Neues Agrarstrukturgesetz: Mehr Chancen für bäuerliche Betriebe und faire Regeln auf dem Bodenmarkt
Der Niedersächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Sicherung und zur Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur“ (NAgrarG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die selbstständig wirtschaftenden bäuerlichen Betriebe zu stärken, die Agrarstruktur zu verbessern und land- und forstwirtschaftlichen Boden vor Spekulationen sowie branchenfremden Investoren zu schützen.
Das Gesetz ist nach Ansicht von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte ein wichtiger Schritt, um die Vielfalt und Stabilität der Agrarstruktur in Niedersachsen zu sichern und die ländlichen Räume zu stärken. Man verbessere damit Wachstumschancen für die kleinen, mittleren und großen Betriebe, indem die Konzentration von Flächen bei übergroßen Betrieben erschwert werde, ist einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums zu entnehmen.
Folgende „zentrale“ Neuerungen hat das Ministerium aufgelistet:
- Preisbremse gegen Bodenspekulation:
Die Genehmigungsbehörden können Landkäufe versagen, wenn der Kaufpreis 35 Prozent über dem Verkehrswert liegt. So werden überhöhte Preise und Spekulationen wirksam eingedämmt. - Verhinderung von Flächenkonzentration:
Künftig können regionale, bäuerliche Betriebe gegenüber übergroßen Betrieben (mehr als das Achtfache des Durchschnittsbetriebs beim Erwerb von Flächen bevorzugt werden. Wenn Betriebe mehr als das Achtfache eines Durchschnittsbetriebs an Betriebsfläche bewirtschaften, kann der Verkauf an sie versagt werden. Die Durchschnittsgröße beträgt aktuell 76 ha, das heißt ab 608 ha kann eingegriffen werden). Damit wird eine breite Eigentumsstreuung gefördert und die Entwicklung lebensfähiger Betriebe gesichert. - Schließung von Schlupflöchern:
Erstmals unterliegen sogenannte Share Deals – also der Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundbesitz – einer Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden. Damit wird ein bislang unregulierter Zugang für branchenfremde Investoren verhindert. - Mehr Transparenz und Gleichstellung:
Die Grundstücksverkehrsausschüsse werden künftig ausgewogener besetzt – mindestens zwei von fünf Mitgliedern sollen Frauen sein. - Entbürokratisierung:
Vier bisherige Gesetze werden zu einem modernen, verständlichen Gesetz zusammengefasst.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Landesverband Niedersachsen/ Bremen, hatte sich zuvor für eine Verabschiedung des Gesetzes eingesetzt.
Ottmar Ilchmann, Landesvorsitzender der AbL (Milchviehhalter in Rhauderfehn) wird in einer Pressemitteilung des Verbandes vom 26.11.2025 wie folgt zitiert:
„Vermeintliche Interessenvertreter aktiver Landwirte und Landwirte, die meinen, dass eine bessere Regulierung des Bodenmarktes, insbesondere auch des Pachtmarktes nicht notwendig sei, verkennen die Realität vieler landwirtschaftlicher Betriebe, die bereits jetzt die Pachten in ihren Regionen kaum noch nachhaltig erwirtschaften können und einem unerbittlichen Verdrängungswettbewerb ausgesetzt sind. Pachten betreffen ca. 60% der insgesamt landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen, es wäre unverantwortlich diese nicht in einen Gesetzentwurf zur Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur zu integrieren. Schon aufgrund der Größe der betroffenen Flächen sind die Pachten und nicht die Landkäufe die Treiber des Strukturwandels“ [HM/erstveröffentlicht auf Gruenealternative.de/forum-d]