Fakten zur Ungleichheit (4)
Die Abgeltungssteuer, auch Kapitalertragsteuer genannt, ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne beim Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen. Sie wurde 2009 in Deutschland eingeführt, um die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinfachen. Der Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Für Kleinsparer taucht dieses Thema nur auf, wenn die Bank darum bittet, den Freistellungsauftrag auszufüllen. Dieser so genannte Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare. Innerhalb dieses Betrags bleiben Kapitalerträge steuerfrei.
Während für Arbeitnehmereinkommen die normale Steuerprogression gilt, gilt dies für Kapitaleinkünfte nicht. Für ein Arbeitsjahreseinkommen von 80.000 € gilt eine durchschnittliche Steuerbelastung von 28 % (Spitzensteuersatz von 42% für alles über 69.879 € (2026) für Ledige).
Wer hingegen sein Einkommen aus Dividenden und Kursgewinnen beim Aktienhandel verdient, muss nie mehr als 25 % Steuern zahlen. Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast noch zu drücken. Eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalanlagen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt) ist dagegen ausgeschlossen. [jdm]