Niedersachsen kritisiert Streichung neuer Ökoregelungen für die Weidehaltung
In seiner gestrigen Sitzung hat das Bundeskabinett das sogenannte Bürokratierückbaugesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen bestehende Regelungen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für Betriebe und Behörden reduziert werden. Aus niedersächsischer Sicht steht der geringe Vereinfachungseffekt in keinem angemessenen Verhältnis zum Verlust an Gestaltungsspielraum für eine stärkere Honorierung von Umweltleistungen auf dem Grünland.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Weidetierhaltung leistet einen unverzichtbaren Beitrag für Klima-, Natur- und Tierschutz sowie für den Erhalt unserer Kulturlandschaften. Wer Bürokratie abbauen will, darf nicht gleichzeitig wichtige Entwicklungsmöglichkeiten für die gebeutelte Milchviehhaltung abschneiden.“
Die bestehenden Ökoregelungen im Grünland werden laut Staudte von den niedersächsischen Betrieben gut angenommen: Inzwischen würden mehr als 300.000 Hektar Grünland im Rahmen von Ökoregelungen in Niedersachsen gefördert. Für die Milchviehhalter fehle jedoch eine unterstützende Ökoregelung. Diese wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium zunächst in Aussicht gestellt, die heutige Entscheidung bedeute jedoch das Aus einer Ökoregelung für Weidetierhalterinnen und -tierhalter, so Staudte. Weiter führt die Ministerin aus: „Der Bund muss die Spielräume nutzen, um zusätzliche und finanziell attraktiv ausgestaltete Ökoregelungen für die Weidetierhaltung zu schaffen – statt diese Perspektive gerade für unsere Milchkuhhalterinnen und -halter zu streichen.“ Niedersachsen fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zu überdenken und sich klar zu einer zukunftsfähigen, wirtschaftlich tragfähigen Weidetierhaltung zu bekennen.
In diesem Zusammenhang macht das ML darauf aufmerksam, dass Niedersachsen seit 2023 eigenständig die Sommerweidehaltung für Milchkühe fördert. Mit dieser Förderung werden Betriebe unterstützt, die allen Milchkühen täglich mindestens sechs Stunden Weidehaltung im Zeitraum vom 16. Mai bis einschließlich zum 15. September gewähren. (Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) [HM]