Wie die Kuchensteuer die Jagdgenossenschaft betrifft

Vereine, die durch eine wirtschaftliche Tätigkeit Geld einnehmen, haben ab 2025 ein steuerliches Problem. Übersteigen die Einnahmen die Grenze von 22.000 € wird der Verein umsatzsteuerpflichtig.

Wer selbstständig tätig ist und für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt, muss dafür Mehrwertsteuer -wie die Umsatzsteuer auch genannt wird - berechnen. Diese Steuer muss je nach Umfang der Geschäftstätigkeit monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt abgeführt werden. Vorher darf die Firma die Umsatzsteuer abziehen, die sie selbst im Rahmen der Geschäftstätigkeit beim Wareneinkauf gezahlt hat (Vorsteuer).

Zuletzt wurde dieses Thema auf der Versammlung der Jagdgenossenschaft im Zusammenhang mit den Pachteinnahmen thematisiert. Bisher galten Vereine in der Regel nicht als Unternehmer, außer wenn sie sich zu diesem Zweck gegründet haben, z. B. zum Betrieb eines Pflegeheims.

Das ändert sich jetzt auf Betreiben der EU. Eigentlicher Sinn und Zweck der EU ist die Regulierung des Marktes. Umweltschutz, Verbraucherschutz und womit uns die EU sonst nahe gebracht werden soll, sind nur Beiwerk. Der wichtigste Kommissar der EU ist der Wettbewerbskommissar, der darüber wacht, dass keine "Verzerrung des Wettbewerbs" stattfindet. Das neoliberale Grundgesetz der EU besagt, dass der freie Unternehmer das einzig schützenswerte Wesen ist. Menschen, die sich zusammentun, um ihr Umfeld und das Zusammenleben zu gestalten, sind der EU sofort suspekt, wenn dabei irgendwo Geld fließt. Denn das soll immer durch die Hände eines Unternehmers fließen.

Und so ist dem Kommissar aufgefallen, dass Eltern, die auf dem Schulfest selbstgebackenen Kuchen verkaufen, den Wettbewerb verzerren. Den Kuchen könnte auch ein Bäcker oder ein Café verkaufen. Da beschloss die EU, den Schulbasar (in Deutschland) mit der Umsatzsteuer zu belegen, um steuerlich Gleichstand herzustellen und den Bäcker nicht zu benachteiligen. Das gilt auch dann, wenn der Ort keinen Bäcker hat. Die Kuchensteuer war geboren.

Auch Gemeinden müssen jetzt für alles, was theoretisch auch ein Unternehmer machen könnte, Umsatzsteuer zahlen. Der Personalausweis bleibt umsatzsteuerfrei; der Verkauf eines Familienstammbuches oder der Dorfchronik ist umsatzsteuerpflichtig. Schulen sind staatliche Einrichtungen und für ihre Tätigkeiten gilt das Gleiche. Verkauft sie Duschmarken, Kaffee im Automaten oder kann man sich gegen Gebühr was kopieren, dann wird Umsatzsteuer fällig.

Im Zuge dieser Angleichung wurden Vereine bis zur Grenze von 22.000 € von der Umsatzsteuer befreit. Übersteigen die Einnahmen diese Grenze, wird der Verein umsatzsteuerpflichtig. Er muss dann 19 oder 7% seiner Einnahmen abführen. Will der Verein für seine Tätigkeit genauso viel Geld wie bisher zur Verfügung haben, muss er also die Einnahmen weiter erhöhen, also teurer werden. Was fast noch schwerer wiegt, ist der bürokratische Aufwand, der von den ehrenamtlich tätigen Kassierern zu bewältigen ist.

Der nicht umsatzsteuerpflichtige Verein mit weniger Einnahmen als 22.000 € kann weiterhin seinen Basar veranstalten, um Geld einzunehmen. Der Schulelternrat als Organ der Schule, also einer staatlichen Einrichtung, ist nicht befreit. Um dieser Pflicht zu entgehen, müsste der sich an den Förderverein wenden - sofern es einen gibt - , damit dieser zumindest formal als Veranstalter der Kuchentheke auftritt. Auch eine Feuerwehrkapelle als Teil einer kommunalen Feuerwehr wäre umsatzsteuerpflichtig.

Vereine, deren Einnahmen bei etwa 20.000 € liegen, stehen bei ihren Planungen somit immer vor der Entscheidung: Wollen und können wir unsere Einnahmen so drastisch erhöhen, dass wir eine Umsatzsteuerpflicht abfedern können oder müssen wir unsere Einnahmen jetzt im Blick haben und lieber auf Geld verzichten? [jdm]

Erinnerung: Am Mittwoch Treffen der Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft Wippingen lädt alle Eigentümer von jagdbaren Grundstücken am Mittwoch 10.07.2024 um 20.00 Uhr zur ordentlichen Generalversammlung recht herzlich ein.

Die Versammlung findet im Heimathaus statt. Auf der Tagesordnung stehen u. a. der Kassenbericht, der Beschluss über die Verwendung des Jagdgeldes, der Beschluss über die Neufassung der Satzung für Jagdgenossenschaften und die Jagdverpachtung 2025. Anschließend laden wir zum Grillen ein. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen. [Wilhelm Borchers]

Einladung zur Generalversammlung der Jagdgenossenschaft

Einladung zur Generalversammlung der Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft Wippingen lädt alle Eigentümer von jagdbaren Grundstücken am Mittwoch 10.07.2024 um 20.00 Uhr zur ordentlichen Generalversammlung recht herzlich ein.

Die Versammlung findet im Heimathaus statt. Auf der Tagesordnung stehen u. a. der Kassenbericht, der Beschluss über die Verwendung des Jagdgeldes, der Beschluss über die Neufassung der Satzung für Jagdgenossenschaften und die Jagdverpachtung 2025.

Anschließend laden wir zum Grillen ein. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen. [Wilhelm Borchers]

Tolle Fotos auf der Generalversammlung der Jagdgenossenschaft!

Vortrag von Schüring bei der Jagdgenossenschaft 2023

Der Referent Andreas Schüring aus Werlte beginnt seinen Vortrag mit den Worten "Die Schleiereule hat Fähigkeiten, die für uns Menschen schier unvorstellbar sind."

Im Anschluss zeigt der Hobbyfotograf dann tolle, atemberaubende Fotos von Schleiereulen und erklärt auch einiges über deren Anatomie. Die Eule sei ein Leichtgewicht und würde durch sein sehr gut ausgeprägtes Gehör zu einem perfekten Jäger. Das Gehirn einer Eule könne sich die Umgebung millimetergenau einprägen und abspeichern. Diese Fähigkeit ermögliche es den Tieren in absoluter Dunkelheit zu fliegen.

Vortrag von Schüring bei der Jagdgenossenschaft 2023

Die Population von Schleiereulen sei momentan zwar nicht gefährdet, würde aber sehr starken Schwankungen unterliegen. Da die Tiere keine Fettreserven bilden würden, könne ein einziger Winter mit einer 15 cm starken Schneedecke, den Bestand um 80% reduzieren. Die geschlossene Schneedecke sei dafür verantwortlich, dass Schleiereulen einfach keine Beutetiere wie Feldmäuse und Spitzmäuse jagen könnten und somit innerhalb weniger Tage verhungern würden.

Auf die Frage, was man dagegen tun könne, antwortete Schüring, dass er sich persönlich stark für den Erhalt alter Feldscheunen einsetzen würde. Diese seinen für viele Tiere von enormer Wichtigkeit. Nicht nur um Nistmöglichkeiten zu haben, sondern auch für die Futtersuche.

Zum Abschluss des Vortrags gibt Andreas Schüring noch einige Einblicke in seine Arbeit als Fotograf. Um Fotos mit den gezeigten Motiven zu bekommen, müsse er einen enormen Aufwand betreiben. Teure Technik, Ausdauer und voller Körpereinsatz seien hierbei gefragt. [Wilhelm Borchers]

Jagdgenossenschaft lädt zur Generalversammlung an

Die Jagdgenossenschaft Wippingen lädt alle Eigentümer von jagdbaren Grundstücken am Mittwoch den 12.07.2023 um 20.00 Uhr zur ordentlichen Generalversammlung recht herzlich ein. Die Versammlung findet im Heimathaus/Wagenremise statt.

Auf der Tagesordnung stehen neben den Regularien die Beschlussfassung über däie Verwendung des Jagdgeldes und die Wahl der Kassenprüfer.

Den Vortrag hält Andreas Schüring aus Werlte über "Die Schleiereule, erfolgloser Kulturfolger".

Anschließend laden wir zum Grillen ein. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und verbleiben mit besten Grüßen. Für den Vorstand, gez.Bernd Nehe. [Wilhelm Borchers]

Jagdgenossenschaft trifft sich am Mittwoch

Die Jagdgenossenschaft Wippingen lädt alle Eigentümer von jagdbaren Grundstücken am Mittwoch, den 06.07.2022, um 20.00 Uhr zur ordentlichen Generalversammlung recht herzlich ein. Die Versammlung findet im Schützenhaus statt.

Auf der Tagesordnung stehen der Kassenbericht, die Verwendung der Jagdgelder und Neuwahlen.

Anschließend laden wir zum Grillen ein. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und verbleiben mit besten Grüßen. Für den Vorstand, gez. Bernd Nehe. [Wilhelm Borchers]

Grundeigentümer müssen Jagd nicht dulden

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) gab jetzt einer Grundeigentümerin Recht, die ihre Grundstücke zu befriedeten Gebieten erklärte und damit eine Jagdausübung auf ihren Flächen unmöglich machte, obwohl sie keine Vegetarierin ist.

In Deutschland sind Grundeigentum und die Jagdausübung miteinander verbunden, d. h. jeder darf im Prinzip auf seinem Grund und Boden das Jagdrecht ausüben. Dies ist eine der wenigen Regeln, die von der demokratischen Revolution von 1848 übrig geblieben sind. Damit hob die Nationalversammlung Vorrechte des Adels bei der Jagd auf. Im deutschen Jagdrecht muss ein Jagdrevier aber eine Mindestgröße haben. Wer allein keine derartig großen Flächen hat, ist verpflichtet, einer Jagdgenossenschaft anzugehören, die die Flächen der Mitglieder an Jäger oder auch an Jagdvereine der Jäger unter den Grundstücksmitgliedern verpachtet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte 2012 fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer in Deutschland dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihren eigenen ethischen Vorstellungen und ihrer Moral widersprechen. Diese Regelung wurde 2013 in das deutsche Jagdrecht übernommen.

Im oben genannten Verfahren hatten die klagenden Jäger geltend gemacht, dass die Gewissensentscheidung der Grundeigentümerin unglaubwürdig sei, weil sie Fleischesserin sei. Das neue Urteil des BVerwG ist deshalb interessant, weil die Anforderungen an die ethische Haltung der Grundeigentümerin nicht auf einzelne Verhaltensweisen reduziert werden, sondern eine wertebasierte Jagdgegnerschaft grundsätzlich zu respektieren sei. Mehr in der Verlautbarung des BVerwG... . [jdm/HM]

Erinnerung

Morgen, am Mittwoch, den 30.06.2021, um 20.00 Uhr, lädt die Jagdgenossenschaft Wippingen alle Eigentümer von jagdbaren Grundstücken zur ordentlichen Generalversammlung ein. [Wilhelm Borchers]

Einladung der Jagdgenossenschaft

Die Jagdgenossenschaft Wippingen lädt alle Eigentümer von jagdbaren Grundstücken am Mittwoch, den 30.06.2021, um 20.00 Uhr zur ordentlichen Generalversammlung recht herzlich ein.

Die Versammlung findet im Schießstand statt. Auf der Tagesordnung stehen der Rechenschaftsbericht, Wahlen und die Entscheidung über die Verwendung des Jagdgeldes 2020.

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wird um Beachtung der aktuell geltenden Verhaltensregel (AHA-Vorschriften) gebeten. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und verbleiben mit besten Grüßen. Mehr in dem Einladungsflyer. [Wilhelm Borchers]

Jagdgenossenschaft: In diesem Jahr keine Generalversammlung

Flyer der Jagdgenossenschaft Wippingen 07-2020

Der Vorstand der Wippinger Jagdgenossenschaft hat auf Grund der bestehenden Coronavirus-Situation und, da es in diesem Jahr keine dringenden Punkte auf der Tagesordnung gibt, beschlossen, die Generalversammlung abzusagen.

Eine Kassenprüfung wurde aber durchgeführt und der Prüfungsbericht wird dann auf der Generalversammlung 2021 vorgetragen. Der Vorstand hat weiter beschlossen die Pachtzahlung fir das Jahr 2020 vorerst unverändert wie im Jahr 2019 vorzunehmen.

Fragen, Wünsche und Anregungen können natürlich jederzeit an den Vorstand herangetragen werden. [Wilhelm Borchers]

Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Wippingen

Vorsitzender Bernhard Nehe (links) überreicht Präsent an den Vorsitzenden des Imkervereins Hans Theo Jansen.
Bernd Nehe (links) überreicht Präsent an Hans Theo Jansen.

Auf großes Interesse stieß der, im Rahmen der Generalversammlung, stattfindende Vortrag des Vorsitzenden des Hümmlinger Imkerverein Hans Theo Jansen.

Mit viel Witz und Anschauungsmaterial berichtete er über seine Arbeit als Imker. Es wurden auch einige Kostproben von Bienenprodukten probiert (Honig, Met, Schnaps). Vor den in einem Schaukasten mitgebrachten Bienen mussten sich die Versammlungsteilnehmer
verneigen: „Es ist ja schließlich eine Königin anwesend“. Er beendete seinen Vortrag mit den Worten „Imkern ist schön".

Bernd Nehe bedankte sich zum Schluss bei Hans Theo Jansen für seine Ausführungen mit einem Präsent. [Wilhelm Borchers]

Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Wippingen 2019
Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Wippingen 2019
Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Wippingen 2019

Generalversammlung der Jagdgenossenschaft am 10. Juli

Einladung der Jagdgenossenschaft Wippingen 2019

Die Jagdgenossenschaft Wippingen lädt alle Eigentümer von jagdbaren Grundstücken am Mittwoch den 10.07.2019 um 20.00 Uhr zur ordentlichen Generalversammlung recht herzlich ein.

Die Versammlung findet im Heimathaus statt. Auf der Tagesordnung stehen Kassenbericht, Entlastung des Vorstandes und die Verwendung des Jagdgeldes. Im Mittelpunkt steht ein Vortrag von Hans Theo Jansen, Vorsitzender des Imkerverein Hümmling.

Anschließend laden wir zum Grillen ein. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und verbleiben mit besten Grüßen. [Wilhelm Borchers]

Jagdgenossenschaft

Im Menü "Vereine" finden Sie unter Jagdgenossenschaft die aktuellen Daten der Jagdpächter. Im Falle eine Wildunfalles wenden sie sich bitte an den hier genannten jeweiligen Jagdpächter oder an den 1. Vorsitzenden des Jagdvorstandes. [jdm]