Details von Pressemitteilungen des Bundesrechnungshofes erscheinen oftmals nicht besonders interessant und erreichen deshalb nur selten das Interesse der Medien. So dürfte es auch der folgenden Meldung aus den Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundesvom 10.12.2025 zur Bundeswehr ergehen:

Ausufernde Privatabrechnungen an Bundeswehrkrankenhäusern
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) lässt immer noch zu, dass Bundeswehrärztinnen und -ärzte weit über das zulässige Maß hinaus privat behandeln und dies abrechnen. Damit diese Nebentätigkeit den dienstlichen Pflichten nicht entgegensteht, bestehen zeitliche und finanzielle Grenzen.
Der Bundesrechnungshof hat aber festgestellt, dass die Ärztinnen und Ärzte diese Grenzen in vielen Fällen teils deutlich überschritten. In Einzelfällen lagen die Zusatzeinkünfte beim Vierfachen des regulären Jahresgehalts. Einzelne Liquidationsberechtigte schafften neben ihrer Haupttätigkeit bis zu 191 Privatbehandlungen pro Woche.
Gleichzeitig belegen aktuelle Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes, dass Soldatinnen und Soldaten oftmals nur schwer Facharzttermine bekommen. Sie müssen dann zivile Ärztinnen und Ärzte aufsuchen. Dies führt zu zusätzlichen Kosten für den Bund.
Aus früherer Kritik des Bundesrechnungshofes hat das BMVg keine ausreichenden Konsequenzen gezogen. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das BMVg für Privatabrechnungen endlich ein wirksames Kontrollsystem einführt.
Über eine frühere Kritik des Rechnungshofes hatte übrigens das Deutsche Ärzteblatt im Januar 2017 berichtet. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]