Prostituiertenschutzgesetz oder Freierbestrafung?
Für die einen ist es Sexarbeit, andere sprechen von Zwangsprostitution. Prostitution als Form der Unterdrückung der Frau wurde in der Vergangenheit häufig unter moralischen Aspekten verhandelt. Den Prostituierten wurden unter Verweis auf den unmoralischen Lebenswandel alle Rechte geraubt; die Freier konnten mit dem Kauf von Frauen sogar noch angeben.
Um Frauen aus der Illegalität zu helfen und um ihnen Rechte zu verschaffen gilt in Deutschland seit 2017 das Prostituiertenschutzgesetz, das zum Ziel hatte, durch die Anerkennung der Prostitution als Sexarbeit Schutzrechte und den Zugang zur Sozialversicherung zu schaffen.
In Schweden hat man eine ganz andere Richtung eingeschlagen. Auch hier wollte man die rechtlose Stellung der Frauen nicht noch durch staatliche Repression verschlechtern. Aber die Prostitution wurde dennoch nicht als normale Arbeit betrachtet. Das „Nordische Modell“ besteht aus dem 1999 verabschiedeten Gesetz über die Freierbestrafung und der vollständigen Entkriminalisierung der Frauen.
Viele Selbsthilfegruppen in Deutschland, wie Kassandra e. V., unterstützen das deutsche Modell. Der Verein Sisters e. V. dagegen ist überzeugt, dass die Realität ganz anders aussieht und die Freiwilligkeit nur bei etwa 10 % der Frauen gegeben ist. 90 % der Frauen seien aus Zwangslagen heraus in der Prostituition gelandet. Dazu zählen neben den Menschenhändlerringen finanzielle Zwangslagen und massive Gewalt- und Missbrauchserfahrungen. Das deutsche Modell stütze die Menschenhändler, die sich nach außen als gesetzestreue Bordellbetreiber inszenieren könnten, aber die die Frauen durch Gewalt und wirtschaftlichen Druck fest unter Kontrolle hätten.
Sisters e. V. macht sich für eine Übernahme des Nordischen Modells stark. In Schweden habe sich dadurch, dass sich der Freier in einer illegalen Position befinde, das Verhalten der Männer gegenüber den Prostituierten verändert. In Deutschland hingegen glaubten die Männer und auch die betroffenen Frauen, dass sie durch die Bezahlung frei über den Körper der Frau verfügen könnten (siehe Interview Junge Welt). Auch die Zeitschrift Emma spricht sich schon lange für die Freierbestrafung aus, weil der Kauf von Frauen ein Verbrechen sei. Für die CDU/CSU ist Prostitution eine Menschenrechts-Verletzung. Sie hatte die Absicht, die Freierbestrafung auch in Deutschland einzuführen. Dem stehen gewerkschaftliche und linksliberale Kreise entgegen, die argumentieren, die Zwangsprostitution sei ohnehin verboten und das Prostituiertenschutzgesetz sorge für gute Arbeitsbedingungen.
Der Bayrische Rundfunk hat in einem Bericht aus Nürnberg diese beiden Positionen in einem Filmbeitrag dargestellt. [jdm]