofort in eine Arztpraxis setzen, um den Gelben Schein (natürlich digital) zu bekommen. Eigentlich logisch, weil viele Arztpraxen sowieso nicht mehr telefonisch erreichbar sind. Und der Arzt soll Angst vor einer Krankschreibung bekommen.

Und noch im Juli 2026 soll ein Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs mit gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen erarbeitet werden, die bis Ende 2026 umgesetzt werden. Damit wären wir bei einem Lieblingsprojekt der Sozialministerin Bärbel Bas, die in ihrer Heimatstadt schon Drangsalierungen von Armen durch Entmietung und Polizeieinsätze politisch unterstützte. Dabei handelt es sich hier um eine Phantomdiskussion. Verluste durch Sozialbetrug bewegen sich im Vergleich mit dem großen Steuerbetrug im Promillebereich.

Versteckt im Punkt 18 zum Wohnungsbau plant die Bundesregierung das Grundgesetz durch ein einfaches Gesetz auszuhebeln.

Sie will eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichten, um vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt. Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau sowie den industriellen Hochlauf seriellen Bauens unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig werden.

Und dann kommt der Hammer: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“

Das ist ein glasklarer Verfassungsbruch. Denn im Grundgesetz-Artikel 15 steht “Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“

Der Berliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnraum von 2021 wurde von der Berliner Landesregierung bisher verschleppt und vom Bund ignoriert. Deshalb hat die Initiative den ersten Teil eines möglichen Vergesellschaftungsgesetzes präsentiert, der zweite soll bald folgen. Und im September wird in Berlin neu gewählt. Linke und Grüne führen die Umfragen an und es besteht dann eventuell die Möglichkeit, dass die Wohnraumvergesellschaftung nun doch im Parlament umgesetzt wird.

Ein Bundesgesetz, das einen Verfassungsartikel verbietet, ist ungesetzlich. Ein Gesetz dürfte lediglich die Entschädigungsfragen regeln. Die Bundesregierung setzt hier einfach darauf, dass es seine Zeit dauern wird, bis ein solches Gesetz wegen gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit zurückgenommen werden muss. Dieses Spiel auf Zeit könnte funktionieren, weil sich bis dahin die politischen Verhältnisse geändert haben könnten und die CDU als Junior-Partner der AFD jedes Vergesellschaftungsgesetz in den Ländern abschmettern könnte.

Es reicht der CDU nicht, dass sie Privatisierungen und immer mehr Abbau von staatlicher Daseinsvorsorge mit Verweis auf die neoliberalen Forderungen der EU durchsetzt. Sie möchte auch erreichen, dass die politischen  Rahmenbedingungen jede Veränderungsmöglichkeit zu Gunsten der Arbeiterklasse verhindern. Die Verfassung soll nur Dekoration sein, und Wohnungen, Krankenhäuser, Verkehrsinfrastruktur und Bildung sollen allein dem Markt überlassen werden.

Um Aufklärung über das Gebaren der Regierung und der Behörden schwieriger zu machen, soll das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verändert werden. Das ist das Gesetz, dass es möglich macht, von Behörden Auskünfte zu bekommen. Der Kreis der Auskunftsberechtigten soll eingeschränkt werden und es soll teuer werden. Der Verband FragDenStaat, der sich für Informationsfreiheit einsetzt, sprach vom "schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik".

Was die Karrieristen à la Lars Klingbeil und Bärbel Bas treibt, so ein Programm stolz in einer Pressekonferenz zu verkünden, ist klar: sie können nichts anderes und leben gut davon. Was aber SPD-Mitglieder und sogar führende Sozialdemokraten in den Gewerkschaften dazu treibt, so ein Programm zu unterstützen, wird ewig ein Rätsel bleiben. Das wird aber nach den nächsten Wahlen wohl auch nicht mehr so interessant sein. [jdm]

Am Sonntag Kaffee und Kuchen im Heimathaus

Flyer Kaffee und Kuchen Familie Klaas 07/2026

Der Heimatverein Wippingen bietet im Rahmen der Ferienpassaktion morgen, am 5. Juli, von 14 bis 17 Uhr die Möglichkeit, das Mühlenpatent abzulegen. Vorgesehen sind außerdem eine Hüpfburg und eine Seilerei zum Herstellen eines Springseils.

Im Heimathaus serviert während des Nachmittags die Familie Klaas Kaffee und Tee, und dazu kann man sich an dem reichhaltigen Kuchenbuffet bedienen. Oder man kauft sich ein leckeres Eis. [Gerd Klaas]

Wippinger Ortsteilpokalwoche

Die nächste Woche steht in Wippingen im Zeichen der Ortsteilpokalwoche, die an diesem Wochenende mit dem Schießturnier „Glücksschießen“ im Schützenhaus beginnt.

Danach geht es weiter: Tennisturnier am Dienstag, Doppelkopfturnier am kommenden Freitag und das Fußballturnier am nächsten Samstag. Weitere Infos im Flyer.

Kommt vorbei, unterstützt euren Ortsteil und freut euch auf spannende Spiele, gute Stimmung und sportlichen Wettkampf! [Marlies Berling]

Blutspendetermin in Renkenberge

Logo SV Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 20. Juli 2026 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus Renkenberge.  

Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer noch dringend Blutkonserven benötigt. Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme.

Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit.   Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können!  Im Jahr 2026 ist noch ein weiterer Spendetermine vorgesehen: Mi. 28. Oktober 2026 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. [Alwin Illenseer]

Kartonfabrik im Schwarzwald insolvent

Die Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH hat beim Amtsgericht Rottweil einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH hat sich auf die Herstellung von hochwertigem Frischfaserkarton spezialisiert. Das Unternehmen produziert mit rund 220 Mitarbeitern am Standort insbesondere sogenannten Faltschachtelkarton, der überwiegend für Verpackungslösungen in der Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetikindustrie eingesetzt wird. Die Gesellschaft betreibt am Standort Baiersbronn ein modernes Kartonwerk und zählt mit einem Umsatz von zuletzt rund 80 Millionen Euro zu den bedeutenden Herstellern von Frischfaserkarton in Europa.

Als Ursachen für die Insolvenz werden vom Insolvenzverwalter Dr. Plathner anhaltend hohe Energiekosten, strukturelle Überkapazitäten und ein schwieriges Marktumfeld genannt. Trotz operativer Maßnahmen zur Kostensenkung konnte die Liquiditätssituation nicht nachhaltig stabilisiert werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun gemeinsam mit seinem Team kurzfristig Maßnahmen zur Stabilisierung einleiten und die wirtschaftliche Lage analysieren. Zur Sicherung der Löhne und Gehälter hat Dr. Plathner bereits eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für die Monate Juni, Juli und August 2026 in die Wege geleitet. Ziel ist es, die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen und eine nachhaltige Sanierungslösung zu erarbeiten. [jdm]

Windpark im Eleonorenwald: NABU verzichtet auf Widersprüche

Im Februar 2026 hatten sich die Marka Taler GmbH & Co KG und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) im Hinblick auf die Errichtung des Windparks im Eleonorenwald zwischen Rastorf und Vrees auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt. Nachdem Marka Taler sich bereit erklärt hat, zusätzlich zu den in den Planungsunterlagen und in der Genehmigung bereits vorgesehenen Maßnahmen noch weitere mit dem NABU abgestimmte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Natur durchzuführen, verzichtete dieser auf weitere rechtliche Schritte gegen die erteilte Genehmigung. Statt der ursprünglich geplanten 36 Windenergieanlagen wurde vereinbart lediglich 28 Anlagen errichten.

„Es freut uns, dass es im Rahmen intensiver Verhandlungen gelungen ist, eine Einigung mit dem NABU zu erzielen“, erklärte Detlef Niedenhof, Geschäftsführer von Marka Taler, in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem NABU. „Denn durch die Errichtung des Windparks mit 28 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 196 Megawatt können wir einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende, zum Klimaschutz und letztlich auch zur Sicherheit Deutschlands durch wenig Abhängigkeit von Energieimporten leisten.“

Auch der NABU war mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. „Den Standort der Anlagen im Eleonorenwald und nahe beim FFH-Gebiet „Langelt“ halten wir zwar nach wie vor für sehr unglücklich,“ erklärt Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim. „Aber es werden nun noch zahlreiche weitere Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der Tierwelt ergriffen. Fällarbeiten im Wald werden nur außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt und Höhlenbäume werden vorher auf Fledermausbesatz kontrolliert. Für jeden Höhlenbaum werden Vogelnist- und Fledermauskästen angebracht. Amphibien- und Reptilienschutzzäune werden aufgestellt, damit die Tiere nicht versehentlich getötet werden. Außerdem wird es noch weitere Ausgleichsflächen und -maßnahmen für Greifvögel, sonstige waldbewohnende Vögel, Fledermäuse und Amphibien geben.  Deshalb halten wir das Vorhaben nun für vertretbar“. Aktuelle Behauptungen in den sozialen Medien, der NABU habe sich „kaufen“ lassen, weist Hübner dagegen vehement zurück. „Der NABU selbst hat gar nichts von der Vereinbarung. Die Vorteile aus der Vereinbarung erstrecken sich ausschließlich auf die Umsetzung von weiteren Naturschutzmaßnahmen durch den Vorhabenträger.“ [jdm]

Landtagspetition zur Überprüfung der Genehmigung des Windparks im Eleonorenwald läuft noch eine Woche

Gegen den genehmigten Windpark im Eleonorenwald ist eine Petition an den Niedersächsischen Landtag gerichtet worden. Dieser soll die Genehmigung des Landkreises Emsland überprüfen.

Eingereicht wurde die Petition von Petra Flüteotte-Kirchner aus Rastdorf. Nach ihrer Meinung umfasst das Vorhaben großflächige Eingriffe in bestehende Waldflächen, einschließlich einer genehmigten Waldumwandlung.
Die Petition kritisiert insbesondere, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde. Laut Genehmigungsbescheid werde dies damit begründet, dass gemäß § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) von den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie von artenschutzrechtlichen Prüfungen abgewichen werden könne. Diese Ausnahme diene der Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie.
Vor dem Hintergrund der Größe des Vorhabens sowie der erheblichen Eingriffe in Waldflächen bestehen nach dem Wortlaut der Petition jedoch Zweifel, ob diese Ausnahme im konkreten Fall rechtmäßig und sachgerecht angewendet wurde.

Der Niedersächsische Landtag solle prüfen, ob das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die zuständigen Behörden zur erneuten Überprüfung anhalten. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Ausnahme von Umweltprüfungen nach § 6 WindBG rechtmäßig angewandt wurde, ob die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit gewahrt wurden und ob naturschutzrechtliche Belange ausreichend berücksichtigt wurden.

Mit dem folgenden Link kommt man zur Petition:
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=199
Wer mitunterzeichnen möchte (rechts oben in der Darstellung), muss seine Daten in ein Formular eingeben und weiterleiten. Danach erhält man eine E-Mail mit der Aufforderung, die Unterzeichnung zu bestätigen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Rekordhitze für den Monat Juni an der Wetterstation Dörpen gemessen

Wetterstation
Die Erfassung der Lufttemperatur in 2 m Höhe erfolgt mit dem Temperaturfühler PT 100 (Luft)

Der Deutsche Wetterdienst erfasst mit einer Wetterstation seit dem 27. Februar 1959 Wetterdaten in Dörpen. Im Internet können die Daten über das von Michael Theusner betriebene Wetterportal eingesehen werden.

Am vergangenen Freitag wurden in Dörpen maximal 36,7 °C gemessen, womit der vorherige Höchstwert für den Monat Juni von 35,1 °C aus dem Jahr 2021 um 1,6 °C überschritten wurde. Davor lag der Tageshöchstwert in Dörpen laut DWD-Wetterstation für den Monat Juni im Jahr 2002 bei 34,5 °C, gemessen am 17.06.2002.

Eine Recherche zur Wetterstation Dörpen offenbart allerdings, dass es im Jahr 2008 einen Standortwechsel gab. Bis Oktober 2008 befand sich die Wetterstation an der Küstenkanalschleuse nordöstlich des Ortes und hatte die Bezeichnung Dörpen (Schleuse). Danach, also ab dem 1. November 2008, wurden die Wetterdaten im Ortsteil Müll südwestlich des Ortes erfasst. Zwischen den beiden Standorten beträgt die Entfernung gut vier Kilometer. Der Deutsche Wetterdienst führt die neue Station unter der Bezeichnung Dörpen. Die Stations-ID6159 hat sich allerdings nicht geändert.

Für den Standort Dörpen (Schleuse) wird die Zusatzinformation „direkt am Küstenkanal“ und eine Höhe von 6 m über NN angegeben, für den neuen Standort Dörpen beträgt die Höhe 8 m über NN, und zum Standort wird ergänzt „auf freiem Feld“. Die Temperatur wird zwei Meter über dem Boden gemessen, und zwar mit einem Temperaturfühler PT 100 (Luft) am neuen Standort. Am Küstenkanal wurden die Temperaturen konventionell mit einem Maximumthermometer erfasst. Diese und weitere Details zu den beiden Standorten in Dörpen findet man auf der DWD-Homepage.

Aus den Informationen ergibt sich die Frage, ob die vor- und nach dem Wechsel des Standortes erfassten Daten vergleichbar sind. Konkret wäre von Interesse, ob mit der neuen Messtechnik im Juni 2002 am neuen Standort höhere Temperaturen gemessen worden wären als am Küstenkanal.

Auch wenn von keinen größeren Abweichungen auszugehen ist, wäre für statistische Auswertungen eventuelle Differenzen interessant, damit keine falschen Rückschlüsse gezogen werden. Dass Messungen fehlerhaft sein können, zeigt das Beispiel der Wetterstation Lingen. Dort musste ein am 25. Juli 2019 gemessener Wert von 42,6 °C korrigiert werden, nachdem er bereits als neuer deutscher Temperaturrekord über die Medien verbreitet worden war; Auswertungen von Parallelmessungen an der Wetterstation hatten ergeben, dass in einem sehr kleinen Bereich des Messfeldes bei bestimmten Wetterlagen auffällig erhöhte Temperaturen registriert wurden. Allerdings traten seit 2017 am Messfeld der Station immer wieder Temperaturen auf, die für die Region nicht repräsentativ waren – der DWD hätte also früher Konsequenzen ziehen können. Neue Rekordhalter waren dann nach der Korrektur gemeinsam die DWD-Wetterstationen Duisburg-Baerl und Tönisvorst (beide NRW) mit am 25. Juli 2019 gemessenen 41,2 °C. So war es einer Pressemitteilung des DWD vom 17. Dezember 2020 zu entnehmen.

An der Station Saarbrücken-Burbach wurden am Samstag, den 27. Juni 2026 ein Wert von 41,4°C gemessen. Dieser Rekord hielt aber nur einen Tag, denn am Sonntag meldete eine Wetterstation in Coschen (Brandenburg) 41,7 °C. Derartige Temperaturrekorde erreichen eine große mediale Beachtung und sollten deshalb zuverlässig sein, damit keine fehlerhaften Daten verbreitet werden. Wir haben deshalb beim DWD um eine Beurteilung des Standortwechsels in Dörpen in Hinblick auf Validität der Daten nachgefragt. Die Beantwortung könne einige Zeit in Anspruch nehmen, wurde uns als Zwischeninformation mitgeteilt. Nach Eingang einer ausführlicheren Antwort des Wetterdienstes werden wir darüber berichten. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]

Sozialverband VdK: Wohngeldkürzungen treffen die Falschen

Bund und Länder planen massive Einschnitte beim Wohngeld: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums sollen 2027 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro eingespart werden, ab 2028 soll die jährliche Kürzung sogar auf über zwei Milliarden Euro steigen.

Dazu VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Bund und Länder wollen ausgerechnet bei Menschen sparen, die schon heute kaum ihre Miete bezahlen können. Was das Bauministerium hier vorlegt, ist eine der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre. Und sie trifft diejenigen, die sich am wenigsten dagegen wehren können.

Über die Hälfte der Wohngeldhaushalte sind Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten. 44 Prozent sind Familien, viele davon Alleinerziehende. Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen – sie haben das Wohngeld. Nun sollen sie erhebliche Teile dieser Unterstützung verlieren. Beim VdK gehen seit geraumer Zeit sehr viele Zuschriften von Mitgliedern ein, die Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Menschen in echter Not.

Für viele Haushalte entscheidet das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten können. Die Bundesregierung plant diese Kürzungen zu einem Zeitpunkt, an dem vielerorts die Mietpreise explodieren, keine günstigen Wohnungen mehr auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden und ein Umzug damit illusorisch ist.Besonders widersprüchlich ist, dass der Gesetzentwurf selbst einräumt, dass infolge der Kürzungen hunderttausende Menschen in die Grundsicherung gedrängt werden. Das ist kein Sparen, sondern eine Kosten-Verschiebung auf dem Rücken der Schwächsten. Wohnungsnot und Altersarmut lassen sich nicht durch Kürzungen verhindern.“ (HM/Quelle: Sozialverband VdK Deutschland e.V.)

Kommunalwahl: Wippinger Liste lädt ein zur Aufstellungsversammlung

Die Wippinger Liste (WL) lädt für Mittwoch, den 8. Juli 2026 um 19.30 Uhr zur Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahl, die am 13. September stattfindet, ein.

An diesem Abend sollen im Gemeindehaus die Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat Wippingen und den Samtgemeinderat Dörpen gewählt werden.

In der Einladung heißt es: "Die Wippinger Liste ist offen für alle. Wenn du dich für unser Dorf einsetzen, Ideen einbringen oder sogar selbst kandidieren möchtest, bist du herzlich willkommen. Ganz egal, ob du schon länger dabei bist oder einfach einmal unverbindlich reinschnuppern möchtest – wir freuen uns auf dich. Wippingen lebt vom Mitmachen. Komm vorbei und gestalte die Zukunft unseres Dorfes mit!" [Hermann-Josef Pieper/jdm]