Die deutsche Sektion von International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) kritisiert in aller Schärfe Militärangriffe auf atomare Anlagen, Gesundheitseinrichtungen und zivile Energieinfrastruktur wie Ölraffinerien und Gasfelder und Drohungen mit solchen Angriffen. Die Organisation warnt vor einem Ökozid. Gestern ist nach iranischen Angaben bei US-Angriffen erneut das Gelände des Atomkraftwerks Buschehr getroffen worden. Vergangene Woche war das einzige Atomkraftwerk des Iran schon einmal von einem Geschoss getroffen worden.
„Wir begrüßen die klare Verurteilung des Irankrieges als völkerrechtswidrig durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Die IPPNW appelliert an die Bundesregierung, nun dem Beispiel Spaniens zu folgen und gegenüber den USA und Israel eine direkte und indirekte Unterstützung des Krieges zu verweigern“, erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen.
Zudem haben die USA und Israel die Urananreicherungsanlage in Natans angegriffen. Am 21. März schlugen mehrere iranische Langstreckenraketen in Dimona und Arad in Israel ein. Hier wohnen Mitarbeiter*innen des Kernforschungszentrum Negev, wo die israelischen Atomwaffen vermutet werden. Die iranische Regierung drohte zudem mit einem Angriff auf das Atomkraftwerk Baraka in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Ein direkter Treffer auf eine Atomanlage würde keine Explosion wie bei einer Atomwaffe auslösen. Das Risiko besteht in der Freisetzung radioaktiver Stoffe, die in die Umwelt gelangen und möglicherweise eine langfristige Kontamination verursachen. Die Folgen eines solchen Beschusses hängen davon ab, welcher Teil einer Anlage getroffen wird und welche radioaktiven Stoffe dort vorhanden sind.
IAEA-Chef Rafael Grossi forderte bereits mehrfach militärische Zurückhaltung von den Kriegsparteien. Es gelte, jedes Risiko eines Atomunfalls zu vermeiden. Das Internationale Rote Kreuz hat darauf hingewiesen, dass atomare Anlagen nach dem humanitären Völkerrecht einen besonderen Schutz genießen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO verurteilte zudem bereits am 11. März 2026 18 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen im Iran seit Beginn des Krieges.
Der Krieg der USA und Israels gegen den Iran ist schon jetzt eine Katastrophe nicht nur für die Menschen, sondern auch für das Klima. Wissenschaftler*innen gehen in einer Analyse davon aus, dass der Krieg bereits in den den ersten 14 Tagen zu 5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen geführt hat. Er zehre das globale Kohlenstoffbudget schneller auf als die 84 Länder mit den geringsten CO²-Emissionen zusammen genommen.
Nach Angriffen auf iranische Öllager hatte die iranische Umweltbehörde den Menschen geraten, in den Häusern zu bleiben. Der Iranische Rote Halbmond warnte vor möglichem sauren Regen, ausgelöst durch giftige Chemikalien. Es gibt im Iran kaum Masken und Inhalationsgeräte, die die Menschen schützen. Brennende Energieinfrastruktur in den Golfstaaten und Angriffe auf Öltanker in der Straße von Hormus und auf Gaslager führen zu giftigen Emissionen, die die Biosphäre belasten.
Eine Analyse zum Thema von Fred Otu-Larbi, Patrick Bigger, und Benjamin Neimark finden Sie unter https://climatecommunityinstitute.substack.com/p/iran-war-pollution [PM IPPNW]
Schlagwort: Völkerrecht
Wenn Recht zum Dogma wird, sterben Menschen
Eine ungerechtfertigte Juristenschelte
- Das Recht auf Leben
Wissen Sie, wer einmal veranlasst hat, dass Juristen einen schwarzen Mantel zu tragen haben? – Der preußische Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I (ca. 1728). Der Vater Friedrichs des Großen wollte, dass man diese Spitzbuben und Wortverdreher schon von weitem erkennt. Über die Zeit haben es diese Spitzbuben weit gebracht. Als Vertreter der dritten Macht im demokratischen Staat sprechen sie heute im Namen des Volkes Recht. Sie können Bürger, wenn schuldig gesprochen, einsperren. In 27 Staaten der demokratischen USA dürfen Richter sogar mit dem Tod bestrafen. Je nach Staat werden Verurteilte per elektrischen Stuhl, Giftspritze oder Erschießen umgebracht. Gottseidank sind wir Europäer auf der Entwicklungsleiter der Humanität schon etwas höher geklettert. Im Verlauf des Einigungsprozesses Europas in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde in der europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf Leben festgeschrieben. In Deutschland gilt es seit 1949 und ist ein sogenanntes ewiges Recht. Das heißt, es ist unumkehrbar. Bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts hatte man Ausnahmen zugelassen. In bestimmten Situationen durfte man in den Beitrittsländern die Todesstrafe verhängen und vollziehen. Mit dem Protokoll 13 wurden 2003 diese Ausnahmen abgeschafft. In Europa gilt für jeden Menschen bedingungslos das Recht auf Leben.
- Die Basis allen Rechts - Christsein
Wenn man die Entwicklung liest, beschleicht einen das Gefühl, dass nicht von Humanität beseelte am Werke waren, sondern Juristen, denen es um Recht und Ordnung ging. Die rationale Auflistung der Gründe für und gegen die Todesstrafe in Kommentaren verrät sie. Eigentlich müsste doch unser Christsein ausreichen, um die Todesstrafe abzuschaffen. - Formsache, meinen Sie? – Zunächst ist Christsein überhaupt keine Formsache. Steht dahinter doch die Verinnerlichung dessen, was Jesus Christus gelebt und gepredigt hat. Die Schlüsselwerte sind Nächstenliebe, Gewaltlosigkeit, Vergebung, Feindesliebe und Vertrauen. Diese Werte wurden bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland von Juristen in ein Gesetzeswerk übertragen (Verfassung), das die Beziehungen in unserem Staatswesen zwischen Regierung und Regierten regeln sollte. Parallel zu den Funktionen in einem demokratischen Industriestaat wurde ein Netzwerk von Gerichten geschaffen, in denen Juristen als Richter und Anwälte über Konflikte ihres Sachgebietes streiten und Recht sprechen sollten. Die (Un-)Kultur, die daraus entstanden ist, rechtfertigt nachträglich die Anordnung des preußischen Soldatenkönigs. Sie hat nämlich dazu geführt, dass von Staatswegen immer noch Menschen bei der Verfolgung außenpolitischer Ziele getötet werden dürfen. Drei Ausprägungen dieser Kultur machen es möglich.
- Wenn Sprache das Töten von Menschen zur Pflicht macht
Die erste ist eine neue Sprache, die Juristen entwickelt haben, um die Verletzung christlicher Werte zu verschleiern. Begriffe wie Selbstverteidigung, Humanitäre Intervention, die Verantwortung für den Schutz unterdrückter Völker und Regeln der Gewaltanwendung, um Kollateralschäden zu vermeiden, sollen Politikern und Bürgern den Krieg als gute Sache, ja sogar als notwendig, schmackhaft machen. Wie die Kriege auf dem Balkan, in Afghanistan, im Irak, in Libyen, in der Ukraine und jetzt in Westasien belegen, tun sie es, unbeirrt vom Scheitern und der Opfer, immer wieder. Beispiel: Während des Luftkrieges der NATO gegen Restjugoslawien (1999) wurde beim morgendlichen Presse-Briefing der NATO-Sprecher gefragt, was der Plan sei, wenn der Serbenführer Milošević nicht nachgibt. Die Antwort: Wir bomben weiter. Wären die Verantwortlichen Politiker vom Geist des Christseins beseelt gewesen, hätten sie gesagt: “wir verhandeln weiter”. Sie könnten auf diese Weise den Ukrainekrieg beenden und den Krieg in Westasien. Interessen getriebene Rechtspositionen verhindern es. Dieses gottlose Wechselspiel hat zu einer zweiten Ausprägung in unserer Rechtskultur geführt. Menschenfeindlichkeit und Dominanz von Rechtspositionen in der Politik.
- Krieg – eine Sache der Political Correctness
Seit dem Kosovo-Luftkrieg der NATO (1999), an dem erstmalig auf Betreiben des grünen Außenministers Joschka Fischer auch deutsche Kampfflugzeuge teilnahmen, erleben wir ein Verkümmern von Friedenspolitik. Frauen, die immer in der ersten Reihe standen, wenn es gegen Krieg ging, sind heute vehemente Befürworter militärischen Eingreifens und Aufrüstung. Das menschliche Leiden von Krieg wird ausgeblendet. Schließlich geht es darum, für ein höheres Rechtsgut einzustehen, wenn es von außen bedroht wird (Souveränität, Selbstverteidigung, Demokratie usw). Diese Haltung, die seit Jahren vom Mainstream der Politik und den Medien tagtäglich unters Volk gebracht wird, ist inzwischen zu einem Diktat der Political Correctness geworden. Mein Selbstverständnis als Bürger in einer Demokratie mag das nicht hinnehmen, und ich widerspreche, was mir leichtfällt. Meine Gegenüber kommen an 35 Jahren Ausbildung und Erfahrung als Jet-Pilot, Luftkriegsplaner und Lehrer nicht vorbei. Dazu ein Erlebnis aus dem Jahr 2017.
- Wenn Recht zum Dogma wird
In der Talkshow “Hart aber Fair” zum Thema Luftkrieg in Syrien erklärte ich dem Publikum, wie in einem Air Operation Center die Zieleauswahl vonstatten geht. Jedes Ziel, das bombardiert werden soll, wird von einem Kriegsvölkerrechtler (Legal Advisor=LEGAD) auf mögliche Kollateralschäden begutachtet. Dabei geht es nicht darum, sie auszuschließen, sondern darum, sie zu minimieren. Sind zivile Opfer zu erwarten, wird deren wahrscheinliche Anzahl in Bezug zur Wichtigkeit des Zieles gesetzt. Bei einem hohen General des Gegners, der getötet werden soll, wird man sicherlich auch eine höhere Anzahl von toten Zivilisten in Kauf nehmen. Jeder Bomberpilot, der einen solchen Angriff fliegt, ist juristisch gedeckt, solange er die vorgegebene maximale Anzahl der Kollateralschäden nicht überschreitet. Meine Feststellung, dass auch der Westen mit seinen Bomben Zivilisten umbringt und wir deswegen nicht moralischer sind als die anderen, wurde vom Publikum mit Beifall quittiert. Der ebenfalls anwesende Talkgast Julian Reichelt, damals Chefredakteur bei BILD, rastete aus und beleidigte mich. Er hatte für das Eingreifen der NATO in Syrien plädiert. Die Springer-Presse setzte am nächsten Tag die Verunglimpfungen fort. Es gab keinen Fact-check. Wir sind juristisch “die Guten”. Damit war das Recht auf Krieg moralisch gerechtfertigt. Hier wird die dritte Ausprägung einer Rechtskultur sichtbar, die nicht mehr auf ihrer christlichen Basis steht, sondern ANSTATT als Handlungsmaxime hat. Auf diese Weise wurde unser schönes Internationale Recht zum Dogma, das für andere Kulturen keinen Platz lässt. Die weitverbreitete Fremdenfeindlichkeit im Westen mit seiner unmenschlichen Abschiebepolitik und nicht zuletzt unsere Kriege sind Indiz dafür, dass wir irgendwann einmal Gott umgebracht haben, wie Nietzsche es nannte. Daran ist niemand schuld, schon gar nicht Juristen.
- Veränderung, die nichts kostet
Sicher ist, dass Kulturveränderung von Nöten ist, wenn wir uns als Europäer aus dem menschenfressenden Krieg/Frieden/Krieg-Muster lösen wollen. Unsere geschichtlichen Erfahrungen geben einen solchen Musterbruch vor. Die große Veränderung wird es nicht geben. Die Lösung liegt eher in der Haltung des einzelnen. Anstatt zu sagen „Wir bomben weiter“ sollten wir sagen „Wir verhandeln weiter“. Wir werden überrascht sein, was sich alles verändern kann. [Ulrich Scholz/erstveröffentlicht auf Ulrichs Newsletter]
Gutachten des Bundestags sieht Rechtsbruch der USA gegen Kuba
Nach dem US-Überfall auf Venezuela hatte Donald Trump per Dekret angeordnet, Kuba komplett von der Erdölversorgung abzuschneiden. Jedes Land, das Kuba direkt, über Drittstaaten oder Zwischenhändler mit Rohöl beliefere, werde mit drastischen Zusatzzöllen bestraft. Trump erklärte den „nationalen Notstand“, da Kuba eine „außergewöhnliche Bedrohung“ für die nationale Sicherheit und die außenpolitischen Ziele der USA darstelle. Das Ziel der USA ist, Kuba auszuhungern und dadurch Aufstände zu provozieren.
Chiles Regierung hat eine Nothilfe für Kuba angekündigt. In einem Kommuniqué vom 12. Februar teilt das Außenministerium mit, dass über den chilenischen Fonds gegen Hunger und Armut eine Million US-Dollar an UNICEF gespendet werden sollen. Chile folgt damit dem Beispiel von Mexiko, das inmitten der verschärften Blockade der USA Hilfsgüter an die Karibikinsel liefert.
Ein aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bestätigt, dass die Embargopolitik der USA gegen Kuba in mehreren Hinsichten Völkerrechtsprinzipien und Gesetze verletzt. Die Wissenschaftler untersuchten aus juristischer Sicht wesentliche Elemente der gegen Kuba gerichteten US-Sanktionen. Darüber hinaus wurden die damit verbundenen Souveränitätsverletzungen der USA auf Drittländer rechtlich analysiert und der darauf bezogene Bedarf an Abwehrmaßnahmen insbesondere vonseiten der Europäischen Union untersucht.
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben praktisch sofort nach der erfolgreichen Revolution gegen das Batista-Regime von 1958 seit den 1960er-Jahren ein umfangreiches Sanktionsregime gegen die Republik Kuba errichtet. Bis zur Revolution war Kuba für die USA ein riesiges Spielcasino mit Bordellbetrieb. Während es sich bei diesen Sanktionen im Ausgangspunkt noch um ein bloßes Wirtschaftsembargo im Rahmen des Kalten Krieges handelte, so haben die USA die Sanktionen durch den Erlass zweier neuer Sanktionsgesetze in den 1990er-Jahren noch einmal bedeutend verschärft. Die UN-Vollversammlung hat Jahr für Jahr dieses Sanktionsregime der USA mit fast allen Stimmen – auch Deutschlands -verurteilt. Die Europäische Union (EU) hat bereits 1996 die „EU-Blocking-Verordnung“ erlassen, die aber kaum praktisch umgesetzt wird.
In dem Gutachten vom 30. Januar heißt es: "Demgegenüber finden sich allerdings auch Stimmen im völkerrechtlichen Schrifttum, welche in einseitigen Sanktionsregimen, die besonders intensiv wirken, einen verbotenen Zwang sehen. Bei dem Kuba-Embargo handelt es sich fraglos um ein äußerst intensives Sanktionsregime. Kuba wird nicht nur vom US-amerikanischen Markt abgeschnitten, sondern durch US-amerikanische Sanktionen gegenüber anderen Staaten und Personen, welche Wirtschaftsbeziehungen zu Kuba pflegen (sogenannte "Sekundärsanktionen"), eine völlige "Abschottung" Kubas vom Weltmarkt beabsichtigt wird. In dieser Abschottung liegt beispielsweise (…) die Überschreitung der Grenze zum unzulässigen Zwang. Auch andere Stimmen nehmen in Bezug auf das Kuba-Embargo einen Verstoß gegen das Interventionsverbot an."
Das Gutachten wurde vom Bundestagsabgeordneten Ulrich Thoden, dem Sprecher für Verteidigungspolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag beauftragt. Thoden sagt zu dieser wissenschaftlichen Analyse: "Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat bestätigt, dass insbesondere die extraterritoriale Anwendung der US-Sanktionen gemäß dem LIBERTAD (Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act) von 1995 als völkerrechtswidrig angesehen werden kann. Dabei handelt es sich um sogenannte "Sekundärsanktionen", mit denen Drittstaaten und ihre Staatsangehörigen dazu gezwungen werden, die Primärsanktionen mitzutragen, d.h. jegliche wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba zu unterlassen." Die Vorschriften des US-Gesetzes LIBERTAD Act stehen wegen der betroffenen Drittländer im Widerspruch zum GATT-Abkommen, weil der Import von Waren eingeschränkt wird, die kubanische Bestandteile enthalten.
Als praktische Schlussfolgerungen für die Bundesregierung meint Thoden, sie müsse den aktuellen "militärischen Interventionen der USA in Lateinamerika präventiv entgegentreten und das Völkerrecht mit Nachdruck verteidigen sowie die offensichtlichen Völkerrechtsbrüche der USA als solche klar benennen und verurteilen." Auf EU-Ebene müsse für die konsequente Anwendung des Abwehrgesetzes (die Blocking-Verordnung von 1996) gegen die völkerrechtswidrigen extraterritorialen Sekundärsanktionen aus dem Kuba-Embargo gesorgt werden, dazu gebe es Pflichten, die realisiert werden müssten.
Denn, so Thoden weiter: "Was Kubas Wirtschaft schon seit Jahrzehnten stranguliert, kann sich unter Trumps imperialistischer Expansionspolitik auch schnell gegen die europäischen Volkswirtschaften wenden." Daher sei die Linke solidarisch mit den Menschen in Kuba, die selbstbestimmt über die Entwicklung der eigenen Gesellschaft und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes entscheiden wollen. In den internationalen Beziehungen müsse die Stärke des Rechts über dem Recht des Stärkeren stehen. [jdm/america21/Bundestag]
Rede von Jeffrey Sachs vor dem UN-Sicherheitsrat zur US-Aggression gegen Venezuela
Jeffrey D. Sachs, Präsident des UN Sustainable Development Solutions Network, Direktor des Center for Sustainable Development an der Columbia University und Akademiemitglied der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften im Vatikan, hat auf der Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Montag, dem 5. Januar 2026, als geladener Experte folgende Rede gehalten. Er hat sie auf seiner Internetseite in Englisch dokumentiert.
Herr Präsident, verehrte Mitglieder des Sicherheitsrats,
die Frage, mit der sich der Rat heute befasst, ist nicht die Art der Regierung Venezuelas. Die Frage ist, ob ein Mitgliedstaat – durch Gewalt, Zwang oder wirtschaftliche Strangulierung – das Recht hat, über die politische Zukunft Venezuelas zu entscheiden oder Kontrolle über dessen Angelegenheiten auszuüben.
Diese Frage betrifft unmittelbar Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen, der die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates verbietet. Der Rat muss entscheiden, ob dieses Verbot aufrechterhalten oder aufgegeben werden soll. Eine Aufgabe dieses Verbots hätte schwerwiegende Folgen.
Hintergrund und Kontext
Seit 1947 hat die Außenpolitik der Vereinigten Staaten wiederholt Gewalt, verdeckte Aktionen und politische Manipulation eingesetzt, um einen Regimewechsel in anderen Ländern herbeizuführen. Dies ist eine sorgfältig dokumentierte historische Tatsache. In ihrem Buch Covert Regime Change (2018) dokumentiert die Politikwissenschaftlerin Lindsey O’Rourke allein zwischen 1947 und 1989 70 versuchte US-Operationen zum Regimewechsel.
Diese Praktiken endeten nicht mit dem Kalten Krieg. Seit 1989 gehören zu den wichtigsten Regimewechseloperationen der Vereinigten Staaten, die ohne Genehmigung des Sicherheitsrats durchgeführt wurden, unter anderem: Irak (2003), Libyen (2011), Syrien (ab 2011), Honduras (2009), Ukraine (2014) und Venezuela (ab 2002).
Die dabei angewandten Methoden sind gut etabliert und gut dokumentiert. Dazu gehören offene Kriegführung, verdeckte Geheimdienstoperationen, Anstiftung zu Unruhen, Unterstützung bewaffneter Gruppen, Manipulation der Massen- und sozialen Medien, Bestechung von Militär- und Zivilbeamten, gezielte Attentate, Operationen unter falscher Flagge und Wirtschaftskrieg mit dem Ziel, das zivile Leben zum Erliegen zu bringen.
Diese Maßnahmen sind gemäß der UN-Charta illegal und führen in der Regel zu anhaltender Gewalt, tödlichen Konflikten, politischer Instabilität und großem Leid der Zivilbevölkerung.
Der Fall Venezuela
Die jüngste Bilanz der Vereinigten Staaten in Bezug auf Venezuela ist eindeutig. Im April 2002 wussten die Vereinigten Staaten von einem Putschversuch gegen die venezolanische Regierung und billigten diesen. In den 2010er Jahren finanzierten die Vereinigten Staaten zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich aktiv an regierungsfeindlichen Protesten beteiligten, insbesondere im Jahr 2014. Als die Regierung hart gegen die Proteste vorging, verhängten die USA eine Reihe von Sanktionen. Im Jahr 2015 erklärte Präsident Barrack Obama Venezuela zu einer „ungewöhnlichen und außerordentlichen Bedrohung für die nationale Sicherheit und Außenpolitik der Vereinigten Staaten“.
Im Jahr 2017 diskutierte Präsident Trump bei einem Abendessen mit lateinamerikanischen Staats- und Regierungschefs am Rande der UN-Generalversammlung offen die Option einer Invasion der USA in Venezuela, um die Regierung zu stürzen. Von 2017 bis 2020 verhängten die USA umfassende Sanktionen gegen die staatliche Ölgesellschaft. Die Ölproduktion sank von 2016 bis 2020 um 75 Prozent, und das reale Pro-Kopf-BIP (KKP) ging um 62 Prozent zurück.
Die UN-Generalversammlung hat wiederholt mit überwältigender Mehrheit gegen solche einseitigen Zwangsmaßnahmen gestimmt. Nach internationalem Recht ist nur der Sicherheitsrat befugt, solche Sanktionen zu verhängen.
Am 23. Januar 2019 erkannten die Vereinigten Staaten Juan Guaidó einseitig als „Interimspräsidenten“ Venezuelas an und froren am 28. Januar 2019 venezolanische Staatsvermögen im Ausland in Höhe von rund 7 Milliarden US-Dollar ein und übertrugen Guaidó die Verfügungsgewalt über bestimmte Vermögenswerte. Diese Maßnahmen sind Teil der seit mehr als zwei Jahrzehnten andauernden Bemühungen der Vereinigten Staaten um einen Regimewechsel.
Jüngste globale Eskalation der Vereinigten Staaten
Im vergangenen Jahr haben die Vereinigten Staaten Bombenangriffe in sieben Ländern durchgeführt, von denen keiner vom Sicherheitsrat genehmigt wurde und keiner im Rahmen der Charta als rechtmäßige Selbstverteidigung durchgeführt wurde. Zu den Zielstaaten gehören Iran, Irak, Nigeria, Somalia, Syrien, Jemen und nun auch Venezuela.
Im vergangenen Monat hat Präsident Trump direkte Drohungen gegen mindestens sechs UN-Mitgliedstaaten ausgesprochen, darunter Kolumbien, Dänemark, Iran, Mexiko, Nigeria und natürlich Venezuela. Diese Drohungen sind in Anhang I dieser Erklärung zusammengefasst.
Was heute auf dem Spiel steht
Die Mitglieder des Rates sind nicht aufgefordert, über Nicolás Maduro zu urteilen. Sie sind nicht aufgefordert, zu beurteilen, ob der jüngste Angriff der Vereinigten Staaten und die anhaltende Seeblockade Venezuelas zu Freiheit oder Unterwerfung führen. Die Mitglieder des Rates sind aufgefordert, das Völkerrecht und insbesondere die Charta der Vereinten Nationen zu verteidigen.
Die realistische Schule der internationalen Beziehungen, die am brillantesten von John Mearsheimer formuliert wurde, beschreibt den Zustand der internationalen Anarchie treffend als „die Tragödie der Großmachtpolitik“. Der Realismus ist daher eine Beschreibung der Geopolitik, keine Lösung für den Frieden. Seine eigene Schlussfolgerung lautet, dass internationale Anarchie zu Tragödien führt.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Völkerbund gegründet, um die Tragödie durch die Anwendung des Völkerrechts zu beenden. Doch die führenden Nationen der Welt versäumten es in den 1930er Jahren, das Völkerrecht zu verteidigen, was zu einem erneuten Weltkrieg führte.
Aus dieser Katastrophe ging die Vereinten Nationen hervor, als zweite große Anstrengung der Menschheit, das Völkerrecht über die Anarchie zu stellen. Mit den Worten der Charta wurde die UNO gegründet, „um künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal in unserem Leben unermessliches Leid über die Menschheit gebracht hat“.
Angesichts der Tatsache, dass wir uns im Atomzeitalter befinden, darf ein Scheitern nicht wiederholt werden. Die Menschheit würde untergehen. Es gäbe keine dritte Chance.
Vom Sicherheitsrat geforderte Maßnahmen
Um seinen Verpflichtungen aus der Charta nachzukommen, sollte der Sicherheitsrat unverzüglich folgende Maßnahmen beschließen:
- Die Vereinigten Staaten müssen unverzüglich alle expliziten und impliziten Drohungen oder die Anwendung von Gewalt gegen Venezuela einstellen und unterlassen.
- Die Vereinigten Staaten müssen ihre Seeblockade und alle damit verbundenen militärischen Zwangsmaßnahmen, die ohne Genehmigung des Sicherheitsrats durchgeführt wurden, beenden.
- Die Vereinigten Staaten müssen ihre Streitkräfte unverzüglich aus Venezuela und aus dem Umkreis Venezuelas abziehen, einschließlich aller nachrichtendienstlichen, maritimen, luftgestützten und anderen vor Ort stationierten Mittel, die zu Zwangsmaßnahmen eingesetzt werden.
- Venezuela hält sich an die Charta der Vereinten Nationen und die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschützten Menschenrechte.
- Der Generalsekretär ernennt unverzüglich einen Sonderbeauftragten, der beauftragt ist, mit den relevanten venezolanischen und internationalen Akteuren in Kontakt zu treten und dem Sicherheitsrat innerhalb von vierzehn Tagen Empfehlungen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen vorzulegen, und der Sicherheitsrat befasst sich weiterhin dringend mit dieser Angelegenheit.
- Alle Mitgliedstaaten sollen sich in strikter Übereinstimmung mit der Charta von einseitigen Drohungen, Zwangsmaßnahmen oder bewaffneten Aktionen außerhalb der Autorität des Sicherheitsrats enthalten.
Zum Schluss
Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder, der Frieden und das Überleben der Menschheit hängen davon ab, ob die Charta der Vereinten Nationen ein lebendiges Instrument des Völkerrechts bleibt oder in die Bedeutungslosigkeit versinkt. Das ist die Entscheidung, vor der dieser Rat heute steht. Vielen Dank. [jdm]
Völkerrechtswidriger Angriffskrieg der USA – Deutsche Regierung kopfnickt und rüstet auf
Nach dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen den Iran üben sich die westlichen Politiker wieder in der Kunst, Lügen so oft zu erzählen, bis sie geglaubt werden. Dabei können sie sich auf die Presse verlassen.
Dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriff handelt, ist allerdings auch schon bei der Tagesschau angekommen. Jetzt heißt es in den Politikerstellungnahmen und den Kommentaren, der Iran müsse jetzt endlich über das Atomprogramm verhandeln. Der deutsche Außenminister Johann Wadephul sagte, Deutschland werde zusammen mit Großbritannien und Frankreich "weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, dass wir jetzt ernsthaft verhandeln."
Dabei interessiert sich offensichtlich niemand in den USA dafür, was die EU-Staaten so von sich geben. Wadephul hatte noch am Mittwoch gesagt, er glaube, die USA würden sich in den Krieg in Iran nicht einmischen. Von dem Angriff auf den Iran wurde die deutsche Regierung erst im Nachhinein informiert.
Der Iran hat die Verhandlungen über das Atomprogramm nicht abgebrochen, sondern die USA haben ein bereits verhandeltes Abkommen gekündigt. Und neue Verhandlungen haben sie nicht führen wollen.
Zudem ist die Beendigung des Atomprogramms vermutlich nicht das alleinige Ziel. Israel – und damit den USA - geht es wohl auch um die Zerstörung der iranischen Raketen-Bewaffnung und darüber hinaus um einen Regime-Change, also die Absetzung der Regierung. Die letzten desaströsen Versuche des Westens Regime in Afghanistan, Libyen und Syrien wegzubomben, waren an Brutalität kaum zu überbieten.
Die USA haben erneut gezeigt, dass sie sich um das Völkerrecht nicht scheren und das Recht des Stärkeren ausüben wollen. Das ist das, was die EU-Staaten allen Staaten vorwerfen, die sich nicht vor dem politischen Westen ducken.
Wenn Wadephul, Merz, Macron und Starmer jetzt scheinheilig diplomatische Lösungen ausgerechnet vom Angegriffenen fordern, dem zudem Verhandlungen verweigert wurden, ist das eine Nebelkerze. Den Menschen soll die Brutalität des politischen Westens nicht klar werden.
Dazu passt, dass die Nato jetzt auf dem kommenden Gipfel offiziell beschließen wird, ihre jährlichen verteidigungsrelevanten Ausgaben bis 2035 auf mindestens fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen. Die bereits sehr hohen Militärausgaben im Jahr 2024 in Höhe von 90,6 Milliarden Euro würden sich in Deutschland auf mehr als 200 Milliarden Euro erhöhen. Der Bundeshaushalt betrug letztes Jahr etwa 466 Milliarden Euro.
Alle Nato-Staaten setzen also auf das Recht des Stärkeren. Dafür sind sie bereit, praktisch die Hälfte des zur Verfügung stehenden Geldes in Waffen umzusetzen. Das hat mit Diplomatie nichts zu tun, sondern ist die Vorbereitung eines Weltkriegs. [jdm]




