Wieder mal ein Politiker, der mit Vorschlägen um die Ecke kommt und nicht weiß, worüber er spricht! Unionsfraktionsvize Albert Stegemann (50, CDU) und Bundestagsabgeordneter des Bundestagswahlkreises Mittelems (Meppen/Nordhorn) wird heute von der Bild-Zeitung zitiert, dass eigenes Vermögen bei der Pflege zuerst verwendet werden müsse, bevor die Allgemeinheit dafür aufkommen müsse. „Wer vorsorgt – mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum –, übernimmt Verantwortung für den Pflegefall. Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt.“

Was glaubt der Mann, der hier extrem laut, selbstsicher oder meinungsstark auftritt, obwohl ihm anscheinend grundlegendes Wissen, Expertise oder Substanz zum Thema fehlt, eigentlich, wie die Pflegekosten bisher von Menschen, die nicht das Einkommen eines Bundestagsabgeordneten haben, bezahlt wurden?

Wenn Rente und Pflegegeld nicht ausreichen, muss bisher schon zunächst das eigene Vermögen (Ersparnisse, Immobilien) der pflegebedürftigen Person eingesetzt werden. Nur ein Schonvermögen von 10.000 Euro bleibt unangetastet. Reicht das Geld weiterhin nicht, springt das Sozialamt mit der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ ein. Das eigene Haus bleibt bisher nur verschont, wenn es vom Pflegebedürftigen oder dem Ehepartner bewohnt wird. Sobald das nicht mehr der Fall ist, z. B. im Todesfall, hat das Sozialamt Zugriff auf dieses Vermögen. In vielen Landkreisen, so auch im Emsland, wird das Einkommen des Ehepartners bis auf den Sozialhilfesatz heran gezogen, obwohl Gerichte schon längst entschieden haben, dass auch hier die Pfändungsgrenzen der Düsseldorfer Tabelle gelten müssen.

Stegemann nutzt hier sinnfrei das Bild-Podium, um mal wieder, wie die ganze CDU, für die Produkte der Versicherungskonzerne Werbung und gegen Sozialleistungen im Allgemeinen Stimmung zu machen. [jdm]