Mit Datum vom 13.05.2025 hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ gestellt. (Deutscher Bundestag, Drucksache 21/139)

Die Parlamentsnachrichten „heute im bundestag“ (hib) berichteten am 14.05.2025 über den Antrag:

Die Fraktion Die Linke fordert von der neuen Bundesregierung „eine echte Novellierung des Tierschutzgesetzes“ (20/12719). In ihrem Antrag (21/139) begründen die Abgeordneten die Notwendigkeit einer Reform mit dem Hinweis, das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung sei „kein Tierschutzgesetz, sondern ein ,Profitierschutzgesetz’“.
In dem Antrag mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ fordern die Parlamentarier unter anderem, „zu präzisieren, dass rein wirtschaftliche Gründe keinen vernünftigen Grund darstellen“, um Tieren „Schmerzen, Leiden und Schäden“ zuzufügen. Zudem sollten Lebendtiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten sowie Transporte, deren Dauer über vier Stunden hinausgehen, verboten werden. Die Anbindehaltung solle in fünf Jahren abgeschafft werden, als einzige Ausnahme solle die Ausübung bestimmter Arbeiten wie des Melkens erlaubt bleiben. Die Qualzucht solle durch eine „handhabbare Symptomliste“ konkretisiert werden, in der garantiert wird, dass „auch Qualzuchten in der Landwirtschaft verboten werden“.Die Linken-Fraktion fordert außerdem, nicht-kurative Eingriffe weiter zu reduzieren und diese Eingriffe „nur nach Negativ-Abwägung aller Alternativen dazu sowie nur unter Betäubung stattfinden zu lassen“. Außerdem solle das Amt des Bundestierschutzbeauftragten im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen sollten auf Bundesebene das Verbandsklagerecht erhalten.

Hierzu findet am Montag, 13. April 2026 von 15.30 bis 17.30 Uhr eine Anhörung statt, die auf https://www.bundestag.de/ übertragen wird. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]