Bund zahlt weniger für Krankenversorgung – Versicherte zahlen mehr und bekommen weniger
Der Gesetzesentwurf für die „Reform“ der Gesetzlichen Krankenkasse enthält fast alle 66 Empfehlungen, die die Professoren kürzlich vorgeschlagen haben. Die Regierung nutzt die Krankenkassenreform, um seinen Haushalt zu entlasten und nimmt der Gesetzlichen Krankenkasse noch einmal zwei Milliarden Steuerzuschuss pro Jahr weg.
Für die Versicherten wird es wieder teurer und die Pharmakonzerne werden geschont. Der Gesetzentwurf enthält Festzuschüsse für Hilfsmittel, Einschränkungen bei der Kieferorthopädie, die Teilkrankschreibung, und bei Verdacht auf Erwerbsunfähigkeit soll ein Zwang bestehen, einen Rentenantrag zu stellen. Am Zahnstatus wird man demnächst noch deutlicher die Einkommenslage der Menschen erkennen: die Festzuschüsse bei Zahnersatz wurden gesenkt, die Mindestzuzahlungen bei Arzneimitteln wird von 5 € auf 7,5 € bzw. die Höchstsumme bei Zuzahlungen von 10 auf 15 € erhöht. Und die Abschaffung der Familienversicherung für Ehepartner außer in besonderen Fällen wird bei vielen Versicherten ein ordentliches Loch in der Haushaltskasse bringen, denn für die Mitversicherung des Ehepartners muss ordentlich eingezahlt werden.
Der Staat zahlt für Bürgergeldempfänger in Zukunft zwar etwas mehr, aber weiterhin nicht den vollen Beitragssatz. Eine gesamtstaatliche Aufgabe bleibt damit weiter den Beitragszahlern aufgebürdet. Zugleich soll aber der allgemeine Bundeszuschuss zusammengestrichen werden. Am Ende würde der Bund damit weniger in die GKV einzahlen als bisher, stellt das Deutsche Ärzteblatt fest.
Über Erleichterungen kann sich die Pharmaindustrie freuen. Der Herstellerabschlag für ein Jahr bleibt bei sieben Prozent, soll aber dynamisiert werden, wobei zahlreiche Ausnahmen gelten sollen, um „Versorgungssicherheit und Wirtschaftsstandort nicht weiter zu schwächen“. Arzneimittel werden vom dynamischen Abschlag ausgenommen, die auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Ebenfalls ausgenommen werden sollen Kinderarzneimittel, Reserveantibiotika sowie solche Arzneimittel, die vom Preismoratorium ausgenommen sind, wie bestimmte Impfstoffe und alle Arzneimittel, die einer Festbetragsgruppe zugeordnet sind. [jdm]