USA drohen offen mit Kriegsverbrechen – Deutschland leistet auch dafür militärische Unterstützung
US-Präsident Trump drohte Iran mit dem Untergang einer ganzen Zivilisation. Damit dreht der US-Präsident vollkommen frei. Die westeuropäischen Staaten unterstützen ihn dabei nicht offiziell, aber sie haben bisherige Kriegsverbrechen und Völkerrechtsbrüche der USA und Israels aktiv unterstützt. Deutschland hilft den USA mit der Erlaubnis, die Airbase Ramstein für die Angriffe auf den Iran zu nutzen weiterhin aktiv.
Trump drohte bei einer Pressekonferenz zum Iran-Krieg im Weißen Haus: „Das ganze Land könnte in einer Nacht ausgelöscht werden, und diese Nacht könnte morgen sein“.
UN-Generalsekretär António Guterres hat an die USA appelliert, von Angriffen auf die zivile Infrastruktur in Iran abzusehen. Solche Attacken seien nach dem Völkerrecht verboten, erklärte UN-Sprecher Stéphane Dujarric. Selbst wenn bestimmte zivile Infrastruktur als militärisches Ziel eingestuft werden könne, wäre ein Angriff dennoch untersagt, wenn er das Risiko eines „übermäßigen unbeabsichtigten Schadens für Zivilisten“ berge.
Die Tagesschau meldet, dass sich meisten Experten einig seien, dass die Bombardierung ziviler Infrastruktur, wie Brücken oder Kraftwerke, ein Kriegsverbrechen darstelle. Doch US-Präsident Trump seien solche Einschätzungen offenbar egal. Bei einer Pressekonferenz habe er gesagt, er mache sich „überhaupt keine Sorgen“ darüber, Kriegsverbrechen zu begehen, falls er anordnet, Irans Brücken und Kraftwerke zu zerstören. „Jede Brücke in Iran wird am Dienstag um Mitternacht zerstört. Ohne eine Vereinbarung mit Iran werden auch alle Kraftwerke demoliert.“ Und weiter erklärte er: „Ich mache mir keine Sorgen über Kriegsverbrechen. Wissen Sie, was ein Kriegsverbrechen ist? Eine Atombombe zu haben.“
Die USA haben zahlreiche Krankenhäuser und die Wasserversorgung des Landes angegriffen. Durch die iranische Taktik, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, werden – ebenfalls völkerrechtswidrig – lebenswichtige Wasserentsalzungsanlagen in den Golfstaaten zerstört.
Im Libanon und im Westjordan ist Israel ebenfalls dabei, durch die Zerstörung von ziviler Infrastruktur die Einwohner zu vertreiben und Platz zu schaffen für israelische Siedler. Sowohl die Zerstörung von Infrastruktur, als auch die Inbesitznahme des fremden Landes sind völkerrechtlich verboten.
In den Zusatzprotokollen von 1977 zum Genfer Abkommen heißt es in Art. 52 zum Allgemeinen Schutz ziviler Objekte, dass zivile Objekte weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden dürfen. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Ziele im Sinne des Absatzes 2 sind. Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken. Soweit es sich um Objekte handelt, gelten als militärische Ziele nur solche Objekte, die einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellen. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Kultstätte, ein Haus, eine sonstige Wohnstätte oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen.
Nach Art. 54 über den Schutz der für die Zivilbevölkerung lebensnotwendigen Objekte Ist das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der Kriegführung ist verboten. Es ist verboten, für die Zivilbevölkerung lebensnotwendige Objekte wie Nahrungsmittel, zur Erzeugung von Nahrungsmitteln genutzte landwirtschaftliche Gebiete, Ernte und Viehbestände, Trinkwasserversorgungsanlagen und vorräte sowie Bewässerungsanlagen anzugreifen, zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen, um sie wegen ihrer Bedeutung für den Lebensunterhalt der Zivilbevölkerung oder der gegnerischen Partei vorzuenthalten, gleichviel ob Zivilpersonen ausgehungert oder zum Fortziehen veranlasst werden sollen oder ob andere Gründe massgebend sind.
Im Art. 56 über den Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten werden Anlagen oder Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten, nämlich Staudämme, Deiche und Kernkraftwerke, auch dann unter Schutz vor Angriffen gestellt, wenn sie militärische Ziele darstellen, sofern ein solcher Angriff gefährliche Kräfte freisetzen und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung verursachen kann. Andere militärische Ziele, die sich an diesen Anlagen oder Einrichtungen oder in deren Nähe befinden, dürfen nicht angegriffen werden, wenn ein solcher Angriff gefährliche Kräfte freisetzen und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung verursachen kann.
Durch den jetzigen Krieg der USA und Israels gegen den Iran und durch die vorbehaltlose Unterstützung des offensichtlichen völkerrechtswidrigen Vorgehens Israels in Gaza, im Westjordanland und im Libanon durch die westlichen Demokratien, wurde das Völkerrecht derartig kompromittiert, dass es womöglich schon dem Untergang geweiht ist. Aber ohne ein Völkerrecht, dass zumindest eine gewisse Zuverlässigkeit bei der Einhaltung von Verträgen garantiert, kann es überhaupt keine Friedensordnung geben.
Jeder Tag, den z. B. die deutsche Regierung das barbarische Vorgehen der USA praktisch unterstützt (trotz der verbalen Ablehnung des Krieges), wird das Völkerrecht weiter erodiert. Und die Menschen werden weltweit unsäglichen Qualen ausgesetzt. [jdm]