Auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur des Landkreises Emsland am 9. März wurde von einem Ausschussmitglied nach dem Stand bei den beantragten Hühnerställen gefragt. Die Antwort von Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl war im hinteren Bereich des Sitzungsraumes nur teilweise zu verstehen, weswegen wir den Landkreis hierzu noch einmal um genauere Auskunft und um Erläuterung des in den Antwort erwähnten Begriffs „Satellitenstall“ gebeten haben.

Folgende Information haben wir erhalten:
Der Begriff „Satellitenstall“ ist nicht definiert. Umgangssprachlich wird der Begriff häufig verwendet, wenn von einer vorhandenen Hofstelle abgesetzte Stallgebäude im Außenbereich geplant werden. Diese werden in der Regel knapp unterhalb der Schwellenwerte des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt, weshalb die Prüfung entfällt. Allerdings ist für „Satellitenställe“ eine Baugenehmigung erforderlich – genehmigungsfrei können sie also nicht errichtet werden.

Eine Privilegierung als landwirtschaftliches Vorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB – § 35 Abs. 1 Nr. 1) scheidet für diese Anlagen häufig aus, da dem Betrieb die gemäß § 201 BauGB erforderliche Futtergrundlage fehlt. Um dennoch als sog. gewerbliche Anlage nach dem Baugesetzbuch zulässig sein zu können, werden die Stallgebäude meist in einer solchen Entfernung zu bereits vorhandenen Tierhaltungsanlagen des Betriebes geplant, dass es zu keiner Überschneidung der Einwirkungsbereiche der Anlagen und damit zu keiner Kumulation der Anlagen im Sinne des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung kommt.

Derzeit gibt es beim Landkreis Emsland insgesamt 60 offene Verfahren zum Neubau abgesetzter Geflügelställe im Außenbereich. Hierbei handelt es sich überwiegend um Masthähnchenställe sowie um Legehennenställe.

Im Einzelnen liegen folgende Anträge vor:
15 offene Verfahren Neubau Legehennenstall < 15.000 Plätze
43 offene Verfahren Neubau Masthähnchenstall < 30.000 Plätze
1 offenes Verfahren Neubau Junghennenaufzuchtstall < 30.000 Plätze
1 offenes Verfahren Neubau Putenmaststall < 15.000 Plätze

Neben diesen Verfahren laufen derzeit beim Landkreis Emsland 60 weitere Verfahren, welche mit einer Erhöhung von Tierplätzen verbunden sind. Hiervon sind 11 Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beurteilen, die übrigen Verfahren werden nach Baurecht beurteilt. Hierbei handelt es sich teilweise auch um Änderungen an bestehenden Tierhaltungsanlagen.

Wildwuchs bei Tierställen?“ titelte die Emszeitung in ihrer Printausgabe vom 7. März 2026 (NOZ vom 05.03.2026). In Meppen sollten plötzlich immer mehr neue Tierställe gebaut werden. Die Stadt wolle mit einem Bebauungsplan gegensteuern. Das Emsland sei weiterhin eine Schwerpunktregion für die Tierhaltung, wurde festgestellt. Nach Zahlen des Landkreises Emsland aus dem Sommer 2025 waren etwa 37,61 Millionen Geflügelplätze, rund 1,76 Millionen Schweineplätze und circa 250.000 Rinderplätze genehmigt. Mit den aktuellen Planungen der Tierhalter dürften sich die Geflügelplätze noch um einige Millionen erhöhen. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]