Flyer zu Kernfusion

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novelle des Strahlenschutzgesetzes vorgelegt, der Fusionsanlagen erstmals rechtlich einordnet. Der Entwurf nimmt Fusionsanlagen als „Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung“ in das Strahlenschutzgesetz auf.

Die Anti-Atom-Organisation „ausgestrahlt“ kritisiert sowohl die Definition als auch die Zuordnung zu diesem Gesetz. In der Stellungnahme der Organisation zum Gesetzentwurf stellt sie fest: “Fusionskraftwerke sind als großtechnische Energieerzeugungsanlagen konzipiert. Ihr primärer Zweck ist die Stromproduktion, nicht die Erzeugung ionisierender Strahlung. Eine bloße Einordnung ins Strahlenschutzrecht ignoriert diese Gegebenheit und schafft einen regulatorischen Rahmen, der weder den tatsächlichen Risiken noch der gesellschaftlichen Tragweite der Technologie gerecht wird.“

Die Entscheidung, wo die Kernfusion rechtlich verankert wird, ist nach Ansicht von „ausgestrahlt“ alles andere als eine Detailfrage. Sie entscheidet maßgeblich darüber, welche Sicherheitsanforderungen künftig für diese Nukleartechnologie gelten.

Dabei geht es bei der Kernfusion nicht nur um Strahlenschutz. In Fusionsanlagen entstehen radioaktive Stoffe, es tritt starke Neutronenstrahlung auf und es stellen sich langfristige Fragen zu Sicherheit, Haftung, Entsorgung und Kontrolle. Diese Bereiche sind im Strahlenschutzgesetz nicht umfassend geregelt. „ausgestrahlt“ fordert die ausdrücklicheAufnahme von Fusionsanlagen unter das Atomgesetz (AtG), um diese Problembereiche umfassend zu regeln.

In einem Fusionskraftwerk würden Bauteile aufgrund der hohen Neutronenbelastung radioaktiv werden und schnell altern. Das würde große Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle erzeugen, für die es im Strahlenschutzgesetz keine umfassenden Vorschriften gibt. Auch klare Regeln für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung finden sich nicht im Strahlenschutzgesetz, aber sie sind im Atomgesetz geregelt.

Die starke Neutronenstrahlung in Kernfusionsreaktoren könnte auch für die Erzeugung von atomwaffenfähigem Material genutzt werden – zum Beispiel durch Bestrahlung bestimmter Uran- oder Thorium-Isotope. Aus diesem Grund sind klare Vorschriften über Meldepflichten, Inspektionen und Sicherheit unbedingt notwendig, um die Weiterverbreitung waffenfähigen Materials zu verhindern.

Die Debatte um den Rechtsrahmen für die Kernfusion findet vor dem Hintergrund großer Erwartungen an die vermeintliche Zukunftstechnologie statt. Medienberichte vermitteln oft den Eindruck, der Durchbruch stehe direkt bevor. Start-ups überbieten sich mit Ankündigungen für die Inbetriebnahme des ersten Fusionskraftwerks.

Die Bundesregierung unterstützt diese große Illusion mit über zwei Milliarden Euro aus dem „Aktionsplan Fusion“ – vor allem für Forschung und Demonstrationsanlagen. Doch ob Kernfusionskraftwerke jemals Realität werden, ist weiterhin offen.

Auch wenn Fusionsreaktoren bislang Zukunftsmusik sind und es wahrscheinlich auch bleiben werden: Solange an ihnen geforscht werde, sei es sinnvoll, sie entsprechend ihrer Risiken zu regulieren. Die Aufnahme in das Strahlenschutzgesetz könne ein erster Schritt sein, dürfe aber nicht der letzte sein. [jdm]