EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen rechtswidrig – Gerichte und Behörden schieben Verantwortlichkeiten hin und her
Der Rat der Europäischen Union hat im Rahmen seines Mandats für Sicherheits- und Außenpolitik eine intransparente und undurchsichtige Praxis entwickelt, um Personen zu sanktionieren, denen vorgeworfen wird, im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine „Desinformation“ im Auftrag Russlands zu verbreiten. Wer sanktioniert wird und warum, scheint völlig willkürlich zu sein. Diese Praxis widerspricht sowohl dem europäischen als auch dem internationalen Recht. Damit verstößt die Europäische Union gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und untergräbt das zentrale Bürgerrecht der Meinungsfreiheit.
Im Oktober letzten Jahres veröffentlichten zwei renommierte Rechtsexpertinnen, Professor Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Gerichtshof der Europäischen Union, und Professor Alina Miron, Professorin für internationales Recht an der Universität Angers, ein umfassendes Rechtsgutachten, worin sie die EU-Sanktionspraxis eingehend untersuchten. Ihre Analyse identifiziert mehrere Bereiche, in denen diese Praxis sowohl mit EU-Recht als auch mit internationalem Recht in Konflikt steht.
Personen, gegen die der Rat Sanktionen verhängt werden nicht im Voraus über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert, erhalten zuvor keinen Zugang zur Beweisführung und haben damit auch kein Recht auf Anhörung
oder rechtliche Vertretung.
Bis heute wurden 59 Personen mit solchen Sanktionen belegt. Die meisten von ihnen leben in Ländern, in denen die EU-Sanktionen nicht durchgesetzt werden. Eine beunruhigende Anzahl von ihnen sind jedoch EU-Bürger oder Einwohner von EU-Mitgliedstaaten oder eng verbündeten Ländern und sind daher der vollen Wirkung dieser Maßnahmen ausgesetzt. Sie verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie vor solchen unrechtmäßigen, willkürlichen und unverhältnismäßigen Maßnahmen geschützt werden müssen.
Ein Opfer dieser Willkür ist der Berliner Journalist Hüseyin Doğru. Das BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) fordert die sofortige Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und gegen andere Journalisten, Analysten und Kommentatoren wie Jacques Baud, Alina Lipp und Thomas Röper.
Am 7. Mai 2026 fand im Europäischen Parlament eine von der BSW-Gruppe unterstützte Veranstaltung zum Thema „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ statt. Die Veranstaltung thematisierte die Sanktionierung von Einzelpersonen durch den Europäischen Rat. Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, der zu den Betroffenen der EU-Sanktionen gehört, wurde zu der Veranstzaltung eingeladen, konnte dort aber nicht sprechen, weil deutsche Behörden keien Ausreiseerlaubnis erteilten. Dabei schoben sich laut der BSW-Europaabgeordneten Ruth Firmenich die verschiedenen Behörden gegenseitig die Zuständigkeit zu. Das entspricht der Erfahrung der sanktionierten, die wie in einem Roman Kafkas keine Chance erhalten, gegen den rechtswidrigen Zustand anzugehen. [jdm]
