„Spielraum für die Meinungsfreiheit in Deutschland schrumpft“
Die UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit Irene Khan legte im Februar 26 einen vorläufigen Bericht vor über den Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland. Sie betonte, dass die Meinungs- und Medienfreiheit sowie die akademische und künstlerische Freiheit in Deutschland einen starken verfassungsrechtlichen Schutz genießen. Diese Rechte würden durch die deutsche Justiz „standhaft geschützt und bewahrt“ werden.
Dennoch hat sie in dem Bericht vor einer schrumpfenden Toleranz und Kriminalisierung von Meinungsäußerungen in Deutschland gewarnt. Sie kritisierte insbesondere den Umgang mit propalästinensischen Protesten und die Stigmatisierung von Kritikern der israelischen Politik. Khan warnte vor einem „Shrinking Space“, also einem schrumpfenden Spielraum für die Zivilgesellschaft.
Zahlreiche Symbole und Slogans sind mittlerweile verboten. Dass das umgedrehte rote Dreieck als Kennzeichen der Hamas, die grüne Fahne der Hamas und Abbildungen von motorisierten Gleitschirmen als Verherrlichung des Massakers der Hamas vom 7. Oktober 2023 verboten sind, leuchtet ein.
Bei dem Verbot des Slogans „From the river to the sea, Palestine will be free“ oder den Wassermelonen-Grafiken in den Farben der palästinensischen Flagge mit Gebietsbezug zum Staat Israel, handelt es sich um eine Verengung der Diskussionsmöglichkeit. Beide spielen in palästinensischen Auseinandersetzungen eine ältere Rolle und sind nicht unmittelbar mit der Hamas verknüpft.
Mit dem Vorwurf des Antisemitismus wurde und wird in Deutschland die Kritik an der israelischen Besatzungs- und Kriegspolitik kriminalisiert. International wird über die israelische Politik diskutiert; sie wird kritisiert oder verteidigt, aber nicht als Glaubensfrage wie in Deutschland behandelt.
Der Journalist Hüseyin Dogru wurde für seine Kritik an der israelischen Kriegspolitik gegen die Palästinenser auf Antrag der deutschen Regierung von der EU sanktioniert, also fast aller seiner bürgerlichen Rechte beraubt. Bei ihm, wie auch bei den anderen Opfern der EU-Sanktionen werden die Menschenrechtsgarantien des Grundgesetzes von der Bundesregierung bewusst missachtet. Eine Überprüfung durch unabhängige Gerichte wird durch ein Gestrüpp von Nichtzuständigkeiten verhindert.
Im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg wurden russische Medien in Deutschland verboten. Seit 1950 trommelte die westliche Propaganda gegen das Verbot westlicher Medien in anderen Staaten, vor allem der Sowjetunion. Als 2012 in Russland vom Westen finanzierte Organisationen sich als ausländische Agenten registrieren mussten, gab es hier ein großes Geschrei. Mittlerweile gibt es in EU-Staaten dieselben Gesetze und russische Medien, wie RT Deutschland, sind verboten. Ein freier Meinungsaustausch mit russischen Ansichten ist in der EU nicht mehr erlaubt. Wer russische Ansichten öffentlich verteidigt, läuft Gefahr, das ihm wie Dogru vorgeworfen wird, er verbreite falsche Informationen, um ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen. Der Entzug der Rechte durch Sanktionen der EU ist real.
Bei Gedenkveranstaltungen zum Ende des 2. Weltkriegs wurden der russischen Botschaft und Demonstrierenden das Zeigen von Symbolen der Sowjetunion verboten. Dabei sind insbesondere die Rote Fahne und Hammer und Sichel auch Symbole der Arbeiterbewegung, was vollkommen ignoriert wird.
Politischen Organisationen, die sich öffentlich gegen die US-Sanktionspolitik, gegen den Ukrainekrieg oder gegen das Vorgehen Israels in Gaza wenden, oder die direkt auf Sanktionslisten der USA auftauchen, wurden die Konten von ihren Banken ohne Begründung gekündigt. Bei diesem Debanking handelt es sich vermutlich nicht einmal um Anweisungen durch die Politik, sondern sie wird von den Banken aus Angst vor Strafen durch die USA oder die EU vorsorglich betrieben.
Ein Zeichen von Einschränkung der Meinungsfreiheit sind auch die massenweisen Beleidigungsstrafanzeigen durch die Kriegspolitiker Robert Habeck, Strack-Zimmermann oder Friedrich Merz. Hierbei spielt eine Rolle, dass Politiker mit dem § 188 StGB vor Beleidigungen besonders geschützt werden. Im Jahr 2021 wurden die Strafen dieser Norm verschärft und auch die einfache Beleidigung von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen in den Straftatbestand aufgenommen. Der frühere Majestätsbeleidigungsparagraf gilt jetzt für jeden Politiker.
Die Grünen riefen dazu auf, das Russische Haus, eine Kulturorganisation Russlands in Berlin, den EU-Sanktionen zu unterwerfen. Das ausgerechnet von der Partei, die nie müde wurde, die Behinderung von deutschen Organisationen in anderen Ländern anzuprangern. Hätten die Grünen, die an der Spitze im Kampf gegen die Meinungsfreiheit in Deutschland stehen, damit Erfolg, würde es auch bald kein Goethe-Institut in Moskau mehr geben. Aber dieses Ende von kulturellem Austausch ist ja das Ziel der kriegstreibenden Grünen.
Seit Inkrafttreten des europäischen Digital Services Act (DSA) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wurden Meldestellen für sogenannte Hassrede (Hate Speech) ausgebaut. Kritiker bemängeln, dass dies teils zu einer übermäßigen Löschpraxis durch Plattformen führt. Auch Hausdurchsuchungen wegen umstrittener Online-Kommentare werden von Betroffenen und Bürgerrechtlern als unverhältnismäßig und einschüchternd kritisiert.
Auch die Anstrengungen, Jugendlichen und Kindern den Zugang zu sozialen Medien zu verbieten, dienen letztlich der allgemeinen Medienkontrolle. Denn diese Forderungen sind zumeist mit Aufforderungen an die Plattformen verbunden, dieses Verbot technisch und inhaltlich durchzusetzen. Damit wird die Zugangskontrolle für alle und die Durchführung der Zensur privaten Konzernen in den USA übergeben. [jdm]