Gleichmacherei im Namen der Gleichberechtigung – Wie die Frauen-Union Schutzrechte relativiert
Die Frauen-Union der CDU hat vorgeschlagen, Frauen künftig in die Erfassung, Musterung und perspektivisch auch in eine Wehr- oder Zivildienstpflicht einzubeziehen. Damit folgt sie derselben Logik, die bereits die aktuelle Debatte prägt: Junge Menschen, kaum dem Kindes- und Jugendalter entwachsen, erscheinen vor allem als verfügbare Größen, als statistische Einheiten im Dienst militärischer Bedarfsplanung. Nun werden insbesondere Frauen als „ungenutztes Potenzial“, als „Personalreserve“ und als demografischer Faktor in den Blick genommen.
Diese Perspektive ist nicht neu. Bereits Teile von Bündnis 90/Die Grünen haben mit Konzepten eines militärischen Zwangsdienstes und anderer sogenannter „Freiheitsdienste“ ähnliche Denkfiguren etabliert. Gemeinsam ist ihnen der blinde Fleck für die gesellschaftliche Realität junger Menschen – hier insbesondere von Frauen. Denn Frauen tragen weiterhin den Großteil unbezahlter Arbeit, sind überdurchschnittlich von sozialen Einschnitten betroffen und haben in Krisenzeiten einen erhöhten Schutzbedarf.
Warum also ist es der Frauen-Union ein Anliegen, ausgerechnet Frauen, die aufgrund von Doppelbelastung und Care-Arbeit seit Jahren Entlastung einfordern, zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen? Warum wird Gleichstellung hier nicht als Abbau bestehender Ungleichheiten verstanden, sondern als Ausweitung staatlicher Pflichten?
Hinzu kommt eine rechtliche Dimension: Eine verpflichtende Musterung oder Wehrpflicht für Frauen widerspricht Artikel 12a des Grundgesetzes. Die Frauen-Union spricht von Gleichberechtigung, wenn Schutzrechte für Frauen aufgehoben werden sollen.
Dieses Gesetz ist kein Anachronismus, sondern das Ergebnis langer demokratischer Auseinandersetzungen und Ausdruck verfassungsrechtlichen Schutzes. Dass die Frauen-Union dieses erkämpfte Recht abschaffen will, wirft ein bezeichnendes Licht auf ihr Verhältnis zu Grundrechten. [Joop Deters]